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HeinzGründel

93451

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Jugger schrieb:
 


Der war gut
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woschti schrieb:
in der juristerei kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus. daher mal ne frage:

soweit ich mich erinnere, akzeptiert man doch das höchstinstanzliche sportgericht (die genaue bezeichnung kenne ich nicht) als maßgebend um in der bundesliga mitspielen zu dürfen, richtig?
und wenn das so ist, wäre dann ein gang vor ein ordentliches gericht ein nicht anerkennen der spielregeln und folglich ein grund uns auszuschließen?  



Kurz.

Doch das ist in eingeschränktem Rahmen möglich.

Zu unterscheiden ist zwischen Tatsachenentscheidungen und anderen Maßnahmen. Entscheidungen, die während des Wettkampfes von einem Schiedsrichter getroffen werden, sind im Normalfall weder von Sportgerichten noch von staatlichen Gerichten überprüfbar.
Andere Maßnahmen, sind von staatlichen Gerichten grundsätzlich voll überprüfbar.
Zu prüfen ist dann.

A)ob die verhängte Maßnahme aufgrund einer wirksamen Satzung und unter Einhaltung des dort festgelegten Verfahrens zustandekam;
b)ob allgemeine Verfahrensgrundsätze wie ausreichendes rechtliches Gehör oder Gelegenheit zur Verteidigung eingehalten wurden;
c)ob die Tatsachen aufgrund derer die Maßnahme verhängt wurde, fehlerfrei ermittelt wurden;
d)ob die konkrete Vorschrift der Satzung auch richtig angewendet wurde;
e)ob das ausgesprochene Strafmaß verhältnismäßig war.


Bei Punkt C und E  könnte man ansetzen.

Sozusagen ein CE
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Basaltkopp schrieb:
crasher1985 schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Würden wir den DFB eigentlich mit dem Gang vor ein ziviles Gericht unter Druck setzen? Sprich, würde das Verfahren das Spiel gegen LEV verhindern?

Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.


ICh denke mal dann könnten wir Schadenseratz vom DFB einfordern.


Das würde aber eine gewaltige Klagewelle geben. Theoretisch könnten dann 26.000 DK-Besitzer den DFB auch verklagen. Bzw. diejenigen DK-Besitzer die nicht rein dürfen.


Nein. Der DFB ist nicht Vertragspartner.
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Stadionverbote sind nicht per se kontraproduktiv. Wohl aber die Vergabepraxis und nunmehr auch wieder die auf 10 Jahre verlängerte Dauer.
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3zu7 schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Man kann das natürlich auch umgekehrt machen. Als Zeichen der Wertschätzung lernt die gesamte Mannschaft jetzt täglich drei Stunden japanisch.
Nein, dieser Vorschlag kommt nicht von der Grünen Jugend Hessens ,sondern von mir.


Du bist keinen Deut besser.

BTW wollte ich gestern an die Konsti. Die war aber nicht. Irgendwie kotzt mich die Sommerpause nur noch an. Wäre ich doch Bielefelder.


Wir waren an der " Haupt" Du heimlicher Ostwestfale
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Man kann das natürlich auch umgekehrt machen. Als Zeichen der Wertschätzung lernt die gesamte Mannschaft jetzt täglich drei Stunden japanisch.
Nein, dieser Vorschlag kommt nicht von der Grünen Jugend Hessens ,sondern von mir.
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Libero1975™ schrieb:
Cassiopeia1981 schrieb:
Verstehe nicht, wie man so lange die Sprache des Landes in dem man lebt boykottieren kann.

liegt wohl mitunter daran, dass deutsch als eine der schwersten Sprachen überhaupt gilt. Lernt man eben nicht mal so nebenbei sondern bedarf intensiver Schulung. Das ist natürlich keine Entschuldigung, aber ein Erklärungsversuch.
Dazu sind Fußballer durch ihre ständigen Vereinswechsel logischerweise nicht so richtig integriert, da fehlt dann auch die tägliche Anwendung der Sprache in richtigen Gesprächen.
Naja, wenigstens das Englisch sollte passabel sein. Beim Trainer natürlich auch  ,-)






Das liegt wohl in erster Linie an einem selbst. Occean ist das positive Vorbild.  
Ein anderer Spieler ,bei desssen Erwähnung ja mittlerweile die Sperrung des Beitrags droht,ist das personifizierte negative Beispiel.
Wahrscheinlich fehlten da auch noch ein paar Gehirnzellen. Indes liegt das meist nicht einmal am Spieler. Meines Erachtens ist da der Verein gefragt. Der bekommt einen Privatlehrer. Täglich 2 Stunden . Dann müßte es nach einem halben Jahr doch einigermaßen klappen. Selbst bei einer Inselbegabung die dreimal den Ball hochhalten kann.
Macht man nichts,haben wir in absehbarer Zeit das nächste Mißverständnis.
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3zu7 schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Hier isses


...und was ist der Assauer deswegen damals ausgerastet.
Na ja, mittlerweile vergessen.


Da hatte der Assauer auch recht. Bier und Fußball . Geht gar nicht,oder?
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Rücken

HSV

Rotes Meer

Andreas

WC
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Ich hätt jetzt Lust auf ein Eis am Stiel.
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Bei mir hat sich in letzter Zeit was geändert. Deswegen habe ich auch einen Änderungswunsch.



Kann ich mir auch schwule Arschkuh daraufdrucken lassen?
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3zu7 schrieb:
Sei lieber froh, dass Du noch nicht als Nazi beschimpft wurdest.


Wer als erster Nazi sagt hat gewonnen
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Wenn ich das Interview richtig verstanden habe, dann haben wirr die Personalisierung  der  Tickets..  Da  bedanke ich mich doch recht herzlich bei allen Verantworttlichen.
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MrBoccia schrieb:
ah, der Heribert ist auch da


Gleich reiß ich mir meine HB Maske runter. Da werdet ihr blöde schauen.
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Sagen wir es mal so. Die Kollegen von der Gewerkschaft tun sicherlich ihr Bestes..
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Arbeit, Miete und Verkehr lohnen sich. Der Rest eher nicht.

Tipp an alle die öfters mal streiten..
2 Rechtschutzversicherungen abschließen.

Nimmt man die seinige allzuoft in Anspruch wird man gerne auch mal rausgeworfen. Und dann kommt man auch nicht mehr bei einer anderen Gesellschaft unter. Die tauschen sich nämlich aus.
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Apropos.Kommen die nicht gegessenen Glasnudeln auch
in den Altglascontainer?
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Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


Das hätte der Herr Blogbetreiber mal vorher getan, dann würde er jetzt net so blöde aus der Wäsche schauen.
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Real gegen Barca ein Derby..ungefär so derbig wie unser ewig junges Derby Eintracht Frankfurt gegen Traktorist Plovdiv

Das sind keine Deppen hier, das sind Trottel. Forschtbar..
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Da hinne um die Eck