
stefank
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Sorry, hier der dazugehörige Link: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=10368
reggaetyp schrieb:
Einen Mann wie den großen Heinrich Böll schließlich mit Broder oder Sarrazin in eine Reihe zu stellen, ist nun ja...als würde man Böll posthum ins Gesicht spucken.
So gern ich dir in der Vergleichsfrage mit Sarrazin und Broder Recht gebe - ach, es ist alles so schwierig. Du weißt, das Böll ein Agent der CIA auf dem Gebiet der Literatur war? Und das "vielleicht unwissentlich" würde ich, da ich die Doku gesehen habe, durch "vielleicht nicht wissen wollend" ersetzen.
Ein Link ist eine Beitragsgrundlage: http://www.youtube.com/watch?v=nZTvfsN2JjM
smoKe89 schrieb:double_pi schrieb:
Eine unabhängige Untersuchungskommission [...]
Bullshit. Die Untersuchungen wurden angeführt von Sir Muir Russell. Als Anhänger der Theorie über den menschengemachten Klimawandel ist er mit dem Royal Society of Edinburgh (die sich dieser Theorie ebenfalls angeschlossen haben, http://www.ma.hw.ac.uk/RSE/friends/index.htm ... Ölkonzerne!1!!) eng verbunden. Die RSE unterstützt voll und ganz die Reduzierung der CO2-Emissionen um 80%
http://www.rse.org.uk/838_RemitandQuestions.html
Er stellte ein "Experten"-Team zusammen, welches seine Meinung teilt. Zudem forderte er eine Kampagne zugunsten der CRU-Wissenschaftler, um das Vertrauen in diese wieder herzustellen.
http://www.theregister.co.uk/2010/07/07/muir_russell_climategate_report/
In den vielen E-Mails forderte Jones seine Kollegen mehrmals umissverständlich auf, Informationen von ihren PCs zu löschen. Dennoch:
Most seriously, it finds "evidence that emails might have been deleted in order to make them unavailable should a subsequent request be made for them [under Freedom of information law]". Yet, extraordinarily, it emerged during questioning that Russell and his team never asked Jones or his colleagues whether they had actually done this.
http://www.guardian.co.uk/environment/cif-green/2010/jul/07/climategate-scientists
Ich möchte den Anspruch erheben, dass der Thread seinen ursprünglichen Titel wiedererlangen möge.
Hier sind die originalen Daten: http://www.metoffice.gov.uk/research/cli...tion-records
Wenn du hiergegen mehr als deinen üblichen Unsinn zu erzählen hast, bitte.
peter schrieb:kreuzbuerger schrieb:
da mein kommentar auf emjott eh gelöscht werden würde, fehlen mir die worte zu diesem menschenverachtenden scheißdreck.!.
deswegen habe ich auf stefank geantwortet. aber eigentlich wäre der beitrag dieses unerfreulich gestrickten menschen durchaus eine karte wert gewesen.
Das ist interessant, weil ich genau das Gleiche gedacht habe. Ich habe noch nie eine Karte hier im Forum bekommen, und hatte große Lust, mir eine abzuholen.
smoKe89 schrieb:FredSchaub schrieb:
Threadtitel wurde wunschgemäß angepasst
Na vielen Dank.
Hide the decline! Prost.
Hier sind die originalen Daten: http://www.metoffice.gov.uk/research/climate/climate-monitoring/land-and-atmosphere/surface-station-records
Wenn du hiergegen mehr als deinen üblichen Unsinn zu erzählen hast, bitte.
emjott schrieb:
Ausschließen kann man aber wohl nicht, dass die erhöhte Strahlungbelastung irgendwelche gesundheitliche Auswirkungen auf die Bevölkerung im betroffenen Landkreis haben wird. Vielleicht kann man diese Auswirkung in ein paar Jahrzehnten sogar mal statistisch nachweisen, beispielsweise durch eine gegenüber dem restlichen Land um ein paar Wochen verringerte Lebenserwartung.
Deine Aussage ist so widerlich, dass ich kotzen könnte. Und bevor du mich fragst wieso, denk mal bitte darüber nach, was es auf die Einzelfälle bezogen bedeutet, wenn sich statistisch die durchschnittliche Lebenserwartung einer Gruppe von Menschen um "ein paar Wochen" verringert.
stefank schrieb:concordia-eagle schrieb:Misanthrop schrieb:
Muss es den geben?
Ich habe auch keinen Beweis dafür, Bancè noch niemals N***** genannt zu haben. Ergo auch schuldig im Sinne der Anklage?
Natürlich bist Du schuldig, immer und ständig. Wozu gibt es denn unseren Rechtsgrundsatz "in dubio contra reum".
Reum? Wohl an den Akkusativ der O-Deklination gedacht? Im Zweifel für/gegen wen oder was? Der Angeklagte, reus, verlangt aber hier den Ablativ. Also "in dubio pro/contra reo".
Sagenhaft. Da habe ich dahergebabbelt, ohne mich wirklich vorher zu kümmern. Tatsächlich handelt es sich hier wohl um einen "Zweifelsfall der lateinischen Sprache", der anscheinend in zahlreichen Artikeln besprochen wird. Und "in dubio contra reum" scheint richtig zu sein, während es im anderen Fall "in dubio pro reo" heißt. Ich bestreue mein Haupt mit Asche.
concordia-eagle schrieb:Misanthrop schrieb:
Muss es den geben?
Ich habe auch keinen Beweis dafür, Bancè noch niemals N***** genannt zu haben. Ergo auch schuldig im Sinne der Anklage?
Natürlich bist Du schuldig, immer und ständig. Wozu gibt es denn unseren Rechtsgrundsatz "in dubio contra reum".
Reum? Wohl an den Akkusativ der O-Deklination gedacht? Im Zweifel für/gegen wen oder was? Der Angeklagte, reus, verlangt aber hier den Ablativ. Also "in dubio pro/contra reo".
francisco_copado schrieb:Xy_Aeppelwoi schrieb:
2 Jungen wollen sich einen brandneuen, extra krassen Fussball kaufen.
Der Fussball kostet 30,- Euro. Jeder von den Jungen gibt 15,- Euro hinzu, um auf die 30€ zu kommen.
Im Geschäft angekommen kaufen sie den Fussball.
Der Ladenbesitzer bemerkt plötzlich einen Fehler. Der Fussball wurde vor kurzen auf 27 Euro heruntergesetzt. Da die 2 Jungs schon weg sind, gibt er seinem Gehilfen 3,- Euro und sagt ihm, er soll den Jungs hinterherrennen und das Geld gerecht aufteilen.
Der Gehilfe rennt den Jungs hinterher. Doch da die 2 Jungs nichts davon wissen gibt er statt 3 nur 2 € zurück und behält 1€ für sich.
Jeder der Jungs hat also 15€ - 1€ zurück = 14€ bezahlt.
Doch die 2 x 14 € der Jungs + der 1 € die der Gehilfe behalten hat ergeben allerdings nur 29€, obwohl eigentlich zu anfang mal 30€ im Umlauf waren.
Wo ist denn jetzt der fehlende Euro hin?
bei 27 euro muss jeder 13,50 bezahlen. beide jungs + der gehilfe haben noch einen euro "übrig":
2x13,50 + 1 + 1 + 1 = 30.
Man kann es auch so sagen: In den 14 Euro (15-1) steckt der Euro, den der Gehilfe gemopst hat, bereits drin, nicht aber die zwei Euro, die die Jungs einstecken haben, alo (14*2)+2=30
SGE_Werner schrieb:
"Viel Lärm um nichts"
Och wie süß, liebe MZ. Die größten Lärmmacher ward ihr, demnach ist das auch mit Verschweigen der eigenen Fehlbarkeit, eine ziemlich deftige Selbstkritik.
Das ist zwar richtig. Aber immerhin ist die Schlagzeile besserer Journalismus als "Polizeimaßnahmen verhindern Ausschreitungen", was auch hätte sein können.
Xaver08 schrieb:
man überlege sich nur, einstein müsse seine relativitätstheorie in talkshows und im spiegel verteidigen, da würde es auch schnell heissen, die relativitätstheorie wäre widerlegt
Das ist mir bereits in der Grundschule durch folgende einfache Überlegung gelungen: Wenn das Licht wirklich so schnell wäre, wie Einstein behauptet, dann würde es ja immer ganz schnell durch den Schlitz schlüpfen, wenn man die Kühlschranktür schließt.
Afrigaaner schrieb:
Das versprichst du doch nur und hältst dein Wort ned.
Hast du mir ned ein 100 Liter Fass versprochen? ,-)
Alles nur leere Worte.
Nö, leere Fäser. Da ich Petras Selbsrgemachten überaus schätze, muss ich dir leider mitteilen:
Der Äppler wird bei uns net schimmlisch,
mer braachen nämmlisch immer zimmlisch!"
StefanNossek schrieb:
Von der Verjährung gem. § 195 ff BGB zu unterscheiden ist die seit 1.9.2001 geltende Ausschlussfrist gem. § 556 Abs. 3 S. 3 BGB bei Wohnraummietverhätnissen. Danach kann der Vermieter keine Betriebskosten-Nachforderung geltend machen, wenn die Abrechnung dem Mieter nicht spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen ist.
Das bedeutet, dass der Vermieter beispielsweise die BK-Abrechnung für das Kalenderjahr 2007 spätestens am 31.12.2008 dem Mieter zustellen musste. Bei einem verspäteten Zugang ist der Vermieter mit der Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen. (Ausnahme: Der Vermieter hätte die verspätete Vorlage der Abrechnung nicht zu vertreten.)
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/haupt.htm
Ist die Abrechnung innerhalb der Ausschlussfrist des § 556 BGB zugegangen, beträgt die Verjährungsfrist für die Nachforderung 3 Jahre gem. § 195 BGB.
Genau so ist es. Ich habe dem TE per PN geraten, zum Erschrecken des Vermieters eine eidesstattliche Versicherung des angeblichen Botens zu verlangen. Ob man aber tatsächlich hier letztlich klagen sollte, ist Geschmackssache.
WurstBlinker schrieb:stefank schrieb:WurstBlinker schrieb:stefank schrieb:
Wenn ihr auch nur ein bißchen nachgedacht hättet, wärt ihr darauf gekommen, dass der Grafiker offenbar einen Fehler gemacht hat, d.h. entweder die Beschriftung vertauscht oder den falschen Balken länger gemacht hat. Thread kann zu.
Das bildest du dir ein
Wenn du was besprechen willst: Vor unserem Haus steht gerade ein Container. Da kannst du ja mal vorbeikommen.
Hast du Jever da ?
Jever for ehwer!
WurstBlinker schrieb:stefank schrieb:
Wenn ihr auch nur ein bißchen nachgedacht hättet, wärt ihr darauf gekommen, dass der Grafiker offenbar einen Fehler gemacht hat, d.h. entweder die Beschriftung vertauscht oder den falschen Balken länger gemacht hat. Thread kann zu.
Das bildest du dir ein
Wenn du was besprechen willst: Vor unserem Haus steht gerade ein Container. Da kannst du ja mal vorbeikommen.
Aber genau die Anforderungen hat das Gericht doch an den Sachverhalt angelegt, und deswegen eben die Feststellung der Schadenersatzpflicht dem Grunde nach abgelehnt. Der Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 252 Abs. 2 ist doch gerade nicht davon abhängig, dass weitere seelische Folgen eingetreten sind bzw. die Androhung kausal für diese Folgen war. Allein die Androhung von Folter reicht hierfür m.E. aus.
Gaefgens Haltung ist selbstverständlich in ihrer patholgischen Egomanie abstoßend. Darüber musste sich die Kammer aber bei der Urteilsfindung hinwegsetzen.