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KroateAusFfm

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KroateAusFfm schrieb:
deddy32 schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
deddy32 schrieb:
djaid schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
Nur um Gerüchten vorzubeugen: Mainz 05 ist keineswegs Eigentümer des neuen Stadions. Die zahlen gute 3 mio an Pacht im Jahr. Das mit den Konzerten ist aber korrekt, die sind auf Grund des erhöhten Schallpegels und der damit verbundenen Lärmbelästigung der Anwohner nicht gestattet. Bei Mainz spielen ist demgegenüber nicht mit einer erwähnenswerten Lautstärke zu rechnen    


Tja, da ist dieser Weinrebe M1 Fan und weiß nicht mal bescheid, wem ihr Stadion gehört. Man sollte sich erstmal richtig informiren, bevor man irgendwo anders sch*eiße erzählt.


Meines wissens wird Mainz05 aber Eigentümer des Stadion die Pacht die sie über die Jahre bezahlen gilt gleichzeitig als Abbezahlung des Kredits ,wo die Stadt in Vorkasse getreten ist ,also kann man sagen irgendwann gehört Mainz das Stadion.


Woher hast Du diese Info? Das lese ich zum ersten mal und halte ich für ein Gerücht. Die Stadt ist nicht in "Vorkasse" getreten, sondern hat Kredite aufgenommen um den Bau zu finanzieren. Natürlich werden die Pachtzahlungen zur Tilgung dieser Kommunalkredite verwandt. Was denn sonst? Aber das hat alles nichts mit der Eigentümerstellung zu tun. Einen Vorteil haben die Mainzer aber tatsächlich, sie sind Stadionbetreiber und haben daher das Sagen Stadion.


Die Stadt Mainz steht für den 40 Millionen Euro teuren Stadionneubau als Bauherr zur Verfügung und ermöglicht so die Vergabe günstiger Kommunalkredite zur Finanzierung des Stadionbaus. Mainz 05 finanziert den Stadionneubau über Pachtzahlungen und bringt zudem als Stadionpächter 7,5 Mio. Euro Eigenkapital ein. Das Land Rhein-Land-Pfalz und die Stadt Mainz stellen die Grundstücke am Europakreisel und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung


Ja und?

Wo genau steht denn da, dass die 05er Eigentümer werden sollen? Die FSM finanziert unser Stadion ebenso mit der gezahlten Pacht (wir nur mittelbar durch die Miete) und wird sicherlich niemals Eigentümerin.


Natürlich sollte das SFM heißen...
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deddy32 schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
deddy32 schrieb:
djaid schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
Nur um Gerüchten vorzubeugen: Mainz 05 ist keineswegs Eigentümer des neuen Stadions. Die zahlen gute 3 mio an Pacht im Jahr. Das mit den Konzerten ist aber korrekt, die sind auf Grund des erhöhten Schallpegels und der damit verbundenen Lärmbelästigung der Anwohner nicht gestattet. Bei Mainz spielen ist demgegenüber nicht mit einer erwähnenswerten Lautstärke zu rechnen    


Tja, da ist dieser Weinrebe M1 Fan und weiß nicht mal bescheid, wem ihr Stadion gehört. Man sollte sich erstmal richtig informiren, bevor man irgendwo anders sch*eiße erzählt.


Meines wissens wird Mainz05 aber Eigentümer des Stadion die Pacht die sie über die Jahre bezahlen gilt gleichzeitig als Abbezahlung des Kredits ,wo die Stadt in Vorkasse getreten ist ,also kann man sagen irgendwann gehört Mainz das Stadion.


Woher hast Du diese Info? Das lese ich zum ersten mal und halte ich für ein Gerücht. Die Stadt ist nicht in "Vorkasse" getreten, sondern hat Kredite aufgenommen um den Bau zu finanzieren. Natürlich werden die Pachtzahlungen zur Tilgung dieser Kommunalkredite verwandt. Was denn sonst? Aber das hat alles nichts mit der Eigentümerstellung zu tun. Einen Vorteil haben die Mainzer aber tatsächlich, sie sind Stadionbetreiber und haben daher das Sagen Stadion.


Die Stadt Mainz steht für den 40 Millionen Euro teuren Stadionneubau als Bauherr zur Verfügung und ermöglicht so die Vergabe günstiger Kommunalkredite zur Finanzierung des Stadionbaus. Mainz 05 finanziert den Stadionneubau über Pachtzahlungen und bringt zudem als Stadionpächter 7,5 Mio. Euro Eigenkapital ein. Das Land Rhein-Land-Pfalz und die Stadt Mainz stellen die Grundstücke am Europakreisel und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung


Ja und?

Wo genau steht denn da, dass die 05er Eigentümer werden sollen? Die FSM finanziert unser Stadion ebenso mit der gezahlten Pacht (wir nur mittelbar durch die Miete) und wird sicherlich niemals Eigentümerin.
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NX01K schrieb:
dieser Menschenmüll



Ich finde eine solche Ausdrucksweise einfach nur ekelhaft. Leider liest man sowas hier immer häufiger. Ist es denn tatsächlich so schwer sich etwas zurückzuhalten und kein menschenverachtendes Vokabular zu verwenden?
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deddy32 schrieb:
djaid schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
Nur um Gerüchten vorzubeugen: Mainz 05 ist keineswegs Eigentümer des neuen Stadions. Die zahlen gute 3 mio an Pacht im Jahr. Das mit den Konzerten ist aber korrekt, die sind auf Grund des erhöhten Schallpegels und der damit verbundenen Lärmbelästigung der Anwohner nicht gestattet. Bei Mainz spielen ist demgegenüber nicht mit einer erwähnenswerten Lautstärke zu rechnen    


Tja, da ist dieser Weinrebe M1 Fan und weiß nicht mal bescheid, wem ihr Stadion gehört. Man sollte sich erstmal richtig informiren, bevor man irgendwo anders sch*eiße erzählt.


Meines wissens wird Mainz05 aber Eigentümer des Stadion die Pacht die sie über die Jahre bezahlen gilt gleichzeitig als Abbezahlung des Kredits ,wo die Stadt in Vorkasse getreten ist ,also kann man sagen irgendwann gehört Mainz das Stadion.


Woher hast Du diese Info? Das lese ich zum ersten mal und halte ich für ein Gerücht. Die Stadt ist nicht in "Vorkasse" getreten, sondern hat Kredite aufgenommen um den Bau zu finanzieren. Natürlich werden die Pachtzahlungen zur Tilgung dieser Kommunalkredite verwandt. Was denn sonst? Aber das hat alles nichts mit der Eigentümerstellung zu tun. Einen Vorteil haben die Mainzer aber tatsächlich, sie sind Stadionbetreiber und haben daher das Sagen Stadion.
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Nur um Gerüchten vorzubeugen: Mainz 05 ist keineswegs Eigentümer des neuen Stadions. Die zahlen gute 3 mio an Pacht im Jahr. Das mit den Konzerten ist aber korrekt, die sind auf Grund des erhöhten Schallpegels und der damit verbundenen Lärmbelästigung der Anwohner nicht gestattet. Bei Mainz spielen ist demgegenüber nicht mit einer erwähnenswerten Lautstärke zu rechnen  
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nicole1611983 schrieb:
ThorstenH schrieb:
nicole1611983 schrieb:
So langsam bekomme ich Angst.
Hoffertransfer noch nicht fix.
Gordon Schildenfeldtransfer geplatzt
Russ wahrscheinlich nach Golfsburg

Kommt es mir nur so vor, oder herrscht, seit wir nen Sportdirektor haben alles viel chaotischer ab als vorher?


Durch die Journallie und das Internet scheint es nur so zu sein.
Hast du von der Eintracht irgendwas zum Russtransfer bzw. Schildenfeldtransfer vernommen?
Nein, also alles ungelegte Eier....




Naja, aber in den letzten Jahren gab es bei weitem nicht so viele Spekulationen, Gerüchte und fast vollzogene Transfers, die für vollzogen erklärt wurden. Oder bilde ich mir das auch nur ein?


Naja, wenn ich da so an die letzte Winterpause denke... Inbesondete an Ochs und Caio. Wobei HB stets betont hat, dass ein Transfer erst fix ist wenn die Tinte trocken ist.
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FrankenAdler schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
Ich verstehe die Reaktionen einiger hier nur bedingt. Ich habe bisher noch keinen Post gelesen der das Geschehene zu rechtfertigen oder zu entschuldigen versucht. Vielmehr herrscht doch Einigkeit darüber, dass eine Gruppe unserer Fans sich mehr als nur daneben benommen hat.

Dennoch ist es wichtig die Umstände mit einzubeziehen. Es ist eben nicht das gleiche ob  man völlig ohne Auslöser auf Familien einprügelt oder ob man von vermutlich Gleichgesinnten beworfen wird und infolgedessen die Füße nicht stillhalten kann wie es angebracht gewesen wäre. Das ist ein völlig anderes Maß an Schuld. Da kann es m.E. keine zwei Meinungen geben. Warum man sich jetzt über eine detaillierte Schilderung aufregen muss die eben genau diese Aspekte miteinbezieht, ist mir ein Rätsel. Vermutlich, weil es einfacher ist die Welt in Schwarz und Weis einzuteilen als die ganzen Grautöne zu beachten


Das ist genau Kern des Problems. Es kann nicht angehen, dass man immer wieder Rechtfertigungen ausgräbt um die Ausraster dieser Szene zu relativieren.
Natürlich hat hier niemand geschrieben, dass er Gewalt gut findet, aber es finden sich doch, so wie du in diesem Post, genug Leute, die verharmlosen und damit eben das Beziehen klarer Stellung von den Fans die solche Begebenheit unter keinen Umständen zu tolerieren bereit sind, verhindern.

Das ist für mich das eigentliche Armutszeugnis.

Ein bekannter von mir hat vor ein paar Jahren mal übel Prügel bezogen, weil er einem Typen, der ihm ein Paket aus der Hand gerempelt hat, ein unwilliges "pass doch mal auf" nach gerufen hat.
Da hat dann auch einer gemeint, dass er halt einfach den Mund halten hätte sollen, dann wär nix passiert. Hätte er ja merken müssen, dass der Typ eh schon Aggressiv war ...  

DAS ist für dich dann also eine komplett andere Situation und man muss dann die Gewalt anders bewerten?

Wenn jemand blutet, dann gibt es da nur noch Rottöne, dann will ich nicht über Grautöne diskutieren.
Und wenn eine Fanszene, egal wohin sie kommt, immer für Ausnahmezustände sorgt, dann mag ich nicht mehr drüber diskutieren, wann der Ausnahmezustand erklärbar ist, dann will ich eine Diskussion, ob wir das mal beendet bekommen!


Ich frage mich, ob Du meinen Beitrag überhaupt gelesen hast?!

Genau solche Reaktionen meine ich. Wo hab ich denn genau was verharmlost? Habe ich nicht geschrieben, dass diese Leute sich mehr als nur daneben benommen und nichts beim Fußball verloren haben? Das überliest Du natürlich geflissentlich. Oder hätte ich schreiben müssen, dass diese  -beliebiges Schimpfwort einsetzen- bis zu Ihrem Tod eingesperrt gehören der doch bitte alsbald folgen möge, um nicht zu verharmlosen? Und durch meine Aussagen hindere ich genau wen und warum an einer Stellungnahme? Was soll der Käse und diese Unterstellungen?

Dann ersetzt Du mein Beispiel einfach mal durch ein völlig anderes und meinst mich fragen zu müssen, ob das eine andere Qualität von Gewalt sei. Im Vergleich zu was? Und mit der Frage zu suggerieren, ich sei der Ansicht, dass Dein Kumpel Schuld an der Tracht Prügel gewesen sei, ist echt unter aller Kanone.

Und wenn Du nicht über Grautöne diskutieren willst, dann diskutierst Du eben nicht über die Realität. Aber nicht mal akzeptieren zu können, dass andere gewillt sind zu Differenzieren und sie deshalb in eine Ecke zu stellen, in welche sie keinesfalls reingehören, ist nichts anderes als ignorant.

Ich unterscheide eben, ob jemand Totschläger ist oder gar Mörder (unsere Gesetze im Übrigen auch). Finde ich deshalb, dass Totschlag ein völlig akzeptables Delikt ist und verharmlose ich die Tat des Totschlägers? Und bevor Du jetzt schreibst, der Kroate findet Totschläger klasse und verharmlost vollkommen deren kriminelle Energie, geb ich Dir lieber auch die Antwort gleich mit: NEIN. Es sind aber unterschiedliche Taten mit einem anderen Maß an krimineller Energie. Ich hoffe diese Analogie macht meine Position auch für Dich deutlich. Allein der Glaube fehlt.
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Mainhattan00 schrieb:
KroateAusFfm schrieb:

Dennoch ist es wichtig die Umstände mit einzubeziehen. Es ist eben nicht das gleiche ob  man völlig ohne Auslöser auf Familien einprügelt oder ob man von vermutlich Gleichgesinnten beworfen wird und infolgedessen die Füße nicht stillhalten kann wie es angebracht gewesen wäre. Das ist ein völlig anderes Maß an Schuld. Da kann es m.E. keine zwei Meinungen geben.


Sehe ich völlig anders. Gewalt hat beim Fussball (und nicht nur dort!) gar nichts zu suchen. Und wer mit Provokationen, die es beim Fussball häufiger gibt, nicht umgehen kann, der hat erst recht ein SV verdient.

Im Übrigen sollte man nicht vergessen, dass bei Fussballspielen auch viele Familien mit Kindern zugegen sind. Und für die ist es einfach unzumutbar, dass solche Oxxen sich auf den Zuschauerrängen so daneben benehmen.
Du möchtest tatsächlich die von mir genannten Beispiele gleichsetzen? Verstehe mich nicht falsch, auch ich finde das solche Personen nichts beim Fußball verloren haben.
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Ich verstehe die Reaktionen einiger hier nur bedingt. Ich habe bisher noch keinen Post gelesen der das Geschehene zu rechtfertigen oder zu entschuldigen versucht. Vielmehr herrscht doch Einigkeit darüber, dass eine Gruppe unserer Fans sich mehr als nur daneben benommen hat.

Dennoch ist es wichtig die Umstände mit einzubeziehen. Es ist eben nicht das gleiche ob  man völlig ohne Auslöser auf Familien einprügelt oder ob man von vermutlich Gleichgesinnten beworfen wird und infolgedessen die Füße nicht stillhalten kann wie es angebracht gewesen wäre. Das ist ein völlig anderes Maß an Schuld. Da kann es m.E. keine zwei Meinungen geben. Warum man sich jetzt über eine detaillierte Schilderung aufregen muss die eben genau diese Aspekte miteinbezieht, ist mir ein Rätsel. Vermutlich, weil es einfacher ist die Welt in Schwarz und Weis einzuteilen als die ganzen Grautöne zu beachten
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Vielleicht sollte der ein oder andere diesen Beitrag mal lesen http://eintracht.de/meine_eintracht/forum/1/11183630/?page=17#f12651757
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Würde mich über eine Einladung freuen! Einfach ne PN schreiben. Danke!
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welt

http://m.welt.de/article.do?id=%252Fsport%252Ffussball%252Fbundesliga%252Fhamburger-sv%252Farticle13461984%252FJarolim-tritt-gegen-Ex-HSV-Trainer-Veh-nach.html
Jarolim tritt gegen Ex-HSV-Trainer Veh nach
Der von Armin Veh als HSV-Kapitän abgesetzte David Jarolim hat seinem früheren Trainer Konzeptlosigkeit vorgeworfen: "Ich habe nicht gewusst, was Veh will".
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Nur um alle Klarheiten bzgl. des Urteils zu beseitigen: Es ist egal ob der Vertrag für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurde. Es kommt nur auf die Vorformulierung an, 310 III Nr. 2 BGB. Es muss also tatsächlich verhandelt worden sein.
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Hier mal ein Urteil das sich genau mit dieser Thematik befasst: http://www.ra-felsmann.de/aktuelles/arbeitsrecht/arbg-ulm-einseitiges-optionsrecht-eines
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Bigbamboo schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
Du willst ein Haus erwerben mit dem erklärten Ziel die Mieter so früh wie möglich auf die Straße zu setzen. ...

Und das steht wo?

Er schreibt von drei Jahren nach Erwerb. Das ist die gesetzliche Mindestsperrfrist. Früher ist das also gar nicht möglich. Da gibt es auch noch ein paar andere juristische Fallstricke und ich wäre ehrlich gesagt nicht traurig, wenn der TE über diese stolpern würde.

Bigbamboo schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
... Wenn man tatsächlich Eigenbedarf hat ist das eine Sache und moralisch nicht zu beanstanden. ...

Woher weißt Du, dass der Käufer nicht z.B. die Gründung einer Familie plant und daher in drei Jahren in die größere Wohnung ziehen will?


Einen derartigen Sachverhalt habe ich sogar vorausgesetzt. Aber gibt es jetzt nur noch vermietete Wohnungen zu kaufen oder wie? Er hat noch überhaupt nichts erworben, kann also noch vollkommen frei wählen. Er entscheidet sich jedoch bewusst für eine vermietete Immobilie und will die Mieter rausschmeißen. Das halte ich für höchst unmoralisch.
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crasher1985 schrieb:
Miso schrieb:
Genau, einfach die Mieter rauswerfen, die sollen gucken, wo sie bleiben. Selbst wenn ich wüsste, wie es ginge, hätte ich hier keinen Rat.    


Darum geht es nicht ich will sie nicht einfach so rauswerfen .. deswegen spreche ich auch von einem zeitraum von 3 Jahren.. es sollte wirklich jedem möglich sein innerhalb von 3 jahren eine neue Wohnung zu finden.. wenn man sich ejdoch nciht drum kümmert kann ichs dann nicht ändern..


Du willst ein Haus erwerben mit dem erklärten Ziel die Mieter so früh wie möglich auf die Straße zu setzen. Da gibt es nichts schönzureden. Wenn man tatsächlich Eigenbedarf hat ist das eine Sache und moralisch nicht zu beanstanden, aber eine Immobilie in dem Wissen zu erwerben, dass diese als Wohnraum vermietet ist, um die Mieter dann anschließend rauszudrängen ist unterste Schublade.
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Also dann, viel spaß beim lesen. Abgedruckt in BVerfGE 36, 1-37 (Leitsatz 1-9 und Gründe)

Leitsatz

   1. Art 59 Abs 2 GG verlangt für alle Verträge, die die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, die parlamentarische Kontrolle in der Form des Zustimmungsgesetzes, gleichgültig, ob der als Vertragspartner beteiligte Staat nach dem Recht des Grundgesetzes Ausland ist oder nicht.

   2. Der Grundsatz des judicial self-restraint zielt darauf ab, den von der Verfassung für die anderen Verfassungsorgane garantierten Raum freier politischer Gestaltung offenzuhalten.

   3. Mit der Entscheidung des Grundgesetzes für eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit ist es unvereinbar, daß die Exekutive ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren überspielt. Ergibt sich, wie in diesem Fall, ausnahmsweise einmal eine Lage, in der das Inkrafttreten eines Vertrags vor Abschluß des verfassungsgerichtlichen Verfahrens nach Auffassung der Exekutive unabweisbar geboten erscheint, so haben die dafür verantwortlichen Verfassungsorgane für die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen einzustehen.

   4. Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.

   5. Die Verfassung verbietet, daß die Bundesrepublik Deutschland auf einen Rechtstitel aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.

   6. Der Vertrag hat einen Doppelcharakter; er ist seiner Art nach ein völkerrechtlicher Vertrag, seinem spezifischen Inhalt nach ein Vertrag, der vor allem inter-se-Beziehungen regelt.

   7. Art 23 GG verbietet, daß sich die Bundesregierung vertraglich in eine Abhängigkeit begibt, nach der sie rechtlich nicht mehr allein, sondern nur noch im Einverständnis mit dem Vertragspartner die Aufnahme anderer Teile Deutschlands verwirklichen kann.

   8. Art 16 GG geht davon aus, daß die "deutsche Staatsangehörigkeit", die auch in Art 116 Abs 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

   9. Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.

Tenor

   Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. Teil II S. 421) ist in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar.

Gründe

   A.-I.

1

   Am 8. November 1972 wurde der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ausgehandelte Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik - im folgenden: der Vertrag - paraphiert. Er wurde am selben Tag zusammen mit einer Reihe ergänzender Texte im Bulletin Nr. 155, S. 1841 ff. veröffentlicht mit dem Hinweis  (a.a.O. S. 1853), die Bundesregierung werde "vor der Unterzeichnung des Vertrags an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ein Schreiben richten, in dem sie ihre Ziele in der nationalen Frage darlegt".

2

   Der Vertrag lautet:

3

   Artikel 1

4
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander
   auf der Grundlage der Gleichberechtigung.


5

   Artikel 2

6
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik werden sich von den Zielen und Prinzipien leiten lassen,
   die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind,
   insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung
   der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität,
   dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der
   Nichtdiskriminierung.


7

   Artikel 3

8
   Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen werden die
   Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik
   ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und
   sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt
   enthalten.
   Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen
   bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich
   zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.


9

   Artikel 4

10
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik gehen davon aus, daß keiner der beiden Staaten den anderen
   international vertreten oder in seinem Namen handeln kann.


11

   Artikel 5

12
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik werden friedliche Beziehungen zwischen den europäischen
   Staaten fördern und zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
   beitragen. Sie unterstützen die Bemühungen um eine Verminderung
   der Streitkräfte und Rüstungen in Europa, ohne daß dadurch
   Nachteile für die Sicherheit der Beteiligten entstehen dürfen.
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik werden mit dem Ziel einer allgemeinen und vollständigen
   Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle der
   internationalen Sicherheit dienende Bemühungen um
   Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, insbesondere auf dem Gebiet der
   Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen, unterstützen.


13

   Artikel 6

14
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik gehen von dem Grundsatz aus, daß die Hoheitsgewalt jedes
   der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt. Sie
   respektieren die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der
   beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten.


15

   Artikel 7

16
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik erklären ihre Bereitschaft, im Zuge der Normalisierung
   ihrer Beziehungen praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Sie
   werden Abkommen schließen, um auf der Grundlage dieses Vertrages
   und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf dem
   Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs,
   des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des
   Gesundheitswesens, der Kultur, des Sports, des Umweltschutzes und
   auf anderen Gebieten zu entwickeln und zu fördern. Einzelheiten
   sind in dem Zusatzprotokoll geregelt.


17

   Artikel 8

18
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik werden ständige Vertretungen austauschen. Sie werden
   am Sitz der jeweiligen Regierung errichtet.
   Die praktischen Fragen, die mit der Einrichtung der Vertretungen
   zusammenhängen, werden zusätzlich geregelt.


19

   Artikel 9

20
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik stimmen darin überein, daß durch diesen Vertrag die von
   ihnen früher abgeschlossenen oder sie betreffenden zweiseitigen und
   mehrseitigen internationalen Verträge und Vereinbarungen nicht
   berührt werden.


21

   Artikel 10

22
   Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am Tage nach
   dem Austausch entsprechender Noten in Kraft.


23

   Der Vertrag wurde am 21. Dezember 1972 durch die Bevollmächtigten der Vertragsparteien in Berlin unterzeichnet; dem Vertrag war ein Zusatzprotokoll, über das die Vertragsteile sich geeinigt hatten, beigefügt. Außerdem lagen im Zusammenhang mit dem Vertrag vor:

24
   ein Protokollvermerk, wonach "wegen der unterschiedlichen
   Rechtspositionen zu Vermögensfragen...diese durch den Vertrag
   nicht geregelt werden" konnten;
   zwei "Erklärungen zu Protokoll", von denen die für die
   Bundesrepublik Deutschland abgegebene lautet:
   "Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt
   worden" und die für die Deutsche Demokratische Republik abgegebene
   lautet: "Die Deutsche Demokratische Republik geht davon aus,
   daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen
   erleichtern wird";
   zwei Erklärungen der Vertragsteile zu Protokoll zum Antrag
   auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen;
   eine Erklärung beider Delegationsleiter zu Protokoll über die
   Aufgaben der Grenzkommission;
   eine Erklärung des Delegationsleiters der Deutschen Demokra
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Wenn die Mods nichts dagegen haben, stell ich das Urteil hier rein. Darf ich auch, §5 UrhG.  Natürlich ohne redaktionell bearbeitete Leitsätze. Ist halt nur relativ viel Text für einen Post.
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http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,769213,00.html

Das juristische Nachspiel scheint schon im vollen Gange zu sein. Die Energiekonzerne haben laut oben verlinktem Artikel den top Großkanzleien (Linklaters, Freshfields, Clifford...) Mandate erteilt. Ziel sei es, durch eine Verfassungsbeschwerde Entschädigungszahlungen durchzusetzen.

Auf den ersten Blick handelt es sich m.E. um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, also nicht um eine Enteignung, was wiederum eine Entschädigungszahlung obsolet machen würde. Andere Ansichten hierzu?
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pipapo schrieb:
Sorry wegen der Heimlichtuerei.

Aber tatsächlich habe ich, während ihr aufgrund der von mir unterhaltenen Fakeverschwörungsseiten noch rätselt, schon gestern gehandelt. Ihr seid jetzt alle EU-Bürger!


Nein. Du hast geschlampt. Oder mich absichtlich ausgeschlossen. Find ich nicht so toll.  :neutral-face