
miraculix250
11248
Da ist das so wichtige Auswärtstor. Läuft
Wusste garnicht, daß Kinsombi mittlerweile für Holstein Kiel spielt. Sachen gibts
Gute Wahl, ich bin zufrieden - stand jetzt.
Tafelberg schrieb:
auch wenn ich den HSV Abstieg sehr begrüße, gilt mein Respekt an die Arbeit von Herrn Titz und die leidenschaftlichen Fans, damit meine ich natürlich nicht die Krawallbrüder von heute. Die sind eine Schande für den Fußball.
Vielleicht sollten wir uns den mal für ein paar Tage ausleihen und Kovac derweil ein wenig Freizeit bei der Familie in Salzburg gönnen?
Och wie schade
Also doch kein best-of-untergang?
Also doch kein best-of-untergang?
miraculix250 schrieb:
Einen Lolli für die Zugangsdaten zum rauten-forum, tauscht wer?
Ich hab zwar welche, aber lesen kann man aktuell auch so noch.
SGE_Werner schrieb:miraculix250 schrieb:
Einen Lolli für die Zugangsdaten zum rauten-forum, tauscht wer?
Ich hab zwar welche, aber lesen kann man aktuell auch so noch.
Sicher?
"Aufgrund von Performanceproblemen, ist das Forum vorübergehend nur für registrierte Benutzer nutzbar."
Der HSV ist der einzige Lichtblick an diesem finsteren Tag.
Einen Lolli für die Zugangsdaten zum rauten-forum, tauscht wer? DAS Elend würde ich mir doch gerne mal ansehen und ein bissi Katastrophentourismus betreiben *popcorn*
Einen Lolli für die Zugangsdaten zum rauten-forum, tauscht wer? DAS Elend würde ich mir doch gerne mal ansehen und ein bissi Katastrophentourismus betreiben *popcorn*
miraculix250 schrieb:
Einen Lolli für die Zugangsdaten zum rauten-forum, tauscht wer?
Ich hab zwar welche, aber lesen kann man aktuell auch so noch.
miraculix250 schrieb:
Lügenpropaganda.... soso. Der Brüger ist zu doof zum Akten lesen. Aha.
Kommt da eigentlich noch ne Antwort, hawischer?
"Erstmal solltest Du Deine Behauptungen vom grenzenlosen Wegsperren ohne Prozess belegen. "
Wurde ja gezeigt, anhand des Gesetzestextes. Und? Wie stehts?
Wie war doch gleich noch deine Frage?
Und könntest du bitte den genauen Gesetzestext zitieren mit Angabe des § wo steht, dass man ohne richterliche Entscheidungen " jemanden grenzenlos wegsperren kann".
Im übrigen hat die Opposition angekündigt das PAG verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Warten wir ab, wie es ausgeht.
Ich bin gespannt, welche Bundesländer dem bayrischen Modell noch folgen werden.
Die Verwendung des Wortes Lügenpropaganda ist ein typisch blöder Herrmann. Der war schon immer ein Elefant im Porzellanladen.
Fragen: Post #52
Und es ging nicht um "ohne Richterliche Zustimmung", sondern um zeitlich unbegrenzt. Siehe Post #54
Und es ging nicht um "ohne Richterliche Zustimmung", sondern um zeitlich unbegrenzt. Siehe Post #54
Lügenpropaganda.... soso. Der Brüger ist zu doof zum Akten lesen. Aha.
Kommt da eigentlich noch ne Antwort, hawischer?
"Erstmal solltest Du Deine Behauptungen vom grenzenlosen Wegsperren ohne Prozess belegen. "
Wurde ja gezeigt, anhand des Gesetzestextes. Und? Wie stehts?
Kommt da eigentlich noch ne Antwort, hawischer?
"Erstmal solltest Du Deine Behauptungen vom grenzenlosen Wegsperren ohne Prozess belegen. "
Wurde ja gezeigt, anhand des Gesetzestextes. Und? Wie stehts?
miraculix250 schrieb:
Lügenpropaganda.... soso. Der Brüger ist zu doof zum Akten lesen. Aha.
Kommt da eigentlich noch ne Antwort, hawischer?
"Erstmal solltest Du Deine Behauptungen vom grenzenlosen Wegsperren ohne Prozess belegen. "
Wurde ja gezeigt, anhand des Gesetzestextes. Und? Wie stehts?
Wie war doch gleich noch deine Frage?
Und könntest du bitte den genauen Gesetzestext zitieren mit Angabe des § wo steht, dass man ohne richterliche Entscheidungen " jemanden grenzenlos wegsperren kann".
Im übrigen hat die Opposition angekündigt das PAG verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Warten wir ab, wie es ausgeht.
Ich bin gespannt, welche Bundesländer dem bayrischen Modell noch folgen werden.
Die Verwendung des Wortes Lügenpropaganda ist ein typisch blöder Herrmann. Der war schon immer ein Elefant im Porzellanladen.
Miese Schiris. Aber bomben Goalie.
Ärgerlicher Verlauf bisher...
Ärgerlicher Verlauf bisher...
Da fehlt im Moment einfach ein wenig die Kaltschnäuzigkeit.
Morgen dann die nächste Chance
Morgen dann die nächste Chance
Hab jetzt nur das letzte Drittel geschaut, aber ich finde das sieht recht ausgeglichen aus. Und spannend ist es. 4:4
Ist ganz einfach...
2 Spiele. 1 Sieg muss her. Dann langt es, mindestens für die Quali.
Im Zweifel natürlich lieber den Sieg im Zweiten
2 Spiele. 1 Sieg muss her. Dann langt es, mindestens für die Quali.
Im Zweifel natürlich lieber den Sieg im Zweiten
War mehr drin, etwas schade. Hauptsache nicht verloren, beim ersten Spiel direkt gegen die Gastgeber ran zu müssen ist auch nicht gerade einfach.
So wie ich das verstehe, ordnet es die Polizei an und ein Richter muss das alle 3 Monate genemigen. Es ermöglicht die Anordnung/Überwachung von Kontaktverboten, Aufenthaltsverbot sowie Aufenthaltsgebot (also z.B. Hausarrest).
Ferner darf die Polizei die lückenlose Überwachung etwa mittels elektronischer Fußfessel anordnen. Auch hier muss ein Richter alle 3 Monate zustimmen. Dabei ist ein Richter des für die beantragende Polizeidienststelle zuständigen Amtsgerichts zuständig.
Das alles ist bereits bei Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zulässig sowie bei sämtlichen Straftaten. Also selbst (notorische) Ruhestörer, Pyrofreunde usw. fallen darunter. Ist eine ausreichend hohe Geschwindigkeitsübertretung auch darunter zu zählen? Vermutlich. Wie bereits geschrieben (siehe #46, der Link bei ca. 2/3 des Posts)
Ferner darf die Polizei die lückenlose Überwachung etwa mittels elektronischer Fußfessel anordnen. Auch hier muss ein Richter alle 3 Monate zustimmen. Dabei ist ein Richter des für die beantragende Polizeidienststelle zuständigen Amtsgerichts zuständig.
Das alles ist bereits bei Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zulässig sowie bei sämtlichen Straftaten. Also selbst (notorische) Ruhestörer, Pyrofreunde usw. fallen darunter. Ist eine ausreichend hohe Geschwindigkeitsübertretung auch darunter zu zählen? Vermutlich. Wie bereits geschrieben (siehe #46, der Link bei ca. 2/3 des Posts)
miraculix250 schrieb:
Ist eine ausreichend hohe Geschwindigkeitsübertretung auch darunter zu zählen?
Ist zwar leicht off-topic aber diesbezüglich sind wir in Deutschland wirklich noch viel zu zimperlich. Wer viel zu schnell fährt, gefährdet Menschenleben. Dafür sind Bußgelder eigentlich eine lächerliche Strafe.
Lies den Gesetzestext
Aber du hast recht, man sollte schon selbst Quellen liefern, die Zeit nehm ich mir jetzt noch (und dann frühestens heute Abend wieder)... das mMn. relevante habe ich markiert:
"5. Art. 16 wird wie folgt geändert:
...
c) Es wird folgender Abs. 2 angefügt:
(2)
1
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für die in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannten Rechtsgüter einer Person verbieten, ohne polizeiliche Erlaubnis
1. zu bestimmten Personen oder zu Personen einer bestimmten Gruppe Kontakt zu suchen oder aufzunehmen Kontaktverbot) oder
2. wenn die genannten Rechtsgüter durch die Begehung von Straftaten bedroht sind,
a) sich an bestimmte Orte oder in einbestimmtes Gebiet zu begeben (Aufenthaltsverbot) oder
b) ihren Wohn- oder Aufenthaltsort oder ein bestimmtes Gebiet zu verlassen (Aufenthaltsgebot).
2Die Anordnungen dürfen die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten und können um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."
"5. Art. 16 wird wie folgt geändert:
...
c) Es wird folgender Abs. 2 angefügt:
(2)
1
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für die in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannten Rechtsgüter einer Person verbieten, ohne polizeiliche Erlaubnis
1. zu bestimmten Personen oder zu Personen einer bestimmten Gruppe Kontakt zu suchen oder aufzunehmen Kontaktverbot) oder
2. wenn die genannten Rechtsgüter durch die Begehung von Straftaten bedroht sind,
a) sich an bestimmte Orte oder in einbestimmtes Gebiet zu begeben (Aufenthaltsverbot) oder
b) ihren Wohn- oder Aufenthaltsort oder ein bestimmtes Gebiet zu verlassen (Aufenthaltsgebot).
2Die Anordnungen dürfen die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten und können um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."
Habe jetzt gerade keine Zeit, mich einzulesen, aber wer muss das denn jeweils anordnen und wer darf verlängern?
miraculix250 schrieb:hawischer schrieb:
Ich tue es jedenfalls nicht.
Sofern sich das auf das befürworten der Möglichkeit wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess bezog und nicht auf das bedienen von Feindbildern ist das doch mal ein Statement. Bezog es sich darauf?hawischer schrieb:
Von mir aus kannst Du Deine Feindbilder vom Polizeistaat u.ä. weiter bedienen und fälschlicherweise behaupten, dass "Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess" befürwortet werden.
Das ist keine fälschliche Behauptung. Der Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen würde, kommt ja nicht von Himmel gefallen. Sondern wurde durch die von dir gewählte Partei ausgearbeitet und vorgeschlagen. Daher wird er von dieser offensichtlich auch befürwortet. Denn das die CSU einen Entwurf einbringt, den sie selbst nicht befürwortet, das ist wohl ziemlich ausgeschlossen.
Aber, wie ja kurz zuvor festgestellt, trifft das scheinbar nicht auf dich zu. Zumindest, wenn sich das auch eben diese Möglichkeit bezog (s.o.).
Würdest du in betracht ziehen, ob dieses Entwurfs Konsequenzen zu ziehen? Oder ist das vernachlässigbar für dich?
Erstmal solltest Du Deine Behauptungen vom grenzenlosen Wegsperren ohne Prozess belegen.
Lies den Gesetzestext
Aber du hast recht, man sollte schon selbst Quellen liefern, die Zeit nehm ich mir jetzt noch (und dann frühestens heute Abend wieder)... das mMn. relevante habe ich markiert:
"5. Art. 16 wird wie folgt geändert:
...
c) Es wird folgender Abs. 2 angefügt:
(2)
1
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für die in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannten Rechtsgüter einer Person verbieten, ohne polizeiliche Erlaubnis
1. zu bestimmten Personen oder zu Personen einer bestimmten Gruppe Kontakt zu suchen oder aufzunehmen Kontaktverbot) oder
2. wenn die genannten Rechtsgüter durch die Begehung von Straftaten bedroht sind,
a) sich an bestimmte Orte oder in einbestimmtes Gebiet zu begeben (Aufenthaltsverbot) oder
b) ihren Wohn- oder Aufenthaltsort oder ein bestimmtes Gebiet zu verlassen (Aufenthaltsgebot).
2Die Anordnungen dürfen die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten und können um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."
"5. Art. 16 wird wie folgt geändert:
...
c) Es wird folgender Abs. 2 angefügt:
(2)
1
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für die in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannten Rechtsgüter einer Person verbieten, ohne polizeiliche Erlaubnis
1. zu bestimmten Personen oder zu Personen einer bestimmten Gruppe Kontakt zu suchen oder aufzunehmen Kontaktverbot) oder
2. wenn die genannten Rechtsgüter durch die Begehung von Straftaten bedroht sind,
a) sich an bestimmte Orte oder in einbestimmtes Gebiet zu begeben (Aufenthaltsverbot) oder
b) ihren Wohn- oder Aufenthaltsort oder ein bestimmtes Gebiet zu verlassen (Aufenthaltsgebot).
2Die Anordnungen dürfen die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten und können um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."
miraculix250 schrieb:hawischer schrieb:
...pauschal auf das Niveau eines einzelnen AfD-Richters reduziert....
Was ich nicht getan habe. Ich habe daran erinnert, daß selbst solche Leute jahrelang als Richter praktizieren können. Und wenn solche Leute es grundsätzlich in diese Poistionen schaffen können und auch tatsächlich schaffen, dann sind solche Gesetze unmöglich. Denn schon ein einziger Missbrauchsfal zerstört ein Menschenleben. Und das letzte bisschen Vertrauen in die Justiz für weite Teile des Bevölkerung.
Das man für sich selbst persönlich, als Rechtskonservativer, wenig Gefahr sieht im rechtskonservativen Bayern, das leuchtet mir ein. Und auch der Umstand, daß man irgendwie nie von linksextremen Umtrieben bei Polizei oder Justiz, aber alle Nas lang von rechtsradikalen Richtern und Identären oder Reichsbürgern bei Polizei und Justiz liest, spielt hier rein. Kannst du dir also vorstellen, daß es für andere Bevölkerungsgruppen, die in der absolut überwiegenden Mehrzahl ebenso nicht kriminell sind, eine solche Gesetzgebung sehr viel mehr Einschüchterung und Repression bedeuten?
Tu mir bitte mal folgenden, kleinen Gefallen. Geh ganz tief in dich, sei ehrlich zu uns und auch dir selbst, und beantworte dir und auch uns folgende Frage: Würdest du eine solche Gesetzgebung auch dann gut heißen, wenn es anders rum wäre? Wenn Linksradikale regelmässig bei Polizei, Justiz und auch Richterstühlen auffallen, denen du als Rechtskonservativer keinerlei Vertrauen entgegenbrigst und persönliche Benachteiligung für dich fürchtest? Oder wäre das auch in einem solchen Fall akzeptabel?
Oder findest du nicht vielleicht doch eigentlich stattdessen, daß man grundsätzlich auf derartige Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess verzichten sollte, um garnicht erst die Möglichkeit des Missbrauchs zu schaffen?
Ich darf noch ein Zitat von Dir anfügen:
"Das heißt letztlich, daß Leute selbst für Ruhestörungen unbegrenzt weggeschlossen werden können. Musst nur nen Richter finden, der das alle 3 Monate unterschreibt. Jens Meyer lässt grüßen.
Da kommt so richtig Freude auf... Polizeistaat at its best. Or worst..."
Dann behauptest Du, dass ich die Gesetzgebung gutheiße, vorher hast Du das denn?
Das einzige was ich zum Gesetzentwurf wertend gesagt habe ist folgendes:
"Natürlich nicht, alles läuft seinen demokratischen parlamentarischen Weg. Kritik ist erlaubt und nötig, besonders bei dem Psychiatrie Gesetz.
Ansonsten halte ich es für erforderlich, die Exekutive in die Lage zu versetzen, den Anforderungen moderner Informationstechnologie über die Straftäter verfügen durch geeignete polizeiliche Massnahmen zu entsprechen, lege aber Wert auf einen vorherigen Richterentscheid bei Eingriffen in Grundrechte."
Das ist alles.
Von mir aus kannst Du Deine Feindbilder vom Polizeistaat u.ä. weiter bedienen und fälschlicherweise behaupten, dass "Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess" befürwortet werden.
Ich tue es jedenfalls nicht.
hawischer schrieb:
Ich tue es jedenfalls nicht.
Sofern sich das auf das befürworten der Möglichkeit wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess bezog und nicht auf das bedienen von Feindbildern ist das doch mal ein Statement. Bezog es sich darauf?
hawischer schrieb:
Von mir aus kannst Du Deine Feindbilder vom Polizeistaat u.ä. weiter bedienen und fälschlicherweise behaupten, dass "Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess" befürwortet werden.
Das ist keine fälschliche Behauptung. Der Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen würde, kommt ja nicht von Himmel gefallen. Sondern wurde durch die von dir gewählte Partei ausgearbeitet und vorgeschlagen. Daher wird er von dieser offensichtlich auch befürwortet. Denn das die CSU einen Entwurf einbringt, den sie selbst nicht befürwortet, das ist wohl ziemlich ausgeschlossen.
Aber, wie ja kurz zuvor festgestellt, trifft das scheinbar nicht auf dich zu. Zumindest, wenn sich das auch eben diese Möglichkeit bezog (s.o.).
Würdest du in betracht ziehen, ob dieses Entwurfs Konsequenzen zu ziehen? Oder ist das vernachlässigbar für dich?
miraculix250 schrieb:hawischer schrieb:
Ich tue es jedenfalls nicht.
Sofern sich das auf das befürworten der Möglichkeit wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess bezog und nicht auf das bedienen von Feindbildern ist das doch mal ein Statement. Bezog es sich darauf?hawischer schrieb:
Von mir aus kannst Du Deine Feindbilder vom Polizeistaat u.ä. weiter bedienen und fälschlicherweise behaupten, dass "Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess" befürwortet werden.
Das ist keine fälschliche Behauptung. Der Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen würde, kommt ja nicht von Himmel gefallen. Sondern wurde durch die von dir gewählte Partei ausgearbeitet und vorgeschlagen. Daher wird er von dieser offensichtlich auch befürwortet. Denn das die CSU einen Entwurf einbringt, den sie selbst nicht befürwortet, das ist wohl ziemlich ausgeschlossen.
Aber, wie ja kurz zuvor festgestellt, trifft das scheinbar nicht auf dich zu. Zumindest, wenn sich das auch eben diese Möglichkeit bezog (s.o.).
Würdest du in betracht ziehen, ob dieses Entwurfs Konsequenzen zu ziehen? Oder ist das vernachlässigbar für dich?
Erstmal solltest Du Deine Behauptungen vom grenzenlosen Wegsperren ohne Prozess belegen.
miraculix250 schrieb:hawischer schrieb:
Lies den Gesetzesentwurf und bild Dir ein eigenes Urteil. Macht ein bisschen Mühe, aber immer noch besser, als sich nur auf Sekundärquellen zu verlassen.
Da es mich jetzt doch mal interessiert hat, habe ich mal reingeschaut und mir ein Bild zu den von dir angegebenen "längstens für 2 x 3 Monate" gemacht. Da steht folgendes bei 32a (3):
"Die Maßnahme ist auf höchstens drei Monate zu befristen und kann um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."
Wo liest du da bitte eine maximal 1-malige Verlängerung raus? Das bedeutet doch wohl eher, daß jede Verlängerung maximal 3 Monate betragen darf. Von einer Begrenzung der Anzahl der Verlängerungen lese ich da nix...
Habe ich anders verstanden, gebe aber zu, dass deine Interpretation richtig sein kann. Trotzdem finde ich, dass es ein Unterschied ist, wenn man die Maßnahme von einem Richter neu genehmigt werden muss, als zu den Eindruck zu erwecken eine solche Maßnahme könne einfach unbefristet angeordnet werden. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Entscheidung in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen.
Wenn man die Justiz allerdings pauschal auf das Niveau eines einzelnen AfD-Richters reduziert und am Schluss den Polizeistaat bemüht, dann halte ich dies nicht für für zulässig.
hawischer schrieb:
...pauschal auf das Niveau eines einzelnen AfD-Richters reduziert....
Was ich nicht getan habe. Ich habe daran erinnert, daß selbst solche Leute jahrelang als Richter praktizieren können. Und wenn solche Leute es grundsätzlich in diese Poistionen schaffen können und auch tatsächlich schaffen, dann sind solche Gesetze unmöglich. Denn schon ein einziger Missbrauchsfal zerstört ein Menschenleben. Und das letzte bisschen Vertrauen in die Justiz für weite Teile des Bevölkerung.
Das man für sich selbst persönlich, als Rechtskonservativer, wenig Gefahr sieht im rechtskonservativen Bayern, das leuchtet mir ein. Und auch der Umstand, daß man irgendwie nie von linksextremen Umtrieben bei Polizei oder Justiz, aber alle Nas lang von rechtsradikalen Richtern und Identären oder Reichsbürgern bei Polizei und Justiz liest, spielt hier rein. Kannst du dir also vorstellen, daß es für andere Bevölkerungsgruppen, die in der absolut überwiegenden Mehrzahl ebenso nicht kriminell sind, eine solche Gesetzgebung sehr viel mehr Einschüchterung und Repression bedeuten?
Tu mir bitte mal folgenden, kleinen Gefallen. Geh ganz tief in dich, sei ehrlich zu uns und auch dir selbst, und beantworte dir und auch uns folgende Frage: Würdest du eine solche Gesetzgebung auch dann gut heißen, wenn es anders rum wäre? Wenn Linksradikale regelmässig bei Polizei, Justiz und auch Richterstühlen auffallen, denen du als Rechtskonservativer keinerlei Vertrauen entgegenbrigst und persönliche Benachteiligung für dich fürchtest? Oder wäre das auch in einem solchen Fall akzeptabel?
Oder findest du nicht vielleicht doch eigentlich stattdessen, daß man grundsätzlich auf derartige Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess verzichten sollte, um garnicht erst die Möglichkeit des Missbrauchs zu schaffen?
miraculix250 schrieb:hawischer schrieb:
...pauschal auf das Niveau eines einzelnen AfD-Richters reduziert....
Was ich nicht getan habe. Ich habe daran erinnert, daß selbst solche Leute jahrelang als Richter praktizieren können. Und wenn solche Leute es grundsätzlich in diese Poistionen schaffen können und auch tatsächlich schaffen, dann sind solche Gesetze unmöglich. Denn schon ein einziger Missbrauchsfal zerstört ein Menschenleben. Und das letzte bisschen Vertrauen in die Justiz für weite Teile des Bevölkerung.
Das man für sich selbst persönlich, als Rechtskonservativer, wenig Gefahr sieht im rechtskonservativen Bayern, das leuchtet mir ein. Und auch der Umstand, daß man irgendwie nie von linksextremen Umtrieben bei Polizei oder Justiz, aber alle Nas lang von rechtsradikalen Richtern und Identären oder Reichsbürgern bei Polizei und Justiz liest, spielt hier rein. Kannst du dir also vorstellen, daß es für andere Bevölkerungsgruppen, die in der absolut überwiegenden Mehrzahl ebenso nicht kriminell sind, eine solche Gesetzgebung sehr viel mehr Einschüchterung und Repression bedeuten?
Tu mir bitte mal folgenden, kleinen Gefallen. Geh ganz tief in dich, sei ehrlich zu uns und auch dir selbst, und beantworte dir und auch uns folgende Frage: Würdest du eine solche Gesetzgebung auch dann gut heißen, wenn es anders rum wäre? Wenn Linksradikale regelmässig bei Polizei, Justiz und auch Richterstühlen auffallen, denen du als Rechtskonservativer keinerlei Vertrauen entgegenbrigst und persönliche Benachteiligung für dich fürchtest? Oder wäre das auch in einem solchen Fall akzeptabel?
Oder findest du nicht vielleicht doch eigentlich stattdessen, daß man grundsätzlich auf derartige Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess verzichten sollte, um garnicht erst die Möglichkeit des Missbrauchs zu schaffen?
Ich darf noch ein Zitat von Dir anfügen:
"Das heißt letztlich, daß Leute selbst für Ruhestörungen unbegrenzt weggeschlossen werden können. Musst nur nen Richter finden, der das alle 3 Monate unterschreibt. Jens Meyer lässt grüßen.
Da kommt so richtig Freude auf... Polizeistaat at its best. Or worst..."
Dann behauptest Du, dass ich die Gesetzgebung gutheiße, vorher hast Du das denn?
Das einzige was ich zum Gesetzentwurf wertend gesagt habe ist folgendes:
"Natürlich nicht, alles läuft seinen demokratischen parlamentarischen Weg. Kritik ist erlaubt und nötig, besonders bei dem Psychiatrie Gesetz.
Ansonsten halte ich es für erforderlich, die Exekutive in die Lage zu versetzen, den Anforderungen moderner Informationstechnologie über die Straftäter verfügen durch geeignete polizeiliche Massnahmen zu entsprechen, lege aber Wert auf einen vorherigen Richterentscheid bei Eingriffen in Grundrechte."
Das ist alles.
Von mir aus kannst Du Deine Feindbilder vom Polizeistaat u.ä. weiter bedienen und fälschlicherweise behaupten, dass "Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess" befürwortet werden.
Ich tue es jedenfalls nicht.
Das ganze Team, unsterblich.
Auch Kovac. Ich hatte das Gefühl, bei all den Tränen, als ob ihm wirklich an einem Punkt der Gedanke kam: "Mensch, Junge... egal was kommt, egal wie viele scheiss Titel du bei den Bayern holst, DAS erlebste NIE wieder. Nicht bei 10 mal Champions League am Stück!" Von daher: Schwamm drüber, vielleicht stammelste de in 20 Jahren in ein Mikro: "DAS war damals MEIN großer Fehler, Von der Eintracht weg zu gehen, zu den kack Bazis." Tja, so isses.
Und an Heynkes: IN YOUR FUCKING FACE!
DU wirst die Eintracht nicht mehr vergessen. Nie mehr. Niemals wieder. An jedem Tag, der dir noch kommt, wirst Du mit einem Gedanken an die EIntracht aufwacht... und ins Bett gehen. Vollkommen zurecht.
Es gibt ihn noch, den Fussballgott. Nicht den Meier meine ich, sondern den da oben, im Fussballhimmel!