
Misanthrop
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sturmschatten schrieb:Tackleberry schrieb:
Warum diese Geheimniskrämerei - kannst du nicht einfach kurz beschreiben, worum es geht?
schlecht.
die beiden sollen möglichst wenig davon mitbekommen.
Grob umrissen: Falls jemand aus diesen Orten Lust und Zeit hat müsste er zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmtem Punkt in diesen Orten etwas entgegennehmen und mir zusenden.
Einmal adoptiert wird nicht zurückgesendet. Das gehört sich nicht. Die armen Blagen.
concordia-eagle schrieb:
[...], dann irgendwann Urteil.
Das wichtigste hast Du aber m.E. noch unterschlagen:
Urteil => Mandantenanruf am Empfangstag: "Ich habe Post von Ihnen bekommen, verstehe aber nicht, was drin steht."
concordia-eagle schrieb:
Ca. 12 Stunden Anwaltsarbeit, ca. 2 Stunden Sekretariat, Gebühren 2,5 macht ca. 210 Euro.
Mit solchen Mandaten kannst Du jeden Anwalt in ca. 6 Monaten ruinieren.
So, die nächsten zwölf Threads dieser Art darft Du jetzt als Belohnung allein abarbeiten. Landet ja jetzt alles aus lauter Mitleid für die Anwaltschaft hier.
Jamal_Irief schrieb:
Wieso wird vom DFB die Eintracht mitbestraft, dass wären 15.000 Karten die an den Mann gebracht würden.
Mindestens.
Jetzt bleibt wahrscheinlich der ganze 3. Rang leer.
heiter-bis-wolkig schrieb:
„Wenn einer mehrere Positionen spielen kann, dann Seppl Rode“, sagte Veh.
Am Ende des Satzes hätte ich ja am ehesten mit dem Namen "Köhler" gerechnet.
"Seppl Köhler" hätte mich jetzt eher überrascht.
SusanneR schrieb:
Eine witzige Idee wäre wenn am besten einfach einer aus Frankfurt 2000 Karten kauft für zwei Blöcke auf der Ost und bietet diese den bekannten Gruppen aus Dresden per Email zum Verkauf an. Dann sind die in nemm eigenen Block, es gibt eine weniger unkontrollierbare Masse und der DFB würde merken das so der Ausschluss von Fans keine Lösung ist.
Das wirklich einzig witzige an dieser Idee fände ich die Vorstellung des Trottels, der mal eben 40.000,- € für irgendwelche dahergelaufenen Dresdner vorstreckt, um die sodann freundlich einzuladen.
Diese hochgeistigen Ergüsse einiger Dresdner samt Folgebeiträgen wurden entfernt.
Das braucht hier wirklich kein Mensch.
Misanthrop
Das braucht hier wirklich kein Mensch.
Misanthrop
MrBoccia schrieb:Misanthrop schrieb:MrBoccia schrieb:Da hättest Du jetzt aber den Thread-Inhalt ignoriert.
Und ich werde wohl nicht umhin kommen, der Dame die Portokosten zu erstatten.
nö, ich beziehe mich da auf den CE'schen Beitrag. Ich könnte der Dame wohl nachweisen, dass sie zu blöd ist, aber das würde mich mehr kosten als die Portokosten.
Somit streite ich net mit dir rum, erstatte ihr das Porto und setze sie auf die Liste der gesperrten Bieter.
Mit mir?
MrBoccia schrieb:
Und ich werde wohl nicht umhin kommen, der Dame die Portokosten zu erstatten.
Da hättest Du jetzt aber den Thread-Inhalt ignoriert.
concordia-eagle schrieb:tutzt schrieb:subway schrieb:
@Tackleberry: müssen gewerbliche Verkäufer nicht erst ab 40€ Warenwert auch das Rückporto erstatten?
Bei einem Widerruf, ja.
Hier geht es aber um Mängelgewährleistung, bzw. um Rücktritt nach endgültiger Verweigerung der (Nach)Erfüllung. Daher hat sämtliche Schäden (wie eben Kosten der Rücksendung) der Verkäufer zu tragen.
So kann man es auch sagen
Da fand ich diesen Beitrag von Dir von oben
concordia-eagle schrieb:
Und Boccia, das hängt davon ab, ob ein Rückgabeanspruch besteht oder ob Du im Recht bist und nur freiwillig, kulanterweise eine Rücknahme anbietest.
Bei ersterem trägst Du alle Kosten bei letzterem stellst Du die Bedingungen.
aber sachverhaltsnäher.
MrBoccia schrieb:
Werte Herrschaften,
ich habe auf ebay was verkauft, die Käuferin meint aber dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Dass die Dame wohl nur zu blöd zur Benutzung ist, ist egal und ich will mich mit der auch net streiten. Grosszügig wie ich bin, gewähre ich ihr die Rückgabe.
Dazu 2 Fragen:
1. wer muss zuerst rückerstatten - ich das Geld oder sie die Ware?
2. wer bezahlt die Portokosten der beiden Verschickungen?
Im Netz finde ich dazu Widersprüchliches.
Habt Dank.
Beides ist Vereinbarungssache, wobei ich natürlich zu meinen - also hier: Deinen - Gunsten handeln würde.
Wenn Du ihr eine Kaufvertragsrückabwicklung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestehst, würde ich das natürlich zu ihren Lasten gehen lassen: Rücksendung gg. Rückgewähr Kaufpreis abzgl. Lieferkosten.
Sollte darüber Streit entbrennen, wäre letztlich doch noch zu klären, wer im Recht ist bzw. war.
www.youtube.com/watch?v=4armxj1MAnI