
stefank
35150
NDA schrieb:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/129118/publicationFile/19879/2011_pdf_sozialwahlbroschuere.pdf
Ihr ist mal eine Übersicht der Kandidaten und Ihrer "Institute".
Mein persönlicher Eindruck:
Sozialwahl ist Opium für das Volk. (frei nach Lenin)
Nein, es ist Marx:
"Religion als „das Opium des Volkes“ ist eine Aussage von Karl Marx. Das Zitat stammt aus der um die Jahreswende 1843/44 verfassten Einleitung zu seiner Schrift Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Diese Einleitung hat er 1844 in der zusammen mit Arnold Ruge herausgegebenen Zeitschrift Deutsch-Französische Jahrbücher veröffentlicht. Häufig wird das Zitat mit der späteren Lenin'schen Variante Religion ist Opium für das Volk verwechselt" (wikipedia)
Afrigaaner schrieb:
Scheisse es brennt schon wieder.
Und wieder fliegen sie ganz tief über unser Haus.
Das ist nicht schön.
Was bist denn du für ein Fan? Eintracht kämpft gegen den Abstieg, und du machst dir Sorgen, ob dein Haus abbrennt?
Jetzt mal im Ernst: Ich und sicher auch das gesamte Forum drücken euch ganz fest die Daumen, das alles gut geht!
Haefe schrieb:
Zwei befreundete Ehepaare spielten an einem Abend zusammen Karten. Ralf fiel zwischendurch eine Karte zu Boden. Als er sich danach bückte, bemerkte er, dass Anneliese, Dietmars Frau, die Beine weit gespreizt hatte und keine Unterwäsche trug! Ralf ließ sich natürlich nichts anmerken. Später, als Ralf in die Küche ging, um Getränke zu holen, folgte ihm Anneliese und fragte: "Hast Du vorhin unterm Tisch etwas gesehen, das dir gefallen hat?"
Ralf, überrascht von ihrer Offenheit, bejahte und sie sagte: "Du kannst es haben. Es kostet allerdings 500 Euro". Nachdem Ralf seine finanzielle Situation geprüft und alle moralischen Bedenken abgelegt hatte, ging er auf den Deal ein. Anneliese erklärte ihm, dass ihr Ehemann Dietmar freitags immer etwas länger arbeiten würde und Ralf um 14:00 Uhr bei ihr vorbeischauen sollte.
Natürlich war Ralf pünktlich, gab ihr 500 Euro und die beiden pimperten etwa eine Stunde lang. Um 15:30 Uhr war Ralf wieder weg. Dietmar kam wie üblich um 18:00 Uhr nach Hause und fragte seine Frau: "War Ralf heute Nachmittag hier?"
Anneliese war geschockt, aber antwortete ruhig: "Ja, er war heute Nachmittag für ein paar Minuten hier."
Ihr Herz raste wie verrückt, als Dietmar nachfragte: "Und hat er Dir 500 Euro gegeben?"
Anneliese dachte, das ist das Ende, setzte ein Pokerface auf und sagte: "Ja, er hat mir 500 Euro gegeben."
Dietmar lächelte zufrieden und sagte: "Gut. Ralf kam nämlich heute morgen zu mir ins Büro, um sich 500 Euro bei mir zu leihen. Er versprach, dass er heute Nachmittag bei Dir vorbeischauen würde, um das Geld zurückzubezahlen."
Ein juristisch sehr interesannter Sachverhalt. Zu prüfen ist, ob der D oder die A einen Anspruch auf Zahlung von 500 Euro gegen R haben. Es konkurrieren der Anspruch auf Rückzahlung der geliehenen 500 Euro des D gegen den Anspruch der A auf 500 Euro Dirnenlohn. Der Anspruch der A ist entgegen früherer Auffassung nicht mehr sittenwidrig, da seit 2002 das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) die Klagbarkeit des Dirnenlohns festlegt. Fraglich ist, ob dieser Anspruch durch Zahlung der 500 Euro erfüllt wurde. Die Leistungserbringung ist nach dem Empfängerhorizont zu beurteilen. A musste davon ausgehen, dass R mit den 500 Euro ihre Dienste bezahlte. Der Anspruch der A auf Zahlung ist somit erfüllt.
Anders verhält es sich mit dem Anspruch des D auf Rückzahlung. Da mit den 500 Euro der Anspruch der A erfüllt wurde, kann diese Leistung nicht gleichzeitig den Rückforderungsanspruch erfüllt haben, der Anspurch des D besteht weiter fort.
Lösung: D hat einen Anspruch auf Rückzahlung der 500 Euro gegen R.
Auf jeden Fall mit einem schönen weichen "g"...:
https://ws1-eintracht-frankfurt.de/merchandising/product_info?products_id=1075
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Dschalalabad schrieb:
Die ganze Welt entwickelt die Atomindustrie weiter und fördert die Erforschung der Kernenergie und Deutschland will aussteigen?!
Ich erspare mir meinen Kommentar.
Könnte das daran liegen, dass du leider keine Argumente hast, aber trotzdem einen wissenden Eindruck machen möchtest?
smoKe89 schrieb:
Das ist jetzt, wie gesagt, nur meine Meinung zum Unterschied beider Systeme, der m.M.n. gar nicht so groß ist. Vielleicht teilen sich beide sogar den selben Grund, weshalb sie zum Scheitern verurteilt sind.
Scheitern von welchem Standpunkt aus gesehen? Aus Sicht der Deutschen Bank z.B. ist der Kapitalismus sicher nicht gescheitert.
Frau Koch-Mehrin vertritt schon immer als FDP-Tante den Leistungsgedanken: http://www.faz.net/s/Rub4D092B53EEAA4A45A7708962A9AD06AF/Doc~EAF23FE848FB342629F84718A76687EEC~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Foofighter schrieb:voyage schrieb:
Wieso hat eine private Firma eigentlich Zugriff auf deine persönlichen Daten? Mehr als das Kennzeichen konnten die doch nicht erfassen.
Gute Frage...?!
Mit dem Kennzeichen kann jederzeit eine Halterauskunft eingeholt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen glaubhaft gemnacht wird.
lt.commander schrieb:
So weit isses schon gekommen. Für dem Uli Penis seine Bayern gibt es einfacher Karten, wie für die Meck Mecks.
Ps.: Suche auch noch eine fürs letzte Spiel.
Da ich zu so einer blöden Hochzeit eingeladen bin, und nicht absagen kann, weil es meine eigene ist, kannst du meine DK haben. Zur Strafe musst du dann allerdings neben Concordia sitzen.
goyschak schrieb:
Wenn ich auf dem Fahrersitz sitze, die Zündung jedoch aus ist und das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz steht, "führe" ich dann ein KFZ oder "nehme" ich dann lediglich am Verkehr "teil"?
“Es muss also jemand, um Führer eines Fahrzeugs sein zu
können, das Fahrzeug unter bestimmungsmäßiger Anwendung
seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder
Mitverantwortung in Bewegung setzen oder das Fahrzeug unter
Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der
Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder
wenigstens zum Teil lenken.” (BGHSt 35, 390, 393)
Die ältere Auffassung der Rechtsprechung, wonach bereits das Anlassen des Motors den Tatbestand "Führen eines Kfz" erfüllt, ist dadurch hinfällig.
**marcelinho** schrieb:stefank schrieb:goyschak schrieb:
Bin kein Jurist, trotzdem mein Senf.
"Am Verkehr teilnehmen" ist in meinen Augen auch erfüllt, wenn der Wagen im öffentlichen Verkehrsraum lediglich geparkt ist und nicht bewegt wird.
Darüber besteht kein Zweifel, es existiert gefestigte Rechtsprechnung, dass auch der ruhende Verkehr unter den genannten OWi-Tatbestand fällt. Die Frage ist vielmehr, ob hier für das Fahrzeug ein Verkehrsverbot bestand, da es die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, aber die Plakette nicht dem Kennzeichen zuordenbar ist. Deswegen scheint es mir möglich, durch Teilwiderspruch (das Falschparken besteht ja trotzdem) 40 Euro und den Punkt zu verhindern. Hätte aber gerne mangels Kommentar eine zweite Fachmeinung dazu.
Doch, auch darüber bestehen Zweifel. So hat das AG Frankfurt (Beschluss vom 15. 7. 2009 - 994 OWi 5/09 - 2017) z.B. entschieden, dass das Parken von nicht mit einer Feinstaubplakette ausgestatteten Fahrzeugen in Umweltzonen nicht verboten ist.
"Allerdings geht von einem parkenden Fahrzeug keine unmittelbare Gefahr aus, da während des Parkvorgangs keine Partikelemissionen freigesetzt werden und damit das geschützte Rechtsgut – die Reinheit der Luft – nicht beeinträchtigt wird (Sandherr, DAR 2008, DAR Jahr 2008 Seite 209). Die Vorschrift des Verkehrszeichen 270.1 gemäß § STVO § 41 STVO § 41 Absatz II Nr. 6 StVO bedarf einer restriktiven Auslegung und betrifft nicht (auch) den ruhenden, sondern ausschließlich den fließenden Verkehr (Sandherr DAR 2008, DAR Jahr 2008 Seite 409f.). Durch Nr. 153 BKat ist das Führen eines Fahrzeugs ohne Plakette bußgeldbewehrt, mithin nicht das Halten oder Parken. Das Verkehrsverbot in Umweltzonen (Z. 270.1) ist daher nicht dem ruhenden Verkehr zuzuordnen (Hentschel, § 25a StVG, Rdnr. 5, Straßenverkehrsrecht 2009; Sandherr DAR 2008, DAR Jahr 2008 Seite 409f.)."
zitiert aus NZV 2009, 516
Dieser Fall fiel noch unter die alte Fassung der Nr. 153 BKat, "Führen" eines Kfz. Zum 1. Februar 2009 wurde der Bußgeldkatalog geändert. Der Tatbestand unter Nr. 153 lautet nun "Teilnahme" am Verkehr, wozu nach ständiger Rechtsprechung auch das Parken im öffentlichen Raum gehört.
§ 612 BGB (Vergütung)
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
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(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
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Gemini schrieb:
Jetzt schreien bestimmt bald die ersten wieder Verschwörungstheorie.
Chemtrails sind Realität, man muss ja nur die Augen auf machen.
Oh Gott, du hast recht! Eben gerade sind am Himmel wieder zahlreiche Chemtrails zu sehen. Die darin verwendeten Chemikalien haben unmittelbare Auswirkungen auf den Menschen, und auch das kann jeder mit eigenen Augen sehen. Diese führen nämlich zu sog. Browntrails, die man in der Unterhose beobachten kann.
Gemini schrieb:
So, mal wieder Futter
http://www.gruene-glashuetten.de/index.php?dom=1?=22&p=74
Meinungen würden mich interessieren! Wenn diese Seite kein Fake ist, dann ist dies für mich eine "fast" offizielle Bestätigung für Wettermanipulation! Und ja, auch für die viel diskutierten Chemtrails!
Nein, das ist die absolute Wahrheit! Und das Tolle: Nur die Grünen in Glashütten wissen das, niemand sonst. Die Wahrheit ist aber noch viel schlimmer:
http://www.politaia.org/kriege/bekannte-geowissenschaftlerin-erdbeben-in-japan-und-atomunfalle-sind-folgen-eines-tektonischen-nuklearkrieges-wichtig/
eSGEhtgutab schrieb:
Keine Ahnung, warum man einen 3 1/2 Jahre alten Thread hochholen muss. Seinerzeit war ich noch Kettenraucher und habe mich nicht am Rauch anderer gestört, heute bin ich überzeugter Nichtraucher und störe mich nach wie vor nicht am Rauch anderer Fans.
Hier der einzige (!) andere Beitrag des Users in diesem Forum aus dem Jahr 2007 (!): http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/9/11128784,11749553/goto/
"wenn du deine weibliche seite suchst, dann meditiere über die natur. geh hinein, leg dich auf eine wiese, schau sie dir an - bewußt und aufmerksam. denk über die jahreszeiten nach, über blumen und warum sie wohl blühen. die tiere - vögel sind sehr weiblich ... wiesen und felder sind für mich ein sehr starker ausdruck der weiblichen energie. wälder nicht so sehr." Quelle: http://www.esoterikforum.at/forum/archive/index.php/t-23972.html
Wer soll denn da den Imageverlust haben? Das FBI? Nach amerikanischem Recht kann alles, was als Mittel zur Begehung von Straftaten benutzt wird, konfisziert werden. Und das wird weit ausgelegt. Wenn man z.B. mit dem Auto losfährt, um sich Drogen zu verschaffen, wird zur zusätzlichen Abschreckung das Auto eingezogen.