IQ20
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Vollstreckt wird dann, wenn ein oder mehrere bestandskräftige Bescheide - also solche, die nicht durch Widerspruch angefochten wurden und wegen Fristablaufs nicht mehr angefochten werden können - ergangen sind. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob der oder die Bescheide so ergehen durften oder nicht.
Wer Schreiben des hr bzw. der GEZ im Auftrag des hr dann einfach so ungeöffnet entsorgt, hat später vielleicht mal ein Problem...
Kurzum: Das sieht nicht gut aus. Aber gegen einen künftig ergehenden Bescheid muss dann unbedingt fristgerecht Widerspruch eingelegt werden! Solche Briefe gehören gelesen und nicht gleich in den Papierkorb.
Wer Schreiben des hr bzw. der GEZ im Auftrag des hr dann einfach so ungeöffnet entsorgt, hat später vielleicht mal ein Problem...
Kurzum: Das sieht nicht gut aus. Aber gegen einen künftig ergehenden Bescheid muss dann unbedingt fristgerecht Widerspruch eingelegt werden! Solche Briefe gehören gelesen und nicht gleich in den Papierkorb.
Da wird sicher nichts passieren! Wenn man verkehrsbedingt (Hindernis) "anders" fahren muss als an sich vorgesehen, so ist das erlaubt, solange nicht generell - beispielsweise - die Abbiegespur gesperrt ist.
Die Fotos dürften auch schön die Situation vor Ort zeigen.
Also Entwarnung! Außerdem hat die Fahrerin ja einen Zeugen... ,-)
Die Fotos dürften auch schön die Situation vor Ort zeigen.
Also Entwarnung! Außerdem hat die Fahrerin ja einen Zeugen... ,-)
Hat sich jetzt gerade überschnitten.
Wie gesagt: Erstmal über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und die Fotos anschauen, falls nicht schon dem Anhörungsbogen Kopien der Fotos beigefügt sind.
Wenn das so ist, wie du es schilderst, läuft das Ganze zwar auf ein Bußgeld hinaus, aber eben nicht wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes mit den unangenehmen Konsequenzen. Ich denke mal, dass du dann recht gute Karten hast aus der Sache mit 'nem blauen Auge rauszukommen.
Wie gesagt: Erstmal über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und die Fotos anschauen, falls nicht schon dem Anhörungsbogen Kopien der Fotos beigefügt sind.
Wenn das so ist, wie du es schilderst, läuft das Ganze zwar auf ein Bußgeld hinaus, aber eben nicht wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes mit den unangenehmen Konsequenzen. Ich denke mal, dass du dann recht gute Karten hast aus der Sache mit 'nem blauen Auge rauszukommen.
Ach so, hätte doch fast vergessen deine konkrete Frage zu beantworten bei all dem juristischen Krimskrams...
Wie immer in solchen Fällen gilt selbstverständlich auch hier: Wenn der Anhörungsbogen kommt, diesen nur (!) beantworten soweit es um die Fragen zur Person geht und soweit da Antworten unbedingt erforderlich sind. Dann Kopie fertigen und den Bogen ohne Angaben zur Sache an die Behörde zurückschicken. Anschließend gleich zum Anwalt... Rechtsschutzpolice mitnehmen!
Wie immer in solchen Fällen gilt selbstverständlich auch hier: Wenn der Anhörungsbogen kommt, diesen nur (!) beantworten soweit es um die Fragen zur Person geht und soweit da Antworten unbedingt erforderlich sind. Dann Kopie fertigen und den Bogen ohne Angaben zur Sache an die Behörde zurückschicken. Anschließend gleich zum Anwalt... Rechtsschutzpolice mitnehmen!
Hallo Robert,
wie sagen die Juristen: "Es kommt darauf an..."
Eine Verurteilung wegen - einfachen oder qualifizierten - Rotlichtverstoßes setzt nicht nur voraus, dass der Betroffene bei Rotlicht die Haltelinie überfahren hat, sondern - wie sich aus § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO ergibt - zusätzlich, dass er in den durch die Wechsellichtzeichenanlage geschützten Bereich eingefahren und damit eine (zumindest abstrakte) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist (BGH NZV 1998, 119, 120).
Da wird man sich mal die Fotos anschauen müssen.
Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn eine Gefährdung anderer oder gar Personen- oder Sachschaden eingetreten ist, oder aber die Rotlichtphase länger als eine Sekunde angedauert hat. Letzteres dürfte hier wohl in der Tat in Frage stehen... Die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist stets - auch - mit einem Fahrverbot von einem Monat verbunden. Fahrlässigkeit reicht aus, "rausreden" macht einem die Rechtsprechung fast unmöglich.
wie sagen die Juristen: "Es kommt darauf an..."
Eine Verurteilung wegen - einfachen oder qualifizierten - Rotlichtverstoßes setzt nicht nur voraus, dass der Betroffene bei Rotlicht die Haltelinie überfahren hat, sondern - wie sich aus § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO ergibt - zusätzlich, dass er in den durch die Wechsellichtzeichenanlage geschützten Bereich eingefahren und damit eine (zumindest abstrakte) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist (BGH NZV 1998, 119, 120).
Da wird man sich mal die Fotos anschauen müssen.
Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn eine Gefährdung anderer oder gar Personen- oder Sachschaden eingetreten ist, oder aber die Rotlichtphase länger als eine Sekunde angedauert hat. Letzteres dürfte hier wohl in der Tat in Frage stehen... Die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist stets - auch - mit einem Fahrverbot von einem Monat verbunden. Fahrlässigkeit reicht aus, "rausreden" macht einem die Rechtsprechung fast unmöglich.
Ich möchte den Thread mal dazu nutzen vor einer Masche zu warnen, die womöglich schon seit längerem bei eBay grassiert, mir beruflich aber erst in letzter Zeit, dafür gleich gehäuft, untergekommen ist.
Da wird irgendein Artikel, sagen wir mal ein DVD-Player, als "Neu" angeboten, Zahlungsabwicklung ausschließlich anonym über ein entspr. Zahlungssystem, z.B. paypal. Der den Zuschlag ergatternde Käufer zahlt und bekommt unproblematisch fix die Ware zugesandt - perfekt verpackt, tadellos in Ordnung. Kurz - die perfekte Kaufabwicklung. Schnell noch dem Verkäufer eine positive Wertung erteilt - fertig!
Fertig? Nein, weiß Gott nicht.
Selbstverständlich liegt der Ware die Originalrechnung bei, denn irgendwo wurde der DVD-Player schließlich ursprünglich mit Gewährleistung und Garantie mal erworben. Dass auf der Rechnung der Fa. Quelle, Conrad oder wem auch immer als Empfänger eine andere Person als die des eBay-Verkäufers genannt wird, nimmt man bestenfalls wahr, schenkt diesem Umstand aber keine weitere Bedeutung...
Aber was ist das? Da ist ja noch ein maschinenschriftlicher Hinweis des eBay-Verkäufers dabei. Der Käufer möge doch bitte umgehend mit Quelle, Conrad oder wem auch immer unter der immer auf der Rechnung angegebenen Telefonnummer Kontakt aufnehmen und darum bitten, die "Rechnung umzuschreiben" andernfalls es im Falle des Falles zu Problemen mit Gewährleistung oder Garantie kommen könne.
Gesagt - getan! Ein überaus freundlicher Mitarbeiter nimmt den Anruf entgegen und meldet, nach Einsichtnahme in das Firmencomputersystem, gern Vollzug!
Einige Tage später flattert dem immer noch zufriedenen eBay-Käufer Post ins Haus, von Quelle, Conrad oder wem auch immer. Schnell drauf geschaut, Name stimmt, Produkt auch, abheften. Was dem zufriedenen eBay-Käufer allerdings entgangen ist, ist der auf der Rückseite aufgedruckte Kontoauszug. Der aber weist ein Soll auf, in Höhe des Kaufpreises zzgl. Zinsen und mittlerweile aufgelaufenen Mahngebühren.
Dem zufriedenen eBay-Käufer fällt das Ganze erst auf, als er einige Wochen später die fällige Mahnung erhält. Dann aber ist die Frist schon verstrichen, die tatsächlich wie rechtlich auf Schuldübernahme hinaus laufende Willenserklärung, die "Rechnung umzuschreiben", wegen irrtums anzufechten. Und es droht gewaltiger Ärger...
Da wird irgendein Artikel, sagen wir mal ein DVD-Player, als "Neu" angeboten, Zahlungsabwicklung ausschließlich anonym über ein entspr. Zahlungssystem, z.B. paypal. Der den Zuschlag ergatternde Käufer zahlt und bekommt unproblematisch fix die Ware zugesandt - perfekt verpackt, tadellos in Ordnung. Kurz - die perfekte Kaufabwicklung. Schnell noch dem Verkäufer eine positive Wertung erteilt - fertig!
Fertig? Nein, weiß Gott nicht.
Selbstverständlich liegt der Ware die Originalrechnung bei, denn irgendwo wurde der DVD-Player schließlich ursprünglich mit Gewährleistung und Garantie mal erworben. Dass auf der Rechnung der Fa. Quelle, Conrad oder wem auch immer als Empfänger eine andere Person als die des eBay-Verkäufers genannt wird, nimmt man bestenfalls wahr, schenkt diesem Umstand aber keine weitere Bedeutung...
Aber was ist das? Da ist ja noch ein maschinenschriftlicher Hinweis des eBay-Verkäufers dabei. Der Käufer möge doch bitte umgehend mit Quelle, Conrad oder wem auch immer unter der immer auf der Rechnung angegebenen Telefonnummer Kontakt aufnehmen und darum bitten, die "Rechnung umzuschreiben" andernfalls es im Falle des Falles zu Problemen mit Gewährleistung oder Garantie kommen könne.
Gesagt - getan! Ein überaus freundlicher Mitarbeiter nimmt den Anruf entgegen und meldet, nach Einsichtnahme in das Firmencomputersystem, gern Vollzug!
Einige Tage später flattert dem immer noch zufriedenen eBay-Käufer Post ins Haus, von Quelle, Conrad oder wem auch immer. Schnell drauf geschaut, Name stimmt, Produkt auch, abheften. Was dem zufriedenen eBay-Käufer allerdings entgangen ist, ist der auf der Rückseite aufgedruckte Kontoauszug. Der aber weist ein Soll auf, in Höhe des Kaufpreises zzgl. Zinsen und mittlerweile aufgelaufenen Mahngebühren.
Dem zufriedenen eBay-Käufer fällt das Ganze erst auf, als er einige Wochen später die fällige Mahnung erhält. Dann aber ist die Frist schon verstrichen, die tatsächlich wie rechtlich auf Schuldübernahme hinaus laufende Willenserklärung, die "Rechnung umzuschreiben", wegen irrtums anzufechten. Und es droht gewaltiger Ärger...
Ganz aktuell von der Insel (läuft dzt. dort in ITV u. dgl.):
http://www.youtube.com/watch?v=CbLr2NEV_7o
http://www.youtube.com/watch?v=CbLr2NEV_7o
Kaum zu glauben, aber ich habe über das Eintracht Forum (damals noch ohne Unterteilungen, auf der alten HTML-Website und schnell...) davon erfahren, genau an dem Schreibtisch sitzend, an dem ich auch gerade sitze.
Die entspr. Threads - es waren erstaunlicherweise nur wenige - wurden wohl bei der späteren Überarbeitung des Forums entfernt, habe sie vor ein paar Jahren nochmal gesucht und nicht mehr gefunden, obwohl man durchaus ins Jahr 2001 zurückschauen konnte.
Das Entsetzen war groß, und als der erste Turm eingestürzt und das hier vermeldet war, haben wir recht bald den Arbeitstag beendet. Wirklich niemand hatte mehr Lust.
Die entspr. Threads - es waren erstaunlicherweise nur wenige - wurden wohl bei der späteren Überarbeitung des Forums entfernt, habe sie vor ein paar Jahren nochmal gesucht und nicht mehr gefunden, obwohl man durchaus ins Jahr 2001 zurückschauen konnte.
Das Entsetzen war groß, und als der erste Turm eingestürzt und das hier vermeldet war, haben wir recht bald den Arbeitstag beendet. Wirklich niemand hatte mehr Lust.
Eintracht Frankfurt wurde die Lizenz für die Saison 2008/09 ohne Auflagen und Bedingungen erteilt (PM der Eintracht Frankfurt Fußball AG).