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-eL_sObi-

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Klasse Foto! Respekt. Jetzt muss ich mir nur noch einen Bildschirm kaufen, der groß genug für die Komplettansicht ist.  
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Wenn man ihm einen David Odonkor vorzieht, kann ich seinen Frust durchaus nachvollziehen....
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Ich plädiere dafür, die Bild-Artikel aus dem SAW zu verbannen. Das ist ja grausam!!

http://www.bildblog.de
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Luzbert schrieb:

Meiner Meinung nach habt ihr beide das gleiche geschrieben.


Nein, haben wir nicht, wie du an Stefans zeitgleichem Korrekturbeitrag siehst.


Luzbert schrieb:

Und in der Tat ist es möglich, dass am Ende folgendes dabei herauskommt:

59 schrieb:
um meine meinung mal auf einen satz zu reduzieren:

es gibt keinen "Fall" !


Und sollte hier nicht wie in jedem anderem Fall auch die Unschuldsvermutung gelten?


Die Unschuldsvermutung gilt selbstredend. Nur wie mir scheint, hat manch einer ein etwas verqueres Bild von ihr. Sie besagt nämlich, dass das Gericht dem Angeklagten seine Schuld zweifelsfrei nachweisen muss (und nicht der Angeklagte dem Gericht seine Unschuld). Das bedeutet nicht, dass das Gericht zu jeder Zeit der Darstellung des Angeklagten Glauben schenken muss. Vielmehr muss anhand einer eingehenden Beweisaufnahme der tatsächliche Sachverhalt ermittelt werden. Bleiben auf dieser Ebene Zweifel, sind sie stets zu Gunsten des Angeklagten zu werten (in dubio pro reo). Es kommt also darauf an, ob die richterliche Würdigung Marcos Darstellung, dass er das Mädchen für eine 15-Jährige hielt, für glaubhaft befindet. Wie jedem einleuchten sollte, wird nahezu jeder des Kindesmissbrauchs Angeklagte beteuern, er habe das Kind für älter gehalten (Schutzbehauptung). Insofern kommt den Begleitumständen erhöhte Bedeutung zu.
Weil dies nun zu klären die Aufgabe des Gerichts ist, gibt es sehr wohl einen Fall. Allerdings kann das Ergebnis durchaus sein, dass es keinen Fall gab. Verstanden? ,-)
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stefank schrieb:
[quote=ZoLoUnwissenheit schützt vor Strafe nicht (oder so heißt es doch?)!


So heisst es im Volksmund, aber leider ist das falsch. Es müsste richtig heißen: Unkenntnis des Gesetzes schützt vor Strafe nicht. Unkenntnis der Tatbestandsumstände (also z.B. hier der Tatsache, ob das Mädel unter 14 ist) wird als schuldausschließender Irrtum gewertet, wenn er nicht vermeidbar war. Hier müsste man fragen, ob der Angeklagte Anlass hatte, an dem behaupteten Alter des Mädchens zu zweifeln. Da spielt dann u.a. das Armband durchaus eine Rolle.   [/quote]

Einspruch, Euer Ehren! Unkenntnis der Tatumstände schließt den Vorsatz, nicht die Schuld aus: § 16 StGB. Hielt Marco die 13-Jährige für eine 15-Jährige, irrte er über das Tatbestandsmerkmal "Kind". Damit entfiele der notwendige Vorsatz. Im Ergebnis würde seine Strafe dann auch nicht gemildert, wie hier teilweise gemutmaßt wurde, sondern es gäbe gar keine: Es existiert keine Norm, die "fahrlässigen" Missbrauch von Kindern unter Strafe stellt.

Der Schuldausschluss nach § 17 StGB würde in dem Fall greifen, dass Marco es generell für nicht strafbar hielt, sexuellen Kontakt mit Kindern zu haben (etwa weil dies in seiner Heimat der Fall ist) und es ihm auch bei Anspannung all seiner geistigen Kapazitäten nicht möglich war, diesen Irrtum (zur Not unter Einholung von Erkundigungen) zu erkennen. Praktisches Beispiel wäre vielleicht unser Mehdi, der nicht wusste, dass die "Doppelehe" gem. § 172 StGB eine Straftat ist...  
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FAS
Print-Ausgabe vom 12.08.2007

"Nur gefühlte Stärke beim Provinz-Kick"
- Nach dem mageren 1:0 der Eintracht gegen schwache Berliner überzeugt nur das Endergebnis

von Josef Schmitt

Auszug:

"[...]
Wie provinziell die Bundesliga bei aller Geschäftstüchtigkeit manchmal sein kann, wurde vor dem Anpfiff deutlich. Da hatten sich die 45.900 Zuschauer die Augen gerieben, weil die Eintracht nicht in den traditionell rot-schwarzen, sondern in weißen Trikots spielte. Grund war die Intervention von Schiedsrichter Michael Weiner, der seinem Ruf als pedantischster Unparteiischer in der Liga wieder einmal alle Ehre machte. Da die Berliner nur dunkelblaue Trikots mit einem weißen Streifen auf der Brust mitgebracht hatten, bestand Weiner darauf, dass die Eintracht die Shirts wechselt. Rot-Schwarz könne er nicht von Dunkelblau unterscheiden, argumentierte der Referee.
[...]
Mehdi Mahdavikia war dennoch tief beeindruckt. Zum einen vom Sieg, zum anderen aber von der Stimmung in der Frankfurter WM-Arena, die der ehemalige Hamburger als "sensationell" bezeichnete. In der Tat hatten die Anhänger der Eintracht mit ihrer Choreographie vor Spielbeginn, alsi die gesamte Kurve in Rot und Schwarz leuchtete, mehr Kreativität bewiesen als über weite Strecken die hochbezahlten Profis."
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Ossiadler schrieb:

Nur eine Idee. Wie sieht es mit einem e.V. aus???? Was ist dort mit dem Vereinsheim? Das ist keine öffentliche Kneipe, denn da dürfen nur Mitglieder rein. Wenn man seine Kneipe jetzt als e.V. eintragen lässt und seinen Gästen am Eingang eine "Mitgliedskarte" für einen "symbolischen Betrag" in die Hand drückt, dann dürfte es meiner Meinung nach gehen. Und dann kann sich jeder Nichtraucher überlegen, ob er in den "Verein" eintritt oder nicht. Es ist ja nicht so, dass eine Nichtraucher gezwungen wird, da einzutreten. Was haltet ihr von diesem Gedankengang?



Dieser Gedankengang ist vermutlich so alt wie das Gaststättenrecht selbst. Regelmäßig kommt ein verhinderter Wirt dann auf diese Idee, wenn es Zweifel an seiner "Zuverlässigkeit" iSv § 4 I Nr. 1 Gaststättengesetz gibt.
Ich kenne beispielsweise den Fall, dass ein vorbestrafter Herr aus dem Rotlichtmilleu gerne ein Bordell eröffnen würde. Aufgrund seiner Vergangenheit bekommt er aber keine Schankerlaubnis, ohne die wiederum das Bordell nur schlecht vorstellbar ist (Sekt und N*****!). Kurzerhand gründet er einen e.V. und so weiter. Ziemlich enttäuscht war er dann, als ihm der frisch eröffnete Laden ein paar Tage später versiegelt wurde... Da es sich um eine offensichtliche Umgehung des Gaststättengesetzes handelt, das Vereinsrecht mithin rechtsmissbräuchlich verwendet wird, hat man so vor Gericht keine Chance.
Trotzdem: netter Versuch!  
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Bigbamboo schrieb:
Hier die dümmsten 10 Lösungen aus Call-in-Shows:

http://blog.nerdhome.org/2007/07/30/die-10-unglaublichsten-gewinnspiellosungen/


Meine Güte ist das dreist!! Vor allem das "Wörter, die mit ... enden/beginnen" ist die Krönung. Abgesehen von dem einen Alibi-Wort ist der Rest mit Sicherheit nicht im Duden zu finden. Wie auch, wenn es die deutsche Sprache ermöglicht, völlig sinnfrei Substantive zu einem 5-Wörter-Kompositum zusammenzubinden. Meiner Meinung nach handelt es sich dabei mitnichten um ein "Wort" im engeren Sinne. Das könnte man durchaus unter Betrug subsumieren...
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untouchable schrieb:

[...] deswegen standen Real Madrid und der FC Barcelona auf der Fuentes-Liste,[...]


Gibt's dafür eine Quelle? Würde mich nämlich interessieren.
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RobinAdler schrieb:
Pissnelke schrieb:
http://www.faz.net/s/Rub822C6F5CE40E4AC589F55AB974E92897/Doc~E87CE65C58BBA4BB39193E75EA9BC5350~ATpl~Ecommon~Scontent.html


http://www.fr-online.de/in_und_ausland/sport/aktuell/?em_cnt=1163545


Endlich sind sie sich mal einig !
Die Artikel von der FAZ und FR sind bis aufs Komma identisch.
Die Redaktionen sind wohl schon im Urlaub und die Praktikanten haben einfach mal die Eintracht Presseerklärung 1:1 übernommen.




Seh ich auch grad...





Ihr wisst schon, was das Küzel "(dpa)" am Anfang beziehungsweise Ende eines Artikels bedeuetet?
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sCarecrow schrieb:
Was wäre hier wohl los gewesen, wenn das hier das Forum von "Boro" wäre und jemand in den vergangenen Wochen den Namen Tuncay in den Raum geworfen hätte?

Wie oft hätte man die fachmännische Einschätzung  vernehmen müssen, dass es "unrealistisch", "utopisch" ist.

Das schönste Eigentor hätten diejenigen geschossen, die sich prompt auf tm.de schlau gemacht und festgestellt hätten, dass sich Tuncays Marktwert auf über 10mio beläuft.
Wie man das bezahlen könnte, wäre in den Augen der Fachmänner eine berechtigte Frage gewesen.

Es wären auch Nörgler unterwegs, die der Frage was der Spieler denn hier wollen könnte, nachgehen würden. Es wären ja bereits Topklubs hinter ihm her.

Das wären diejenigen, die bei dieser Meldung ziemlich dumm aus der Wäsche gucken würden: http://transfermarkt.de/de/news/16426/ddd/news/anzeigen.html

Derart unfassbare Transfers kommen immer mal wieder zustande, daher würde ich mich freuen, dass nicht bei jedem Spieler der schon Mal in England, Spanien oder Italien gespielt oder laut tm.de einen Marktwert von schiess mich tot hat, direkt geschrien wird, dass es unrealistisch ist!
Auch für unsere Eintracht nicht!


Tut mir leid, dass ich es so deutlich sagen muss, aber dieser Thread trifft seine Aussage auf der Basis einer schlicht unrichtigen Prämisse. Es mag ja ehrenhaft sein, uns Eintrachtfans Hoffnung auf einen Transfer dieser Kragenweite zu machen, doch sollten wir zunächst mal bei den Fakten bleiben.

Ein solcher ist nämlich, dass wir finanziell mit keinem, aber auch wirklich keinem Premier-League-Club mithalten können. Tatsächlich dürfte selbst ein Verein wie Bremen, Schalke oder Stuttgart von einem FA-Aufsteiger ausgestochen werden. Und warum? Ganz einfach: Selbst ein englischer Aufsteiger erhält geschätzte 90 (!!) Millionen Euro Fernsehgeld per annum (http://www.kicker.de/fussball/intligen/startseite/artikel/366266/). Das ist in etwa vier mal so viel, wie der FC Bayern München einstreicht. Insofern ist es kaum verwunderlich, dass ein türkischer Nationalspieler zu einem englischen Mittelklasse-Club wechselt.

Siehe dazu auch: http://www.faz.net/s/RubBC20E7BC6C204B29BADA5A79368B1E93/Doc~E3C681D578FC34E00B1E87467523A66F0~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Damit ist imho alles gesagt. Manch einem scheint noch nicht bewusst zu sein, in welchem Maße englische Clubs den Rest Europas überflügelt haben (finanziell zumindest). Nur weil es Borough und nicht ManU, Chelsea oder Liverpool war, heißt das noch lange nicht, dass solche Transfers eine Signalwirkung für uns haben...
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peter schrieb:
ist doch ein prima interview vom ochs. und ich bezweifle, dass es einen einzigen eintracht-spieler gibt, der sich dem lockruf der bayern verschließen würde. auch oka nicht.  

träumt doch nicht immer davon, dass spieler genauso ticken wie fans.

peter


Nach diesen Zeilen hatte ich die Hoffnung, dass Ochs auch ein bisschen Fan ist:

"Ich war schon immer Eintracht-Fan gewesen. Ich habe auch damals auf der Tribüne den unvergesslichen 5:1-Sieg gegen Lautern miterlebt. Das war ein einmaliges Gefühl, und da habe ich auch als Fan gejubelt."

Aber es ist natürlich klar, dass ein Fußballprofi von Berufs wegen eine andere Sicht auf den FC Bayern haben muss. Trotzdem wird man wohl noch träumen dürfen.
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Bei solchen Sätzen wiederum könnte ich kotzen:

"Ich habe schon immer gesagt, dass Bayern München mein Traumverein ist. Wenn die Bayern irgendwann mal ernsthaftes Interesse bekunden würden, wäre es schwer nein zu sagen."

Was bitte macht den FC Bayern zu einem "Traumverein"?? Liverpool, ManU, Barca - von mir aus, aber der FC T-Com München?! Naja, man muss wohl nicht alles verstehen...
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Einer meiner Professoren, ein Mainzer(!) Verwaltungsrechtler, ließ vor kurzem durchblicken, dass die Planung in höchstem Maße angreifbar wäre. Nach seiner - nicht gerade als unbeachtlich einzuschätzenden - Auffassung genüge schon ein Blick der übergeordneten Behörde, um das Vorhaben wieder im Mülleimer verschwinden zu lassen! Gerade finanziell scheint da einiges im Argen zu liegen, sodass die Fachaufsicht kaum eine andere Wahl hätte. Ich bin ja mal gespannt... Vielleicht klagt ja auch jemand.
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*hüstel*

Wie kann es denn sein, dass Leverkusen mit einem geringeren Etat und mehr Punkten hinter uns steht? Ich glaube, du hast dich verrechnet... Ich komme für Lev auf 468.750€ pro Punkt.

NfU
Sebastian
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Tja, wenn man nicht gerade für den FC Bayern spielt...
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Knueller schrieb:


NEIEN,

aber mach doch mal einen Vorschlag, wie man als Rechtsstaat diese Situation handhaben soll?

[...]

2.) Man verurteilt niemanden, weil man den genauen Täter nicht kennt und lässt potentielle Gewalttäter frei rumlaufen, kann niemanden zur Rechenschaft ziehen und verpasst die erzieherische Maßnahme der Abschreckung ("Lasst uns ruhig Flaschen werfen, kann ja eh nicht viel passieren, wir sind ja in einer Gruppe unterwegs").



Du wirst dich wundern, aber so genau so läuft das in einem Rechtsstaat. "In dubio pro reo." Das bedeutet, dass der Angeklagte solange nicht verurteilt werden kann, wie nicht ohne Restzweifel fest steht, dass er für die Tat verantwortlich ist.
Ich kenne beispielsweise einen Fall, in dem ein PKW mit zwei volltrunkenen Insassen einen Radfahrer tot fuhr. Weil nun aber beide (als ihr gutes Recht) schwiegen, sich zudem beider Fingerabdrücke an Lenkrad und Schaltung sowie Sohlenabrücke an den Pedalen befanden, konnte am Ende niemand verurteilt werden. Und das, obwohl zweifelsfrei fest stand, dass einer von beiden der Fahrer war und demnach den Radfahrer auf dem Gewissen hatte. Blöde Sache, nicht?
In meinen Augen aber immer noch besser, als einen Unschuldigen in den Knast zu stecken.
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aiightgenosse schrieb:
folgenden spiele haben seit bruchhagen den verein verlassen...

[...]
Uwe Bindewald
[...]
ausser skela (ablösefrei) war von den keiner eine millionen wert.


Das nimmst du sofort zurück!!  Ein Zico ist nicht nur nicht eine Million wert, sondern unverkäuflich, was sich bekanntlich nicht in Zahlen ausdrücken lässt...


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SGE_Werner schrieb:
Jungs und Mädels


Polizei + Verein handeln nach Prinzip : Mitgehangen, mitgefangen.



Genau das ist hier gerade nicht der Fall. So wie ich es gelesen haben, hat die Polizei sämtliche Beschuldigten dem Haftrichter vorgeführt, welcher dann für diejenigen, die in den engeren Kreis der Verdächtigen gehören, Haftbefehl erlassen hat. Der Rest wurde anschließend auf freien Fuß gesetzt. Dass man nach solch einer gravierenden Tat zunächst die gesamte Busbesatzung kassiert, leuchtet doch wohl jedem ein. Immerhin befanden sich die Täter definitiv in dieser Gruppe. Ich kann das Vorgehen der Polizei daher nicht beanstanden.

Darüber hinaus sieht es allerdings so aus, als ob der FC Bayern die Gelegenheit genutzt hat, um sich des Problems um die SM medienwirksam zu entledigen. So schlägt er gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Er wird die unliebsame Gruppierung los und demonstiert gleichzeitig in der Öffentlichkeit Vergeltungswillen. Dass man dabei ca. 50 Personen - bei allem Mitgefühl für die Opfer - zu Unrecht aussperrt, juckt dann weiter nicht... :neutral-face

Für die Verharmlosung der Geschehnisse als "Kinderkacke" habe ich im Übrigen keinerlei Verständnis. Bei der schweren Körperverletzung gem. § 226 I Nr. 1 StGB handelt es sich um einen Tatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren beschwert ist. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen... Man kann nur hoffen, dass es den Medizinern gelingt, der Frau ihr Augenlicht zu retten.