>

Zeus

31872

#

raideg schrieb:
Ein Geschäftsmann ist kein Wohltätigkeitsinstitut für Fans von Vereinen

Das stimmt. Im günstigsten Falle ergänzt man sich. Allerdings nenne ich das nicht Kommerzialisierung.



Der Vorwurf "Kommerzialisierung" verfängt in einer Marktwirtschaft nämlich nicht, weil er immanent ist. Auch sogenannte Nischen oder Szenen sind Horde des Kommerzes, teils sogar noch schlimmer, als bei allg. "Kommerzialisierung", denn gerade die Nischenhändler monopolisieren ihr Ansinnen zumeist.

Beispiel: Musik-Szene. Gewisse Dinge gab und gibt es im Bereich der Waver/Gothic-Leute nur bei bestimmten Händlern zu beziehen, die sich fürstlich dafür entlohnen ließen/lassen. Teils waren sie auch so elitär, daß gewisse Artikel nur im "rollenden" Verkaufsshop zu erstehen waren. Ist solche künstliche Verknappung nun im Sinne der Kunden? Wohl kaum. Will der Händler von seinem Geschäft (sic!) leben? Ja, ganz gleich ob 100 oder 1 Mio seine Sachen kaufen. Konkurrenz belebt das Geschäft. Aber gerade diese versuchen insbesondere kleine Szenen auszuschalten.
#
Sucht noch jemand nach Gründen, weshalb Fußball-Profis der Beraterzunft bedürfen?
#
Knorke Beitrag!

Ich rege mich über diese Scheinheiligkeit und Heuchlerei in Reinform hier im Forum schon gar nicht  mehr auf, im Gegenteil.

Kurz gefaßt kann man Deinen Beitrag folgerndermaßen zusammenfassen: Das Böse sind immer die anderen!

Ironisch zugespitzt kann man konstatieren, daß es sich zu Hause, vor dem Premiere-Dekoder, trefflich über die Ungerechtigkeiten der Welt streiten läßt.

Früher war bekanntlich alles besser. Bedauerlicherweise ist an dieser Aussage nur zutreffend, daß sie seit Jahrhunderten bemüht wird. Wie wunderlich es sich ob dieses Befundes ausnimmt, daß man es überhaupt ins 21. Jhd geschafft hat, geschweigedenn Menschen auf den Mond schicken konnte.

Ich fühle mich durch DSF und Premiere, ARD usw. tyrannisiert. Zurück in die 50er, vor die Schwarz-Weiß-Flimmerkiste - ohne Wiederholung und nur mit einer Kameraeinstellung. Und das nur einmal im Monat.
#
@Obi

Genau! Das sind "Ausnahmen" von den Regeln.


Zu Herzfehlern:
Niemand ist perfekt. Professionelle Sportler holen sich sogar noch körperliche "Defekte". Bei den Tennisspielern ist der klassische Tennisarm bekannt, die Fußballer leiden unter Kniebeschwerden.

Nichts im Leben ist ohne Risiko. As angeblicher Herzfehler muß sich auch nicht durch Todesgefahr im engen Sinne ausdrücken. Es reicht, wenn er dadurch etwa Probleme bei der Ausdauerleistung hat.

Mal im Ernst: Saufen und Rauchen ist gefährlicher, als mit einem Herzfehler á la Assamoha auf den Platz zu gehen.
#

Bialein schrieb:
Hat denn nun niemand PA's Festnetznummer für mich? :'-(

Stand in einer Toilette im Waldstadion: 0190-666666
#

Basaltkopp schrieb:
Meine auch! Oder wars Jutta? Keine Ahnung, irgendwas mit "a" hinten!

Ja, ja, der Allehol...

Da jibbet doch auch was von Badesalz "Super, Judda!" oder so?!
#

Petermann schrieb:
Meine Tochter heisst auch Bianca.

Zeus:Was hast Du am 16.11.98 gemacht ?

Da war ich mit einer zusammen, die hatte auch ein A am Ende des Namens, allerdings hieß die nicht Bianca und auch nicht Jutta. Das weiß ich ganz genau!

Suchst Du einen Vater für ein uneheliches Kind?!
#

Bialein schrieb:
__ Ja
__ Nein
__ Vielleicht

Deine Bianca

Meine erste "Liebe" hieß doch tatsächlich auch Bianca!

__ Wohin?
__ Weshalb?
__ Kann ich meinen Kumpel mitbringen?
__ Muß das sein?!
__ Wie lange?
__ Bringst Du noch andere Mädchen mit?
__ Kannst Du nicht alleine gehen?

#
Ich agiere incognito. Bislang ist mir das auch recht gut gelungen.
#

Schmucker schrieb:
Und der darf auch nur spielen, wenn ein Gerät zur Wiederbelebung am Spielfeldrand steht.
Finde ich ehrlich gesagt sehr riskant.

Das wäre mir neu.

Andererseits faßt man solche Fälle juristisch unter (erlaubter) eigenverantwortlicher Eigengefährdung ab. Im Falle des Brasilianers ging es wohl um die Unterdrückung von Befunden, also gerade nicht die Eigentverantwortlichkeit, da das Opfer in Unkenntnis blieb.

Um es anhand eines weiteren Beispiels plastischer zu machen: Boxer hauen sich auch auf die Glocken - sprich, sie begehen Körperverletzung, teils mit gravierenden Folgen. Auch hier handeln die Akteure eigenverantwortlich, sofern die Kämpfe innerhalb der bekannten Regeln bleiben.
#
Ich hatte die Aussagen "Loddas" in einer sekundären Quelle (Spiegel) gelesen. Welch ein Unsinn. Erstens hatten wir die Ligakonvergenz nach der Wende schon, und außerdem war er doch selbst als Mittäter eines Kaufvereins damals - in seinem Sinne - mitverantwortlich für die Kaufwut der "Großen".

Mir tut es allgemein um sog. Traditionsvereine leid, die heute in der Bedeutungslosigkeit, im überregionalen Sinne, herumdümpeln oder teils schon aus dem Vereinsregister gelöscht worden sind, etwa Braunschweig, Uerdingen, Düsseldorf, evtl. noch St. Pauli usw.

Wollte man eine "Traditionsliga" etablieren, so müßte man die Buli auf 100 Vereine aufblähen. Die Ligen leben nun einmal davon, daß es Absteiger und ggf. Aufsteiger gibt und auch von der Tatsache, daß Sport ein Glücksspiel im weiteren Sinne ist (mal von Offenbacher Manipulationen in den 70ern abgesehen smile:. Vor diesem Hintergrund finde ich stets das Geheul über die Kellerkinder der Liga witzig, denn irgend jemand muß es am Ende nun einmal treffen.
#
Der zweite Schiri fehlt?
#

FanTomas schrieb:

AdlerEve schrieb:
Das sind Spezialanfertigungen


Ich habe so ein Trikot im Auto an meinem Rückspiegel!!!!


*gröhl!*
#

HanseAdler schrieb:
@Zeus: Dir würde es mal gut tun, Deine Ausdrucksweise zu bedenken. Pöbeleien wie "Geschwätz" ersetzen keine Argumente.

Die Bestimmung in den AGBs ist rein deklatorisch und besagt, dass der Ausdruck eines elektronisch gespeicherten Dokuments wie eine Kopie anzusehen ist (ein Ausdruck ist keine Kopie). Das ist bei Online-Rechnungen immer so, soweit sie nicht mit eine elektronischen Signatur nach dem SignaturGesetz versehen sind.

Entspann Dich, ganz ruhig bleiben. Man sollte da nicht von sich auf andere schließen, wie schon Dein eingesetzter Smiley aufzeigt.

Wenn Du Sachargumenten nicht zugänglich bist, versuche nicht mit unflätigen Anwürfen über deren Fehlen hinwegzutäuschen. Aufgrund welcher Rechtsvorschrift beziehst Du Dich auf einmal auf das SigG? Ich sagte ja bereits: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. Ich bitte um Nachweis, denn ich lerne gerne etwas hinzu.

Meine Nachlässigkeit in Sachen ZPO bitte ich ebenfalls zu entschuldigen. Mir muß wohl schon wieder eine Reform entgangen sein.

PS: Übrigens war Deine Leistung in diesem Fred beeindruckend. Meinem Link folgen und einen § herausschreiben zu können und es als eigene Leistung auszugeben - Respekt!
#

preserveTHEhonourOFffm schrieb:
Du hättest den Thread weiterlesen sollen.
Schließlich wurde das ganze ja von Duisburgern bestätigt und nicht von bloß von einem gefälschten Konto aus eingetragen.

propain hat nicht ganz unrecht mit dem Gegenstand seiner Kritik. Ob und inwiefern die Aussage eines Dritten durch Bürgen richtiger wird, kann dahingestellt sein bleiben.

Weder steht fest, daß UD98 überfallen worden ist - das schreiben selbst die Duisburger, die ihn nur für Glaubwürdig halten (ein fundamentaler Unterschied), wobei deren Glaubwürdigkeit auch nicht erwiesen ist -, noch muß es sich bei den vermeintlichen Tätern um Frankfurter, als auch Ultras gehandelt haben.

Auch wenn es Ultras, Frankfurter usw. waren, auch wenn der Duisburger überfallen worden ist: Gewalt ist was für Idioten, ganz gleich in welcher Form auch immer.
#

-el_sobi- schrieb:
die onlinerechnung den status einer kopie, nicht eines orginals, besitzt, deshalb die rechtlichen einschränkungen.

Sobi, entweder etwas ist ein Beweis oder nicht. Dazwischen gibt es nichts. Ausdrucksformen à la "Status einer Kopie" sind sehr deutliche Beispiele für laienhafte Pseudo-Juristerei. Das erkennt man auch immer wieder an der Dummenwendung "gilt". Entweder etwas ist eine Kopie oder nicht. Dazu bedarf es nicht noch der Blähung, eine Kopie habe nur den Status einer Kopie (mir verzieht es alles).

Allenfalls bei Formerfordernissen kann man zwischen "Original" und "Kopie" differenzieren. Das hat aber nichts mit einer obskuren "Statusfrage" zu tun.

An der Einbeziehung der AGB kommst Du ohnehin nicht herum. Aus diesem Grunde sollte man sich auf die Großen der Branche beziehen, denn die werden regelmäßig mit Unterlassungsklagen usw. bombardiert, so daß deren AGB auch objektiv halbwegs geltendem Recht entsprechen. Bei wohl Vermittlungsverträgen wie diesen hier, muß das nicht der Fall sein.
#

HanseAdler schrieb:
Moin Sobi!
Die Klausel bedeutet lediglich, dass die Online-Rechnung kein beweiskräftiges Dokument darstellt, d.h. dass sie vor Gericht keine Beweiskraft entfaltet. Das ist aber ganz normal bei so Dingern.

Ich vergaß, die erste Weisheit der Juristen zu erwähnen: ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. Genau das aber stellt dieser Absatz dar...
#

Adler² schrieb:
aber es fängt an mit lampen austreten, dann werden mülltonnen umgeworfen und am ende werden mülltonnen abgefakelt...

das problem ist ja, dass die hemmschwelle mit der zeit immer weiter sinkt und sich alles aufbaut...

Hey, endlich raff ich auch, weshalb ich abends stets meine Mülltonne anzünde.
#
Ich habe im Moment nicht so viel Zeit, aber:

Die Klausel als solche gibt nichts her. Man muß sie im Zusammenhang lesen.

Es dürfte sich hierbei wohl um AGB handeln. Auf diese finden die Vorschriften der §§305 ff. BGB Anwendung in Deinem Falle (Unternehmer zu Verbraucher). Ebenso sind andere Gesetze und VOs ggf anwendbar.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/inhalt.html

Zwei Dinge muß man prinzipiell auseinanderhalten: einmal die Einbeziehung von AGB und die Wirksamkeit der Klauseln. Daher kann man in AGBs viel reinschreiben. Zumeist hält es einer Klauselprüfung nicht stand.

Auf den Fall gewendet: Die Klausel enthält aus Beweislastsicht einen Widerspruch. Einerseits will das Unternehmen dem Kunden nur eine "beweisuntaugliche Rechnung" zur Verfügung stellen, andererseits will es auf dieser Basis eine ordnungsgemäße Rechnung erstellen.

Einfach mal die ersten §§ als auch die über Sprachdienstleistungen durchgehen. Schon mal zum Mitschreiben fürs Jurastudium: AGB sind nicht das Wort Gottes. Maßgebend ist nur, was Recht und Gesetz vorschreiben - auch und gerade, wenn es AGB-Verwender anders sehen.
#