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tutzt

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niemiec schrieb:
tutzt schrieb:

Und wer das nur für nicht so ganz so doll toll oder gar für eigentlich doch ganz doll toll hält, mit dem braucht man nicht zu reden. Denn der versteht eh nichts.
Darum kann ich HB verstehen.


Nö , natürlich muss man mit Fans nicht reden.Wozu auch.
Aber,
ich bin schon lange vor HB zur Eintracht gegangen und werde es auch noch lange nach ihm ! Verstehste

,-)



Nein. Ich kann-und will wie gesagt- weder verstehen, wie man sowas nicht verurteilen kann, noch mit solchen Unverbesserlichen reden.
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dj_ani schrieb:
tutzt schrieb:
dj_ani schrieb:

Ich befürchte, dass das zusammenrücken nicht funktionieren wird, da die Parteien viel zu weit auseinandergerückt sind und das nicht erst seit letzten Samstag. Das hat schon vor knapp 2Jahren mit dem Spiel gegen Bielefeld angefangen, als die Hälfte dem Boykottaufruf gefolgt ist und die andere Hälfte die Boykotierer für den Spielverlauf verantwortlich gemacht haben.

Ich erinnere mich noch sehr gut daran, das wir übelst beschimpft wurden, als wir in der 2.Halbzeit in den Block gegangen sind, und zwar von anderen Eintracht-Fans. Das hat mich echt sprachlos gemacht. Genauso macht mich die Diskussion über den Samstag sprachlos. Natürlich sind Leuchtraketen nicht in Ordnung, aber deswegen jetzt eine Spaltung zu sehen ist schwachsinn, die ist nämlich schon lange da. Es wird nur in solchen Situationen deutlicher sichtbar, als wenn nix passiert.

@beve: wiedermal schön geschrieben, du sprichst mir aus der Seele. Ich bin nur sehr skeptisch, das es wirklich klappen kann. Aber man wird sehen, was kommt.


Da ist das Problem ja wieder: relativieren, relativieren, beschönigen und runterspielen.
Und so, oder noch viel schlimmer, nämlich sogar Rechtfertigung der billigenden Inkaufnahme von Verletzungen anderer Menschen durch Böller und Raketen, ließt man das hier ja leider immer wieder.
Mit sowas kann und will ich aber gar nicht solidarisch sein und darüber will ich-und zu Recht auch HB- gar nicht reden.
Das ist ein Unding, kriminell und fertig. Da gibt es für klar denkende Menschen nichts zu diskutieren.



Vielleicht mal den Satz ganz nehmen und nicht wie die deutsche Presse im moment alles in einen Topf werfen, kräftig mischen und das beste rausnehmen, wie es einem gerade passt.

Wo rechtfertige ich die Leutraketen?!?


Lesen lernen. Ich habe zwei Gruppen angesprochen.

Du bezeichnest sie als "nicht in Ordnung", bist aber gar "sprachlos" das andere Fans es dir übel nehmen, dass du die Mannschaft nicht die ganze Zeit anfeuerst.
"Nicht in Ordnung" ist für mich an Bushaltestellen dauernd auf den Boden zu rotzen. Oder alten Omis im Bus keinen Sitzplatz anzubieten. Oder ähnliches.
Zur eigenen Belustigung schwere Verletzungen anderer Menschen durch Böller und Raketen zu riskieren finde ich dagegen völlig daneben und kriminell.
Und wer das nur für nicht so ganz so doll toll oder gar für eigentlich doch ganz doll toll hält, mit dem braucht man nicht zu reden. Denn der versteht eh nichts.
Darum kann ich HB verstehen.
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dj_ani schrieb:
niemiec schrieb:
Maxfanatic schrieb:
Ich find den Beitrag teilweise gut, teilweise auch völligen Unsinn. Aber mir scheint, das kann man hier ja kaum noch schreiben, und muss sich kniefallartig bedanken.


Ich denke es sollte jetzt nicht um einzelne passagen in dem Beitrag gehen sondern um die Message als Gesamtheit.
Und die ist doch eindeutig richtig!

Die Kurve muss jetzt zusammenrücken und probieren  das beste draus zumachen.
Ich bin , wie vermutlich alle Fans, gespannt wie die UF reagieren wird .
Und hoffe das wir uns in absehbarer zeit wieder dem wesentlichen widmen können, nämlich dem bedingunslosen Support der Mannschaft.

Ob man sich bei Beve bedanken muss lass ich mal dahingestellt.
Zumindest hat er schön zusammengefasst was viele denken .





Ich befürchte, dass das zusammenrücken nicht funktionieren wird, da die Parteien viel zu weit auseinandergerückt sind und das nicht erst seit letzten Samstag. Das hat schon vor knapp 2Jahren mit dem Spiel gegen Bielefeld angefangen, als die Hälfte dem Boykottaufruf gefolgt ist und die andere Hälfte die Boykotierer für den Spielverlauf verantwortlich gemacht haben.

Ich erinnere mich noch sehr gut daran, das wir übelst beschimpft wurden, als wir in der 2.Halbzeit in den Block gegangen sind, und zwar von anderen Eintracht-Fans. Das hat mich echt sprachlos gemacht. Genauso macht mich die Diskussion über den Samstag sprachlos. Natürlich sind Leuchtraketen nicht in Ordnung, aber deswegen jetzt eine Spaltung zu sehen ist schwachsinn, die ist nämlich schon lange da. Es wird nur in solchen Situationen deutlicher sichtbar, als wenn nix passiert.

@beve: wiedermal schön geschrieben, du sprichst mir aus der Seele. Ich bin nur sehr skeptisch, das es wirklich klappen kann. Aber man wird sehen, was kommt.


Da ist das Problem ja wieder: relativieren, relativieren, beschönigen und runterspielen.
Und so, oder noch viel schlimmer, nämlich sogar Rechtfertigung der billigenden Inkaufnahme von Verletzungen anderer Menschen durch Böller und Raketen, ließt man das hier ja leider immer wieder.
Mit sowas kann und will ich aber gar nicht solidarisch sein und darüber will ich-und zu Recht auch HB- gar nicht reden.
Das ist ein Unding, kriminell und fertig. Da gibt es für klar denkende Menschen nichts zu diskutieren.
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MrBoccia schrieb:
"Ich hoffe, der Treffer gibt ihm Auftrieb", sagt der Trainer. "Ich glaube fest daran, dass er uns weiterhelfen kann."

Was da schon wieder für ein Druck auf DEN SEINEN aufgebaut wird. Nein, so geht das nicht.


Wer hat denn da mit gezogener Waffe hinter Funkel gestanden?
,-)
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Hammersbald schrieb:
NRadler schrieb:
Freitag vor dem Anpfiff des Spiel zeigten die Ultras GE ein Teil des vor 2 Jahren geklauten Gelbe Wand Banner.. Aber laut dem Fanclub ,,The Unity" aus Dortmund war dies nur eine Imitation..

Nach endlosem Kokettieren in der Vergangenheit präsentierte GE also zum Anpfiff das inzwischen angestaubte und längst ersetzte Gelbe-Wand-Banner oder zumindest eine Imitation davon. Fast überhastet, nicht dramaturgisch ausgeklügelt, als wolle man es einfach nur endlich hinter sich bringen. Irgendwie schämen sie sich doch, dass das geraubte Diebesgut die selbst produzierten Materialien in Größe, Qualität und Schönheit doch um einiges übertrifft. Diese Art von Aktion kommt einem bekannt vor, erinnert man sich doch gerne an eine Aktion des blauen Pöbels, als dieser nach der "Gelbe Wand"-Aktion mehr schwarzgelbe Doppelhalter präsentierte, als man jemals selbst zu Malen im Stande gewesen wäre.

Ouelle:the-unity.de  

Zu geil - das alte Heiligtum ist also plötzlich nur noch ein unbedeutendes "angestaubtes und längst ersetztes Banner".

Und von wegen "nicht dramaturgisch ausgeklügelte" Präsentation. Liebe Dortmunder, ich kann die Uschis ja auch net leiden, aber der Punkt geht ganz klar an sie, da könnt Ihr Eure Blogs und Homepages vollschreibenheulen wie Ihr wollt. ,-)



So isses. Da ham die Uschis definitiv nen Treffer gelandet (Blindes Huhn findet auch mal ein Korn), da können die Dortmunder heulen wie sie wollen.
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Praktisch. Calli ist Kapitän und Boot in einem.

Was stellt der Friedhelm denn da dar?
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maobit schrieb:
tutzt schrieb:
maobit schrieb:
Der Sheriff von Eintracht Lynchburg ist auch Pressesprecher an der Dietmar-Hopp-Hochschule für Pharmazeutik.    


Ist das Berlinerisch für "Bruchhagen raus!!!"? :neutral-face  


Nur der Eindruck eines "scheiss Liberalen" vom DSF-Auftritt des HB auf Sachsehäuserisch.

Die Naivität in Sachen Doping ist nur gespielt damit das "Produkt" Fußball nicht beschädigt wird.

U23, Du bist unsere Zukunft - und meine Zuflucht.


HB ist nun mal zuerst der AG verpflichtet. Sonst wäre er ein schlechter VV.

Was das Thema Doping angeht hast du allerdings völlig recht, das war total daneben.
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maobit schrieb:
Der Sheriff von Eintracht Lynchburg ist auch Pressesprecher an der Dietmar-Hopp-Hochschule für Pharmazeutik.    


Ist das Berlinerisch für "Bruchhagen raus!!!"? :neutral-face
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Christian schrieb:
tutzt schrieb:
untouchable schrieb:
Bis vor kurzem war bei uns ein Spieler beschäftigt, der schon des Dopings überführt wurde und der stellt sich da hin und behauptet ganz fröhlich, es gäbe kein Doping im Fußball.


Sehr peinliche Aussage von HB, hät ich nicht von ihm gedacht.  


Aber Galindo wurde nicht bei UNS - auch nicht in der Bundesliga - gedopt, sondern bekam von einem Arzt - der Schuldig gesprochen wurde - die Medikamente.

Augen wieder zu machen. Irgendwann platzt halt die Bombe...


Ist ja in JEDEM Sport so. Im Radsport wurde das Jahrzehnte quasi totgeschwiegen.
Die Ausmaße im Fußball dürften weit geringer sein, aber kein Doping im Fußball, das ist entweder grenzenlose Naivität oder wie du sagst mutwilliges "Augen zu".
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loopie1970 schrieb:
tutzt schrieb:
untouchable schrieb:
Bis vor kurzem war bei uns ein Spieler beschäftigt, der schon des Dopings überführt wurde und der stellt sich da hin und behauptet ganz fröhlich, es gäbe kein Doping im Fußball.


Sehr peinliche Aussage von HB, hät ich nicht von ihm gedacht.  


peinlich sind nur die, die noch immer nix begriffen haben. Heribert hat recht, wenn er von "scheiß Liberalität" spricht. Eigentlich gehört diesen Raketenschmeißer eine Rakete in die eigene Fresse geworfen...


Lesen will gelernt sein. :neutral-face
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untouchable schrieb:
Bis vor kurzem war bei uns ein Spieler beschäftigt, der schon des Dopings überführt wurde und der stellt sich da hin und behauptet ganz fröhlich, es gäbe kein Doping im Fußball.


Sehr peinliche Aussage von HB, hät ich nicht von ihm gedacht.
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DirkDiggler83 schrieb:
was das schlimmste an der sendung ist, ist das sich die leute auf die bühne stellen und sagen sie wären mentalisten.wenn sie wie copperfield,sigfried & roy und co. sagen würden sie sind magier,bzw zauberer wär es was anderes.den ein zauberer arbeitet mit tricks.beim uri wird dagegen behauptet sie würden alles mit hilfe ihrer unglaublichen geistlichen und übernatürlichen fähigkeiten schaffen und das ist eine riesen verarsche.
allerdings ist es noch trauriger, dass es leute gibt, die so einen mist glauben und sich das auch noch anschauen.aber wer´s braucht...


Also wer das aus anderen Gründen guckt, als sich über die Vollversager dort kaputt zu lachen, oder den Kram gar für voll nimmt, der ist vermutlich unter Betreuung gestellt. Hoffentlich jedenfalls... :neutral-face
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Hmm, da bin ich mal gespannt, was uns da an Neuen und Neuem erwartet. Brauchen können wir's...
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Unfasssbar....  
Gute Besserung für Libero!


Allerdings könnte dies Funkel-wenn er mal was außergewöhnliches tut- dazu bringen Meier UND Caio spielen zu lassen. Das wäre mal was...
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propain schrieb:
SGErob schrieb:
Warum werden Megaphone verboten?
Das könnte zu einem Eigentor werden, die Stimmung wird darunter leider extrem leiden.

Hoffentlich, man sollte einfach keine Stimmung mehr machen bis diese Sippenhaft wieder abgeschafft wird.



Warum? Die "Sippenhaft" begründet sich doch darauf, dass keine Zusammenarbeit mit dem Verein zur Ermittlung der Täter geschieht, nicht einmal ein geschlossenes Verurteilen. Von der Verhinderung solcher Aktionen zum eigenem Vergnügen und zum Schaden der Eintracht mal ganz zu schweigen.
Klar trifft es so auch die falschen. Aber was haben diese denn unternommen um die "richtigen" allein haften zu lassen? Nix, genau. Teilweise wird diese mutwillige Schädigung des Vereines noch bejubelt.
Jetzt rumzuplärren, dass dieses Verhalten auch Konsequenzen hat ist doch Doppelmoralisch.

"Bisher konnte ein Täter ermittelt werden, der Pyrotechnik abgebrannt hatte, gegen den Eintracht Frankfurt nunmehr Schadensersatzansprüche geltend machen wird."

Sehr schön. Hoffentlich ist der liquide und hoffentlich folgen noch weitere.
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Maabootsche schrieb:
tutzt schrieb:
Maabootsche schrieb:
tutzt schrieb:
Maabootsche schrieb:
stefank schrieb:
Die bisherigen Beiträge sind mal wieder ein schönes Beispiek für "juristische Laien versuchen, die Rechtslage zu erraten".

Wie siehts denn wirklich aus? Wer eine Sache verkauft hat, schuldet sie dem Käufer, Zug um Zug gegen den Kaufpreis. Kann er nicht leisten, schuldet er dem Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Im vorliegenden Fall wäre dies die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem, was der Käufer aufwenden muss, um das Handy anderweitig zu erwerben. Dabei muss natürlich die leichte Beschädigung des Handys berücksichtigt werden.    


Schadensersatz ohne Verzug und ohne offensichtliches Verschulden der Unmöglichkeit? Wäre mir neu...


Einen bereits verkauften Gegenstand dennoch mit sich zu nehmen und so dem Zugriff Dritter auszusetzen, dazu noch- ganz offensichtlich- nicht genügend gegen Wegnahme zu sichern? Wie viel Verschulden solls denn noch sein? :neutral-face


Ansonsten:
http://www.rechtslexikon-online.de/Unmoeglichkeit_der_Leistung.html


Also, unter welchen Umständen das Handy geklaut wurde, weiß ich zumindest nicht. Insofern ist da auch erst mal nichts offensichtlich in Bezug auf die Sicherung gegen Wegnahme.
Des weiteren gilt im Rahmen der Beurteilung einer möglichen Fahrlässigkeit (als hier einschlägige Verschuldensform) der sog. Vertrauensgrundsatz, wonach mit einem rechtswidrigen Verhalten anderer Personen (hier also des Diebes) nur bei besonderen Anhaltspunkten gerechnet werden muß. Liegen diese besonderen Anhaltspunkte nicht vor, dann fehlt die Vorhersehbarkeit des schädigenden Ereignisses, womit wiederum der Schuldvorwurf entfällt.  


Er hat den Gegenstand aus der an sich sicheren Umgebung entfernt und ihn dadurch einer erhöhten Gefahr des Untergangs ausgesetzt.

Wie du hier auf das untere kommst, würde mich interessieren. Denn hier ist das Verschulden nicht im Diebstahl, sondern dem oben genannten zu sehen.

"Zur dabei zu beachtenden Sorgfalt gehört nicht nur das Unterlassen schädigender Einwirkungen auf den Leistungsgegenstand, sondern ebenso die zumutbare Vorsorge gegenüber Einwirkungen durch Naturereignisse oder durch Dritte wie auch sonstige Vorkehrungen zur Abwehr des Ausschlusses der Leistungspflicht.
So kann etwa ein Diebstahl des geschuldeten Gegenstandes den Schuldner nur dann entlasten, wenn er nachweisen kann, dass er die notwendige Diebstahlsvorsorge getroffen hat."
Staudinger/Hansjörg Otto (2004), § 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

Er aber hat den Gegenstand überhaupt erst der Gefahr des Diebstahles ausgesetzt, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages (vor dem Disco-Besuch) so nicht vorlag.
Mal ganz davon abgesehen, dass in der Disco nicht gerade wenig geklaut wird...


Nun, das "untere" findest Du im Münchener Kommentar zum BGB, § 276, zu den intellektuellen Fahrlässigkeitselementen mit Verweis auf gängige BGH-Rechtsprechung. Dem zugrunde liegt die normative Entscheidung, die Sorgfaltsanforderungen so zu bemessen, daß sie bei sorgfältigem Verhalten Aller zur Vermeidung von Schäden geeignet sind.
Die notwendige Diebstahlsvorsorge wird hierdurch im übrigen auch nicht ausgeschlossen, das ist eben in den oben erwähnten, besonderen Anhaltspunkten zu sehen. So wird man gerade auf einer öffentlichen Feier ein Handy nicht offen und unbewacht herumliegen lassen dürfen o.ä., ohne sich den Vorwurf des nicht verkehrsgerechten Verhaltens gefallen lassen zu müssen.
Meines Erachtens sind aber die Anforderungen die Du daraus herleiten willst bei weitem zu streng und werden nicht mehr von den gesetzlichen Anforderungen erfaßt. Ansonsten dürfte man ja auch mit einem für einen Autokauf in Zahlung gegebenen Altwagen bis zur Lieferung des Neu-PKW nicht mehr fahren, das erhöht ja auch die Gefahr, daß da was passiert.


Der Vergleich mit dem Auto ist nicht ganz falsch, aber wenn ich ein anderes Auto zur Verfügung hätte, bzw. die Fahrten nicht vornehmen müsste(reine Vergnügungsfahrt), dann würde ich das dort ebenso sehen. Die Gefahrerhöhung ist ja imens.
Zumal bei dem Auto ja meist ein (zumindest stillschweigendes) Einverständnis des Verkäufers(InZahlungnehmers) vorliegen dürfte.
Das ist hier sicher nicht der Fall.

Zudem: Die Beweislast trifft den Verkäufer. Er muss sich ja exculpieren. Das dürfte reichlich schwerfallen, denn wie das Handy völlig ohne sein Verschulden gestohlen worden sein soll, das ist ja die Frage. Mir fällt da nicht so recht ein Szenario ein, dass der Verkäufer beweisen kann und das ihn von Verschulden freistellt.
Denn der Vorwurf lediglich die Ausrede vorzuschieben ist ja nicht völlig aus der Luft gegriffen, denn Samstag verkauft, Samstagabend verschwunden, schon recht merkwürdig.
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Grabi65 schrieb:
Und hier die Zusammefassung:

[quote=shinji]12:15 ein brennender Mainz05-Schal wurde auf eine Straßenbahn am Hauptbahnhof geworfen,

Lob an alle Fastnachter.


Polizeipräsidium Mainz


 
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Maabootsche schrieb:
tutzt schrieb:
Maabootsche schrieb:
stefank schrieb:
Die bisherigen Beiträge sind mal wieder ein schönes Beispiek für "juristische Laien versuchen, die Rechtslage zu erraten".

Wie siehts denn wirklich aus? Wer eine Sache verkauft hat, schuldet sie dem Käufer, Zug um Zug gegen den Kaufpreis. Kann er nicht leisten, schuldet er dem Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Im vorliegenden Fall wäre dies die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem, was der Käufer aufwenden muss, um das Handy anderweitig zu erwerben. Dabei muss natürlich die leichte Beschädigung des Handys berücksichtigt werden.    


Schadensersatz ohne Verzug und ohne offensichtliches Verschulden der Unmöglichkeit? Wäre mir neu...


Einen bereits verkauften Gegenstand dennoch mit sich zu nehmen und so dem Zugriff Dritter auszusetzen, dazu noch- ganz offensichtlich- nicht genügend gegen Wegnahme zu sichern? Wie viel Verschulden solls denn noch sein? :neutral-face


Ansonsten:
http://www.rechtslexikon-online.de/Unmoeglichkeit_der_Leistung.html


Also, unter welchen Umständen das Handy geklaut wurde, weiß ich zumindest nicht. Insofern ist da auch erst mal nichts offensichtlich in Bezug auf die Sicherung gegen Wegnahme.
Des weiteren gilt im Rahmen der Beurteilung einer möglichen Fahrlässigkeit (als hier einschlägige Verschuldensform) der sog. Vertrauensgrundsatz, wonach mit einem rechtswidrigen Verhalten anderer Personen (hier also des Diebes) nur bei besonderen Anhaltspunkten gerechnet werden muß. Liegen diese besonderen Anhaltspunkte nicht vor, dann fehlt die Vorhersehbarkeit des schädigenden Ereignisses, womit wiederum der Schuldvorwurf entfällt.  


Er hat den Gegenstand aus der an sich sicheren Umgebung entfernt und ihn dadurch einer erhöhten Gefahr des Untergangs ausgesetzt.

Wie du hier auf das untere kommst, würde mich interessieren. Denn hier ist das Verschulden nicht im Diebstahl, sondern dem oben genannten zu sehen.

"Zur dabei zu beachtenden Sorgfalt gehört nicht nur das Unterlassen schädigender Einwirkungen auf den Leistungsgegenstand, sondern ebenso die zumutbare Vorsorge gegenüber Einwirkungen durch Naturereignisse oder durch Dritte wie auch sonstige Vorkehrungen zur Abwehr des Ausschlusses der Leistungspflicht.
So kann etwa ein Diebstahl des geschuldeten Gegenstandes den Schuldner nur dann entlasten, wenn er nachweisen kann, dass er die notwendige Diebstahlsvorsorge getroffen hat."
Staudinger/Hansjörg Otto (2004), § 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

Er aber hat den Gegenstand überhaupt erst der Gefahr des Diebstahles ausgesetzt, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages (vor dem Disco-Besuch) so nicht vorlag.
Mal ganz davon abgesehen, dass in der Disco nicht gerade wenig geklaut wird...
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Kujau schrieb:
Mal was anderes.
Die Bild schrieb in dem Artikel, in dem sie kompetent und gnadenlos unsere Baustellen aufdeckt:

"Gegen Schalke nimmt die Mannschaft den nächsten Anlauf gegen einen Gegner, der in der Tabelle vor ihr steht. Besiegt hat Eintracht bisher nur Verfolger (sechsmal)."

Find ich erstaunlich.
Waren wir am Anfang der Saison nicht Tabellenletzter? Und haben dann den Tabellen-19. Karlsruhe geschlagen.


Ausnahmsweise hat die BILD mal recht. Die bisher besiegten stehen (also JETZT) hinter uns.
#
Maabootsche schrieb:
stefank schrieb:
Die bisherigen Beiträge sind mal wieder ein schönes Beispiek für "juristische Laien versuchen, die Rechtslage zu erraten".

Wie siehts denn wirklich aus? Wer eine Sache verkauft hat, schuldet sie dem Käufer, Zug um Zug gegen den Kaufpreis. Kann er nicht leisten, schuldet er dem Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Im vorliegenden Fall wäre dies die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem, was der Käufer aufwenden muss, um das Handy anderweitig zu erwerben. Dabei muss natürlich die leichte Beschädigung des Handys berücksichtigt werden.    


Schadensersatz ohne Verzug und ohne offensichtliches Verschulden der Unmöglichkeit? Wäre mir neu...


Einen bereits verkauften Gegenstand dennoch mit sich zu nehmen und so dem Zugriff Dritter auszusetzen, dazu noch- ganz offensichtlich- nicht genügend gegen Wegnahme zu sichern? Wie viel Verschulden solls denn noch sein? :neutral-face


Ansonsten:
http://www.rechtslexikon-online.de/Unmoeglichkeit_der_Leistung.html