
-eL_sObi-
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Sheriff13 schrieb:
Hallo!!!
Ich und mein Kumpel haben uns heut ganz kurzfristig noch entschieden evtl. das Spiel am Freitag gegen Stuttgart zu sehen. Kann mir einer von euch sagen ob, und wenn ja, wie viele Karten es noch gibt???
Im Online-Ticketing gibt es noch hunderte Karten. Einfach bestellen und vor dem Spiel am Haupteingang abholen.
Worschtsuppekönich schrieb:anxunamun schrieb:eckenheimer-adler schrieb:
warum sollte den ebay was dagegen machen, die werden einen teufel tun. Die freuen sich über jeden Euro, über jede Auktion.....
Ebay könnte aber gezwungen werden Karten Auktionen zu löschen, da dies gegen die AGBs verstößt. Dann hat das nix mehr mit Freiwilligkeit zu tun. Und dann würden Kartenauktionen von der Bildfläche verschwinden. Karten dürften nur zum "Sofort Kaufen" Festpreis angeboten werden. Und zwar zum Originalpreis. Kann das nicht durchgesetzt werden?
Und dann kommen halt wieder ein paar Oberschlaue,die die Karte als "Zugabe" zu einem anderen Artikel deklarieren.
Auch wenn ich mich wiederhole: Dieser Trick funktioniert nicht! Landet ein solcher Fall vor Gericht, wird der geschlossene Vertrag vom Richter ausgelegt. Dabei wird er regelmäßig zu dem Ergebnis kommen, dass es den Parteien beispielsweise nicht um die Einwegkamera im Wert von 5€, sondern um die Eintrittskarte ging.
Glaubt ihr denn im Ernst, dass deutsche Gerichte so dämlich sind?? Es bedarf schon etwas mehr Raffinesse, wenn man etwas umgehen will. Mit so einem plumpen Versuch macht man sich dagegen nur lächerlich. Aber immer wieder schön zu sehen, dass manch einer dies tatsächlich glaubt...
anxunamun schrieb:eckenheimer-adler schrieb:
warum sollte den ebay was dagegen machen, die werden einen teufel tun. Die freuen sich über jeden Euro, über jede Auktion.....
Ebay könnte aber gezwungen werden Karten Auktionen zu löschen, da dies gegen die AGBs verstößt. Dann hat das nix mehr mit Freiwilligkeit zu tun. Und dann würden Kartenauktionen von der Bildfläche verschwinden. Karten dürften nur zum "Sofort Kaufen" Festpreis angeboten werden. Und zwar zum Originalpreis. Kann das nicht durchgesetzt werden?
Die AGBs gelten aber nur zwischen den Parteien, die sie in ihren Vertrag einbezogen haben, sprich: der Eintracht und dem Käufer. Es handelt sich dabei nämlich nicht um "Gesetze", sondern lediglich vertragliche Vereinbarungen. Da mutete es doch ziemlich paradox an, wenn Dritte dadurch in irgendeiner Art und Weise gebunden werden könnten.
Abgesehen davon ist noch nicht einmal abschließend geklärt, ob derartige AGB-Klauseln überhaupt hieb- und stichfest sind. Ich persönlich bezweifle dies ernsthaft. Mit der Einschränkung, die Karten nur zu einem vorgegebenen Preis zu verkaufen, wird massiv in die Eigentümerbefugnisse des Käufers eingegriffen. Natürlich mag es verwerflich erscheinen, wenn Private mit der Ticketknappheit (unmoralische?) Geschäfte machen. Rechtlich ist dies meiner Meinung nach aber nicht zu missbilligen: Der Grundsatz der Privatautonomie im allgemeinen und meine Befugnisse als Eigentümer im speziellen erlauben es mir, ein mir gehörendes Ticket zu dem Preis zu verkaufen, der mir passt. Niemand ist dazu gezwungen, es mir auch tatsächlich zu diesem Preis abzukaufen (negative Privatautonomie). Und genau das ist der Punkt: entweder die Eintracht verkauft mir ein Ticket, mit dem ich machen kann, was ich will, oder sie lässt es eben. Insofern sind nicht die AGBs der Schlüssel, sondern ein Ausschluss der missliebigen Personen vom Ticketkauf.
Hallo,
bekanntlich können ermäßigte Tageskarten an der Servicekasse gegen Aufzahlung in Vollzahlerkarten "umgewandelt" werden. Mich würde interessieren, ob dies auch umgekehrt funktioniert. Natürlich nur für den Fall, dass es sich um eine der ermäßigungsfähigen Kategorien (1-3) handelt. Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises müsste dies doch funktionieren, oder?
bekanntlich können ermäßigte Tageskarten an der Servicekasse gegen Aufzahlung in Vollzahlerkarten "umgewandelt" werden. Mich würde interessieren, ob dies auch umgekehrt funktioniert. Natürlich nur für den Fall, dass es sich um eine der ermäßigungsfähigen Kategorien (1-3) handelt. Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises müsste dies doch funktionieren, oder?
saschku1976 schrieb:
ich weiß nicht, ob das schon gepostet wurde.
aber schon krass, was sich die leute so einfallen lassen, wie man tickets legal in ebay versteigern kann. irgendein ein blödes produkt und als geschenk gkibts dann eine karte.
Bist du wirklich so naiv zu glauben, dass mit dem Trick "xy + Karte als Geschenk" die AGBs umgangen werden können??
Erstens gibt es m.W. eine Formulierung in den Klauseln, die gerade dies miteinschließt.
Zweitens würde jeder Richter im Wege der Vertragsauslegung feststellen, dass Inhalt des Kaufvertrages die Karte und nicht irgendein wertloser Krimskrams ist. Mit so einem billigen Kniff kommt man ganz sicher nicht davon...
SuedSeite schrieb:
Du arme Sau! Komm rüber nach Hessen. Bis Wiesbaden ist es nicht weit. Ich schau mir die meisten Auswärtsspiele im 60/40 am Schlachthof an. Da gibt es keine 05er Pappnasen.
Kann ich auch nur empfehlen. Ist leider fast die einzige Kneipe in WI, in der die Eintracht läuft. Meist gibts nur Konferenz... oder noch schlimmeres!
Komme mir jetzt zwar irgendwie ein bisschen blöd vor, aber ich habe absolut keine Ahnung, ob man am Spieltag vom Gleisdreieck (bzw. Bahnhof Sportfeld) zum Haupteingang laufen kann. Weiß jemand, inwieweit das möglich ist?
Fahre zwar schon seit Jahren ins Stadion - wenn ich aber zum Haupteingang wollte, war ich stets mit der StraBa unterwegs.
Edit: Habe mir erlaubt, den Titel aussagekräftiger zu formulieren (pipapo)
Fahre zwar schon seit Jahren ins Stadion - wenn ich aber zum Haupteingang wollte, war ich stets mit der StraBa unterwegs.
Edit: Habe mir erlaubt, den Titel aussagekräftiger zu formulieren (pipapo)
miep0202 schrieb:
Wir werden den Weg unserer Freunde aus M1 "wohlwollend" begleiten. Man sollte das Fell des Bären allerdings erst verteilen, wenn er erlegt ist.
Hoffentlich schießen wir sie Anfang Februar endlich mal aus unserem Stadion! Von "Erlegen" kann sonst nämlich leider keine Rede sein...
Höchstens mittelbar durch die Thurk-Verpflichtung.
Matzel schrieb:stefank schrieb:
Allerdings ist es auch meine Auffassung, dass reine Fanvideos, also ohne jegliche Aufnahmen vom Spiel, Spielfeld, Anzeigetafel, Spielern, Trainern, Schiedsrichter und anderen Beteiligten nicht unter das Bildrecht an der Veranstaltung fallen und einige der Löschungsansprüche der DFL mit rechtlichen Mitteln angreifbar wären. YouTube und andere wollen aber Ärger vermeiden und löschen nach Aufforderung durch die DFL bislang prompt.
Mmmh, also sollte es erstens kein Problem sein, Bilder, die die von Dir genannten Voraussetzungen erfüllen, auf eine private Homepage zu stellen?
Und zweitens müsste sich "nur" irgendjemand finden, der eine juristische Auseinandersetzung mit der DFL nicht scheut, um deren pauschalen Rundumschlag Grenzen zu setzen?
Genau das dürfte der Punkt sein. Ich schrieb ja auch "auf anderem Gebiet", denn mit der eigentlichen AGB-Klausel hat dies nicht mehr so viel zu tun. Besagte Klausel an sich dürfte im Ergebnis wohl rechtmäßig sein.
Es geht vielmehr darum, dass die DFL ein ihr formal zustehendes Recht auf eine Art und Weise ausübt, die in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu dessen Stoßrichtung steht. Sinn und Zweck des Verbotes ist zu verhindern, dass Besucher Bildmaterial, dessen Rechte der DFL zustehen, kommerziell verwerten. Dies würde die DFL nämlich auch gegenüber ihren Vertragspartnern (i.e. arena und co.) vertragsbrüchig machen (Stichwort "Exklusivität"). Die Verfolgung von privater Verwertung, die in den AGBs explizit ausgenommen ist, fällt imho eindeutig nicht darunter.
Wie stefank schon anmerkte, löscht Youtube wohl in vorauseilendem Gehorsam alles vermeintlich anstößige Material. Ob ein Gericht die geltend gemachten Ansprüche ebenfalls anerkennen würde, bezweifle ich. Allerdings bedürfte es wohl schon eines Präzedenzfalles, der sich langwierig und kostspielig durch die Instanzen ziehen würde.
@matzel
Auf den Versuch käme es an. Ich denke aber, dass ein Portal wie Youtube, das nicht eindeutig als "privat" zu bezeichnen ist, eine andere Sache als eine private Homepage ist. Bisher ist mir auch noch nichts von derartigen Fällen zu Ohren gekommen.
Schoppenpetzer schrieb:Kolonel_Bunker schrieb:
Aus: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zum Kauf von Eintrittskarten für die
Heimspiele von Eintracht Frankfurt in der
Saison 2006/07
http://www.eintracht.de/media/tickets/pdf/ticket_agb0607.pdf
...
Und hier frage ich mich bereits seit längerem, ob diese AGB's überhaupt rechtens sind. Vielleicht kann mir Paragraphenlaie einer unserer Forumsjuristen die Sache näher bringen. Sind diese nicht irgendwie anfechtbar? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß AGB's mich (allgemein auf jeden einzelnen bezogen) verpflichten können meine Stimme, mein Aussehen und meine Kreativität (z.B. Fangesänge und Choreographien) an eine andere Person zu abzutreten. Sowas erinnert mich eher an den Verkauf der Seele an den Teufel - Knebelvertrag!
Es wäre wirklich wichtig so ewas zu wissen, denn wenn solche AGB's angreifbar sind, dann bedarf es ja eigentlich nur noch etwas an Organisation und Koordination, um diese zu "kippen". Gibt es hier keine Sittenwidrigkeitsklausel?
Ich bin zwar (noch) kein Jurist, versuche mich aber mal an einer ersten behelfsmäßigen Antwort.
Mit deiner Annahme, dass AGBs einen Verbraucher nicht übermäßig knebeln dürfen, hast du vollkommen Recht. Jedenfalls war das die Meinung des europäischen Gesetzgebers, der qua Richtlinie dafür sorgte, dass auch in Deutschland die Wirksamkeit von AGB-Klauseln anhand einer Inhaltskontrolle (§§ 305-310 BGB, früher AGB-Gesetz) geprüft wird.
Voraussetzung dafür ist zunächst einmal, dass es sich tatsächlich um AGB im Sinne des Gesetzes handelt (§ 305 BGB) und die Anwendung der Kontrollnormen nicht ausgeschlossen ist (§ 310 BGB). Beides dürfte im vorliegenden Fall unproblematisch sein.
Insofern ist die Anwendung der §§ 305-309 BGB eröffnet.
Bei der Prüfung unterscheidet man zunächst zwischen den katalogsmäßig ausformulierten Klauselverboten der §§ 308, 309 BGB (ein Klassiker ist das Fitnessstudio, das seine Haftung für vorsätzlich verursachte Körperschäden per AGB-Klausel ausschließen will) und der sog. Generalklausel des § 307 BGB. Die Abtretung der Rechte am eigenen Bild etc. erscheint mir auf den ersten Blick nicht im Katalog der §§ 307, 308 BGB erfasst. Damit landet man wie so oft bei der schwammig formulierten Allgemeinklausel des § 307:
"(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist."
Dabei handelt es sich um eine Konkretisierung der von dir angesprochenen "Sittenwidrigkeit" (geregelt in § 138 BGB; setzt allerdings eine relativ hohe Hürde). Enger angelehnt ist die Regelung aber an § 242 BGB, der ein allgemeins Billigkeitskorrektiv mit zum Teil feststehenden Fallgruppen bildet. Um diese allgemeine Formulierung auf unseren Fall anzuwenden, muss man umfassend abwägen. Eine kleine Hilfe bildet der zweite Absatz:
"(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist."
Doch auch diese Fallgruppen bringen uns nicht viel weiter. Zwar leitet sich das Recht am eigenen Bild unmittelbar aus unserer Verfassung ab (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG - allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung) ab, dies spielt jedoch hauptsächlich im Verhältnis zu unserem Staat, nicht gegenüber einem Privaten (der Eintracht) eine Rolle. Hauptpunkt dürfte jedoch sein, dass der Veranstalter ein legitimes Interesse daran hat, dein Bild unentgeltlich zu verwenden. Man stelle sich nur vor, die Eintracht bzw. DFL müsste mit jedem der 50.000 Zuschauer eines Spiels aushandeln, ob und inwieweit Bild, Ton etc. verwendet werden dürften. Dann gäbe es entweder keine Zuschauer oder keine Fernsehübertragung mehr. Dies wäre grob zweckwidrig. Auch ist diese Vereinbarung nur mittelbar mit dem eigentlichen Vertragszweck, dem Besuch eines Live-Fußballspiels, verbunden (vgl. o. Absatz 2). Insbesondere hat der Veranstalter keinen Anspruch gegen dich, der dich dazu zwingt, 90 Minuten lang zu klatschen, zu singen und in die Kamera zu lächeln. Er will lediglich Bilder, auf denen das Publikum dergestalt aktiv ist, verwenden dürfen.
Das Gegenargument wäre wohl, dass die durch die Fans erzeugte Atmosphäre sehr wohl wichtig für das "Event" ist...
Letztlich ist es natürlich eine Abwägungsfrage und ich wage nicht zu prognostizieren, wie ein Gericht diesen Fall entscheiden würde. Um zu deiner Ausgangsfrage zurückzukommen, ist es für mich jedenfalls kein evidenter Fall von "uangemessener Benachteiligung" oder gar "Sittenwidrigkeit".
Ein Ansatz gegen die DFL-Praktiken könnte sich meiner Meinung nach nur aus anderen Gebieten ergeben. Das Vorgehen, Fans, die privare Aufnahmen ohne kommerzielle Zwecke und die Abbildung von Spielszenen veröffentlichen, mit Strafen, Abmahnungen etc. zu überziehen, erscheint mir fast rechtsmissbräuchlich. Womit wir wieder bei § 242 BGB wären...
HeinzGründel schrieb:
Die FAZ hat heute einen guten Artikel bezüglich der Situation in England. Man kann erkennen wo die Reise auch bei uns bald hingehen wird.
Dein Anteil wird schon mal berechnet.
"In Blackburn, Bolton und bei anderen mittleren Adressen der Liga führt der Verlust an Spannung zu immer mehr freien Plätzen in den Stadien. Die steigenden Ticket-Preise tun ein Übriges. Die Finanzagentur "Virgin Money" ermittelte, dass es immer teurer werde, ein Fußballfan in England zu sein. Die Kosten dieser Leidenschaft für "echte" Anhänger, die ihr Team auch auswärts unterstützen, addieren sich demnach für ein Fan-Leben auf fast 100 000 Pfund (rund 150 000 Euro). Das ist viel Geld - fast so viel, wie die Topstars der Liga verdienen. Pro Woche.
Wer den gesamten Artikel lesen will. Es gibt hier einen privaten Presseservice.
Gab es gestern schon online: http://www.faz.net/s/RubAEA2EF5995314224B44A0426A77BD700/Doc~E3C681D578FC34E00B1E87467523A66F0~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Der HSV scheint jedenfalls gegen solche Portale erfolgreich vorgegangen zu sein:
http://www.affiliateundrecht.de/olg-hamburg-weiterverkauf-von-fussballkarten-rechtsverstoss.html