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FrankenAdler

21523

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China Restaurant - all u can eat buffet

Unfassbar was so reingeht wenn man erstmal bezahlt hat 🤢
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Nabend ihr Klappspaten
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Tom66 schrieb:

Nabend ihr Klappspaten

Moin Vollpfosten
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Gott, seid ihr alle doof!

Montagsbeleidigung
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Naja. Verflechtungen der Eintracht zu Rattenball ist ja schon mittlerweile "normal" geworden. Kann man eklig finden... vor ein paar Jahren hatten auch noch viele gesagt "bloß keine Deals mit denen". Verhindern konnte man es nicht.

Kovac war ja Jugend- und dann Co-Trainer bei der Salzburger Brauseplörre-Filiale.
Hütter war vorher ebenfalls Coach der Red Bull Juniors und dann auch Coach der Filiale Salzburg.
Mit Silva wechselte ein  Eintrachtspieler nach RB Leipzig.
Und dafür kam mit Krösche ein ehemalig Leipziger Sportdirektor.
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Nicht zu vergessen dieser eine komische Typ, son Spieler, dessen Namen zu vergessen mir bei erster Gelegenheit ein großes Anliegen war 😎
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Verstehe mich nicht falsch. Ich wollte das bayerische Polizeiaufgabengesetz nicht rechtfertigen. Es war nur ein allgemeiner Exkurs. Ansonsten sehe ich das wie Du. Hinzu kommt noch, dass die Exekutive häufig die Neigung hat, die ohnehin schon weitgehenden Ermächtigungsgrundlagen in der Anwendung noch weiter zu überdehnen.

Es mögen im Einzelfall gute Gründe für die jeweilige Regelungen vorliegen. In Gesamtspiel müssen wir aber höllisch aufpassen, dass die Freiheit nicht ausgehöhlt wird.
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Ich glaube fast, da haben wir mal nen Punkt gefunden, an dem wir wirklich derselben Meinung sind.
Danke Herrmann! 😉
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Allgemein wird ohnehin unterschätzt, wie weitgehend auf der Basis von Verwaltungsrecht in die Grundrechte eingegriffen werden kann. Unter anderem könnt Ihr in Hessen nach dem dortigen Polizeirechts rechtmäßig erschossen werden, wenn die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 Satz 2 HSOG vorliegen.
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Das ist der Punkt. Ich erlebe das selbst ja permanent, wenn ich als Exekutivorgan in Form einer Inobhutnahme eines Kindes in Art. 6 GG eingreife muss ich zwar unmittelbar ein Familiengericht anrufen. Allerdings entzieht dieses in der Regel, wenn ich keine ganz groben Schnitzer in der Begründung liefere, auf Grund meines Berichts, also nach Aktenlage, einstweilen Teile der elterlichen Sorge und überträgt diese auf's Jugendamt. Und das zu revidieren ist für Eltern beileibe nicht ohne.
Eine unfassbare Macht der Exekutive, die eigentlich durch eine sauber, sorgfältig und schnell arbeitenden Judikative kontrolliert werden sollte.
Nach meiner Überzeugung sollte der Gesetzgeber äußerst sparsam mit Machtzugeständnissen an die Exekutive umgehen und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Justiz erhebliche Mittel zur sorgfältigen Prüfung von Verwaltungshandeln, vor allem dort wo Grundrechte beschnitten werden, zur Verfügung stellen!
Bayern dagegen hat eine notorisch überlastete Justiz und weitet im PAG auch noch die Befugnisse der Polizei aus. Das nicht kritikwürdig zu finden scheint einem seltsamen Rechtsverständnis zu folgen.
Und das wird durch unsägliche hessische Bestimmungen in Bayern auch nicht besser.
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Hab für Bayern mal gegoogelt:

   (1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
1.
[ausgeklammert da eher für sich selbst gefährdende Personen relevant]
2.
das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern; die Annahme, daß eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, daß
a)
die Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist,
b)
bei der Person Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben mußte, oder
c)
die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlaß bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;


Um mal Nordkorea vorzugreifen...

LG-Aktivisten die wiederholt erwischt wurden und angekündigt haben, direkt weiter zu machen... ist das jetzt ne Diktatur oder einfach nur mal konsequentes staatliches Handeln?
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derjens schrieb:

Hab für Bayern mal gegoogelt:

   (1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
1.
[ausgeklammert da eher für sich selbst gefährdende Personen relevant]
2.
das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern; die Annahme, daß eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, daß
a)
die Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist,
b)
bei der Person Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben mußte, oder
c)
die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlaß bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;


Um mal Nordkorea vorzugreifen...

LG-Aktivisten die wiederholt erwischt wurden und angekündigt haben, direkt weiter zu machen... ist das jetzt ne Diktatur oder einfach nur mal konsequentes staatliches Handeln?

Es geht weniger um de Handlungsgrundlage, sondern mehr um die Dauer der Maßnahme:
Art 20 PAG: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-20
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WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.


Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?

Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.

30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?

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Schönesge schrieb:

Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?


Ähm. Nein! Dieses Gesetz hat derart viele verfassungsrechtliche Bedenken mit sich gebracht, dass es teilweise wieder kassiert, bzw. entschärft wurde.
Letztlich ist die Idee dieses Gesetzes der Polizei weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in Grundrechte zu geben. Das problematische daran ist natürlich, dass die Befugnisse der Exekutive ohne, so die Kritik, hinreichende gerichtliche Überprüfung auszudehnen. Im Grundsatz müssen wir festhalten, dass es in Bayern nun möglich ist in eines der großen Grundrechte, also den Bereich des Grundgesetzes der die Menschenrechte abdeckt, hier das Freiheitsrecht, auf Grund eines Exekutivordnungsgesetzes weitreichend einzugreifen. Bis zu zwei (!) Monaten kann ein Mensch in Bayern in Polizeigewahrsam genommen, also inhaftiert werden. Und ausreichend ist eine Kurzprüfung durch einen Haftrichter, nicht etwa eine hinreichende Überprüfung durch Stastssnwaltschaft und Gericht, wie es etwa beim Antrag auf Untersuchunhshaft der Fall wäre.
Das ist für ein demokratisches Gemeinwesen schon eine krasse Aushebelung der judikativen Gewalt die wir so in Deutschland nicht zweimal finden.

Und natürlich ist es so gesehen spitzbübisch um nicht zu sagen saudreckig, wenn unser werter hawischer hier dem WA unterstellen möchte, er rüttle "am System".
Nach Auffassung manches Rechtswissenschaftlers, wird eher das weitreichende Aushebeln der Gewaltenteilung durch unsere bayrische Monopolpartei CSU als "rütteln am System " empfunden, nicht die Kritik daran
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skyeagle schrieb:

Ruhig, sympathisch, auch mit Humor.


Was wirklich selten ist bei einem Mittelfranken.
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SGE_Werner schrieb:

skyeagle schrieb:

Ruhig, sympathisch, auch mit Humor.


Was wirklich selten ist bei einem Mittelfranken.

Depp
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Was für eine Würdigung im Athletic!
Wenn du mit Herz den Erfolg ermöglichst dauert das länger als mit einem Suggardaddy, aber es is geiler! Mehr braucht man nicht sagen.
Dass unsere Eintracht das in Europa mittlerweile verkörpert, dafür steht, als geilste Nummer des Kontinents, wie der Athletic schteibt, dafür gebührt Hellmann, Frankenbach, Fischer, Krösche, Glasner - ja, auch Bobic, Hübner und Hütter - (und allen die im Hintergrund arbeiten) Dank und Anerkennung.
Die Eintracht, die ist das roaring der neuen 20er!
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Störtebeker Atlantik Ale Alkoholfrei
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Intravenös FA intravenös
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Find ich gut. So muss das sein!
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Ich ging eher davon aus, dass er das schnüffelt.
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Wahrscheinlich zieht er sich das überdie Nase rein
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UHU
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Brady74 schrieb:

UHU

Sowas dachte ich mir
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Zumindest ist mittlerweile geklärt, dass das Leben der Radfahrerin nicht durch die Klimakleber der LG verloren ging.
Aber da das jetzt in der Welt ist, wird von den entsprechenden Leuten weiter nach Kräften das Schicksal dieser jungen Frau zum diskreditieren der Klimabewegung instrumentalisiert werden.
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Leute, ich glaub, ihr wärt mit der Diskussion jetzt dann doch eher im Klimafred richtig unterwegs.
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Am Ende tauschen wir Goosen gegen Kamada und bekommen noch was oben drauf.
Wer weiß ...
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Warum nur 30 Tage? Es wären 90 Tage möglich! Und mehr

"In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen "drohender Gefahr", unbefristet in Haft genommen werden." So Herbert Prantl in SZ im Juli vor fünf Jahren.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/gefaehrder-gesetz-bayern-fuehrt-die-unendlichkeitshaft-ein-1.3594307

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franzzufuss schrieb:

Warum nur 30 Tage? Es wären 90 Tage möglich! Und mehr

"In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen "drohender Gefahr", unbefristet in Haft genommen werden." So Herbert Prantl in SZ im Juli vor fünf Jahren.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/gefaehrder-gesetz-bayern-fuehrt-die-unendlichkeitshaft-ein-1.3594307

Das wurde nach etlichen Klagen und verfassungsrechtlivhen Bedenken letztes Jahr vom Bayerischen Landtag wieder kassiert. Im Polizeiaufgabengesetz ist jetzt festgelegt, dass präventiv, also zu Verhinderung von erwartbaren Straftaten oder schweren Ordnungswidrigkeiten ein Monat polizeilich verwahrt werden kann. Dies kann mit richterlicher Genehmigung auf längstens zwei Monate ausgedehnt werden.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-20
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Das Barcelona zu dem Zeitpunkt alles andere unschlagbar war und wir gegen West ham sowieso der Favorit waren unterschlägst du aber gehörig.
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Schau an, schau an, da hat ihn das Effenbergfohlen wieder am Böllenfalltor abgesetzt.
Kann mir jemand sagen, warum er immer von "wir" spricht?
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Wirklichkeit