
stefank
35150
Das ist mal ein interessanter Fall, weil man hier schön erklären kann, wie im Straßenverkehrsrecht die Mitschuldquote gebildet wird.
Vorab aber die Bemerkung, dass es da ja wild zuging. 10 Taxen stehen verbotswidrig in der Fußgängerzone? Ein weiteres Fahrzeug durchfährt diese Zone? War die Polizei an dem Tag auf Betriebsausflug?
Nun aber zur Mitschuldquote. Zunächst geht man bei einem Unfall von einer 50:50 Quote aus. Dann zählt man die jerweils begangenen Verstöße gegen die StVO, wobei die sog. "roten Zebras" doppelt zählen:
1.Verletzung des Durchfahrtsrechts entgegenkommender Fahrzeuge
2.Vorfahrt nicht gewährt
3.Vorrang des Schienenverkehrs missachtet
4.Gegenverkehr beim Linksabbiegen nicht durchgelassen
5.Zebrastreifen missachtet
6.Rotlichtverstoß
Hier haben wir auf Seiten des Taxifahrers
- Verbotenes Parken in der Fußgängerzone
- ob eine Verletzung der Sorgfaltspflichten bei der Personenbeförderung vorliegt, ist schwer zu sagen. Da der Fahrgast betrunken war, gehe ich mal zugunsten des Taxifahrers davon aus, dass dies ein unabwendbares Ereignis war.
Also 1 Punkt gegen den Taxifahrer
Auf Seiten des Autofahrers:
- Befahren der Fußgängerzone
- Nichteinhaltung des Mindestabstands bei der Vorbeifahrt am Taxi
Also 2 Punkte auf Seiten des Autofahrers, kein rotes Zebra dabei, somit 2:1 zungunsten des Autofahrers.
Ergäbe eine Schuldverteilung von ca. 33% zu 66%, selbstverständlich nur, wenn keine weiteren Verstöße festgestellt werden.
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Vorab aber die Bemerkung, dass es da ja wild zuging. 10 Taxen stehen verbotswidrig in der Fußgängerzone? Ein weiteres Fahrzeug durchfährt diese Zone? War die Polizei an dem Tag auf Betriebsausflug?
Nun aber zur Mitschuldquote. Zunächst geht man bei einem Unfall von einer 50:50 Quote aus. Dann zählt man die jerweils begangenen Verstöße gegen die StVO, wobei die sog. "roten Zebras" doppelt zählen:
1.Verletzung des Durchfahrtsrechts entgegenkommender Fahrzeuge
2.Vorfahrt nicht gewährt
3.Vorrang des Schienenverkehrs missachtet
4.Gegenverkehr beim Linksabbiegen nicht durchgelassen
5.Zebrastreifen missachtet
6.Rotlichtverstoß
Hier haben wir auf Seiten des Taxifahrers
- Verbotenes Parken in der Fußgängerzone
- ob eine Verletzung der Sorgfaltspflichten bei der Personenbeförderung vorliegt, ist schwer zu sagen. Da der Fahrgast betrunken war, gehe ich mal zugunsten des Taxifahrers davon aus, dass dies ein unabwendbares Ereignis war.
Also 1 Punkt gegen den Taxifahrer
Auf Seiten des Autofahrers:
- Befahren der Fußgängerzone
- Nichteinhaltung des Mindestabstands bei der Vorbeifahrt am Taxi
Also 2 Punkte auf Seiten des Autofahrers, kein rotes Zebra dabei, somit 2:1 zungunsten des Autofahrers.
Ergäbe eine Schuldverteilung von ca. 33% zu 66%, selbstverständlich nur, wenn keine weiteren Verstöße festgestellt werden.
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Isaakson schrieb:
Die Anwendung von § 157 BGB ändert sehr viel, denn § 133 BGB stellt nur alleine auf den Willen des Erklärers ab ohne das Verständnis der Verkehrskreise zu berücksichtigen. Erst durch die Anwendung des § 157 BGB wird auch der sog. objektive Empfängerhorizont in die Auslegung mit einbezogen.
Könnte es sein, dass ich deswegen schrieb: Aus dem Zusammenhang ergibt sich eindeutig, dass Oettinger und mit ihm die CDU den eigentlichen Kandidaten der SPD, Herrn Dreier, verhindert hat und erst dem genehmeren Kandidaten Voßkuhle das Plazet erteilt hat. ?
Entschuldige bitte, aber was soll das?
Isaakson schrieb:stefank schrieb:Isaakson schrieb:stefank schrieb:
Nunmehr ist das eigentlich Gewollte und Gemeinte der Erklärung zu ermitteln (§ 133 BGB)
Wenn du schon mit Paragrahpen um dich schmeisst, dann bitte richtig.
Gerne:
§ 133 BGB
Auslegung einer Willenserklärung.
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Richtig, abgesehen davon, dass diese Vorschrift hier nur allenfalls analog anwendbar ist, da keine Willenserklärung vorliegt, lernt man bereits im 1. Semester, dass man zudem noch § 157 BGB hinzuzititiert, da bei der Auslegung das Verständnis eines objektiven Dritten zu berücksichtigen ist.
Echt jetzt? Ich habe das nur analog gemeint, weil wir uns gar nicht im Bereich von WEs bewegen, und es gar nicht um eine Rechtsfrage geht? Danke, das hätte ich nicht gewusst. Und selbstverständlich ändert § 157 BGB alles, weil ja nun...???
Isaakson schrieb:stefank schrieb:
Nunmehr ist das eigentlich Gewollte und Gemeinte der Erklärung zu ermitteln (§ 133 BGB)
Wenn du schon mit Paragrahpen um dich schmeisst, dann bitte richtig.
Gerne:
§ 133 BGB
Auslegung einer Willenserklärung.
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
scheibu76 schrieb:stefank schrieb:
[
Einen Vorteil hat das Studium der Rechtswissenschaft: Man wird im Denken nach den strengen Regeln der Logik gedrillt.
Meinst du arti hat verstanden was du geschrieben hast.... kann ich mir nicht vorstellen
Ich auch nicht: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11174099,159566/goto/
arti schrieb:stefank schrieb:arti schrieb:
und erzähl mir mal bitte, wo deutschland keine vermögenssteuer hat?!?
Nach der Entscheidung des BVerfG vom 22.5.1995 wird in Deutschland seit 1997 im Hinblick auf den Halbteilungsgrundsatz die Vermögenssteuer nicht mehr erhoben.
ohhh... vermögensteuer gibt es nicht mehr? wie nennst du denn:
erbschaftssteuer
grundsteuer
In Ordnung. Damit hast du dich als ernstzunehmender Diskussionsgegner verabschiedet. Schade.
arti schrieb:stefank schrieb:
*sing* arti, wir hören nichts...
widde, widde, wit...
ist er von der spd vorgeschlagen worden, oder nicht?
"Die SPD schlug am Freitag den Direktor der Freiburger Universität anstelle ihres am Widerstand der unionsgeführten Länder gescheiterten Kandidaten Horst Dreier vor, wie aus SPD-Kreisen verlautete."
also ist nur die erste wahl nen vorschlag, die zweite nicht mehr?
wenn du dir doch so sicher bist, änder doch mal den wikipedia artikel ab, und schreib hinter voßkuhle "vorgeschlagen durch die CDU" oder "wurde erst durch druck der CDU von der SPD als vorschlag genannt".
aber hut ab, dass ihr die wahrheit derart verdreht, bis sie passt. und dann noch dazu steht und hier den larry macht.
"nein... die ernennung von voßkuhle gehört zur rieeesen verschwörungstheorie von der cdu. die spd wurde ja faktisch vergewaltigt, den als kompromiss-vorschlag zu nehmen."
ihr seid echt zu geil
Dann machen wir mal richtig schön Jura-Anfängervorlesung.
Eine Erklärung ist zunächst nach ihrem Wortlaut auszulegen:
Pedrogranata schrieb:Oettinger hat dem Mann auf diesen Posten verholfen..
Darauf entgegnest du, nach intensiver Recherche in einem Wiki-Artikel, dass Voßkuhle von der SPD vorgeschlagen wurde. Dies wurde hier nie bestritten.
Nunmehr ist das eigentlich Gewollte und Gemeinte der Erklärung zu ermitteln (§ 133 BGB): Aus dem Zusammenhang ergibt sich eindeutig, dass Oettinger und mit ihm die CDU den eigentlichen Kandidaten der SPD, Herrn Dreier, verhindert hat und erst dem genehmeren Kandidaten Voßkuhle das Plazet erteilt hat.
Somit hat Oettinger Voßkuhle auf seinen Posten verholfen, wie Pedro es darstellte.
Einen Vorteil hat das Studium der Rechtswissenschaft: Man wird im Denken nach den strengen Regeln der Logik gedrillt.
arti schrieb:Pedrogranata schrieb:
Mich wundert es nicht, wenn sich der oberste Richter, eine Riege, die sich aus guten Gründen üblicherweise aus der Tagespolitik heraus hält, ausgerechnet hier einmischt:
Oettinger hat dem Mann auf diesen Posten verholfen..
ihr werdet immer geiler...
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Zweiter_Senat
steht da was, dass der voßkuhle von der spd nominiert wurde?!?
hauptsache mal wieder ne behauptung in den raum geschmissen.
und nu? argument "vom oettinger nominiert" ist also falsch... ärgerlich was... wollt ihr wieder zurück zum "dann rollen die panzer" argument?
*sing* arti, wir hören nichts...
arti schrieb:Pedrogranata schrieb:
Mich wundert es nicht, wenn sich der oberste Richter, eine Riege, die sich aus guten Gründen üblicherweise aus der Tagespolitik heraus hält, ausgerechnet hier einmischt:
Oettinger hat dem Mann auf diesen Posten verholfen..
ihr werdet immer geiler...
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Zweiter_Senat
steht da was, dass der voßkuhle von der spd nominiert wurde?!?
hauptsache mal wieder ne behauptung in den raum geschmissen.
und nu? argument "vom oettinger nominiert" ist also falsch... ärgerlich was... wollt ihr wieder zurück zum "dann rollen die panzer" argument?
Da rollen sie, deine Panzer:
http://www.focus.de/politik/diverses/bundesverfassungsgericht-andreas-vosskuhle-wird-nachfolger-von-winfried-hassemer-_aid_296129.html
Wenigstens die FDP hält Wort: Es gibt die angekündigten "deutlichen Verbesserungen" der Zuverdienstmöglichkeiten. Das betrifft eine riesige Menge von Hartz IV Empfängern, nämlich alle, die exakt zwischen 800,- und 1000,- Euro hinzuverdienen. Sie dürfen ab demnächst maximal 20,- Euro mehr behalten.
Warum stellt sich die Regierung eigentlich nicht gleich vor die Arge und macht sich über die Deppen lustig?
Warum stellt sich die Regierung eigentlich nicht gleich vor die Arge und macht sich über die Deppen lustig?
dawiede schrieb:B-W-X schrieb:
Also ich muss gestehen, dass ich beim grünen Pfeil bisher auch immer normal abgebogen bin, auch wenn die Ampel Rot gezeigt hat.
Auf jedenfall ziemlich übelst, wegen so etwas die Fahrprüfung zu verkacken!
was waer denn weniger uebel?
Ich weiß auf jeden Fall, was noch übler ist: Während der Prüfung eine Vorfahrt nicht beachten und mit einem von rechts kommenden Auto zusammenzurauschen, so dass der Fahrlehrer sich leicht verletzt.
Oder mit dem ersten Auto auf der Fahrt von der Zulassungsstelle nach 3 Minuten Fahrt beim Abbiegen die Gewalt über das Fahrzeug zu verlieren und volle Möhre in ein wartendes Polizeiauto zu brettern.
Ist zwei Bekannten von mir damals passiert.
gizzi schrieb:
Wenn es nicht mehr möglich ist, einen Spieler hier sachlich zu kritisieren, macht diese ganze Kommunikationsplattform keinen Sinn mehr.Fan sein heißt nicht nur "Eintrach Hurra" schreien, sondern den Verein auch konstruktiv nach vorne zu bringen.
Und ein Spieler, der eine 6 stellige Summe verdient, muss es aushalten, dass er an seinen Leistungen gemessen wird.
Vergleich doch mal deine sachliche Kritik mit den Beiträgen von CoP und sge67, dann wird klar, dass du mit "herumhacken" wohl nicht gemeint warst.
Jetzt geraten hier die Dinge durcheinander. Die Beteiligten haften als Fahrzeugführer. Die Halterhaftung ist hier ohne Relevanz.
Der Fahrgast des Taxis ist grundsätzlich raus, nicht weil er betrunken war, sondern weil er Fahrgast des für ihn haftenden Taxifahrers war. Erst bei Hinzutreten besonderer Faktoren (z.B., wenn er gegen die Warnung des Taxifahrers die Tür geöffnet hat), könnte sich eine eigene Haftung des Fahrgastes ergeben.