
stefank
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Ich darf allen Diskutanten hier die Mitteilung machen, dass der Begriff "Kapital" noch von keinem auch nur annähernd richtig definiert wurde.
Hiermit lobe ich einen 8er Bembel für die beste Definition aus, einzufordern von mir an der Konstablerwache. Pedro ist von der Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen, dass der es kann, ist mir klar.
Einsendeschluss ist morgen, 8.10.2010, 24:00 Uhr.
Hiermit lobe ich einen 8er Bembel für die beste Definition aus, einzufordern von mir an der Konstablerwache. Pedro ist von der Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen, dass der es kann, ist mir klar.
Einsendeschluss ist morgen, 8.10.2010, 24:00 Uhr.
Leider, Schnix, so wird das nix.
Bisher warst du nicht in der Lage, dein Anliegen verständlich zu formulieren. Auch auf Nachfragen hin hast du es nicht so erklären können, dass man überhaupt versteht, was du willst. Schlussendlich habe ich dir eine PN geschrieben, bisher ohne Antwort, obwohl du sie gelesen hast.
Was soll das?
Bisher warst du nicht in der Lage, dein Anliegen verständlich zu formulieren. Auch auf Nachfragen hin hast du es nicht so erklären können, dass man überhaupt versteht, was du willst. Schlussendlich habe ich dir eine PN geschrieben, bisher ohne Antwort, obwohl du sie gelesen hast.
Was soll das?
Schnix1899 schrieb:
Es soll ein Club von einer Firma sein, die bereits besteht. Ich möchte keinen Verein gründen, sondern ein Club in dem ich wirtschaften darf. Kein Bordell, kein Fanclub o.ä.
Welche Infos fehlen Euch zu einer präziseren Antwort? Danke und Gruß
Schreib' einfach: "Ich möchte Folgendes tun: xxxx" und vermeide dabei das Wort Club.
Schnix1899 schrieb:
Also alles was ich jetzt an Infos gesammelt habe, würde bedeuten, das ich keinen Club, sondern nur einen Verein gründen kann.
Ich möchte einen Club gründen, mit dem Ziel, wirtschaftlich (gewinnbringend) zu arbeiten und nicht wohltätig.
Welche auflagen gelten dann? was muss ich beachten? wo melden?
Du musst schon erklären, was du mit diesem "Club" meinst. Ohne etwas mehr Hintergrund kann man deine Fragen nicht beantworten.
adlerkadabra schrieb:concordia-eagle schrieb:HeinzGründel schrieb:
Nur kurz.
Bahncard 50.
Mach ich schon ganz gern. Obwohl ich meine neoliberale Lichthupe kaum einsetzen kann
Hör mir uff. Du glaubst doch auch, mit lächerlichen 220 kmh auf der linken Spur durchfahren zu müssen.
Und dabei will er beim Alb(!)aufstieg nebenher noch Kühe füttern. Obwohl es solche bekanntlich dort nicht gibt. Nur Schafe. Abr sonst stimmt alles.
Sagen wir Heinz doch die Wahrheit: Neben den Schafen gibt es selbstverständlich auch Kleinbürger auf der Alb. Und inzwischen werden sogar Menschewiki dort wieder angesiedelt.
Bishop-Six schrieb:fromgg schrieb:
Der Plan zum Sieg über Frankreich lag bereit (Schlieffenplan).Man ging von einem unvermeidlichen Krieg aus, versuchte ihn zum günstigsten Zeitpunkt loszutreten.
Deutschland wollte diesen Konflikt.
Man hat ein prosperierendes Land diesem Wagnis geopfert.
Die Franzosen wollten Elsass Lothringen wieder.Weiterhin war Revance für 70/71 angesagt.Das schwelte noch.
Die Engländer konnten keine Kontinentalmacht brauchen, die wirtschaftlich zu sehr dominiert und noch dazu einen Blick auf die Weltmeere geworfen hat.
Die Begründung, mit diesem Krieg die Menschlichkeit zu verteidigen ist fragwürdig.Da hat ein Verbündeter wie Romanov Russland seitens der Entente keine Berechtigung.Das war eine blutrünstige Diktatur, schlimmer als das deutsche Kaiserreich.
Es handelte sich um einen imperialistischen Krieg,der zur Neuordnung der Märkte und zur Neupositionierung dienen sollte.
Die deutschen waren allerdings die aggresivsten Kriegstreiber, das ist zweifellos korrekt.
Das würde ich auch so in der Art sagen.
Im Endeffekt gab es zuviele Großmächte mit Anspruch und Selbstverständnis die Nr. 1 zu sein/werden ("Der Platz an der Sonne").
Und jeder dieser Mächte hatte mehrmals die Möglichkeit zurückzustecken oder nachzugeben, um unzählige Menschenleben zu retten, keine tat dies.
Für mich hatten auch vor allem die Deutschen das größte Geltungsbedürnis und offensivste Bestreben, da sie in der Entwicklung immer ein paar Jahre später dran waren als z.B Frankreich und England.
Ich finde es auch überraschend, dass man heute noch gezahlt hat, wie sieht es mit Reparationszahlungen aus dem 2. Wk aus?
Nach dem 2. Welt wurde zwar Auslandsvermögen beschlagnahmt und Demontagen vorgenommen, Reparationszahlungen wurden aber auf den Abschluss eines Friedensvertrages verschoben. Da dieser aber bekanntlich nie geschlossen wurde, und später das 2+4 Abkommen statt eines Friedensvertrages geschlossen wurde, resultierten aus dem 2. Weltkrieg keine Reparationszahlungen.
propain schrieb:
(...) Wenn man als Privatmann ein denkmalgeschütztes Haus hat und will nur andere Fenster einbauen, dann bekommt man richtig Probleme. Aber wenn eine Horde überheblicher Politiker was neues bauen wollen, da kann dann einfach mal ein denkmalgeschütztes Gebäude abgerissen werden.
Unabhängig vom Stuttgarter Bahnhof ist dies tatsächlich so, und völlig zu Recht. Der Denkmalschutz ist ein öffentliches Interesse. Wenn andere öffentliche Interessen überwiegen, tritt der Denkmalschutz dahinter zurück.
Misanthrop schrieb:
Grmblfx.
Kaum äußert man sich mal zur Sache, steht man bereits im Verdacht, irgendwas widerlegen zu wollen.
Das könnte daran liegen, dass du in deinem Eingangssatz sagst, dass der zum Leben ausreichende Mindestlohn "kaum zu berechnen und kaum durchsetzbar" sein dürfte, meinst du nicht?
Und es ist einfach falsch, dass die Anzahl der Kinder eine solch gewichtige Rolle für die Höhe des Mindestlohns spielt, wie du annimmst. Bei kleinen Kindern beträgt der Unterschied zwischen Regelsatz und Kindergeld knapp 30 Euro, bei Jugendlichen immer noch unter 100 Euro.
Exakt richtig nach der StVO:
§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün-Gelb-Rot-Rot und Gelb (gleichzeitig)-Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
1.An Kreuzungen bedeuten:
Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben".
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.
Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.