
stefank
35107
SGE-URNA schrieb:miraculix250 schrieb:
Das Durchschnittseinkommen steigt auch, wenn 99 Leute 1 Geld weniger bekommen, aber 1 Leut dafür 100 Geld mehr. Gewonnen ist dabei nur leider für die 99 nix. Und wenn gleichzeitig die Preise um 2 Geld steigen, erst recht nicht.
Die Einkommensverteilung wird auch ungleicher, wenn 99 Leute 100 mehr bekommen, aber einer 1000. Schlechter gehts nachher keinem, auch wenn die Preise steigen.
Du machst einen Denkfehler. 2009 hatte das reichste Prozent der Bevölkerung 44%, 2016 sollen es 50% sein. Bezogen auf dein Beispiel, dass die 99% 100 mehr bekommen, insgesamt also 99.000, müsste der 1 Reiche also seinen Anteil am Gesamtvermögen um eben diese 6 % steigern.
Dein Beispiel müsste also lauten: "...wenn 99 Leute 100 mehr bekommen, einer aber 105.000..."
Dann taugt es zwar nichts mehr für deine Argumentation, belegt aber sehr schön, wenn auch ohne deine Absicht, wie sich die Vermögenskonzentration verschärft hat.
Eben gerade lief auf Arte "Kurzschluss", mit zumindest zwei ganz großartigen Kurzfilmen und dann der fantastische Animationsfilm "The Monster of Nix".
Klar, so etwas Gutes zeigen sie mitten in der Nacht. Aber trotzdem, annähernde kulturelle Qualität ist bei den Privaten in hundert Jahren nicht zu finden. Somit ist allein dieses Programm jeden Cent der Rundfunkgebühren wert. Und nein, es reicht nicht, dass ich und Konsorten dafür bezahlen. Als Kulturbolschewist bestehe ich darauf, dass alle für so etwas Schönes Kohle raus tun.
Klar, so etwas Gutes zeigen sie mitten in der Nacht. Aber trotzdem, annähernde kulturelle Qualität ist bei den Privaten in hundert Jahren nicht zu finden. Somit ist allein dieses Programm jeden Cent der Rundfunkgebühren wert. Und nein, es reicht nicht, dass ich und Konsorten dafür bezahlen. Als Kulturbolschewist bestehe ich darauf, dass alle für so etwas Schönes Kohle raus tun.
Taunusabbel schrieb:
Heute mal wieder ein Hörbuch Tip
Jürgen von der Lippe "Beim Dehnen singe ich Balladen" Fantastisch vorgelesen von J.v.d.Lippe, Karolin Kebekus und Jochen Malmsheimer. Ich habe heute im Auto wirklich Tränen gelacht.
Der Amazon-Kunde "D. Peil" findet das Buch bisher auch gut:
http://www.amazon.de/review/R1XQYGVUER8G8C/ref=cm_cr_pr_perm?ie=UTF8&ASIN=3813506584
Er empfiehlt auch folgendes Werk, trotz des etwas sperrigen Titels:
http://www.amazon.de/product-reviews/B00839MXEQ/ref=cm_cr_dp_see_all_btm?ie=UTF8&showViewpoints=1&sortBy=bySubmissionDateDescending
Hat das schon jemand gelesen?
tutzt schrieb:stefank schrieb:Bigbamboo schrieb:
Spon: Antisemitismus in Deutschland: Zentralrat der Juden rät vom Tragen der Kippa ab
Ist es in Vierteln mit vielen muslimischen Einwohnern gefährlich, sich eindeutig als Jude zu zeigen? Der Präsident des Zentralrats der Juden findet ja - und rät vom Tragen der traditionellen Kopfbedeckung ab.
Merkwürdiger Ratschlag, nicht nur, weil er wohl nicht den Tatsachen entspricht: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/selbstversuch-mit-kippa-durch-muenchen-1.2355644
Willst du ernsthaft mit einem Einzelbeispiel ein derartiges Problem vom Tisch fegen? Interessant. Dann halt ich mit nem anderen Einzelfall mal dagegen:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/paris-video-zeigt-antisemitismus-in-frankreich-a-1018889.html
Inwieweit ein Fallbeispiel aus Frankreich hier einschlägig sein soll, erschließt sich mir nicht.
Bigbamboo schrieb:
Spon: Antisemitismus in Deutschland: Zentralrat der Juden rät vom Tragen der Kippa ab
Ist es in Vierteln mit vielen muslimischen Einwohnern gefährlich, sich eindeutig als Jude zu zeigen? Der Präsident des Zentralrats der Juden findet ja - und rät vom Tragen der traditionellen Kopfbedeckung ab.
Merkwürdiger Ratschlag, nicht nur, weil er wohl nicht den Tatsachen entspricht: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/selbstversuch-mit-kippa-durch-muenchen-1.2355644
Misanthrop schrieb:
Vorweg auch von mir herzliches Beileid. Schade, wenn solche dramatischen Ereignisse auch noch mit rechtlichen Problemen einhergehen.stefank schrieb:
Du wirst anwaltliche Hilfe brauchen. Als Sohn der am 24.1. verstorbenen Mieterin gehörst du zum Kreis der Personen, die als Mitbewohner (auch wenn du nicht Mitmieter warst) gem. § 563 BGB binnen einen Monats erklären müssen, dass Mietverhältnis nicht fortsetzen zu wollen. Diese Frist ist am 24.2. also gestern, um Mitternacht abgelaufen. Danach kannst du auch als Nichterbe, wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, zur Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist gezwungen werden.
Es kommt nun darauf an, dass dein Schreiben mit der Kündigung zum 31.3. als konkludente Erklärung gem. § 563 anerkannt wird. Anscheinend ist die Vermieterseite hierzu nicht bereit, so dass du schnell zum Anwalt gehen solltest.
Ich sehe nicht, dass der Inhalt des Schreibens vom 14.02.2015 - auch nicht konkludent - als Erklärung über den Nichteintritt zu lesen sein kann. Denn dieses ist für mich zwar etwas widersprüchlich, aber dennoch recht einfach auszulegen: "Ich möchte für den Zeitraum 25.01.2015 bis 31.03.2015 in das Mietverhältnis eintreten".
Da es einen nur zeitweisen Eintritt nicht gibt, sondern eben nur schwarz oder weiß, stellt sich demnach nur die Frage, ob oder ob nicht das Mietverhältnis fortgesetzt werden sollte.
Es handelte sich aber ersichtlich nicht um die binnen eines Monats einzureichende Erklärung: "Ich möchte den Mietvertrag nicht fortführen". Für mich liest sich die Erklärung vielmehr als Fortführungswille. Das zu späterem Zeitpunkt Beendigung erfolgen soll, ist dafür ja erstmal unerheblich.
Problematisch ist daher bei zugrundegelegtem Eintritt in den Vertrag ab dem 25.01.2015 nur noch, ob es möglich war, die Kündigung gleichzeitig bereits zum 31.03.2015 zu erklären. Und das ging eben leider wegen der gesetzlichen Dreimonatsfrist des § 573c BGB nicht ("Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."). Nächstmöglicher Kündigungstermin war somit bei Kündigung am 14.02.2015 der 31.05.2015.
Grundsätzlich sehe ich das zwar auch so. Trotzdem rate ich zur anwaltlichen Beratung. Zum einen sollte man sich den Wortlaut des Schreibens mal anschauen, und dann stellen sich ja ggf. noch Fragen nach der Kaution etc.
1amanatidis8 schrieb:stefank schrieb:1amanatidis8 schrieb:
Möchte mal hier kurz meinen Senf dazugeben.
War leider im Januar von einer fast 4 Stündigen Verspätung von Frankfurt nach Cancun betroffen. Passiert ja bei Condor nicht grade selten wenn man so in den Foren liest.
Begründung war das unser Flugzeug gar nicht vor Ort wg. technischer Probleme ist und die Wartezeit solange ist weil eine Ersatzmaschine aus Mailand kommen muss.
Als ich ausm Urlaub zurück kam habe ich mich um die Entschädigung gekümmert. Man sollte selber nicht die Fluglinie anschreiben weil die einen zu oft abblitzen lassen.
Da ich auch keine Versicherung habe die mich so absichert das ich nen Anwalt beauftragen kann, bin ich auf 3 Anbieter (Euclaim, Fairplane und Flighright) gestoßen die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und auf Provisionbasis arbeiten. Man geht keinerlei Risiko ein, zahlt nichts dafür vorab. Selbst wenn die bis vor Gericht gehen und dort noch verlieren hat man keine Kosten. Habe mich dann für Flighright entschieden aufgrund der gr. Erfolgsquote, guten Presse und Bekanntheitsgrad.
Dort kann man ganz unverbindlich mal schauen was man durch ne Verspätung bekommen könnte.
Um es etwas abzukürzen:
- 31.01.15: Dort den Fall gemeldet und pro Person max. 300 € als Entschädigung in Aussicht gestellt bekommen.
- 02.02.15: Die Vollmacht gegeben das Flighright mich in dem Fall vertritt.
- 09.02.15: Von Condor nen Vergleichsvorschlag von 480 € bekommen.
Flighright überlässt es hier einem selbst dies anzunehmen oder weiter zu Pokern bis zu den geforderten 600 €. Geben aber keine Garantie das man diese dann auch wirklich bekommt.
- 10.02.15: Wollte kein Risiko gehen für 120 € mehr und habe das Angebot angenommen.
- 20.02.15: Condor hat die Entschädigung an Flighright gezahlt. Die ziehen ihre 25% Provision ab zzgl. Umsatzsteuer.
25.02.15: Flighright hat mir meine Entschädigung ausgezahlt.
Fazit: Ich kann es nur empfehlen. Man selber hat keine Arbeit und wird immer über den Bearbeitungsstand wenns was Neues gibt informiert. TOP
Selbstverständlich kann ich gut verstehen, dass man nicht selber ein Prozessrisiko tragen möchte und deshalb diesen einfachen Weg geht. Aber wenn man sich dieses Geschäftsmodell anschaut, ist TOP etwas anderes.
Dir hätte nach den europäischen Flugrechten eine Entschädigung von 600,- Euro pro Ticket zugestanden, insgesamt also 1.200,- Euro. Flightright zieht in solchen Fällen einfach 50 Prozent ab, die aber nur in Ausnahmefällen berechtigt sind. Das sorgt für gute Akzeptanz bei den Fluggesellschaften, und verbessert die Erfolgsrate von Flightright - zum Nachteil des Fluggastes.
In deinem Fall sieht die Rechnung also so aus:
Von dir zustehenden 1.200,- Euro haben kassiert
1. Condor 720,- Euro, die sie nicht zahlen müssen
2. Flightright kassiert 120,- Euro plus USt, für eine automatisch erstellte (!) Forderung.
3. Dir bleiben magere 340,- Euro - von dir zustehenden 1.200,- !
Hatte mich aber auf mehreren Seiten informiert und alle mit der gleichen Summe. Von daher, andere unternehmen gar nichts und bekommen nichts. Ich bin zufrieden
Deshalb kritisiere ich ja auch nicht dich, sondern das Geschäftsmodell der Flugastrechtagenturen.
1amanatidis8 schrieb:
Möchte mal hier kurz meinen Senf dazugeben.
War leider im Januar von einer fast 4 Stündigen Verspätung von Frankfurt nach Cancun betroffen. Passiert ja bei Condor nicht grade selten wenn man so in den Foren liest.
Begründung war das unser Flugzeug gar nicht vor Ort wg. technischer Probleme ist und die Wartezeit solange ist weil eine Ersatzmaschine aus Mailand kommen muss.
Als ich ausm Urlaub zurück kam habe ich mich um die Entschädigung gekümmert. Man sollte selber nicht die Fluglinie anschreiben weil die einen zu oft abblitzen lassen.
Da ich auch keine Versicherung habe die mich so absichert das ich nen Anwalt beauftragen kann, bin ich auf 3 Anbieter (Euclaim, Fairplane und Flighright) gestoßen die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und auf Provisionbasis arbeiten. Man geht keinerlei Risiko ein, zahlt nichts dafür vorab. Selbst wenn die bis vor Gericht gehen und dort noch verlieren hat man keine Kosten. Habe mich dann für Flighright entschieden aufgrund der gr. Erfolgsquote, guten Presse und Bekanntheitsgrad.
Dort kann man ganz unverbindlich mal schauen was man durch ne Verspätung bekommen könnte.
Um es etwas abzukürzen:
- 31.01.15: Dort den Fall gemeldet und pro Person max. 300 € als Entschädigung in Aussicht gestellt bekommen.
- 02.02.15: Die Vollmacht gegeben das Flighright mich in dem Fall vertritt.
- 09.02.15: Von Condor nen Vergleichsvorschlag von 480 € bekommen.
Flighright überlässt es hier einem selbst dies anzunehmen oder weiter zu Pokern bis zu den geforderten 600 €. Geben aber keine Garantie das man diese dann auch wirklich bekommt.
- 10.02.15: Wollte kein Risiko gehen für 120 € mehr und habe das Angebot angenommen.
- 20.02.15: Condor hat die Entschädigung an Flighright gezahlt. Die ziehen ihre 25% Provision ab zzgl. Umsatzsteuer.
25.02.15: Flighright hat mir meine Entschädigung ausgezahlt.
Fazit: Ich kann es nur empfehlen. Man selber hat keine Arbeit und wird immer über den Bearbeitungsstand wenns was Neues gibt informiert. TOP
Selbstverständlich kann ich gut verstehen, dass man nicht selber ein Prozessrisiko tragen möchte und deshalb diesen einfachen Weg geht. Aber wenn man sich dieses Geschäftsmodell anschaut, ist TOP etwas anderes.
Dir hätte nach den europäischen Flugrechten eine Entschädigung von 600,- Euro pro Ticket zugestanden, insgesamt also 1.200,- Euro. Flightright zieht in solchen Fällen einfach 50 Prozent ab, die aber nur in Ausnahmefällen berechtigt sind. Das sorgt für gute Akzeptanz bei den Fluggesellschaften, und verbessert die Erfolgsrate von Flightright - zum Nachteil des Fluggastes.
In deinem Fall sieht die Rechnung also so aus:
Von dir zustehenden 1.200,- Euro haben kassiert
1. Condor 720,- Euro, die sie nicht zahlen müssen
2. Flightright kassiert 120,- Euro plus USt, für eine automatisch erstellte (!) Forderung.
3. Dir bleiben magere 340,- Euro - von dir zustehenden 1.200,- !
Du wirst anwaltliche Hilfe brauchen. Als Sohn der am 24.1. verstorbenen Mieterin gehörst du zum Kreis der Personen, die als Mitbewohner (auch wenn du nicht Mitmieter warst) gem. § 563 BGB binnen einen Monats erklären müssen, dass Mietverhältnis nicht fortsetzen zu wollen. Diese Frist ist am 24.2. also gestern, um Mitternacht abgelaufen. Danach kannst du auch als Nichterbe, wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, zur Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist gezwungen werden.
Es kommt nun darauf an, dass dein Schreiben mit der Kündigung zum 31.3. als konkludente Erklärung gem. § 563 anerkannt wird. Anscheinend ist die Vermieterseite hierzu nicht bereit, so dass du schnell zum Anwalt gehen solltest.
Es kommt nun darauf an, dass dein Schreiben mit der Kündigung zum 31.3. als konkludente Erklärung gem. § 563 anerkannt wird. Anscheinend ist die Vermieterseite hierzu nicht bereit, so dass du schnell zum Anwalt gehen solltest.
adlerkadabra schrieb:
Damals noch junger, jetzt nur noch alt *EFC nach Widerspruch gier*
Mitten in der Nacht möchte ich euch als meinen Alterskollegen zustimmend widersprechen. Ich befürchte, dass eine Kreuzfahrt heute nicht mehr so ein Spaß ist wie CE es beschreibt, noch dass es die netten Jobs noch gibt, von denen AK erzählt.
Und alles das gab es mal, das weiß ich auch.
Und das sagt einer, der davon träumt, mal auf einem Vollschiff mitzusegeln, auf dem man beim Segelsetzen mithelfen kann.
skyeagle schrieb:stefank schrieb:skyeagle schrieb:
Gude,
ich hab in der Forensuche nix gescheites gefunden, also mach ich mal was neues auf. So viel dazu
Nun zum eigentlichen Thema: Mein Schiff - Tui Cruises.
Meine Freundin und ich werden im Oktober unsere erste Kreuzfahrt antreten mit der Mein Schiff 1 von Antalya nach Haifa und Alexandria und über Piräus zurück. Durchaus möglich, dass Israel und Ägypten nicht angefahren wird, je nach dem wie es in ein paar Monaten dort sicherheitspolitisch dort aussieht. Wir hoffen mal, dass unsere geplanten Reise auch geplant gefahren wird
Vielleicht wollen wir uns ja alle hier zum Thema Mein Schiff, oder auch Kreuzfahrten generell austauschen.
Mich würde zum Beispiel interessieren, ob schon jemand von euch auf der Mein Schiff 1 war. Ich hab nur mit Leuten gesprochen die auf der 2 oder 3 waren.
Möglicherweise habt ihr ja auch generell ein paar Tipps? Oder ihr schreibt einfach ein paar Reiseberichte rein.
Beste Grüße
Du bist Student? Nichts für ungut, aber wenn jemand bei uns in der Küche vom Studentenwohnheim an der Bockenheimer Warte gesagt hätte: "Jetzt lasst uns mal über Kreuzfahrten mit Tui diskutieren", wären wir vor Lachen rückwärts vom Stuhl gekippt. Offenbar haben die Zeiten sich noch viel mehr geändert, als ich mir gedacht habe.
Auch Studenten können sparen
Ich möchte nur nochmal betonen, dass ich dich keinesfalls anmachen will. Geld hatten wir auch, in den Semesterferien wurde erst gejobbt (vermutlich vergleichsweise sogar insgesamt besser bezahlt als heute) und dann Urlaub gemacht. Allerdings eher Interrail und billige Pensionen und eben nicht Kreuzfahrt. Die waren damals superteuer und es fuhren nur Leute über 50 mit. Heute sind sie billiger, ich weiß. Allerdings ist der Preis eben auch extreme Ausbeutung der Schiffssklaven. Darüber sollte man zumindest auch diskutieren.
skyeagle schrieb:
Gude,
ich hab in der Forensuche nix gescheites gefunden, also mach ich mal was neues auf. So viel dazu
Nun zum eigentlichen Thema: Mein Schiff - Tui Cruises.
Meine Freundin und ich werden im Oktober unsere erste Kreuzfahrt antreten mit der Mein Schiff 1 von Antalya nach Haifa und Alexandria und über Piräus zurück. Durchaus möglich, dass Israel und Ägypten nicht angefahren wird, je nach dem wie es in ein paar Monaten dort sicherheitspolitisch dort aussieht. Wir hoffen mal, dass unsere geplanten Reise auch geplant gefahren wird
Vielleicht wollen wir uns ja alle hier zum Thema Mein Schiff, oder auch Kreuzfahrten generell austauschen.
Mich würde zum Beispiel interessieren, ob schon jemand von euch auf der Mein Schiff 1 war. Ich hab nur mit Leuten gesprochen die auf der 2 oder 3 waren.
Möglicherweise habt ihr ja auch generell ein paar Tipps? Oder ihr schreibt einfach ein paar Reiseberichte rein.
Beste Grüße
Du bist Student? Nichts für ungut, aber wenn jemand bei uns in der Küche vom Studentenwohnheim an der Bockenheimer Warte gesagt hätte: "Jetzt lasst uns mal über Kreuzfahrten mit Tui diskutieren", wären wir vor Lachen rückwärts vom Stuhl gekippt. Offenbar haben die Zeiten sich noch viel mehr geändert, als ich mir gedacht habe.
Raggamuffin schrieb:hawischer schrieb:
Vielleicht findest du ja hier noch ein paar nützliche Infos:
www.moeve-obernau.de/html/ausbildung.html
http://www.ifr-flugtraining.de/FTASite/Ausbildung/ausbildung.htm
http://www.ul-flug.de/index.php
http://www.lsc-babenhausen.de/lsc/lsc.htm
http://www.pilotenausbildung-24.de/flugschein/
Danke auch für die Links. Aschaffenburg ist leider nicht ganz so meine Richtung aber vor allem der letzte ist ne gute Orientierung. Hast du damit Erfahrung?
@stefank: Warum war Paragliding so Zeit- und Kostenaufwendig? Das müsste man doch recht flexibel betreiben können, wenn man erstmal das Equipment hat...
Zum einen muss man halt zum Berg fahren, da die Drecksteile partout nicht zu einem kommen wollen. Also Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Hast du eine Partnerin? Dann erklär ihr schon mal, dass du neben der Eintracht den Rest deiner Freizeit und Urlaub auf einem Berg zubringen wirst. Und bei der Ausrüstung ist es wie bei allen Hobbys: In den Fachzeitungen und Katalogen ist immer etwas neues, schöneres, besseres, als das alte Gelump, das man selber hat...
Paragliding, also Gleitschirmfliegen, finde ich die ursprünglichste Form des Fliegens. Man fühlt sich wie ein Vogel, auch die Bewegungsabläufe beim Fliegen sind sehr natürlich. Die Kosten sind im Prinzip überschaubar, man braucht die Kurse bis zu den Prüfungen nebst Leihschirm etc, später dann Schirm und Ausrüstung. Problem ist, dass man einen Berg braucht - ist also eher etwas für den Urlaub. Ich hab es in Österreich in Gröbming beim "Skyclub Austria" gelernt, hat viel Spaß gemacht.
Segelfliegen ist die einfachste und günstigste Form des "richtigen" Fliegens, also Steuerung über drei Ruder mit Steuerknüppel und Pedalen. Neben der Abhängigkeit von Thermik und sonstigen Wetterbedingungen muss einem aber klar sein, dass die Kostengünstigkeit durch unheimlich viel Arbeitseinsatz herrührt. Während der Flugsaison wird erwartet, dass man jedes Wochenende auf dem Platz ist und mithilft, auch wenn man selbst gar nicht fliegen will. Zusätzlich muss man im Winter Arbeitsstunden leisten. Gelernt habe ich es zuerst auf der Wasserkuppe, später dann in Guntersblum und bei der Akaflieg der JWG-Uni in Ziegenhain.
Beides fand ich einen so hohen Zeit- (und auch Geld-) aufwand, dass ich mit dem Fliegen aufgehört habe. Insbesondere das Gleitschirmfliegen vermisse ich aber schon ein bißchen, und kann nur zur Selbsterfahrung raten. Der Adrenalinausstoß bewirkt, dass nach der Landung alle rumbabbeln, als hätten sie gerade eine große Nase Koks genommen. Viel Spaß!
Segelfliegen ist die einfachste und günstigste Form des "richtigen" Fliegens, also Steuerung über drei Ruder mit Steuerknüppel und Pedalen. Neben der Abhängigkeit von Thermik und sonstigen Wetterbedingungen muss einem aber klar sein, dass die Kostengünstigkeit durch unheimlich viel Arbeitseinsatz herrührt. Während der Flugsaison wird erwartet, dass man jedes Wochenende auf dem Platz ist und mithilft, auch wenn man selbst gar nicht fliegen will. Zusätzlich muss man im Winter Arbeitsstunden leisten. Gelernt habe ich es zuerst auf der Wasserkuppe, später dann in Guntersblum und bei der Akaflieg der JWG-Uni in Ziegenhain.
Beides fand ich einen so hohen Zeit- (und auch Geld-) aufwand, dass ich mit dem Fliegen aufgehört habe. Insbesondere das Gleitschirmfliegen vermisse ich aber schon ein bißchen, und kann nur zur Selbsterfahrung raten. Der Adrenalinausstoß bewirkt, dass nach der Landung alle rumbabbeln, als hätten sie gerade eine große Nase Koks genommen. Viel Spaß!
Ich kann dem Artikel nur völlig zustimmen. Eine saubere Argumentation, und eine zutreffende Einsicht in die Arbeit der Justiz.