
WürzburgerAdler
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Es wird immer schlimmer. Meine Wette, dass die Union demnächst irgendwo mit der AfD eine Koalition eingeht, werde ich gewinnen.
WuerzburgerAdler schrieb:
Es wird immer schlimmer. Meine Wette, dass die Union demnächst irgendwo mit der AfD eine Koalition eingeht, werde ich gewinnen.
Da schließe ich mich Basaltkopp an. Ich hoffe, der Einsatz war nicht sehr hoch. Wobei, eigentlich hoff ich das nicht.
WuerzburgerAdler schrieb:
Meine Wette, dass die Union demnächst irgendwo mit der AfD eine Koalition eingeht, werde ich gewinnen.
Nein, die wirst Du verlieren. Zumindest, wenn Du mit demnächst die nächsten 1-2 Jahre meinst und mit Koalition auch ne Koalition.
Es gibt eigentlich nur ein Bundesland, in dem die CDU dazu neigen könnte und das wäre in Thüringen. Einfach auch, weil es an Mehrheitsoptionen sonst fehlt. Und dort würde man dann im schlimmsten Fall Schwarz-Gelb mit Tolerierung von Seiten der AfD machen. Das ist dann aber keine Koalition mit der AfD im eigentlichen Sinne.
Alle anderen Bundesländer haben laut den Umfragen zu klare Koalitionsoptionen ohne AfD und in Sachsen-Anhalt wird man einen Teufel tun und die AfD vor der BTW in eine Koalition befördern.
cm47 schrieb:Knueller schrieb:
Nicht jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Wusste schon Herbert Hesse. 😊
Hieß der nicht Hermann.....?....
Das verwechselst du. Der Hermann hieß Edenkofler. Hermann Josef Edenkofler, um genau zu sein.
WuerzburgerAdler schrieb:cm47 schrieb:Knueller schrieb:
Nicht jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Wusste schon Herbert Hesse. 😊
Hieß der nicht Hermann.....?....
Das verwechselst du. Der Hermann hieß Edenkofler. Hermann Josef Edenkofler, um genau zu sein.
Deine abstrusen gedanklichen Sphären muß ich erst noch erschließen...
Ich habe nur den Impfausweis.
Basaltkopp schrieb:
Ich habe nur den Impfausweis gefälscht.
😋
WuerzburgerAdler schrieb:Basaltkopp schrieb:
Ich habe nur den Impfausweis gefälscht.
😋
Wer kann der kann.
Wie lange lebt der Udo denn schon im Atlantic? Momentan ist er da sogar der einzige Gast. Und war das Hotel von Bobic denn nicht in der Stadt? Ich glaube, da bekommst du sogar mehr von der Stadt mit, als wenn du in einem Bunker irgendwo in einem Villenviertel hockst. Ich würde es genauso machen. Und abends würde man mich dann immer an der Bar finden oder am Flügel in der Bar.
Motoguzzi999 schrieb:
oder am Flügel in der Bar
Nee. Da sitz schon ich. 😋
Hast Du den bei RatBull geliehen?
Das Herri nicht jeden Abend nach Harsewinkel zurückgefahren ist, weil das zeitlich gar nicht geht, war mir auch klar.....aber ich dachte, er hätte in Frankfurt eine komfortable Bleibe gefunden und nicht die ganzen Jahre im Hotel gewohnt....das würde mich jetzt aber überraschen, obwohl ich mir darüber nie Gedanken gemacht hatte....
cm47 schrieb:
das würde mich jetzt aber überraschen, obwohl ich mir darüber nie Gedanken gemacht hatte....
Hättest du mal machen sollen. Dan wärst du jetzt auch nicht überrascht. 😊
le god schrieb:WuerzburgerAdler schrieb:Streng genommen gibt es nie mehr als zwei Alternativen, weil als Alternative im engeren Wortsinn genau die Auswahl zwischen zwei Handlungsoptionen bezeichnet wird.
Naja, mehr Alternativen gibt es halt nicht. Aber genau diese zwei.
Das stimmt natürlich.
Umgangssprachlich resp. aus Unwissen heraus haben sich die "mehreren" Alternativen im Sprachgebrauch frech eingenistet. Gemeint sind natürlich Optionen.
Diegito schrieb:Basaltkopp schrieb:
Wenn man das Interview von Broich so liest könnte man zu dem Schluss kommen, dass Hofmeister ein ziemlicher Dummschwätzer ist. Ich lege aber Wert darauf, dass ich nur geschrieben habe, dass man zum dem Schluss kommen könnte.
Kann sich ja jeder seine eigene Meinung zu bilden. Ein Schelm, der böses dabei denkt, dass nahezu sämtliche Unterstellungen aus dem Artikel gestrichen wurden.
Da hat Hofmeister offensichtlich weit über das Ziel hinausgeschossen. Auch wenn sicherlich ein Fünkchen Wahrheit drinstecken wird, aber die Art und Weise des Artikels, vor allem die Schärfe war schon krass.
Vermutlich war er schlecht gelaunt und wollte mal einen raushauen. Das war leider Niveau Bild-Zeitung.
Hätte mir da einen sachlichen, differenzierteren Artikel gewünscht... denn die grundsätzliche Kritik am NLZ und Möller ist wahrscheinlich nicht völlig unberechtigt.
Das Problem solcher Berichterstattung ist und bleibt aber, dass dann viele (zB Du) vermuten, dass da "sicherlich ein Fünkchen Wahrheit drinstecken wird", selbst wenn Broich das Gegenteil bestätigt.
Es wäre als besser, würde Hofmeister keinen Artikel schreiben, sondern der Ehrlichkeit halber einen als Meinung deklarierten Kommentar, der da lautet: Ich mag den Möller nicht!
Diegito schrieb:
Da hat Hofmeister offensichtlich weit über das Ziel hinausgeschossen. Auch wenn sicherlich ein Fünkchen Wahrheit drinstecken wird, aber die Art und Weise des Artikels, vor allem die Schärfe war schon krass.
Vermutlich war er schlecht gelaunt und wollte mal einen raushauen. Das war leider Niveau Bild-Zeitung.
Hätte mir da einen sachlichen, differenzierteren Artikel gewünscht... denn die grundsätzliche Kritik am NLZ und Möller ist wahrscheinlich nicht völlig unberechtigt.
philadlerist schrieb:
Das Problem solcher Berichterstattung ist und bleibt aber, dass dann viele (zB Du) vermuten, dass da "sicherlich ein Fünkchen Wahrheit drinstecken wird", selbst wenn Broich das Gegenteil bestätigt.
Es wäre als besser, würde Hofmeister keinen Artikel schreiben, sondern der Ehrlichkeit halber einen als Meinung deklarierten Kommentar, der da lautet: Ich mag den Möller nicht!
Danke. Genau auf den Punkt.
vonNachtmahr1982 schrieb:Diegito schrieb:
Blöd nur das die da drüben überwiegend mit Astra geimpft haben (oder?) was ja vermutlich nur eine schwache Wirkung gegen die Indische Mutante hat
Was einfach mal locker eine falsche Behauptung ist... Alter kannst du mit dem scheiß net langsam mal aufhören?
https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Comirnaty-und-Vaxzevria-auch-gegen-indische-Corona-Variante-gut-wirksam-419831.html
Die Zweitimpfung hab ich unterschlagen, stimmt... sorry dafür!
Nach der Erstimpfung Astra ist die Wirkung aber deutlich reduziert, das sagt sogar Xaver und Lauterbach...
Diegito schrieb:
Die Zweitimpfung hab ich unterschlagen, stimmt... sorry dafür!
Nach der Erstimpfung Astra ist die Wirkung aber deutlich reduziert, das sagt sogar Xaver und Lauterbach...
Auch das lese ich im Ärzteblatt ein bisschen anders:
Den Unterschied in der Wirksamkeit zwischen den beiden verschiedenen Impfstoffen nach zwei applizierten Impfungen erklären sich die Wissenschaftler damit, dass zum einen das Rollout der zweiten Impfung mit AstraZeneca später erfolgt sei als bei BioNTech. Zum anderen sprächen bisherige Daten zu Antikörperprofilen dafür, dass bei der AstraZeneca-Vakzine das Wirkmaximum erst etwas später als bei der BioNTech-Vakzine erreicht werde.
Heißt für mich:
a) unterschiedliche Studienvoraussetzungen wegen unterschiedlichem Rollout-Zeitpunkt
b) AZ entfaltet seine Wirkung nicht weniger, sondern lediglich ein bisschen später.
WuerzburgerAdler schrieb:Diegito schrieb:
Die Zweitimpfung hab ich unterschlagen, stimmt... sorry dafür!
Nach der Erstimpfung Astra ist die Wirkung aber deutlich reduziert, das sagt sogar Xaver und Lauterbach...
Auch das lese ich im Ärzteblatt ein bisschen anders:
Den Unterschied in der Wirksamkeit zwischen den beiden verschiedenen Impfstoffen nach zwei applizierten Impfungen erklären sich die Wissenschaftler damit, dass zum einen das Rollout der zweiten Impfung mit AstraZeneca später erfolgt sei als bei BioNTech. Zum anderen sprächen bisherige Daten zu Antikörperprofilen dafür, dass bei der AstraZeneca-Vakzine das Wirkmaximum erst etwas später als bei der BioNTech-Vakzine erreicht werde.
Heißt für mich:
a) unterschiedliche Studienvoraussetzungen wegen unterschiedlichem Rollout-Zeitpunkt
b) AZ entfaltet seine Wirkung nicht weniger, sondern lediglich ein bisschen später.
Lauterbach hat eben vor 2 Minuten bei Lanz gesagt: AZ nach der Erstimpfung nur 30% Wirkung gegen die Indische Variante... das glaube ich jetzt mal, auch wenn ich ihm nicht immer alles glaube
WuerzburgerAdler schrieb:
Und das wollt ihr miteinander vergleichen?
Würzi, dass es hier mir oder auch FA wohl um eher prinzipielle Fragen rund um das Thema "Gewissensentscheidungen, wo fängt es an und wo hört es besser auf" ging und daher Beispiele gebracht werden, wozu es führen kann, sollte doch erkennbar sein. Es geht nicht um die Tat der Ordensschwester selbst, die hat aus edlen Motiven gehandelt und ich kann sie verstehen. Es geht eher darum, dass andere sich eben auch irgendwann auf Gewissensentscheidungen berufen können in Fällen, in denen wir aber nicht von ehrenwerten Motiven reden würden.
Irgendwann habe ich mal gelesen, dass nach dem Krieg bei der Fluchthilfe für Alt-Nazis auch einzelne katholische Geistliche später sich gerechtfertigt hätten, dass sie aus christlichen Motiven gehandelt haben. Sind da Barmherzigkeit und Nächstenliebe plötzlich nicht gerechtfertigt? Wo zieht man da die Grenze, Würzi?
Ich finde einfach diese hier teils vorherrschenden Blankoschecks bzgl. Gewissensentscheidungen schwierig, auch weil die Motive, die man für gerechtfertigt hält, eine sehr subjektive Sache sind. Deswegen haben wir ja Gesetze und Regeln, damit wir zB Schuld nicht dieser Subjektivität überlassen können von Fall zu Fall.
Aber ja, es ist ein ganz schwieriges Thema, ich denke, die Wahrheit beinhaltet sowohl Deine Haltung als auch unsere, das Gewissen ist wichtig und richtig, aber klare Regeln sind es auch.
Werner, das hab ich schon verstanden. Es geht dem Gericht aber vermutlich nicht darum, Gewissen gegen Gewissen aufzurechnen, sondern darum, eine Schuld festzustellen. Und da ist es doch schon ein Unterschied, ob jemand aus Gewissensgründen einem Menschen Kirchenasyl gewährt oder ob er ein Kind schlägt. Oder?
Im Übrigen gibt es ja noch mehr Musterprozesse. So wurde 2019 das Verfahren gegen den Immenstädter evangelischen Pfarrer Ulrich Gampert wegen der Gewährung von Kirchenasyl eingestellt. Es gebe lediglich eine geringe Schuld, obwohl er wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" angeklagt war. Desweiteren erklärte die Richterin: "Ob ein Kirchenasyl rechtens ist oder nicht, ist stets eine Einzelfallentscheidung." Was nichts anderes heißt, als es sehr wohl auch in der Justiz unterschiedlich zu wertende Gewissensentscheidungen gibt.
Im Übrigen gibt es ja noch mehr Musterprozesse. So wurde 2019 das Verfahren gegen den Immenstädter evangelischen Pfarrer Ulrich Gampert wegen der Gewährung von Kirchenasyl eingestellt. Es gebe lediglich eine geringe Schuld, obwohl er wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" angeklagt war. Desweiteren erklärte die Richterin: "Ob ein Kirchenasyl rechtens ist oder nicht, ist stets eine Einzelfallentscheidung." Was nichts anderes heißt, als es sehr wohl auch in der Justiz unterschiedlich zu wertende Gewissensentscheidungen gibt.
Entschuldigung Leute. Man muss doch bei der Betrachtung von Gewissensentscheidungen zwei Dinge auseinander halten:
Das eine ist das, was die Ordensschwester getan hat. Die Motive: Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Die Tat: mildtätig.
Das andere ist eine Gewalttat, gegen Kinder. Das Motiv: Autorität. Die Tat: Gewalt.
Und das wollt ihr miteinander vergleichen?
Noch heute werden der Generation Drittes Reich Vorhaltungen gemacht, warum sie gegen ihr Gewissen schlimme Dinge getan oder geduldet haben. Das Gewissen unisono als Kriterium für eine juristische Betrachtungsweise auszuschließen ist in diesem Kontext ja geradezu hanebüchen.
Raggamuffin hat vollkommen recht: Das Gewissen sollte in einer aufgeklärten Gesellschaft Richtschnur sein. Wenn eine Gewissenentscheidung dazu führt, dass statt Gewalt Liebe und Empathie herrschen, kann derjenige, der das tut, nicht schuldhaft gehandelt haben.
Wir werden ja sehen.
Das eine ist das, was die Ordensschwester getan hat. Die Motive: Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Die Tat: mildtätig.
Das andere ist eine Gewalttat, gegen Kinder. Das Motiv: Autorität. Die Tat: Gewalt.
Und das wollt ihr miteinander vergleichen?
Noch heute werden der Generation Drittes Reich Vorhaltungen gemacht, warum sie gegen ihr Gewissen schlimme Dinge getan oder geduldet haben. Das Gewissen unisono als Kriterium für eine juristische Betrachtungsweise auszuschließen ist in diesem Kontext ja geradezu hanebüchen.
Raggamuffin hat vollkommen recht: Das Gewissen sollte in einer aufgeklärten Gesellschaft Richtschnur sein. Wenn eine Gewissenentscheidung dazu führt, dass statt Gewalt Liebe und Empathie herrschen, kann derjenige, der das tut, nicht schuldhaft gehandelt haben.
Wir werden ja sehen.
WuerzburgerAdler schrieb:
Und das wollt ihr miteinander vergleichen?
Würzi, dass es hier mir oder auch FA wohl um eher prinzipielle Fragen rund um das Thema "Gewissensentscheidungen, wo fängt es an und wo hört es besser auf" ging und daher Beispiele gebracht werden, wozu es führen kann, sollte doch erkennbar sein. Es geht nicht um die Tat der Ordensschwester selbst, die hat aus edlen Motiven gehandelt und ich kann sie verstehen. Es geht eher darum, dass andere sich eben auch irgendwann auf Gewissensentscheidungen berufen können in Fällen, in denen wir aber nicht von ehrenwerten Motiven reden würden.
Irgendwann habe ich mal gelesen, dass nach dem Krieg bei der Fluchthilfe für Alt-Nazis auch einzelne katholische Geistliche später sich gerechtfertigt hätten, dass sie aus christlichen Motiven gehandelt haben. Sind da Barmherzigkeit und Nächstenliebe plötzlich nicht gerechtfertigt? Wo zieht man da die Grenze, Würzi?
Ich finde einfach diese hier teils vorherrschenden Blankoschecks bzgl. Gewissensentscheidungen schwierig, auch weil die Motive, die man für gerechtfertigt hält, eine sehr subjektive Sache sind. Deswegen haben wir ja Gesetze und Regeln, damit wir zB Schuld nicht dieser Subjektivität überlassen können von Fall zu Fall.
Aber ja, es ist ein ganz schwieriges Thema, ich denke, die Wahrheit beinhaltet sowohl Deine Haltung als auch unsere, das Gewissen ist wichtig und richtig, aber klare Regeln sind es auch.
WuerzburgerAdler schrieb:
Entschuldigung Leute. Man muss doch bei der Betrachtung von Gewissensentscheidungen zwei Dinge auseinander halten:
Das eine ist das, was die Ordensschwester getan hat. Die Motive: Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Die Tat: mildtätig.
Das andere ist eine Gewalttat, gegen Kinder. Das Motiv: Autorität. Die Tat: Gewalt.
Und das wollt ihr miteinander vergleichen?
Also ich weiß ja nicht, wen du alles mit ihr meinst, aber ich will das ganz sicher nicht vergleichen.
WuerzburgerAdler schrieb:
Noch heute werden der Generation Drittes Reich Vorhaltungen gemacht, warum sie gegen ihr Gewissen schlimme Dinge getan oder geduldet haben. Das Gewissen unisono als Kriterium für eine juristische Betrachtungsweise auszuschließen ist in diesem Kontext ja geradezu hanebüchen.
Wird ja zum Glück auch nicht getan, siehe Mönchs-Fall.
WuerzburgerAdler schrieb:
Raggamuffin hat vollkommen recht: Das Gewissen sollte in einer aufgeklärten Gesellschaft Richtschnur sein. Wenn eine Gewissenentscheidung dazu führt, dass statt Gewalt Liebe und Empathie herrschen, kann derjenige, der das tut, nicht schuldhaft gehandelt haben.
Wir werden ja sehen.
Da stimme ich zu, und wie gesagt, es werden ja de facto auch vor Gericht Gewissensfragen berücksichtigt. (Weshalb ich immer noch der Meinung bin, dass wir hier eigentlich eine Phantom-Diskussion führen, aber seis drum).
Ich kann aber die Punkte der anderen Seite auch teilweise schon verstehen.
Die Schwurbler reden zum Beispiel teilweise auch gern von Liebe und Menschlichkeit, und irgendwelche bemalten Hippies und Esos auf der Querdenker-Demo sind wahrscheinlich ebenso überzeugt wie du, dass sie das Richtige tun und ihren Mitmenschen helfen. Von daher ist "aufgeklärte Gesellschaft" auch absolut subjektiv.
WuerzburgerAdler schrieb:
Das eine ist das, was die Ordensschwester getan hat. Die Motive: Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Die Tat: mildtätig.
Das andere ist eine Gewalttat, gegen Kinder. Das Motiv: Autorität. Die Tat: Gewalt.
Und das wollt ihr miteinander vergleichen?
Der Teil ist mir bei Denis Antwort grad noch in's Auge gesprungen.
Du schreibst hier von Motiven, als wärst du dazu in der Lage zu wissen, was die Leute antreibt. Dabei interpretierst du lediglich Verhalten am Gradmesser deiner eigenen Moralvorstellungen.
Es mag sein, dass eine solche Bewertung naheliegend scheint. Aber Menschen Motive zu unterstellen ohne zu wissen wad sie antreibt oder welche Haltungen dahinter stecken, zeigt nur umso mehr auf, wie leicht wir in Schubladen stecken und wie verdammt wichtig deshalb ein objektives Rechtssystem ist. Denn anders als ihr hier schreibt, ist es ein Merkmal von Aufklärung, nicht moralinsaure Schlussfolgerungen über echte Erkenntnis zu stellen.
Moral mag einen groben Kompass zum zusammenleben bieten, Rechtsfrieden und Gleichheit unabhängig vom ansehen der Person und deren subjektiven Glaubenssätzen schafft sie als subjektive Orientierungsgrundlage nicht.
Deshalb bleibt es schwierig, wenn Menschen glauben, ihre Haltung über die gültige Rechtsordnung stellen zu können, auch wenn mir ihr Tun noch so sympathisch ist!
Wir hatten ja schon zuletzt ein Urteil (Adlerdenis hat es schon erwähnt)
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kirchenasyl-amtsgericht-kitzingen-spricht-moench-frei-a-0df783e7-fff4-4f39-9f2c-78f330ae1a8b
An sich hat FA da trotzdem nicht Unrecht, denn letztlich ist es schon so, dass das einfach ein sehr subjektiver Punkt ist, wann man jemanden als schutzwürdig ansieht.
In dem Fall, den Würzi nennt, wird wohl fast jeder hier sagen, dass er dafür grundsätzlich Verständnis hat, aber wo ziehen wir da eben die Grenze? Was, wenn die aufgenommene Person, die längst in Italien oder Griechenland oder sonst wo sein müsste, in Deutschland jemanden tötet? Die Diskussionen will man sich gar nicht vorstellen.
Aber was für mich der Hauptpunkt der Kritik ist, ist ein anderer... Wir reden hier von Kirchenasyl. Stellen wir damit nicht Kirchenvertreter bzw. Vertreter einer Glaubensrichtung über das geltende Recht (Mal Gewissen außen vor gelassen)? Wäre das nicht das Gegenteil dessen, was hier viele und auch in der Bevölkerung viele wollen, nämlich das Zurückdrängen des Einflusses der Kirche auf den Staat oder das Unverständnis gegenüber eigene Gerichtsbarkeit. Wenn Kirchen Missbrauchsvorfälle nur "intern aufklären" wollen, gibt es doch auch Widerstand. Wo ist dann rein prinzipiell noch der Unterschied zu eigenen Rechtssystemen durch Glaubensgemeinschaften (gibt es ja zB auch in islamischen Gemeinden hierzulande)?
Wofür haben wir eben die Gesetze hierzulande, wenn dann doch jemand sich darüber hinwegsetzen kann?
Und Glaubens- und Gewissensfreiheit kann man auch auf diverse andere Bereiche anwenden. Setzt man die dauerhaft höher als die Gesetzgebung, dann werden wir in Zukunft ganz lustige Debatten haben, weil immer jemand meint, etwas tun zu müssen, weil ihm das Gewissen das befiehlt.
Trotzdem hoffe ich, dass die Person nicht abgeschoben wird.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kirchenasyl-amtsgericht-kitzingen-spricht-moench-frei-a-0df783e7-fff4-4f39-9f2c-78f330ae1a8b
An sich hat FA da trotzdem nicht Unrecht, denn letztlich ist es schon so, dass das einfach ein sehr subjektiver Punkt ist, wann man jemanden als schutzwürdig ansieht.
In dem Fall, den Würzi nennt, wird wohl fast jeder hier sagen, dass er dafür grundsätzlich Verständnis hat, aber wo ziehen wir da eben die Grenze? Was, wenn die aufgenommene Person, die längst in Italien oder Griechenland oder sonst wo sein müsste, in Deutschland jemanden tötet? Die Diskussionen will man sich gar nicht vorstellen.
Aber was für mich der Hauptpunkt der Kritik ist, ist ein anderer... Wir reden hier von Kirchenasyl. Stellen wir damit nicht Kirchenvertreter bzw. Vertreter einer Glaubensrichtung über das geltende Recht (Mal Gewissen außen vor gelassen)? Wäre das nicht das Gegenteil dessen, was hier viele und auch in der Bevölkerung viele wollen, nämlich das Zurückdrängen des Einflusses der Kirche auf den Staat oder das Unverständnis gegenüber eigene Gerichtsbarkeit. Wenn Kirchen Missbrauchsvorfälle nur "intern aufklären" wollen, gibt es doch auch Widerstand. Wo ist dann rein prinzipiell noch der Unterschied zu eigenen Rechtssystemen durch Glaubensgemeinschaften (gibt es ja zB auch in islamischen Gemeinden hierzulande)?
Wofür haben wir eben die Gesetze hierzulande, wenn dann doch jemand sich darüber hinwegsetzen kann?
Und Glaubens- und Gewissensfreiheit kann man auch auf diverse andere Bereiche anwenden. Setzt man die dauerhaft höher als die Gesetzgebung, dann werden wir in Zukunft ganz lustige Debatten haben, weil immer jemand meint, etwas tun zu müssen, weil ihm das Gewissen das befiehlt.
Trotzdem hoffe ich, dass die Person nicht abgeschoben wird.
Nun, das Beispiel Bundeswehr zeigt doch, dass es für eine freie Gewissensentscheidung gar keine Kirche braucht. Dies zum einen.
Zum anderen muss grundsätzlich eine "Schuld" festgestellt werden, sonst kann ein Gesetzesübertreter nicht verurteilt werden. Ein Handeln nach seinem Gewissen ist keine Schuld. Natürlich muss er das glaubhaft machen. Gelingt ihm/ihr das, liegt der Fall wie beim Kriegsdienstverweigerer -. was ja im Prinzip nichts anderes als eine Gesetzesübetretung war.
Du wirst jetzt vielleicht mit einem Terroristen kommen, dessen Gewissen ihm das Bombenlegen befohlen hat. Dieser "Gewissensbefehl" wird allerdings vor keinem Gericht der Welt Bestand haben. Höchstens vor der Scharia. Und die haben wir hier nicht. Zudem kommt der Schutz der Allgemeinheit hinzu, den jedes Gericht höher bewerten wird als den "Gewissensbefehl" des Terroristen.
Zum anderen muss grundsätzlich eine "Schuld" festgestellt werden, sonst kann ein Gesetzesübertreter nicht verurteilt werden. Ein Handeln nach seinem Gewissen ist keine Schuld. Natürlich muss er das glaubhaft machen. Gelingt ihm/ihr das, liegt der Fall wie beim Kriegsdienstverweigerer -. was ja im Prinzip nichts anderes als eine Gesetzesübetretung war.
Du wirst jetzt vielleicht mit einem Terroristen kommen, dessen Gewissen ihm das Bombenlegen befohlen hat. Dieser "Gewissensbefehl" wird allerdings vor keinem Gericht der Welt Bestand haben. Höchstens vor der Scharia. Und die haben wir hier nicht. Zudem kommt der Schutz der Allgemeinheit hinzu, den jedes Gericht höher bewerten wird als den "Gewissensbefehl" des Terroristen.
Ich kenne das ja aus meiner beruflichen Praxis. Streng gläubige Eltern, die verzweifelt versuchen darzulegen, dass das schlagen ihrer Kinder keine Kindeswohlgefährdung darstelle, weil sie zum Schutz und Heil ihrer Kinder handeln würden. Die Bibel sagt, dass ein Vater der seinen Sohn liebt, diesen züchtigt um ihn auf den rechten Weg zu führen.
Und da bin ich schon auf echte Verzweiflung und Unverständnis gezroffen, wenn ich den Rechtsverstoß deutlich gemacht habe.
Auch hier wurde mir zugesichert, dass man sich dessen bewusst gewesen sei, aus Gewissensgründen aber nicht anders habe handeln können.
Hey! Auch Kinder von streng gläubigen Christen unterliegen dem selben Rechtssystem! Wo fang ich denn da an und wo hör ich auf?
Und da bin ich schon auf echte Verzweiflung und Unverständnis gezroffen, wenn ich den Rechtsverstoß deutlich gemacht habe.
Auch hier wurde mir zugesichert, dass man sich dessen bewusst gewesen sei, aus Gewissensgründen aber nicht anders habe handeln können.
Hey! Auch Kinder von streng gläubigen Christen unterliegen dem selben Rechtssystem! Wo fang ich denn da an und wo hör ich auf?
Wenn man Recht als grundsätzlich objektiv einstuft (und wie könnte man anders eine demokratisch-rechtsstaalich verfasste Gesellschaft am Laufen halten), kann eine Haltung im Sinne von "ich kann nicht anders" eigentlich nicht hingenommen werden.
So sehr ich die Beweggründe und das Ziel des entsprechenden Rechtsverstoßes in diesem Fall auch teile, ist mir bei dem Gedanken Recht zu beugen um "edle Gesinnung" zu schützen doch sehr zuwider!
Denn wer entscheidet letztlich darüber, was dann eine schützenswerte Haltung ist?
Wer kann sich anmaßen eine irgendwie geartete Gewissensentscheidung als höherwertig als eine andere einzuschätzen?
So sehr ich die Beweggründe und das Ziel des entsprechenden Rechtsverstoßes in diesem Fall auch teile, ist mir bei dem Gedanken Recht zu beugen um "edle Gesinnung" zu schützen doch sehr zuwider!
Denn wer entscheidet letztlich darüber, was dann eine schützenswerte Haltung ist?
Wer kann sich anmaßen eine irgendwie geartete Gewissensentscheidung als höherwertig als eine andere einzuschätzen?
FrankenAdler schrieb:
Denn wer entscheidet letztlich darüber, was dann eine schützenswerte Haltung ist?
Das Gericht. Es hat herauszufinden, ob die Ordensschwester "schuldhaft" gehandelt hat. Wie Adlerdenis schon schrieb, gibt es Präzedenzfälle.
Auch Raggamuffin hat recht: ich selbst wurde als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, weil ich glaubhaft darlegen konnte, es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren zu können, auf Menschen zu schießen. Damals musste man das noch beweisen. Kennt ihr Jungfüchse wahrscheinlich gar nicht. 😉
Heute entscheidet sich das Schicksal von Schwester Juliana Seelmann aus dem Kloster Oberzell bei Wü. Sie hat zwei nigerianischen Frauen Kirchenasyl gewährt. Der Grund: die beiden Frauen sollten aufgrund des Dublin-Ankommens nach Italien abgeschoben werden, von wo sie nach D eingereist waren.
Dort aber wurden sie misshandelt, x-fach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen, weshalb sie nach D geflüchtet sind.
Heue nun ist der Prozess gegen Schwester Juliana. Dass die Ordensschwester gegen geltendes Recht verstoßen hat, ist dabei nicht die Frage. Das Gericht wird vielmehr die Frage zu klären haben, ob die Frau schuldhaft gehandelt hat. Sie sagt: "Ich konnte nicht anders".
https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-gegen-wuerzburger-ordensfrau-wegen-kirchenasyl,SYWi5mo
Dort aber wurden sie misshandelt, x-fach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen, weshalb sie nach D geflüchtet sind.
Heue nun ist der Prozess gegen Schwester Juliana. Dass die Ordensschwester gegen geltendes Recht verstoßen hat, ist dabei nicht die Frage. Das Gericht wird vielmehr die Frage zu klären haben, ob die Frau schuldhaft gehandelt hat. Sie sagt: "Ich konnte nicht anders".
https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-gegen-wuerzburger-ordensfrau-wegen-kirchenasyl,SYWi5mo
Sorry, falsch geschrieben: der Prozess ist erst morgen, am Mittwoch.
Könnte aus meiner Sicht durchaus ein Urteil mit Tragweite sein. Die Praxis des Kirchenasyls ist ja durchaus gängig (wenn in Deutschland naturgemäß weniger als in den katholischen Mittelmeer-Staaten), und wurde, so weit ich weiß, auch staatlich bislang nicht angefasst. Wenn hier also auf schuldhaftes Handeln entschieden wird, könnte das schon ein Art "Dammbruch" sein, der den Umgang mit dem Kirchenasyl verändert- und zwar nicht zum Positiven. Hoffen wir, sie kommt davon.
Hier sterben jetzt auch Menschen, deswegen schauen wir vielleicht nicht mehr so genau hin, wenn im Mittelmeer die Leichen dümpeln.
Ich möchte trotzdem dieses, für mich positive, Urteil des Amtsgerichtes Kitzingen erwähnen.
Und ja, man kann die großen Kirchen aus vielen Gründen zu Recht kritisieren, aber wenn ich auf echte Christen treffe, die das Nächstenliebe-Ding ernst meinen, habe ich immer wieder Respekt.
Urteil zu Kirchenasyl in Bayern
Rechtswidrig, aber nicht strafbar
Macht sich ein Mönch strafbar, wenn er aus Gewissensgründen einem Asylsuchenden Schutz bietet, obwohl er dies nach den geltenden Regeln nicht gedurft hätte?
Der Mönch habe zwar »rechtswidrig« Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt des Asylbewerbers geleiste...Seine »glaubhafte Berufung auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit« stelle aber »einen aus Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz herzuleitenden Entschuldigungsgrund« dar, »der eine Bestrafung im hier zu entscheidenden Einzelfall ausschließt«. ...
Der 49-Jährige, der die Flüchtlingsarbeit der...Benediktinerabtei koordinierte, nahm den im Gazastreifen geborenen Mann auf...Da er zuerst in Rumänien registriert worden war, hätte er laut dem Dublin-Verfahren dorthin zurückkehren müssen. Der Mönch nahm ihn schließlich...auf – und behielt ihn auch dann noch dort, als die Härtefallkommission....den Antrag abgelehnt hatte. So lange, bis die Überstellungsfrist nach Rumänien abgelaufen war, und der Asylsuchende damit in Deutschland bleiben konnte.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kirchenasyl-amtsgericht-kitzingen-spricht-moench-frei-a-0df783e7-fff4-4f39-9f2c-78f330ae1a8b
Ich möchte trotzdem dieses, für mich positive, Urteil des Amtsgerichtes Kitzingen erwähnen.
Und ja, man kann die großen Kirchen aus vielen Gründen zu Recht kritisieren, aber wenn ich auf echte Christen treffe, die das Nächstenliebe-Ding ernst meinen, habe ich immer wieder Respekt.
Urteil zu Kirchenasyl in Bayern
Rechtswidrig, aber nicht strafbar
Macht sich ein Mönch strafbar, wenn er aus Gewissensgründen einem Asylsuchenden Schutz bietet, obwohl er dies nach den geltenden Regeln nicht gedurft hätte?
Der Mönch habe zwar »rechtswidrig« Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt des Asylbewerbers geleiste...Seine »glaubhafte Berufung auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit« stelle aber »einen aus Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz herzuleitenden Entschuldigungsgrund« dar, »der eine Bestrafung im hier zu entscheidenden Einzelfall ausschließt«. ...
Der 49-Jährige, der die Flüchtlingsarbeit der...Benediktinerabtei koordinierte, nahm den im Gazastreifen geborenen Mann auf...Da er zuerst in Rumänien registriert worden war, hätte er laut dem Dublin-Verfahren dorthin zurückkehren müssen. Der Mönch nahm ihn schließlich...auf – und behielt ihn auch dann noch dort, als die Härtefallkommission....den Antrag abgelehnt hatte. So lange, bis die Überstellungsfrist nach Rumänien abgelaufen war, und der Asylsuchende damit in Deutschland bleiben konnte.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kirchenasyl-amtsgericht-kitzingen-spricht-moench-frei-a-0df783e7-fff4-4f39-9f2c-78f330ae1a8b
Heute entscheidet sich das Schicksal von Schwester Juliana Seelmann aus dem Kloster Oberzell bei Wü. Sie hat zwei nigerianischen Frauen Kirchenasyl gewährt. Der Grund: die beiden Frauen sollten aufgrund des Dublin-Ankommens nach Italien abgeschoben werden, von wo sie nach D eingereist waren.
Dort aber wurden sie misshandelt, x-fach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen, weshalb sie nach D geflüchtet sind.
Heue nun ist der Prozess gegen Schwester Juliana. Dass die Ordensschwester gegen geltendes Recht verstoßen hat, ist dabei nicht die Frage. Das Gericht wird vielmehr die Frage zu klären haben, ob die Frau schuldhaft gehandelt hat. Sie sagt: "Ich konnte nicht anders".
https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-gegen-wuerzburger-ordensfrau-wegen-kirchenasyl,SYWi5mo
Dort aber wurden sie misshandelt, x-fach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen, weshalb sie nach D geflüchtet sind.
Heue nun ist der Prozess gegen Schwester Juliana. Dass die Ordensschwester gegen geltendes Recht verstoßen hat, ist dabei nicht die Frage. Das Gericht wird vielmehr die Frage zu klären haben, ob die Frau schuldhaft gehandelt hat. Sie sagt: "Ich konnte nicht anders".
https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-gegen-wuerzburger-ordensfrau-wegen-kirchenasyl,SYWi5mo
Sorry, falsch geschrieben: der Prozess ist erst morgen, am Mittwoch.
Naja, mehr Alternativen gibt es halt nicht. Aber genau diese zwei.
Ich will hier keine VT heraufbeschwören (Wortspiel), aber in das Kartellamt habe ich seit der verbraucherunfreundlichsten "Entscheidung" (Monopole bei den TV-Verträgen abschaffen, wofür dann weitere Einzel-Monopole geschaffen wurden, die das Kartellamt dann nicht mehr gestört haben) kein Vertrauen mehr.
Wie bei den TV-Verträgen kann diese Aussage zu 50+1 jetzt zum nächsten und damit finalen Schritt der Totalkommerzialisierung des Fußballs in D führen.
Bestimmt nur Zufall.
Ich will hier keine VT heraufbeschwören (Wortspiel), aber in das Kartellamt habe ich seit der verbraucherunfreundlichsten "Entscheidung" (Monopole bei den TV-Verträgen abschaffen, wofür dann weitere Einzel-Monopole geschaffen wurden, die das Kartellamt dann nicht mehr gestört haben) kein Vertrauen mehr.
Wie bei den TV-Verträgen kann diese Aussage zu 50+1 jetzt zum nächsten und damit finalen Schritt der Totalkommerzialisierung des Fußballs in D führen.
Bestimmt nur Zufall.
WuerzburgerAdler schrieb:
Naja, mehr Alternativen gibt es halt nicht. Aber genau diese zwei.
Ich will hier keine VT heraufbeschwören (Wortspiel), aber in das Kartellamt habe ich seit der verbraucherunfreundlichsten "Entscheidung" (Monopole bei den TV-Verträgen abschaffen, wofür dann weitere Einzel-Monopole geschaffen wurden, die das Kartellamt dann nicht mehr gestört haben) kein Vertrauen mehr.
Wie bei den TV-Verträgen kann diese Aussage zu 50+1 jetzt zum nächsten und damit finalen Schritt der Totalkommerzialisierung des Fußballs in D führen.
Bestimmt nur Zufall.
Man kann diese zwei Optionen daraus ableiten und ich halte sie auch für am wahrscheinlichsten. Dennoch würde ich jetzt erstmal abwarten was passiert, und ob es auch noch weitere Optionen geben kann (evtl Ausgleich des Vorteil, zusätzliche Beschränkungen für die sich bereits im Markt befindlichen "Ausnahmen").
Auf jeden Fall hat das Kartellamt eine aus meiner Sicht absolut nachvollziehbare vorläufige Einschätzung abgegeben. Wobei mich interessieren würde, warum Leipzig nicht zu den Ausnahmen gehören soll, sofern sie tatsächlich nicht als Ausnahme bezeichnet worden sind.
Ich kann dem Kartellamt im aktuellen Fall nur nix vorwerfen, weil ich die Beurteilung, wie gesagt, nachvollziehbar finde. Diese Problematik hat sich der deutsche Profifußball mit seinen "Förderregelungen" oder wie sie das nennen schon selbst geschaffen.
WuerzburgerAdler schrieb:
Ich will hier keine VT heraufbeschwören (Wortspiel), aber in das Kartellamt habe ich seit der verbraucherunfreundlichsten "Entscheidung" (Monopole bei den TV-Verträgen abschaffen, wofür dann weitere Einzel-Monopole geschaffen wurden, die das Kartellamt dann nicht mehr gestört haben) kein Vertrauen mehr.
Das war eine verbraucherfeindliche Entscheidung. Die haben damals davon gesprochen das da ein Wettbewerb unter den Fernsehanstalten sein müsste. Wie soll der zustande kommen wenn keiner die gleichen Spiele zeigt? Wenn ich zwei Anstalten habe, beide das gleiche Spiel zeigen, ich dann auswählen kann, dann ist es ein Wettbewerb. Aber nicht wenn alle andere Spiele zeigen und der Kunde gezwungen ist mehrere Empfangsgeräte und mehrere Anbieter zu verwenden, das ist Abzocke.
Daran erinnere ich mich auch. Ich dachte nur, er hätte diesen Vortrag sogar bei ner Veranstaltung der Eintracht gehalten, aber vielleicht hab ich das auch falsch im Kopf, oder wir meinen 2 verschiedene Reden mit ähnlichem Tenor.
Jedenfalls hat das, was er so erzählt hat, unserem Scouting, unserer Nachwuchsarbeit so wie der Zusammenarbeit (oder eben nicht) zwischen Verein und AG ein ziemlich mieses Zeugnis ausgestellt, so viel ist bei mir hängen geblieben. Das war das, was ich mit veraltet meinte.
Aber "brüchiges Fundament" etc. klingt für mich, als wären wir kurz vorm Zusammenklappen gewesen, und so wars halt auch nicht.
Dass Bobic so wenig investieren konnte, hing ja auch damit zusammen, dass man eben die Rücklagen nicht anrühren wollte und das Minus der Vorsaison direkt wieder abgetragen hat.
Und selbst nach nem weiteren Abstieg hätten die Seitenwände noch gestanden.
Jedenfalls hat das, was er so erzählt hat, unserem Scouting, unserer Nachwuchsarbeit so wie der Zusammenarbeit (oder eben nicht) zwischen Verein und AG ein ziemlich mieses Zeugnis ausgestellt, so viel ist bei mir hängen geblieben. Das war das, was ich mit veraltet meinte.
Aber "brüchiges Fundament" etc. klingt für mich, als wären wir kurz vorm Zusammenklappen gewesen, und so wars halt auch nicht.
Dass Bobic so wenig investieren konnte, hing ja auch damit zusammen, dass man eben die Rücklagen nicht anrühren wollte und das Minus der Vorsaison direkt wieder abgetragen hat.
Und selbst nach nem weiteren Abstieg hätten die Seitenwände noch gestanden.
Sicher kann man über die Formulierung streiten. Der eine sieht ein Fundament, der andere gerade mal eine Baugrube. Fest steht nur, dass damals niemand protestiert hat.
anno-nym schrieb:
Das Thema „Wirksamkeit“ wird meiner Meinung nach in der öffentlichen Diskussion etwas falsch dargestellt, bzw. viele sind einfach unwissend.
Ich könnte jetzt einen längeren Text schreiben, aber ich habe hierzu ein relativ gutes Video (auf Englisch) gefunden:
https://youtu.be/K3odScka55A
Danke auch von mir für diesen Link. Der erklärt es ja anschaulich und nachvollziehbar.
brodo schrieb:anno-nym schrieb:
Das Thema „Wirksamkeit“ wird meiner Meinung nach in der öffentlichen Diskussion etwas falsch dargestellt, bzw. viele sind einfach unwissend.
Ich könnte jetzt einen längeren Text schreiben, aber ich habe hierzu ein relativ gutes Video (auf Englisch) gefunden:
https://youtu.be/K3odScka55A
Danke auch von mir für diesen Link. Der erklärt es ja anschaulich und nachvollziehbar.
In der Tat. Starkes Video.
Meine Lieben, irgendwie ist das hier aber inhaltlich in Teilen zuletzt schon mächtig verrutscht und argumentativ bisweilen etwas verklebt. Oder?
Misanthrop schrieb:
Meine Lieben, irgendwie ist das hier aber inhaltlich in Teilen zuletzt schon mächtig verrutscht und argumentativ bisweilen etwas verklebt. Oder?
Und verkrustet und vernarbt.
Tobitor schrieb:brodo schrieb:Tobitor schrieb:
Was ich nicht ganz kapiere: bei J&J ist die Wirksamkeit gegen schwere Verläufe 75%, bei BionTech nach der ersten Impfung 80%. Per Definition ist man mit J&J aber dann komplett geimpft, mit BionTech und nur einer Impfung aber nicht...
Hast du für diese Zahlen eine Quelle? Ich habe die mündliche Info von der Ärztin damals aus dem Impzentrum erhalten, dass alle Impfstoffe ab ca. 10 Tage nach der 1. Impfung einen Schutz vor schweren Verläufen von annähernd 100 % bieten. Zumindest für eine gewisse Zeit. Aber sie schützen halt nicht in jedem Fall vor Infektionen.
Hier beispielsweise: https://www.google.de/amp/s/www.aponet.de/artikel/covid-19-impfstoffe-wirksamkeit-im-vergleich-1-23940.amp
Und ein anderer User hat ja ähnliche Zahlen heute (oder war es gestern?) gepostet. Deswegen bin ich stutzig geworden.
Danke für den Link. Wenn ich es richtig verstehe, dann geht es bei den 80 % nach einer Biontech Erstimpfung nicht um schwere Verläufe, sondern um die wahrscheinlichkeit, sich anzustecken.
Das mit dem 75%igen Schutz vor schweren Verläufen nach J&J steht da aber in der Tat so. Keine Ahnung, ob das stimmt. Würde sich aber nicht zwangsläufig mit der Aussage meiner Impfärztin widersprechen, da zum Zeitpunkt der Aussage (war bei der 1. Impfung) J&J noch gar nicht zugelassen war.
Dass AstraZeneca zu 100% vor schweren Verläufen schützt, steht ja auch ausdrücklich in deinem Link.
brodo schrieb:
Danke für den Link. Wenn ich es richtig verstehe, dann geht es bei den 80 % nach einer Biontech Erstimpfung nicht um schwere Verläufe, sondern um die wahrscheinlichkeit, sich anzustecken.
Achtung. Diese Aussagen gelten bislang alle nur gesichert für die ursprüngliche Covid-Variante. Bei den Mutationen (und es werden ja fast täglich neue gemeldet) ist die Lage noch unklar. Auch wenn es "ermutigende Anzeichen" gibt.
Und bei dem aponet Beitrag ist der Absatz
wichtig!
Die angegebenen Zahlen der Wirksamkeit gegen schwere Verläufe beziehen sich danach nicht auf den Schutz nach der ersten Impfung mit AZ, Biontec oder Moderna sondern erst nach der 2. zuzüglich der Wirkungszeit.
Bereits nach der ersten Impfung zeigt sich schon ein nennenswerter Schutz gegen Ansteckung, allerdings halten Fachleute ihn für noch nicht nachhaltig und raten dringend dazu, alle zwei Impfungen in Anspruch zu nehmen. Zu beachten ist, dass der angegebene Impfschutz nicht unmittelbar nach der Impfung besteht.
wichtig!
Die angegebenen Zahlen der Wirksamkeit gegen schwere Verläufe beziehen sich danach nicht auf den Schutz nach der ersten Impfung mit AZ, Biontec oder Moderna sondern erst nach der 2. zuzüglich der Wirkungszeit.
Motoguzzi999 schrieb:
Beim letzten Post bitte diesen Soundtrack einspielen.
https://youtu.be/e9DDDF5HWjQ
Auch ich war ein lockerer Jüngling mit Haar...*knödel*
Motoguzzi999 schrieb:
Auch ich war ein lockerer Jüngling mit Haar.
Da kennt einer seinen Heinz Erhard. 😉
Ist halt eine willkommene Ablenkung für die Konservativen, im Wahlkampf auch mal mit dem Finger nach draußen zu zeigen und sagen zu können: "Haha. Ja, schaut mal die doofen Grünen."
So nach Aserbaidschan-Connection. Und dem Masken-Skandal. Und dem zunehmenden Druck aufgrund des Abrechnungsbetrugs in Impfzentren.
Dann lenke ich mal wieder den Blick in Richtung Konservative, "lehne mich zurück und geniese". Wobei man den Scheiss eigentlich nicht richtig genießen kann.. ist eigentlich eher traurig:
Die CDU-nahe Werte-Union hat nun Max Otte zum Vorsitzenden gewählt. Otte ist CDU-Mitglied und bekannt dafür, dass er eher AfD-afin ist.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/werteunion-chef-max-otte-beschwoert-treue-zur-union-nach-vorwurf-17370008.html
Voller Inbrunst gibt er zwar an, dass er "felsen- und bombenfest CDU-Mitglied ist", macht aber ebenfalls keinen Hehl daraus, als CDU'ler bei der letzten Bundestagswahl die AfD gewählt zu haben, da er Merkel nicht unterstützt. Zudem war er auch Vorsitzender der Desiderius-Erasmus-Stiftung, also des Wissenschaftszirkels der AfD.
Aufgrund der Wahl von Otte lässt sogar Maaßen seine Aktivitäten in der Werteunion ruhen. Maaßen! Der ist wohl nicht gerade als gemäßigter Konservativer bekannt (um es mal höflich auszudrücken). Otte ist dann wohl noch ein anderes Kaliber. Nuja. Zum Lübcke-Mord ist Otte damals Folgendes aus dem Gesicht gefallen:
„Endlich hat der Mainstream eine neue NSU-Affäre und kann hetzen. Es sieht alles so aus, dass der Mörder ein minderbemittelter Einzeltäter war, aber die Medien hetzen schon jetzt gegen die „rechte Szene“, was auch immer das ist.“
Herzlichen Glückwunsch als Vorsitzender der Werteunion, Herr Otte! Laschet ist so etwas in Wahlkampfzeiten natürlich gar nicht recht und spricht davon, dass die Werteunion nichts mit der CDU zu tun hat.
Da sage ich: Ja, außer dass sie halt einen ganzen Stall voll CDU-Mitglieder beinhaltet, die kein Problem damit haben, so jemanden wie Otte zum Vorsitzenden zu wählen.