>

nicole1611983

49461

#
Gesetzestext irgendwo zu finden?
Denke nicht, dass das Gesetz so wie du es beschrieben für die rosa Mütze tragbar ist. Ein solches Gestz würde, vorallem im Gefahrenabwehrbereich, der Grundrechtsprüfung nicht stand halten. Würd den Gesetzestext aber gen mal lesen.
#
Naja die Käsestangen sind auch nicht immer der Renner. Gegen den HSV war meine Käsestange staubtrocken. Hab zwar nach ner Reklamation was neues bekommen, was mich aber doch erschreckt hat war die Aussage " Außer Käse-Schinken-Stange und Knusperstange sind die Waren von gestern." Hat mich auch sehr gefreut. Der Bäcker Meyer ist auch nicht mehr der, der er mal war.
#

Fanaticfreak schrieb:

...
Solange das vermeintliche Opfer keine Strafanzeige aufgibt, sieht die Polizei keinen Grund die festzuhalten! Dies scheint recht logisch, ...

So ganz stimmt das nicht. Denn ein Strafantrag des Opfers ist nur bei der einfachen (§223StGB ) und der fahrlässige (§229StGB ) Körperverletzung erfordelich. Sobald tritte mit einem beschuhten Fuß (insbesondere wenn es sich um festes Schuhwerk handelt) die gegen das Gesicht oder den Hals gehen handelt, ist jedoch eine einfache Körperverletzung ausgeschlossen. Da bewegt man sich schon, je nachdem was passiert ist, in den Bereichen der §§ 224, 226 StGB und je nachdem auch § 231StGB (wobei ich denke, dass bei diesem Fall die Beteiligung an einer Schlägerei ausgeschlossen sein dürfte).
Aber da eine Ermittlung von Amtswegen hätte erfolgen müssen, kann es nicht sein, das sie wieder auf freien Fuß gelassen werden, nur weil das Opfer was anderes sagt.
#
abgedruckt, nicht angedruckt.
#
Urteile kann man nachlesen. Ein Teil der Amts- und Landsgerichtsurteile, sowie fast alle BGH-Urteile werden in Fachzeitschriften wie Jus, Jura,NJW etc angedruckt. Da kann man das Urteil nachlesen. Beim BGH kann man Urteile auch auf der Inernetseite nachlesen. Das selbe gilt für das Bundesverfassungsgericht und deren Entscheidungen.
#
Bei Gäfgen wurde meines Wissen keine Sicherungsverwahrung angeordnet. Bei ihm wurde die besondere schwere der Schuld erkannt. Damit kann er nicht nach 15-20 Jahren einen Antrag auf Begnadigung bzw. auf Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung stellen.
Sicherungsverwahrung und die besondere schwere der Schuld sind 2 Paar Schuhe.
#
Soll jetzt auch noch ne Staatsdiskussion aufbrechen?
Es wurde schon mehrfach angeregt die Todesstrafe aus der Verfassug zu nehmen. Da Bundesrecht Landesrecht bricht ist die Todesstrafe eh außer Kraft gesetzt. In Hessen kann die vErfassung nur durch Volksentscheid geändert werden, wobei du dafür eine gewissen Beteiligung, bestimmte Mehrheitesn etc brauchst. Somit ist es den hessischen Politikern wohl einfach zu kompliziert das ganze zu streichen, da es ja eh keine Wirkung mehr besitzt.
Und Brady, manchmal muss man sich halt überlegen, wieso bestimmte Regeln getroffen wurden. Das Grundgesetz soll eben Methoden des Staates gegenüber seinen Bürgern verhindern, die zu bestimmten Zeiten in Deutschland üblich und auch normal waren.
Übrigens gilt das Grundgesetz unmittelbar nur zwischen Staat und Bürger. Im VErhältnis Bürger-Bürger hat es nur mittelbare Wirkung.
Jedoch wird durch Gesetze (StGB, BGB etc.) die Wirkung der Grundrechte auch auf das Verhältnis Bürger-Bürger übertragen. Das bedeutet aber nicht, dass man bei einem solchen Verstoß demjenigen die Grundrechte entziehen kann. Der Grundrechtsschutz hat jedem zu zustehen.
#
Brady das hat nicht weh getan, das ist einfach so. Überlegt bevor ihr so Stammtischparolen raushaut mal, was der Zweck von Grund- und Menschenrechten ist. Wieso ist das Grundgesetz so wie es ist eingeführt worden?
#
Du kannst aber nicht Dinge über den Haufen werfen, die den Rechtsstaat ausmachen. Und dazu zählt nunmal in dubio pro reo, genau wie das Prinzip, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten muss.
Grundrechte und Menschenrechte sind schließlich dafür da jeden zu schützen. Wäre dies nicht der Fall, bekommst du Verhältnsse wie im 3. Reich. Was ist besser?
#

Smile schrieb:
@ stefank

Damit, dass man dauernd etwas von "der Polizei bekannten Wiederholungstätern" hört, kann ich aber auch nicht leben!

Psychologen scheinen sich zu oft zu irren, es kommen zu viele Fehlurteile raus. Dann lieber: Im Zweifel gegen den Angeklagten...in diesen Fällen.

Andreas


Das kannst du nicht machen. In Deutschland zählt der Grundsatz Aufklärung nicht um jeden Preis=> keine verbotenen Ermittlungsmethoden (u.a Metzlerfall). Du kannst doch nicht einfach den Grundsatz in dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) nicht außer acht lassen. Das sind fundamentale Grundsätze des Rechtsstaats.
#
Hast du dich mit Obi in Verbindung gesetzt? Vielleicht kann er nen Nachforschungsantrag stellen.
Ich sag es ja immer wieder die Deutsche Post ist der letzte Dreck.
#
Moment, das mit der REsozialisierung ist nicht meine Meinung, dass ist das was in § 1 Strafvollzigsgesetz geschrieben ist. So steht es als Ziel im Gesetz.
#

zwerg_nase schrieb:
bisher sind selbst therapierte immer wieder rückfällig geworden. da sie sich selbst schon an den rand der gesellschaft manövriert haben, wage ich es zu bezweifeln, daß eine therapie anstatt einer sicherungsverwahrung hilft. die kranken sind ja selbst im strafvollzug bei allen anderen unten durch. wie willst du so einem überhaupt helfen. bisher passierte es ja auch ohne sicherheitsverwahrung. meist waren die in einer geschlossenen untergebracht.
du bist gegen die verwahrung, sprichst dich aber für höhere gefängnisstrafen aus. die logik versteh ich nicht ganz. oder wilst du nur den hospitalismus von sexualstraftätern verhindern?
wer sich therapieren läßt und sich auch wirklich erfolge einstellen, kann auch wieder in die gesellschaft integriert werden, wer es nicht kann, hat in dieser auch nichts mehr zu suchen. vor allem wenn es um kleine kinder geht.

Hast du mal ne Sicherheitsverwahrungsstation gesehen? Ich denke das Sexualdelikte mit einer Strafe von Geldstarfe-10 Jahre (Sexualdelikte mit Todesfolge ausgelassen) einfach zu wenig sind, vorallem, weil die meisten Delikte als max. Strafe 5 Jahre vorsehen.
Allerdings ist zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung ein riesen Unterschied. Ich fand die Zellen der Sicherungsverwahrung in Butzbach wirklich Menschenunwürdig.
Wenn man sich den HAftalltag anschaut, empfinde ich die Sicherungsverwahrung so, wie sie praktiziert wird, als Kontraproduktiv.
Deshalb höherer Strafrahmen, der auch mal von einem Richter ausgeschöpft wird, aber keine Sicherungsverwahrung.
#
Nö. Es ist so, dass der Richter nach nem Gutachten entscheidet, ob er in die Sicherungsverwahrung kommt. Raus kommt er, wenn der Psyschodoc sagt er ist "geheilt". Im Alltag sieht es so aus, dass die jede Woche 15 Min mit denen Sprechen und gut ist. ( Hab doch schön in der Vorlesung aufgepasst, oder?)
#
Brady: Vielleicht ne Behandlung während der Haftzeit "behandeln"
Klar kann es ohne Sicherheitsverwahrung auch passieren, aber wenn du dir mal anschaust, wie es bei der Sicherungsverwahrung abgeht, wundert es mich nicht, wenn die sich von der Gsellschaft ausgeschlossen fühlen. Man sollte eher daran arbeiten diese Leute zu therapieren an statt sie für ein paar Jahre mehr wegzusperren und ihn dann einfach so einfach so, ohne Behandlung, wieder raus zu lassen.
#
Stefan, ich kann verstehen, dass dir als Familienvater sowas als wichtig und richtig erschein, trotzdem denke ich, man sollte die Sicherungsverwahrung hinterfragen.
Die Diskussion über die Richtigkeit der Sicherungsverwahrung ist in Rechtskreisen ja schon längst ausgebrochen. Das Bundesverfassungsgericht sich, wenn ich mich recht entsinne, auch schon dazu geäußert und zwar zu nem Fall in  Bayern.
Erstmal bleibt zu sagen, dass Sicherungsverwahrung eine Strafe nach der Strafe ist. Heißt der Täter X bekommt für nen Todschlag 15 Jahre. Auf diese 15 Jahre wird ja dann die Sicherungsverwahrung drauf gepackt, heißt derjenige weiß nicht, wann er raus darf. Das entscheiden dann Psyschologen (wie toll die einschätzen können haben wir ja bereits gesehen).
Du hast somit einen unbestimmten Freiheitsentzug.
Zur Zeit darf eine Sicherungsverwahrung ja schon nachträglich, heißt nach dem Urteil verhängt werden. Auch das wird schon heftig diskutiert.
Man darf nicht aus den Augen lassen, dass bei uns Aufgabe des Strafvollzugs in erster Line (Vollzugsziel) ist, dass der Gefangene fähig werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftat zu führen. Das eine vernünftige Resozialisierung im Gefängnis, somit unter nicht alltäglichen Bedingungen, nicht wirklich möglich ist, steht außer Frage. Erst als  Nebenaufgabe dient der Freiheitsentug dem Schutz der Allgemeinheit.
Es ist somit schon problematisch, wenn ein Urteil gefällt wird (durch das ja der Grundrechtsentzug des Art. 11GG entzogen wird) durch eine unbestimmte Jahreszahl festgelegt wird.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich denke auch, dass solche Schweine weggeschlossen gehören und ich wäre sogar, wenn du mich aus menschlicher, nicht juristischer Sicht fragst, dafür, ihnen das Ding abzuschneiden, aber ob Sicherungsverwahrung das richtige Mittel zum Zweck ist wage ich zu bezweifeln. Denn durch die Verwahrung in Isolation etc (hab mal ne Zelle für die Sicherungsverwahrung im Gefängnis Butzbach gesehen, dagegen sind normale Zellen  von ca 4quadratcentimeternwirklicher Luxus)wird in meinen Augen keine "Besserung" der Peron gefördert. Ich denke eher, die Maßregeln im Sexualstrafrecht sollten überarbeitet werden und hier höhere STrafen verhängt werden.
Generell sehe ich in der BRD eher das Problem, dass in den meisten Straftatbeständen(Sexualtaten ausgeschlossen, nicht, wie die Bildzeitung meint, die Sanktion zu niedrig ist, sondern unsere Richter meist am untersten Rand der Strafe bleiben.
Also wie gesagt, man sollte das ganze vielleicht doch etwas hinterfragen und mal darüber nachdenken, ob andere Maßnahmen nicht vielleicht effektiver sind. Weil was bringt es, wenn man jemanden nach abgesessener Strafe nochmal 5 Jahre in Sicherheitsverwahrung nimmt. Dann sagt ein Psyschologe er kann raus und er begeht die selbe Tat gleich nochmal.
#
Wenn du richtige Lieder und keine Fangesänge meinst:
100 Jahre Eintracht und 12. Beide im Online-shop erhältlich.
#
Aber das kann lusti werde während der WM, wenn man Aussagen hört wie "Die WM wird unsere Platform".
Wird bestimmt auch in Dortmund ganz lustig. Die deutschen Hools sind ja auch kein Kind von Traurigkeit.
#
Ich denke, die weren morgen früh in Punkt 6/Punkt9 und in Punkt 12 Nochmal was zeigen
#
Ja. War der erste Beitrag. Ging ums Spiel Polen-USA.