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stefank

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zimbi_popimbi schrieb:
@ Harry

Umfassend und gut erklärt.


Aber leider nicht richtig.

Dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn Beschäftigte trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen, ist ein Irrglaube. Mit der Krankschreibung durch den Arzt wird nur eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, jedoch nicht ein Arbeitsverbot. Die Krankschreibung ist daher nur eine Einschätzung des Arztes, wie lange der Beschäftigte voraussichtlich arbeitsunfähig ist. Eine "Gesundschreibung", die manche Arbeitgeber verlangen, weil sie fürchten, der Versichungsschutz würde nicht greifen, wenn Beschäftigte krankgeschrieben zur Arbeit erscheinen, ist absolut überflüssig und hat keinerlei gesetzliche Grundlage.

Dennoch ist der Arbeitgeber nicht von seiner Fürsorgepflicht entbunden. Diese besagt, dass der Arbeitgeber für den Erhalt der Gesundheit seiner Mitarbeiter Sorge tragen muss. Das heißt: Hat der Arbeitgeber den Eindruck, dass der Krankgeschriebene zu Arbeit erscheint, obwohl er noch nicht in der Lage ist, seine Arbeit ohne Einschränkung aufzunehmen, sollte er ihn bis zu seiner vollständigen Genesung wieder nach Hause schicken.
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adlerkadabra schrieb:
Zweimal über durchgezogene Linie und 200 m. gegen die Fahrtrichtung? Die Bayern haben es also nur krimellen Machenschaften zu verdanken, dass sie überhaupt gegen uns antreten konnten. Ich fordere die nachträgliche Wertung des Spiels dreinull für uns. Doppel-Torschütze: Gekas.


Da wir nicht vor einem ordentlichen Gericht sind, sondern vor dem Willkürsenat des DFB, rechne ich mir hier kaum Chancen aus.
Erfolgversprechender scheint mir herauszufinden, ob Hoeness den Busfahrer dazu bestimmt hat, die Verkehrsstraftat zu begehen. In diesem Fall könnte er (wenn man nicht ohnehin das Einheitstäterprinzip als gegeben ansieht) bei gemeinsamer Begehungsweise Mittäter, § 25 1.Abs. StGB, bei Beherrschung des Tatgeschehensablaufs mittelbarer Täter, § 25 I 2. Alt. StGB, mindesten aber Anstifter, § 26 StGB, einer Straftat nach § 315b StGB sein.

Hier wäre dann § 4 der Richtlinien zum Stadionverbot einschlägig:

(3) Ein überörtliches Stadionverbot (§ 1 Abs. 5) soll ausgesprochen werden
bei eingeleiteten Ermittlungs- oder sonstigen Verfahren, insbesondere in
folgenden Fällen (schwerer Fall):
(...)
2. Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§ 315 ff. StGB)
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Dschalalabad schrieb:
Hast Du jetzt genug Artikel, Werbung und Deine Sichtweise gepostet?!


Es steht dir frei, den Beitrag "Atomstrom- jetzt erst recht!" zu posten.
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emjott schrieb:


Ist das auch der Grund für Polen und die Türkei, den Einstieg in die Nutzung der Kernenergie zu planen?
Und setzt deswegen auch die Ukraine - Heimatland Tschernobyls! - noch heute auf einen marginalen Anteil von 45% der Stromerzeugung aus Uran? Inklusive Planung und Neubau weiterer Reaktoren...
Kleine, friedliche, aufgeklärte und demokratisierte Völker wie Schweden, Finnen und Schweizer nutzen die Kernenergie zur Stromerzeugung. Warum wohl?

Kennen die Ukrainer etwa nicht das tötliche Potential der Atomkraft? Streben die Schweizer nach der Bombe? Können die Schweden nicht rechnen, wie teuer Atomstrom wirklich ist? Fehlen den Finnen, Franzosen, Rumänen, Armeniern, Russen, Amis, Südafrikanern, Briten, Argentiniern, Brasilianern, Holländern, Mexikanern, Phillippinen, Arabern, Ägyptern, ... die nötigen Informationen?


Dieser stringenten Argumentation ist nichts entgegenzusetzen. Welche logische Schlußfolge ergibt sich übrigens für dich aus dieser Statistik?

[i]"Damit gehört die Schweiz nach Russland, Ungarn, Slowenien, Finnland und Kroatien zu den europäischen Ländern mit überdurchschnittlich hoher Suizidrate. Nach der von der WHO publizierten Liste von Suizidrate nach Ländern von 2005 hat die Schweiz mit 17,5 eine leicht tiefere Rate als Frankreich und eine leicht höhere als Österreich (15,4)."(wikipedia)
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Glücklicherweise weiß ich aus vielen amerikanischen Filmen aus den 50ern, wie es in Afrika so zugeht. Wenn du also neute abend nach der Großwildjagd mit dem Gewehr in der Hand vor eurem Lager Wache stehst, und die Negertrommeln hörst, dann weißt du: Sie trommeln

ALLES-GUTE-ZUM-GEBURTSTAG!

Stefan
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Liebe Wünsche auch von mir.

Stefan
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Tuess schrieb:
Grabi65 schrieb:
sehr tief überm Horizont?


War ziemlich mittig, genau am großen Wagen vorbei.


Vielen Dank für den Hinweis, Miso und ich haben die ISS wunderbar gesehen, erst aus unserem Wohnzimmerfenster in Richtung Westen, dann schnell rüber in die Küche und sie nach Osten verschwinden gesehen. Hübsch!
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Die besten Geburtstagswünsche auch von mir!

Stefan
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Bundesweites Stadionverbot für Uli Hoeness

Nach der 3:0 Niederlage bei Eintracht Frankfurt rastete Uli aus: Im VIP-Bereich der Eintracht warf er mit Stühlen um sich und das Buffet um. Zwangsläufige Folge: Stadionverbot! "So sind nun mal die Regeln" äußerte Eintracht-Trainer Daum verschmitzt schmunzelnd.
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Nach der dieswöchigen Sensationsmeldung, dass Daum die Eintracht nicht in der 2.Liga trainieren wird, erwarte ich nächste Woche die Meldungen "Daum will nicht Handballtrainer werden" sowie "Daum will sich keiner Geschlechtsumwandlung unterziehen".
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Bigbamboo schrieb:
stefank schrieb:
... Aber in deiner verblendeten Empörtheit siehst du nicht, dass es Repression zum Zwecke der Aufklärung nicht geben kann. ...


Zumindest sehe ich eine Burka, wenn sie drei Meter von mir entfernt ist.

Und bitte hör auf, mir Forderungen nach irgendwelchen Repressionen zu unterstellen. So ätzend ich diesen Vogel finde, so froh bin ich in einer Gesellschaft zu leben, in der die Versammlungsfreiheit ein solch hohes Gut ist.  


Die Burkafrage ist so langweilig. Ich habe keine gesehen. Das kann entweder daran liegen, dass wir eine andere Auffasung haben, was eine Burka ist. Oder ich habe sie einfach nicht gesehen. Da dieses Thema aber so lächerlich nebensächlich ist, bin ich gerne bereit, die Anwesenheit von Burkas als wahr zu unterstellen.
Nun freut es mich ja, dass du auch nicht für Repressionen eintrittst. Dann frage ich mich aber, was dein heiliger Zorn bezwecken soll.
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Die allerliebsten Wünsche zum Geburtstag, liebe Kine! Die Sonne freut sich ja mit dir.

Stefan
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Bigbamboo schrieb:
3zu7 schrieb:
... Das kritisiere ich, ganz unabhängig davon, was in meiner Nachbarschaft passiert (oder meinetwegen in der gesamten westlichen Welt) oder welche Angriffsflächen der Vogel noch so bietet.

Darf man aber so nicht. Man muss immer auch den Innenminister kritisieren. Habe ich gestern gelernt.



Ja, was man so lernt, wenn einem das Rauschen der Empörung die Ohren verschließt:

"Okay, ich fasse mal kurz zusammen: Pierre Vogel ist ein armer, missverstandener kölscher Jung, Arschlöcher sind immer Christen und der Papst ist sowieso böse; genau wie Maik Franz."

Das ist nicht mal als satirische Überhöhung statthaft, denn Satire muss den inneren Kern einer Aussage enthüllen. Nun könnte man diesen inneren Kern ja meinen zahllosen Postings zu dieser Frage, nicht nur in diesem thread, entnehmen. Aber da dies offenbar zu mühsam ist, liefere ich gerne (Gutmensch!) nochmal eine zusammenfassende Darstellung:
Der Ablehnung von Pierre Vogel, Islamismus, Scharia, Religionswächtern, sowie beliebig zu ergänzendem weiteren Religionsunfug stimme ich zu. Dies fußt bei mir auf einer aus der Aufklärung geprägten Haltung. Weiterhin ist klar erkennbar, dass Religionsführer immer danach streben, ihren Glauben auch mit unterdrückerischen Mittel durchzusetzen, sobald sie die Macht dazu haben. Insoweit sollte man ein waches Auge auf solche Vögel haben. Deshalb war ich am Mittwoch auch am Roßmarkt.
Da meine Haltung aber jegliche Unterdrückung ablehnt, sehe ich auch, dass rechte Populisten aus den obigen Tatsachen Honig saugen. Mit dem Argument "wehret den Anfängen" wollen sie repressive Maßnahmen gegen Moslems insgesamt durchziehen, weil es mit der allgemeinen Ausländerfeindlichkeit ja nicht so gut geklappt hat. Dies halte ich derzeit für gefährlicher als Vogel samt seiner doch relativ kleinen Anhängerschar.
Du bist gewiss kein rechter Populist. Aber in deiner verblendeten Empörtheit siehst du nicht, dass es Repression zum Zwecke der Aufklärung nicht geben kann. Aufklärung ist der Ausweg aus der selbstgewählten Unmündigkeit.
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Mainhattan00 schrieb:
Wo die grünen Deutschen wohnen

http://www.sueddeutsche.de/geld/oekostrom-wo-die-gruenen-deutschen-wohnen-1.1087541

Frankfurt auf Platz 8.




Was für ein Quatschbericht. Man muss sich als Deppenklick-Lieferant durch 10 Bilder durchklicken, um einen Unterschied vor völlig unsignifikanten 83 auf 93 Prozent zu konstatieren. Blödsinn.
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3zu7 schrieb:
Morphium schrieb:

Wie oft würdest du dich melden, wenn irgendwo ein paar Idioten im Namen der BRD auf der Welt irgendwen in die Luft jagen? 1x?2x?3x? Irgendwann hast du kein Lust mehr.


Ähm...



"Deutche Waffen, deutsches Geld, morden auf der ganzen Welt" haben wir vor 30 Jahren auf Demos gebrüllt. Und ich bin durchaus bereit, das noch 100x,200x,300x zu brüllen. Kein Argument also, insoweit.
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@Dirty-Harry: Manchmal frage ich mich, ob ich einen bestimmten Post schreibe, oder es doch besser lasse. Hier halte ich ihn für notwendig. Dann also: Dass du mit deiner simplifizierenden Weltsicht nicht in der Lage bist, Peters differenzierte Darstellung zu begreifen, ist leider dein Problem, und gewiss nicht Peters.
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3zu7 schrieb:
(...) Ich vermisse bei vielen Themen den moralischen Aufschrei. Von Einzelpersonen, ja. Von ganzen Gesellschafts-Gruppen leider nein. (...)


Okay. Ich finde zum Beispiel Maik Franz Verhalten in der Vergangenheit an manchen Stellen kritikabel. Jetzt stelle ich mir vor, letzten Samstag in einer Kneipe voller Hoffenheimer gewesen zu sein. Nach dem Foul an Franz sagt ein Hoffenheimer zu mir, dass Franz aber auch wirklich oft über die Stränge geschlagen habe. Ich würde dann wahrscheinlich auch völlig vernünftig reagieren und ihm grußlos eine in die Fresse hauen. Oder sollte ich ihm nicht lieber verständig recht geben und Franz kritisieren?
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SGEMoe schrieb:


Du meinst man sollte dagegen gerichtlich vorgehen?
Ich weiss nicht genau, zu welcher Instanz eine Dienstaufsichtsbeschwerde führt, pardón.  


Der hier in Frage kommende Verwaltungsgerichtsweg steht m.E. noch nicht zur Verfügung, da die alleinige Ankündigung der Maßnahme nicht ausreicht. Dieser Rechtsweg steht nur im Nachhinein gegen konkrete Polizeimaßnahmen zur Verfügung.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Rüge gegen das rechtswidrige Handeln eines Beamten. Sie ist an den Dienstvorgesetzten des jeweiligen Beamten zu richten, verbunden mit der immanenten Aufforderung, gegen das rechtswidrige Verhalten des Beamten im Wege des Weisungsrechts einzugreifen. Ebenso kommen nachträgliche Disziplinarmaßnahemn gegen den Beamten in Betracht.
Nach einer alten Juristenweisheit gilt für die Dienstaufsichtsbeschwerde allerdings: "formlos, fristlos, zwecklos".
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Die gesetzliche Grundlage ist hier eindeutig:

§ 9 Polizeigesetz (PolG)

Maßnahmen gegenüber unbeteiligten Personen

(1) Gegenüber anderen als den in den §§ 6 und 7 bezeichneten Personen kann die Polizei ihre Maßnahmen nur dann treffen, wenn auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht verhindert oder eine bereits eingetretene Störung nicht beseitigt werden kann, insbesondere wenn die eigenen Mittel der Polizei nicht ausreichen oder wenn durch Maßnahmen nach den §§ 6 bis 8 ein Schaden herbeigeführt würde, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.

(2) Maßnahmen dieser Art dürfen nur aufrechterhalten werden, solange die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen
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Für mich ist die Ankündigung von § 9 PolG nicht gedeckt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde erscheint mir angemessen.