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stefank

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FrankenAdler schrieb:
stefank schrieb:
Interessant ist es vielleicht zu wissen, dass die Anwendung des JGG nicht immer zum Vorteil des Jugendlichen ist. Während z.B. nach Erwachsenenstrafrecht der Besitz einer geringen Menge eines Cannabisproduktes zum Eigenbedarf mit Einstellung endet, kann dasselbe Delikt bei einem Jugendlichen unter dem Gesichtspunkt des Erziehunggedankens durchaus zu einer Verurteilung führen.


... die dann in der Regel aber auch eine erzieherische Maßnahme zur Folge hat. Was daran ist der Nachteil?
Gut man kann davon ausgehen, dass der Besitz und Konsum von Cannabisprodukten ok ist. Ich gehe eher davon aus, dass Umgang mit Drogen egal welcher Art für die Entwicklung von Jugendlichen eher nicht förderlich ist.  


Ganz deiner Meinung, und die Wissenschaft bestätigt das. Während THC für Erwachsene eine weitgehend ungefährliche Substanz ist, hat es bei Jugendlichen nachweisbar schädliche physiologische Folgen, insbesondere beim Gehirnaufbau.
Ich wollte auch nur klarmachen, dass die Anwendung des JGG nicht unbedingt die Papa-Gnädig-Nummer ist, sondern durchaus auch intensiver zugreift, als es das Erwachsenenstrafrecht tun würde. Ob allerdings die jeweilig abgestuften Reaktionen, von der Ermahnung bis zur Jugendstrafe, gerade im BtMG-Bereich bei Jugendlichen sinnvoll sind, ist auch zu diskutieren.
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Interessant ist es vielleicht zu wissen, dass die Anwendung des JGG nicht immer zum Vorteil des Jugendlichen ist. Während z.B. nach Erwachsenenstrafrecht der Besitz einer geringen Menge eines Cannabisproduktes zum Eigenbedarf mit Einstellung endet, kann dasselbe Delikt bei einem Jugendlichen unter dem Gesichtspunkt des Erziehunggedankens durchaus zu einer Verurteilung führen.
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Mainhattan00 schrieb:
Mein subjektives Empfinden sagt mir, dass die Strafen angemessen sind. Schätze aber mal, dass die in die Berufung gehen und am Ende bleiben dann 2 Jahre für beide übrig...


Lesen bildet: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11166498,154016/goto/
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Die Aussage ist doch eine ganz andere: Wer Veltins trinkt, kann sich genauso gut an den Tropf hängen...
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Isaakson schrieb:
Pedrogranata schrieb:
Isaakson schrieb:
Mal provokant gesagt: Auch "die deutsche Bevölkerung" (schöne Verallgemeinerung deinerseits) so gegen die Ausländer hetzt und alles so schlimm ist, zwingt sie niemand hier zu bleiben. Ich halte mich in der Regel nur dort auf, wo ich mich wohl fühle.


Sie fühlen sich so, ohne das sie deine Beiträge lesen müssen, abgegrenzt und beschützt in ihren Ghettos, und von deinen fetten Steuergeldern, die du ständig zahlst, ernährt, prima hier. Du bist es doch, der sich nicht mit ihnen wohlfühlt; also geh du doch. In Brandenburg und Sachsen, aber auch in der Steiermark soll es noch viele islam- und Moscheenfreie Gebiete geben..


Ich hoffe für dich und deine Mandanten, dass du in Schriftsätzen nicht ähnlich viel Bullshit schreibst und Dinge ausführst, die nicht zutreffen.


Von der Erkenntnis, dass mehr Ausländer aus Deutschland wegziehen, als ins Land einwandern, bist du aber völlig unbefleckt, nicht wahr? Und das sind vornehmlich die gut gebildeten, die ökonomisch frei ihren Aufenthaltsort wählen können. Die flüchten vor der hier grassierenden Dumpfheit, wie sie aus deinen Beiträgen spricht.
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Isaakson schrieb:
Mal provokant gesagt: Auch "die deutsche Bevölkerung" (schöne Verallgemeinerung deinerseits) so gegen die Ausländer hetzt und alles so schlimm ist, zwingt sie niemand hier zu bleiben. Ich halte mich in der Regel nur dort auf, wo ich mich wohl fühle.


Das da noch keiner drauf gekommen ist: Wenn der Fascho zum Türken "Ausländer raus" sagt, kann dieser ja aus Deutschland  rausgehen. Klasse Idee!
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Das Grundproblem wird hier doch wieder mal völlig verschwiegen. Bekanntlich haben Supportunwillige ein Supportunwilligkeits-Gen, so dass ihr Nachwuchs auch supportunwillig ist. Und was treiben wohl die Supportunwilligen, während die anderen supporten? Klar, die vermehren sich wie die Karnickel. Und mit wem denn wohl? Auch klar, mit den oben erwähnten Tussen, die selbstverständlich auch ein bestimmtes Gen tragen. Heraus kommen supportunwillige junge Männer, die ständig während des Spiels in den Schminkspiegel starren. So schafft sich die Kurve selber ab!
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"...wird die Revison in 80 Prozent der Fälle zurückverwiesen."

Es muss selbstverständlich "abgewiesen" heißen.
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miraculix250 schrieb:
stefank schrieb:
miraculix250 schrieb:
(...) zum konkreten urteil an sich: unter garantie wird da einsrpuch eingelegt, und ich denke - als gerichts-noob - das da keine unerhebliche chance auf neuverhandlung besteht


"Einspruch", der direkt zu einer Neuverhandlung vor der nächsthöheren Instanz führt, heißt im Strafrecht Berufung. Dies ist aber gegen Urteile des Landgerichts in erster Instanz nicht möglich.
Hier bleibt nur die Möglichkeit der Revision, die ohne Neuverhandlung rein nach Aktenlage das erstinstanzliche Urteil auf Rechts- oder Verfahrensfehler prüft. Liegt ein solcher Fehler vor, wird die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des erstinanzlichen Gerichts zurückverwiesen, wo es dann zur Neuverhandlung mit kompletter Beweisaufnahme kommt.


neuverhandlung, revision... einerlei, ihr wisst ja was ich meine

trotzdem danke für die aufklärung, wieder was gelernt


Schön, einem jungen Menschen auf seinem harten, steinigen Weg nu Erkenntnis, hoherer Bildung und...einerlei, ihr wisst, ja, was ich meine...

Ernsthaft, der Unterschied ist viel gravierender, als man denkt. Während die Berufung ja ohne jede Prüfung zur Neuverhandlung führt (wo man in vielen Fällen zumindest eine Senkung des Strafmaßes erreichen kann), wird die Revison in 80 Prozent der Fälle zurückverwiesen. Das ist auf eine Besonderheit des Strafprozeßrechts zurückzuführen. Während nämlich die Stattgabe der Revison ausführlichst in der Entscheidung begründet werden muss, erfolgt die Abweisung ohne jegliche Begründung. Nun hat das Gericht die Wahl: Viele Stunden harten Arbeit zur Abfassung der Begründung, oder Abweisung ohne diese Arbeit.
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miraculix250 schrieb:
(...) zum konkreten urteil an sich: unter garantie wird da einsrpuch eingelegt, und ich denke - als gerichts-noob - das da keine unerhebliche chance auf neuverhandlung besteht


"Einspruch", der direkt zu einer Neuverhandlung vor der nächsthöheren Instanz führt, heißt im Strafrecht Berufung. Dies ist aber gegen Urteile des Landgerichts in erster Instanz nicht möglich.
Hier bleibt nur die Möglichkeit der Revision, die ohne Neuverhandlung rein nach Aktenlage das erstinstanzliche Urteil auf Rechts- oder Verfahrensfehler prüft. Liegt ein solcher Fehler vor, wird die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des erstinanzlichen Gerichts zurückverwiesen, wo es dann zur Neuverhandlung mit kompletter Beweisaufnahme kommt.
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dawiede schrieb:
kasi1981 schrieb:
7 und 9 jahre sollen eine hohe strafe sein?
ich weiss ja nicht


Du bist 29?
Ueberleg mal wie du mit 20 warst und was seit dem passiert ist.  


Realistischerweise kann man von einer Zweidrittel-Strafverbüßung und Aussetzung des Strafrests zur Bewährung ausgehen.  

Trotzdem ist das Strafmaß, besonders für den zweiten Angeklagten, im Vergleich hoch ausgefallen. Wäre statt der Verurteilung wegen Mordes das Urteil auch beim Haupttäter auf Körperverletzung mit Todesfolge ausgespochen worden, so hätte dieser mit 7 Jahren (und auch das ist relativ hoch) rechnen können. Dann aber hätte das Strafmaß des zweiten Angeklagten aufgrund des geringeren Tatbeitrags dieselbe Differenz wie im tatsächlichen Urteil aufweisen müssen, also 2 Jahre 10 Monate weniger. Das wären dann 4 Jahre 2 Monate, und da Gerichte in der Regel so krumme Zahlen nicht auswerfen, wohl glatt 4 Jahre. Ein erheblicher, nicht nur quantitativer Unterschied, gerade bei einem Heranwachsenden.
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Afrigaaner schrieb:
peter schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
peter schrieb:
das urteil:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,715828,00.html


Für mich als Aussenstehenden, der den Prozess lediglich über die Medien verfolgen konnte, ein Fehlurteil. Vieleicht nicht im Strafmaß, aber im Urteilstenor. Die Beweislage sprach für mich eher für Körperverletzung mit Todesfolge. Mal schauen ob Rechtsmittel eingelegt werden.


ich teile deine einschätzung, bin allerdings auch nur zuschauer und kein jurist.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass diesem Urteil seitens der Verteidigung nicht widersprochen wird.


Ob sich aus dem Urteil Gründe für eine Revision ergeben, kann man noch weniger beurteilen, dafür wäre zumindest die vollständige Akteneinsicht erforderlich.
Was sich aber schon jetzt feststellen lässt, ist die mißliche Auswirkung der Verurteilung wegen Mordes auch für den zweiten Angeklagten. Auf sein Strafmaß (7 Jahre) hat sich erkennbar die Zugwirkung der hohen Freiheitsstrafe des Haupttäters ausgewirkt.
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Ich habe auch im Migrantenthread bestimmte Ansichten als faschistisch bezeichnet. Schlichte Gemüter verstehen dann gerne "Nazi", aber das ist historisch und politologisch naütrlich Unfug. Vielmehr beziehe ich mich auf den Faschismusbegriff der Frankfurter Schule. Der zwanghaft repessive, ordnungsfixierte und xenophobe Inhalt der gemeinten Aussagen liegt so auf der Hand, dass die Zuschreibung in diesen Fällen einer Diskussion standhalten dürfte.
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gereizt schrieb:
Die Frage der Sponsoreneinnahmen wird euch kaum einer beantworten können. Es ist aber auch nicht oder nur schwer vergleichbar, wenn es um zB regionale Kunden geht, die als Sponsoren zu gewinnen sind. Hier hat Frankfurt/Rhein-Main-Gebiet wohl ein größeres Potential als zB Freiburg, Kaiserslautern oder auch Bremen. Ob dieses ausreichend “bearbeitet“ wird weiß ich nicht, auch nicht, ob eine andere Außendarstellung (Perspektiven, Ziele, Betonung des Guten u. Einzigarten) mehr Sponsorengelder bringt. Der Realitätssinn von HB in allen Ehren, ebenso wie der Versuch, durch Vergleiche Druck von der Mannschaft zu nehmen und die angeblich vorhandene Erwartungshaltung zu dämpfen.

Da Marketing aber wohl viel mit Gefühl/Emotion arbeitet, behaupte ich mal keck, wenn wir uns anders verkaufen würden, würde sich evtl. der ein oder andere Sponsor mehr angesprochen fühlen. Kann ich aber nicht belegen.


Das glaube ich eher nicht. Sponsoring in diesem Bereich ist nicht Mäzenatentum, sondern ganz normales Geschäft. Es gibt spezielle Agenturen, die bei jedem Spiel, bei jeder Pressemitteilung, bei jeder Sportsendung im Fernsehen auswerten, wie oft der Name des Sponsors im Bild war, wie lange, wie oft der Name erwähnt wurde usw. Diese Zahlen sind die Grundlage für die Höhe des gezahlten Betrages. Und wenn ich mir die Liste oben so anschaue, stelle ich fest, dass die Vereine vor uns fast alle international spielen, allein das führt selbstredend zu einem höheren Werbewert.
Der Einfluss, wie "sexy" ein Verein für den Sponsor ist, spielt sich eher in den unterern Regionen ab. So dürfte ein Gutteil der Mios, die St.Pauli bekommt, auf diesen Effekt zurückzuführen sein. Das Gegenbeispiel ist Köln: Hier dürfte der Emo-Faktor höher als bei uns liegen, aber auf Grund der schlechten Leistungen ist die Attraktivität für den Hauptsponsor, der bundes- oder europaweit für sich werben will,geringer als der Emo-Faktor, so dass es nur zur gleichen Höhe wie bei der Eintracht reicht.
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Mich verwundert auch etwas, dass im Fall des Haupttäters auf Mord erkannt wurde. Aber man muss natürlich erstmal die Urteilsbegründung lesen, um das beurteilen zu können.
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Calli_09 schrieb:
Pedro, Stefan.
Ihr fordert doch, dass türkisch hier als Amtssprache belegt werden soll. Wie siehts aus, geht mit einem erhobenen Beispiel voran und geht mehrmals die Woche in einen Türkischkurs. Ihr könnt ja eure Postings übersetzten ins türkische.

Ihr seid doch so überzeugt davon.

Calli


Selbst wenn ich türkisch als Amtssprache fordern würden, was ich nicht tue, wäre dein Vorschlag Unfug. Du willst nicht hören, was Pedro wirklich sagt, wahrscheinlich ist es dir zu mühsam, die vielen Worte zu lesen und dann auch noch darüber nachzudenken, um sie zu verstehen - zu viel Arbeit, nicht wahr?
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Isaakson schrieb:
stefank schrieb:
Isaakson schrieb:
Türkisch als Amtssprache würde nur dazu führen, dass einer fruchtbaren Integration weiterer Boden entzogen würde.


Da verwechselst du Integration mit Assimilation. Es dürfte außer Frage stehen, dass eine Minderheit, deren Sprache Amtssprache würde, deutlich besser integriert ist.


Besser integriert vielleicht hinsichtlich des Staatsapparates, aber wohl sicherlich nicht besser bezüglich einem Großteil der Bevölkerung!


Dann müssen wir diesen integrartionsunwilligen Großteil der Bevölkerung eben fördern und fordern. Mein Vorschlag: Führerschein nur bei Nachweis von Türkisch-Grundkenntnissen...
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Isaakson schrieb:
Türkisch als Amtssprache würde nur dazu führen, dass einer fruchtbaren Integration weiterer Boden entzogen würde.


Da verwechselst du Integration mit Assimilation. Es dürfte außer Frage stehen, dass eine Minderheit, deren Sprache Amtssprache würde, deutlich besser integriert ist.
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Nostradamus schrieb:
-
Ich kenne das Grundgesetz sehr gut. Ich erkenne erst einmal keine menschunwürdige Punkte in diesem "Programm".  


Wo haben der Herr Kollege denn studiert? An einer mir bekannten Uni kann es nicht sein, denn dort hättest du schon in der Anfängervorlesung Verfassungsrecht gelernt, dass kein einziger deiner Punkte mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Und das du glaubst, das könne doch so sein, zeigt nur, wie weit du dich auf deinem gedanklichen Weg zum faschistischen Zwangsstaat schon von unserer Verfassung entfernt hast.
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Nostradamus schrieb:
stefank schrieb:
Nostradamus schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Die da wären?


- Aufnahmebestimmungen von Migranten verschärfen (es werden nur noch Migranten mit einer Schulausbildung sowie einer Berufsausbildung oder eines abgeschlossenen Studiums aufgenommen)
- Anzahl der aufzunehmenden Migranten richtet sich danach wie viele Migranten im Vorjahr wieder ausgewandert sind, d.h. es wird eine gleichbleibende Anzahl an Migranten im Land angestrebt
- Sprach- und Rechtschreibtests sowie Tests zur deutschen Geschichte und Kultur für alle Migranten
- Migranten bekommen vom Staat die Möglichkeit Deutschkurse auf eigene Kosten zu besuchen
- Einfrieren der Sozialleistungen bei Integrationsunwilligkeit (keine Teilnahme am Test, noch nie etwas in die Sozialkasse eingezahlt trotz längerem Aufenthalt, etc.)
- Burkja- und Kopftuchverbot an allen öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Gebäuden
- Entziehung des Sorgerechts durch deutsche Gerichte für Migrantenkinder, die mehrfach in mittleren und schweren Delikten auffällig waren (u.a. auch Schulschwänzer)
- Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft
- Entghettoisierung durch Vergabe von Quoten in Stadtteilen - Umverteilung der Migranten auf Landesebene
- in muslimischen Gebetshäusern dürfen nur noch muslimische Prediger predigen, die in Deutschland ausgebildet wurden
- Abschiebung von kriminellen und integrationsunwilligen Migranten
- Muslimische Mädchen müssen in Zukunft am Sportunterricht teilnehmen
- Streichung der Sozialhilfen für Migranten in den ersten 24 Monaten
- Einführung von Ganztagsschulen im ganzen Bundesgebiet


Das ist ein faschistisches Programm.


 


Und das ist ein faschistisches Lachen.