

Brady
77672
Zeus schrieb:
.. Erst nach Kenntnisnahme bei zumutbarer Möglichkeit der Sperrung, die bei Ebay gegeben ist, muß der Diensteanbieter tätigwerden....
Staatsanwalt Prof. Dr. Dr. Dr. jur. Barbarella Zeuslesch!!
Also mal ganz im ernst...diese Diskussion kommt alle Jahre wieder. Wo ein Angebot ist...ist auch eine Nachfrage und wer über Ebay die Karten kauft, ist doch selber schuld.
Brady
Brady