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Misanthrop

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Und mehr ist Dir nicht an "Unsinn" aufgefallen, als die Frage, ob die Linke den Gysi gebeten hat das Mandat zu übernehmen oder ob es allein sein ganz persönlicher Entschluss als Linker war, das zu tun? Na dann, war es eben eine Vermutung von mir.

Interessant ist aber die ganze Verlogenheit des Vortrags Gysi, der
noch vor einigen Wochen sagte:

"Wir haben junge Parteimitglieder, die sich auch am liebsten auf der Autobahn festkleben würden. Da verstehe ich das Motiv, finde die Methode aber völlig falsch. Was, wenn da ein Rettungswagen kommt?“

"„Stellen Sie sich vor jemand stirbt. Das kann in fahrlässiger Tötung oder Totschlag enden. Ich habe nichts gegen das Anliegen der „Letzten Generation“. Aber man muss immer Methoden finden, mit denen man eine Mehrheit der Bevölkerung gewinnt“, meint Gysi."

Und vor Gericht hat er plötzlich dieses Meinung
"Zudem sei es fragwürdig, Sitzblockaden und selbst das Festkleben als Gewalt zu werten. Denn nur dann seien die Aktionen auch strafbewehrt. "Wir können nicht einfach sagen, Gewalt ist keine Gewalt. Das geht einfach nicht", erklärt Gysi "

Wer so einen Anwalt hat, der ist schon bestraft.

https://m.focus.de/panorama/welt/vorwurf-gegen-junge-linke-gysi-aefft-gendersprache-nach-und-kritisiert-radikale-klimaaktivisten_id_130657420.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/gregor-gysi-letzte-generation-prozess-1.5706864


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hawischer schrieb:

Und mehr ist Dir nicht an "Unsinn" aufgefallen, als die Frage, ob die Linke den Gysi gebeten hat das Mandat zu übernehmen oder ob es allein sein ganz persönlicher Entschluss als Linker war, das zu tun? Na dann, war es eben eine Vermutung von mir.


Nein, mehr Unsinn gab es nicht anzuprangern. Denn mehr als eine dem Artikel erkennbar zuwiderlaufende Wiedergabe gab Dein Beitrag nicht her.
Aber der Tag ist ja noch jung.

Wie Du dennoch zu der, den dort genannten Fakten entgegenlaufenden "Vermutung" kommen mochtest, sei mal dahingestellt.

Interessant ist aber die ganze Verlogenheit des Vortrags Gysi, der
noch vor einigen Wochen sagte:

"Wir haben junge Parteimitglieder, die sich auch am liebsten auf der Autobahn festkleben würden. Da verstehe ich das Motiv, finde die Methode aber völlig falsch. Was, wenn da ein Rettungswagen kommt?“

"„Stellen Sie sich vor jemand stirbt. Das kann in fahrlässiger Tötung oder Totschlag enden. Ich habe nichts gegen das Anliegen der „Letzten Generation“. Aber man muss immer Methoden finden, mit denen man eine Mehrheit der Bevölkerung gewinnt“, meint Gysi."

Und vor Gericht hat er plötzlich dieses Meinung
"Zudem sei es fragwürdig, Sitzblockaden und selbst das Festkleben als Gewalt zu werten. Denn nur dann seien die Aktionen auch strafbewehrt. "Wir können nicht einfach sagen, Gewalt ist keine Gewalt. Das geht einfach nicht", erklärt Gysi "

Wer so einen Anwalt hat, der ist schon bestraft.

https://m.focus.de/panorama/welt/vorwurf-gegen-junge-linke-gysi-aefft-gendersprache-nach-und-kritisiert-radikale-klimaaktivisten_id_130657420.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/gregor-gysi-letzte-generation-prozess-1.5706864


Wer so einen Anwalt hat, kann wohl vielmehr von Glück reden.

Zum Verständnis, propain hatte Ähnliches ja auch bereits angemerkt:
Es dürfte auch unter Strafverteidigern weithin als verpönt angesehen werden, dass Menschen andere Menschen umbringen, vergewaltigen oder ähnliches.

Das sollte aber dennoch keinen Verteidiger daran hindern, auch einem solcher Taten Beschuldigten oder Angeklagten dabei zu helfen, im Rahmen eines rechtstaatlichen Verfahrens gar nicht oder zumindest nicht über Gebühr bestraft zu werden.

Im Übrigen verstehe ich bereits den von Dir erkannten vermeintlichen Widerspruch in den Äußerungen einerseits und dem Vortrag Gysis im Prozess nicht.
Wenn dieser - völlig zutreffend - davon ausgeht, dass die Aktionen bei bestimmten Geschehensverläufen in eine Strafbarkeit münden können, dann muss das doch nicht zwangsläufig auch im konkreten Fall seines Mandanten angenommen werden. Es stand ja im Strafverfahren auch nicht etwa ein Tötungsdelikt im Raum.
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Motoguzzi999 schrieb:

Klingt für mich eher nach Königlich Bayrischen Amtsgericht als nach der von den CSU-Fuzzis geforderten Härte des Rechtsstaates.

Im preußischen Strafgericht zu Berlin/Moabit haben sie nicht anders geurteilt. Obwohl die mitregierende Linke extra den Gregor Gysi zur Verteidigung geschickt hat. Und der sagte
"Hohes Gericht, Sie sollten den Mut haben, den Angeklagten freizusprechen."
Antwort des Hohen Gericht: 90 Tagesätze a 15 Euro.
Nun will Gysi "Im Zweifelsfall bis zum Bundesverfassungsgericht" gehen.
(Nachzulesen in der SZ, 30.11.22)

Also, es gibt sie doch die parlamentarische Unterstützung. Die Linke sollte das bei den Neuwahlen für das Berliner Abgeordnetenhaus zum Wahlkampfthema machen und dann kann das Volk abstimmen.
Denn da gibt's parallel noch den Klimavolksentscheid.

Der Linkenkandidat Lederer druckst bei der Frage rum:

"Der Klimavolksentscheid geht in die richtige Richtung. Die andere Seite der Medaille ist, dass wir versuchen müssen, politische Ziele anzugehen, die wir auch umsetzen können. Ist es tatsächlich möglich, bis zum Jahr 2030 in Berlin Klimaneutralität herzustellen? Als Politik sind wir nicht ganz so frei wie eine soziale Bewegung, auch Maximalforderungen zu stellen, deren Realisierbarkeit sich im Zweifelsfall als nicht möglich erweist."
Ach ja, es ist schon ein Kreuz....

https://taz.de/Kultursenator-Lederer-ueber-Wahlkampf/!5895090/


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hawischer schrieb:

Motoguzzi999 schrieb:

Klingt für mich eher nach Königlich Bayrischen Amtsgericht als nach der von den CSU-Fuzzis geforderten Härte des Rechtsstaates.

Im preußischen Strafgericht zu Berlin/Moabit haben sie nicht anders geurteilt. Obwohl die mitregierende Linke extra den Gregor Gysi zur Verteidigung geschickt hat. Und der sagte
"Hohes Gericht, Sie sollten den Mut haben, den Angeklagten freizusprechen."
Antwort des Hohen Gericht: 90 Tagesätze a 15 Euro.
Nun will Gysi "Im Zweifelsfall bis zum Bundesverfassungsgericht" gehen.
(Nachzulesen in der SZ, 30.11.22)

Also, es gibt sie doch die parlamentarische Unterstützung. Die Linke sollte das bei den Neuwahlen für das Berliner Abgeordnetenhaus zum Wahlkampfthema machen und dann kann das Volk abstimmen.
Denn da gibt's parallel noch den Klimavolksentscheid.

Der Linkenkandidat Lederer druckst bei der Frage rum:

"Der Klimavolksentscheid geht in die richtige Richtung. Die andere Seite der Medaille ist, dass wir versuchen müssen, politische Ziele anzugehen, die wir auch umsetzen können. Ist es tatsächlich möglich, bis zum Jahr 2030 in Berlin Klimaneutralität herzustellen? Als Politik sind wir nicht ganz so frei wie eine soziale Bewegung, auch Maximalforderungen zu stellen, deren Realisierbarkeit sich im Zweifelsfall als nicht möglich erweist."
Ach ja, es ist schon ein Kreuz....

https://taz.de/Kultursenator-Lederer-ueber-Wahlkampf/!5895090/


Faktencheck:

Hättest Du Deine Quelle SZ nicht nur erwähnt, sondern auch verlinkt, dann hätte ein jeder dort nachlesen können, dass Du Unsinn erzählst bzw. die Tatsachen verdrehst.

Denn in der SZ stand tatsächlich das Folgende zu lesen:
"Der Fall sei ein Beispiel für das "grottenschlechte" Generationenverhältnis in der Gesellschaft. Dies habe ihn [Gysi] bewogen, dieses Mandat zu übernehmen."

"Vertreter der "Letzten Generation" hatten Gysi kürzlich zu einer Diskussion in seinem Bundestagsbüro besucht. Dabei hatten sie vereinbart, dass Gysi einen der Aktivisten vertreten würde."

Mitnichten also ist zunächst einmal die Linke-Fraktion aus Berlin in irgendeiner Weise hier aktiv geworden und war überhaupt mit dem Sachverhalt druch die Aktivisten befasst worden oder hatte sich eingemischt.
Gysi ist bekanntlich übrigens Bundestagsabgeordneter und nicht etwa Teil des Berliner Abgeordnetenhauses und damit auch nicht Teil der dortigen Fraktion der Linken.

Aber auch die Bundes-Linke hatte ausweislich der von Dir selbst zum angeblichen Beleg herangezogenen Quelle rein gar nichts mit der Verteidigertätigkeit von Gysi zu tun.

https://www.sueddeutsche.de/politik/gregor-gysi-letzte-generation-prozess-1.5706864

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Wehtut eigentlich jemandem noch diese "Impossible is nothing"-Satzstellung auf der Adidas-Werbebande?
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Packendes Spiel um alles bei Ecuador-Senegal... Aktuell Senegal vorne (nicht unverdient)
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Nuja, "packend"...
Nett anzuschauen. Spannend eben.

Bist ja noch jung.
Auf wirklich "packend" schaust Du dann in 30 Jahren anders zurück.😋
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Das Derailing bezieht sich auch eher auf einen User der zur Gewissensbereinigung die Kritik an der WM auf Eintracht Frankfurt projizieren möchte.

Diese Kritik an der "westlichen Doppelmoral" ist natürlich fingiert von irgendeinem der Geldgeber in Katar. Die, die die Bilder hoch halten, wissen wahrscheinlich gar nicht genau was mit Mesut Özil war und wieso er 2018 aus der NM zurück getreten ist. Für mich ist es ein sehr unbeholfener Versuch etwas dar zustellen (Meinungsfreiheit) welche schon eindrucksvoll in Katar mit den Füßen getreten wurde.
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vonNachtmahr1982 schrieb:

Das Derailing bezieht sich auch eher auf einen User der zur Gewissensbereinigung die Kritik an der WM auf Eintracht Frankfurt projizieren möchte.


Auch wenn brodo das bereits aufgegriffen hatte. Da möchte ich auch nochmal sachlich nachhaken:

Wem gegenüber könnte ein WM-Gucker ein schlechtes Gewissen haben?

Ich z.B. habe eine Handvoll Spiele auch geschaut.
Das große Interesse ist es seit vielen Jahren nicht mehr. Und die Zeit nehme ich mir auch nicht mehr unbedingt. Wie einige hier.
Bei einer stimmungsvollen Sommer-WM in Spanien oder Italien könnte das vielleicht etwas anders sein.

Aber wem schade ich durch ein Schauen oder wem nützt es, wenn ich es lasse?
Ich kann weder in einer TV-Statitik auftauchen noch nehme ich an irgendwelchen Umfrage zum TV-Konsum teil.
Kein Sender, kein Werbekunde nähme meine Botschaft in die ein oder andere Richtung wahr.

Mein Boykott hätte demnach etwa dieselbe Wirkung wie ein stilles Gedenken für den Weltfrieden im heimischen Badezimmer auf den Kriegsverlauf in der Ukraine.

Daher würde mich interessieren, welche Rechtfertigungsnot ich z.B. haben könnte.

Kleiner Exkurs zur Eintracht:
Die CL-League finde ich mit Eintracht-Beteiligung genauso shice wie seit vielen Jahren.
Soll die Eintracht den Zaster mitnehmen. Ansonsten bedeuten mir EL-Spiele gegen Roter Stern Belgrad, RSC Anderlecht oder Lokomotive Plovdiv hundert Mal mehr als gegen die Operettenmannschaften von PSG, Chelsea oder ManCity. Die dämliche Hymne vor den Kicks lässt mich völlig kalt.
Da ist meine innere Distanz folglich ebenso groß wie zu weiten Teilen des FIFA-Zirkus.

Aus Gründen. Und das ist alles andere als Derailing, sondern für mich gedanklich nicht zu trennen.
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hawischer schrieb:

den übrigen Usern wird's langweilig.


Die sind schon vor Ewigkeiten eingeschlafen.
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Tom66 schrieb:

hawischer schrieb:

den übrigen Usern wird's langweilig.


Die sind schon vor Ewigkeiten eingeschlafen.

Dagegen gibt es ein Rezept:

Stets alle Beiträge ignorieren, die über Twitter-Länge hinausgehen.
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Ich warne vorsorglich. Bei einer Bekannten endete das damit, dass sie sich einen Trüffelhund anschaffte.
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Motoguzzi999 schrieb:

Ich warne vorsorglich. Bei einer Bekannten endete das damit, dass sie sich einen Trüffelhund anschaffte.

Niemals.

Ich hab ja bereits welche.
Also nicht Trüffelhunde. Solche ohne Trüffelgrundkenntnisse.

Und ich wäre froh, die würden ihre eigengelegten Trüffel beim Toben allzeit sicher umschiffen.

Das Vertrauen in Hundenasen habe ich aber längst verloren. Vorher lerne ich selbst, Frostschnecklinge zu erschnüffeln.
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Es ging hier seit dem 22.11. in der Diskussion um den Bürgergeldentwurf der Ampel und im wesentlichen der sogenannten sanktionsfreien sechsmonatigen Vertrauenszeit. Das ist nun seit einigen Tagen vom Tisch, ein Kompromiss hat im Parlament eine Mehrheit gefunden. Unterstützt von der Ampelkoalition und der Union. Vertrauenszeit und Schönvermögen sind geklärt.
Einige Einschätzungen, meist von Schönesge und mir wurden ausdiskutiert, eine Diskussion ohne Deiner Beteiligung, mit Ausnahme eines Hinweis auf das Schonvermögen von Bäckern und Parlamentarierschnütchen. Sonst kam nichts. Und nun plötzlich nochmal alles von vorne?
Jetzt köen wir uns in  gegenseitiger Exegese von Urteilen, Richtlinien, Kommentaren ergötzen und der wechselseitigen Beschimpfung.
Meine Position habe ich erklärt, dass Du Sie nicht teilst, wundert mich aber auch nicht.





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hawischer schrieb:


Jetzt köen wir uns in  gegenseitiger Exegese von Urteilen, Richtlinien, Kommentaren ergötzen ...


Mein Griffel ist gespitzt.

Ich glaube, Du wärst dann dran.
Hau' sie mir gerne um die Ohren, all die Urteile, Kommentarstellen und Richtlinien.


Meine Position habe ich erklärt, dass Du Sie nicht teilst, wundert mich aber auch nicht.

Weshalb?
Ich bin mehr als ausführlich auf Deine Beiträge eingegangen.
Dabei habe ich mir sogar verkniffen, meine persönliche Einstellung einfließen zu lassen. Mir ging es nämlich allein um sachliche Klarstellungen der Vorgänge.

Wäre doch mal eine Idee, wenn Du Dich daran auch mal versuchen würdest. Einfach mal hart am Text und an den Fakten, und nicht lediglich wieder einmal eine Erwiderung mit einem abschließenden persönlichen Anwurf, wobei selbst dieser völlig vage bleibt.

Ich habe Dir Deine Schreibe auch vorgeworfen. Aber ich habe auch dargelegt, was mich daran konkret stört.
Ein sinngemäßes "So bist Du halt, wundert ja auch nicht" finde ich da im Vergleich schon etwas dürftig.

Nimm also einfach meinen Beitrag. Versuch Dich am schönsten mit einigen Teilzitaten und dann widerlegst Du mich.
Und schon kann ein jeder Leser etwas daraus gewinnen, wenn er denn möchte.


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Schön, wenn man auch kleinere Funde zelebrieren und genießen kann!

An Frostschnecklinge habe ich mich noch nicht rangetraut, ebenso wie an Nebelkappen, die ja auch bis weit in den Dezember hinein vorkommen können, aber die offenbar nicht jeder verträgt.

Aber ich sehe gerade, ich bin hier im Strang noch ein Update schuldig, also ab Anfang Oktober wurde es auch bei uns in der Dreieich besser mit der Pilzernte, und richtig abräumen konnte ich dann noch Ende Oktober im Bayrischen Wald. Wobei es auch da meist Maronen waren - die Steinpilze, die ich dort sah, waren fast alle schon alt und vergammelt. Evtl. muss man da die Höhenlage und das andere Klima berücksichtigen, dadurch endet die Saison früher.
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Fantastisch schrieb:

Schön, wenn man auch kleinere Funde zelebrieren und genießen kann!

Der Fund macht das Glück.

Ich werde im kommenden Jahr im Oktober mal eine geführte Tour im Odenwald machen. Vielleicht kann der Blick über die wenigen mir bislang bekannten Röhrlinge dann ja mal hinausgehen und ich bringe möglicherweise dann auch mal einen Zweitpilz für ein noch größeres Pilz-Gelage mit nach Hause.
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In die interessierte Runde:
Habe heute den ersten Frostschneckling gesichtet. Da es nun kalt genug ist, werden sie hoffentlich bald in größeren Mengen wachsen.
( immer so nach dem ersten Frost, daher auch der Name. Also Ende November bis weit in den Dezember rein. Auch wenn Schnee liegt ).
Ein vorzüglicher Pilz! Man braucht beim Sammeln Geduld und bei der Zubereitung auch. Ich mache daraus immer ne deftige Pilzsuppe. Einen Teil friere ich davon ein und nutze das später als Zutat für Soßen. Habt Mut, dieser Pilz ist es wert.
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Ich habe mich dieses Jahr, nach wochenlangem Studium aller mir zugänglichen Quellen, das erste Mal ans Sammeln getraut, nachdem ich mein Leben lang alle Kenner darum beneidet hatte, sich die kleinen Köstlinge in Wald, Flur und auf der Heide einfach so einsammeln zu können.

Das Ergebnis war ... *Trommelwirbel* ...

eine wundervolle, stolze 6 cm riesige Braunkappe!!

Wir haben uns diese zuhause dann, in Butter zart geschmelzt, umspielt von einem klitzekleinen Rührei, garniert mit vier Röllchen Schnittlauch, vortrefflich munden lassen.

Ich bin seither der Meinung, dass man diese schreckhaften zarten Waldwunder in bescheidenen Dosen weit mehr zu schätzen weiß, als wenn man ganze Körbe nachhause schleppt.
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Misanthrop schrieb:

ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

Ich denke das Thema ist ausdiskutiert, deshalb nur kurz, um den User daraufhin zu weisen das die FAS nicht mit einem(!), sondern mehreren Jobcenter -Mitarbeitern gesprochen hat, die im verlinkten Artikel namentlich benannt sind.

Die zitierte Entscheidung des Verfassungsgerichts aus 2019 hat sehr wohl Eingang in die Praxis der Jobcenter gefunden. Dazu bräuchte es keine Bürgergeldgesetze.
Als Beleg möge der User die "Fachlichen Weisungen" der Bundesanstalt für Arbeit vom 02.12.2019  lesen, die Bezug auf das Urteil vom BVerfG vom 05.11.2019 nehmen.
fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf

Unrichtig ist auch die Behauptung, ein Verstoß gegen die Meldevorschriften sei ähnlich den Pflichtverletzung gegen die Mitwirkungsbestimmungen. Der Gesetzgeber unterscheidet sie deutlich.
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hawischer schrieb:

Misanthrop schrieb:

ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

Ich denke das Thema ist ausdiskutiert, ...

Das erklärst Du in jüngster Zeit häufiger, wenn man sich mit Deinen Beiträgen kritisch auseinandersetzt.


...deshalb nur kurz, um den User daraufhin zu weisen das die FAS nicht mit einem(!), sondern mehreren Jobcenter -Mitarbeitern gesprochen hat, die im verlinkten Artikel namentlich benannt sind.


Das könnte man vielleicht auch als geneigter Leser Deines Beitrages auch erkennen, wenn es sich nicht um einen Link mit Bezahlschranke handeln würde.
Zitiert hattest Du aus diesem übrigens ebenfalls nur einen Fallmanager.

Die zitierte Entscheidung des Verfassungsgerichts aus 2019 hat sehr wohl Eingang in die Praxis der Jobcenter gefunden. Dazu bräuchte es keine Bürgergeldgesetze.
Als Beleg möge der User die "Fachlichen Weisungen" der Bundesanstalt für Arbeit vom 02.12.2019  lesen, die Bezug auf das Urteil vom BVerfG vom 05.11.2019 nehmen.
fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf

Und wenn Du nicht regelmäßig sinnentstellend, weil verkürzt, zitieren würdest, dann könnte man hier auch unschwer nachlesen, dass ich nicht etwa angemerkt hatte, dass die BA oder die Jobcenter sich nicht um das Urteil des BVerfG gekümmert hätten, sondern vielmehr, dass Du hier seitenlang doziert hattest, ohne dieses richtungsweisende Urteil auch nur am Rande zu erwähnen.

Da Du offenbar sogar die Dienstanweisungen der BA studiert hattest, kannst Du mir nicht weismachen, Du wärst nicht irgendwo darauf gestoßen.
Aber das behauptest Du ja auch nicht einmal selbst. Du hattest es halt offenbar dann nur irgendwie komischerweise nicht der Erwähnung wert befunden.

Vielmehr hattest Du den Eindruck erweckt, die Ampel-Koalition hätte sich da etwas ausgedacht, um die alten Hartz 4-Gesetze auf den Kopf zu stellen. Das hatte ich bemängelt.

Unrichtig ist auch die Behauptung, ein Verstoß gegen die Meldevorschriften sei ähnlich den Pflichtverletzung gegen die Mitwirkungsbestimmungen. Der Gesetzgeber unterscheidet sie deutlich.

Tatsächlich? Ist das so?

Ein Meldeversäumnis ist also keine Pflichtverletzung?
Was glaubst Du wohl ist dann die verwaltungsrechtliche Begründung für die Sanktionsmöglichkeit?

Ich habe ürigens, was Du leider wiederum - aus welchen Gründen auch immer - nicht zitieren möchtest, überhaupt nichts von irgendwelchen Ähnlichkeiten geschrieben.
Was ich geschrieben hatte, war, dass entgegen Deiner Darstellung Mitwirkungsobliegenheiten Pflichtverletzungen sind und Meldeverstöße ebenfalls. Und wenn der Gesetzgeber sich hundert SGB II-Normen für verschiedene Pflichtverletzungen erdacht hätte, würde das hieran auch nichts ändern. Es können ja auch mehrere StGB-Normen jeweils Verbrechen oder Vergehen zum Gegenstand haben, auch wenn sie bekanntlich über das halbe StGB verstreut sind.

Ich gebe Dir aber noch einen kleinen Wink:
Ohne (Melde-)Pflicht kein (Meldepflicht-)Verstoß. Ohne Verstoß keine Sanktionsmöglichkeit.
Das ist simple Verhältnismäßigkeit.

Da Du mir aber ohnehin immer noch nicht glaubst, selbst wenn ich mir die Finger wundschreibe, und für sein angebliches Unverständnis der Gesetzessystematik oben sogar den User schönesge gerüffelt hattest, mag Dich vielleicht wenigstens obergerichtliche Rechtsprechung überzeugen:

"Minderungen wegen Meldepflichtverletzungen treten zu Minderungen nach § 31 SGB II hinzu (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund Verletzung der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. und 30 Prozent Minderung aufgrund einer Verletzung der Grundpflichten vom 01.05. bis 31.07. à vom 01.05. bis 31.07. insgesamt 40 Prozent Minderung)."
(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Januar 2022 – L 25 AS 1638/20 –, Rn. 9, juris =  https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171029 , Ziff. 5)

Ich habe wirklich, auch bei Dir, überhaupt kein Problem damit, wenn sich mal jemand sachlich oder im Ton verrennt. Aber dann sollte man wirklich nicht zu dreist auf seiner Meinung beharren und sich bei wirklich jedem Thema für den brennenden Busch halten bzw. sich dermaßen herablassend anderen Usern gegenüber aufführen.
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Ungeachtet dessen finde ich es recht gewagt, unter Berufung auf einen(!) Mitarbeiter irgendeines Jobcenters den angeblichen "Test" einer SGB II-Reform bewerten zu wollen, ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

Ferner war die Aussetzung auch der Sanktionen bei Meldeverstößen, die übrigens entgegen obiger Erwähnung nicht etwas gravierend anderes, sondern sehr wohl auch eine Pflichtverletzung darstellen, zuvörderst der Tatsache geschuldet, dass bei den Jobcentern pandemiebedingt persönliche Termine gar nicht mehr angeboten worden waren.

Hier hingegen wurde der Anschein erweckt, die Ampel hätte sich das alles mal eben so ausgedacht.
Es hatte jedoch vielmehr erkennbar (grund)rechtliche Gründe, weshalb ein sog. Sanktionsmoratoium erlassen worden war.
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Schönesge schrieb:

Und ob man Menschen, die gerade arbeitslos geworden sind zumindest ein halbes Jahr geben kann,...

Kann es sein, dass Du das Prinzip immer noch nicht so vollständig verstanden hast?
Wenn jemand arbeitslos wird, dann hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1). Das wird von den Versicherungsbeiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. In der Regel 12 Monate, für Ältere auch länger. Dafür muss vorher eine Mindestzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Mindestens 12 Monate in den letzen 2 Jahren.

Das ALG2, künftig Bürgergeld ist steuerfinanziert und wird für die meisten Arbeitslosen nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit gezahlt und unterliegt keiner Befristung. Anspruch können auch die haben, die vorher keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Z.B. Ex-Selbständige oder Ukraineflüchtlinge gemäß Sonderregelung.

Die Zeit  in einer Arbeitslosigkeit "das Problem zu lösen", hatten ALG1 Empfänger also bereits. Diese Unterscheidung solltest Du zumindest machen.
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hawischer schrieb:

Schönesge schrieb:

Und ob man Menschen, die gerade arbeitslos geworden sind zumindest ein halbes Jahr geben kann,...

Kann es sein, dass Du das Prinzip immer noch nicht so vollständig verstanden hast?
Wenn jemand arbeitslos wird, dann hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1). Das wird von den Versicherungsbeiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. In der Regel 12 Monate, für Ältere auch länger. Dafür muss vorher eine Mindestzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Mindestens 12 Monate in den letzen 2 Jahren.

Das ALG2, künftig Bürgergeld ist steuerfinanziert und wird für die meisten Arbeitslosen nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit gezahlt und unterliegt keiner Befristung. Anspruch können auch die haben, die vorher keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Z.B. Ex-Selbständige oder Ukraineflüchtlinge gemäß Sonderregelung.

Die Zeit  in einer Arbeitslosigkeit "das Problem zu lösen", hatten ALG1 Empfänger also bereits. Diese Unterscheidung solltest Du zumindest machen.

Bedarf die Diskussion über eine etwaige Schonzeit für Alg II-Empfänger, wenn man diese denn anhand einer Unterscheidung anhand des vorherigen Alg-Bezuges führen möchte, nicht vielleicht seriöserweise einer belastbaren Datengrundlage?
Wie viele Alg II-Bezieher standen denn direkt vorher im Alg (I)-Bezug und hatten daher bereits eine längerfristige Möglichkeit der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt?

Ich habe leider auf die Schnelle keine dahingehenden Daten gefunden. Nur diese, anhand derer man einen Vergleich anstellen könnte, wie viele Alg II-Empfäger wohl direkt vor dem aktuellöen bezug Alg I bezogen hatten.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1377/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-jahresdurchschnittswerte/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1396/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-jahresdurchschnittswerte/

Bei diesen Daten müsste man seltverständlich einerseits berücksichtigen, dass erfreulicherweise nicht alle Alg-Empfänger mangels Aufnahme einer neuen Tätigkeit ins Alg II rutschen und dass Alg II-Empfänger leider bisweilen mehrere Jahre diese Leistungen beziehen und daher jährlich wiederkehrend in die Statistik einfließen.
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Misanthrop schrieb:

Motoguzzi999 schrieb:

Das wäre besser, auch als allgemeine Regel ist diese Vorgehensweise zu empfehlen.

Schnickschnack.

Ich habe heute eine "Abhandlung" über Christiaan Barnards Wirken gelesen und werde morgen gut gewappnet meinen alternden Hund am offenen Herzen operieren.

Das kann ja so schwer nicht sein. Ich habe schließlich 30 Minuten im Netz gesucht und den erstöberten Artikel zweimal komplett gelesen. Außerdem besitze ich ein scharfes Messer.

Ja, an sowas ähnliches habe ich (und auch Kollegen beim Gespräch im Besprechungszimmer) in meinen 15 Jahren als Ehrenamtlicher beim Arbeitsgericht auch ab und an gedacht und die Mandaten dieser "Anwälte" taten mir ehrlich leid.
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So unfair sind manchmal der Intellekt einerseits und die Kompetenzen andererseits verteilt.

Siehste mal.

Ein Bekannter meines Schwiegervaters war auch "Ehrenamtlicher".
Der stellte sich Unbekannten immer als Richter vor. Gefragt oder ungefragt.
Das war dann immer ein großes Hallo bei der beeindruckten Zuhörerschar.
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Das wäre besser, auch als allgemeine Regel ist diese Vorgehensweise zu empfehlen.
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Motoguzzi999 schrieb:

Das wäre besser, auch als allgemeine Regel ist diese Vorgehensweise zu empfehlen.

Schnickschnack.

Ich habe heute eine "Abhandlung" über Christiaan Barnards Wirken gelesen und werde morgen gut gewappnet meinen alternden Hund am offenen Herzen operieren.

Das kann ja so schwer nicht sein. Ich habe schließlich 30 Minuten im Netz gesucht und den erstöberten Artikel zweimal komplett gelesen. Außerdem besitze ich ein scharfes Messer.
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Nancy Faeser übrigens heute mit Eiern und Armbinde auf der Ehrentribüne:

https://twitter.com/Kaiser_SPD/status/1595424121776738304?t=QMeP-xzVxaLIpEzfveFwRg&s=19
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Kanada bisher die erste Mannschaft die 45 Minuten Kampf und Tempo zeigen.
Nicht ewig "hintenrum" spielend sondern tatsächlich Attacke.

Mal abgesehen von Frankreich und Spanien vermisse ich allgemein den Tempofußball.
Da hat mir die SGE in den letzten Wochen echt ein neues Level eingeimpft.
Wo ich vor einigen Monaten auch biederen spielen was abgewinnen konnte bin ich da jetzt echt verwöhnt und gelangweilt von den meisten Spielen.
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Cyrillar schrieb:

Kanada bisher die erste Mannschaft die 45 Minuten Kampf und Tempo zeigen.
Nicht ewig "hintenrum" spielend sondern tatsächlich Attacke.

Die erste?
Ich habe zwar nicht alles weggeschaut, fand aber z.B auch die USA ziemlich nassforsch und auch technisch überraschend versiert.

Und England soll ja nun such nicht gerade enttäuscht haben.
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Ein Vermittlungssusschuss und mindestens eine Woche mundfusselig geredete Parlamentarierschnütchen.

Wofür?
Für die Vermögensschongrenzenabsenkung von 60.000 auf 40.000 und die Beibehaltung von Sanktionsregelungen, die eh niemanden betreffen, weil es quasi keine Vermittlungen in Tätigkeiten gibt, die Arbeitslose mehrfach ablehnen könnten.

Aber schön, dass darüber geredet wurde.

Und komme nachher niemand, der in das Mitleidsgeheul einstimmt, wenn ein energiekostengebeutelter Bäcker nach Geschäftsaufgabe erst einmal den Ertrag von 20 Jahren Lebensleistung in Form seiner Altersersparnisse einzusetzen hat, bevor er Unterstützung erfährt.
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Und auf einmal führen die Anderen. Fußball
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JayJayFan schrieb:

Und auf einmal führen die Anderen. Fußball

Schade.
Wenn der VAR nicht auf BL-Niveau agieren würde, und die Kanadier jemand hätten, der aus 11 m trifft, oder auch mal aus 8 oder 9, könnten die Belgier fast in der Kabine bleiben.
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Misanthrop schrieb:

Wenn man sieht und hört, wie da der Mob tobt, dann wird deutlich, wie sehr sich die FIFA an jenen versündigt, denen Fußball, und besonders eine WM mit der eigenen Mannschaft auf dem Rasen, so unfassbar viel bedeutet.


Die Mexikaner sind ja trotz Katar, FIFA usw. dort und machen Stimmung. Da stellt sich mir eher die Frage, ob das Versündigen überall so gesehen wird...
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SGE_Werner schrieb:

Misanthrop schrieb:

Wenn man sieht und hört, wie da der Mob tobt, dann wird deutlich, wie sehr sich die FIFA an jenen versündigt, denen Fußball, und besonders eine WM mit der eigenen Mannschaft auf dem Rasen, so unfassbar viel bedeutet.


Die Mexikaner sind ja trotz Katar, FIFA usw. dort und machen Stimmung. Da stellt sich mir eher die Frage, ob das Versündigen überall so gesehen wird...

Da hast Du mich vielleicht etwas missverstanden.

Es geht mir gar nicht darum, ob jeder Zuschauer, auch die vor Ort,  sich verschaukelt sieht.
Sondern darum, wie sehr sich dieser korrupte Misthaufen an der Idee dieses weltweiten Zusammentreffens von Fußballenthusiasten versündigt. Und damit an jenen, die sich weltweit aufgrund der seit vielen Jahren bereits nicht mehr tragbaren Zu- und Umstände rund um die FIFA und große Turniere abgewandt haben.