
stefank
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Ich habe mal wegen der GF-Sache von Peter nachgelesen, und die KSK-Tante hat tatsächlich Recht. Allerdings nicht, weil der Mann als GF tätig ist, sondern weil er Gesellschafter-GF ist. Als bestimmender Gesellschafter ist er nämlich als Selbstständiger einzuordnen, und deswegen sind seine GF-Bezüge KSK-pflichtig. Vermeiden kann er dies nur, wenn er für den künstlerischen Teil seiner Tätigkeit gesonderte Bezüge erhält, dann ist der Rest KSK-frei.
Ist das aber nicht genau das falsche Denken im Bereich der Sozialversicherung? Ich kenne so viele Künstler, die ohne die KSK im Leben nicht existieren könnten. Und nochmal: Für jeden normalen Mitarbeiter zahle ich als AG 25% (inklusive des abzuführenden AN-Anteils). Da sind die derzeit 3,9% auf die freien Künstler doch nicht der Rede wert, auch wenn ich im Einzelfall mal "in den Topf" zahle. Sowiel sollte einem Unternehmen, das in diesem Bereich arbeitet und somit ja auch von einer unabhängigen Kultur profitiert, die soziale Absicherung der Künstler wert sein.
Völlig richtig. Tatsächlich prüfen die auf Teufel komm raus. Das hat aber auch einen positiven Effekt: Durch die Prüfungen wurden die Einnahmen derart gesteigert, dass der Abgabesatz von über 5% in 2008 auf 3,9% im Jahr 2010 gesenkt wurde.
Entscheidendes Kriterium ist aber das Honorar für freie Mitarbeiter. Einem Verfahren kann man hier relativ gelassen entgegensehen.
Entscheidendes Kriterium ist aber das Honorar für freie Mitarbeiter. Einem Verfahren kann man hier relativ gelassen entgegensehen.
Genau da liegt der rechtliche Denkfehler der KSK-Tante. Zahle ich ein Honorar (wie gesagt das entscheidende Kriterium), so kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger sonstwo ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt bezieht, nicht in Deutschland wohnender Ausländer ist, kein KSK-Mitglied ist etc. Ausnahme ist die Zahlung an eine juristische Person, da diese dann selbst KSK-pflichtig wird.
Das Herausrechnen eines KSK-Anteils aus einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt ist dagegen völliger Quatsch. Wenn ich z.B. einen Musiker in meinem Orchester beschäftige, und auf dessen Festgehalt den Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben bezahle und den AN-Anteil abführe, ist eine KSK-Abgabenpflicht ausgeschlossen.
Das Herausrechnen eines KSK-Anteils aus einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt ist dagegen völliger Quatsch. Wenn ich z.B. einen Musiker in meinem Orchester beschäftige, und auf dessen Festgehalt den Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben bezahle und den AN-Anteil abführe, ist eine KSK-Abgabenpflicht ausgeschlossen.
peter schrieb:
die wildeste reglung betrifft meinen geschäftsführer. der arbeitet kreativ als 3D grafiker. da dies nicht dem aufgabenbereich eines geschäftsführers entspricht müsste die zeit mitgestoppt werden in der er "künstlerisch" tätig ist und anteilig zu seinem gehalt mit ksk-abgaben belastet werden. ohne dass der dafür eine rechnung stellt. so hat es mir zumindest die dame von der ksk erklärt.
Erstmal: Expertengespräch auf hohem Niveau!
Die Auskunft der KSK-Tante scheint mir allerdings kompletter Unfug zu sein. Die abgabenpflichtigen Zahlungen an die KSK beschränken sich ausschließlich auf freie Mitarbeiter. Dein GF bezieht doch wohl ein festes Gehalt, das ja bereits für sich sozialversicherungspflichtig ist. Dies schließt eine KSK-Abgabepflicht zwingend aus. Die wäre ja sogar günstiger, da die normalen Sozialabgaben viel höher als die 3,9% an die KSK sind.
peter schrieb:
es hängt also wesentlich davon ab, was in dem video passiert. die nutella-spots der nationalmannschaft sind ziemlich sicher ksk-pflichtig, eine werbung mit eingestreuten spielszenen eher nicht.
Auch hier ist es eindeutiger: Als (kaum widerlegbares) Kriterium für die Einordnung als künstlerische Leistung gilt die Honorarzahlung an den Darbietenden.
peter schrieb:
so kenne ich das, lasse mich aber auch gerne korrigieren.
Nichts zu korrigieren, es ist nur eindeutiger: Jedes Unternehmen, das nicht nur gelegentlich (ab drei pro Jahr) Aufträge im künstlerischen Bereich vergibt, muss die genannten 3,9 % (Zahl gilt für 2010) für alle Aufträge im künstlerischen Bereich an die KSK zahlen. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob der Honorarempfänger KSK-Mitglied ist oder als Künstler arbeitet; selbst wenn er Ausländer ist und gar nicht in Deutschland wohnt, muss die KSK-Abgabe gezahlt werden.
Die SGE ML/AO verurteilt auf das Schärfste diese hetzerisch-ignorante Scheinkampagne namens "Misswahl".
Es steht seit unserer legendären Abstimmung, in der sich der wahre Wille des Eintracht-Volkes unwiderstehlich Bahn brach, unumstößlich fest:
Die schönste Frau ist Monica Lierhaus!
Nieder mit blonden Marionettenpüppchen!
Hoch ML!
Auswärtssieg!
SGE ML/AO
Der Ideologiebeauftragte
Es steht seit unserer legendären Abstimmung, in der sich der wahre Wille des Eintracht-Volkes unwiderstehlich Bahn brach, unumstößlich fest:
Die schönste Frau ist Monica Lierhaus!
Nieder mit blonden Marionettenpüppchen!
Hoch ML!
Auswärtssieg!
SGE ML/AO
Der Ideologiebeauftragte
concordia-eagle schrieb:peter schrieb:
aus der sehr komfortablen situation heraus, dass es klasse wäre in den nächsten spielen zu punkten, aber auch kein drama wenn es nicht klappt, lehne ich mich ganz entspannt zurück.
vier punkte aus den drei spielen wären so das, was ich für möglich halte. mehr wird, wie immer, gerne mitgenommen.
Du alter Pessimist. Bei der günstigen Konstellation wäre alles unter 9 Punkten eine herbe Enttäuschung.
Bei allem über 9 Punkten wäre ich echt begeistert.
Na kommt. Für den tollen Preis kriegt man sie wirklich fast nirgends:
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Vielleicht aus den hier im Fred genannten und diskutierten Gründen?