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stefank

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Hallo mein Lieber, alles Gute zum Geburtstag! Sehr nett, dich zu kennen. An deinem Dialekt solltest du allerdings etwas arbeiten. Feier schön!

Stefan
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Allerbeste Geburtstagswünsche auch von mir!

Stefan
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Eintracht-Laie schrieb:
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(...) Du unterstellst also Lehrern dass sie bewußt selektieren wenn es um die Empfehlung für eine weitergehende Schule geht? (...)


Es ist sogar noch schlimmer. In Bayern z.B. ist die Schulempfehlung bindend. Die Lehrer haben eine vorgegebene Quote, wie viele Schüler sie jeweils für die Haupt- Realschule und das Gymnasium empfehlen müssen. Wenn nun eine Lehrerin es schafft, durch guten, engagierten Unterricht alle Kinder in ihrer Klasse soweit zu brinngen, dass sie in schulübergreifenden Vergleichstest alle die Gymnasiumsempfehlung bekommen, was bekommt dann die Lehrerin? Falsch, sie bekommt ein Disziplinarverfahren.
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Schranz76 schrieb:
stefank schrieb:
Das "Soziale" nennt das Grundgesetz und mit ihm das BVerfG "die Würde des Menschen". Da du sie nicht als erstrangig ansiehst, wo würde du sie denn gerne eingeordnet wissen? Hinter dem Recht auf freie Fahrt für freie Bürger?


Die Menschenwürde gilt aber angeblich für alle....von daher sollte man auch mal an den Teil der Bevölkerung denken, der das Ganze finanziert ( finanzieren muß ).



Entschuldige. Ich konnte nicht ahnen, dass deine Menschenwürde im Geldbeutel sitzt. Obwohl, ich hätte es mir denken können.
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zimbi_popimbi schrieb:
stefank schrieb:
stefank schrieb:
zimbi_popimbi schrieb:

Also in der Beweispflicht bin ich. Ein Kumpel hat ein ipod von seinem Onkel zum Geburtstag geschenkt bekommen und musste diesen bei Rückkehr aus USA (weil über Freimenge) verzollen, weil er keinen Kassenbeleg hatte


...und dann kam er noch ins Gefängnis, und da hat er seine Hausaufgaben verloren.

Im Ernst; Man sollte nicht jede Geschichte glauben. Man ist nicht verpflichtet, Kaufbelege für aus- und wieder eingeführte Elektroartikel vorzulegen. Vielmehr wird der Zoll nur bei einem Anfangsverdacht tätig, also etwa Originalverpackung etc. Und selbst dann lässt sich anhand der Produktionsnummer die Charge feststellen, aus der das Gerät stammt, und wo es gekauft wurde. Auch Zeugenbeweis wäre möglich, in obiger Räuberpistole hätte ja nur der Onkel die Schenkung bestätigen müssen.

Also keine Panik.


Noch ein Nachtrag: In den sehr seltenen Fällen, in denen man Probleme bei der Wiedereinfuhr befürchten könnte, kann man bei der Ausreise eine Ausfuhrbestätigung beim Zoll bekommen.


Das mit der Ausfuhrbestätigung ist ne sehr gute Idee! Das werd ich wohl machen.


Dann würde ich die hier aber auch noch abarbeiten - nur um ganz sicher zu gehen... ,-)
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Schranz76 schrieb:


(...) Dem Verfassungsgericht selbst ist nicht mal ein Vorwurf zu machen, daß eigentliche Problem ist die Verfassung an sich. In der wird keinerlei Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation des Landes genommen, auch in schlechten Zeiten geht das "Soziale" über alles.    


Das "Soziale" nennt das Grundgesetz und mit ihm das BVerfG "die Würde des Menschen". Da du sie nicht als erstrangig ansiehst, wo würde du sie denn gerne eingeordnet wissen? Hinter dem Recht auf freie Fahrt für freie Bürger?
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stefank schrieb:
zimbi_popimbi schrieb:

Also in der Beweispflicht bin ich. Ein Kumpel hat ein ipod von seinem Onkel zum Geburtstag geschenkt bekommen und musste diesen bei Rückkehr aus USA (weil über Freimenge) verzollen, weil er keinen Kassenbeleg hatte


...und dann kam er noch ins Gefängnis, und da hat er seine Hausaufgaben verloren.

Im Ernst; Man sollte nicht jede Geschichte glauben. Man ist nicht verpflichtet, Kaufbelege für aus- und wieder eingeführte Elektroartikel vorzulegen. Vielmehr wird der Zoll nur bei einem Anfangsverdacht tätig, also etwa Originalverpackung etc. Und selbst dann lässt sich anhand der Produktionsnummer die Charge feststellen, aus der das Gerät stammt, und wo es gekauft wurde. Auch Zeugenbeweis wäre möglich, in obiger Räuberpistole hätte ja nur der Onkel die Schenkung bestätigen müssen.

Also keine Panik.


Noch ein Nachtrag: In den sehr seltenen Fällen, in denen man Probleme bei der Wiedereinfuhr befürchten könnte, kann man bei der Ausreise eine Ausfuhrbestätigung beim Zoll bekommen.
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zimbi_popimbi schrieb:

Also in der Beweispflicht bin ich. Ein Kumpel hat ein ipod von seinem Onkel zum Geburtstag geschenkt bekommen und musste diesen bei Rückkehr aus USA (weil über Freimenge) verzollen, weil er keinen Kassenbeleg hatte


...und dann kam er noch ins Gefängnis, und da hat er seine Hausaufgaben verloren.

Im Ernst; Man sollte nicht jede Geschichte glauben. Man ist nicht verpflichtet, Kaufbelege für aus- und wieder eingeführte Elektroartikel vorzulegen. Vielmehr wird der Zoll nur bei einem Anfangsverdacht tätig, also etwa Originalverpackung etc. Und selbst dann lässt sich anhand der Produktionsnummer die Charge feststellen, aus der das Gerät stammt, und wo es gekauft wurde. Auch Zeugenbeweis wäre möglich, in obiger Räuberpistole hätte ja nur der Onkel die Schenkung bestätigen müssen.

Also keine Panik.
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Miso und ich kommen direkt zum GD mit dem ICE aus Berlin angerauscht...hebt uns ein paar Frikadellen auf!
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Vor lauter Siegestrunkenheit das Gratulieren vergessen - Schande über mich. Alles Gute!

Stefan
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Also ich weiß nicht  - bis jetzt ist das doch eine ganz gute Sendung?
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Man geht immer aus dem falschen Ausgang der U-Bahn.
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1. Weil ich deine Frage erst heute abend, nach einer Woche harter Arbeit gelesen habe.

2. Wir Juristen hier im Forum haben schon sehr vielen Usern geholfen, und das sehr gerne Leider war die 22-jährige Blondine noch nicht dabei. Vielleicht sollten wir mal nach Fahrtkostenerstattung fragen.

3.Ds war nicht deine Ausgangsfrage, oder? Ging es dir nicht vielmehr um die Kohle für die Fahrtkosten?
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francisco_copado schrieb:
@Stefan:

Ich muss über die erste Frage nicht nachdenken. Warum auch?


Weil ein gewisser Herr Kant sagt: "Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“
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francisco_copado schrieb:


Weißt du: Das lustige ist, dass ich seit heute Nachmittag die Antwort kenne und einfach mal schauen wollte, wann es hier dazu kommt.



Jetzt werde allerdings wirklich sauer. Wage es nicht, hier nochmal um juristische Hilfe zu bitten, du Schmock.
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francisco_copado schrieb:

Wenn ihr hier aber mehr über Moral oder nicht Moral diskutieren wollt, können wir den Thread auch schließen  

Ach ja....es ging mir auch nicht darum, dass das Unternehmen UNBEDINGT die Kosten übernehmen soll. Es geht doch nur darum, obs überhaupt nen Zuschuss oder ähnliches gibt. Nicht mehr und nicht weniger....  :neutral-face  


Komisch. Ich finde die erste Frage nach der Moral viel entscheidender für dein Leben als die zweite nach der Fahrtkostenerstattung.

Um dir Zeit zum Nachdenken über die erste Frage zu geben, hier die Antwort auf die zweite: Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Fahrtkostenerstattung bei einem Bewerbungsgespräch ist § 670 BGB:

"Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."

Wenn der Arbeitgeber die Erstattung von Fahrtkosten nicht ausdrücklich ausschließt, ist er zur Erstattung nach obiger Norm verpflichtet. Ein Problem ergibt sich nur, wenn der Arbeitgeber den Bewerber einstellen will und dieser ablehnt. Hier kann der Anspruch auf Erstattung der Kosten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein.
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Bigbamboo schrieb:
stefank schrieb:

Und was genau hast du an Copados Satz "Ich hab bereits ne Stelle angeboten bekommen, die auch annehmen werde. Wollte das andere Vorstellungsgespräch einfach als Training nutzen und schauen, ob ich auch für andere Unternehmen "interessant" bin. Deshalb die Frage nach der Erstattung..." nicht verstanden?


Und Du gehst davon aus, dass diese Entscheidung absolut unumstößlich ist?  


Alte Juristenweisheit: Man darf dem Sachverhalt nichts hinzudenken, was dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist.
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Bigbamboo schrieb:
stefank schrieb:
...  Aber denk doch mal über deine Haltung in dieser Sache nach.


So ein Blödsinn. Das Unternehmen hat wohl Interesse an ihm; warum sollte er diesem keine Chance geben sich vorzustellen? Eventuell passt's dann ja perfekt und er entschließt sich dort zu arbeiten.  


Und was genau hast du an Copados Satz "Ich hab bereits ne Stelle angeboten bekommen, die auch annehmen werde. Wollte das andere Vorstellungsgespräch einfach als Training nutzen und schauen, ob ich auch für andere Unternehmen "interessant" bin. Deshalb die Frage nach der Erstattung..." nicht verstanden?
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Dirty-Harry schrieb:
(...)  junge Menschen müßen den richtigen Weg erst finden.
Ich such manchmal heute noch danach

stefank,

Sprichst Du Deine eigenen kinder ähnlich genial aber kompromisslos an ,-)

Wenn ja, wohnen die noch bei Dir? ,-)  


Ich weiß den Weg auch oft nicht. Und manchmal geht mir der Gaul der Formulierungslust durch. Was ich gegenüber Kindern und anderen Menschen gerne mache, ist so zu formulieren. Im wirklichen Leben grinse ich aber dabei, und das nimmt die Schärfe raus.

@copado: Sorry, wenn das zu böse war. Aber denk doch mal über deine Haltung in dieser Sache nach.
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Sehr, wirklich sehr nette Leute hier aus dem Forum wohnen in Berlin.