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stefank

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Aragorn schrieb:
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Aragorn schrieb:
Ich persönlich habe mich per Unterschrift einer Verfassungsklage gegen den ESM und den Fiskalpakt angeschlossen! Desweiteren ist angedacht, falls das BVG diese "Maßnahmen" durchwinkt, gegen die verantwortlichen Politiker, wegen Hochverrats am Deutschen Volk, Strafanzeige zu stellen! Es gibt bereits mehrere Initiativen, denen man sich via Unterschrift bzw. Petition anschließen kann!


"Hochverrat am Deutschen Volk" - gehts auch 'ne Nummer kleiner? Sonst müssen wir irgendwann die Novemberverbrecher wegen Dolchstoß in Sippenhaft nehmen, obwohl wir im Felde unbesiegt sind.



Das ist so, wie ich es geschrieben habe! Wie würdest du denn soetwas nennen?

Zu dem Thema gibt es div. Seiten, z. B. ...

http://eurodemostuttgart.wordpress.com/2012/07/08/esm-anzeige-wegen-hochverrat-durch-die-regierenden/


Wenn überhaupt, würde ich es so nennen, wie es im Gesetz heißt:

§ 81 StGB
Hochverrat gegen den Bund


Und dann würde ich den Gesetzestext lesen:

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.


und so feststellen, dass die Strafanzeige Unfug ist.

Und wenn ich dann in die Geschichtsbücher schaue, stelle ich fest, dass die Formel "Hochverrat am Deutschen Volk" von den Rechtsnationalen in der Weimarer Republik gegen die "Novemberverbrecher", also die Unterzeichner des Versailler Vertrags, gebraucht wurde.




Du meine Güte! ...hätte auch "Hochverrat an der Deutschen Bevölkerung" oder ähnliches schreiben können! Wieso ist das Unfug? Gewalt kann in vielfältiger Form verübt oder ausgeübt werden! Ich würde mich an Deiner Stelle nicht soweit aus dem Fenster lehnen!


Das ist deswegen Unfug, weil ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz selbst bei extensivster Auslegung des Gewaltbegriffs niemals das Tatbestandsmerkmal Gewalt erfüllen kann. Und wenn du wirklich so naiv bist, den Ausdruck "Hochverrat am Deutschen Volk" für Zufall zu halten, dann google das mal und schau, wer alles auf diese Seite verlinkt. Wenn du diesen rechtsextremen Rattenfängern hinterherlaufen willst, gute Reise.


Wenn Du nur "Texte" so auslegst, wie sie Dir passen, ist das nicht mein Problem und mir unterstellen zu wollen, ich sei rechtsradikal ist, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit und sowas nehme ich Dir übel! Im Übrigen hat das nichts mit Naivität meinerseits zutun, denn diese "Aktionen" bzw. "Initiativen" gegen nicht von mir aus, wenn Du dich mit dem Sachverhalt der Strafanzeige gegen die Abgeordneten auseinandergesetzt hättest, wüsstest Du, worum es hier geht!


Ich halte dich nicht für rechtsradikal und habe das auch nicht behauptet. Texte auszulegen übrigens das Wesentlichste, was man im Jurastudium lernt.
Selbstverständlich geht die Aktion nicht von dir aus. Sie geht von Rechtsextremen und Populisten aus, die auf solche wie dich, die den Wolf nicht sehen wollen, selbst wenn man ihm den Schafspelz herunterreißt, nur gewartet haben.
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Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Aragorn schrieb:
Ich persönlich habe mich per Unterschrift einer Verfassungsklage gegen den ESM und den Fiskalpakt angeschlossen! Desweiteren ist angedacht, falls das BVG diese "Maßnahmen" durchwinkt, gegen die verantwortlichen Politiker, wegen Hochverrats am Deutschen Volk, Strafanzeige zu stellen! Es gibt bereits mehrere Initiativen, denen man sich via Unterschrift bzw. Petition anschließen kann!


"Hochverrat am Deutschen Volk" - gehts auch 'ne Nummer kleiner? Sonst müssen wir irgendwann die Novemberverbrecher wegen Dolchstoß in Sippenhaft nehmen, obwohl wir im Felde unbesiegt sind.



Das ist so, wie ich es geschrieben habe! Wie würdest du denn soetwas nennen?

Zu dem Thema gibt es div. Seiten, z. B. ...

http://eurodemostuttgart.wordpress.com/2012/07/08/esm-anzeige-wegen-hochverrat-durch-die-regierenden/


Wenn überhaupt, würde ich es so nennen, wie es im Gesetz heißt:

§ 81 StGB
Hochverrat gegen den Bund


Und dann würde ich den Gesetzestext lesen:

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.


und so feststellen, dass die Strafanzeige Unfug ist.

Und wenn ich dann in die Geschichtsbücher schaue, stelle ich fest, dass die Formel "Hochverrat am Deutschen Volk" von den Rechtsnationalen in der Weimarer Republik gegen die "Novemberverbrecher", also die Unterzeichner des Versailler Vertrags, gebraucht wurde.




Du meine Güte! ...hätte auch "Hochverrat an der Deutschen Bevölkerung" oder ähnliches schreiben können! Wieso ist das Unfug? Gewalt kann in vielfältiger Form verübt oder ausgeübt werden! Ich würde mich an Deiner Stelle nicht soweit aus dem Fenster lehnen!


Das ist deswegen Unfug, weil ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz selbst bei extensivster Auslegung des Gewaltbegriffs niemals das Tatbestandsmerkmal Gewalt erfüllen kann. Und wenn du wirklich so naiv bist, den Ausdruck "Hochverrat am Deutschen Volk" für Zufall zu halten, dann google das mal und schau, wer alles auf diese Seite verlinkt. Wenn du diesen rechtsextremen Rattenfängern hinterherlaufen willst, gute Reise.
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Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Aragorn schrieb:
Ich persönlich habe mich per Unterschrift einer Verfassungsklage gegen den ESM und den Fiskalpakt angeschlossen! Desweiteren ist angedacht, falls das BVG diese "Maßnahmen" durchwinkt, gegen die verantwortlichen Politiker, wegen Hochverrats am Deutschen Volk, Strafanzeige zu stellen! Es gibt bereits mehrere Initiativen, denen man sich via Unterschrift bzw. Petition anschließen kann!


"Hochverrat am Deutschen Volk" - gehts auch 'ne Nummer kleiner? Sonst müssen wir irgendwann die Novemberverbrecher wegen Dolchstoß in Sippenhaft nehmen, obwohl wir im Felde unbesiegt sind.



Das ist so, wie ich es geschrieben habe! Wie würdest du denn soetwas nennen?

Zu dem Thema gibt es div. Seiten, z. B. ...

http://eurodemostuttgart.wordpress.com/2012/07/08/esm-anzeige-wegen-hochverrat-durch-die-regierenden/


Wenn überhaupt, würde ich es so nennen, wie es im Gesetz heißt:

§ 81 StGB
Hochverrat gegen den Bund


Und dann würde ich den Gesetzestext lesen:

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.


und so feststellen, dass die Strafanzeige Unfug ist.

Und wenn ich dann in die Geschichtsbücher schaue, stelle ich fest, dass die Formel "Hochverrat am Deutschen Volk" von den Rechtsnationalen in der Weimarer Republik gegen die "Novemberverbrecher", also die Unterzeichner des Versailler Vertrags, gebraucht wurde.
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Aragorn schrieb:
Ich persönlich habe mich per Unterschrift einer Verfassungsklage gegen den ESM und den Fiskalpakt angeschlossen! Desweiteren ist angedacht, falls das BVG diese "Maßnahmen" durchwinkt, gegen die verantwortlichen Politiker, wegen Hochverrats am Deutschen Volk, Strafanzeige zu stellen! Es gibt bereits mehrere Initiativen, denen man sich via Unterschrift bzw. Petition anschließen kann!


"Hochverrat am Deutschen Volk" - gehts auch 'ne Nummer kleiner? Sonst müssen wir irgendwann die Novemberverbrecher wegen Dolchstoß in Sippenhaft nehmen, obwohl wir im Felde unbesiegt sind.
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ElzerAdler schrieb:
stefank schrieb:
ElzerAdler schrieb:
Probieren kannst du es ja mal, Schaden melden und sehen was passiert. Der im Link wiederum verlinkte §18 der Netzanschlussverordnung (was es alles gibt   ) spricht jedoch davon, das "hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet (wird), dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt".

Da könnte es dann schwierig werden, je nach Antwort des Netzbetreibers. Ob eine Nicht-Informierung der Kunden in dem Fall fahrlässig ist, hängt wohl ggf. davon ab, ob bei einer Unterbrechung solche Schäden an der Tagesordnung sind. Unabhängig davon würde ich als Kunde aber schon erwarten, das da 'ne Info kommt, wenn mir einer Samstags morgens den Saft abdreht    


Eine Nichtinformation über eine Stromabschaltung ist in jedem Fall fahrlässig i.S.d. Netzanschlussverordnung.


Wieder was gelernt  

Na dann Basalti, Feuer frei !


Ganz so einfach wird es auf der anderen Seite nicht. Ob der Netzanbieter tatsächlich seine Informationspflicht verletzt hat, wird Frage seines diesbezüglichen Vortrags sein. Mal sehen, welche Antwort Basalti bekommt.
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ElzerAdler schrieb:
Probieren kannst du es ja mal, Schaden melden und sehen was passiert. Der im Link wiederum verlinkte §18 der Netzanschlussverordnung (was es alles gibt   ) spricht jedoch davon, das "hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet (wird), dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt".

Da könnte es dann schwierig werden, je nach Antwort des Netzbetreibers. Ob eine Nicht-Informierung der Kunden in dem Fall fahrlässig ist, hängt wohl ggf. davon ab, ob bei einer Unterbrechung solche Schäden an der Tagesordnung sind. Unabhängig davon würde ich als Kunde aber schon erwarten, das da 'ne Info kommt, wenn mir einer Samstags morgens den Saft abdreht    


Eine Nichtinformation über eine Stromabschaltung ist in jedem Fall fahrlässig i.S.d. Netzanschlussverordnung.
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sotirios005 schrieb:
Du solltest einmal in die AGB's Deines Stromlieferanten schauen (ins "Kleingedruckte"), dort dürftest Du etwas über Haftungsfragen (-ausschluss) bei solchen Ereignissen finden.


Das "Kleingedruckte" kann die Netzanschlussverordnung nicht aushebeln.
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Afrigaaner schrieb:
Was ich nicht verstehe, warum greift man Firma an die ihr Geschäft genial aufziehen. Die erkannt haben, was der Mensch möchte.

Die Gier etwas zu bekommen und nichts oder nur wenig dafür zu tun oder zu bezahlen ist in mir und vielen meiner Zeitgenossen.

Gruß Afrigaaner  


Mein Handel  mit absolut billigem Heroin bekommt auch ständig bürokratische Schwierigkeiten.
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wegjubler schrieb:
"Uffstiegsschoppeboykottmeister" natürlich!


Wenn man genug Uffstiegsschoppe getrunken hat, heißt es "Uffstieschobbeboeykomeisa".
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Feigling schrieb:
Jugger schrieb:
FredSchaub schrieb:
propain schrieb:
ChristianW. schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Auch sehr nett.


http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nach-dem-attentat-von-denver-machen-sich-facebook-verweigerer-verdaechtig/6911648.html


Gleich mal durchladen.


Vor 13 Jahren war man noch verdächtig und wurde schief angeschaut, wenn man dieses Teufelsewerkzeug "Internetz oder so" "benutzt" hat und in irgendwelchen Foren/Chats aktiv war, heute ist es genau anders herum.


Bis vor dem Attentat war es noch so, wer sich zuviel in diesen Netzwerken rumtrieb war vom richtigen Leben weit entfernt. Jetzt ist es auf einmal umgekehrt.


haben wir alle ein Glück, dass wir gerade in einem präsent sind - sonst ist man ja direkt im Blickfeld des Verfassungsschutzes


Also hier in einem Forum wo sich die ganzen "sogenannten" rumtreiben, gehe ich mal davon aus dass nicht nur der Verfassungsschutz hier ganz genau aufpasst...

Bombe 9/11 Gras Pyro Bengalo Merkel Obama Putin Olympia Assad NSU BND Atom Israel Occupy  


Ein ganz normaler Beitrag im Dies&Das ...


Wobei der Teil "Gras Pyro Bengalo" doch wohl von den Mods ins Suche&Biete verschoben wird.
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In dieser Seminararbeit kommt der Autor zu dem Schluss, dass die DFB-Schiedsgerichtsbarkeit nicht den Anforderungen an ein rechtsmäßiges Schiedsgericht genügt: http://www.sportrecht.org/studarbeiten/Dambacher.pdf
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Ffm60ziger schrieb:
Noch nicht online  vorab imfo


«Die Sache ist komplizierter, als ein einfaches Sätzchen irgendwo einzufügen, wie sich das einige vorstellen», sagte sie dem Magazin «Der Spiegel».

Die FDP-Politikerin hält es für möglich, dass eine gesetzliche Regelung der Beschneidung am Ende in Karlsruhe landen wird. «Ich schließe nach dieser emotionalen Debatte nicht aus, dass das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht kommt», sagte sie.

«Da werden die Richter zu beurteilen haben, ob sie die Grundrechtsabwägung teilen, die wir vornehmen werden.»


Frau Leutheuser-Schnarrenberger schließt sich meiner hier bereits vor einigen Tagen dargelegten Rechtsauffassung an.
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Bronzedepp, ein sehr schöner Titel. Ich gratuliere Libero, dem sieggewohnten Oberdeppen.
Einen Riesendank an den Spielleiter, das hat kolossal Spaß gemacht.
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oko1979 schrieb:
Das mit dem Egoismus hatte ich total vergessen ... ich geh dann mal mein Fernglas holen - sonst seh ich den Libero wahrscheinlich nimmer ...


Ebenso, ich habe Main, ich Idiot.
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Ich bin wohl aus dem Titelrennen raus, mein Tiger hat versagt.
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Lieber Got, nimm es hin
dass ich was besond'res bin.
Und dann gib doch endlich zu
dass ich besser bin als du.
So, nun preise meinen Namen
denn sonst setzt es etwas. Amen.
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woschti schrieb:
in der juristerei kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus. daher mal ne frage:

soweit ich mich erinnere, akzeptiert man doch das höchstinstanzliche sportgericht (die genaue bezeichnung kenne ich nicht) als maßgebend um in der bundesliga mitspielen zu dürfen, richtig?
und wenn das so ist, wäre dann ein gang vor ein ordentliches gericht ein nicht anerkennen der spielregeln und folglich ein grund uns auszuschließen?  


Nein. Unterhaching hat z.B. seinerzeit ja auch wegen der Lizenzerteilung für die Eintracht vor einem ordentlichen Gericht geklagt.
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Basaltkopp schrieb:
Würden wir den DFB eigentlich mit dem Gang vor ein ziviles Gericht unter Druck setzen? Sprich, würde das Verfahren das Spiel gegen LEV verhindern?

Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.


Bei einer Klage vor einem ordentlichen Gericht läge der klassische Fall für eine einstweiligen Verfügung vor:
"Ein Verfügungsgrund besteht, wenn ohne die Verfügung die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet wäre oder die Verfügung zur Erhaltung des Rechtsfriedens notwendig erscheint."
Die Rechtsfolgenabschätzung ist ja eindeutig: Obsiegt die Eintracht, und die Zuschauer waren ausgesperrt, kann man dies nicht wieder beheben. Obsiegt der DFB, und die Zuschauer waren nicht ausgesperrt, kann der DFB jedes beliebige folgende Spiel zur Aussperrung nutzen.
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AdlerFranken schrieb:
Wieso sind die Fuselalkohole beim Weizen wesentlich höher als bei Hellem oder Pils? Liegt das an der Gärung oder dem Herstellungsprozess?


Äh, das steht doch klar in dem Artikel, dass sie bei warmer Gärführung entstehen.
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DougH schrieb:
S-G-Eintracht schrieb:
Nr.1 Ansprechpartner sollte in soetwas ein guter!! Finanzberater sein, kein Fuzzi von der Sparkasse, Naspa oder Vermittler einer Bank.

Um DtA-ERP-EKH etc. Kredite zu bekommen bedarf es  durchleitender Banken oder Sparkassen.

Interessant wäre evtl. ein reiner ERP-Kredit da der eigene Anteil auch durch schon vorhande "Sachleistungen" wie Comput...Büro...Auto...etc. eingebracht werden kann.

1 DtA Mikro-Darlehen
2 DtA-Startgeld
3 DtA-Existenzgründungsprogramm
4 ERP-Existenzgründungsprogramm
5 ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EKH-Programm)

http://www.handelswissen.de/data/themen/Finanzierung/Foerderprogramme/Bundesprogramme/Deutsche_Ausgleichsbank.php

Zu beachten auch eine Ausfallsbürgschaft bis max. 80%

http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Wirtschaft/Buergschaften-Hessen.html





Um diese Fragen - die gewiss auch sehr interessant in anderen Fällen sind - geht es hier überhaupt nicht.