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stefank

35126

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Wehrheimer_Adler schrieb:
"Doggy Style" ist keinen Sportart, die man mit Hunden treibt.
(nur mal so als Anmerkung)


Ich finde solche Stellungen pervers. Man sollte es so machen, wie es der liebe Gott gewollt hat: Mann liegt oben, Schaf liegt unten. Dann kann man auch besser küssen.
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Schobberobber72 schrieb:
Hab übrigens gehört, Hundeweitsprung soll Olympisch werden    


Du hast dich verhört, es ist Hundeweitwurf.
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Tackleberry schrieb:
1.) Essen


Das heißt auf Ikeanisch "Happa".
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Und zwar:

Kerzen
Aida
Hundeschlittenrennen
6
Friseur
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Scaramanga schrieb:
Finde es toll, dass ihr gewartet hab, bis ich abgegeben habe    


Habe auch pünktlich mit 15 Minuten Verspätung abgegeben.
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So, wie verlangt mit Blut unterschrieben, diese Forderung ist vielleicht etwas übertrieben.
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smoKe89 schrieb:
giordani schrieb:
Da wirken selbst die rechten Spinner von der Narzisse noch seriös gegen.


Statt selbst produktiv zu werden, meckert man lieber. Vorallem die Staazis.  


Du hast also auch keine Lust, länger in diesem Forum zu verbleiben: http://www.staazi.de/
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pelo schrieb:
stefank schrieb:
pelo schrieb:
SGERafael schrieb:
Hallo an alle und besonders an die Forumsanwälte,

es geht um folgendes:
eine Freundin von mir hat foldendes Problem. Sie hat eine 8 jährige Tochter und besitzt das alleinige Sorgerecht (war nicht verheiratet bei der Geburt des Kindes, und hat sich von Ihrem damaligen Partner getrennt, als das Kind 2 Jahre alt war).
Der Vater hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine oberflächliche Beziehung zum Kind aufgebaut, besucht das Kind nur unregelmäßig (Besuchsrecht kaum in Anspruch genommen).
Die Bindung des Kindes zum Vater ist auch sehr oberflächlich, zum Teil möchte das Kind nicht mit dem Vater mitgehen, wenn er denn mal zu Besuch kommt.
Erwähnen muß man in dem Zusammenhang, dass es keine Regelung der Besuchszeiten gibt, da die Mutter dem Vater des Kindes keine Steine in den Weg legt und er immer kommen und gehen konnte, wann und wie er es wollte.
Teilweise hat der Vater sein Kind versetzt, alleine im Schwimbad rumrennen lassen usw.
Zum Ende der Beziehung der Eltern ist er auch gewaltätig geworden und hat drohende Kurzmitteilungen verschickt. Er wurde angezeigt und zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt.
Seit drei Monaten meldet er sich nun regelmäßig und möchte wöchentlich Kontakt zum Kind haben. Heute ist nun ein Brief vom Jugendamt gekommen, dass er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter beantragt.
Geht das so einfach, auch wenn die Gerichte die Rechte der Väter gestärkt haben. Es ist zu erwähnen, dass er sich die Jahre davor wenig gekümmert hat.
Nach seinen Vorstellungen, sollte das Kind auch bei Ihm übernachten
und er will auch Mitspracherecht in verschiedenen Themen haben
. Das Kind möchte aber keinesfalls bei Ihm übernachten, manchmal auch nicht auf einen Ausflug mitgehen, bzw. weigert sich strikt dagegen.
Wie stehen seine Chancen, was kann meine Freundin tun, darf das Kind gezwungen werden mit dem Vater mitzugehen oder bei ihm zu schlafen.
Es besteht der Verdacht, dass er das Sorgerecht nur beantragt hat, um meiner Freundin eine "reinzuwürgen". Auch übt er psychischen Druck auf das Kind aus.
Würde mich freuen, wenn jemand von Euch eine vernüftige, rechtsbindende Aussage treffen könnte.
Bitte keine Grundsatzdiskussion anfangen.
Vielen Dank im Voraus

Rafael


Servus. Beantragen kannn man einiges.

Unterstellt,dass deine Angaben so stimmen,wie du sie beschrieben hast, hat der Kindsvater wohl kaum  Chancen auf Verwirklichung seiner Wünsche.

Meines Erachtens würde dies eklatant dem Kindeswohl entgegen stehen.

Das Oberlandes-Gericht Koblenz hat in einem vergleichbaren Fall  mit Beschluss vom  21.3. 2003 festgestellt,dass entgegen dem Willen eines damals knapp 9jährigen Kindes bei einer zwangsweisen Durchführung  des Umgangrechtes,dessen Wohl gefärhdet wäre.

Das Oberlandes - Gericht Koblenz  


In einem solchen Fall geht es völlig fehl, auf vergleichbare Urteile zu verweisen. Solche Urteile existiieren nicht, da es im Familienrecht keine Vergleichbarkeit einzelner Fälle gibt. Höchstrichterlichen Entscheidungen können grundlegende Auslegungen entnommen werden, niemals aber ist eine Entscheidung im Einzelfall möglich.


Auf diese Antwort von Dir habe ich förmlich gewartet.

Eine Vergleichbarkeit von Fällen gibt es für dich ja auch im Strafrecht nicht.

Das  Erwähnen dieses  Beschlusses vom OLG Koblenz,bezog sich [b]was die Vergleichbarkeit angeht,lediglich auf das Alter des Mädchens u.der Berücksichtigung deren Willens.

Davon abzuleiten bzw. anzunehmen,ein anderes Familiengericht  würde demnach im Falle von Rafaels Freundin  vor Gericht von Haus aus  ebenso entscheiden, ist absurd.

Das habe ich weder geschrieben- noch bin ich dieser Meinung

Warum erweckst du immer den Eindruck,einem absichtlich falsch zu verstehen?

Natürlich wird  jeder Einzelfall sorgfältig geprüft.  Das ist doch selbstverständlich u. muss   nicht extra erwähnt werden.

Aber die  Chancen des Kindvaters auf Mitspracherecht in der Erziehung seiner Tochter sind meines Erachtens gleich Null.

Dafür spricht seine Unzuverlässigket,wenn er zb. sein Kind versetzt., seine ungenügende Ausichtspflicht wenn das Kind mit ihm zusammen ist.,seine (zumindest frühere) Neigung zur Gewalttätigkeit  u. Bedrohung der Kindsmutter-und vor allem, dass seine Tochter eher wenig Interesse hat,eine tiefergehende Beziehung zu ihrem Vater aufzubauen.

Du hast doch richtigerweisse selbst geschrieben,das Kindswohl steht über allem.
Iich möchte den Familienrichter sehen, der diese zahlreichen negativen Eigenschaften des Kindsvaters nicht entsprechend bewertet.

Obwohl, Recht haben u. dieses vor Gericht auch zu bekommen,sind ja bekanntlich zwei paar Stiefel.

Gibt ja leider genug Winkeladvokaten , die vor Gericht versuchen,die Fakten ins Gegenteil zu verkehren um für ihren Mandanten das Maximale herauszuholen.

Hier ein Urteil des OLG Berlin . es geht um das Umgangsrecht mit einem 14jährigen Jungen.

http://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Aktuelle_Informationen_zum_Arbeitsrecht_und_zum_Familienrecht_in_Chemnitz/Familienrecht_%E2%80%93_aktuell_in_Chemnitz/Ein_Ausschluss_des_Umgangs_kann_dann_gerechtfertigt_sein_lehnt_das_Kind_aus_im_Einzelfall_verstaendlichen_Beweggruenden_einen_Umgang_nachhaltig_ab_OLG_Brandenburg_Beschluss_vom_20.10.2009_Az._10_UF_177_08


Bitte verstehe das Folgende ohne jegliche Aggressivität meinerseits. Du hast doch bestimmt etwas gelernt, von dem ich keine Ahnung habe. Jetzt stell dir mal vor, ich würde in deinem Feld irgend etwas behaupten, was in deinen professionellen Augen einfach nicht richtig ist.
So geht es mir hier. Lass es dir gesagt sein, in familienrechtlichen Verfahren ist jede Vorhersage, selbst bei Aktenkenntnis, kaum möglich. Ein Satz wie
"Aber die  Chancen des Kindvaters auf Mitspracherecht in der Erziehung seiner Tochter sind meines Erachtens gleich Null"  ist vor allem dann fatal, wenn man nicht einmal die Einlassung der Gegenseite kennt.
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Mittelbucher schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
So, übermorgen geht´s los bzw. weiter. Bin schon fleißig am Fragen sammeln. Ich hoffe, dass es nicht all zu viele werden, die schon mal dabei waren  


Cool, freu mich drauf.


Ich kann ihn schon jetzt nicht leiden. Spielleiter raus!
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pelo schrieb:
SGERafael schrieb:
Hallo an alle und besonders an die Forumsanwälte,

es geht um folgendes:
eine Freundin von mir hat foldendes Problem. Sie hat eine 8 jährige Tochter und besitzt das alleinige Sorgerecht (war nicht verheiratet bei der Geburt des Kindes, und hat sich von Ihrem damaligen Partner getrennt, als das Kind 2 Jahre alt war).
Der Vater hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine oberflächliche Beziehung zum Kind aufgebaut, besucht das Kind nur unregelmäßig (Besuchsrecht kaum in Anspruch genommen).
Die Bindung des Kindes zum Vater ist auch sehr oberflächlich, zum Teil möchte das Kind nicht mit dem Vater mitgehen, wenn er denn mal zu Besuch kommt.
Erwähnen muß man in dem Zusammenhang, dass es keine Regelung der Besuchszeiten gibt, da die Mutter dem Vater des Kindes keine Steine in den Weg legt und er immer kommen und gehen konnte, wann und wie er es wollte.
Teilweise hat der Vater sein Kind versetzt, alleine im Schwimbad rumrennen lassen usw.
Zum Ende der Beziehung der Eltern ist er auch gewaltätig geworden und hat drohende Kurzmitteilungen verschickt. Er wurde angezeigt und zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt.
Seit drei Monaten meldet er sich nun regelmäßig und möchte wöchentlich Kontakt zum Kind haben. Heute ist nun ein Brief vom Jugendamt gekommen, dass er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter beantragt.
Geht das so einfach, auch wenn die Gerichte die Rechte der Väter gestärkt haben. Es ist zu erwähnen, dass er sich die Jahre davor wenig gekümmert hat.
Nach seinen Vorstellungen, sollte das Kind auch bei Ihm übernachten
und er will auch Mitspracherecht in verschiedenen Themen haben
. Das Kind möchte aber keinesfalls bei Ihm übernachten, manchmal auch nicht auf einen Ausflug mitgehen, bzw. weigert sich strikt dagegen.
Wie stehen seine Chancen, was kann meine Freundin tun, darf das Kind gezwungen werden mit dem Vater mitzugehen oder bei ihm zu schlafen.
Es besteht der Verdacht, dass er das Sorgerecht nur beantragt hat, um meiner Freundin eine "reinzuwürgen". Auch übt er psychischen Druck auf das Kind aus.
Würde mich freuen, wenn jemand von Euch eine vernüftige, rechtsbindende Aussage treffen könnte.
Bitte keine Grundsatzdiskussion anfangen.
Vielen Dank im Voraus

Rafael


Servus. Beantragen kannn man einiges.

Unterstellt,dass deine Angaben so stimmen,wie du sie beschrieben hast, hat der Kindsvater wohl kaum  Chancen auf Verwirklichung seiner Wünsche.

Meines Erachtens würde dies eklatant dem Kindeswohl entgegen stehen.

Das Oberlandes-Gericht Koblenz hat in einem vergleichbaren Fall  mit Beschluss vom  21.3. 2003 festgestellt,dass entgegen dem Willen eines damals knapp 9jährigen Kindes bei einer zwangsweisen Durchführung  des Umgangrechtes,dessen Wohl gefärhdet wäre.

Das Oberlandes - Gericht Koblenz  


In einem solchen Fall geht es völlig fehl, auf vergleichbare Urteile zu verweisen. Solche Urteile existiieren nicht, da es im Familienrecht keine Vergleichbarkeit einzelner Fälle gibt. Höchstrichterlichen Entscheidungen können grundlegende Auslegungen entnommen werden, niemals aber ist eine Entscheidung im Einzelfall möglich.
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wiesengrund schrieb:
Und wie war es hier so? In Köln wohl ein voller Erfolg:

Über 1.700 Menschen haben in Facebook ihr Kommen nach Köln angekündigt. Zu Beginn der Demo, gegen 12 Uhr, befinden sich etwa 200 Leute auf dem Roncalliplatz, direkt am Dom. Auf dem riesigen Platz wirkt das versprengte Häuflein etwas hilflos, es liegt etwas von Verdi-Belegschaftskundgebung in der Luft. Shopping-Passanten gucken hastig rüber und tragen ihre Tüten von Peek und Cloppenburg, eine Gruppe Italiener macht ein Familienfoto vor dem Dom. Blau-weiße Fahnen der PdV bestimmen die Optik, doch einige haben auch selbstgemalte Plakate dabei.
http://www.blog.blauenarzisse.de/6175/bericht-von-der-groessten-anti-gez-demo-aller-zeiten.html


An der Konsti waren etwa 40-50 Gestalten.
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SGERafael schrieb:
Hallo an alle und besonders an die Forumsanwälte,

es geht um folgendes:
eine Freundin von mir hat foldendes Problem. Sie hat eine 8 jährige Tochter und besitzt das alleinige Sorgerecht (war nicht verheiratet bei der Geburt des Kindes, und hat sich von Ihrem damaligen Partner getrennt, als das Kind 2 Jahre alt war).
Der Vater hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine oberflächliche Beziehung zum Kind aufgebaut, besucht das Kind nur unregelmäßig (Besuchsrecht kaum in Anspruch genommen).
Die Bindung des Kindes zum Vater ist auch sehr oberflächlich, zum Teil möchte das Kind nicht mit dem Vater mitgehen, wenn er denn mal zu Besuch kommt.
Erwähnen muß man in dem Zusammenhang, dass es keine Regelung der Besuchszeiten gibt, da die Mutter dem Vater des Kindes keine Steine in den Weg legt und er immer kommen und gehen konnte, wann und wie er es wollte.
Teilweise hat der Vater sein Kind versetzt, alleine im Schwimbad rumrennen lassen usw.
Zum Ende der Beziehung der Eltern ist er auch gewaltätig geworden und hat drohende Kurzmitteilungen verschickt. Er wurde angezeigt und zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt.
Seit drei Monaten meldet er sich nun regelmäßig und möchte wöchentlich Kontakt zum Kind haben. Heute ist nun ein Brief vom Jugendamt gekommen, dass er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter beantragt.
Geht das so einfach, auch wenn die Gerichte die Rechte der Väter gestärkt haben. Es ist zu erwähnen, dass er sich die Jahre davor wenig gekümmert hat.
Nach seinen Vorstellungen, sollte das Kind auch bei Ihm übernachten
und er will auch Mitspracherecht in verschiedenen Themen haben. Das Kind möchte aber keinesfalls bei Ihm übernachten, manchmal auch nicht auf einen Ausflug mitgehen, bzw. weigert sich strikt dagegen.
Wie stehen seine Chancen, was kann meine Freundin tun, darf das Kind gezwungen werden mit dem Vater mitzugehen oder bei ihm zu schlafen.
Es besteht der Verdacht, dass er das Sorgerecht nur beantragt hat, um meiner Freundin eine "reinzuwürgen". Auch übt er psychischen Druck auf das Kind aus.
Würde mich freuen, wenn jemand von Euch eine vernüftige, rechtsbindende Aussage treffen könnte.
Bitte keine Grundsatzdiskussion anfangen.
Vielen Dank im Voraus

Rafael


Eine, wie du es möchtest, rechtverbindliche Antwort ist im Familienrecht völlig unmöglich. Entscheidend ist immer das Kindeswohl. Und was das im Einzelfall bedeutet, kann man an keinem noch so ausführlich geschilderten Fall vorab entscheiden.
Aber einen Rat kann ich doch geben: Es ist ein schwerer Fehler, in solchen Fällen in eine Position der Gegnerschaft zu geraten. Auch wenn ein Elternteil vermeintlich aus Schikane handelt, sollte man dies möglichst nicht berücksichtigen, sondern eine soweit wie nur irgend denkbar friedliche Lösung suchen. Weil es um das Kind geht, und nicht um die eine oder andere Befindlichkeit.
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sgevolker schrieb:
zwerg_nase schrieb:
es wird auch noch ein wolkenkratzer, höher als die commerzbank, in frankfurt gebaut werden...  


Wo ?


Gemeint ist wohl der Milleniumtower am Güterplatz,  dessen Realisierung aber völlig offen ist:  http://de.wikipedia.org/wiki/Millennium_Tower_(Frankfurt)
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1amanatidis8 schrieb:
stefank schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.


Ja hab mich blöde ausgedrückt. Der erste LG TV (und natürlich auch das baugleiche Ersatzgerät) hat 556 € gekostet während ich dann den dritten TV behalten habe von Samsung für 859 €.
Und das Geld fürn Samsung ham se mir erstattet anstatt obwohl ich den ja behalten habe.
Also möchte nur wissen ob ich mich nun melden muss zwecks Rückzahlung oder erstmal die zuviel gezahlte Kohle beiseite legen bis die sich melden (kann ja dann umgehend zurückzahlen) und ob ich mich strafbar dadurch mache was ich ja nicht möchte ^^


Offenbarungspflicht bedeutet, dass man jemand etwas sagen muss, um später nicht rechtlich belangt werden zu können. Da du den Fehler von Amazon  nicht hervorgerufen hast, bist du hierzu nicht verpflichtet. Amazon kann das Geld  aber von dir zurückverlangen (außer du hast, wie oben geschildert, eine gute Ausrede, warum du gedacht hast, es gehöre dir). Es schadet also nicht, es erstmal beiseite zu legen, damit man es dann hat.
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zwerg_nase schrieb:
der hochhausrahmenplan gibt aber ein paar standorte her... da werden auch noch ein paar folgen...

architektonisch is die kiste halt typisch coop himmelb(l)au... sieht gut aus... leider bei alten gebäuden immer mit dem charme des dekonstruktivismus verbunden... haben sie in wien auch schon bei ein paar schönen alten häusern gemacht... naja... hin und wieder schön... die markthalle hätte ich aber intakt gelassen...  


Hätte ich auch gut gefunden, aber dann stellt sich ja doch die Frage, wie man eine vollständige Halle nutzt und wie man sie mit dem Hochhaus verbindet. Ich schaue da immer mal wieder vorbei und habe beim Umbau gesehen, wie groß der Innenraum im verbliebenen Hallenteil noch ist. Ich frage mich, was sie darin machen wollen, und vermute, sie halten große rituelle Versammlungen ab, um den Gott Mammon anzubeten.
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Thriceguy schrieb:
Ende März und hier schneit's schon wieder   . Wo steht das denn bitte im IPCC? Diese Jupps, von wegen Klimaerwärmung...


Es ist schlimm. Das Ding kostet zig Millionen, und taugt nicht mal als Wettervorhersage. Smoke, ich schwöre meinem falschen Glauben hiermit ab.
#
1amanatidis8 schrieb:
Zuerst einmal ist der Amazon Fehler ja bisher zu meinem Vorteil (schließlich erstatten sie mir 300 Eu mehr als der defekte TV wert ist).
Habe natürlich erst bei Pro Markt & Co. angefragt. Aber entweder müssen die ihn nachbestellen was mind. 14 Tage dauert denn Ende des Monats kommen neue Geräte und dann verlangen die 150 Eu mehr als Amazon und haben ehrlich gesagt das die da nicht mithalten können vom Preis. Und das is dann doch etwas zuviel fürs gleiche Gerät.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt erst kapiert, dass du 300 Euro zuviel bekommen hast.
Beim unrechtmäßigem Erwerb kommt es darauf an, ob der Empfänger gutgläubig war, d.h., dass er davon ausgehen konnte, den Besitz rechtmäßig zu erlangen. Dies könnte hier z.B. der Fall sein, wenn du geglaubt hättest, Amazon wolle so den Ärger wieder gutmachen, den du gehabt hast. Ob man dies für glaubhaft hält,  hängt vom Einzelfall ab.
Eine Offenbarungspflicht sehe ich hier allerdings nicht.
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Also ich finde den Bau ehrlich gesagt auch beeindruckend. Und die Reste der Großmarkthalle, von vorne gesehen, finde ich gar nicht schlecht integriert.
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SGE-URNA schrieb:
stefank schrieb:
SGE-URNA schrieb:
Thriceguy schrieb:
smoKe89 schrieb:
Hackentrick schrieb:
Was mich an der Debatte über die Petition und Demonstration für die Abschaffung der GEZ-Gebühren zutiefst stört, ist erstens der Ton, mit dem smoKe89 jeden Versuch einer sachlichen Diskussion abkanzelt.


Wenn du mit einer zwangfreien Finanzierung öffentlichen Rundfunks nicht einverstanden bist, dann ist das eben so. Ich werde dir kein anderes Zwangsgebührensystem vorschlagen, nur weil du das unter einer "sachlichen Diskussion" verstehst.

Der Rest deines Beitrages kann gerne in einem anderen Thread diskutiert werden.


Wie oft eigentlich noch: Wenn der OR dem freien Wettbewerb ausgesetzt wird, ist er kein OR mehr... Das kann man wollen, dann soll man aber nicht als davon faseln, dass man den OR zwangfrei finanzieren will.


Warum soll der Staat kein Angebot machen können, sondern nur verpflichten. Die Strukturen der Rundfunkanstalten können doch genauso beibehalten werden, sowie auch die Rechtsform.

Ich kann doch auch aus der Kirche austreten (und damit keine Zahlungen mehr vornehmen), ohne dass sich die Kirche plötzlich in einem freien kommerziellen Wettbewerb befindet.  


Weil der Staat die Finanzierung des ÖR sicherstellen muss, also die Deckung des Finanzbedarfs, wie ihn die KEF feststellt. Eine Unterdeckung, wie sie sich bei einem freiwilligen Entgelt einstellen könnte, ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.


Dann klär mich doch bitte kurz auf, ob dies im GG explizit so verankert ist, oder aus den Rundfunkurteilen herrührt, die das BVG wie in #471 beschrieben, selbst als Quasi Gesetzgeber formuliert hat? Trifft letzteres zu, dann geb ich zu, die Interpretation des BVG über "Notwendigkeiten" usw. anzuzweifeln.


Das BVerfG leitet dies aus der Rundfunkfreiheit her: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html
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SGE-URNA schrieb:
Thriceguy schrieb:
smoKe89 schrieb:
Hackentrick schrieb:
Was mich an der Debatte über die Petition und Demonstration für die Abschaffung der GEZ-Gebühren zutiefst stört, ist erstens der Ton, mit dem smoKe89 jeden Versuch einer sachlichen Diskussion abkanzelt.


Wenn du mit einer zwangfreien Finanzierung öffentlichen Rundfunks nicht einverstanden bist, dann ist das eben so. Ich werde dir kein anderes Zwangsgebührensystem vorschlagen, nur weil du das unter einer "sachlichen Diskussion" verstehst.

Der Rest deines Beitrages kann gerne in einem anderen Thread diskutiert werden.


Wie oft eigentlich noch: Wenn der OR dem freien Wettbewerb ausgesetzt wird, ist er kein OR mehr... Das kann man wollen, dann soll man aber nicht als davon faseln, dass man den OR zwangfrei finanzieren will.


Warum soll der Staat kein Angebot machen können, sondern nur verpflichten. Die Strukturen der Rundfunkanstalten können doch genauso beibehalten werden, sowie auch die Rechtsform.

Ich kann doch auch aus der Kirche austreten (und damit keine Zahlungen mehr vornehmen), ohne dass sich die Kirche plötzlich in einem freien kommerziellen Wettbewerb befindet.  


Weil der Staat die Finanzierung des ÖR sicherstellen muss, also die Deckung des Finanzbedarfs, wie ihn die KEF feststellt. Eine Unterdeckung, wie sie sich bei einem freiwilligen Entgelt einstellen könnte, ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.