
stefank
35150
KroateAusFfm schrieb:
[So ganz kann ich dem nicht zustimmen. Die Religionsfreiheit ist bspw. nicht tangiert, wenn rein wirtschaftliche Interessen (also gerade die Motivlage des jeweiligen Tuns) nur religiös verbrämt sind.
Des Weiteren ist festzuhalten, dass die Grundrechte im allgemeinen die Beziehung Bürger Staat regeln und somit nur bedingt auf die privatrechtliche Ebene übertragbar sind (mittelbare Drittwirkung ist Dir sicherlich ein Begriff). Daher ist die Argumentation über die Grundrechte ohne eine privatrechtliche Generalklausel (ja ich weiß, im Zweifel §242 ,-) )unvollständig. Würde hier aber sicherlich auch zu weit führen, meine Post sollte eigtl. nur der Klarstellung dienen.
Unter Juristen stimme ich dir selbstverständlich zu. Allerdings sagst du ja selbst auch, dass es hier nur um eine vereinfachte Darstellung gehen kann, und da ist für Feinheiten wie den Umweg über § 242 etc. keine Notwendigkeit, da dies zum selben Ergebnis führt.
Bei der Frage Grundrechtsschutz bei anderer Motivlage widerspreche ich dir, aber auch das sollten wir, wenn überhaupt, mal bei einem Schoppen besprechen, was mich ohnehin freuen würde.
Der_Maulwurf schrieb:
Erst mal vorweg, ich halte das ganze Projekt letztlich auch für ein überdimensioniertes Prestigeprojekt. Nach der Lektüre diese Freds und verschiedener Medien bleibt bei mir aber hauptsächlich bzgl. der Demonstrierenden ein fader Beigeschmack. Nicht das ich das Verhalten der Polizei am Tag der Eskalation rechtfertigen will. Das war definitiv übertrieben. Allerdings scheint mir die Eskalation doch auch prima in die Argumentationslinie der S21-Gegner zu passen. Und was mir in diesem Fred eindeutig zu kurz kommt, ist die Legitimierung des Projekts. Da war keine Diktatur am Werk, sondern eine demokratisch gewählte Landesregierung, die in der gesamten Planungsphase mehrfach wiedergewählt wurde. Das ist für mich demokratische Legitimation und nicht einige punktuelle Umfragen.
Siehe hierzu der nachfolgende Artikel, der einige für mich angebrachte Fragen aufwirft und Unehrlichkeiten anspricht (leider recht lang).
http://www.n-tv.de/politik/Mehr-als-nur-ein-Bahnhof-article1693976.html
Ich bitte jetzt nicht über mich herzufallen, ich lasse mich gerne eines besseren belehren, und sehe auch die massiven Fehler der bawü-Landesregierung ein. Aber die im Artikel angesprochenen Punkte sind für mich ebenfalls nicht von der Hand zu weisen, kommen nin der öffentlichen Diskussion aber kaum vor.
Setz doch in den obigen Kommentar einfach probeweise mal "Atomausstieg" ein...
Ewigtreuer schrieb:stefank schrieb:
Dies betrifft Paare, deren Bruttoeinkommen mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt. Man kann unterstellen, dass der Anteil der überhaupt berufstätigen Frauen in diesem Bereich gering ist. Doch selbst wenn ein Einkommen über dem Grenzsatz von 2687 Euro netto pro Monat beim Elterngeldbezieher vorliegt: Durch den Wegfall des Elterngeldes verringert sich deren Nettoeinkommen um 21.600 Euro. Bei einem Steuersatz von 45% auf ein Gesamteinkommen von 500.000 (und dieser Steuersatz ist zu hoch berechnet) haben diese armen Menschen also im Monat statt 24.717 Euro nur noch 22.917 Euro netto zur Verfügung. Grausam.
Tscha - da müssen se dann durch
Das Leben is eben kein Ponyhof
Gottseidank, das Elend ist abgewendet: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/fdp-will-reichen-elterngeld-streichen/
Die Begründung, "Familien brauchen Planungssicherheit", ist angesichts der oben dargestellten Zahlen eine derartige hohnlachende Unverschämtheit gegenüber den Armen, dass man es fast nicht mehr glauben kann.
Kurz zusammengefasst: Es handelt sich um einen Mietvertrag, der rechtlich nicht zu beanstanden und in Fällen, wo Kirchen oder Religionsgemeinschaften Vermieter sind, schon immer üblich ist.
Warum bloß macht die Bild dann bloß damit die erste Seite auf?
"Jede Hetze braucht einen Bösartigen, der sie ausspricht!"
Warum bloß macht die Bild dann bloß damit die erste Seite auf?
"Jede Hetze braucht einen Bösartigen, der sie ausspricht!"
Kilm77 schrieb:Basaltkopp schrieb:
Ich darf doch als Eigentümer bestimmen, welche Mieter ich in mein Haus lasse. Jeder potentielle Mieter hat doch die Wahl, ob er den Mietvertrag unterschreiben will.
Und dass diese pauschale "Gesocks" noch nicht gesperrt wurde, verwundert mich schon! Ganz schwach @DirtyHarry!
wieso das is doch noch höflich ausgedrueckt....
Gemessen daran, was für Ausdrücke du für Muslime verwendest? Das will ich dir gerne glauben. Allerdings ist auf diese Art ausgedrücktes Gedankengut hier im Forum nicht gestattet.
SeltenerGast schrieb:stefank schrieb:SeltenerGast schrieb:stefank schrieb:Bigbamboo schrieb:
Dürfte ich den Handel mit muslimischer Literatur in meiner Gewerbeimmobilie per Mietvertrag untersagen?
Interessante Frage. Nach meiner Rechtsauffassung könnte man im "Haus der Christen" der Buchhandlung "Allah ist groß" den Mietvertrag verweigern. Einem ganz normalen Sortimentsbuchhändler wird man aber nicht verbieten können, auch den Koran etc. zu verkaufen.
Der Vollständigkeit halber: Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten.
Hmm dann dürfte aber auch die Einschränkung keinen Alkohol zu verkaufen nicht rechtens sein. Wenn ein ganz normaler getränkemarkt in dem Gewerbeobjekt einzieht. Der hat nun mal Bier im Sortiment.
Nein, weil bei dem Verbot des Alkoholverkaufs aus religiösen Gründen die im GG geschützte Religionsfreiheit ins Spiel kommt.
Bei der Frage des Verkaufs von religiöser Literatur steht Religionsfreiheit gegen Religionsfreiheit, hinzu kommt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Ein Grundrecht auf Alkohol ist aber im GG weit und breit nicht zu finden, da haben unsere Verfassungsväter versagt.
Ich bin kein Anwalt. Sehe es aber anders.
Ein Buchhandel hat doch nix mit Religionsfreiheit zu tun. Der normale Sortimentshändler verkauft ja den Koran nicht aus Glaubensgründen sondern um Profit zu machen.
Die Religionsfreiheit i.V.m. der Meinungsfreiheit schützt das Recht, religiöse Schriften zu verbreiten. Dies gilt auch dann, wenn die Verbreitung nicht aus religiösen, sondern aus rein gewerblichen Gründen geschieht. Auf die Motivlage des Handelnden kommt es bei einem Grundrecht nicht an.
Brady schrieb:
also kònnte ich auch vermieten und sagen, aber nur wenn die komplette firma einmal die woche beichten geht? Und was ist mit einem angestellten, der in der mittagspause online bei bet&win seine tipps abgibt?
1. Frage: Nein.
2. Frage: Der Arbeitgeber kann sowohl die private Internetnutzung auf firmeneigenen Rechnern komplett, auch während der Pausen, verbieten, wie auch den Internetzugang zu bestimmten Seiten sperren.
Block_37H schrieb:
(...) Mein Tip zum Jahresende für den Dax: 7.800 Punkte.
Weil der Fred nun schon mal wieder hochgeholt wurde, mal die Frage: Wie lebt es sich denn im Schuldturm?
"2008 war für alle Börsen rund um den Globus ein düsteres Jahr. In Frankfurt war bereits am Dienstag zum letzten Mal für dieses Jahr gehandelt worden. Der Dax schloss zwar 2,2 Prozent fester bei 4 810,20 Punkten. Auf Jahressicht musste der deutsche Leitindex aber viele Federn lassen: Er büßte gut 40 Prozent ein - die höchsten Verluste seit 2002."
(Handelsblatt vom 31.12.2008)
SeltenerGast schrieb:stefank schrieb:Bigbamboo schrieb:
Dürfte ich den Handel mit muslimischer Literatur in meiner Gewerbeimmobilie per Mietvertrag untersagen?
Interessante Frage. Nach meiner Rechtsauffassung könnte man im "Haus der Christen" der Buchhandlung "Allah ist groß" den Mietvertrag verweigern. Einem ganz normalen Sortimentsbuchhändler wird man aber nicht verbieten können, auch den Koran etc. zu verkaufen.
Der Vollständigkeit halber: Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten.
Hmm dann dürfte aber auch die Einschränkung keinen Alkohol zu verkaufen nicht rechtens sein. Wenn ein ganz normaler getränkemarkt in dem Gewerbeobjekt einzieht. Der hat nun mal Bier im Sortiment.
Nein, weil bei dem Verbot des Alkoholverkaufs aus religiösen Gründen die im GG geschützte Religionsfreiheit ins Spiel kommt.
Bei der Frage des Verkaufs von religiöser Literatur steht Religionsfreiheit gegen Religionsfreiheit, hinzu kommt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Ein Grundrecht auf Alkohol ist aber im GG weit und breit nicht zu finden, da haben unsere Verfassungsväter versagt.
Bigbamboo schrieb:
Dürfte ich den Handel mit muslimischer Literatur in meiner Gewerbeimmobilie per Mietvertrag untersagen?
Interessante Frage. Nach meiner Rechtsauffassung könnte man im "Haus der Christen" der Buchhandlung "Allah ist groß" den Mietvertrag verweigern. Einem ganz normalen Sortimentsbuchhändler wird man aber nicht verbieten können, auch den Koran etc. zu verkaufen.
Der Vollständigkeit halber: Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten.
Dirty-Harry schrieb:Foofighter schrieb:Foofighter schrieb:Dirty-Harry schrieb:Foofighter schrieb:
"Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen."
Nun, genausogut kann ich doch sagen, daß ich kein Bordell oder Waffengeschäft haben möchte ?! Verwerflich ?
Zwingst du damit deinen Mietern Deinen religiösen Glauben auf?
Nein, aber es zwingt mich ja auch niemand, meine Metzgerei unbedingt dort eröffnen zu wollen, wo es nicht gern gesehen wird.
Im Übrigen zwinge ich damit aber potentiellen Mietern meine Sicht der Dinge, meine Weltanschauung und meine Werte auf !
Religion ?
Gemeint war natürlich nur die Selektion aufgrund einer Erhöhung der Religion über unsere freiheitliche Wertegesellschaft.
Die von dir genannte Selektion findet doch so gar nicht statt, da ja nicht etwa keine Nichtmuslime als Mieter akzeptiert werden, sondern z.B. der Verkauf von Alkohol verboten wird. Dies ist aber auch sonst möglich, so dürfen z.B. die Standmieter auf der Konstablerwache keinen hochprozentigen Alkohol ausschenken. Natürlich geschieht dies nicht aus einem religiösen Grund, sondern um zu starke Alkoholisierung der Marktbesucher zu vermeiden (Netter Versuch, nützt aber bei uns Konstihockern nix).
Da die Religionsfreiheit im GG verankert ist, muss man auch ein Alkoholverbot auf religiöser Grundlage im Bereich der gewerblichen Vermietung akzeptieren.
Dirty-Harry schrieb:Foofighter schrieb:
"Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen."
Nun, genausogut kann ich doch sagen, daß ich kein Bordell oder Waffengeschäft haben möchte ?! Verwerflich ?
Zwingst du damit deinen Mietern Deinen religiösen Glauben auf?
Dir ist aber schon klar, dass es diese Ausnahme der "erlaubten religiösen Diskriminierung" nach deutschem Recht schon immer gibt, so dass z.B. kirchliche Betriebe nur christliche Mitarbeiter einstellen dürfen?
arti schrieb:
[quote=stefank] allerdings ist es befremdlich, wenn jemand mit dem seziermesser versucht die aussagen anderer derartig fein zu zerlegen, dass es der eigenen darstellung wieder passt (ich sag nur reichensteuer...).
Das Sezieren von Aussagen ist das Handwerk des Juristen. Ist es das der Betriebswirte, statt des ursprünglichen Begriffs (Vermögenssteuer) einfach zu behaupten, man hätte einen anderen verwandt (Reichensteuer), damit es passt?
Dies betrifft Paare, deren Bruttoeinkommen mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt. Man kann unterstellen, dass der Anteil der überhaupt berufstätigen Frauen in diesem Bereich gering ist. Doch selbst wenn ein Einkommen über dem Grenzsatz von 2687 Euro netto pro Monat beim Elterngeldbezieher vorliegt: Durch den Wegfall des Elterngeldes verringert sich deren Nettoeinkommen um 21.600 Euro. Bei einem Steuersatz von 45% auf ein Gesamteinkommen von 500.000 (und dieser Steuersatz ist zu hoch berechnet) haben diese armen Menschen also im Monat statt 24.717 Euro nur noch 22.917 Euro netto zur Verfügung. Grausam.
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