
ScHrAnZDiNgEnS
11984
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ScHrAnZDiNgEnS
Wenn ich mir da die spiele von Nürnberg und Freiburg anschaue gibt das noch ne ganz enge Kiste da unten. Man stelle sich vor Braunschweig gewinnt morgen auch noch...
SGE_Werner schrieb:
Übrigens... Hertha hatte auch keine Chancen. Wir auch nicht. Eigentlich 0:0 Spiel.
Früher nannten wir das Was Hertha heute machen musste Wandschießen
Hauptsache 3 Punkte, mehr gibts zum Spiel nicht zu sagen...
dj_chuky schrieb:ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Wir ziehen uns viel zu weit zurück...
Das ist die neue Eintracht der Rückrunde. Hoffe dass sich das nicht rächen wird, aber ist halt nun mal so. Bei der Situation in der Hinrunde ist es kein Wunder, dass wir so spielen.
Oo verdammt viel Glück gehabt. Hätte Rot und Elfmeter geben müssen.
Soll er wenigsten noch nen IV bringen und ordentlich Beton anrühren, das momentan ist nichts halbes und nichts ganzes.
Zambrano....
Wir ziehen uns viel zu weit zurück...
Oh mein Gott!
Keine Wechsel...
Zwei Wechsel zur Halbzeit, glaubt ihr doch selber nicht! Wir können froh sein wenn es einen gibt, aber auch das glaube ich nicht.
GxOffmodd schrieb:
Djakpa ist kaum in der Lage einen Ball ordentlich anzunehmen, was ist denn los bei dem ?
Nunja, bei dem einen Pass hatte Inui auch mehr Dampf dahinter als bei seinen letzten 20 Torschüssen, von daher kein Wunder das der Wieder abgeprallt ist. Das hatte mehr was von eigenen Mann abschießend als von einem Pass auf den Mitspieler.
HeinzGründel schrieb:ScHrAnZDiNgEnS schrieb:HeinzGründel schrieb:ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Es ist total Wurst was ein Gericht in "xyz" entscheidet, solange das BVerfG keine Leitsätze dazu verfasst (was nur sehr selten passiert) kann jeder Richter entscheiden wie er möchte. Es ist natürlich gut wenn man in einem Fall möglichst viele Urteile von verschiedenen Gerichten mit dem gleichen Ergebnis vorlegen kann, dann spricht man gerne mal von allgemeiner Rechtsprechung. Präzedenzfälle gibt es in diesem Sinne jedoch nicht, da jede Verhandlung eine Einzelfallentscheidung nach sich zieht welche für nicht ein mal für den gleichen Richter bindend ist. So hat es mir ein Anwalt jedenfalls erklärt.
Daher auch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Ich rate dringend zu einem Wechsel des Anwalts..
1. "Ein" und nicht "Mein"
2. Was genau soll daran nicht stimmen?
Nur kurz.
Richter können nicht beliebig entscheiden, sondern nach Recht und Gesetz.. In der Regel passiert dies auch. Ausnahmen gibt es, sind aber selten und werden meist in der Berufungsinstanz korrigiert. Man hält sich eben an die Vorgaben der Obergerichte, das hat den Vorteil , dass das eigene Urteil nicht kassiert wird.
Das hiesige Thema ist spätestens seit der von StefanK zitierten Entscheidung durch. Hab das auch schon ca 6 mal hier reingestellt, es interessiert aber nur die wenigsten.
Es gäbe sehr wohl eine gefestigte Rechtsprechung , wenn die Vereine die Strafen konsequent weitergeben würden. Meist tun sie das nicht, aus welchem Grunde auch immer. Möglicherweise scheut man den Konflikt mit der eigenen Fanbasis,oder man hat Beweisschwierigkeiten.. sei es wie sei. Wenn man erwischt wird ist der ****** ab.
Hannover hat dies nun gemacht und ich garantiere dir, sie hätten voll obsiegt wenn sie sich nicht ( freiwillig ) auf den Vergleich eingelassen hätten, das Entgegenkommen war reiner good will. Möglicherweise hat auch das Gericht den Beklagten eine goldene Brücke gebaut.
Leute die sich daneben benehmen, gehen eben ein hohes Haftungsrisko ein. Das sollte jedem bewußt sein, auch wenn hier gelegentlich das Gegenteil behauptet wird.. Man sollte dann hinterher eben nicht jammern.
Abschließend.. wir bewegen uns im Zivilprozess. Es gibt keine Angeklagten und keine Verteidiger, sondern nur Kläger und Beklagte.
Das meinte ich ja mit "Allgemeiner Rechtsprechung". Es ging mehr darum das es nur weil ein (ein einziges) Amtsgericht oder Landesgericht etwas entscheidet, man noch lange keinen Präsidenzfall hat. Wenn ein OLG etwas entscheidet dann folgen die Richter diesem in der Regel, müssen dies aber auch keinesfalls wenn Sie der Meinung sind das der Sachverhalt sich etwas anders darstellt als der vom Fall "xyz".
Gerade im ZP passiert dies doch sehr oft weil sich nun mal fast jeder Sachverhalt etwas anders darstellt. Braucht man ja nur in den Bereich des gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Wettbewerbsrecht) zu schauen, da gibt es tausende Urteile, aber von einer einheitlichen Rechtsprechung ist man Meilenweit entfernt.
HeinzGründel schrieb:ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Es ist total Wurst was ein Gericht in "xyz" entscheidet, solange das BVerfG keine Leitsätze dazu verfasst (was nur sehr selten passiert) kann jeder Richter entscheiden wie er möchte. Es ist natürlich gut wenn man in einem Fall möglichst viele Urteile von verschiedenen Gerichten mit dem gleichen Ergebnis vorlegen kann, dann spricht man gerne mal von allgemeiner Rechtsprechung. Präzedenzfälle gibt es in diesem Sinne jedoch nicht, da jede Verhandlung eine Einzelfallentscheidung nach sich zieht welche für nicht ein mal für den gleichen Richter bindend ist. So hat es mir ein Anwalt jedenfalls erklärt.
Daher auch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Ich rate dringend zu einem Wechsel des Anwalts..
1. "Ein" und nicht "Mein"
2. Was genau soll daran nicht stimmen?
Es ist total Wurst was ein Gericht in "xyz" entscheidet, solange das BVerfG keine Leitsätze dazu verfasst (was nur sehr selten passiert) kann jeder Richter entscheiden wie er möchte. Es ist natürlich gut wenn man in einem Fall möglichst viele Urteile von verschiedenen Gerichten mit dem gleichen Ergebnis vorlegen kann, dann spricht man gerne mal von allgemeiner Rechtsprechung. Präzedenzfälle gibt es in diesem Sinne jedoch nicht, da jede Verhandlung eine Einzelfallentscheidung nach sich zieht welche für nicht ein mal für den gleichen Richter bindend ist. So hat es mir ein Anwalt jedenfalls erklärt.
Daher auch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Daher auch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Wäre schön wenn wir die Morgen mit ner ordentlichen Packung nach Hause schicken....
horstihorsti1 schrieb:ScHrAnZDiNgEnS schrieb:ExilhesseBaWue schrieb:ScHrAnZDiNgEnS schrieb:Riedadler schrieb:Basaltkopp schrieb:planscher08 schrieb:mickmuck schrieb:
nächstes jahr läuft das namenssponsoring für das waldstadion aus. mal sehen, ob nike das nicht auch noch übernimmt.
Air Max-Stadion hat doch auch was
Vieles ist besser als Commerzbankarena
Nike-Airena?
Wir nehmen einfach Nike von Deichmann und nennen das Stadion "Arena of Victory". Bin mir jedoch sicher das dein Vorschlag besseren Anklang findet.
Allein schon das Wörtchen "Stadion" statt "Arena" würde mich glücklich machen...
Stadion? Immer dieser Neumodische Quatsch!
Wie wär's mit Sportfeld? ,-)
Bolzplatz!
ExilhesseBaWue schrieb:ScHrAnZDiNgEnS schrieb:Riedadler schrieb:Basaltkopp schrieb:planscher08 schrieb:mickmuck schrieb:
nächstes jahr läuft das namenssponsoring für das waldstadion aus. mal sehen, ob nike das nicht auch noch übernimmt.
Air Max-Stadion hat doch auch was
Vieles ist besser als Commerzbankarena
Nike-Airena?
Wir nehmen einfach Nike von Deichmann und nennen das Stadion "Arena of Victory". Bin mir jedoch sicher das dein Vorschlag besseren Anklang findet.
Allein schon das Wörtchen "Stadion" statt "Arena" würde mich glücklich machen...
Stadion? Immer dieser Neumodische Quatsch!
Riedadler schrieb:Basaltkopp schrieb:planscher08 schrieb:mickmuck schrieb:
nächstes jahr läuft das namenssponsoring für das waldstadion aus. mal sehen, ob nike das nicht auch noch übernimmt.
Air Max-Stadion hat doch auch was
Vieles ist besser als Commerzbankarena
Nike-Airena?
Wir nehmen einfach Nike von Deichmann und nennen das Stadion "Arena of Victory". Bin mir jedoch sicher das dein Vorschlag besseren Anklang findet.
JCD schrieb:ScHrAnZDiNgEnS schrieb:Fakt schrieb:stefank schrieb:Ich verstehe Deinen Einwand nicht.
Wird in einer Rechnung die USt zu niedrieg ausgewiesen, schuldet der Unternehmer die tatsächliche, höhere USt. Der Kunde darf trotzdem nur die niedrige Vorsteuer geltend machen.
Rechnungsberichtigung
Auch in diesem Fall ist die Berichtigung der Rechnung möglich. Ist der Kunde ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer wird er eine Korrektur der Rechnung kaum verlangen wohl aber begleichen, weil er die ausgewiesene Steuer sowie so als Vorsteuer wiederbekommt.
@JCD
Die Sache mit den Vermittlern habe ich auch noch nie verstanden, da USt (bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten) immer nur einen durchlaufenden Posten darstellt. Aber egal wie, dies betrifft nicht den e.V. sondern die AG und ist somit irrelevant.
Nein, das Finanzamt muss eine Rechnung nicht akzeptieren und dann gibt es eine Rückforderung vom Finanzamt. Das passiert immer dann wenn man Dinge zahlt die man nicht zu zahlen hat oder die Rechnung nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall hat der Spieler (Aufftrageber) seinen Berater zu zahlen, von daher wird die Rechnung bei jedem anderem Unternehmen auch nicht als Betriebsausgabe anerkannt.
Jo, aber sowas kommt normal erst bei einer Betriebsprüfung raus oder wie in diesem Fall durch eine neue Rechtsprechung. Denn davor haben die Vereine gesagt, dass der Berater für sie arbeitet.
Und erst der BFH hat das jetzt gegenteilig festgestellt und damit den Finanzämtern recht gegeben...
Richtig, von daher muss auch nachgezahlt werden, welcher Zeitraum nachgezahlt werden muss wurde sicher auch entschieden, dennoch dürfte es da doch auch eher um die AG gehen es sei den der eV zahlt die Berater der jüngeren Kicker.
Fakt schrieb:stefank schrieb:Ich verstehe Deinen Einwand nicht.
Wird in einer Rechnung die USt zu niedrieg ausgewiesen, schuldet der Unternehmer die tatsächliche, höhere USt. Der Kunde darf trotzdem nur die niedrige Vorsteuer geltend machen.
Rechnungsberichtigung
Auch in diesem Fall ist die Berichtigung der Rechnung möglich. Ist der Kunde ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer wird er eine Korrektur der Rechnung kaum verlangen wohl aber begleichen, weil er die ausgewiesene Steuer sowie so als Vorsteuer wiederbekommt.
@JCD
Die Sache mit den Vermittlern habe ich auch noch nie verstanden, da USt (bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten) immer nur einen durchlaufenden Posten darstellt. Aber egal wie, dies betrifft nicht den e.V. sondern die AG und ist somit irrelevant.
Nein, das Finanzamt muss eine Rechnung nicht akzeptieren und dann gibt es eine Rückforderung vom Finanzamt. Das passiert immer dann wenn man Dinge zahlt die man nicht zu zahlen hat oder die Rechnung nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall hat der Spieler (Aufftrageber) seinen Berater zu zahlen, von daher wird die Rechnung bei jedem anderem Unternehmen auch nicht als Betriebsausgabe anerkannt.
stefank schrieb:ScHrAnZDiNgEnS schrieb:Fakt schrieb:Bigbamboo schrieb:Wer weiß das schon genau?
Ich dachte bislang, es ginge bei dem Prozess um Umsatzsteuer?
Aber - mal ins Blaue gesponnen - Umsatzsteuer wäre doch völlig absurd:
1. Die AG könnte diesen Betrag als Vorsteuer geltend machen.
2. Der e.V. wäre für die betroffenen Bereiche selbst vorsteuerabzugsberechtigt.
D.h. man käme da in Summe sogar positiv raus (wenn ich aus wasweißichwelchengründen nicht völlig falsch liege).
Habe ich ja schon geschrieben, würde für AG, eV und das finanzamt rein finanziell keinen Unterschied machen. Anders wäre es wenn man Vorseteuer geltend gemacht hätte obwohl man es nicht durfte, dann muss man nachzahlen.
Ihr verkennt den Rechtsgrundsatz, dass Im Umsatzsteuerrecht immer die fieseste Regelung gilt. So auch hier: Wird in einer Rechnung die USt zu niedrieg ausgewiesen, schuldet der Unternehmer die tatsächliche, höhere USt. Der Kunde darf trotzdem nur die niedrige Vorsteuer geltend machen.
http://www.betriebsausgabe.de/blog/2009/10/09/falsch-ausgewiesene-umsatzsteuer/
Das stimmt nur soweit du keine Korrektur vornimmst und ist nicht wirklich relevant da er eV Austeller der Rechnung ist und die AG den Schaden hätte.
Beispiel: eV. stellt Rechnung RE Nr.1 ohne MwSt über 100,00€ aus (AG darf keine Vorsteuer geltent machen), Finanzamt fordert jedoch 19,00€ Umsatzsteuer wegen dieser Rechnung vom eV. da dieser die MwSt hätte ausweisen müssen
Jetzt geht der eV. hin und stellt eine neue Rechnung über 119,00€ an die AG und nimmt in dieser Rechnung Bezug zu RE Nr1 und Verrechnet diese. Die AG hat jetzt 19,00€ and den eV. nach zu überweisen, bekommt diese im Rahmen des Vorsteuerabzuges jedoch vom Finanzamt zurück. Der eV. überweist die 19,00€ ans Finanzamt.
Jeder hat jetzt genau das was er vorher hatte, wenn das Spiel jedoch genau anders herum gelaufen wäre dann hätte die AG den Schaden.
Beispiel: eV stellt Rechnung über 119,00 € mit ausgewiesener MwSt und das Finanzamt sagt die Rechnung hätte keine MwSt ausweisen dürfen. In diesem Fall muss der eV selbstverständlich 19,00€ an das Finanzamt überweisen, da diese ja ausgewiesen wurden. Die AG darf die 19,00 € jedoch nicht im Vorsteuerabzug geltend machen und hat somit einen Schaden von 19,00€. Wie gesagt, nicht der eV sondern die AG hätte den Schaden weil Sie eventuell abgezogene Vorsteuern aus solchen Rechnungen nachzahlen muss.
Du kannst mir jetzt bestimmt sagen ob die AG den Betrag im Sinne von Schadensersatz beim eV. einfordern könnte, ist aber soweit bekannt nicht passiert und hat auch nichts mit dem Finanzamt zu tun.