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Maabootsche

16200

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Das Arbeitsamtzeichen im Profil finde ich ja fies...
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Hessenpower schrieb:
...
Die Bayern daheim gegen Ingolstadt werden sie ja wohl hoffentlich nicht zeigen.

...


Da bin ich mir noch nicht so sicher...
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stefank schrieb:
Maabootsche schrieb:
stefank schrieb:
Zu genau den von dir genannten Fakten sagt die StA, dass sie überhaupt keine Rollen spielen. Ihre Aussage lautet: Wenn einem jemand 2.000 Euro klaut, und damit wegläuft, darf man ihm aus 2 Metern in den Rücken schießen. Und diese Auffassung (die nicht etwa eine abwegige Meinung darstellt, sondern exakt die derzeit herrschende juristische Meinung wiedergibt) wollte ich zur Diskussion stellen.  


Schwer, aber ich würde die Frage in Anbetracht der Voraussetzungen unseres Notwehrrechts mit "ja" beantworten.
Der zugrunde liegende Grundsatz "Das Recht muß dem Unrecht nicht weichen" würde andernfalls wohl zu sehr zurückgedrängt.

Wir habe bei der Notwehr ja die Beschränkung durch das Verbot einer völlig außer Verhältnis zum Wert des Rechtsguts stehenden Verteidigung (Schrotflinte auf Kirschendieb) sowie diejenige, daß nur das mildeste, zur Verteidigung wirksame Mittel eingesetzt werden darf. Wird hiergegen verstoßen, ist die Tat nicht durch Notwehr gedeckt.
Mir reicht das, gerade auch unter präventiven Gesichtspunkten. Denn wer die Rechtsgüter von anderen angreift, sollte sich dessen bewußt sein, daß dies auch gefährlich für ihn selbst werden kann.

Zudem hat die Diskussion natürlich auch etwas akademisches, die zur Herausarbeitung der Problematik zu bildenden Fallkonstellationen haben immer ein wenig was von den Fragen zur früheren "Gewissensprüfung" bei Verweigerung des Wehrdiensts.
Wenn ich mir bspw. die etwas ausführlichere Schilderung des Ausgangsfalls auf SPON durchlese, komme ich dann doch auf einige weitere Punkte im Rahmen der Schuldfrage, die den Opa sicherlich vor einer Strafe bewahrt hätten, selbst wenn man Notwehr hier verneinen würde.


Wie gesagt, es geht mir weniger um den konkreten Fall, sondern um die Grundfrage, ob jedwede Gewaltanwendung gegen den Angriff auf das Eigentum durch Notwehr gedeckt sein soll.
Wie wäre es, wenn § 32 StGb dahingehend ergänzt wird, dass bei der Nacheile, also der Verfolgung des fliehenden Täters, die Anwendung von tödlicher Gewalt nicht mehr unter das Notwehrrecht fällt? Wie man das redaktionell fasst, könnte man sich überlegen. Aber muss es denn wirklich sein, dass auch der abgeschlossene Angriff noch mit jedem Mittel bekämpft werden muss, wenn es um Eigentum geht? Wäre es nicht besser, man würde z.B. einen Fond schaffen, aus dem Opfer dann finanziell entschädigt werden, statt den Verfolger und den Täter der Gefahr einer tödlichen Verletzung auszusetzen?


Im Zeitraum zwischen Voll- und Beendung gemäß den geltenden Definitionen also...

Dazu mal folgender flux ausgedachter Fall:
Beim Oktoberfest greift A nach der auf dem Tisch liegenden, vollen Börse des B und rennt davon. B bekommt das gleichzeitig mit, dreht sich im Sitzen auf der Bank um und wirft A gedankenschnell aber auch im Wissen um Gewicht und Gefährlichkeit seinen Bierseidel (einzig zur Verfügung stehendes Mittel) aus 2m Entfernung mit voller Wucht an den Hinterkopf.
Vollendeter Diebstahl (+), beendet ist noch nicht, also Notwehr (+).

Ich würde mir hier schwertun, den B in dieser Situation einer fast reflexmäßige Reaktion zu einem Gedankengang zu verpflichten, ob der Angriff jetzt abgeschlossen ist oder nicht. Dies dürfte dann auch nicht mit den allgemeinen Vorstellungen des juristisch nicht geschulten Menschen über das "Ich wehre mich gegen einen Überfall" zu tun haben, von Rechtssicherheitsgesichtspunkten ganz zu schweigen.

Zudem kann ich mir vorstellen, daß gerade deswegen bei Vorliegen einer solchen Pflicht zum Beurteilen der Notwehrsituation das Ganze nur von der Rechtmäßigkeits- auf die Schuldebene (mglw. Überschreitung der Grenzen der Notwehr oder nicht vermeidbarer Erlaubnisirrtum) verlagert würde.
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stefank schrieb:
Zu genau den von dir genannten Fakten sagt die StA, dass sie überhaupt keine Rollen spielen. Ihre Aussage lautet: Wenn einem jemand 2.000 Euro klaut, und damit wegläuft, darf man ihm aus 2 Metern in den Rücken schießen. Und diese Auffassung (die nicht etwa eine abwegige Meinung darstellt, sondern exakt die derzeit herrschende juristische Meinung wiedergibt) wollte ich zur Diskussion stellen.  


Schwer, aber ich würde die Frage in Anbetracht der Voraussetzungen unseres Notwehrrechts mit "ja" beantworten.
Der zugrunde liegende Grundsatz "Das Recht muß dem Unrecht nicht weichen" würde andernfalls wohl zu sehr zurückgedrängt.

Wir habe bei der Notwehr ja die Beschränkung durch das Verbot einer völlig außer Verhältnis zum Wert des Rechtsguts stehenden Verteidigung (Schrotflinte auf Kirschendieb) sowie diejenige, daß nur das mildeste, zur Verteidigung wirksame Mittel eingesetzt werden darf. Wird hiergegen verstoßen, ist die Tat nicht durch Notwehr gedeckt.
Mir reicht das, gerade auch unter präventiven Gesichtspunkten. Denn wer die Rechtsgüter von anderen angreift, sollte sich dessen bewußt sein, daß dies auch gefährlich für ihn selbst werden kann.

Zudem hat die Diskussion natürlich auch etwas akademisches, die zur Herausarbeitung der Problematik zu bildenden Fallkonstellationen haben immer ein wenig was von den Fragen zur früheren "Gewissensprüfung" bei Verweigerung des Wehrdiensts.
Wenn ich mir bspw. die etwas ausführlichere Schilderung des Ausgangsfalls auf SPON durchlese, komme ich dann doch auf einige weitere Punkte im Rahmen der Schuldfrage, die den Opa sicherlich vor einer Strafe bewahrt hätten, selbst wenn man Notwehr hier verneinen würde.
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sacki schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Aufrechnen kann man wohl nicht, aber pfänden kann man dann doch? Er bekommt die 3000 Euro, diese aber sofort wieder gepfändet. Ist zwar im Endeffekt nichts anderes, aber das müsste juristisch möglich sein, oder?


Das ist eine gute Frage. Riecht aber, wie Du ja schon selbst schreibst, wie ein ziemlich eindeutiger Umgehungsversuch der gesetzlichen Wertungen. Mag sich mal ein Praktiker dazu äußern?


Weder Pfändung noch Aufrechnung sind da wohl möglich, über ähnliches hat auch schon der BGH entschieden.
(Genauer nachzulesen hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/08/05/gfgen-wird-sein-geld-bekommen/ )
Ich frage mich nur, was diese Staatsanwältin da geritten hat...
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Adler1959 schrieb:
Mir hat bis heute noch immer niemand schlüssig und nachvollziehbar darlegen können, warum die Androhung Daschners nicht durch die Vorschriften der §§ 32 ff. StGB (Nothilfe, rechtfertigender Notstand - ggf. kombiniert mit den Irrtumsregeln, weil der arme Jakob zu diesem Zeitpunkt bereits tot war - ) gedeckt gewesen war. Hier liegt aus meiner Sicht das Kardinalproblem.

...



Das Urteil im Fall Daschner ist da eigentlich schon recht ausführlich. So ist hier eben neben den Verhältnimäßigkeitsgesichtspunkten, der Menschenrechtskonvention usw. eben auch Art. 104 I 2 GG zu beachten, ein grundrechtsgleiches Recht, welches bei einer festgehaltenen Person körperliche und seelische Mißhandlungen verbietet.
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sacki schrieb:
Liebe Volljuristen: kommt als Anspruchsgrundlage nicht vielmehr vor allem §839 I BGB iVm Art. 34 GG in Betracht? Also ein Anspruch aus Amtshaftung!? Ich denke, da liegen sämtliche Voraussetzungen unproblematisch vor. Der ist auch spezieller als etwa § 823, weil Daschner Beamter ist.

Die Begründung eines (immateriellen) Schadens nach § 253 BGB scheint durch das Gericht bei Verletzung der Menschenwürde pauschal anzunehmen. Das halte ich auch für richtig. Es kann nicht sein, dass das "Opfer" (mann oh mann. Es ist sehr schwer bei diesem Fall rational und sachlich zu sein..) einer staatlichen Verletzung der Menschenwürde auch noch beweisen muss, dass er dadurch irgendwelche messbaren Schäden erlitten hat.


Schon richtig, wir hatten uns halt eher über die geltendgemachten Schäden unterhalten. Hier sind halt § 253 II für Schmerzensgeld und § 823 I iVm Art 1, 2 GG für die Entschädigung aus Verletzung des allg. Persönlichkeitsrechts einschlägig, da der letztere nicht auf § 253 II gestützt wird.
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HeinzGründel schrieb:
Maabootsche schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Tuess schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Ein Fehlurteil. Und ein verheerendes Signal dazu.


Kannst du kurz begründen warum aus deiner Sicht?



Weil ich als Partei im Zivilrecht den Vollbeweis führen muß. Das heißt, der Richter muß  nach dem jeweiligen Vortrag der Parteien, davon überzeugt sein, dass die Voraussetzungen der Anspuchsgrundlage gegeben sind.

Anspruchsgrundlage ist wohl  § 253 Abs. 2 BGB. Danach kann für
Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen
Selbstbestimmung eine „billige Entschädigung“ gefordert werden.


Aufgrund der Vorgaben des Gutachters hätte man durchaus die Position vertreten können,die " seelische Beeinträchtigung" hat letztendlich seine Ursache im vorangegangenen Mord . Zumindest erscheint mir dies schlüssiger. Insofern wäre Herr Gäfgen "beweisfällig" geblieben, was zur Klageabweisung führt.
Es ist schon merkwürdig, dass einen die Tat sichtlich unberührt lassen soll, die diffuse Androhung von Schmerzen aber zu einem traumatischen Erlebnis bei Herrn Gäfgen führt.

Manchmal sollte man sich vielleicht erinnern in welchem Namen man Recht spricht und wie das so auf den Bürger wirkt.

Und komme mir jetzt bitte niemand mit " gesundem Volksempfinden"



Der gemäß der SZ gegebene Begründungsansatz des Gerichts, daß die Verletzung der Menschenwürde durch die Folterandrohung hier den Anspruch begründet, spricht -nachdem ich das mal kurz überflogen habe- eigentlich eher für einen Anspruch aus § 823 I iVm dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, welcher von Genugtuungs- und Präventionsfunktion bestimmt wird.
Wenn man es mit dem Folterverbot als Schutz für die menschliche Würde ernst nimmt, kommt man da an einem unmittelbaren und von den Folgen unabhängigen Anspruch wohl schwerlich vorbei - auch wenn ich dem Gäfgen ja nicht den Belag auf den Zähnen gönne.


Das ist unbestritten eine Verletzung der  Menschenwürde. Nur, warum wurde dann ein Gutachten eingeholt? Das mache ich ja nur, wenn ein entsprechendes Beweisangebot vorliegt und die  Gegenseite die Ursächlichkeit bestritten hat.


Neben der Verletzung der Menschenwürde wurden hier -soweit ich das verfolgt habe - ja noch weitere Ansprüche auf Schmerzensgeld, Behandlungskosten aus der Traumatisierung usw behauptet. Dies müßte dann ja bewiesen werden.
Die Verletzung der Würde iSe Persönlichkeitsrechtverletzung könnte aber unabhängig von den für weitere Ansprüche zu beweisenden Folgen eben den aus § 823 I ausgelöst haben.
Der Anspruch hier hat eben eine präventive Funktion bei Rechtsverletzungen der Würde, die sonst ohne Sanktionen blieben.
Da in solcher Anspruch nach dem Palandt nur in Betracht kommt, wenn u.a. "...nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann" und sich diese Formulierung auch ähnlich bei der SPON-Berichterstattung findet, scheint das Gericht hier in dieser Richtung entschieden zu haben.
Ich bin da aber auch auf die weitere Begründung gespannt...
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HeinzGründel schrieb:
Tuess schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Ein Fehlurteil. Und ein verheerendes Signal dazu.


Kannst du kurz begründen warum aus deiner Sicht?



Weil ich als Partei im Zivilrecht den Vollbeweis führen muß. Das heißt, der Richter muß  nach dem jeweiligen Vortrag der Parteien, davon überzeugt sein, dass die Voraussetzungen der Anspuchsgrundlage gegeben sind.

Anspruchsgrundlage ist wohl  § 253 Abs. 2 BGB. Danach kann für
Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen
Selbstbestimmung eine „billige Entschädigung“ gefordert werden.


Aufgrund der Vorgaben des Gutachters hätte man durchaus die Position vertreten können,die " seelische Beeinträchtigung" hat letztendlich seine Ursache im vorangegangenen Mord . Zumindest erscheint mir dies schlüssiger. Insofern wäre Herr Gäfgen "beweisfällig" geblieben, was zur Klageabweisung führt.
Es ist schon merkwürdig, dass einen die Tat sichtlich unberührt lassen soll, die diffuse Androhung von Schmerzen aber zu einem traumatischen Erlebnis bei Herrn Gäfgen führt.

Manchmal sollte man sich vielleicht erinnern in welchem Namen man Recht spricht und wie das so auf den Bürger wirkt.

Und komme mir jetzt bitte niemand mit " gesundem Volksempfinden"



Der gemäß der SZ gegebene Begründungsansatz des Gerichts, daß die Verletzung der Menschenwürde durch die Folterandrohung hier den Anspruch begründet, spricht -nachdem ich das mal kurz überflogen habe- eigentlich eher für einen Anspruch aus § 823 I iVm dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, welcher von Genugtuungs- und Präventionsfunktion bestimmt wird.
Wenn man es mit dem Folterverbot als Schutz für die menschliche Würde ernst nimmt, kommt man da an einem unmittelbaren und von den Folgen unabhängigen Anspruch wohl schwerlich vorbei - auch wenn ich dem Gäfgen ja nicht den Belag auf den Zähnen gönne.
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reggaetyp schrieb:
Maabootsche schrieb:
reggaetyp schrieb:
Maabootsche schrieb:

Tja, und die 68er-Bewegung bereitete ein Klima, in dem solche Gedanken wie die der RAF auf´s vortrefflichste gedeihen konnten.



Vielleicht bist du zu jung, um das einschätzen zu können.
Oder deine Eltern haben dir das anders wieder gegeben.
Aber entgegen anderslautender Meinungen war die Meinung und die Ideen der 68er nicht prägend für mehr als eine kleine Minderheit damals.



Nun, tatsächlich war ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf der Welt.
Aber die damalige Studentenbewegung samt der im Diskussionsverlauf hier der letzten Seite aufgezeigten Geschehnisse dürften sich schon prägend auf die damaligen Zustände in der Republik ausgewirkt haben, man ist ja sogar heute noch interessiert. Und daß sich die RAF dann aus diesen Grundlagen heraus entwickelte, willst Du ja auch nicht abstreiten, wenn ich Dich richtig verstanden habe.


Was ich zu wissen glaube (ich habe ja keinen Anspruch auf Herrschaftswissen):
Die Studentenbewegung, 6er, Apo, nenne es, wie du magst, kann man nicht mit der heutigen rechtspopulistischen und z.T. rechtsradikalen Parteienbewegung in z.B. NL, F, Finnland, Italien usw. vergleichen. Diese Parteien werden in zweistelligen Prozentzahlen gewählt.
Die 68er waren eine zahlenmäßig viel kleinere Bewegung in einer von Muff und Verdrängung geprägten dunkeldeutschen Landschaft.


Ah, jetzt weiß ich was Du meinst.
Ich schätze allerdings, daß die Zahl der wahrgenommenen Aktiven in der damaligen Studentenbewegung doch um einiges höher war als heute bei den Rechten.
Dementsprechend halte ich sie für mindestens genauso prägend für ihre Zeit wie heute die Rechten.

Wenn man sich dann noch die Leute anschaut, die von denen  heuer teilweise in die Parlamente geschickt werden - kaum in der Lage einen geraden Satz zu reden und oftmals nach der halben Legislaturperiode hoffnungslos untereinander zerstritten - wird mir eigentlich noch nicht Angst und Bange.
Ich schätze halt, daß ein Großteil von deren Zuspruch tatsächlich eher Protest gegen und Unzufriedenheit mit den etablierten Parteien ausdrückt.
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emjott schrieb:
... Vielleicht kann man diese Auswirkung in ein paar Jahrzehnten sogar mal statistisch nachweisen, beispielsweise durch eine gegenüber dem restlichen Land um ein paar Wochen verringerte Lebenserwartung.


Selbst da wäre ich mir nicht so sicher, wenn man sich vor Augen führt, wie heute mit den statistischen Nachweisen im Falle von Tschernobyl umgegangen wird
Opfer dürften da aber sicher gegeben sein...

Ich hätte ja gerne mal ein paar Informationen, wie es mit den sonstigen Tsunami-Folgen in Japan aussieht. Die hierzulande herrschende Fixierung auf Fukushima klammert da den Rest, der vor Ort sicher als schlimmer wahrgenommen wird, irgendwie aus. Hat da einer von Euch in letzter Zeit was zu gelesen?
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SemperFi schrieb:
WuerzburgerAdler schrieb:
SemperFi schrieb:
AllaisBack schrieb:

Die FR deckt auf:
"...Sein Wechsel in die Wüste ließen sich die Mainzer seinerzeit etwa fünf Millionen Euro kosten."

http://www.fr-online.de/sport/eintracht/eintracht-baggert-an-banc-/-/1473446/8756516/-/view/asFirstTeaser/-/

Also haben die Mainzer sogar dafür gezahlt, damit sie ihn in die Wüste schicken konnten!!!


Werden Artikel heutzutage nicht mehr Korrektur gelesen?


Nein. Die gehen heute direkt vom Redakteur per Umbruchprogramm auf die Druckplatte.


Und ich Depp schick nicht mal einigermaßen wichtige Geschäftsmails ohne jemanden mal drüber lesen zu lassen, nur um sicher zu gehen...


Dann verbreitest Du damit aber auch nicht so viel Spaß und Freude wie die FR mit ihren Artikeln...

Zu Bance: [img]http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=8703[/img]
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reggaetyp schrieb:
Maabootsche schrieb:

Tja, und die 68er-Bewegung bereitete ein Klima, in dem solche Gedanken wie die der RAF auf´s vortrefflichste gedeihen konnten.



Vielleicht bist du zu jung, um das einschätzen zu können.
Oder deine Eltern haben dir das anders wieder gegeben.
Aber entgegen anderslautender Meinungen war die Meinung und die Ideen der 68er nicht prägend für mehr als eine kleine Minderheit damals.



Nun, tatsächlich war ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf der Welt.
Aber die damalige Studentenbewegung samt der im Diskussionsverlauf hier der letzten Seite aufgezeigten Geschehnisse dürften sich schon prägend auf die damaligen Zustände in der Republik ausgewirkt haben, man ist ja sogar heute noch interessiert. Und daß sich die RAF dann aus diesen Grundlagen heraus entwickelte, willst Du ja auch nicht abstreiten, wenn ich Dich richtig verstanden habe.
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reggaetyp schrieb:
...
Natürlich sind sie es nicht, das meint doch auch kein Mensch.
Aber sie u.a. bereiten neben den europaweit erstarkten Rechtspopulisten ein Klima, in dem solche Gedanken wie die des Täters aufs vortrefflichste gedeihen können.

...


Tja, und die 68er-Bewegung bereitete ein Klima, in dem solche Gedanken wie die der RAF auf´s vortrefflichste gedeihen konnten. Jeder Mensch ist dabei ein Produkt seiner Zeit, das bringt uns aber auch nicht weiter...

Wichtiger finde ich erstmal eine Aussage wie diese im Zusammenhang damit, daß eben nicht nur Broder und Sarrazin in diesem Machwerk des Täters aufgeführt sind:
von Lucke schrieb:
... Offenbar ist ein bestimmter intellektueller Auslöser für die monströse Tat gar nicht auszumachen. Ohnehin ist eine unmittelbare Kausalität zwischen Ideologie und Tat kaum herzustellen...

-aus dem oben verlinkten taz-Kommentar

Man muß sich hier eben gewahr werden, daß man es nicht mit einer radikalen Gruppe aus einer politischen Randebene zu tun hat, welche vorher eventuell schon als gefährlich oder überhaupt irgendwie hätte eingeschätzt werden können.
Vielmehr hat man hier eine einzelne, soziopathische Person, die sich aus verschiedensten Quellen ein eigenes, wirres Modell zur Welterklärung zusammengezimmert hat, nicht unähnlich wohl dem Unabomber, der aber hier die Abkehr von der industriellen Zivilisation betreiben wollte und auf dessen Manifest sich der jetzige Täter wohl auch bezieht.
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DeMuerte schrieb:
Basaltkopp schrieb:
SGE_77 schrieb:
Ich glaube, wir sind trotz Stepanovic fast deutscher Meister geworden und haben Fussball 2000 gespielt. Diese Truppe damals war wirklich allererste Sahne. Die haette so ziemlich jeder Lederhut von der Haupttribuene trainieren koennen.


Mit der 92er Mannschaft wäre jeder Trainer dieser Welt Meister geworden - nur einer nicht.  


sischer, sischer ...der Stepi war natürlich dran schuld das dieses A...l... Alfons Berg den Elfer nicht gab, und ein reguläres Tor abgepfiffen hat. Ja ne is klar



Mit einem anderen Trainer als Stepi wäre es auf das Rostock-Spiel schon einfach nicht mehr angekommen.
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Adler78 schrieb:
raideg schrieb:
Adler78 schrieb:
raideg schrieb:
Soweit ich weiß, hat Jung in der Jugend eine Zeitlang links verteidigt.
Ist mir sowieso ein Rätsel, warum das nie getestet wurde.

Jedesmal diese Baustelle da hinten mit Köhler zu flicken, ist nicht gerade ideal.
Bei dessen Form derzeit sowieso nicht.


Das wurde schon getestet, aber gut hat er damals seine Sache nicht gemacht.



Wann war das denn?
In der IV wurde er mal eingesetzt - war ein Desaster.
Als LV kann ich mich nicht erinnern.


Ich glaube, ich habe das mit Ochs verwechselt.
Hab bei Kicker.de recherchiert aber nix gefunden, sorry.



Das war -wie von CE schon erwähnt- dieses Spiel hier:
http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/spieltag/1-bundesliga/2010-11/14/1013356/spielanalyse_bayern-muenchen-14_eintracht-frankfurt-32.html
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concordia-eagle schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Skibbe war zwar verdammt schlecht, aber an Stepanowitz kommt er nicht dran. Never ever!


Hatten wir bei Stepi nicht wenigstens Kondition?

Ich weiß es net mehr, ich habe es verdrängt. Bei Stepi jedenfalls hatten die Spieler seine wirren Anweisungen komplett ignoriert.


Mit Fanz bilden Stepi und Skibbe meine Top 3 im Worst Trainer Ever-Ranking. Sollen sie doch die Reihenfolge unter sich ausmachen.

Zu Jung als LV: In der Jugned hat er da wohl 1-2 mal ausgeholfen, den einzigen Auftritt auf der Position in der 1. Mannschaft habe ich ähnlich schlecht in Erinnerung...
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Schobberobber72 schrieb:
MANNY schrieb:
Einen Clark abgeben und einen Köhler behalten,typisch SGE


Bitte liebe FR, schreibt doch morgen mal, dass Köhler noch abgegeben werden soll. Dann ist hier wenigstens mal kurzzeitig Ruhe. Und wenn ihr eh nur wild drauflos spekuliert, ist es doch auch relativ Wurscht, welche Namen ihr so in den Raum schmeißt. Danke!


Dann wird hier aber in 3 Tagen darüber geschimpft, daß unsere sportliche Leitung zu blöde ist, einen Käufer für Köhler zu finden.

Zur Liste der FR: Ich schätze nicht, daß da noch irgendwer verkauft werden soll, der die Saison schon auf dem Platz stand...
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Zur Mitschuldfrage von Sarrazin, Broder u.a. ein -wie ich finde- treffender Kommentar aus der taz, der hier u.a. Parallelen zu den Anschlägen der RAF iVm "geistigen Brandstiftern" wie Heinrich Böll aufführt...

http://www.taz.de/!75367/
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JayJayGrabowski schrieb:
Creepa schrieb:
scgruenweiss schrieb:
Creepa schrieb:
also heißt das wenn ich mit meinem Eintracht Auto ( Heckscheiben Aufkleber usw) und im Eintracht Trikot nach Halle will z.B einen Freund besuchen wird man gleich verhaftet? schön...wieso nich gleich Einheitsuniformen


Nein, man wird in der Folge Standrechtlich erschossen !!
Spass bei Seite das Thema ist zu Ernst. Dies sind die Reaktionen von den sogenannten Fans (Verbrecher) die eigentlich nur auf Randale aus sind.
Hier sind die Sozialenverhaltensmuster gestört. Man wird auch vom Verein/AG diese Leute identifizieren und selektieren. Das hat dann für die betreffen ein bundesweite Stadionverbot zur folge, siehe Maßnahmenkatalog der AG/Verein.
Wenn sich im Verhalten dieser Chaoten (Verbrecher) nichts ändert, wird die Vorgehensweise wie in Halle beschrieben die normale Praxis sein.


Natürlich hab ich keinen Freund in Halle, das war ja nurn Beispiel..
hm die wollen also gegen "Chaoten" vorgehn? wäre mir jetzt neu das Hools sich mit Trikot und Fänchen auf den Weg machen..


Ich frage mich, auf welcher Rechtsgrundlage solche Verhaftungen stattfinden.


Ich hatte schon ein Stück weit vorne geschrieben, daß die jeweiligen Landespolizeigesetze bei entsprechender Gefahrenlage dafür ihre Eingriffsgrundlagen haben.
In Hessen sind dies die §§ 31 und 32 HSOG, wobei mit "Verhaftung" wohl eher laiensprachlich die Ingewahrsamnahme gemeint ist.
Da es zwischen den verschiedenen Polizeigesetzen nicht allzu viele Unterschiede gibt, sind dort auch bestimmt entsprechende Regelungen vorhanden.