>

stefank

35150

#
Ertsmal zu der Geschichte mit evtl. Besuch eines neuen Liebhabers: Dies beeinträchtigt, juristisch gesagt, den berechtigten Mitbesitz deines Bruders an der Mietsache. Er muss dies nicht dulden, denn dies ist nicht zumutbar (das wäre auch so, wenn mehrere Zimmer vorhanden wären). Er kann also insoweit ein Hausverbot gegenüber dem Neuen aussprechen, und dies erforderlichenfalls auch mit Hilfe der Polizei durchsetzen.
Angesichts des Verhaltens der Freundin kann ich deinem Bruder insgesamt nur dringend raten, anwaltliche Hilfe in Anpruch zu nehmen. Anzudenken wäre z.B., die Leistungszahlende Stelle zu informieren und zu veranlassen, dass der Mietanteil direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen wird. Dies hat Aussicht auf Erfolg, wenn man auf die Gefahr hinweist, dass der Mietanteil nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.
#
MatzeGiessen schrieb:
So,wird immer schöner mit dem Verein:

Gegen die Mahnbescheide habe ich mitlerweile 2 mal Widerspruch eingelgt,trotzdem bekomme ich laufend neue - gestern kam der dritte ins Haus,in dem mir mit Inkasso und weiteren Kosten gedroht wird,sollte ich innerhalb der nächsten 8 Tage nicht zahlen.

 


Hier liegt ein Missverständnis vor: Einen Mahnbescheid bekommt man vom Gericht. Was du bekommst, sind Mahnungen.
#
Dem besten Sitznachbarn der Welt allerbeste Geburtstagswünsche! Hoffentlich verpackt die Eintracht die drei Punkte als Geburtstagsgeschenk auch sehr schön.

Stefan
#
DirtyHarry schrieb:

Bin mal gespannt, ob die Gutmenschen hier auch den Rücktritt fordern. Staatsanwalt bitte übernehmen sie.


Auf keinen Fall. Ich finde Steinmeier supi. Bestimmt klärt sich das alles auf, so dass er völlig rehabilitiert wird. Im Grunde ist das Ganze ja nur Neid auf Steinmeiers Popularität. Und dass ein tüchtiger Unternehmer wie Maschmeyer eine Initiative des Handwerks und des Mittelstands unterstützt, ist doch etwas völlig ehrenvolles. Pro-Steini!  
#
Punkt vergeben, Baum sollte klargehen.
#
#
Deine Rechtsauffassung ist interessant, geht aber fehl. Bei der zitierten Bestimmung geht es darum, ob der GEZ-Pflichtige zu einem bestimmten Zeitpunkt X in der Lage ist, GEZ zu zahlen. Dies ist derzeit bei dir durch das BaföG der Fall.
In der Rückzahlungsphase kann es nicht sein, dass der Betroffene durch die Rückzahlung unter diese Regelung fällt, da bei zu geringem Einkommen nicht zurückgezahlt werden muss.
Eine Art Verrechnung beider Phasen, wie von dir angedacht, ist nicht anwendbar, da es nicht dem Sinn der Regelung entspricht.
#
maamauerbaabambeler schrieb:
Die Stadt Frankfurt hat meinen Einspruch an die Staats- Amtsanwaltschaft weitergeleitet von welcher ich nun ein Schreiben erhielt.
Ich soll einem Beschlussverfahren zustimmen - was ist das?


Das Beschlussverfahren findet ohne Hauptverhandlung auf Grund der Aktenlage statt. Das kann für den Beschuldigten gut sein, weil es u.a. dann angewandt wird, wenn bereits auf Grund der Aktenlage ein Freispruch in Betracht kommt. Aber auch bei klar gelagerten Fällen, in denen das Bußgeld verhängt werden soll, wird es angewandt. Der Beschuldigte und die Amtsanwaltschaft können auf den Hinweis des Gerichts, den du erhalten hast, dem Beschlussverfahren widersprechen. Schweigen des Beschuldigten muss nach der Gesamtlage des Falles dahin gewertet werden, ob es als Zustimmung angesehen werden kann.
In deinem Fall würde ich dennoch raten, dem Beschlussverfahren zuzustimmen. Allerdings würde ich im Zustimmungsschreiben nochmals den Sachverhalt und die Rechtslage darlegen.
Hast PN.
#
emjott schrieb:

(...) Und für die Bewohner rund um die japanischen Reaktoren von Fukushima war der Unterschied zwischen Kernschmelze und -explosion wie der Unterschied zwischen Tag und Nacht.


Unterschied wie Tag und Nacht stimmt. Die Bewohner rund um Tschernobyl mussten am nächsten Tag fliehen, die rund um Fukushima durften noch ein paar Tage und Nächte bleiben, bevor sie fliehen mussten.
#
Jo-Gi schrieb:

Richtig, genau das war meine Kernaussage, die Du treffend und pointiert zusammengefasst hast. Danke dafür.
[/quote]

Das war selbstverständlich nicht deine Kernaussage, und ich hatte mich beim Schreiben gefragt, ob ich das klarstellen sollte, habe es aber letztlich wegen der Pointiertheit der Aussage weggelassen. Dass du nicht zur Kaltherzfraktion gehörst, ist mir selbstverständlich klar.
Aber schau dir an, was du wirklich gesagt hast: In einer Diskussion, in der es darum geht, ob Kindern mehr zusteht als nur Blockflötenunterricht, lobst du die Flöte und berichtest von frohen Kindheitserfahrungen. Dass ist so, als wenn ich jemand, der nur Wasser und Brot hat, die Vorzüge eines Trunks frischen kalten Wssers preise.
#
Jo-Gi schrieb:
Ode an die Blockflöte



Und ich geb's auf. Die Blockflöte ist großartig, das Bildungspaket ist großartig, und wer kein Blockflötenrockstar werden will, kriegt gar nix. Das asoziale Pack hat's eh' nicht besser verdient.
#
Die Kinder singen lieber das Weihnachtslied von Erich Kästner, da braucht es keinen Unterricht dafür:

Morgen, Kinder, wird's nichts geben!
Nur wer hat, kriegt noch geschenkt.
Mutter schenkte euch das Leben.
Das genügt, wenn man's bedenkt.
Einmal kommt auch eure Zeit.
Morgen ist's noch nicht soweit.

Doch ihr dürft nicht traurig werden.
Reiche haben Armut gern.
Gänsebraten macht Beschwerden.
Puppen sind nicht mehr modern.
Morgen kommt der Weihnachtsmann.
Allerdings nur nebenan.

Lauft ein bisschen durch die Straßen!
Dort gibt's Weihnachtsfest genug.
Christentum, vom Turm geblasen,
macht die kleinsten Kinder klug.
Kopf gut schütteln vor Gebrauch!
Ohne Christbaum geht es auch.

Tannengrün mit Osrambirnen -
Lernt drauf pfeifen! Werdet stolz!
Reißt die Bretter von den Stirnen,
denn im Ofen fehlt's an Holz!
Stille Nacht und heil'ge Nacht -
Weint, wenn's geht, nicht! Sondern lacht!

Morgen, Kinder, wird's nichts geben!
Wer nichts kriegt, der kriegt Geduld!
Morgen, Kinder, lernt fürs Leben!
Gott ist nicht allein dran schuld.
Gottes Güte reicht so weit ...
Ach, du liebe Weihnachtszeit!
#
"Hey, Kinder, tolle Nachrichten: Tante Ursula spendiert euch Blockflötenunterricht in der 8er-Gruppe!"

Kinder (im Chor): "Danke, liebe Tante Ursula."
#
dawiede schrieb:


Es wird einmal geschrieben, maximal einige male gegengelesen, einmal auf den Drucker kopiert und nicht 100.000 mal...solltest du eigentlich wissen


Ja, und weil das den Machern zu einfach war, wird jetzt eben 100.000 mal aufgeklebt und der Edding gezückt. Erinnert an die Mönche im Mittelalter beim Bücher kopieren.
#
dawiede schrieb:
ei, was bin ich froh, dass ich nicht in einer fehlerfreien welt lebe und selbst auch keine Fehler mach. Sonst waer ich ja ne Maschine...so wie scheinbar einige perfekte hier


Ja, eine komplette Druckauflage von über 100.000 Ex. zu versemmeln, ist wirklich nahe an Perfektion.
#
Aspekte schrieb:


Mal beim örtlichen Fußballverein und der öffentlichen Musikschule nachfragen. Ist dann in der Regel sogar beides zusammen möglich. Wenn es natürlich Kinder-Yoga um Einzelunterricht beim Starpianisten handeln muss wird das ganze wohl eher nichts . Stellt sich jedoch die Frage ob das notwendig ist.




Hurra, es geht! Sportverein 7,- Euro (TSG Bornheim), Musikschule 22,- Euro. Das ist allerdings auch der günstigste Tarif, 6-8 Kinder in der Gruppe. Das macht aber nichts, denn die 30,- Euro reichen ja ohnehin nicht für die Leihe des Instruments...
#
So, die tägliche Apfelbaumpflicht erledigt. Das sollte klappen.
#
Saukomisch, vor allem weil in der FAZ der Organisator der Veranstaltung von dem superprofessionellen Team geschwärmt hat, das man für den Contest zusammengestellt hat.
#
Dirty-Harry schrieb:


Sollen die BGs - die gerne mal bei Berufkrankheiten ihre Fälle billig ablehnen wollen- zumindest bei diesem kleinen Personenkreis hier ihren Pflichten nachkommen



Da hast jetzt du vollkommen recht. Das Verhalten der BGs bei der Anerkennung von Berufskrankheiten ist ein Skandal, der zum Himmel stinkt.
#
Nach früherer Rechtslage in Verbindung mit entsprechender Rechtssprechung konnte es hier in Einzelfällem mal Probleme geben.
Heute ist es eindeutig so, dass ein arbeitsunfähig geschriebener AN, der arbeiten geht, vollen UV-Schutz, auch auf dem Arbeitsweg, genießt.