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StefanNossek

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Liebe FuFa,

dem Kollegen HeizGründel ist zuzustimmen. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter:

Die Versammlung am 19.11. wird einer gerichtliche Überprüfung niemals stand halten.  

Wie einige Vorredner schon zutreffend gerügt haben, ist die Ladungfrist für eine ordentliche oder außerordentliche Versammlung nach unserer Vereinssatzung nicht gewahrt. Dies ist eindeutig und unstreitig.

Der Versuch, jetzt von einer Unterbrechung der Versammlung vom 25.10.2007 zu reden und damit die formellen Ladungsfristen zu umgehen, ist aus den folgenden Gründen untauglich.

1) § 19 Ziff. 11 der Vereinssatzung bestimmt, dass eine Unterbrechung der Versammlung nur vom Versammlungsleiter angeordnet werden kann.

Diese Voraussetzung ist eindeutig nicht erfüllt.

Vielmehr wurde nachträglich durch Erklärung des Präsidiums eine Wahl für ungültig erklärt und eine neue Versammlung angekündigt. Selbst das Präsidium hat in dieser Erklärung nicht von einer Unterbrechung geredet, sondern in der Erklärung eine außerordentliche Versammlung angekündigt.

2) Nach § 19 Ziff 11 der Vereinssatzung soll im Fall einer Unterbrechung innerhalb von 2 Wochen die Versammlung fortgesetzt werden. Diese Frist ist bei weitem schon abgelaufen. Selbst wenn man argumentieren würde, dass es sich nur um eine "Soll-Regelung" handelt, muss man aber im Vereinsrecht beachten, dass idR eine Fortsetzung der unterbrochenen Versammlung spätestens innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen hat (Burhoff, Vereinsrecht, Rn. 213). Die erhebliche Überschreitung der Frist für eine Fortsetzung ist ein schwerwiegender formeller Fehler, der ebenfalls zur Unwirksamkeit der Versammlung führt.

Aus den oben genannten Gründen kann jedes Mitglied die Versammlung "zu Fall bringen".

Die FuFa und insbesondere unser neuer Abteilungsvorsitzender sind gut beraten, wenn die Versammlung verschoben wird und mit ausreichernder Frist zu einer gänzllich neuen Versammlung geladen wird. Alles andere ist im Ergebnis haltlos.

Ansonsten sehe ist das nächst Versammlungschaos programmiert.

Nossek lebt
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Vael schrieb:
YES YES YES

Hab zwei Lieblingsvereine, die SGE und JEDER aber auch wirklich JEDER der gegen den OFX gewinnt.


   

geht mir genauso

in meinen schlimmsten Träumen will es aber das Schicksal, dass unser Klassenerhalt von einem gleichzeitigen Sieg der Oxxen gegen den direkten Abstiegs - Mitkonkurrenten abhängt...

Gott sei Dank nur ein Traum  

Nossek lebt
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Hallo Dortelweil Adler,

wichtig ist zunächst einmal, dass Deine Kollegin Du durch ein Temperaturprotokoll (erstellt und abgelesen mit Zeugen) überhaupt nachweisen kann, dass ein erheblicher Mangel vorliegt. Die subjektive Empfindungen "ich friere" sind völlig unbeachtlich. Im Übrigen trägt der Mieter die Darlegungs- undBeweislast dafür, dass er überhaupt zu einer Mietminderung berechtigt ist. Also ohne ein nachweisbares Temperaturrprotokolle geht leider gar nichts.  

Auf die vorgenannten Minderungsquoten würde ich mich nicht unbedingt verlassen, weil wir keine genauen Angaben zum Sachverhalt haben (Temperatur, Dauer , welcher Raum betroffen etc..) und jede Mietminderung imm erene Einzelfallentscheidung ist.

Zur Hilfestellung hier noch ein paar Urteile aus dem Gerichtsbezirk Frankfurt am Main:

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/H071.htm
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/H018.htm
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/H009.htm
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/H011.htm

Nossek lebt
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"Nossel lebt"  

Um Gottes Willen. Ist es etwa schon Sonntag, 15.00 uhr und ich bin schon am ck   ...

NOSSEK lebt
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Hallo liesel_sge,

noch ein paar Anmerkungen und Ergänzungen,

die Meinung von Pedrogranata, das Toilettenbecken würde nicht zu den Installationsgeräten der Kleinreparaturklausel zählen, halte ich für zumindest sehr fraglich (bejahend Horst, Praxis des Mietrechts, Rn 764)

Im Ergebnis kommt es hierauf aber, wie von einigen schon dargelegt, nicht an:

Die Kleinreparaturklausel ist eine Kostenübernahmeklausel (sonst wäre die Klausel auch unzulässig). Das bedeutet, der Vermieter erteilt den Reparaturauftrag und stellt Dir anschließend die Kosten in Rechnung. Da die Obergrenze für eine Reparatur aber bei € 75 ,-- liegt, musst Du nur dann Kosten tragen, wenn dieser Betrag NICHT überschritten wird. Wird der Betrag überschritten, hast Du nichts, aber auch gar nichs zu zahlen (keine Kostenbeteiligung). Da die Reparatur mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über € 75,-- liegt muss der Vermieter die Kosten vollständig selbst tragen.

Aber anders: Wenn dem Vermieter ein allgemeiner Schadenersatz zusteht. Dann muss er aber nachweisen, dass Du den Schaden verursacht hast. Der Vermieter trägt hier die volle Darlegungs- und Beweislast. Kann er den Nachweis nicht führen, weil der Schaden z.B. auf einem Verschleiß beruht, muss er die Reparaturkosten selbst tragen.

Wichtig:
Steht dem Vermieter tatsächlich ein Schadenersatzanspruch zu, so ist dieser auf den Zeitwert begrenzt (!) . Der Vermieter muss also darlegen, wie alt das Toilettenbecken ist und wie hoch der Einkaufspreis war. Anhand dieser Angaben lässt sich der Zeitwert ermittteln. Bei Teppichböden mittlerer Qualität wird von einer Lebensdauer von etwa 10 Jahren ausgegangen. Unter Umständen beläuft sich der Ersatzwert also auch auf null.

Wenn Du, um Streitigkeiten zu vermeiden, die Kosten übernimmst, ist das sicherlich ein guter und wichter Aspekt um das Mietverhältnis nicht zu belasten. Die Zahlung würde auch keine "Nachteile" für zukünftige Bagatellschäden auslösen (nach dem Motto: die haben gerade alles gezahlt, dann gilt das auch für die Zukunft). Ob Du eine Rückforderungsanspruch der  zu Unrecht gezahlten Reparaturkosten hast, erscheint sehr fraglich. Man solte schriftlich dem Vermieter erklären, dass man keine "Ersatzpflicht erkennen kann und die Zahlung nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung leistet". Wenn es Dich später überkommt, könnte man dann die Reparaturkosten evtl.  wieder zurückfordern (Aber Verjährung beachten).

Nossel lebt
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[quote=OFC_Kickers_1901]

Fünftens würde ich mich momentan ziemlich widersprüchlich Verhalten, da der OFc gerade selbst die Politiker und Steuerzahler anbettelt im Hinblick auf ein Neues Stadion.

Köstlich, wie man doch ein paar harte Fakten verdrängen kann:  

Seit Anfang der 80er Jahre hat der Oxx das Stadion in Erbbaupacht von der Stadt bekommen und erhält zusätzlich Landesmittel für alle Sanierungsarbeiten, die EVO ist seit Jahren als Hauptsponsor tätig und seitdem der Oxx sich für das Kombiticket entschieden hat (wurde jahrelang vom Oxx als nicht notwendig abgelehnt) nun auch der RMV als Sponsor.

Aber klar, da lebt sie wieder auf, die Achse des Bösen aus den Augen eines Oxen: SGE / Hessen / DFB    

Nossek lebt.
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@ FliegAdlerFlieg: Bist Du`s -=Aquila=- ?

Die Beiträge sind zumindest genauso dumpf und schwachsinnig:

Alleine diese bemerkenswerte Wortwahl:
"Deutsche Nationalisten und ihre ausländischen Freunde"  

welch billige Propaganda, aber: no chance.
Frankfurt bleibt eine faschistenfreie Zone

Nossek lebt
 
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Ich finde das Trikot ziemlich klasse. Vor allem wenn man bedenkt, wie die Stangenware von Jako aussieht.

Irritiert bin ich allerdings über die massive Präsentation. Man könnte fast den Eindruck gewinnnen, die Eintracht versucht über das Merchandising Einnahmen zu erzielen    Anders kann ich mir die fast schon penetrante Trikotvorstellung nicht erklären.

Aber wer schon beim Trainingsauftak,  wenn der Fan Shop geschlossen ist, nicht einmal ein Fanmobil aufstellen kann...

Egal. Ein Trikot gibts für meinen Sohn , hoffentlich muss ich mit den Kindergrößen nicht wieder bis Weihnachten warten.  

Nossek lebt
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TOOOOOOR

2:0


Nossek lebt
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Wir führen 1:0   ,-)

Nossek lebt
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@ -=Aquila=-

Ach Du meine Güte. Selten habe ich in diesem Forum so ein dummes (man muss es leider so deutlich  formulieren) Geschwätz gelesen. Schon an der bemerkenswerten Wortwahl wird deutlich, welch geistes Kind aus welchem Parteiprogramm mal schnell ein paar Parolen abgeschrieben hat.

Das war ein untauglicher (weil unfundiert) Versuch, hier mal ein bißchen auf naiv und dumm zu tun und somit die Fascho Demo zu verharmlosen.

Eine Frage will ich dir aber mal gerne beantworten:

Mein Gewissen verbietet es, Holocaust Leugnern eine Plattform zu geben. Und um ein Zeichen zu setzen, dass die Opfer des Nationalsozialismus, die wegen ihrer politischen Überzeugng, ihres religiösen Bekenntnisses oder ihrer ethnischen Volkszugehörigkeit ermordert wurden, nicht vergessen sind.

Ob Maxfanatic in einemZusammenahng mit diesem Müll genannt werden will... ich wage es zu bezweifeln.

Nossek lebt
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Hi Guido,

vorab schon mal auf diesem Weg:

Vielen, vielen Dank für Dein Engagement und Deinen nimmermüden Einsatz.  

Liebe Grüße

Nossek lebt
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schlusskonferenz schrieb:
StefanNossek schrieb:
Nossek lebt
Bist Du nicht der tote Tennislehrer?



..Helden leben ewig, doch Legenden sterben nie...    

War eine tolle Zeit. Danke vor allem an
Henny & Tanja Schildknecht und Bianca Guther  

Kein Dank an: Klausi Beimer  

Aber was ist mit meinem Display?

Nossek lebt
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Zur Info:

Bin bei O2. Dort hieß es, es sei das Symbol für EDGE. Es könnte aber tatsächlich auch ein @ sein. Nur was bedeutet das im Standby-Modus ??

Nossek lebt
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Hallo,

ich habe folgende Frage:

Im Display meines W610i erscheint links oben über den Balken für die Netzstärke ein rundes Symbol (könnte auch ein kleines "e" sein). Ich kann es leider nicht genauer beschreiben, da es sehr schwer zu erkennen ist. Dieses Symbol ist immer, also auch im Standby-Modus, zu sehen.

Was für eine Bedeutung hat dieses Symbol ? Konnte weder in der Gebrauchsanweisung noch beim googlen irgend etwas finden. Mein Netzbetreiber meinte, es sei das Symbol für EDGE, war sich aber nicht so sicher  

Vielleicht kann es mir mal einer erklären. Danke

Nossek lebt
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Hallo Troubadix,

hier noch ein ganz aktuelles Urteil zu Deiner Problematik:

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/H063.htm

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 19.1.2007 – 2 U 106/06, NZM 2007, 330
Leitsatz
Sommerliche Hitze durch Sonneneinstrahlung in einem den Bauvorschriften entsprechenden Gebäude ist Teil des allgemeinen Lebensrisikos und kein Mangel, sofern der Vermieter nicht erkennbar eine Klimatisierung oder besondere Dämmung des Gebäudes zugesagt hat.

Anmerkung
Die Entscheidung erging zum gewerblichen Mietrecht. Dort wird von der herrschenden Rechtsprechung ein Mangel der Mietsache angenommen, wenn die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung bezüglich der Raumtemperaturen nicht eingehalten sind (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 17.6.2003 – 9 U 82/01, WuM 2004, 49; OLG Hamm, Urt. v. 28.2.2007 – 30 U 131/06). Dieser Rechtsprechung widerspricht das OLG Frankfurt/Main.  

Die Entscheidung betrifft zwar Gewerbemietverhältnisse, wird aber wohl auch auf Wohnraummietverhältnisse anzuwenden sein. Ein erheblicher Mangel und damit eine Mietminderungsvorausetzung wäre somit die Nichtbeachtung der Bauvorschriften im Zeitpunkt des Baujahres oder die Zusicherung des Vermieters, eine Dämmung bzw. Klimaanlage zu installieren.

Viel Erfolg  

Nossek lebt  
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...danke für den Tipp. Da hätte ich ich auch selbst drauf kommen können. Naja, dass kommt davon, wenn man ständig nur die SGE im Kopf hat  ,-)

Nossek lebt  
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Habe meins jetzt fast 2 Jahre. Bin eigentlich ganz zufrieden, wenn nicht...

... der verdammte joystick wäre. Schon nach einem 3/4 Jahr gab es Probleme. Da lob ich mir doch die gute alte "stille Post"  

Aber bald ist ja Vertragsverlängerung

Nossek lebt
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Hallo Riedadler,

die Einbauküche und damit der Kühlschrank sind nach Deinen Angaben mitvermietet und Vertragsgegenstand.

Damit obliegt grundsätzlich die Instandhaltung und Instandsetzung gem.§ 535 Abs. 1 BGB dem Vermieter.

Ausnahmen:
1) Du hast durch einen unsachgemäßen Gebrauch den Schaden selbst verursacht. Dann bist Du ersatzpflichtig. Eventuell könnte eine Regulierung über die Haftpflichtversicherung (sofern Du eine hast) erfolgen.

2) Die von Dir erwähnte Kleinreparaturklausel (§ 8)ist einschlägig.

Nach dem Wortlaut, sofern bekannt, ist die Klausel nicht auf den Kühlschrank anzuwenden. Allerdings kommt es hierbei auf die genaue Formulierung an.

Selbst wenn die Klausel aber einschlägig wäre und auch zulässig (die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Abwälzung von Kleinreparaturen auf den Mieter sind eng begrenzt und müssten eigentlich noch gesondert geprüft werden) ist, ist aber wichtig, dass Du vertraglich nur die Übernahme von Reparaturen an den genannten Gegenständen bis € 75,-- schuldest. Solche Kleinreparaturklauseln dürfen niemals Beteiligungsklauseln sein.
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/O037.htm

Wenn also die Reparatur des Kühlschrankes hier € 75,01 kostet, hast Du keine (!) Kosten zu zahlen, da die vereinbarte Höchstgrenze, wenn auch nur um 1 Cent, überschritten wurde. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass eine Reparatur für unter € 75,-- erfolgen wird. Selbst wenn die Klausel also einschlägig wäre, was nach den bisherigen Erkenntnissen zu deinem  § 8 unwahrscheinlich ist, wird die Klausel wegen der Kostenbegrenzung voraussichtlich nicht greifen.

Wichtig zur Kleinreparaturklausel: Niemals den Auftrag selbst erteilten. Sonst haftest Du von vornherein. Der Vermieter muss den Reparaturauftrag erteilen. Es geht nur um einen eventuelle Kostenübernahme !!!

Nossek lebt
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@SGE-Wuschel,

ganz generell zur Fächenberechnung und den Rechtsfolgen einer eventuellen Flächenabweichung könnten die Hinweise in dieser PE vielleicht ganz hilfreich sein:

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/pressemitteilung5_620.html

Solltest Du den Verdacht haben, Deine Miete sei überteuert (vielleicht bin ich ja irrtümlich von einer Mieterhöhung ausgegangen), ist die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem MSP zwar wichtig, im Ergebnis aber nur ein Kriterium. Nach § 5 Abs. 2 Wirtschaftstrafgessetzt liegt eine Ordnungswidrigkeit nämlich erst dann vor, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% überschritten wird UND wenn der Vermieter einen Mangel an Wohnraum ausgenutzt hat und deshalb die Wohnung überteuert vermietet hat. Dies ist aber nur sehr, sehr schwierig nachzuweisen. Dann müsstst Du belegen, dass Du keine andere günstigere Wohnung im gesamten Stadtgebiet gefunden hast. Den Nachweis kann aber in der Regel der Mieter nicht führen. Deshalb gibt es seit Anfang der 90er Jahre praktisch keinen Fall einer Mietpreisüberhöhung in Frankfurt am Main, da sich - zunmindest nach Auffassung der Gericht - der Wohnungsmarkt entspannt hat.  

Tip: Beim Amt für Wohnungswesen der Stadt FFM gibt es eine Abteilung Mietpreisüberhöhung. Die könnten vielleicht noch etwas herausholen und Dir auch Hinweise geben, ob der Zuschlag € 0,25 für die 4 Zimmer Whg nach MSP gerechtfertigt ist.

Nossek lebt