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IQ20

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Bei nur 1500 Karten werden sich manche Fans hier die Haare raufen! Aber keine Sorge: Auch dafür hat unsere Eintracht vorgesorgt. Wenn man die Meldung auf der Startseite anklickt, gibts 'ne tolle Werbung für ein Mittelchen gegen Haarausfall!  
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Ich kann mich den Worten von zico_b nur anschließen. Er hat alles gesagt, was es zu dieser windelweichen "Entschuldigung" zu sagen gibt. Sie ist in dieser Form inakzeptabel.
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@Koi: Oh ja, stimmt, du hattest uns etwas gefragt. Sorry, aber die Erregung, der Beruf... ,-)
Ich meine auch, dass man zunächst die Pressemitteilung aus Mainz abwarten sollte, wenngleich, egal wie sie aussieht, die Beurteilung der Aktion sicher nicht anders ausfallen wird.
Persönlich meine ich, dass jeder "seine" Erlebnisse schriftlich festhalten sollte. Das ist besser, als wenn man - auch mittels Formulierungshilfe - das Ganze in ein festes Kleid schnürt. Es kommt authentischer rüber!
Was aber drin stehen sollte, sind Name und Anschrift des Geschädigten, genauer Block, Sitzreihe und Sitz. Darüber hinaus sollten Zeugen benannt werden, aber auch soweit bekannt z.B. die Nummer des Ordners, der die Kontrolle vorgenommen hat. Sollten Kleidungsstücke abhanden gekommen sein, muss auch das Erwähnung finden. Es reicht im übrigen ein einfaches Schreiben aus, aber das habe ich schon an anderer Stelle erwähnt.
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Nein, das ist so nicht ganz richtig! Wenn eine Stadionordnung gilt, dann verbindlich für "beide" Beteiligte. Sie ist vertraglicher Bestandteil. Egal, ob nun Mainz, Dortmund, Wolfsburg oder Frankfurt: Eine einseitige Erweiterung kommt nicht in Betracht.
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Und noch einmal:
Die Mainzer werfen Nebelkerzen, weil sie genau wissen, dass sie sich selbst nicht an ihre eigene Stadionordnung gehalten haben.
Es geht absolut nicht darum, ob Eintrachtfans sich in den Heimblöcken der Mainzer aufhalten. Es geht um die - insoweit in der Stadionordnung mit Recht nicht erwähnten - neutralen Blöcke!
Die Geschäftsführung der 05er muss sich vorhalten lassen, mit ihrer rechtswidrigen Anordnung an den Ordnungsdienst jedes Maß an Verhältnismäßigkeit aus den Augen verloren zu haben.
Es ist z.B. mehr als beschämend - immer unterstellt, hier wird die Wahrheit gesagt -, junge Damen sich entblößen zu lassen, damit sie ihr mit der Eintrittskarte erworbenes Recht auf Teilhabe am Fußballspiel überhaupt wahrnehmen können. Das ist in der Tat ein Skandal!
Dabei geht es auch nicht darum, sowas vorher anzukündigen oder nicht! Es ist und bleibt in jedem Fall rechtswidrig, da in gar keinem Fall damit etwas erreicht werden konnte, was man erreichen wollte (im übrigen bin ich eher der Meinung, dass es sich um reine Schikane gehandelt hat...).
Jeder Betroffene sollte wirklich ernsthaft überdenken, ob er nicht so verfahren sollte, wie ich es weiter oben geschrieben habe. Ein einfaches Schreiben an die StA mit Schilderung dessen, was einem widerfahren ist mit der Bitte, das Verhalten auf strafrechtliche Relevanz hin zu prüfen, reicht vollkommen aus.

Nochmal generell zu Hausrecht und Stadionordnung:
Natürlich steht Mainz 05 das Hausrecht zu. Durch die Stadionordnung findet indes eine Art Selbstbeschränkung statt; nur bei Verstößen hiergegen ist es gestattet, vom Hausrecht Gebrauch zu machen im Rahmen der vorgesehenen Sanktionen! So darf Personen, die sich an die SO halten, nicht der Zutritt aus anderen Gründen verwehrt werden, sieht man selbstverständlich von vorher verhängten Hausverboten (SV) einmal ab.

Es ist auch nicht Aufgabe der 05er, angeblich notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öff. Sicherheit und Ordnung zu "erlassen", da dies allein Aufgabe der zuständigen Polizeibehörde ist!
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@Paramountie: Schau mal weiter oben nach, was ich dazu geschrieben habe! ,-)
Auf gar keinen Fall sind die getroffenen Maßnahmen von der Stadionordnung gedeckt, da sie sich auf ganz andere Blöcke bezogen haben als die in der SO genannten.
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@HeinzGründel: Du hast da eine ältere Stadionordnung herangezogen!
Die aktuelle vom 10.2.2006 gibt es hier: http://www.mainz05.de/downloads/2005-2006/Stadionordnung-2006.pdf#search='stadionordnung%20mainz%2005'

Und da steht das wirklich drin...
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Da hat man offensichtlich ganz gehörig etwas missverstanden.
Es geht nicht um die Telco-Tribüne, welche unstreitig (Bl. P - S) den Heimfans zugeordnet ist und auf der Gästefans wirklich nichts zu suchen haben.
Es geht allein um die neutralen Blöcke, insbes. die DPD-Tribüne (Bl. F - J). So wie es bislang verstehe, sind vorrangig betroffen Eintrachtfans, die dort ihren Sitzplatz nehmen wollten, evtl. auch um solche mit Plätzen auf der Haupt- (DBV-Winterthur-) Tribüne.
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Ich habe erst jetzt bewusst wahrgenommen, was einigen unserer Fans heute widerfahren ist in Mainz und bin entsetzt!
Hier nützen keine "Racheschwüre" oder sonstige eher kontraproduktive Maßnahmen. Dieses ist nunmehr einzig und allein Angelegenheit der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Nach meinem Dafürhalten hat der Ordnungsdienst von Mainz 05, offenbar auf Weisung des Vereins (eine Weisung der Einsatzleitung der Polizei halte ich für sehr unwahrscheinlich, dort kennt man vermutlich nämlich die Gesetzeslage), mit den hier hinlänglich beschriebenen Anordnungen bei weitem den durch Gesetz und Stadionordnung umschriebenen Handlungsspielraum überschritten.
Fakt ist doch, dass der-/diejenige, der/die den Anordnungen nicht nachgekommen wäre, den Block nicht hätte betreten dürfen trotz geprüfter ordnungsgemäßer Eintrittskarte. Es dürfte jedenfalls ein "empfindliches Übel" iSd Nötigungstatbestandes des StGB darstellen, trotz Bezahlung seinen Platz im Stadion in einem - wohlgemerkt - neutralen Block nicht einnehmen zu dürfen, wenn man nicht Trikot oder Schal u. dgl. vorher abgibt. Die Aufforderung, Trikot oder Schal abzugeben, sehe ich als rechtswidrig an. Es gibt keinen rechtfertigenden Grund hierfür, weder in der Stadionordnung noch im sonstigen Gefahrenabwehrrecht. M.E. besteht hier der - wohl begründete - Verdacht einer Nötigung, § 240 StGB, zum Nachteil der betroffenen Besucher. Dies gilt umso mehr, als dass offenbar keine vorherige Ankündigung solcher Maßnahmen erfolgte. Die Maßnahme ist im übrigen auch nicht durch das Hausrecht gestattet; es ist nämlich bislang durchaus üblich, in Fanbekleidung an Fußballspielen, auch in neutralen Blöcken, teilzunehmen. Wer als Hausherr hiervon abzuweichen gedenkt, hat dieses vorher anzukündigen und triftige Gründe zu nennen, anderenfalls Gewohnheitsrecht greift mit der Folge einer entspr. Einschränkung des Hausrechts.

Jeder, der von diesen Maßnahmen unmittelbar betroffen war, sollte unverzüglich

1.) Strafanzeige gegen die Vereinführung des FSV Mainz 05 erstatten wegen des Verdachts der Nötigung, zu richten an

Staatsanwaltschaft Mainz
Ernst-Ludwig-Str. 7
55116 Mainz

2.) ein Beschwerdeschreiben zu richten an die

DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Otto-Fleck-Schneise 6a
60528 Frankfurt a.M.

Wer aufgrund der Maßnahme morgen oder übermorgen krank wird, sollte sich   ein ärztliches Attest besorgen und die Strafanzeige erweitern auf den Verdacht der Körperverletzung, und - wichtig - diesbezüglich auch Strafantrag stellen.

Das Verhalten der Verantwortlichen des FSV Mainz 05 ist in keinster Weise hinnehmbar, durch absolut nichts zu rechtfertigen und wird deshalb in der gebotenen Weise juristisch zu würdigen sein.

IQ20
Stefan Bonasch
-Rechtsanwalt-
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Auch ohne Adblock kann man die Pop-under Fensterchen verbannen.

1. IE 6.0
Internetoptionen aufrufen --> Sicherheit --> Stufe anpassen --> Scripting: Active Scripting, Einfügeoperationen über ein Script zulassen und Scripting von Java Applets allesamt deaktivieren; 2 x bestätigen: Fertig!
Aber Vorsicht: Manche Websites funktionieren dann nicht mehr richtig!  ,-)

2. Firefox
Anders als der IE verfügt Firefox über eine ganz ordentliche Cookieverwaltung. Die hier nervigen Pop-under Fenster werden über Cookies gesteuert, man bekommt deshalb am Tag die Dinger nur zweimal präsentiert (allerdings genau zweimal zuviel...).
Ohne den Betrieb im übrigen zu beeinträchtigen, verfährt man wie folgt:
- Extras --> Einstellungen --> Datenschutz --> Cookies aufrufen
- Cookies akzeptierten ankreuzen (ist eh in der Regel so eingestellt), ferner "falls von der Website gesetzte Cookies nicht schon einmal entfernt wurden" ankreuzen
- mit Ok bestätigen
- erneut Extras [...] --> Cookies aufrufen, Cookies anzeigen anklicken
- in der Liste nacheinander folgende Cookies anklicken und dann auf Cookie entfernen klicken:
1) ilead.itrack.it
2) m1.webstats4u.com
3) webstats4u.com
- schließen und mit Ok bestätigen - Fertig!

Viel Erfolg,
IQ20
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Das Frankfurter Lokalradio RadioX, über welches Dienstags zwischen 19 und 20 Uhr auch FanOmania, das Eintrachtmagazin ausgestrahlt wird, ist nach langer Abstinenz ab sofort wieder im Internet mit einem mp3-Livestream vertreten. http://www.radiox.de/live

Somit haben auch Fans außerhalb des engen terrestrischen Einzugsbereichs die Möglichkeit, die Sendungen zu verfolgen.
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Spiderwoman schrieb:
James reichen sie mir Bitte den Tee mit einem Filzechen Zitrone  ,-)  


Den James der mir das reicht würde ich sofort entlassen!  ,-)
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HeinzGründel schrieb:
Lieber Luzbert,
Du weißt doch, es ist leichter eine Auster mit der Hand zu öffnen als den Mund eines Anwaltes ohne Honorar.


Klasse, den muss ich mir merken, Herr Kollege!  
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Unter der Voraussetzung, dass es sich um einen normalen Wohnungsmietvertrag handelt (also nicht etwa möbliertes Zimmer im Hause, welches der Vermieter selbst bewohnt; Appartment in einem gewidmeten Studentenwohnheim o.ä.), gilt folgendes:

Seit Änderung des Mietrechts im September 2001 sind befristete Mietverhältnisse über Wohnraum anders zu beurteilen als früher. Das Mietverhältniss muss für den Mieter mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden können; entgegenstehende Vereinbarungen zu Lasten des Mieters (!) sind unwirksam. Indes ist der Vermieter, der insoweit nicht schutzwürdig ist, an die vereinbarte Mietdauer gebunden, d.h. er darf vorher nicht kündigen, jedenfalls im Regelfall.

Wenn deine Kündigung dem Vermieter rechtzeitig zugegangen ist, wird sie wirksam sein, und das Mietverhältnis ist mit Ablauf des 31.10.2006 beendet.

Viele Grüße, RA
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zum Thema zurück:
dpa meldet, dass die Stadt München gegen die 60er eine Unterlassungsverfügung erwirkt hat. Das Logo „bwin.de” muss von den Trikots entfernt werden. Das Kreisverwaltungsreferat bestätigte Medienberichte, wonach dem Verein bei Nichtbeachtung ein Zwangsgeld von 50 000 Euro drohe. Die Verfügung erfolgte auf Weisung der Bezirksregierung von Oberbayern. Diese hält das Werben für private Wettanbieter für unzulässig.

Ähnliches Ungemach droht Werder Bremen; dort wird auch das Logo auf den Trikots getragen...
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@n Obi: Digitales Fernsehen ist keinesfalls immer besser als analoges. Die Behauptung, DVB-T stelle das "bessere", da "schärfere" Fernsehen da, ist bereits im Ansatz falsch. Es kommt auf die Übertragungsrate der Daten an. Je voller der Kanal (man spricht bei DVB-T vom Bouquet), umso geringer die Datenrate, also umso mehr komprimiert, umso schlechter (unschärfer) das Bild. Leider glänzt DVB-T nicht mit einer soooo tollen Bildqualität, so dass häufig genug das normale analoge TV (in Hessen nur noch im Kabel) als das "bessere" empfunden wird.
Das gleiche Problem stellt sich aber auch beim DigiKabel (DVB-C) als auch bei DVB-S, also dem digitalen Sat-TV. Diejenigen Leser dieses Beitrags, die demnächst Arena über Sat empfangen werden, sollten sich diese Worte schon mal gut merken. Zumindest teilweise wird deren Signal nämlich über den schon jetzt überfüllten ORF-Transponder ins All geschickt...
Die Kabelbetreiber werden indes Arena über Eutelsat (Hotbird) empfangen und einspeisen mit zu erwartender deutlich besserer Qualität; leider ist das dortige Signal nicht für den Direktempfang vorgesehen. Zum einen ist das Verschlüsselungssystem ein anderes (Conax) als das bei Astra (Cryptoworks), zum anderen werden Conax-Smartcards nur den Kabelnetzbetreibern zur Verfügung gestellt werden. Im Kabel selbst wird dann Nagravision als Verschlüsselungssystem eingesetzt, wie bereits bei Premiere.

Zum eigentlichen Thema zurück: Die Software eines Decoders kann - neben der Hardware - durchaus zu einer schlechten Umsetzung des an sich gut empfangenen Signals führen. So war es wohl auch bei dem hier besprochenen Gerät anfangs.
Wenn das Bild trotz der jetzt eingesetzten besseren Software immer noch pixelig oder gar mit Klötzchen durchsetzt ist, hat das aber wohl mehr mit dem generell schlechten Empfang zu tun bzw. - soweit pixelig - mit einer niedrigen Datenrate.

Gruß,
IQ20
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Nähere Infos gibt's hier: http://www.twinhan.com/product_terrestrial_5.asp

Die im Frühjahr 2005 erschienene Box hatte anfangs mit erheblichen Softwareproblemen zu kämpfen, die mittlerweile behoben zu sein scheinen. Jedenfalls hat die Box bei Chip-online die Auszeichnung "Preistipp" erhalten und ist auf dem 3. Platz der Gesamtwertung gelandet.
Die Fernbedienung scheint indes mies zu sein; auch die - wenn einmal aufgerufen - statische Empfangspegelanzeige ist zum Ausrichten der Antenne unbrauchbar.
Trotzdem: Zu dem Preis mit Magnetfußantenne ein Schnäppchen für mobile Fernsehzuschauer! Dass man dabei kein Technikwunder erwarten darf, dürfte allerdings auch klar sein...
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Sorry, hatte hier einige Zeit nicht mehr reingeschaut.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/73402
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Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beabsichtigt die Bundesregierung, nicht nur - wie bislang aus einem Entwurf des Bundesrats ersichtlich - die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, den Einsatz von Mobiltelefonen in Justizvollzugsanstalten durch den Einsatz von Störsendern - sog. "Jammer" - unmöglich zu machen. Sie sieht vielmehr auch darüber hinaus bei Großveranstaltungen, namentlich Fußballspielen in den großen Stadien der Republik, entsprechenden Handlungsbedarf und will eine entsprechende Gesetzesvorschrift durchboxen. Danach sollen Behörden ermächtigt werden, je nach Einsatzlage auch bei solchen Großveranstaltungen Störsender zum Einsatz zu bringen, um die Kommunikation zwischen Gewalttätern deutlich zu erschweren. Die Ausgestaltung, d.h. die Festlegung, wann im Einzelfall solche Maßnahmen ergriffen werden können, bleibt indes Ländersache.
Ob und wann es tatsächlich zu einer solchen Gesetzesänderung kommt und wie sie ggf. im Einzelfall angewendet wird, bleibt indes abzuwarten. Die Interessenverbände der Mobilfunkbranche haben bereits erhebliche Bedenken angemeldet.
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Was auch sonst?