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Motoguzzi999

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Motoguzzi999 schrieb:

Da vom letzten Gewinner noch nichts gekommen ist, erlaube ich mir mal ein Zwischenspiel.

Das wird ein Nachspiel haben, nee, mach mal, mir fällt eh nix ein.
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ok

this
vs.
that
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Absolut. Incl hunderte Taxen die dann von Dresden und Co wieder in Richtung Berlin sind.
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Sollten die tatsächlich vergessen haben auch noch die Autobahnen zu blockieren? Amateure! 😎

Im Ernst: Es geht bei dieser Form des Protests, was auch immer man davon halten mag, nicht um das kurzzeitige Runterfahren des CO-2-Ausstoßes.
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Wo isserdenn?
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Danke für Dein Update und dass du da dran bleibst! 👍
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Danke auch von mir
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Ganz schön einfach
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Knueller customized
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Da vom letzten Gewinner noch nichts gekommen ist, erlaube ich mir mal ein Zwischenspiel. Quasi aus aktuellem Anlass...

Bild 1
vs.
Bild 2

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War zumeist vor meiner Zeit, ist mir aber durch die Erwähnung durch Pispers bzgl. des Artikels

https://www.spiegel.de/politik/hitlers-wiedergaenger-a-2cd62036-0002-0001-0000-000013487378

bekannt. RIP
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Die Mutter aller Hitlervergleiche. Erinnere mich, wie ich mich damals mit einer Deutschlehrerin angelegt hatte, die Enzensberger vehement verteidigt hat.
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Hans Magnus Enzensberger ist gestorben.

Ein kleines Gedicht zum Abschied von Robert Gernhardt

ENZENSBERGERS EXEGET

enzensbergers exeget hechelt
enzensberger: geh her exeget
enzensbergers exeget fleht
enzensberger: nee exeget nee
enzensbergers exeget kleckert
enzensberger: ekelerregend
enzensbergers exeget quengelt:
elender enzensbergerexegetenschelter
enzensberger: nervender esel
enzensbergers exeget flennt
enzensberger: hehehe
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WürzburgerAdler schrieb:


Im Übrigen ist auch noch niemandem aufgefallen, dass den Ordnungswidrigkeiten/Straftaten der LG ein Merkmal fehlt, das solche Dinge in allgemeinen besonders verfolgungswürdig macht: der niedere Beweggrund.


Was soll das sein und wie kommst Du auf sowas? Von dem Mordmerkmal scheinst Du nicht sprechen. Deswegen bin ich gerade arg irritiert.
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Damit meint er wahrscheinlich, dass der Zweck einer Sitzblockade (Zu prüfen ist, ob eine strafbare Nötigung vorliegt) nicht z.B. das Auslösen eines Staus ist, um coole Hochzeitsfotos im geliehenen Lambo auf der leeren Autobahn zu schießen, sondern eben das Hinweisen auf einen politischen Misstand (wobei man wieder einen gewissen Grundrechtsschutz genießt). Das sollte/könnte strafrechtlich entsprechend gewürdigt werden.
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Apropos Kappes, Scheuer meldet sich auf Twitter (es scheint sein offizieller Account zu sein) und fordert Faeser und Buschmann auf, die Kriminellen einfach wegzusperren.

Es scheint Methode zu werden in Bayern

https://twitter.com/andreasscheuer/status/1596037092383289345
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Kann der seine Bestrafungsphantasien nicht bei irgendeiner Domina ausleben?🦯
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hawischer schrieb:

Klar, man kann die Flughafenaktion auch von der spaßigen Seite betrachten und Kritik ins Lächerliche ziehen, kann man machen. Wenn's an Argumenten fehlt, ist das nicht unüblich.

Der zitierte Strafrechtsparagraph erwähnt ausdrücklich "Hindernisse".
Unter einem Hindernisbereiten ist bereits jede Einwirkung im Verkehrsraum zu verstehen, die geeignet ist den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen.
Offenbar haben die Verantwortlichen des Flughafens die Sache nicht so lustig gesehen, als sie entschieden, den gesamten Flugverkehr zu stoppen und Flüge an andere Flughäfen umgeleitet haben.
Sie waren offenbar der Meinung, es liegt eine Gefährdung vor. Kann man auch irgendwie verstehen, wenn während des Flugbetriebs Leute auf den Start-/Landebahnen Radfahren oder sich da festkleben.


Das, was den Flughafenbetreiber veranlasst zu reagieren, muss nicht zwangsläufig eine konkrete Gefährdung iSd § 315 sein. Aber darauf gehst Du nicht ein. Auch nicht auf die Nachfrage von Motoguzzi. Du haust einfach mal den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr raus, packst ein eventuell davor und dann wird munter drauf los argumentiert, was aber bezogen auf eine mögliche Strafbarkeit nicht den Kern trifft.

Wäre doch besser sowas einfach bleiben zu lassen, meinste nicht? Ist so nämlich Kappes.
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Danke.

Können wir es nicht einfach halten, wie bei der Corona-Pandemie? Einschätzungen von anerkannten Experten Posten und diskutieren - ja, aber als Laie eigene medizinische Betrachtungen von zweifelhaftem Erkenntniswer anzustellen -nein.
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hawischer schrieb:

Offenbar haben die Verantwortlichen des Flughafens die Sache nicht so lustig gesehen, als sie entschieden, den gesamten Flugverkehr zu stoppen und Flüge an andere Flughäfen umgeleitet haben.
Sie waren offenbar der Meinung, es liegt eine Gefährdung vor.

Das haben sie gemacht um das Leben der Klimaaktivisten nicht zu gefährden, sieht nämlich Scheiße aus so ein überrollter Demonstrant auf der Start- oder Landebahn. Die einzigen die gefährdet waren waren die Klimaaktivisten selbst. Das es ein Eingriff in den Flugverkehr war steht außer Frage, aber mehr wie Start und Landungen behindert kann man denen nicht vorwerfen. Es könnte trotzdem sehr teuer für die Leute werden, da ist der Klimawandel für sie persönlich dann das kleinere Problem.
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Der Paragraph sieht aber eine konkrete Gefährdung vor ( und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen usw.)  keine lediglich abstrakte, das heißt, es hätte  einen Beinaheunfall geben müssen. Habt da dazu Erkenntnisse?
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Es ist in Bayern nichts neues das in Naturschutzgebieten Hand angelegt wird (Gibt es auch in anderen Bundesländern, aber Bayern ist da vorne dabei).  Wird mal wieder irgendeine Klüngelei sein, ist es meist bei solchen Dingen.
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In Bayern kommt halt noch dazu, dass in Gemeinderatssitzungen, Abstimmungen  nach dem Genuß von 60 Halben, ein paar Schnäpsen und Sechsämtertropfen regelmäßig einstimmig für die Lackfabrik im Luftkurort ausgehen.

EFC Polt
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Weißt du das nicht? Wenn so ein Flugzeug auf einem Klimaaktivisten ausrutscht und umfällt, was da alles passieren kann.
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Lass den StGB-Experten mal antworten, aber gib noch etwas Zeit zum googlen.
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Das wird richtig teuer für die Aktivisten und eventuell greift §315 StGB.

§ 315
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
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Wodurch siehst du die konkrete Gefährdung gegeben?
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Sitzt man zu Tisch und denkt sich plötzlich, Iggy Pop ist ja fast das gleiche wie Piggy OP, oder wie läuft sowas ab?
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Es ist eine Gabe …und ein Fluch.
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Iggy Pop vs Piggy OP
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Genau
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ThePaSch schrieb:

         Ganz, ganz, ganz schwache falsche Äquivalenz, die du hier aufstellst.


Jetzt übertreib mal ned. Erstmal danke für die Rückmeldung, nach etwas Überlegen muss ich auch sagen, dass der Vergleich zu sehr hinkt und Du hast da die richtigen Argumente gebracht. Ging mir übrigens weniger um einen Vergleich mit religiösen Botschaften, sondern eher die Frage, warum man das eine erlauben möchte und das andere dann nicht... Aber dazu gleich mehr.

ThePaSch schrieb:

Toleranz gegenüber Intoleranz führt nur zu immer weiter wachsender Intoleranz.


Bezweifle ich nicht. Wollte ich aber auch gar nicht aussagen.

ThePaSch schrieb:

Im Übrigen ist auch das Recht einer Frau auf die Kontrolle über ihren eigenen Körper ein grundlegendes Menschenrecht. Auch hier hat's einfach nichts mit "religiösen Botschaften" zu tun, sondern einfach mit gesundem Menschenverstand.        


Würde ich zustimmen, zugegebenermaßen ist aber das bzgl. Abtreibung noch nicht festgeschrieben außerhalb von einzelnen Ländern und ich glaube europ. Konventionen. Aber egal.

Eine Frage bleibt trotzdem für mich: Wenn wir schon über grundsätzliche Menschenrechte reden, so ist ja die freie Ausübung der eigenen Religion in Artikel 18 der allgemeinen Menschenrechte beschrieben. Die Frage ist also, warum zB religiöse Botschaften im Fußball im Allgemeinen verboten sind und dieses Verbot nie wirklich in Frage gestellt wurde die letzten Jahre. Klar, das 100. Jesus loves you T-Shirt war halt irgendwann nervig und Menschen anderen Glaubens haben sich provoziert gefühlt, aber müssen die das nicht ertragen können?
Hm... Naja, ich mach mir halt offen Gedanken. Mein anderer Gedanke war nicht durchdacht, aber vllt. hast Du genauso gute Argumente zu der Frage.

Ach ja. Eine negative Haltung zu Religionen darf da eher nicht Beweggrund für eine Meinung sein.
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Das Praktizieren von Religion ist ja geschützt, nicht das Stören. Wenn sich jemand beim auf den Platz gehen bekreuzigt, sagt keiner was, auch nicht, wenn er nach dem Tor Gott lobt. Was anderes wäre es, wenn jemand Botschaften sendet, bei denen sich ein Andersgläubiger gestört fühlen könnte.

P.S.
Ich würde eine Binde entwerfen, auf der einfach steht: Sei koan Oasch! Dazu noch ein QR-Code, der zu den Allgemeinen Menschenrechten führt.
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Neee also doch! Die Fragestellung war scheisse, das nächste mal fragste wieder selbst FA.

Wenn einer alle Tagesschau Folgen der letzten 33 Jahre gesehn hat, wieviel Tage hat er vorm Bildschirm verbracht, anstatt zu poppen?
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Wer sagt denn, dass nicht beides geht?
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Diggy Poc?
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WTF? Nein. Piggy passt aber nicht Doc.