
stefank
35134
Misanthrop schrieb:adlerkadabra schrieb:
Dazu brandneu bei SPON:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/gruendungszuschuss-tipps-fuer-existenzgruender-a-844936.html
Jetzt müssen wir aber schauen, worum es dem TE ging.
Der Gründungszuschuss laut Link steht ja einzig Selbständigen zur Verfügung. Um den scheint es nicht gegangen zu sein. Sonst wäre eine Ablehnung aufgrund angedachter Selbständigkeit wie oben geschildert ja noch dämlicher.
Da dürften wohl eher Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (sog. Vermittlungsbudget) im Raum gestanden haben.
Nein, genau um die im SPON geschilderte Förderung geht es.
eintracht-grenzenlos schrieb:Snuffle82 schrieb:
Ich hab ja beim Namen und bei der Toilette so einen Mist gebaut.
Mach dir keine Gedanken, es gab definitiv zuviele Antwortmöglichkeiten
Ich habe bei allen Fragen zwischen zwei oder drei Antworten geschwankt. Nur bei Frage 1 bin ich mir sicher, dass die Topantwort "Am Strand" ist.
sotirios005 schrieb:
Gestern in der einst so seriösen FAZ einen Kommentar im lokalen Teil gelesen, darin tauchten solche Wörter wie "Randale im Waldstadion" resp. CBA, auf. Das einst so seriöes Blatt scheint da Leute an den Schreib-Computer zu lassen, die noch nie ein Fussballstadion, geschweige denn eine Stehplatzkurve, von innen gesehen haben...
Seriöse Recherche setzt voraus, dass man auch mal vor Ort recherchiert und mit den unmittelbar Betroffenen spricht, auch wenn "nur" über das Wetter oder über Fussball im Allgemeinen. Daran krankt unser Presse- und Medienwesen derzeit ungemein.
Es wäre schön, wenn die Eintracht den Pressefuzzis auch mal ein paar Freikarten für die Stehplatzblöcke spendieren würde - und nicht Freikarten nur für die Kuchen- und Proseccoblöcke.
Die Autorin ist die "Polizeireporterin" der Lokalredaktion und als solche schon früher übel aufgefallen.
pipapo schrieb:Flea schrieb:
Alles ist besser als ein Konzern.
Definitiv.
Aber einen Businessplan als Instrument der Abschreckung zu bezeichnen finde ich auf dem Weg in die Selbständigkeit reichlich befremdlich.
Sharra meinte nicht den Businessplan, sondern den von ihrer Sachbearbeiterin als "zusätzlich" geforderten Wertschöpfungsplan. Dass dies lediglich ein Teil eines sog. integrierten Businessplans ist, hat sie ihr aber nicht gesagt. Jedenfalls ist es ihr gelungen, Sharra völlig zu verunsichern. Und genau das scheint mir das Ziel ihrer "Beratung" gewesen zu sein.
smoKe89 schrieb:stefank schrieb:smoKe89 schrieb:stefank schrieb:
Achtung, Achtung! In diesem Thread werden einige Erkenntnisse dargestellt, wie der nationale Kapitalismus in demokratisch verfasster Form seine Untertanen hernimmt. Glücklicherweise wurde bisher nicht die Frage gestellt, ob daran vielleicht der nationale Kapitalismus in demokratisch verfasster Form schuld sein könnte. Dies bleibt auch weiterhin verboten! Die bisherigen Überlegungen, wie Deutschland oder wenigsten man selber zu retten sei, bleiben hingegen weiterhin erlaubt.
Da hilft nur noch der internationale Sozialismus. Is' klar.
Komisch. Man zeigt eine Ursache auf, und bekommt keine Widerlegung, sondern ein abstraktes Schreckgespenst vorgeführt. Also scheint die Analyse ja zu stimmen.
Sag ich doch.
Nein, tust du nicht.
smoKe89 schrieb:stefank schrieb:
Achtung, Achtung! In diesem Thread werden einige Erkenntnisse dargestellt, wie der nationale Kapitalismus in demokratisch verfasster Form seine Untertanen hernimmt. Glücklicherweise wurde bisher nicht die Frage gestellt, ob daran vielleicht der nationale Kapitalismus in demokratisch verfasster Form schuld sein könnte. Dies bleibt auch weiterhin verboten! Die bisherigen Überlegungen, wie Deutschland oder wenigsten man selber zu retten sei, bleiben hingegen weiterhin erlaubt.
Da hilft nur noch der internationale Sozialismus. Is' klar.
Komisch. Man zeigt eine Ursache auf, und bekommt keine Widerlegung, sondern ein abstraktes Schreckgespenst vorgeführt. Also scheint die Analyse ja zu stimmen.
pelo schrieb:stefank schrieb:propain schrieb:Fußballverrückter schrieb:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-peggy-knobloch-zweifel-an-der-schuld-des-verdaechtigen-ulvi-k-a-845042.html
Interessanter Artikel. Wirft mal wieder ein äußerst düsteres Licht auf Justiz und Polizei...
Wir leben schon in einem tollen Rechtsstaat......
Ja, das tun wir. Wenn jemand zu Unrecht verurteilt wurde, gibt es die Möglichkeit des Wiederaufnahmeverfahrens. Das bringt dem Unschuldigen zwar nicht die Jahre wieder, die er im Knast gesessen hat. Ist aber immer noch besser als "ganz klar schuldige Kinderschänder" (Geständnis!) auf dem Stuhl zu rösten, gelle? Think about it.
Wiederaufnahmeverfahren sind nur sehr schwer u. nur in ganz wenigen Fällen durchzusetzen.
Das ist nur zu wahr, hat aber mit der grundsätzlichen Frage nach dem Rechtsstaat nichts zu tun.
Leider enthält auch diese Umfrage wieder einen fundamentalen Fehler. "Bitte beantworten Sie diese Frage nur, wenn Sie mit dem Auto pendeln" - tue ich nicht, desahlb habe ich die Frage nciht beantwortet. Daraufhin Fehlermeldung, die diese Frage zur Pflichtfrage erklärt. Du solltest dir wirklich mehr Mühe geben.
Achtung, Achtung! In diesem Thread werden einige Erkenntnisse dargestellt, wie der nationale Kapitalismus in demokratisch verfasster Form seine Untertanen hernimmt. Glücklicherweise wurde bisher nicht die Frage gestellt, ob daran vielleicht der nationale Kapitalismus in demokratisch verfasster Form schuld sein könnte. Dies bleibt auch weiterhin verboten! Die bisherigen Überlegungen, wie Deutschland oder wenigsten man selber zu retten sei, bleiben hingegen weiterhin erlaubt.
raideg schrieb:Aragorn schrieb:HeinzGründel schrieb:Aragorn schrieb:stefank schrieb:Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.
Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!
Das hätte der Herr Blogbetreiber mal vorher getan, dann würde er jetzt net so blöde aus der Wäsche schauen.
Wollte ich auch schon schreiben! Wenn Du in Deinem Keller selbst Notebooks zusammenklöppelst und dann mit einem "Apple-Logo" versiehst, wirst Du auch mit 'nem dementsprechenden "Echo" rechnen müssen! "Marken" und Logos sind nunmal geschützt!
Von Logos war ja nicht die Rede und das Wort "Eintracht" ist für mich - eben ein Wort.
Solange das Wort "Eintracht" nicht in Verbindung mit Frankfurt steht bzw. genannt wird ist ja nicht ersichtlich das die SGE damit gemeint ist, oder?
Angenommen ich mache mir ein Shirt und auf der Brust steht das Wort "Eintracht" - wer will mir das verbieten?
Das verbietet dir § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz wegen Verwechslungsgefahr:
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html
Stolzer_Adler schrieb:
Das Thema ist komplex.
Nö. Veranstalter ist, wer etwas veranstaltet. Vermieter der, der etwas vermietet. Der Vermieter schuldet dem Veranstalter die vertragsgemäße Überlassung der Mietsache. Wenn zuvor ein Veranstalter die Mietsache beschädigt hat, muss der Vermieter dafür sorgen, dass dem nächsten Veranstalter die Mietsache trotzdem unbeschädigt zur Verfügung gestellt wird. Ob der Vermieter Regress beim ersten Veranstalter nehmen kann, hängt von seinem Vertrag mit diesem ab.
goyschak schrieb:
Für mich eine absolut sinnfreie Versicherung.
Wenn man vor Gericht gewinnt, zahlt der Gegner die Zeche inkl. dem eigenem Anwalt.
Wenn man vor Gericht wahrscheinlich verliert, zieht man am besten erst gar nicht vors Gericht.
Ausnahme: Bei Arbeitsgerichten zahlt man den eigenen Anwalt immer selbst. Um diesen Fall abzusichern, gibt es bestimmt günstige Angebote von Gewerkschaften, etc.
Ganz normale Situation: Du streitest um z.B. 6.000 Euro. Ohne Anwalt kannst du vor dem Landgericht nicht klagen. Dieser verlangt den üblichen Vorschuss, bei diesem Streitwert knapp 1.000 Euro . Hinzu kommt der Gerichtskostenvorschuss, etwas mehr als 400 Euro. Wenn man keine RSV hat, ein ganz schöner Brocken, auch wenn man ihn im Erfolgsfall vom Gegner wiederbekommt. Wenn bei ihm vollstreckt werden kann...
propain schrieb:Fußballverrückter schrieb:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-peggy-knobloch-zweifel-an-der-schuld-des-verdaechtigen-ulvi-k-a-845042.html
Interessanter Artikel. Wirft mal wieder ein äußerst düsteres Licht auf Justiz und Polizei...
Wir leben schon in einem tollen Rechtsstaat......
Ja, das tun wir. Wenn jemand zu Unrecht verurteilt wurde, gibt es die Möglichkeit des Wiederaufnahmeverfahrens. Das bringt dem Unschuldigen zwar nicht die Jahre wieder, die er im Knast gesessen hat. Ist aber immer noch besser als "ganz klar schuldige Kinderschänder" (Geständnis!) auf dem Stuhl zu rösten, gelle? Think about it.
Sharra schrieb:
Die Aussage der Sachbearbeiterin war, ich könne die Förderung ja gerne beantragen, aber sie würde nicht genehmigt werden. In den letzen Jahren wäre da so viel Geld "verpulvert" worden, dass man jetzt nichts mehr bewilligen würde. Und es klang nicht so als ob die Bewilligung vom Jahresstand oder vom vorgelegten Businessplan oder der Erfolgsaussicht abhängig wäre.
Die Anweisung an die Sachbearbeiter, was sie zu genehmigen und was sie dem Antragsteller zu sagen haben, ist ausschließlich von politischen Vorgaben an die BA abhängig.
Ich habe den Fall von Anfang an begleitet. Das fragliche "Beratungs"-Gespräch fand Anfang dieser Woche statt, und ich habe direkt danach die ziemlich fassungslose Threaderöffnerin getroffen.
Ich konnte es selbst auch kaum glauben, da ich geanu diese Förderung vor 5 Jahren selbst völlig problemlos erhalten habe. Aber, wie dem SPON-Artikel ja klar zu entnehmen ist, wird hier eine politische Vorgabe durch Abwimmeln im Vorfeld widerrechtlich durchgesetzt.