
Misanthrop
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dawiede schrieb:ASAP schrieb:
Von Petkovic weis ich leider nur, dass er seinen Urlaubsanspruch nach der U-EM voll ausgeschöpft hat.
gib mir doch grad mal die nummer von deinem chef
Weiß der mehr über Petkovic?
EFCB schrieb:
Den Zehnten hast Du damals an den Landeigner abdrücken müssen. Mal war der Klerus Landbesitzer mal der Adel. Aber dann wars das mit den 10%
Nunja, wenn man die Frondienste mal außer Betracht lässt.
Und die Mühlen-, Wald- und sonstigen Abgaben.
Gut, noch die Zölle und Marktabgaben.
Aber sonst? Nur der Zehnt!
Erinnert mich ein bißchen an "Was haben die Römer jemals
EFCB schrieb:
Wo kämen wir denn hin wenn jeder selbst seine Steuererklärung machen könnte. O.k., sowas gabs schon mal im Mittelalter in Form des sogenannten "Zehnten" - wie paradisisch
Gibt's doch immer noch. Heißt heute Kirchensteuer. Viele finden die allerdings nicht paradiesisch und ent"zehnt"en sich.
Dortelweil-Adler schrieb:peter schrieb:
das ist, glaube ich, nicht ganz richtig. relativ viele kläger (ich habe mal was von 40% gelesen) bekommen recht. das system arbeitet schludrig.
DAs finde ich ehrlich gesagt nicht so viel.
Ich finde das unglaublich viel.
Es lag immerhin bei jeder (teilweise) gewonnenen Klage die rechtswidrige Vorenthaltung von existenzsichernden Leistungen vor. Da ging es nicht um einen Urlaubstag mehr, oder darum, ob die Telefonrechnung 20 Euro zu hoch war.
Wie oben bereits angedeutet, muss man sich doch eher fragen, warum die späteren Kläger nicht bereits mit dem vorgeschalteten Widerspruchsverfahren beim Leistungsträger Erfolg hatten.
Dass das System schludert, und zwar auf unklarer Rechtsbasis, das ist klar.
DA
Viel schlimmer:
Das System schludert auf zumeist klarer Rechtsbasis. Soweit Rechtsfragen noch ungeklärt sind, was im Übrigen tagtäglich die SGs beschäftigt, beschwert sich ja niemand, wenn der Leistungsträger seine eigene Rechtsauffassung vertritt. Das ist nicht schludrig.
Ich will aber nicht wissen wie viele da auf gut Glück die abenteuerlichsten Sachen versuchen einzuklagen.
Da stößt ein Kläger recht rasch auf einen Sozialrichter, der ihm das in aller Freundlichkeit erklärt und selten mehr Arbeitsaufwand als ein Schreiben benötigen wird.
Schranz76 schrieb:peter schrieb:
weißt du ob hartz IV empfänger anspruch auf eine rechtsschutzversicherung haben?
Ich hoffe doch!
Außerdem sollte man die Klagemöglichkeiten nicht nur kostenfrei halten, man sollte jedem Hartz IV Empfänger für jede Klage einen Bonus zahlen. Hätte gleich zwei Vorteile: Der Hartzer ist sinnvoll beschäftigt und man schafft zusätzliche Arbeitsplätze bei Gericht.
Phantasievoll, aber nicht kosequent zu Ende gedacht.
Wozu eine RSV, wenn die sinnvolle Beschäftigung darin liegen soll, die (kostenfreie) Klage selbst zu erheben (und daher keine Anwaltskosten anfallen)?
Und den "Bonus" müsste er sich ja als Einkommen anrechnen lassen.
Weitere Vorschläge?
Dortelweil-Adler schrieb:peter schrieb:
danke schon mal. ich vermute die sozialgerichte werden richtig gut beschäftigt sein (sind sie sowieso jetzt schon).
Ja, aber weniger wegen der Ungerechtigkeit, sondern eben genau weil es nichts kostet.
Einigen wir uns darauf, dass beides zur Klageflut seit 2005 beigetragen hat?
B-W-X schrieb:
Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Völlig zutreffend.
Wobei inzwischen viele Förderungsmöglichkeiten, die vormals genau bezeichnet waren und auf die ein Rechtsanspruch bestand, aus dem Vermittlungsbudget geleistet werden können.
Angeblicher Anspruch des Gesetzgebers war, die Förderungsmöglichkeiten weniger einzuschränken. Was Wunder, dass das Gegenteil eingetreten ist, da wohl kaum jemand weiß, was ein Vermittlungsbudget so genau sein soll.
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind.
Es handelt sich um Ermessenleistungen. Die Agenturen verstehen darunter leider häufig Leistungen, die nach Lust und Laune verteilt werden können.
Das Ermessen ist aber pflichtgemäß auszuüben und in einer Ablehnungsentscheidung zu begründen. Möglicherweise ist es auch aufgrund des Sachverhaltes auch mal völlig eingeschränkt.
Ein 60-jähriger Arbeitsloser wird demnach eher auf solche Leistungen angweisen sein können, wenn sie ihm den Weg zurück in den Arbeitsmarkt ebnen, als ein 20-jähriger mit toller Qualifikation.
Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden.
Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
Davor sind glücklichrweise noch die Sozialgerichte.
Generell kann der Hartzler (noch) kostenfrei Klage bei seinem nächstgelegenen Sozialgericht einreichen. Empfehlenswert wäre aber vorab, dem ablehnenden Bescheid der ARGE per Widerspruch entgegen zu wirken.
Kleine Korrektur:
Nicht nur empfehelenswert. Das Widerspruchsverfahren ist vielmehr notwendige Prozessvoraussetzung. Anders kann es sich nur bei sog. Eilverfahren verhalten.
Hartz-IV-Empfänger haben desweiteren Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, der beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden kann. Damit kann man sich einen Rechtsanwalt - nach freier Wahl - für ein Beratungsgespräch suchen. (Lediglich eine Kostenpauschale von 10 EUR können vom RA genommen werden, oftmals verzichten aber die Anwalte auch darauf). Der Anwalt kann m. W. eine Klageschrift formulieren und diese an das SG einreichen.
Ergänze: Viele Amtsgerichte verweigern einen solchen unter Verweis auf eine Vorsprache bei der beratungspflichtigen Behörde. Das ist verfassungswidrig, sagt das BVerfG. Also nicht abspeisen lassen!
Der BerH-Schein nützt aber nichts im Klageverfahren, sondern lediglich im Widerspruchsverfahren oder zur Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage.
Im Klageverfahren kann (und wird in AlgII-Sachen) der Anwalt ein Prozesskostenhilfeverfahren für den Kläger einleiten.
wenkonaut schrieb:FredSchaub schrieb:
das ist eine gute Frage - ich hoffe es inständig nicht
Aber genau das hat Gäfgen heute vor Gericht erstritten. Ein "Teilerfolg", denn der Prozess wird nicht erneut aufgerollt. Wohl aber hat er als Folteropfer Schadensersatzansprüche gegen Deutschland, denn das Gericht hat Deutschland aufgefordert, das nationale Schmerzensgeldverfahren "zügig zu beenden". Nun geht es um die Höhe. Das finde ich pervers.
Das ist nicht richtig. Der vielzitierte "Teilerfolg" bezog sich darauf, dass Gäfgen trotz Prozesserfolges keine neuerliche strafrechtliche Beurteilung seines Falles erwarten kann.
Es ging in Straßburg aber nicht um Schmerzensgeldansprüche. Auch wenn der Zusammenhang natürlich sachlich besteht.
Ob ein solcher Anspruch besteht, entscheidet jetzt die deutsche Zivilgerichtsbarkeit.
wenkonaut schrieb:
Daschner wurde deshalb rechtskräftig verurteilt. Steht dem Mörder darüber hinaus ein Schmerzensgeld zu?
Möglicherweise:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,539481,00.html
wenkonaut schrieb:
Ich wäre als Vater sehr froh gewesen, wenn ein Polizist etwas "verschärfter" vorgagangen wäre, um damit möglicherweise das Leben meines Sohnes zu retten.
Ich sicherlich auch. Das macht es aber nicht besser und darf keine Richtschnur für staatliches Handeln sein.
Und ja natürlich ist die Grenzziehung das Problem. Das ist sie aber doch immer, sonst wären die meisten Rechtsstreitigkeiten nicht vor Gericht. Kein Gesetz wirkt in einer Weise, dass es nicht von Fall zu Fall Diskussionen auslöst.
Und deshalb muss es so klar wie möglich ausgestaltet sein, damit ich weiß, wann ich mit welchen Konsequenzen zu rechnen habe.
In dem hier vorliegenden Fall halte ich das Urteil für gefährlich, der Kindsmörder (und der bleibt er m.E.) prozessiert sich in die Opferrolle.
Es ging ja hier nicht um die moralische Einstellung des Täters, sondern um seine Rechte.
Guantonamo ist schon von seiner Konstruktion, Ausmaß und Art etwas ganz anderes. Da sollte es keine 2 Meinungen geben.
Der Gedanke, ohne rechtsstaatliche Kontrolle, und losgelöst vom gesetzlichen Opferschutz, eine sog. "Zweck-Mittel-Relation" je nach Einzelfall zu ermöglichen, ist für mich eine Parallele.
Auch ich will das alles (Speicherung von Daten, etc.) nicht OHNE das ein konkreter Verdacht vorliegt. Du schreibst "so lange ich nicht verurteilt wurde". Wie bitte soll das gehen? Einige Gentests sollen zur Überführung und Verurteilung von Sexualstraftätern geführt haben.
Wenn Du den Satz nochmal liest, wirst Du sehen, dass ich eine Verurteilung zur Voraussetzung staatlicher Bestrafung gemacht hatte und nicht für die Erhebung von (Gen-)Daten. Die hatte ich abgelehnt, solange sie grundlos erfolgen.
Gäfgen war bereits als mutmaßlicher Entführer identifiziert (Lösegeldübergabe), es ging "nur" noch darum, Jakob zu finden. Möglichst lebend. Da hätte ich als leitender Staatsanwalt einer härteren Verhörmethode zugestimmt. Ohne schlechtes Gewissen. Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.
Was wäre gewesen, wenn jemand der Auffassung gewesen wäre, "gut zureden" war schon eine ganz prima Idee, man könne ja nun noch ein wenig "Füße kitzeln", dann klappe das schon?
Oder wenn man, zugegebenermaßen ein konstruiertes Beispiel, aus welchen Gründen auch immer, gewußt hätte, der Tatverdächtige habe panische Angst vor Wasser/Strom/Insekten/whatever?
Was wäre also eine (gerade noch?) akzeptable Maßnahme, wenn man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewußt hätte, dass man, ohne ihn ernsthaft (äußerlich) zu verletzen, zum gewünschten Ziel hätte gelangen können?
Wie weit dürfte man aber (nur noch?) gehen, wenn man, wieder aus egal welchen Gründen, vermuten musste, dass der Gesundheitszustand des Opfers ein Überleben nach menschlichem Ermessen ausschließen würde? Sagen wir zu 99 %. Wären dann dieselben Mittel angezeigt?
Wie stehen wir zu der ganzen Sache, wenn der mutmaßliche Täter mal nicht Gäfgen heißt, alles nur erdenkliche gegen ihn spricht, und er letztlich doch unschuldig ist bzw. war?
Was, wenn - um in unserem o.g. Beispiel zu bleiben - Du als Vater davon Kenntnis erlangst, dass Dein volljähriges Kind polizeilich zielführend zu "behandeln" sei, weil gegen dieses ein dringender Tatverdacht bestehe? Ich denke, meine Vateransicht würde sich abermals wandeln.
Es muss doch klar sein, dass wir hier nicht über eine "Lex Gäfgen" reden, sondern darüber, was der Staat dürfen soll.
Oder ist es nicht vielleicht doch beruhigender, das alles geregelt und gerichtlicher Kontrolle unterworfen zu wissen und gewisse Maßnahmen ungeachtet des Einzelfalls zu ächten? Und sei es nur, weil man nie weiß, auf welcher Seite man einmal stehen wird?
LM_Adler_2005 schrieb:
Lena, [...]... bleib deiner Linie treu.
Genau. Das würde ich
wenkonaut schrieb:Misanthrop schrieb:Ganz so einfach sehe ich das nicht und ich denke man sollte es sich auch nicht soooo einfach machen.
(...) Jeder Bundesbürger sollte froh sein, dass das Gericht einige eindeutige Hinweise für zulässige behördliche Ermittlungsmethoden mit auf den Weg gab. (...)
Ich glaube ich habe schon ein paar Sätzchen mehr geschreiben, als dass sich der Verdacht aufdrängen könnte, ich hätte das mal eben undurchdacht dahingesagt.
Grundsätzlich geht es um die Frage, ob der Zweck die Mittel heiligt, die Juristen nennen das wohl "Abwägung der Rechtsgüter". Und da bin ich ganz persönlich schon der Meinung, dass bei einem solch schweren Verbrechen und der minimalen Chance auf einen lebenden Jakob eine Polizei drohen dürfen sollte.
Sollte diese - Deine - Auffassung einmal mehrheitsfähig werden, mag der Gestezgeber das für rechtens erklären. Würdest Du aber möglicherweise die Gelegenheit haben, Dich an einer solchen Diskussion als Entscheidungsträger beteiligen zu können, stündest Du sehr schnell vor dem Problem der Grenzziehung, dass sich m.E. zu wenige stellen, die eine Meinung in der Sache haben:
Was sollte denn in welcher Situation zulässig sein? Wer entscheidet darüber? Klare Regeln - und vor allem deren Einhaltung - schaffen Rechtsfrieden. Schwammiges Gesetzesgebrabbel verleitet zu Intransparenz und Willkür. Das dient übrigens nicht nur dem potentiellen Adressaten von Behördenhandlunegn, sondern auch dem Beamten, der im Einzelfall die Entscheidung zu treffen hat.
Da geht mir auch der Folterbegriff zu weit. Wohlgemerkt, hier gab es einen dringenden Tatverdacht, hier wurde nicht irgendein Bundesbürgerwillkürlich von einem rasenden Polizisten brutal verhört. ...
... der bleibt er m.E. ...
[/quote] ... willkürlich von einem rasenden Polizisten brutal verhört.[/quote]
Auf die Gefahr hin, hier nicht mehrheitsfähig zu sein: Die Androhung rechtsstaatswidriger Methoden und das damit verbundene Ausgeliefertsein bedeuten für mich brutale Verhörmethoden.
Und wenn dann jemand hier im Forum den Vorgang im Präsidium in einen Zusammenhang mit Guantanamo stellt, wird mir schlecht.
Damit reißt Du einerseits rechtsstaaliche Grenzen ein, um sie andererseits für Dich bzw. Deine Meinung einzufordern, indem Du das so hinstellst, als ob Guantanamo ja etwas ganz anderes sei. Das leuchtet mir nicht ein.
Ohne Dir jetzt persönlich - oder jemand anderem hier - nahetreten zu wollen, aber dieser Thread macht mir ein wenig plausibler, weshalb der Aufschrei über die seit Jahren stattfindende Aushölung der Grundrechte in diesem Land allenfalls noch ein Piepsen ist.
Wie können so viele einerseits ständiges gesund-patriotisches Fähnchenschwenken prima finden, und sich gleichzeitig so einen Dreck um die wichtigste zivilisatorische Errungenschaft ihres Landes seit dessen Bestehen kümmern. Wofür stehen diese Fähnchen eigentlich noch?
Ich will keine Genproben abgegeben, wo es keinen Grund dafür gibt, ich will keinen Fingerabdruck gespeichert wissen, wo es keinen Tatverdacht gegen mich gibt, ich will keine Daten gespeichert sehen, zu deren Speicherung ich nicht eingewilligt habe und ich will nicht bestraft oder wieauchimmer behördlich angegangen werden, solange ich nicht verurteilt bin.
Wahnsinnig viel mehr verlange ich von meinem Staat nicht.
Brady schrieb:
Stört mich nicht...stört mich nur...sich hinzustellen und so zu machen als wäre das ganz ganz ganz ganz grausam gewesen, was im damals widerfahren ist...
Es ging vor dem EGMR um die Verletzung der Menschenrechtskonvention durch Polizeibeamte, nicht etwa um Mitleid für den Täter.
Jeder Bundesbürger sollte froh sein, dass das Gericht einige eindeutige Hinweise für zulässige behördliche Ermittlungsmethoden mit auf den Weg gab.
aber von Jakob spricht hier keine Sau mehr...
Um den ging es in sämtlichen vorhergehenden Instanzen mit dem erfreulichen Ende, dass der Täter verurteilt wurde.
Wenn andernorts bei Gericht zB die verfassungsrechtliche (Un-)Zulässigkeit von Autobahnvideofilmereien in Frage steht, geht es ja auch nicht um Menschen, die ihr Leben infolge Geschwindigkeitsübertretungen verloren haben oder es noch verlieren werden. Das sollte man schon auseinanderhalten.
Spiegel Online umschreibt das Problem recht zutreffend als Widersprüche, die bisweilen zwischen Rechtsstaatlichkeit und Rechtsempfinden bestehen können.
Schranz76 schrieb:
Im Gegensatz zu dir empfinde ich die schwarzen Schafe schon als Problem, denn meiner Meinung nach und nach Berichten von Leuten, die Tag täglich damit zu tun haben, sind es eben nicht wenige sondern eher viele.
Definiere doch mal bitte "viele". Interessant wäre noch zu wissen, aufgrund welcher beruflichen Tätigkeit Deine Bekannten zu dieser Auffassung gelangen. Manchmal ist da nämlich schon entscheidend, auf welcher Seite eines Schalters in einer Agentur für Arbeit man steht.
dawiede schrieb:Misanthrop schrieb:dawiede schrieb:
sorry, scheiss ueberschrift
Stört es Dich, dass auch Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte in Deutschland ihre ihnen von gesetzes wegen zustehenden Verfahrensrechte beanspruchen oder deute ich Deine Änderung der ursprünglichen Überschrift falsch?
Ja, du deutest es falsch
die Ueberschrift war nicht eindeutig, um was es geht und las sich als ob ein Kindermoerder freigesprochen wurde.
Aber danke fuer die nette Unterstellung!
Aufrichtige Entschuldigung meinerseits, dawiede!
Es hatte mich auch sehr gewundert, weshalb der nachfragende Anhang ernstgemeint war.
Ich darf die Frage also an Brady weitergeben, wenn ich nun endlich richtig im Bilde bin.
Basaltkopp schrieb:
Erbärmlich ist der Anwalt, der so ein Mandat annimmt! Moral oder Anstand vs Kohle
Das sehe ich ganz anders.
Wenn Einigkeit herrscht, dass vor dem Gesetz jeder gleich ist, und daran sollte kein Zweifel bestehen, dann muss auch jeder seine Rechte durchsetzen dürfen.
Er hat Recht bekommen. Also hat sein Anwalt dem Recht zur Duchsetzung verholfen. Was könnte daran falsch sein?
dawiede schrieb:
sorry, scheiss ueberschrift
Stört es Dich, dass auch Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte in Deutschland ihre ihnen von gesetzes wegen zustehenden Verfahrensrechte beanspruchen oder deute ich Deine Änderung der ursprünglichen Überschrift falsch?
Brady schrieb:FanTomas schrieb:
ausübt?
Nach meiner Kenntnis ist sie nach ihrem Rücktritt nicht wiedergewählt worden.
Wenn sie dann ein politisches Amt ausüben sollte, und kein religiöses Amt mehr ausübt, ist die Sache doch getrennt.
Gegenfrage:
Glaubst du, daß alle CSU-Politiker keine Ämter in der Kirche haben? Mir wäre eine Trennung Staat-Wirtschaft im Sinne des Aufsichtsratsgeschachere oder Landesbankenposten wesentlich wichtiger.....
Sie arbeitet doch wieder in ihrer Gemeinde...
Von irgendwas sollte man ja schon leben, so lange man nicht Bundespräsidentin ist.
Übrigens:
Johannes Rau gehörte von 1965 bis 1999 Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland an und war stellvertretendes Mitglied der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland. Er wurde '99 Bundespräsident.
FrankenAdler schrieb:Mainhattan00 schrieb:
Schon peinlich wie hier teilweise über Menschen in Notlagen hergezogen wird. Aber die paar FDP-Wähler nehme ich schon lange nicht mehr ernst...
Mal eine Frage zu den wenigen Mißbrauchsfällen: Welche Strafe steht eigentlich darauf? Ich weiß, dass es sich um ein paar Schwarze Schafe handelt, dennoch sollte man da keine falschen Anreize schaffen. Sozialleistungen sind für Menschen in echten Notlagen und nicht für Schmarotzer. Und insbesondere in Zeiten, in denen die Kassen leider nicht gerade gefüllt sind, müsste man solche Mißbräuche mit aller Macht bekämpfen. Deshalb die Frage: Kann man bei Mißbrauch in den Knast kommen? Oder bekommt man dafür nur einen Tadel?
Hier die Sanktionen zum selber nachlesen: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html
Man beachte Absatz 3. Hier werden genaue Angaben über die Sanktionshöhe gemacht.
Jetzt müsste man nur noch hinreichend qualifiziertes Personal bei den Agenturen/ARGEn/Sozialämtern besitzen und schon könnte man eine ernsthafte Diskussion über die die Rechtfertigungen des Sanktionssytems im Alg II diskutieren.
Die von FA angeführten "genauen Angaben über die Sanktionshöhe" (auch wenn er durchaus recht hat) sind dem Gesetzgeber leider offenbar nicht so genau gelungen, dass sie der Anwender und der Betroffene versteht.
Wie zitierte der Spiegel im Jahr 1950 so schön:
""Ich empfing Ihr letztes Schreiben und bin sehr erstaunt, über die Mehrforderung von 3 DM pro Flasche für Kriegszuschlag. Ich muß nun leider doch auf die Lieferung verzichten und bitte höflich, die 105 DM der Firma Gustav Knauer, Berlin-Wilmersdorf, zurückzuüberweisen.
Wir haben hier in der Ostzone nur Manöver, aber von Krieg ist nichts zu spüren. Ich bitte um Nachricht, wenn bei Ihnen der Krieg zu Ende ist, damit ich meine Bestellung erneuern kann."