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stefank

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§ 13 Strafgestzbuch
Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Was bedeutet das? http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht
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Natürlich. So ein billiges Geschreibsel wird gelobt. Und Goethe? Büchner? Stefank? Gedemütigt.
Zumindest die letzten beiden rächen sich hiermit und präsentieren als Vorabdruck hier im Forum einen Auszug aus ihrem Werk

Frontzeck

Freies Feld, das Stadion in der Ferne
Frontzeck und Frank Geideck überlegen Spielsysteme im Gebüsch. Geideck pfeift.
FRONTZECK: Ja, Frank, der Platz ist verflucht. Siehst Du den lichten Streif da über das Gras hin, wo die Schwämme so nachwachsen? Da rollt abends der Ball. Es hob ihn einmal einer auf, er meint', es wär ein Igel: drei Tag und drei Nächt, er lag auf den Hobelspänen. - Leise:Frank, das waren die Eintrachtler! Ich hab's, die Eintrachtler!

GEIDECK singt:

Saßen dort zwei Hasen,
fraßen ab das grüne, grüne Gras...
WOYZECK: Still: Hörst du's, Frank? Hörst du's? Es geht was!

GEIDECK:

Fraßen ab das grüne, grüne Gras...
bis auf den grünen Rasen.
FRONTZECK: Es geht hinter mir, unter mir. - Stampft auf den Boden: Hohl, hörst Du? Alles hohl da unten! Die Eintrachtler!

GEIDECK: Ich fürcht' mich.

FRONTZECK: 's ist so kurios still. Man möcht' den Atem halten. - Frank!

GEIDECK: Was?

FRONTZECK: Red was! - Starrt in die Gegend. - Frank, wie hell! Über dem Stadion is alles Glut! Ein Feuer fährt um den Himmel und ein Getös herunter wie Posaunen. Wie's heraufzieht! - Fort! Sieh nicht hinter dich! - Reißt ihn ins Gebüsch.

GEIDECK nach einer Pause: Frontzeck, hörst du's noch?

FRONTZECK: Still, alles still, als wär' die Welt tot.

GEIDECK: Hörst du? Sie trommeln drin. Wir müssen fort!

Die Stadt Mönchengladbach

Marie mit Marin am Fenster. Margret. Die Eintrachtmannschaft geht vorbei, der Michael Skibbe voran.
MARIE den Marin wippend auf dem Arm: He, Bub! Sa ra ra ra! Hörst? Da kommen Sie!

MARGRET: Was ein Mann, wie ein Baum!

MARIE: Er steht auf seinen Füßen wie ein Löw.

Micheal Skibbe grüßt.

MARGRET: Ei, was freundliche Auge, Frau Nachbarin! So was is man an ihr nit gewöhnt.

MARIE singt: Eintrachtler, das sind schöne Bursch ...

MARGRET: Ihre Auge glänze ja noch -

MARIE: Und wenn! Trag Sie Ihr Aug zum Jud, und laß Sie sie putze; vielleicht glänze sie noch, daß man sie für zwei Knöpfe verkaufen könnt.

MARGRET: Was, Sie? Sie? Frau Jungfer! Ich bin eine honette Person, aber Sie, es weiß jeder, Sie guckt sieben Paar lederne Hose durch!

MARIE: Luder! - Schlägt das Fenster durch. - Komm, mei Marin! Was die Leute wolle. Bist doch nur ein arm [bad]****[/bad]nkind und machst deiner Mutter Freud mit deim unehrlichen Gesicht! Sa! sa! - Singt

Mädel, was fangst Du jetzt an?
Hast ein klein Marin und kein' Mann!
Ei, was frag' ich danach?
Sing' ich die ganze Nacht
heio, popeio, mei Marin, juchhe!
Gibt mir kein Mensch nix dazu.
Es klopft am Fenster.

MARIE: Wer da? Bist du's, Michael? Komm herein!

FRONTZECK: Kann nit. Muß zum Stadion.

MARIE: Hast du Spieler trainiert für den Königs?

FRONTZECK: Ja, Marie.

MARIE: Was hast du, Michael? Du siehst so verstört.

FRONTZECK geheimnisvoll: Marie, es war wieder was, viel - steht nicht geschrieben: Und sie, da ging ein Rauch vom Eintrachtmob, wie der Rauch vom Ofen?

MARIE: Mann!

FRONTZECK: Es ist hinter mir hergangen bis vor die Stadt. Etwas, was wir nicht fassen, begreifen, was uns von Sinnen bringt. Was soll das werden?

MARIE: Michael!

FRONTZECK: Ich muß fort. - Heut nachmittag auf das Stadion im Borussiapark! Ich hab wieder trainiert. - Er geht.

MARIE: Der Mann! So vergeistert. Er hat seinen Marin nicht angesehn! Er schnappt noch über mit den Gedanken! - Was bist so still, Marin? Furchtest dich? Es wird so dunkel; man meint, man wär' blind. Sonst scheint als die Latern herein. Ich halt's nit aus; es schauert mich! - Geht ab.
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bembelmonster schrieb:
Ich probier das heute abend auch!
Vielen Dank für die Infos.

Mal sehen ob die mir das 24.90 Angebot auch machen, hab noch Vertrag bis Sommer 2011. Hatte ja bereits gekündigt um meine Position zu verbessern Hab z.Zt. nur Bundesliga für 19.90 pm.


Kleiner Verhandlungstrick: Wenn der Agent heute abend nicht mit dem günstigen Preis rausrückt, rufst du einfach morgen nochmal an. Dem neuen Agenten sagst du, dass du gestern mit einem Kollegen von ihm gesprochen hättest (die Tatsache des Gesprächs kann der wahrscheinlich im Kundenblatt erkennen)und du den so verstanden hättest, dass man Sport und BL für 24,90 kriegen könne. Ob das stimme? Sollte funktionieren.
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Afrigaaner schrieb:
stefank schrieb:
Es ist anders. Für Mord gibt es nach dem StGB lebenslänglich. Das JGG schreibt in § 18 vor, dass für alle Fälle, in denen die Höchststrafe nach dem StGB über zehn Jahre liegt, nach dem JGG maximal 1o Jahre Jugendstrafe verhängt werden dürfen, sonst nur 5 Jahre.

Zu möglichen Haftverkürzungen: https://www.knast.net/article.html?id=734


Das verstehe ich nur teilweise.
Verstehe ich es richtig, dass bei Jugendlichen "lebenslänglich" max 10 Jahre sind. Aber wie hier auch weniger sein kann?

Gruß Afrigaaner  


Richtig. Man spricht hier von einem Strafrahmen, dieser beträgt hier 6 Monate bis 10 Jahre. Die Länge wird in Absatz zwei vorgegeben: "Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist."
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Es ist anders. Für Mord gibt es nach dem StGB lebenslänglich. Das JGG schreibt in § 18 vor, dass für alle Fälle, in denen die Höchststrafe nach dem StGB über zehn Jahre liegt, nach dem JGG maximal 1o Jahre Jugendstrafe verhängt werden dürfen, sonst nur 5 Jahre.

Zu möglichen Haftverkürzungen: https://www.knast.net/article.html?id=734
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peter schrieb:
pelo schrieb:
Also ich danke euch allen erstmal für eure Hilfe.
Ich bin schon am überlegen, ob ich euch zum Dank        dafür im politischen Forum nicht mehr kritisiere.  


kritik ist der feind des stillstandes.    


"Alles ist zu kritisieren." Lebensmotto von Karl Marx

Zum abschnittsweisen zitieren: Auf "Antworten" klicken. Oben rechts siehst du den Button, der wie eine Sprechblase aussieht. Drauf klicken, es erscheint eine Eingabeauffordrung "Nick des Zitierten" eingeben, bestätigen. Mit der oben beschriebenen Copy&Paste-Methode den Zitatabschnitt einfügen. Nach Belieben wiederholen.
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Brady schrieb:
Gott nimm mir aller,aber lass mir meine ausreden


*seufz* Ach Brady, dass du Satire nicht erkennen könntest, wenn ich sie dir nackt auf den Bauch binden würde, ist hinlänglich bekannt. Trotzdem langt es nur für Platz zwei auf meiner Liste der satireresistentesten Menschen. Platz eins hat für alle Zeiten der Kassierer im Penny-Markt inne, der mich bat, meine Tasche im Einkaufswagen hochzuheben. Als ich meinte, ich sei doch gar nicht in der Juwelenabteilung gewesen, antwortete er verständnislos: "Aber wir haben doch gar keine Juwelenabteilung..."
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pelo schrieb:

Die ist aber bei dir-u.ich kenne dich ja nicht persönlich-
nicht unbedingt immer leicht zu erkennen.


Das liegt daran, dass die Satire, entgegen Bradys Annahme, keine Keule, sondern eher ein Florett ist. Auch verwende ich keine Zeichen "Vorsicht!Satire", wie es Tucholsky sarkastisch empfohlen hat. Im Grunde haben Brady und du es ja auch richtig verstanden: Ich wollte die Frage nach dem Strafmaß "so mal als Mensch gesehen" überspitzen, verzerren und verdrehen, um klar zu machen, dass die Findung der Strafhöhe nach den Prinzipien des deutschen Strafprozesses grundsätzlich vorzuziehen ist.
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Eintracht-Er schrieb:

Findet euch damit ab, daß diesmal die Mehrheit nicht eurer Meinung ist.......
Öffentliche Meinung != veröffentlichter Meinung, diesmal verschärfter...


Wirklich nicht meiner Meinung (aber vielleicht deiner?) ist eine überwältigende Mehrheit von 9% der Befragten. Der Rest stimmt ihm lediglich in einigen Punkten zu, der Teil des Buches, in dem er die Situation beschreibt, wird ja auch in der Kritik kaum bestritten.
In der Frage, ob man Sarrazin aus der SPD und der Bundesbank rauswerfen sollte, kann man selbstverständlich auch der Meinung sein, dass dies falsch ist, da man keinen Martyrer schaffen will.
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Brady schrieb:
@stefan:machst du das eigentlich extra,die leute hier falsch zu verstehen?


Ich freue mich, dir das endlich mal erklären zu können. Ich verwende eine Sprachfigur, die sich "Satire" nennt. Kennzeichnend ist, um das "Titanic"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu zitieren,der "charakteristische Stil der Beiträge, der nicht nur durch Verzerrung oder Überzeichnung, sondern auch durch eine erkennbar unernste, durch Wortwitze bis hin zu Albernheiten geprägte Sprache gekennzeichnet war. Ziel war es ersichtlich auch, zum Lachen zu reizen, was ein typisches Ziel der Satire ist; dieser ist es wesenseigen, daß sie mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeitet (vgl. BVerfGE 75, 369 [377]). "

Hoffe geholfen zu haben.
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stefank schrieb:
Er meint selbstverstäbdlich das hier:



Selbstverständlich selbstverständlich
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Er meint selbstverstäbdlich das hier:

MrBoccia schrieb:
abschnittsweise ziteiern ist auch ganz einfach,


Rechtschreibung aber wohl nicht, was?

MrBoccia schrieb:
wie ich an deinem Beitrag mal demonstrieren möchte:


Fehlerfreier Halbsatz

MrBoccia schrieb:
pelo schrieb:
... stefank... zu blöd ... hohen Alter...

*öhm*


Steht "öhm" für "Ösi halt's Maul"?
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pelo schrieb:
stefank schrieb:
pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
HeinzGründel schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
 


Zu Brei geschlagen haben sie ja erwiesenermaßen niemanden! Es war wohl eher so, dass des Helden Herz versagt hat.
Das Argument mit der Spezialprävention ist in der Theorie ein gutes, in der Praxis muss man leider sagen, dass die die erst mal eingesessen sind, in der Zukunft überproportional oft zu Wiederholungstätern werden.

Wie der Johnny Cash so schön gesungen hat:
Johnny schrieb:
San Quentin, what good do you think you do?
Do you think that I'll be different when you're through?
You bend my heart and mind and you warp my soul,
Your stone walls turn my blood a little cold.


Letztlich bleibt das ein Urteil, das der öffentlichen Meinung geschuldet ist und in der nächsten Instanz kassiert werden wird.
Hoffentlich.

Außerdem muss mir mal einer erklären, welcher Spielraum da noch bleibt, wenn einer einen vorsätzlichen Mord begeht.
Wenn so eine Sache zu 2 Monaten unter Höchststrafe führt, was passiert dann, wenn jemand sich eine Knarre besorgt und dann gezielt irgendwo hingeht um jemanden eiskalt ins Nirvana zu befördern?

 


Ich hoffe nicht dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird-wie du schreibst.
Ein in der Höhe der Strafzumessung gutes Urteil,nach meinem
Empfinden.
Grüßle Pelo


Ich finde halt, dass da nicht so wirklich klar war, ob der Hr. Brunner nicht doch einen recht guten Anteil an der Eskalation gehabt hat. Scheinbar hat das Gericht den Zeugen, die derartiges beobachtet haben keinen Glauben geschenkt und ist weiterhin davon ausgegangen, dass die Jungs Brunner auf dem Bahnsteig ohne Not weiter angegangen wären.
Nun, ich war nicht dabei und ich war auch bei dem Prozess nicht dabei, ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass ein "Körperverletzung mit Todesfolge" da angebrachter gewesen wäre als "Mord".
Denn wenn Brunner auf dem Bahnsteig von sich aus nochmal die Konfrontation gesucht hat, und da deutet einiges drauf hin, dann ist dieses Urteil einfach daneben.


Danke für deine Antwort-obwohl du nicht meine Frage beantwortest hast,was denn deiner Meinung nach die richtige Höhe für die Strafzumessung wäre

Nochmals Grüßle  


Das liegt daran, dass Frankenadler, obschon kein Jurist, diesbezüglich genügend juristische Kenntnisse hat um zu wissen, dass eine solche Frage ohne Kenntnis der Urteilsgründe, eigentlich sogar ohne komplette Akteneinsicht, und letztendlich ohne persönlicher Anwesenheit bei der Beweiserhebung nicht zu beantworten ist.


Aber die genauen Urteilsgründe kennen wir doch alle nicht.
Meine Frage betraf ja auch nicht die juristische Seite seiner Meinung,sondern die menschliche.
Und Frankenadler ist doch ein Mensch oder??


Interessant. Du hast also eine Methode gefunden, ohne Rechts-und Verfahrenskentnisse, ohne Wissen um die näheren Tat- und Täterumstände, rein "menschlich", zu einem angemessenen Strafmaß zu gelangen?
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pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
HeinzGründel schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
 


Zu Brei geschlagen haben sie ja erwiesenermaßen niemanden! Es war wohl eher so, dass des Helden Herz versagt hat.
Das Argument mit der Spezialprävention ist in der Theorie ein gutes, in der Praxis muss man leider sagen, dass die die erst mal eingesessen sind, in der Zukunft überproportional oft zu Wiederholungstätern werden.

Wie der Johnny Cash so schön gesungen hat:
Johnny schrieb:
San Quentin, what good do you think you do?
Do you think that I'll be different when you're through?
You bend my heart and mind and you warp my soul,
Your stone walls turn my blood a little cold.


Letztlich bleibt das ein Urteil, das der öffentlichen Meinung geschuldet ist und in der nächsten Instanz kassiert werden wird.
Hoffentlich.

Außerdem muss mir mal einer erklären, welcher Spielraum da noch bleibt, wenn einer einen vorsätzlichen Mord begeht.
Wenn so eine Sache zu 2 Monaten unter Höchststrafe führt, was passiert dann, wenn jemand sich eine Knarre besorgt und dann gezielt irgendwo hingeht um jemanden eiskalt ins Nirvana zu befördern?

 


Ich hoffe nicht dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird-wie du schreibst.
Ein in der Höhe der Strafzumessung gutes Urteil,nach meinem
Empfinden.
Grüßle Pelo


Ich finde halt, dass da nicht so wirklich klar war, ob der Hr. Brunner nicht doch einen recht guten Anteil an der Eskalation gehabt hat. Scheinbar hat das Gericht den Zeugen, die derartiges beobachtet haben keinen Glauben geschenkt und ist weiterhin davon ausgegangen, dass die Jungs Brunner auf dem Bahnsteig ohne Not weiter angegangen wären.
Nun, ich war nicht dabei und ich war auch bei dem Prozess nicht dabei, ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass ein "Körperverletzung mit Todesfolge" da angebrachter gewesen wäre als "Mord".
Denn wenn Brunner auf dem Bahnsteig von sich aus nochmal die Konfrontation gesucht hat, und da deutet einiges drauf hin, dann ist dieses Urteil einfach daneben.


Danke für deine Antwort-obwohl du nicht meine Frage beantwortest hast,was denn deiner Meinung nach die richtige Höhe für die Strafzumessung wäre

Nochmals Grüßle  


Das liegt daran, dass Frankenadler, obschon kein Jurist, diesbezüglich genügend juristische Kenntnisse hat um zu wissen, dass eine solche Frage ohne Kenntnis der Urteilsgründe, eigentlich sogar ohne komplette Akteneinsicht, und letztendlich ohne persönlicher Anwesenheit bei der Beweiserhebung nicht zu beantworten ist.
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FredSchaub schrieb:
Misanthrop schrieb:
FredSchaub schrieb:
sie meinte wohl eher, dass rund 30% ohne Schulabschluß bleiben

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,603294,00.html


Wer schwindelt denn jetzt? Die Tagesschau, die jüngst von 7,8 % spricht, oder der Spiegel der im Jahr 2009 auf 14 % Türken mit Abitur kommt? Oder gar beide, weil 7 % der genannten Ihr Reifeprüfungszeignis im vergangenen Jahr zurückgegeben oder vielleicht auch nur verlegt haben?
Wenn selbst das Zahlenmaterials seriöser Medien so differiert, fällt eine Diskussion auf statistischer Grundlage schwer.

Müssen wir uns eben doch darauf verlassen, wer jemanden kennt, der einen kennt...


ja sehe ich auch so, vermutlich liegt es daran, dass man einfach keine detaillierten Erhebungen macht, wer sich jetzt als Deutscher, Türke, Deutsch-Türke oder Suat Türker zum Abitur anmeldet  


Oder es liegt daran, dass man nicht einfach auf eine verlässliche Quelle zurückgreift:

http://www.focus-migration.de/Einzelansichten.1316.0.html?&tx_wilpubdb_pi1%5Barticle%5D=60&cHash=e885059f0e

Bemerkenswert erscheint mir u.a. diese Feststellung:

"Bei der Bewertung des Übergangs an die Hochschule müsse berücksichtigt werden, dass bereits in den vorgelagerten Bildungseinrichtungen des dreigliedrigen Schulsystems potenziell eine Vorselektion stattfindet. Migranten seien, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, unter allen Studienberechtigten unterrepräsentiert. Bemerkenswert sei jedoch, dass die Übergangsquote auf eine Hochschule bei Studienberechtigten mit Migrationshintergrund „signifikant höher ist als unter den Studienberechtigten ohne Migrationshintergrund.“ Die Autoren des Bildungsberichts erklären dies damit, dass der Wille zum Bildungsaufstieg in dieser „stark vorgefilterten“ Gruppe offenbar besonders ausgeprägt sei: „Wer es so weit geschafft hat, will dann auch studieren.“"
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FredSchaub schrieb:
stormfather3001 schrieb:
Na gut, irgendeiner muss es ja posten:

http://www.n-tv.de/politik/Mehrheit-gegen-Sarrazin-Rauswurf-article1440946.html

"No comment"


irgendwie widersprechen sich die Zahlen


Eher widersprechen die Zahlen den Schlussfolgerungen, die n-tv dem geneigten Publikum suggerieren möchte.
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Verteidiger kündigen Revisionsantrag an:

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/nach-brunner-urteil-verteidiger-legen-revision-tz-909090.html

Obwohl der Artikel aus der "tz" ist, beschreibt er völlig richtig den Gang des Revisionsverfahrens sowie schätzt m.E. die Erfolgschancen der Revision richtig als gering ein. Bemerkenswert, dass noch nie ein Urteil des Vorsitzenden der Münchner Kammer aufgehoben wurde. Das spricht für seine Fähigkeit, ein Urteil "revisionsfest" zu machen, d.h. die Verhandlung so zu leiten und das Urteil so zu begründen, dass keinerlei Rechts- oder Verfahrensfehler festgestellt werden.
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pelo schrieb:
peter schrieb:
soviel zum thema prävention durch abschreckung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,716170,00.html


Geistig minderbemittelte Idioten,schreckt eben nichts ab.
Leider.


Eben. "Strafe bessert den, der straft", d.h. auch das höchste Strafmaß verhindert bestenfalls, dass man von einer Bande von Pfadfindern vermöbelt wird.
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FredSchaub schrieb:
SGE-Support10 schrieb:
Mit 18 Jahren weiß ich schon mehr als ihr mit 40! haha


worüber?


Also ich wusste als 18jähriger mehr über alles als alle mir damals bekannten 40jährigen. Seitdem bin ich allerdings deutlich dümmer geworden.