
stefank
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stefank
Der Name "Mutter Theresas Sonnenscheinchen" wurde als zu lang verworfen, da blieb nur "Droogs" übrig.
Hackentrick schrieb:
Ich hatte schon schlimme Vorahnungen, war aber dennoch so dumm, den TV anzuschalten: Samstagabend, 20:15 Uhr, Pro7 - Neuverfilmung von 'Die Brücke'.
Nach einer Stunde war Schluss für mich. Es ist für mich unverständlich, wie sich Leute erdreisten können, aus einer so eindrucksvollen Vorlage ein flaches, stümperhaftes Filmchen zu produzieren.
Besteht eigentlich die Möglichkeit, Regie und Produzenten wegen Anmaßung anzuzeigen?
Ich habe mal für zehn Minuten reingeschaut, das hat vollkommen gereicht. Darum freut es mich auch diebisch, dass Pro 7 mit nur 7,8% MA (werberelevant) grandios gefloppt ist. Und das liegt nicht nur an der starken Konkurrenz durch die Volksverarsche DSDS, sondern eben auch daran, dass jeder, der seine fünf Zwetschgen beieinander hat, bei dem Brückenremake schreiend aus dem Raum gerannt ist.
Ohne Vorsänger wüsste ich doch gar nicht, was ich machen soll. Außerdem ist es schön zu wissen, dass man eine viertel Stunde nach Anpfiff völlig unabhängig vom bisherigen Spielverlauf aufsteht, wenn man ein Adler ist. Das Reagieren auf den Spielverlauf wird überhaupt überschätzt. Viel wichtiger ist, auf den gegnerischen Mob zu reagieren und ihm zu zeigen, dass wir die besten Fans der Liga sind.
Die Personenkontrolle stellt eine polizeiliche Maßnahme dar. Hierbei kann, wenn sich der Betroffene widersetzt, auch unmittelbarer Zwang angewandt werden. Dies muss aber immer unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen. Wenn die Anordnung, die Hände aus den Taschen zu nehmen, nicht etwa durch notwendige Eigensicherung begründet werden kann, halte ich die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung dieser Anordnung für unverhältnismäßig.
Aber was bringt das Ganze? Dieses ständige Auseinandersetzen mit der Polizei ist doch Kinderkram. Antworte beim nächsten Mal mit Fritz Teufels legendärem "Wenn es der Wahrheitsfindung dient" und tu ihnen den Gefallen.
Aber was bringt das Ganze? Dieses ständige Auseinandersetzen mit der Polizei ist doch Kinderkram. Antworte beim nächsten Mal mit Fritz Teufels legendärem "Wenn es der Wahrheitsfindung dient" und tu ihnen den Gefallen.
Auf die FAZ fällt man auf hohem Niveau herein. Eine schöne Milchmädchenrechnung wird da aufgemacht: Da der derzeitige Steuersatz für Benzin bei 60 Cent liege, und nach der EU-Vorschrift der Satz von Diesel 17% höher liegen müsste, führe dies zu einer Steuer für Diesel von 28 Cent mehr als derzeit. Das ist aber Unfug. Da ja 50% der Autos Diesel sind, würde diese Erhöhung zu drastischen Mehreinnahmen führen. Diese kann der Staat einsetzen, um die Steuer für Benzin zu senken. So müsste die Dieselsteuer nur noch um 14 Cent erhöht werden, um das Ziel "17 Prozent über Benzinsteuer" zu erreichen.
Im übrigen scheint nicht mal das zwingend notwendig, wie man dem deutlich objektiveren Beitrag in der SZ entnehmen kann:
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1138088
Im übrigen scheint nicht mal das zwingend notwendig, wie man dem deutlich objektiveren Beitrag in der SZ entnehmen kann:
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1138088
Das Projekt macht mich enorm misstrauisch. Offenkundig soll hier Content für Umme von anderen Seiten abgerufen werden, um damit für Klicks auf hate.org zu sorgen. Dies soll zur Generierung von Werbeeinnahmen genutzt werden. Und diese sollen dann an nicht näher definierte "Coole Projekte" gespendet werden.
Ich vermute mal ganz stark, dass diese Coolen Projekte rein zufällig etwas mit dem ABC-Tagungshaus zu tun haben, welches im Impressum der hate.org-Seite aufgeführt ist.
Ich vermute mal ganz stark, dass diese Coolen Projekte rein zufällig etwas mit dem ABC-Tagungshaus zu tun haben, welches im Impressum der hate.org-Seite aufgeführt ist.
goyschak schrieb:
Das Schlimme ist, daß solche Änderungen nicht mit einem zeitlichen Horizont, der sich grob an der (vom Gesetzgeber daselbst vorgegebenen!) Abschreibungsdauer richtet, beschlossen werden, sondern mal eben durchgepeitscht werden.
Wie soll man nahezu ohne zeitlichen Vorlauf als Unternehmer, der sowieso unter großer Ungewissheit Entscheidungen fällen muß, noch eine halbwegs seriöse Investitionsrechnung bewerkstelligen? (...)
Die EG-Kommission antwortet:
"Im Übrigen greife die Regelung für Benzin und Diesel erst 2020 voll."
barbrady schrieb:Brady schrieb:
1. Zur Mitte
2. Zur Titte
3. Zum Sack
4. Zack-Zack
5. Zum Boden
6. Zum Hoden
7. Zum Kinn
8. Und Ninn!
So geht das in Rheinhessen. Find ich vom Bewegungsablauf auch einfacher.
Nach meiner Erfahrung geht's in Rheinhessen mit dem einfachen Bewegungsablauf so weiter:
9. Zum Po
10 Zum Klo
11. Zum Rüssel
12 Zur Schüssel
13. Und motz
14. Und kotz
15. Würg, würg, würg!
Mal wieder ein typisches Beispiel, wie altes hessisches Volkswissen als neue Entdeckung verkauft werden soll.
Schon immer galten in hessischen Dörfern vier Kräfte:
1. Zur Mitte
2. Zur Titte
3. Zum Sack
4. Zack-Zack
Und dann kam die Entdeckung der fünften Kraft:
5. Wir wollen einen heben, prost, prost prost!
Nichts Neues unter der Sonne...
Schon immer galten in hessischen Dörfern vier Kräfte:
1. Zur Mitte
2. Zur Titte
3. Zum Sack
4. Zack-Zack
Und dann kam die Entdeckung der fünften Kraft:
5. Wir wollen einen heben, prost, prost prost!
Nichts Neues unter der Sonne...
Misanthrop schrieb:
[
Das ginge nicht. Kein Katalog = keine abschließende Liste.
Ergo: Immer Antrag stellen.
Die Ablehnungsbescheide sind eigentlich immer rechtswidrig. Ich habe noch niemals eine saubere Ermessenbegründung einer ARGE gelesen. Niemals.
Ich kann nur zustimmen. Das sehen auch die Sozialgerichte so, die zwei Drittel der Klagen gegen ablehnende Bescheide stattgeben. Ein Tipp: Ein freundliches "Sie geben mir doch den Bescheid schriftlich, nicht wahr? Notfalls müssen wir halt schauen, was das Sozialgericht dazu sagt" gegenüber dem Fallmanager wirkt oft bewilligungsfördernd.
jazon123 schrieb:
spielt das ne Rolle ??
72 €
2 Gespräche à 60 Entfernungskilometer, 240 * 0,30
Außerdem haben die mich angesprochen, eingeladen und auch im Vorfeld nicht erwähnt, das es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (okay, das war mir klar, bin nicht ganz blöd .... aber gesagt haben sie es trotzdem nicht ....)
aber wie gesagt, spielt alles keine Rolle, selbst wenn es 1,20 € wären müssten sie bezahlen .... allerdings würd ich dann keine Rechnung stellen .... das mach ich echt erst so ab 20 €
Du hast es aber schon verstanden, oder? Wenn sie im Einladungsschreiben die Kostenübernahme abgelehnt haben, dann gibt es auch nix. Wenn nicht: Drauf und dran!
crasher1985 schrieb:http://www.anwaltsbuero47.de/newsartikel/aktuelles/558-bussgeld-fuer-alte-umweltplakette-mit-neuem-kennzeichen.html schrieb:
Das Amtsgericht Augsburg folgte am 14.09.2010 (AZ 31 OWI 608 Js 111541/10) unserer Argumentation: Für ein Bußgeld wegen fehlender Übereinstimmung von Kennzeichen am Fahrzeug und Kennzeichen in der Feinstaubplakette fehlt die gesetzliche Grundlage, so dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Zwar wird aufgrund einer Änderung der einschlägigen Vorschriften inzwischen auch der ruhende Verkehr erfasst, womit auch geparkte Autos eine Umweltplakette benötigen. Dennoch fehlt es an einer Rechtsgrundlage, um für den Fall nicht übereinstimmender Kennzeichen an PKW und Umweltplakette ein Bußgeld zu verhängen. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde daher vom Gericht eingestellt.
Also so, wie ich dachte. Dann jetzt Teilwiderspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, unter Verweis auf diese Entscheidung (Az des AG Augsburg).
pelo schrieb:pelo schrieb:
Geh mal vor Gericht wegen des Bußgeldbescheides.
Chancen stehen gut.
www.anwaltsbuero47.de/newsartikel/a...ennzeichen.htm
Zunächst verkehrsportal.de-eingeben.
Im vergleichbaren Fall wurde vom Amtsgericht Augsburg das Verfahren eingestellt,da die Rechtsgrundlage fehle.
Urteil vom 14.9.2010 .
AZ 31OWI608Js 111541/10
Danke für die Hilfe, aber könntest du bitte irgendweinen link auf die Entscheidung eingeben, der funktioniert? Ich finde sie nicht.
goyschak schrieb:
Bin kein Jurist, trotzdem mein Senf.
"Am Verkehr teilnehmen" ist in meinen Augen auch erfüllt, wenn der Wagen im öffentlichen Verkehrsraum lediglich geparkt ist und nicht bewegt wird.
Darüber besteht kein Zweifel, es existiert gefestigte Rechtsprechnung, dass auch der ruhende Verkehr unter den genannten OWi-Tatbestand fällt. Die Frage ist vielmehr, ob hier für das Fahrzeug ein Verkehrsverbot bestand, da es die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, aber die Plakette nicht dem Kennzeichen zuordenbar ist. Deswegen scheint es mir möglich, durch Teilwiderspruch (das Falschparken besteht ja trotzdem) 40 Euro und den Punkt zu verhindern. Hätte aber gerne mangels Kommentar eine zweite Fachmeinung dazu.