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stefank

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Nur mal am Rande möchte ich darauf hinweisen, dass auch durch die mündliche Absprache "Ich verkaufe dir die Tickets" und "Ich nehme die Tickets" ein verbindlicher Kaufvertrag zustande kommt. Dies bedeutet für Verkäufer und Käufer, dass im Falle einer "Vertragsstörung" (wie hier: Übergabe klappt nicht), derjenige, der diese Störung verschuldet hat, dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist.
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ChaBum! schrieb:
Aber noch mal eine Frage: Hier wird vom Hausrecht als ausschlaggebend gesprochen. Wie geht das zusammen mit bundesweiten Stadionverboten? Die scheinen doch verhängt zu werden von einer zentralen Instanz, welche das Hausrecht doch gar nicht besitzt, oder?


Die Vereine sind laut Richtlinien der DFL verpflichtet, sich gegenseitig zur Ausübung des Hausrechts zu berechtigen und ein von einem Verein ausgesprochenes bundesweites SV zu beachten.
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Da hier nach der Rechtslage beim Hausrecht gefragt wurde: Das absolute Hausrecht, wie es oben mit dem Beispiel "Schuhe ausziehen" geschildert wurde, gilt nur für die Privatwohnung, denn nur diese ist in Art. 13 GG absolut geschützt. Hier brauche ich nicht einmal eine Begründung, bzw. meine Begründung kann auch diskriminierend sein, z.B. keine Rothaarigen in die Wohnung zu lassen. Schon anders ist dies beim Hausrecht des Gewerbetreibenden, der einen Raum typischerweise zur allgemeinen Nutzung stellt, wie etwa ein Kaufhaus oder eine Gaststätte. Hier gilt u.a. das Diskrimierungsverbot, es wäre rechtswidrig, z.B. generell Ausländenr das Betreten zu verweigern. Noch weniger Schutz durch das Hausrecht geniessen Räumlichkeiten, die zur allgemeinen öffentlichen Nutzung bestimmt sind, etwa Bahnhöfe und Flughäfen. Hier kann zwar mit Hilfe des Hausrechts eine widerrechtliche Nutzung verhindert werden, also etwa ein Demonstrant an die frische Luft gesetzt werden. Kommt dieser jedoch am nächsten Tag wieder, um  nach Malle zu fliegen, darf ihm das Betreten nicht verweigert werden.
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@Eintracht-Laie: Mit Worten wie "Reinigung" und "Säuberung" habe ich ein Problem, wenn sie sich auf Menschen beziehen, da beide das Entfernen von Schmutz bedeuten. Das mag man für Sprachfetischismus halten, aber so erklären sich die Anführungszeichen. Zur Sache selbst: Wenn jemand in unsere Gesellschaft ein Fehlverhalten zeigt, ist für ihn das (Jugend-)Strafrecht zuständig. Dazu habe ich zwar auch eine etwas abweichende Meinung, aber wenigstens bietet es den Schutz eines geordneten Verfahrens, bei dem der Angeklagte umfassende Rechte hat. Bei SV dagegen gilt nicht einmal die Unschuldsvermutung! Wenn nun auch noch die Ultras solchen Leute durch Ausgrenzung den Halt nehmen würden, graut mir vor den Ergebnissen. Darauf bezog sich meine Warnung. Dass man sofort und unmittelbar mit Missbilligung auf nazistische Parolen oder sonstiges nicht hinnehmbares Fehlverhalten reagiert, sollte hingegen eine Selbstverständlichkeit sein. Das betrifft nicht nur den Fussball, sondern auch andere Lebenszusammenhänge. Aber: Fehlverhalten, auch strafbares Fehlverhalten, ist bei (vor allem männlichen) Jugendlichen nicht die Ausnahme, sondern in diesem Lebenszeitraum "normal". Selbst der Staat reagiert hier mit dem vom Erziehungsgedanken geprägten Jugendgerichtsgesetz, um nicht mit dem Knüppel des Erwachsenenstrafrechts zuschlagen zu müssen. Abschließend: Ich habe bei den Frankfurter Ultras sehr wohl das Gefühl, dass selbstregulierender Einfluss auf Exzesse genommen wird. Damit so etwas funktioniert, muss man es aber den Beteiligten selbst überlassen.  
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@HeinzGründel: Tja, da habe ich den Rechtsstreit verloren. Als guter Verlierer erlaube ich mir, als einer der ersten zu gratulieren.

@Concordia-Eagle: Das Mandantenpack ist eben unzuverlässig. Oder, wie eine geschätzte Richterin bemerkte, als das AG Frankfurt wieder einmal einen besonders guten Tag hatte: "Ohne Zeugen verhandeln wir ja schon regelmäßig, heute verhandeln wir ohne Akte, am besten, wir verhandeln demnächst auch ohne Angeklagten, die machen doch immer am meisten Schwierigkeiten..."

@Adlerkadabra: Die Aufgabe, diesen thread möglichst lange von Gazprom abzulenken, ist erfüllt. Gerhard sagt, Wladimir sei sehr zufrieden. Über die beiden Hanseln sollen wir uns keine Gedanken machen, es würde wie ein Unfall aussehen.
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Auch von mir alles Gute, aber sag mal: Stand auf der Packung "schrumpft nach dem Öffnen"?
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Da ich kein Ultra bin, von SV und ähnlichem auch sonst nicht persönlich betroffen, sondern vielmehr Jurist, der sich schon seit vielen Jahren mit "Fussball und Recht" rein privat beschäftigt, möchte ich hier doch mal gegen eine "Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen" Lösung wenden, wie sie hier von einigen vorgeschlagen wird. Das geht an der Problematik völlig vorbei. DFB/DFL haben mit den Richtlinien für die handhabung und Verwaltung bundesweiter Stadionverbote ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Nebenstrafrecht geschaffen. Während Ausweitungen auf diesem Gebiet, wenn sie vom Gesetzgeber diskutiert werden, wie etwa der Entzug der Fahrerlaubnis, auf weite Ablehnung treffen und somit letzlich eben keine Mehrheit im Parlament finden, ist hier ganz heimlich und leise der Willkür Tür und Tor geöffnet worden. Die schikanösen Anwendungen, wie sie u.a. hier berichtet werden, sind aber nur Ergebnis eines unhaltbaren Zustandes, und nicht das Problem selbst. Es ist klar, dass sich persönlich Betroffene wehren. Es ist schön, wenn sie hierbei vom Verein unterstützt werden. Aber es beseitigt nicht die Tatsache, dass mit dem SV ein Instrument geschaffen wurde, dass jedem juristischen Denken Hohn spricht. Man sollte sich mal die Abschnitte über die Verhängung, Aufrechterhaltung oder Aufhebung eines SV "zur Bewährung" anschauen. DFB/DFL maßen sich hierbei Kompetenzen an, für die ein normales Gericht enormen Aufwand an ausgebildeten Juristen, nebst Gutachten und Prognosen und vor allem der Bereitstellung von Rechtsmitteln, benötigt. DFB/DFL bilden sich ein, dies mit beliebig ernannten Beauftragten der Vereine leisten zu können. Dies ist i.d.R. der Sicherheitsbeauftragte, nach den Richtlinien könnte es aber auch der Platzwart oder die Putzfrau der Mannschaftskabinen sein. Und das ist nur ein kleiner, aber augenfälliger Aspekt dieser Richtlinien. Insoweit wäre es sogar der Sache schädlich, wenn man die Fälle von "gerechtfertigtem" SV aus der Diskussion und somit dem Protest herausnehmen würde. Ganz zu schweigen von den verheerenden, weil stigmatisierenden Auswirkungen auf die Betroffenen: Könnt ihr euch vorstellen ,wie es auf einen Jugendlichen wirken muss, wenn er auch noch aus seinen oft letzten sozialen Zusammenhängen, wie den Ultras, durch "Selbstreinigung" herausfliegt? Da kann man ihn auch gleich bei einer Justizvollzugsanstalt zur weiteren Aufbewahrung abgeben.    
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Kallewirsch schrieb:
anno1899 schrieb:


...wurde früh morgens für das Mittagessen erstmal Feuer gemacht.


Ich, als logisch denkende Frau, würde das hier dafür benutzen !


Ja klar, und dann den Mann bitten, doch schnell mal das hier



zu bauen...
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Unser Charly, wunderbar
wird nun auch bald 50 Jahr'
die Frisur, das ist schlau
denn hätt'st du Haare, wär'n sie grau!

Alles, alles Liebe zum Geburtstag!

Stefan
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@Concordia-Eagle:

Mein Mandant hat mich gebeten, folgende Erklärung abzugeben:

Mein Mandant ist prinzipiell wohl vertraut mit dem zeta als 6. Buchstaben des altgriech. Alphabets, ihm wurde aber bei der Niederschrift seines Postings klar , dass er bei der Synopsis altgriech./deutsch nicht umhin kommen würde, vergleichend festzustellen, dass das „z“ im deutschen Alphabet im Unterschied zum Griechischen als Buchstabe das Allerletzte sei. Ihm war sofort klar, dass ihm dies, in negativer Lesart, mit der er rechnen musste, umgehend als Beleidigung ausgelegt und ihn in eine schwierige Situation bringen würde.
Was konkret Platon anbelangt, verweist mein Mandant auf die unlängst in der Ashmolean Library aufgefundene, frühe englische Übersetzung eines bislang unbekannten Werks von Plotin, in welchem dieser seinen großen Mentor Platon folgendermaßen zitiert: „Without zeta it’s much betta“.

Ergänzend und meinen Mandanten bestätigend möchte ich darauf hinweisen, dass wir neulich wieder einmal beiläufig über die Riemannsche Zetafunktion plauderten. Diese darf als hinlänglich bekannt vorausgesetzt werden, es sei lediglich zur Auffrischung der Erinnerung erläutert, dass für komplexe Zahlen , deren Realteil größer als 1 ist, die Zetafunktion definiert durch

ist. Die Unterstellung, mein Mandant kenne Zeta nicht, ist hiermit hinlänglich widerlegt.

MfG
Stefank
(nach Diktat verreist)



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@Concordia-Eagle:

Sehr geehrter Herr Kollege,

mein Mandant hat sich entschlossen, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Anscheinend hat er in meinem Wartezimmer andere Mandantschaft, die ich in zahlreichen Strafsachen verteidige, kennengelernt. Er war insbesondere von dem familiären Zusammenhalt ("Unsere Sache") dieser Menschen, die rein zufällig aus der Gegend unseres letzten UEFA-Cup-Gegners stammen, beeindruckt. Diese Leute haben sich wohl der Verbreitung von Liebe und Harmonie unter den Menschen auf ihre Fahnen geschrieben, jedenfalls sprachen sie von einem Angebot, dass Ihrem Mandanten unterbreitet werden sollte. Näheres ist mir nicht bekannt, aber es dürfte wohl ein sehr großzügiges Angebot sein, denn sie erwähnten "dass man es nicht ablehnen könne".

Mit besten Empfehlungen

Stefank  
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adlerkadabra schrieb:
Das will ich, solang Du ihn nicht offiziell vertittst, erst mal von ihm selber hören.

Und ohne meinen Anwalt sag ich hier jetzt garnix mehr  


Tatütata, bin schon da.

Sehr geehrter Herr Concordia-Eagle,

um den vorliegenden Rechtsstreit im kollegialen Sinne, sine ira et studio, zu einem einvernehmlichen Ende zu bringen, sei zunächst angemerkt, dass mir so eine unverschämte, dreiste, rechtswidrige, unangemessene, sachlich unrichtige, verfassungswidrige, menschrechtsverletzende und jedem gesunden Rechtsempfinden Hohn sprechende Forderung wie die seitens Ihres Mandanten noch nicht vorgekommen ist.

Die Parteien streiten um ein "Z" aus dem Namen Ihres Mandanten, das von meinem Mandanten Adlerkadabra unrechtmäßig entfernt worden sein soll. Hierzu möchte ich feststellen, dass dieses streitgegenständliche "Z" von meinem Mandanten nicht etwa vorsätzlich nicht genannt wurde, sondern im Wege leichtester Fährlässigkeit lediglich vergessen wurde. Mein Mandant hat dann 2 Minuten später diesen Fehler bemerkt und sofort versucht, ihm abzuhelfen. Hierbei hat er sich, völlig überobligatorisch, sogar noch bemüht, ein "Z" käuflich zu erwerben.

Alles oben Gesagte kann jedoch völlig ohne Berücksichtigung bleiben. Es wird Sie vielleicht überraschen, zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich bei Ihrem Mandanten überhaupt nicht um Heinz Gründel handelt. Der wahre Heinz Gründel ist vielmehr ein früherer Fussballspieler, der von 1988 bis 1993 für die SGE spielte. Aus welchem Grund Ihr Mandant sich für berechtigt hält, diesen Namen zu führen, und darüber hinaus sogar noch ein "Z" von meinem Mandanten zu fordern, ist unerfindlich. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird ihr Mandant nicht nur auf sein "Z" verzichten müssen, sondern darüber hinaus auch noch ein "H","E","I","N","G","R","Ü","N","D","E" sowie ein "L" an den wahren Eigentümer herauszugeben haben.

Ich stelle anheim, die Sache, soweit es den vermeintlichen Anspruch gegen meinen Mandanten betrifft, hiermit ein Bewenden haben zu lassen.

Mit bestem Mäh!

stefank        
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Lichtgestalt schrieb:
Vielleicht denkt Ihr mal darüber nach dass Intoleranz gegenüber dem Rassismus unabhängig von (verbands-)politischen Denken sein sollte. Die "Ich-bin-sowieso-gegen-Alles-und-kann-auch-noch-zu-jedem-Thema-meinen-Senf-dazugeben-Mentalität" ist echt zum Kotzen. Wenn ich hier lese, dass ich gestern mit Menschen in einem Block zusammengestanden habe, die "Scheiss-Juden-Schiri" gerufen haben, dreht sich mir echt der Magen um...


Deine Unterstellung der Mentalität der Gegner dieses verordneten Protestes ist aber mies. Lies doch bitte nochmal, dann siehst du sofort, dass diese Leute energischer gegen Rassismus vorgehen, als billigerweise nach Aufforderung plus Kartenanlieferung auch mal brav kritisch zu sein. Und zu dem Thema rassistische Beleidigungen gestern, die von dem anderen user berichtet wurden: Warum geht man denn bitte nicht sofort dagegen an, wenn man so etwas wahrnimmt? Ich befürchte, weil dies etwas mehr Courage erfordert, als auf Verlangen einen Pappedeckel hochzuhalten.
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Oirobaboggal schrieb:
Schoppenpetzer schrieb:


Naja...eigentlich brauchen 5 Männer nur eine Frau - wem's gefällt...

Wie das?

Oder muß Mann sich da "anstellen"?


Stell dich doch nicht so an...
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HappyAdlerMeenz schrieb:
....Dort ich auch aktiv in einem Carneval Club...


Ich mir gedacht. Mainz-Leute viel dumm im Kopf, besonders wenn fünfte Jahreszeit. Viel dammelig Zeug machen und auf Strasse viel Helau. Nicht verstehen können. Aber jeder nach eigener Fasson selig. Jetzt Schluss.
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Natürlich ist es von Edward Elgar. Der Titel heisst vollständig "Es kommt der Tag an dem wir Fortuna Köln in Mailand im Fernsehen anschauen müssen weil sonst überhaupt nichts in der Glotze kommt und die Frau verreist ist zu ihrer Mutter na wenigstens nervt sie dann nicht rum ich glaub ich hol mir noch ein Bier aber verdammt der Kühlschrank ist leer bis auf zwei verschrumpelte Gurken und ein eingetrockneter Rest Marmelade so ein Scheisstag so wunderschön wie heute."
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Mein Chef hatte gerade interessante Vorschläge bezüglich einer Aufstellung aller unserer Verlagstitel - klingt wie ein Riesenspaß! Ich denke, ich bleib lieber im Büro...
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Ich bin, ich weiss nicht wer
Ich komme, ich weiss nicht woher
Ich gehe, ich weiss nicht wohin
Mich wundert, dass ich so fröhlich bin
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Na klasse, jetzt ist mein Tag versaut. Bei uns wird es doch heute wieder total armselig, weil wir kein Braune-Brause-Banner haben. Wahrscheinlich wird wieder nur das ganze Waldstadion rumbrüllen und die Mannschaft unterstützen - langweilig. Wenn Bruchhagen nicht bald auch so was Tolles an Land zieht, hat die Eintracht mich die längste Zeit gesehen.    
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propain schrieb:
Brady schrieb:
In Hessen gibts auch noch die Todesstrafe.....


Das ist auch mehr als peinlich das es das noch gibt, zum Glück gilt das Bundesrecht.


Es kommt noch schlimmer: In West-Berlin unter 4-Mächte-Statut (also bis zur Wiedervereinigung) war die Todesstrafe geltendes und vollstreckbares Recht! Aus diesem Grund lagen im Keller des Kammergerichts auch zwei Guillotinen, in Kisten verpackt.