
Mike 56
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WürzburgerAdler schrieb:
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen ha
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Wenn Würzi das sagt, dann ist das so. Er weiß es einfach besser.
Mike 56 schrieb:
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Gut, darüber kann man streiten. Die einen werden sagen, die Voraussetzungen für eine Freitestung waren noch nicht erfüllt, die anderen werden sagen, die Voraussetzungen wurden rückwirkend geändert, nachdem sie Filip Kostic als verpflichtend bekannt gemacht wurden.
Kann nur ein Jurist beantworten.
Basaltkopp schrieb:
Ich habe keine Ahnung wie es jetzt wirklich läuft, aber ich vermute mal, dass die Auskunft die Mike vom GA erhalten hat, mehr Hand und Fuß hat als Dein Fachwissen.
Sicherlich.
WürzburgerAdler schrieb:Basaltkopp schrieb:
Ich habe keine Ahnung wie es jetzt wirklich läuft, aber ich vermute mal, dass die Auskunft die Mike vom GA erhalten hat, mehr Hand und Fuß hat als Dein Fachwissen.
Sicherlich.
Ich habe ja auch da angerufen weil mir nicht klar war wie sich das Ganze auswirkt. Ob ich die richtige Auskunft erhalten habe weiß ich natürlich nicht aber die Auskunft war für mich relativ plausibel. In Leipzig hat man auch einen schon aufgebauten und wohl auch genehmigten Weihnachtsmarkt wieder abgebaut weil sich die Verordnung geändert hat. Ob ein Jurist dann die Verhältnismäßigkeit geprüft hat weiß ich nicht.
Mike, nochmal: ich zweifle nicht an deinen Aussagen. Auch nicht an denen des Gesundheitsamts. Es geht um den Begriff der echten Rückwirkung, mithin ein juristischer Fachbegriff, der nun mal so existiert, auch wenn BK das anders sieht. Vermutlich weiß der Sachbearbeiter genauso wenig wie BK, was das eigentlich ist.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen hat, kann diese nicht nachträglich um 2 Tage verlängert werden. Siehe auch das Beispiel von nusol.
Das ginge nur, wenn das InfSchG eine echte Rückwirkung bei seinen Verordnungen entgegen der allgemeinen Rechtsprechung zulässt. Kann sein, dass es so geregelt ist. Ich würde es aber eher anzweifeln.
Wie auch immer. CE hat es ja weiter oben so bestätigt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern: Diskussion überflüssig.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen hat, kann diese nicht nachträglich um 2 Tage verlängert werden. Siehe auch das Beispiel von nusol.
Das ginge nur, wenn das InfSchG eine echte Rückwirkung bei seinen Verordnungen entgegen der allgemeinen Rechtsprechung zulässt. Kann sein, dass es so geregelt ist. Ich würde es aber eher anzweifeln.
Wie auch immer. CE hat es ja weiter oben so bestätigt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern: Diskussion überflüssig.
Die neue Verordnung hat doch als Hintergrund die Beratung der Bundesregierung durch die Wissenschaft und die letzte MPK vorletzte Woche. Wenn die Wissenschaft zu einer anderen Einschätzung kommt die von der Politik akzeptiert wird kann es bei dem Umgang mit einer Krankheit doch keine Rückwirkende Aufschiebung geben?
Mike 56 schrieb:
Die neue Verordnung hat doch als Hintergrund die Beratung der Bundesregierung durch die Wissenschaft und die letzte MPK vorletzte Woche. Wenn die Wissenschaft zu einer anderen Einschätzung kommt die von der Politik akzeptiert wird kann es bei dem Umgang mit einer Krankheit doch keine Rückwirkende Aufschiebung geben?
Was weiß denn ich? Deshalb frug ich ja nach einer juristischen Einschätzung.
Wenn die Wirtschaftsweisen zu dem Schluss kommen, dass die Einkommensteuer zu niedrig ist, kann die Regierung die Steuersätze auch nicht rückwirkend ändern.
Ich denke das man sich von dem Denken in Strafe oder Rückwirkung lösen muss. Die Verordnung regelt wie sich jemand verhalten soll der eine bestimmte Krankheit( Infektion) an einen feststehenden Tag bekommen(nachgewiesen) hat. Die Verordnung regelt weil es nichts anderes gibt und das Virus ansteckend ist was nach dem Stand der Wissenschaft zu tun ist. Wenn sich dieser Stand ändert wird auch die Verordnung geändert. Diese neue Verordnung muss für jeden gelten ab sofort weil sich die Einschätzung der Situation ja auch geändert hat. Als Beispiel wenn jetzt die Wissenschaft heute erkennt das Omikron viel gefährlicher ist als gestern noch angenommen muss eine neue Verordnung doch ab sofort für alle gelten. Da kann doch niemand kommen und sagen aber letzte Woche war das noch anders. Ich finde das schon einleuchtend.
In meiner Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten haben wir gelernt, wenn eine Straftat zum Zeitpunkt getätigt wurde, wo es noch das "alte Gesetz" gab bzw. gegolten hat, wird auch nach dem alten Gesetz geurteilt.
z.B. ab dieser Woche "kostet" ein Ladendiebstahl 100 Euro (neues Gesetz) und letzte Woche hat es noch 50 Euro "gekostet" (altes Gesetz), wird der Landfinger mit 50 Euro belangt.
So in etwa
z.B. ab dieser Woche "kostet" ein Ladendiebstahl 100 Euro (neues Gesetz) und letzte Woche hat es noch 50 Euro "gekostet" (altes Gesetz), wird der Landfinger mit 50 Euro belangt.
So in etwa
muso schrieb:
In meiner Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten haben wir gelernt, wenn eine Straftat zum Zeitpunkt getätigt wurde, wo es noch das "alte Gesetz" gab bzw. gegolten hat, wird auch nach dem alten Gesetz geurteilt.
z.B. ab dieser Woche "kostet" ein Ladendiebstahl 100 Euro (neues Gesetz) und letzte Woche hat es noch 50 Euro "gekostet" (altes Gesetz), wird der Landfinger mit 50 Euro belangt.
So in etwa
Nur ist infiziert werden halt keine Straftat und wird deshalb auch nicht bestraft.
Mike 56 schrieb:muso schrieb:
In meiner Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten haben wir gelernt, wenn eine Straftat zum Zeitpunkt getätigt wurde, wo es noch das "alte Gesetz" gab bzw. gegolten hat, wird auch nach dem alten Gesetz geurteilt.
z.B. ab dieser Woche "kostet" ein Ladendiebstahl 100 Euro (neues Gesetz) und letzte Woche hat es noch 50 Euro "gekostet" (altes Gesetz), wird der Landfinger mit 50 Euro belangt.
So in etwa
Nur ist infiziert werden halt keine Straftat und wird deshalb auch nicht bestraft.
Ich weiß. Ich weiß auch, dass du ausführlich mit dem Gesundheitsamt gesprochen hast.
Ich weiß aber auch, dass die "echte Rückwirkung" gerade im Zivilbereich hohen Hürden unterworfen ist, also nicht nur für Straftaten gilt. Meine Frage war, ob ein Jurist das mal einschätzen kann.
Nimm mal an, du hast eine Quarantäneauflage bekommen, nach der du dich bis Mittwoch isolieren musst. Am Donnerstag steht ein für dich existenziell wichtiger Termin an, den du im Vertrauen auf diese Anordnung angenommen hast. Plötzlich verlängert sich deine Quarantänezeit um zwei Tage, der Termin ist futsch, der neue Job wird anderweitig vergeben oder was auch immer. Dies zu verhindern wurde die "echte Rückwirkung" geschaffen und hohe Hürden aufgebaut. So einfach ist das eben nicht.
Es war ein recht langes Gespräch das ich mit einem Mitarbeiter der Gesundheitsamtes hatte. Auf die Eintracht bezogen würde ich vermuten das Da Costa nicht noch in Quarantäne ist weil er aktuell erkrankt ist sondern weil er am Anfang Symptome hatte. Nach der alten Verordnung ist ein Freitesten bei jemanden der irgendwann Symptome hatte ausgeschlossen. Das hat bedeutet 14 Tage Quarantäne. Bei der neuen Verordnung kann man sich freitesten lassen nach 7 Tagen und 48 Stunden symptomfrei. Die neue Verordnung ist eigentlich fast immer eine Abkürzung der Quarantäne nur das Freitesten halt erst nach 7 und nicht nach 5 Tagen. Dafür sind Symptome am Anfang kein ko Kriterium mehr.
Genau das meine ich.
WürzburgerAdler schrieb:
Genau das meine ich.
Ich habe letzte Woche beim Gesundheitsamt angerufen und gefragt was eine geänderte Verordnung für mich bedeutet. Die Antwort war klar. Der Brief den ich vorher erhalten habe hat folgende Überschrift: Hinweis zur häuslichen Absonderung aufgrund eines positiven Nachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 und der Anordnung der Durchführung einer abschließenden Testung.
Der Brief ist also nur ein Hinweis und er wird in dem Moment ungültig wenn die Verordnung sich ändert. Das bedeutet das es nie eine Festlegung gegeben hat sondern es gilt immer die aktuelle Verordnung und die hat als Grundlage das Datum an dem der PCR Test gemacht worden ist. Wenn die Verordnung sich noch einmal ändern würde würde sie auch sofort greifen. Ist eigentlich bei einer Pandemie logisch. Die Quarantäne ist im Grunde ja nicht als Bestrafung gedacht.
Mike 56 schrieb:
Seit heute gilt in Hessen eine neue Quarantäneverordnung. Man kann sich erst nach 7 Tagen freitesten lassen( bisher 5) Das bedeutet für Trapp und Kostic das sie bis einschließlich Mittwoch in Quarantäne sind wenn sie letzten Donnerstag positiv waren.
https://www.hessen.de/Presse/Mit-den-neuen-Regelungen-schafft-Hessen-Klarheit-und-Einheitlichkeit
Gilt erst ab morgen. Das heißt für die, die ab morgen in Quarantäne müssen.
Trapp und Kostic können sich morgen freitesten, wie ich das sehe.
clakir schrieb:Mike 56 schrieb:
Seit heute gilt in Hessen eine neue Quarantäneverordnung. Man kann sich erst nach 7 Tagen freitesten lassen( bisher 5) Das bedeutet für Trapp und Kostic das sie bis einschließlich Mittwoch in Quarantäne sind wenn sie letzten Donnerstag positiv waren.
https://www.hessen.de/Presse/Mit-den-neuen-Regelungen-schafft-Hessen-Klarheit-und-Einheitlichkeit
Gilt erst ab morgen. Das heißt für die, die ab morgen in Quarantäne müssen.
Trapp und Kostic können sich morgen freitesten, wie ich das sehe.
Die Veröffentlichung ist vom 16.01. und gilt ab 17.01. Das steht klar so in dem Link und gilt für alle die heute in Quarantäne sind. Da ich selbst betroffen bin habe ich mich beim Gesundheitsamt darüber informiert. Also nichts mit freitesten morgen.
Mike 56 schrieb:clakir schrieb:Mike 56 schrieb:
Seit heute gilt in Hessen eine neue Quarantäneverordnung. Man kann sich erst nach 7 Tagen freitesten lassen( bisher 5) Das bedeutet für Trapp und Kostic das sie bis einschließlich Mittwoch in Quarantäne sind wenn sie letzten Donnerstag positiv waren.
https://www.hessen.de/Presse/Mit-den-neuen-Regelungen-schafft-Hessen-Klarheit-und-Einheitlichkeit
Gilt erst ab morgen. Das heißt für die, die ab morgen in Quarantäne müssen.
Trapp und Kostic können sich morgen freitesten, wie ich das sehe.
Die Veröffentlichung ist vom 16.01. und gilt ab 17.01. Das steht klar so in dem Link und gilt für alle die heute in Quarantäne sind. Da ich selbst betroffen bin habe ich mich beim Gesundheitsamt darüber informiert. Also nichts mit freitesten morgen.
Ah, okay. Datum habe ich schlicht übersehen.
Seit heute gilt in Hessen eine neue Quarantäneverordnung. Man kann sich erst nach 7 Tagen freitesten lassen( bisher 5) Das bedeutet für Trapp und Kostic das sie bis einschließlich Mittwoch in Quarantäne sind wenn sie letzten Donnerstag positiv waren.
https://www.hessen.de/Presse/Mit-den-neuen-Regelungen-schafft-Hessen-Klarheit-und-Einheitlichkeit
https://www.hessen.de/Presse/Mit-den-neuen-Regelungen-schafft-Hessen-Klarheit-und-Einheitlichkeit
Mike 56 schrieb:
Seit heute gilt in Hessen eine neue Quarantäneverordnung. Man kann sich erst nach 7 Tagen freitesten lassen( bisher 5) Das bedeutet für Trapp und Kostic das sie bis einschließlich Mittwoch in Quarantäne sind wenn sie letzten Donnerstag positiv waren.
https://www.hessen.de/Presse/Mit-den-neuen-Regelungen-schafft-Hessen-Klarheit-und-Einheitlichkeit
Gilt erst ab morgen. Das heißt für die, die ab morgen in Quarantäne müssen.
Trapp und Kostic können sich morgen freitesten, wie ich das sehe.
Für mich gibt es drei Erkenntnisse aus dem Spiel/ Spieltag
Eintracht Frankfurt wird auch diese Saison leider nicht Deutscher Meister werden.
Wir haben wie gegen Mainz versucht ein Ergebnis über die Zeit zu verteidigen. Dieses mal ohne Erfolg.
Die Summe der Einwechselspieler konnten der Mannschaft leider nicht helfen.
Eintracht Frankfurt wird auch diese Saison leider nicht Deutscher Meister werden.
Wir haben wie gegen Mainz versucht ein Ergebnis über die Zeit zu verteidigen. Dieses mal ohne Erfolg.
Die Summe der Einwechselspieler konnten der Mannschaft leider nicht helfen.
cm47 schrieb:
Da ich mich mit dem heutigen Tage auf Dauer aus diesem Forum verabschiede, wünsche ich allen Usern frohe Weihnachten und ein schönes, gesundes neues Jahr 2022.
Und tschüss.....
Eine immer wieder vernünftige bodenständige Stimme die hier fehlen wird
Dir trotzdem Frohe Weihnachten und alles Gute für 2022
Nach dem ich eine Nacht drüber geschlafen habe und gründlich Nachgedacht über das was in der Vorrunde so alles passiert ist komme ich zu dem klaren Ergebnis das OG im Hauptberuf Zauberer sein muss. Die Spiele gegen Mannheim und Führt sind nicht annähernd mit dem was die letzten Wochen passiert ist vergleichbar und schließen sich eigentlich gegenseitig völlig aus. Die Entwicklung ist atemberaubend und OG scheint das zu sein was AH gerne wäre. Ein Trainer der Spieler kontinuierlich besser macht. Ich bin gespannt wie das weiter geht. Sollte das wirklich anhalten wird es nicht ein Spieler sein der unmoralische Angebote bekommen wird. Besonders weil er auch in Wolfsburg wie man jetzt sieht überragende Arbeit geleistet hat. Aber bis dahin sind noch einige Monate hin und meine Erwartungen könnten nicht Größer sein.
Noch die Analyse zum Spiel, falls Interesse.
https://sgefussballanalyse.wordpress.com/2021/12/16/borussia-monchengladbach-sge-23-11/
https://sgefussballanalyse.wordpress.com/2021/12/16/borussia-monchengladbach-sge-23-11/
NickHenig schrieb:
Noch die Analyse zum Spiel, falls Interesse.
https://sgefussballanalyse.wordpress.com/2021/12/16/borussia-monchengladbach-sge-23-11/
Super interessante Analyse. Besten Dank. Das Einzige was ich in Frage stellen würde ist die Aussage das der Sturm immer so bleiben kann. Der Leichtmatrosensturm hat jetzt in mehreren Spielen gegen Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte mit seiner Schnelligkeit die Erwartungen mehr als deutlich übertroffen. Ob das auch funktionieren wird wenn es gegen Mannschaften geht die sehr viel weiter hinten stehen und damit die Räume verstellen wird man erst noch sehen müssen.
AH Krisen, die hier viele mit der Diva verwechselt haben, kennen wir ja auch. Sie dauern aber bisher länger als 3 Spiele. Das stimmt mich positiv aber AH kann auch Krisen beenden. Das sollte aber noch das ein oder andere Spiel dauern. Die Aufstellung von uns wird OG schon gut hinbekommen. Deshalb hoffe ich auf 3 Punkte mit einem klaren 3:1 Sieg für uns.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen hat, kann diese nicht nachträglich um 2 Tage verlängert werden. Siehe auch das Beispiel von nusol.
Das ginge nur, wenn das InfSchG eine echte Rückwirkung bei seinen Verordnungen entgegen der allgemeinen Rechtsprechung zulässt. Kann sein, dass es so geregelt ist. Ich würde es aber eher anzweifeln.
Wie auch immer. CE hat es ja weiter oben so bestätigt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern: Diskussion überflüssig.