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stefank

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Taunusabbel schrieb:
stefank schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Ösi-Medien-Blog: Wenn die Ukraine Hunde tötet, stirbt bei uns die Wahrheit


Leider, wie oben dargestellt, absolut üblich imTierschutzbereich, auch vermeintlich große und bekannte Organisationen wie PETA sind betroffen.


Was hast Du nur für einen Narren an Tierschutz gefressen, ein paar Beiträge weiter oben habe ich an den Unicef Spendenskandal erinnert und das war nicht der Einzige in den letzten Jahren bei dem "Menschenschutzorgas" betroffen waren.
Und heute Abend in Report Mainz (nicht Monitor, sorry) geht´s um die Johanniter.

Es gibt diese Dinge überall, nicht nur im Tierschutz, also krieg Dich doch mal wieder ein bitte.

Und wie der grosse Bambus schon sagt, niemand hat hier um Spenden gebettelt, sondern um Unterstützung. Das ist ein himmelweiter Unterschied.


Selbstverständlich gibt es in allen Bereichen des Spendenwesens viel Betrug und unseriöses Vorgehen. Selbst in meinen Augen unterstüzenswerte Organisationen wie Amnesty setzen auf der Straße Drückerkolonnen ein, wobei bis zu einem vollen Jahresbeitrag an die Werber und nicht an die Organisation geht. Diese agressive Vorgehensweise liegt daran, dass das Spendenaufkommen in Deutschland stagniert, es also einen Verdrängungswettbewerb gibt.
Im Tierschutzbereich, über den wir hier sprechen, ist die Zahl der seriösen Organisationen besonders gering. Mir missfällt hier die manipulative Werbung mit Schockbildern, die überhaupt nichts mit der Ukraine zu tun haben oder aus Zeiten stammen, die jahrelang zurückliegen und in keinem Zusammenhang mit der EM stehen.
Dies alles sagt aber nichts gegen den hier eingeschlagenen Weg, durch Druck auf die Sponsoren der EM für Veränderungen zu sorgen. Und das scheint ja auch Wirkung zu zeigen: http://www.tierschutzbund.de/4753.html

Wenn bei der Mahnwache am Samstag aber Spenden und Mitgliedschaften eingeworben werden sollen, wäre ich vorsichtig.  
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Mit dem Feiern von Nikolov nach harmlosen Schüssen soll doch wohl hauptsächlich der Gegner verarscht werden.
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Bigbamboo schrieb:
Ösi-Medien-Blog: Wenn die Ukraine Hunde tötet, stirbt bei uns die Wahrheit


Danke. Genau diese Dinge sehe ich bei dieser Kampagne. Letztlich geht es  den Initiatoren nur darum, die Tierliebe der Menschen dazu zu benutzen, ihre Taschen mit Spenden zu füllen.
Das soll das Engagement von vielen, auch hier, gar nicht in Abrede stellen. Aber es wird manipuliert und benutzt. Leider, wie oben dargestellt, absolut üblich imTierschutzbereich, auch vermeintlich große und bekannte Organisationen wie PETA sind betroffen.
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Da gratulier' ich natürlich auch ganz fein. Alles Gute!

Stefan
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FTD: "Ein weiterer Auftritt des einstigen Politstars steht auch für 2012 schon fest. Guttenberg wird am 28. Februar 2012 in Aachen die Laudatio halten, wenn der "Orden wider den tierischen Ernst" an den Schauspieler Ottfried Fischer verliehen wird. "

Wahrscheinlich hält er einfach die Rede vom letzten Jahr...
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pelo schrieb:
stefank schrieb:
pelo schrieb:
Basaltkopp schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Zumindest nimmt man dessen Tod billigend in Kauf!
Und dafür gibts nach gängiger Rechtssprechung zwischen 2u.3 Jahren u-dies ohne Bewährung.


Auch das ist völlig richtig. Vergesst bitte alles, was ich über das Jugendstrafrecht gesagt habe, dass habe ich mir nur ausgedacht. Das hier massiv vorhandene Fachwissen, wie pelo u.A. es darbieten, ist einfach überzeugender.


Warum so empfindlich?

Hat doch niemand behauptet.Ich habe doch deinen juristischen Ausführungen u. Beründungen ausdrücklich zugestimmt.


Wo habe ich denn mit meinem "massiven" Fachwissen irgend etwas falsches geschrieben?


1. Bei einem Tritt gegen den Kopf kann nicht ohne weiteres von einem billigenden in Kaufnehmen der Tötung gesprochen werden. Es kann sich vielmehr um Tötungsabsicht, Eventualvorsatz oder reinem Körperverletzungsvorsatz handeln, je nach den einzelnen Umständen.
2. Ein "gängiges" Strafmaß gibt es nicht mal im Erwachsenenstrafrecht, auch hier müssen alle Umstände der Tat und des Täters im Zusammenhang bei der Strafzumessung gewürdigt werden. Im Jugendstrafrecht treten die Tatumstände fast vollständig hinter den Erziehungsgedanken zurück.
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Basaltkopp schrieb:
propain schrieb:
Basaltkopp schrieb:

Dass harte Strafen nicht als abschreckendes Beispiel dienen, ist schon insoweit logisch, dass ein Straftäter ja davon ausgeht, dass er nicht erwischt wird. Jemand, der genau weiss, dass man ihn überführen wird, wird wahrscheinlich keine Straftat begehen.

Da muss man widersprechen, denn es gibt Straftaten da gibt es eine Aufklärungsquote von über 90% und trotzdem werden diese Straftaten immer noch begangen. Und nicht die Strafen haben dafür gesorgt das in manchen Bereichen weniger Straftaten gibt, sondern die Sicherheitsmaßnahmen der Betroffenen haben dafür gesorgt.


Trotz Aufklärungsrate geht der Täter wohl trotzdem erstmal davon aus, dass er nicht erwischt wird. Aber das muss er ja nicht einmal, er kann ja auch davon ausgehen, dass ihm auch nichts passiert, wenn er erwischt wird.

Und der stefank findet das alles korrekt. Jugendliche dürfen Menschen für 20 Cent umbringen.


Sie sollen es sogar!
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Basaltkopp schrieb:
stefank schrieb:
Basaltkopp schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Das glaube ich auch. Gerade bei Tötungsabsicht aind deutsche Richter sowas von nachsichtig. Wirklich verfolgt werden in Deutschland nur Steuerstraftäter, weil die Richter dann einen Extrabonus bekommen.



Genau! Hier war nun wirklich keine Tötungsabsicht zu erkennen. Weil man sich in gewissen Kreisen zur Begrüßung immer gegen den Kopf tritt, oder was?

Was bitte sollten die Tritte gegen den Kopf denn dann bewirken, wenn nicht die Tötungsabsicht gegeben war oder zumindest die Absicht einen Menschen schwerstens zu verletzen und den Tod billigend in Kauf zu nehmen.

Kaum zu fassen, dass man hier so tut, als hätte der Täter wirklich nur ein Kaugummi geklaut!    


Stimmt. ich habe gerade mit dem Richter gesprochen, und er hat mir gestanden, dass er im Studium, als gerade Tötungsabsicht durchgenommen wurde, geschwänzt hatte. Außerdem dachte er, es ginge um Kaugummiklauen, und hat deswegen die dafür üblichen 2 Jahre mit Bewährung rausgehauen.
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pelo schrieb:
Basaltkopp schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Zumindest nimmt man dessen Tod billigend in Kauf!
Und dafür gibts nach gängiger Rechtssprechung zwischen 2u.3 Jahren u-dies ohne Bewährung.


Auch das ist völlig richtig. Vergesst bitte alles, was ich über das Jugendstrafrecht gesagt habe, dass habe ich mir nur ausgedacht. Das hier massiv vorhandene Fachwissen, wie pelo u.A. es darbieten, ist einfach überzeugender.
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Basaltkopp schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Das glaube ich auch. Gerade bei Tötungsabsicht aind deutsche Richter sowas von nachsichtig. Wirklich verfolgt werden in Deutschland nur Steuerstraftäter, weil die Richter dann einen Extrabonus bekommen.
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DougH schrieb:
stefank schrieb:
Tut mir leid, aber du hast es überhaupt nicht verstanden.

Es muß Dir nicht leid tun. Ich sagte doch Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung interessiert mich nen...  


Ja, so einen Klempner hatte ich auch mal. Der sagte "Ablauf, Zulauf und Dichtigkeit interessieren mich nicht. Hauptsache, die Rohre werden ordentlich gedengelt." Von der folgenden Überschwemmung sprechen die Nachbarn heute noch.
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DougH schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ich bin der Meinung, dass auch ein 17-jähriger wissen sollte, dass das Töten von Menschen allenfalls semilegal ist. Demnach ist dieses Urteil -Jugendstrafrecht hin oder her- ein Skandal.

Dieses Urteil sagt doch einfach - solange Du noch keine 18 bist, hast Du mind. einen Toten frei. Bei einer schweren Kindheit vielleicht auch noch einen zweiten.

Es lebe das deutsche Rechtssystem - aber wehe, sie erwischen Dich, wenn du 1 Cent bei der Steuerklärung nicht angibst.... Aber das ist ja auch Erwachsenenstrafrecht!    


Im Jugendstrafrecht kann bei Vorsatz bis 10 Jahre Gefängsnis geurteilt werden, in diesem Fall lag aber nur vor: Zitat aus spiegel.de

Es konnte aber kein Tötungsvorsatz bei den Angeklagten festgestellt werden. Nach Angaben der Gerichtsmedizin war der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls gestorben. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht zu dessen Tod geführt.

"Leider" verstehe ich jetzt auch das "milde Urteil"    


Tut mir leid, aber du hast es überhaupt nicht verstanden.
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Basaltkopp schrieb:
Ich kann nun mal nicht verstehen, wie man es völlig OK findet, dass jemand im Prinzip völlig straffrei davonkommt, der einen Menschen getötet hat.

Dass harte Strafen nicht als abschreckendes Beispiel dienen, ist schon insoweit logisch, dass ein Straftäter ja davon ausgeht, dass er nicht erwischt wird. Jemand, der genau weiss, dass man ihn überführen wird, wird wahrscheinlich keine Straftat begehen.

Aber dieses Urteil ist es nicht nur keine Abschreckung, sondern ein Freibrief für alle "Kumpels", wie BBB es formulierte. Da ist die Hemmschwelle jetzt noch geringer, denn selbst wenn man mich erwischen sollte, mir passiert ja eh nichts.

Ein Freitoter für alle Kriminellen!  


Nochmals, da es hier offenbar nicht zur Kenntnis genommen werden will: Die Tat wurde, da der Täter bei Begehung 17 Jahre alt war, nach Jugendstrafrecht verhandelt. Dieses ist nicht etwa ein milderes Strafrecht, sondern etwas grundlegend anderes als Erwachsenenstrafrecht. Die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts unterscheiden sich von denen des allgemeinen Strafrechts. Während sich dort die Höhe der Strafe maßgeblich nach der Schuld des Täters bemisst, stehen im Jugendstrafrecht fast ausschließlich spezialpräventive (erzieherische) Gesichtspunkte im Vordergrund. Jugendstrafrecht ist deshalb Erziehungsstrafrecht. Nicht Sühne, Vergeltung, Abschreckung oder Sicherung der Allgemeinheit, sondern Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung bestimmen Art und Maß der Reaktion auf die Straftat. Jugendstrafrecht ist Täterstrafrecht. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund.
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reggaetyp schrieb:
Feigling schrieb:

Ich finde, zu einer zivilisierten Gesellschaft passt es schon besser, dass dann lieber jemand urteilt, der nicht involviert ist und sich an Gesetzen messen laesst als ein Mensch, der emotional betroffen ist. So shice sich das auch fuer einen Betroffenen anfuehlen muss.


So ist es.
Die Juristen mögen mich korrigieren, aber genau das ist wohl der Grund, weshalb persönlich Betroffene wegen Befangenheit außen vor sind bei Verfahren.


Sie sind nicht außen vor, sondern können vielmehr eine Rolle einnehmen, die exakt zu ihrer Situation passt: Die des Nebenklägers. Dem Nebenkläger stehen – ähnlich wie der Staatsanwaltschaft – eigene Verfahrensrechte zu, die in den §§ 397-401 StPO geregelt sind. Insbesondere ist er, auch wenn er als Zeuge vernommen werden soll, zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Weiterhin hat er wichtige Rechte wie z. B. Richter- und Sachverständigen-Ablehnung, Beweisantragsrecht, Fragerecht. Darüber hinaus kann er unabhängig von der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen, allerdings nicht in Bezug auf die Höhe des Strafmaßes.
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Praeriehund82 schrieb:
stefank schrieb:
Praeriehund82 schrieb:
giordani schrieb:
Eintracht-Er schrieb:

Das ist durch einige Verantaltungen der Linken (Partei) motiviert, die sich als die Obermahner und Allwissende darstellen. Aus deiner Antwort spricht dieser Weltverbessererton, der ja Megakonjungtur hat. Apropos Weltbild, wer im Glashaus sitzt.....


Hör mal zu du Schwätzer, diese "Die Linken" sind, im Gegensatz zu dir Tastaturheld, auch selber direkt betroffen von diesem Pack und haben deswegen schon mal mehr Ahnung und ein größeres Interesse daran das dieser Sumpf trockengelegt wird.
Denen werden im Osten nämlich die Parteibüros eingeschmissen, angesteckt, Abgeordnete bedroht oder deren Autos demoliert. So wie jedem anderen auch der sich in den Käffern den Pennern entgegenstellt.
Darüber kommt aber bei einem wie dir sicher noch klammheimliche Freude auf. In dem Glashaus in dem du dich hier präsentierst solltest du lieber mal die Füße stillhalten.


Was die Gewaltbereitschaft sowie Gewalttätigkeit gegenüber der anderen Fraktion betrifft so ist keine Seite besser. Beide führen schwarze Listen über die Gegenseite usw. Da hat sich wohl nicht viel geändert wie zu Zeiten der KPD und NSDAP.


Das nächste Mitglied der Idiotenfraktion meldet sich zu Wort.


Und die üblichen Verdächtigen wie reggaetyppe (oder was für nen Typ auch immer)und du kommen wieder mit ihren Reaktionen. Wundert mich auch wieder in keinster Weise.

Widerlegt die Dinge mit Argumenten und erspart euch dämliche Beleidigungen. Wenn ihr so schlau und allwissend seit könnte man zumindest in der hinsicht ein gewisses Niveau habe waren. Zuviel verlangt ?


So kann man es natürlich auch machen. Erst mal eine völlig unhistorische Behauptung wie "KPD und NSDAP waren genauso schlimm, und heute ist es dasselbe" raushauen, und dann nach Argumenten dagegen rufen. Du hast es nicht verdient, aber trotzdem: Als die Nazis aufkamen, hatten die Kommunisten 10 Jahre rechten Terror durch die Freikorps hinter sich. Ihre intellektuellen Führer wie Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Gustav Landauer oder Kurt Eisner waren von rechten Mörderbanden ermordet worden. Die Kommunisten waren im Kampf gegen die Nazis sehr fehlerhaft, und haben damit zur Machtübernahme der Nazis beigetragen. Sie mit den Nazis gleichzusetzen, ist historischer Unfug.
Noch übler ist es, dies auf die heutige Situation übertragen zu wollen. Angesichts von 150-200 von der braunen Mörderbande ermordeten Menschen musst du dich schon fragen lassen, ob du gewollt oder ungewollt die Verharmlosung dieser Bande betreibst.
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Sheraza schrieb:
Guerilla-Marketing-Aktionen  *ggg* Jetzt werden aber Geschütze aufgefahren, mein lieber Scholli.^^

Also nochmal ganz langsam zum mitlesen.
Wir alle die das geplant haben sind Tierschützer/Liebhaber.
Wir gehören weder irgendwelchen Firmen an noch gehen diese Mahnwachen von irgendwelchen Tierschutzvereinen aus.

Zitat aus den Medien: "Die Aktionsgruppe Fairplay ruft als Veranstalter zu Mahnwachen und Demonstrationen in mehreren Städten auf.
ETN ist nicht Veranstalter, unterstützt aber die Aktionen in den nachfolgend aufgelisteten Städten". usw.

Und das man Unterstützung für sowas braucht ist völlig legitim und natürlich auch gewünscht.
Die nehmen wir in Frankfurt auch gerne an.
Ledigtlich die Berliner kooperieren.

Auch zu den Spenden kann ich dich beruhigen, unsere eigenen z.B. gehen direkt in die Ukraine und nehmen keinen Umweg über irgendeinen Tierschutz

Im übrigen sind diese Mahnwachen nicht zum spenden gedacht, sondern um den Menschen die Augen zu öffnen.
Jetzt frag ich dich, warum ist das alles sooo schlimm für Dich.
Die Aufrufe tun keinem weh und zwingen auch niemanden dort hin zu gehen.

In diesem Sinne, schlaft schön




Fein, dass ihr sauber seit. Aber stört dich dann nicht, dass "unterstützende" Organisationen (ETN hat die Ukraine-Kampage initiiert), nach Angaben von Charity-Watch völlig unseriös arbeiten?
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ChristianW. schrieb:
stefank schrieb:
kreuzbuerger schrieb:
stefank schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
... wenn man dann noch als Normalbürger mit ansehen muß, wie die deutsche Justiz scheinbar (Darstellung in den Medien) vor einem Voll[bad][bad][bad][bad][bad][bad]*********[/bad][/bad][/bad][/bad][/bad][/bad] wie Gaeffgen (Entführer und Möder des von Metzler Jungen) kuscht, kommt man sich schon verarscht vor.



Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?

Ansonsten: Ein seltenes Bild, rBbb und Kreuzbürger im Glauben an die abschreckende Wirkung hoher Strafen vereint. Ich darf euch versichern: Die Forschung bestätigt euch nicht. Das liegt vor allem daran, wie der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer nachgewiesen hat, dass Straftäter bei Begehung der Tat nicht an die Höhe der Strafe, sondern an die Vermeidung des Erwischtwerdens denken. Gerne mal wieder: "Die Strafe bessert den, welcher straft." (Nietzsche).


wie ich schon sagte:

und wenn auf die fresse hauen wegen nichtigkeit eingestellt wird, hauste halt weiter zu...


aber magste uns law&order-hardlinern den pädagogischen wert ner bewährungsstrafe für das töten eines menschen erläutern? wie willste leute erreichen, die solange zuhauen und -treten bis es spritzt? mit 20 stunden schulhof kehren? kennt dein forschender verfassungsrichter auch die klientel, um die es sich hierbei handelt?  


Yep, mag ich. Im Jahr werden in Deutschland ca. 18.000 Verurteilungen zu Jugendstrafe ausgesprochen. Hiervon werden ca. 60 Prozent zur Bewährung ausgesetzt. Es bleiben also noch immer 7.000 Jugendliche und Heranwachsende, die jedes Jahr einfahren. Von diesen Verurteilungen lässt sich deine Klientel offenbar nicht von der Begehung von Straftaten abhalten. Was gibt dir Anlass zu glauben, dass dies anders wäre, wenn wir stattdessen vielleicht 10.000 einsperren würden? Übrigens, die Zahl der Rückfalltäter nach einer verbüßten Jugendstrafe beträgt fast 80 Prozent, und liegt damit ungefähr 50 Prozent höher  als bei erwachsenen Strafgefangenen.



Nur der Neugierde halber: Gibt es auch eine Zahl, wie viele der nicht-eingefahrenen Straftäter nach Erhalt ihrer Bewährungsstrafe weiterhin Straftaten verüben?


Ja, der Wert liegt bei knapp 60 Prozent.
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kreuzbuerger schrieb:
stefank schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
... wenn man dann noch als Normalbürger mit ansehen muß, wie die deutsche Justiz scheinbar (Darstellung in den Medien) vor einem Voll[bad][bad][bad][bad]*********[/bad][/bad][/bad][/bad] wie Gaeffgen (Entführer und Möder des von Metzler Jungen) kuscht, kommt man sich schon verarscht vor.



Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?

Ansonsten: Ein seltenes Bild, rBbb und Kreuzbürger im Glauben an die abschreckende Wirkung hoher Strafen vereint. Ich darf euch versichern: Die Forschung bestätigt euch nicht. Das liegt vor allem daran, wie der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer nachgewiesen hat, dass Straftäter bei Begehung der Tat nicht an die Höhe der Strafe, sondern an die Vermeidung des Erwischtwerdens denken. Gerne mal wieder: "Die Strafe bessert den, welcher straft." (Nietzsche).


wie ich schon sagte:

und wenn auf die fresse hauen wegen nichtigkeit eingestellt wird, hauste halt weiter zu...


aber magste uns law&order-hardlinern den pädagogischen wert ner bewährungsstrafe für das töten eines menschen erläutern? wie willste leute erreichen, die solange zuhauen und -treten bis es spritzt? mit 20 stunden schulhof kehren? kennt dein forschender verfassungsrichter auch die klientel, um die es sich hierbei handelt?  


Yep, mag ich. Im Jahr werden in Deutschland ca. 18.000 Verurteilungen zu Jugendstrafe ausgesprochen. Hiervon werden ca. 60 Prozent zur Bewährung ausgesetzt. Es bleiben also noch immer 7.000 Jugendliche und Heranwachsende, die jedes Jahr einfahren. Von diesen Verurteilungen lässt sich deine Klientel offenbar nicht von der Begehung von Straftaten abhalten. Was gibt dir Anlass zu glauben, dass dies anders wäre, wenn wir stattdessen vielleicht 10.000 einsperren würden? Übrigens, die Zahl der Rückfalltäter nach einer verbüßten Jugendstrafe beträgt fast 80 Prozent, und liegt damit ungefähr 50 Prozent höher  als bei erwachsenen Strafgefangenen.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
... wenn man dann noch als Normalbürger mit ansehen muß, wie die deutsche Justiz scheinbar (Darstellung in den Medien) vor einem Voll[bad][bad]*********[/bad][/bad] wie Gaeffgen (Entführer und Möder des von Metzler Jungen) kuscht, kommt man sich schon verarscht vor.



Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?

Ansonsten: Ein seltenes Bild, rBbb und Kreuzbürger im Glauben an die abschreckende Wirkung hoher Strafen vereint. Ich darf euch versichern: Die Forschung bestätigt euch nicht. Das liegt vor allem daran, wie der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer nachgewiesen hat, dass Straftäter bei Begehung der Tat nicht an die Höhe der Strafe, sondern an die Vermeidung des Erwischtwerdens denken. Gerne mal wieder: "Die Strafe bessert den, welcher straft." (Nietzsche).