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wenkonaut

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reggaetyp schrieb:
shinji schrieb:
Da die Büste unschwer zu erkennen Simon Bolivar darstellt, hilft ja Wikipedia weiter:

In Frankfurt am Main gibt es im Stadtteil Westend Nord eine Simón-Bolívar-Anlage mit Gedenkplakette und -Büste.


Befindet sich am Hochhaus am Park, zwischen Grüneburgweg und Fürstenbergerstr.  

Yo, genau da. Einer von Euch sollte weitermachen.
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shinji schrieb:
Da die Büste unschwer zu erkennen Simon Bolivar darstellt, hilft ja Wikipedia weiter:

In Frankfurt am Main gibt es im Stadtteil Westend Nord eine Simón-Bolívar-Anlage mit Gedenkplakette und -Büste.

"unschwer zu erkennen Simon Bolivar", Angeber . Finde das könnte auch mein Großvater sein. Aber du hast recht, es ist Simon Bolivar in der gleichnamigen Anlage am Uni Campus Westend.
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Hm, zu schwer oder zu blöd fotografiert? Hatte leider keinen größeren Ausschnitt. Als Tipp, Westend und südamerikanischer Held...
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BlackDeath2k5 schrieb:
Damit hätte die Regierung nicht gerechnet. Jetzt wird Gauck so lange hoch geredet, bis er entweder Präsident wird oder es einen großen Aufschrei nach der Wahl gibt. Ungemütlich wird es für Frau Merkel auf jeden Fall.

Yep. In jedem Fall muss sie sich die Frage gefallen lassen, warum sie in diesen Zeiten nicht mehr Mut hatte, einen kantigen Kandidaten ins Rennen zu schicken. Auf Gauck hätte sie auch kommen können. Aber das ist eben auch das Problem ihrer Politik: krafft-, ziel- und planlos. Da passt der Weichspüler Wulf ins Bild. Ich hoffe sehr, dass einige in der Bundesversammlung über ihren Schatten springen. Und wenn es doch nicht reicht, dann wenigstens erst im dritten Wahlgang mit einer Stimme mehr.
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DrHammer11 schrieb:
Wer hat noch Bilder?

Na dann:
Wo ist dieser Held zu finden?

Hinweis: der Sockel ist leicht verfremdet, sonst wäre es zu einfach
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Hier ist ein recht interessanter Artikel. Damit ist für mich (fast) alles gesagt. Und ich bleibe auch nach einigem Nachdenken bei meiner Meinung. So wie ich ein Problem damit habe, eine Mitarbeiterin nach 20 Jahren wegen Maultaschen als Diebin rechtmäßig ohne Vorwarnung eintlassen zu können, habe ich ein Problem mit diesem Urteil. Meine persönliches Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis ist zu beiden Urteilen nicht kompatibel.
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peter schrieb:
ich kann emotional nachvollziehen was frau bachmeier gemacht hat, emotional kann das wohl fast jeder. trotzdem war richtig, dass sie ins gefängnis musste. ich finde es für das zusammenleben unabdinglich, dass es gesetzliche regelungen gibt.und nicht jeder das gesetz in die eigenen hände nehmen darf.

sonst sind wir ganz schnell bei blutrache, wie wir sie aus ländern kennen, die wir für weniger zivilisiert halten. und das kann keiner von uns wollen.


Vollkommen richtig. Ich finde aber, dass dieser Fall nicht vergleichbar ist. Bachmeier war ziemlich eindeutig Selbstjustiz. Daschner war Androhung von Folter zur Erlangung von Täterwissen.

Vermutlich konnte das Gericht in Straßburg gar nicht anders urteilen. Es soll neutral und emotionslos urteilen. Dann dürfen wir uns aber auch nicht über die "Maultaschenurteile" in einem anderen Rechtsgebiet aufregen. Auch hier wird emotionslos geurteilt. Rein nach Sachlage, ohne Berücksichtung von Verhältnismäßigkeit. Eigentlich war ich bis dato immer der Meinung, das gerade ein Gericht die Gesamtumstände würdigen sollen. Das macht es doch gerade aus, ein Richter aus Fleisch und Blut. Oder übersehe ich etwas?
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Bigbamboo schrieb:
wenkonaut schrieb:
FredSchaub schrieb:
das ist eine gute Frage - ich hoffe es inständig nicht

Aber genau das hat Gäfgen heute vor Gericht erstritten. Ein "Teilerfolg", denn der Prozess wird nicht erneut aufgerollt. Wohl aber hat er als Folteropfer Schadensersatzansprüche gegen Deutschland, denn das Gericht hat Deutschland aufgefordert, das nationale Schmerzensgeldverfahren "zügig zu beenden". Nun geht es um die Höhe. Das finde ich pervers.  


Ich nicht. Auch ein Mörder hat unveräußerliche Rechte und diese wurden verletzt.

Im übrigen würde ich behaupten, dass Gäfgen vom möglichen Schadenersatz nicht ein Cent bleibt, da vermutlich relativ viele Forderungen gegen ihn bestehen dürften, die er noch nicht beglichen hat.  

Dein erster Satz ist sachlich natürlich richtig und hier auch weitestgehend unbestritten. Aber man muss schon eine sehr große emotionale Distanz zu diesem Fall haben (ich habe sie nicht), um Gäfgen Schadensersatz zugestehen zu wollen. Unabhängig davon, wer am Ende das Geld einstreicht.

Auchtung unsachlich und nicht persönlich gemeint: Ich hoffe sehr, dass es eine beträchtliche Summe sein wird, mind. sechsstellig. Geld vom Staat, respektive den Steuerzahlern, indirekt also auch von Fam. Metzler. Allein der Gedanke ist unerträglich. Aber wir sind keine Bananenrepublik.
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FredSchaub schrieb:
das ist eine gute Frage - ich hoffe es inständig nicht

Aber genau das hat Gäfgen heute vor Gericht erstritten. Ein "Teilerfolg", denn der Prozess wird nicht erneut aufgerollt. Wohl aber hat er als Folteropfer Schadensersatzansprüche gegen Deutschland, denn das Gericht hat Deutschland aufgefordert, das nationale Schmerzensgeldverfahren "zügig zu beenden". Nun geht es um die Höhe. Das finde ich pervers.
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FredSchaub schrieb:
wenkonaut schrieb:
Basaltkopp schrieb:
wenkonaut schrieb:
Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


Auch wenn ich Gäfgen absolut ekelerregend finde - er hatte trotz allem immer noch Anspruch darauf, dass seine Menschenrechte gewahrt bleiben.

Man kann allerdings geteilter Meinung darüber sein, ob dieser Einschüchterungsversuch bereits als angedrohte Folterung gewertet werden kann, zumal es ja noch darum geht, Jakobs Leben evtl. noch zu retten.

So war das auch nicht gemeint. Natürlich hat auch ein Mörder Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit. Hier ging es darum, das Gäfgen kein Opfer von Polizeiwillkür geworden ist. Er war der Täter und als solcher eindeutig identifiziert. Erst dann wurde Folter angedroht, um den Aufenthaltsort von Jakob zu erfahren. Nicht, um ihn der Entführung und Ermordung zu überführen. Das ist für mich ein riesiger Unterschied.

Das Daschner sich der Problematik bewusst war, zeigt ja sein eigener Aktenvermerk. Und er wurde wegen seines Vergehens rechtskräftig verurteilt. Damit war für mich die Sache erledigt. Was dann seitens Gäfgen noch folgte, ist in meinen Augen ein Treppenwitz.  


das Androhen von Folter widerspricht nunmal unserem Rechtssystem und das ist auch richtig so. Dennoch hat dieser Typ kein Mitleid verdient.  


Daschner wurde deshalb rechtskräftig verurteilt. Steht dem Mörder darüber hinaus ein Schmerzensgeld zu?
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Misanthrop schrieb:
wenkonaut schrieb:
Ich wäre als Vater sehr froh gewesen, wenn ein Polizist etwas "verschärfter" vorgagangen wäre, um damit möglicherweise das Leben meines Sohnes zu retten.


Ich sicherlich auch. Das macht es aber nicht besser und darf keine Richtschnur für staatliches Handeln sein.

Und ja natürlich ist die Grenzziehung das Problem. Das ist sie aber doch immer, sonst wären die meisten Rechtsstreitigkeiten nicht vor Gericht. Kein Gesetz wirkt in einer Weise, dass es nicht von Fall zu Fall Diskussionen auslöst.


Und deshalb muss es so klar wie möglich ausgestaltet sein, damit ich weiß, wann ich mit welchen Konsequenzen zu rechnen habe.

In dem hier vorliegenden Fall halte ich das Urteil für gefährlich, der Kindsmörder (und der bleibt er m.E.) prozessiert sich in die Opferrolle.


Es ging ja hier nicht um die moralische Einstellung des Täters, sondern um seine Rechte.

Guantonamo ist schon von seiner Konstruktion, Ausmaß und Art etwas ganz anderes. Da sollte es keine 2 Meinungen geben.


Der Gedanke, ohne rechtsstaatliche Kontrolle, und losgelöst vom gesetzlichen Opferschutz, eine sog. "Zweck-Mittel-Relation" je nach Einzelfall zu ermöglichen, ist für mich eine Parallele.

Auch ich will das alles (Speicherung von Daten, etc.) nicht OHNE das ein konkreter Verdacht vorliegt. Du schreibst "so lange ich nicht verurteilt wurde". Wie bitte soll das gehen? Einige Gentests sollen zur Überführung und Verurteilung von Sexualstraftätern geführt haben.


Wenn Du den Satz nochmal liest, wirst Du sehen, dass ich eine Verurteilung zur Voraussetzung staatlicher Bestrafung gemacht hatte und nicht für die Erhebung von (Gen-)Daten. Die hatte ich abgelehnt, solange sie grundlos erfolgen.

 Gäfgen war bereits als mutmaßlicher Entführer identifiziert (Lösegeldübergabe), es ging "nur" noch darum, Jakob zu finden. Möglichst lebend. Da hätte ich als leitender Staatsanwalt einer härteren Verhörmethode zugestimmt. Ohne schlechtes Gewissen. Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


Was wäre gewesen, wenn jemand der Auffassung gewesen wäre, "gut zureden" war schon eine ganz prima Idee, man könne ja nun noch ein wenig "Füße kitzeln", dann klappe das schon?
Oder wenn man, zugegebenermaßen ein konstruiertes Beispiel, aus welchen Gründen auch immer, gewußt hätte, der Tatverdächtige habe panische Angst vor Wasser/Strom/Insekten/whatever?
Was wäre also eine (gerade noch?) akzeptable Maßnahme, wenn man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewußt hätte, dass man, ohne ihn ernsthaft (äußerlich) zu verletzen, zum gewünschten Ziel hätte gelangen können?

Wie weit dürfte man aber (nur noch?) gehen, wenn man, wieder aus egal welchen Gründen, vermuten musste, dass der Gesundheitszustand des Opfers ein Überleben nach menschlichem Ermessen ausschließen würde? Sagen wir zu 99 %. Wären dann dieselben Mittel angezeigt?

Wie stehen wir zu der ganzen Sache, wenn der mutmaßliche Täter mal nicht Gäfgen heißt, alles nur erdenkliche gegen ihn spricht, und er letztlich doch unschuldig ist bzw. war?
Was, wenn - um in unserem o.g. Beispiel zu bleiben - Du als Vater davon Kenntnis erlangst, dass Dein volljähriges Kind polizeilich zielführend zu "behandeln" sei, weil gegen dieses ein dringender Tatverdacht bestehe? Ich denke, meine Vateransicht würde sich abermals wandeln.
Es muss doch klar sein, dass wir hier nicht über eine "Lex Gäfgen" reden, sondern darüber, was der Staat dürfen soll.

Oder ist es nicht vielleicht doch beruhigender, das alles geregelt und gerichtlicher Kontrolle unterworfen zu wissen und gewisse Maßnahmen ungeachtet des Einzelfalls zu ächten? Und sei es nur, weil man nie weiß, auf welcher Seite man einmal stehen wird?

Puh. Du willst es aber wissen  
Ohne jetzt auf alles einzugehen (nur aus Zeitgründen), "was wäre wenn" ist hier nicht angebracht. Wir haben einen konkreten Fall und ich weigere mich hartnäckig, Gäfgen in der Rolle des Opfers einer willkürlichen Justiz zu sehen.

Man kann nicht alles regeln auch nicht per Gesetz. Gäfgen wurde verurteilt, Daschner auch. Gut ist. Denkt man (ich). Aber weit gefehlt. Gäfgen will mehr und prozessiert sich aus verschiedenen Gründen in eine Justizopferrolle hinein. Um Schmerzensgeld geht es ihm nicht. Ganz sicher nicht. Aber das ist nur so ein Gefühl von mir. Der mit dem Fähnchen in der Hand...
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Basaltkopp schrieb:
wenkonaut schrieb:
Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


Auch wenn ich Gäfgen absolut ekelerregend finde - er hatte trotz allem immer noch Anspruch darauf, dass seine Menschenrechte gewahrt bleiben.

Man kann allerdings geteilter Meinung darüber sein, ob dieser Einschüchterungsversuch bereits als angedrohte Folterung gewertet werden kann, zumal es ja noch darum geht, Jakobs Leben evtl. noch zu retten.

So war das auch nicht gemeint. Natürlich hat auch ein Mörder Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit. Hier ging es darum, das Gäfgen kein Opfer von Polizeiwillkür geworden ist. Er war der Täter und als solcher eindeutig identifiziert. Erst dann wurde Folter angedroht, um den Aufenthaltsort von Jakob zu erfahren. Nicht, um ihn der Entführung und Ermordung zu überführen. Das ist für mich ein riesiger Unterschied.

Das Daschner sich der Problematik bewusst war, zeigt ja sein eigener Aktenvermerk. Und er wurde wegen seines Vergehens rechtskräftig verurteilt. Damit war für mich die Sache erledigt. Was dann seitens Gäfgen noch folgte, ist in meinen Augen ein Treppenwitz.
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@Misanthrop
Hm, ist ein schwieriger Sachverhalt und von daher auch schwierig hier zu debattieren. Ich wollte Dir auch keinesfalls unterstellen, dass Du unreflektiert hier etwas reinstellst. Mir war nur der zitierte Satz zu locker. Ich wäre als Vater sehr froh gewesen, wenn ein Polizist etwas "verschärfter" vorgagangen wäre, um damit möglicherweise das Leben meines Sohnes zu retten.

Und ja natürlich ist die Grenzziehung das Problem. Das ist sie aber doch immer, sonst wären die meisten Rechtsstreitigkeiten nicht vor Gericht. Kein Gesetz wirkt in einer Weise, dass es nicht von Fall zu Fall Diskussionen auslöst. OT: Kann man im Arbeitsrecht sehr schön sehen. In dem hier vorliegenden Fall halte ich das Urteil für gefährlich, der Kindsmörder (und der bleibt er m.E.) prozessiert sich in die Opferrolle.

Guantonamo ist schon von seiner Konstruktion, Ausmaß und Art etwas ganz anderes. Da sollte es keine 2 Meinungen geben.

Auch ich will das alles (Speicherung von Daten, etc.) nicht OHNE das ein konkreter Verdacht vorliegt. Du schreibst "so lange ich nicht verurteilt wurde". Wie bitte soll das gehen? Einige Gentests sollen zur Überführung und Verurteilung von Sexualstraftätern geführt haben.  Gäfgen war bereits als mutmaßlicher Entführer identifiziert (Lösegeldübergabe), es ging "nur" noch darum, Jakob zu finden. Möglichst lebend. Da hätte ich als leitender Staatsanwalt einer härteren Verhörmethode zugestimmt. Ohne schlechtes Gewissen. Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.
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Misanthrop schrieb:
(...) Jeder Bundesbürger sollte froh sein, dass das Gericht einige eindeutige Hinweise für zulässige behördliche Ermittlungsmethoden mit auf den Weg gab. (...)
Ganz so einfach sehe ich das nicht und ich denke man sollte es sich auch nicht soooo einfach machen.
Grundsätzlich geht es um die Frage, ob der Zweck die Mittel heiligt, die Juristen nennen das wohl "Abwägung der Rechtsgüter". Und da bin ich ganz persönlich schon der Meinung, dass bei einem solch schweren Verbrechen und der minimalen Chance auf einen lebenden Jakob eine Polizei drohen dürfen sollte. Da geht mir auch der Folterbegriff zu weit. Wohlgemerkt, hier gab es einen dringenden Tatverdacht, hier wurde nicht irgendein Bundesbürger willkürlich von einem rasenden Polizisten brutal verhört. Und wenn dann jemand hier im Forum den Vorgang im Präsidium in einen Zusammenhang mit Guantanamo stellt, wird mir schlecht.

Just my 2 cents.
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Hilarious schrieb:
Dr. Bockenheimer-Brunnen auf dem Oppenheimer Platz ?

Absolut richtig. Ein Harheimer, der Bockenheimer heisst  ,-)

mehr
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Ich grätsch mal dazwischen...

Wo ist dieses Brünnche?

Sollte auch nicht so schwer sein, daher Zusatzfrage: an wen erinnert dieser Brunnen?
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schwarzer_geier schrieb:
DrHammer11 schrieb:
Die Villa von dem Suhrkamp-Heini, Mörfelder Landstraße, zwischen Louisa und Oberforsthaus?


Nee, so ne große Hütte wie die hat der auch nicht. ,-)
Anner Seid vom Bach..
Hm, das ist echt eine harte Nuss. Im Norden also. Vermutlich Westend, Nordend oder Bockenheim. Könnte im Diplomatenviertel sein. Unten sieht es aber nach einer Art Durchgang aus, vielleicht eine Verbindung zwischen Straßenseite und Innenhof. Rechts unten die "60" könnte eine Hausnummer sein. Ich bin etwas ratlos...
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Schranz76 schrieb:
d) wenn überhaupt, dann ne große Koalition

Entschuldige, aber das hatten wir gerade. Und? Was hat es gebracht. Große Koalition = kleingeistige Kompromisse = Stillstand.

Jetzt haben wir eine bürgerliche Regierung. Und? Was bringt sie? Jetzt herrscht Beliebigkeit, inhaltliche Leere, kleinkarierte Pseudopolitik, plan- und ziellosigkeit. Eine echte Enttäuschung. Diese Regierung war fertig, bevor sie ihre Arbeit aufgenommen hat. Zum ersten mal habe ich meine Stimmabgabe im Nachhinein bedauert.
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Tony_Montana schrieb:
Weiß jetzt net genau wie die Straße heißt, aber das ist neben der Zoo-Passage, vor der alten Synagoge im Ostend.  

Respekt, lasse ich gelten. Straße heißt Friedberger Anlage. Hintergrundinfos zu diesem Platz, an dem viele vorbeifahren hier.
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... dieser Platz?