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concordia-eagle

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Pforzheimer schrieb:
Folgender Sachverhalt:

Meine Oma hatte in ihrem Zweifamilienhaus die untere Wohnung an ein junges Paar vermietet. Das Mietverhältnis begann  am 01.06.2010. Die Miete betrug 275 Euro zzgl. 75 Euro Nebenkosten für Öl, Wasser und Müll. Bis zum Juni 2011 gab es keinerlei Probleme, Miete und Nebenkosten wurden pünktlich bezahlt. Anfang Juni 2011 schmiss dann das Mädchen ihren Freund (Mitmieter) aus der Wohnung, da sie mit einem neuen Kerl zusammen war. Meine Oma machte eine Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.06.2010 bis 31.05.2011, was eine Nachbezahlung von 584 Euro ergeben hat. Der Junge bezahlte die Hälfte der Abrechung und bat darum das Mietverhältnis zum 31.08.2011 zu beenden. Meine Oma, sowie die Mieterin stimmten dem zu. Der Junge (bereits ausgezogen) bezahlte noch die Hälfte der Miete für Juli und August.

Am 09.07.2011 kündigte die Mieterin die Wohnung fristgerecht zum 31.10.2011. Meine Oma sagte ihr aber zu, dass sie bereits zum 30.09. aus der Wohnung kann.

Die Mieterin hat für die Monate Juli, August (anteilig), September weder Miete noch Nebenkosten bezahlt. Auch die Hälfte der Nebenkostenabrechnung wurde von ihr nicht beglichen.

Des Weiteren hat sie die Wohnung in einem derart schmutzigen Zustand verlassen, dass drei Personen (meine Tante und zwei Freundinnen) jeweils ca. 6 Stunden mit Reinigung und Desinfektion beschäftigt waren. Sie hatte zwei Hunde die die ganze Wohnung vollgesch….en haben.
Deshalb wurde zusätzlich zu den offenstehenden Miet- und Nebenkosten noch ein Pauschalbetrag für die Reinigung von 180 Euro berechnet.

Jetzt meine Fragen:

Für Wasser und Strom gibt es eigene Zähler.
Für das Heizöl jedoch nicht. Hier wurden immer 3000 Liter im Jahr (auch mit den Vormietern) getankt und in der Abrechnung Halbe/Halbe gemacht. Beide Wohnungen sind ungefähr gleich groß, meine Oma ist alleinstehend. Kann hier so abgerechnet werden, oder ist das nicht zulässig?

Die Mieterin meint jetzt, dass die Kündigung des Mietverhältnisses ihres Ex-Freundes nicht ordnungsgemäß war und er noch die Hälfte der September Miete zu begleichen hat.

Des Weiteren behauptet sie, dass sie das Geld in einem Kuvert in den Briefkasten meiner Oma geschmissen hat. Was definitiv nicht stimmt. Da ist doch sie in der Beweispflicht, oder?

Die 180 Euro möchte sie auch nicht bezahlen, bzw. fordert die Rechnung der Reinigung an und verweist darauf, dass falls es keine Rechnung gibt, sie dem Finanzamt eine Meldung wegen Schwarzarbeit machen müsste?

Meine Oma möchte mittlerweile die Sache ruhen lassen, da sie nervlich fix und fertig ist. Einen Rechtsanwalt möchte sie nicht nehmen, da sie Angst hat, dass bei der Sache nichts rauskommt und sie nachher noch drauflegen muss (Kosten für den Rechtsanwalt). Eine Rechtschutzversicherung hat sie nicht.

Nun die Frage an unsere Rechtsanwälte hier. Lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt, oder wird da nicht viel dabei rauskommen?

Zur Not müsste ich dann mal meine russischen Freunde vorbeischicken  


Der Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich jedenfalls für den Rechtsanwalt sicher nicht. Bei dem Gegenstandswert und den unterschiedlichsten Ansprüchen, würde die/der Kollege/in bei McD das fünffache verdienen.

Nur kurz:
1. Nebenkosten pro qm ist normalhin ok.
2. Mieterin schuldet auch allein sämtliche Miete und Nebenkosten, da vorher (wahrscheinlich, hängt vom Wortlaut des Vertrages ab) Gesamtschuldner. Soll sie sich das Geld vom Ex zurückholen.
3. Selbstverständlich ist sie beweispflichtig.
4. Ist ohne den Vertrag zu kennen nicht zu beantworten, die Pauschale für Eigenleistung könnte aber fraglich sein.
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DeWalli schrieb:
Schmidti.82 schrieb:
Ist der Adrion bescheuert? Wieso nominiert denn bitte nicht Rode für die U21?    


Man weiß es nicht  
Gut für uns.


Naja, Gündogan, Leitner, Rudy...

ganz blind sind die auch nicht.
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[quote=rotundschwarz]Jetzt, nachdem wir drei Mal in Folge gewonnen haben (doch, haben wir!)....

Yes, moralischer Sieger.
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RoadRunner_de schrieb:
LOL

Ich sach mal so, wenn Pilsen jetzt noch einen rein macht, dann braucht Schalke 2 Tore.  


Und da hat Magath 4 Stück kassiert.
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MrBoccia schrieb:
Misanthrop schrieb:
MrBoccia schrieb:
Und ich werde wohl nicht umhin kommen, der Dame die Portokosten zu erstatten.
Da hättest Du jetzt aber den Thread-Inhalt ignoriert.  

nö, ich beziehe mich da auf den CE'schen Beitrag. Ich könnte der Dame wohl nachweisen, dass sie zu blöd ist, aber das würde mich mehr kosten als die Portokosten.

Somit streite ich net mit dir rum, erstatte ihr das Porto und setze sie auf die Liste der gesperrten Bieter.


Ich brauche bitte noch den Gegenstandswert, damit ich Dir meine Gebührenrechnung schicken kann.
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Snuffle82 schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Platz 6 von 17, also nicht mal im oberen Drittel ist selbstverständlich nicht mein Anspruch.

Madamsche, an den Fragen müsse Se noch arbeite.  


Nenne mir ...

1. ... einen Film, in dem eine Nuss vorkommt.
2. ... einen Schauspieler, der im letzten Jahr ein Nachtschattengewächs seiner selbst war.
3. ... einen Darsteller aus Emergeny Room.
4. ... einen Joghurt aus einem TV-Werbespot.
5. ... die Farbe des Opels aus dem aktuellen TV-Werbespot.


Jaaa, genau solche brauch ich. Jubel!

1. cast away
2. Paul Breitner in potatoe Fritz
3. George Clooney
4. Ehrmann
5. Schwarz http://www.youtube.com/watch?v=x6g9ZTxkoGs

Tagessieger, tagessieger Hej,hej
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Platz 6 von 17, also nicht mal im oberen Drittel ist selbstverständlich nicht mein Anspruch.

Madamsche, an den Fragen müsse Se noch arbeite.
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tutzt schrieb:
subway schrieb:
@Tackleberry: müssen gewerbliche Verkäufer nicht erst ab 40€ Warenwert auch das Rückporto erstatten?


Bei einem Widerruf, ja.
Hier geht es aber um Mängelgewährleistung, bzw. um Rücktritt nach endgültiger Verweigerung der (Nach)Erfüllung. Daher hat sämtliche Schäden (wie eben Kosten der Rücksendung) der Verkäufer zu tragen.  



So kann man es auch sagen
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subway schrieb:
@Tackleberry: müssen gewerbliche Verkäufer nicht erst ab 40€ Warenwert auch das Rückporto erstatten?


Nein, wenn er ein aliud liefert oder mangelbehaftete Ware, muss er selbstverständlich -egal ab welchem Wert- die Rücksendekosten tragen oder (meist wenn die Kosten höher als der Warenwert sind) einfach das Geld zurückerstatten.

Und Boccia, das hängt davon ab, ob ein Rückgabeanspruch besteht oder ob Du im Recht bist und nur freiwillig, kulanterweise eine Rücknahme anbietest.

Bei ersterem trägst Du alle Kosten bei letzterem stellst Du die Bedingungen.
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vonNachtmahr1982 schrieb:
4 Millionen für Inui find ich aber schon recht hoch angesetzt.  


In der Tat.
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seventh_son schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Ich brauche überhaupt nichts mehr zu schreiben und setze einfach unter jeden einzelnen Beitrag von seventh son ein "so sehe ich das auch".


Sehr gut, dann fällt auch nicht auf wenn du mal wieder zu spät kommst    


 
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Snuffle82 schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Echt? Wo und für wen?


Mir doch egal.  


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Nach Ihrer eigenen Homepage macht sie Modekollektionen und Fernsehen. Von modeln habe ich da nix gelesen.

http://www.heidiklum.com/Aktuelles.aspx
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Echt? Wo und für wen?
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Snuffle82 schrieb:
oko1979 schrieb:
Snuffle82 schrieb:
Snuffle82 schrieb:
Sind in der Hall of Fame eigentlich schon irgendwelche Spielleiter-Punkte mit drin?


Hat da wer ne Antwort für mich?!  


Hätte schon ... aber du erwartest das doch nicht ernsthaft von mir - bei meiner Platzierung in deinem Spielleiterranking    


Mir is das doch schnuppe, ob ihr eure Punkte habt oder nicht.  


Wann gehts denn weiter Snuffle?
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Schobberobber72 schrieb:
Heidi Klum? Welchen Teil von "aktuell" habt ihr Deppen denn nicht verstanden???



Yep, ich google mir einen Wolf um rauszufinden, ob Kate Moss noch aktiv modelt und hier wird eine Ehemalige gewählt.

Ich hätts mir aber auch denken können, bin schließlich lange genug dabei.
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Ich brauche überhaupt nichts mehr zu schreiben und setze einfach unter jeden einzelnen Beitrag von seventh son ein "so sehe ich das auch".
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Ja, Danke Wursti. Es waren sehr interessante Fragen quer durch alle möglichen Gebiete dabei. Well done.  

Dass es Libero geschafft hat, mich in der letzten Runde noch zu unterbieten, hätte ich nicht gedacht

Abschließend: Der Spielleiter ist tod, es lebe die Spielleiterin.  
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Bigbamboo schrieb:
Aktuelle Kamera, anyone?    


Ja
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Foofighter schrieb:
EON
Kate Moss
Ein Kessel Buntes
Mignon
HR3


Die ersten halbwegs akzeptablen Antworten aber erwartungsgemäß dürfte ich bei den Fragen 2+3 nicht so dolle abgeschlossen haben. Bei Frage 4 auch nicht, das aber unerwartet.