
tutzt
12349
edmund schrieb:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,698614,00.html
Kann der gute Mann Stimmen aus dem schwarzen Block abziehen?
Ich hoffs. Ich halte ihn jedenfalls für den geeigneteren Kandidaten. Aber die "DDR-Verklärer" in der Linkspartei werden ihn definitiv nicht wählen. Damit sieht es schlecht aus...
Mchal schrieb:
ok jetzt haben wir 3 von geplaten 6 Verstärkungen. Der Kracher ist noch nicht dabei oder sehe ich das falsch. Wo ist die grosse Verstärkung der qualität des Kaders. Tzavellas war noch nicht mal gut genug für das WM Aufgebot von einem Land wie Griechenland , nicht gerade eine Top WM Mannschaft.
Sehe ich das alles zu negativ??
Er ist ein großes Talent, aber erst 22. Der Trainer ist Rehhagel. Jetzt klar? ,-)
propain schrieb:tutzt schrieb:propain schrieb:Ergaenzungsspieler schrieb:
Klasse wäre der Fischerjoschka.
Einer der früher bei Demos mit lief war wo gerufen wurde "Buback, Ponto, Schleyer, der nächste ist ein Bayer" und Steine auf die Polizei schmiß soll Bundespräsident werden?
Wer wäre denn dein Favorit?
Von den Namen die ich kenne die da gehandelt werden, die Käßmann. Ich habe zwar mit der Kirche nix am Hut, aber ich habe sie schon des öfteren bei Diskussionen gesehen und da machte sie auf mich einen guten Eindruck.
Ja, wäre eine gute Wahl, aber ich glaub kaum, dass sie Katholiken und Atheisten wirklich vermittelbar wäre...
dawiede schrieb:tutzt schrieb:dawiede schrieb:tutzt schrieb:dawiede schrieb:tutzt schrieb:stefank schrieb:
Die neue Überschrift ist auch Unfug:
"Nach Auffassung der mit 17 Richtern besetzten Großen Kammer des Gerichtshofs könne die Verhörmethode jedoch nicht als Folter gelten. "
Richtig. Androhung von Folter müsste es korrekt in der Überschrift heißen. Tatasächlich gefoltert wurde er nicht. Auch nicht psychisch.
den letzten Satz kannst du net beurteilen
Hast du das Urteil wenigstens auszugsweise gelesen? Oder was soll der Unfug sonst?
Gewaltandrohung kann psychische Auswirkungen haben....da interessiert mich doch net was der im Hauptfach Psychologie ausgebildete Jurist meint
Und was hat das jetzt mit dem Begriff der Folter zu tun? Nochmal: Hast du das Urteil -wenigstens auszugsweise- gelesen?
ja, dennoch kannst du nicht behaupten zu wissen, was psychische Folter is und was net
Ich halte mich im konkreten Fall um den es hier geht an die Kompetenz des EGMR und seiner Berater, das Recht und die bekannte Sachlage, du offenbar an...was auch immer. Jeder, wie er meint.
mickmuck schrieb:
mir gefällt das nicht.
wenn ich 1 (sparmaßnahmen bei der u23) und 1 (verkauf von anteilen) zusammenzähle, komme ich zu dem ergebnis, dass man sich beim neuen riederwald übernommen hat. vielleicht kann ich aber auch einfach nur nicht rechnen.
Ich denk langfristig wird er sich dennoch auszahlen. Hoff ich zumindestl...
dawiede schrieb:tutzt schrieb:dawiede schrieb:tutzt schrieb:stefank schrieb:
Die neue Überschrift ist auch Unfug:
"Nach Auffassung der mit 17 Richtern besetzten Großen Kammer des Gerichtshofs könne die Verhörmethode jedoch nicht als Folter gelten. "
Richtig. Androhung von Folter müsste es korrekt in der Überschrift heißen. Tatasächlich gefoltert wurde er nicht. Auch nicht psychisch.
den letzten Satz kannst du net beurteilen
Hast du das Urteil wenigstens auszugsweise gelesen? Oder was soll der Unfug sonst?
Gewaltandrohung kann psychische Auswirkungen haben....da interessiert mich doch net was der im Hauptfach Psychologie ausgebildete Jurist meint
Und was hat das jetzt mit dem Begriff der Folter zu tun? Nochmal: Hast du das Urteil -wenigstens auszugsweise- gelesen?
dawiede schrieb:tutzt schrieb:stefank schrieb:
Die neue Überschrift ist auch Unfug:
"Nach Auffassung der mit 17 Richtern besetzten Großen Kammer des Gerichtshofs könne die Verhörmethode jedoch nicht als Folter gelten. "
Richtig. Androhung von Folter müsste es korrekt in der Überschrift heißen. Tatasächlich gefoltert wurde er nicht. Auch nicht psychisch.
den letzten Satz kannst du net beurteilen
Hast du das Urteil wenigstens auszugsweise gelesen? Oder was soll der Unfug sonst?
JaNik schrieb:tutzt schrieb:JaNik schrieb:tutzt schrieb:stefank schrieb:
Die neue Überschrift ist auch Unfug:
"Nach Auffassung der mit 17 Richtern besetzten Großen Kammer des Gerichtshofs könne die Verhörmethode jedoch nicht als Folter gelten. "
Richtig. Androhung von Folter müsste es korrekt in der Überschrift heißen. Tatasächlich gefoltert wurde er nicht. Auch nicht psychisch.
Da befindest du dich nicht im Einklang mit der UN-Menschenrechtskonvention.
Ist die hier Thema? Ich befinde mich zumindest im Einklang mit dem EGMR.
Btw: Es wurde zwar die Androhung der Folter auch zum Thema gemacht und als unzulässig eingestuft, verurteilt wurde aber wegen des unzureichenden Vorgehens gegen Daschner und seine Gehilfen/Mittäter.
Klar ist die hier Thema. Es geht hier um Folter und die UN-Menschenrechtskonvention ist implizite Grundlage aller Rechtsprechung in dieser Hinsicht in Europa.
Das ist schlicht falsch. Und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.
Und zudem -auch deswegen- nicht Thema hier.
Ich geh mal davon aus (ja, Optimist!), dass in Jogis Hirn noch Restaktivität vorhanden ist und Trochowski nicht ernsthaft als Stammspieler in Frage kommt...