>

hawischer

6644

#

Ab 2026 soll Katar uns mit Flüssiggas versorgen. Der Vertrag wurde für 15 Jahre geschlossen. Jährlich sollen bis zu 2 Millionen Tonnen geliefert werden.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/gas-lieferabkommen-katar-100.html

China hat es etwas länger und größer vorgemacht. Der Vertrag mit Katar läuft über 27 Jahre mit insgesamt 108 Millionen Tonnen Flüssiggas.
Für Deutschland wären es bei 15 Jahren ca 30 Millionen Tonnen.
#
hawischer schrieb:


Jetzt köen wir uns in  gegenseitiger Exegese von Urteilen, Richtlinien, Kommentaren ergötzen ...


Mein Griffel ist gespitzt.

Ich glaube, Du wärst dann dran.
Hau' sie mir gerne um die Ohren, all die Urteile, Kommentarstellen und Richtlinien.


Meine Position habe ich erklärt, dass Du Sie nicht teilst, wundert mich aber auch nicht.

Weshalb?
Ich bin mehr als ausführlich auf Deine Beiträge eingegangen.
Dabei habe ich mir sogar verkniffen, meine persönliche Einstellung einfließen zu lassen. Mir ging es nämlich allein um sachliche Klarstellungen der Vorgänge.

Wäre doch mal eine Idee, wenn Du Dich daran auch mal versuchen würdest. Einfach mal hart am Text und an den Fakten, und nicht lediglich wieder einmal eine Erwiderung mit einem abschließenden persönlichen Anwurf, wobei selbst dieser völlig vage bleibt.

Ich habe Dir Deine Schreibe auch vorgeworfen. Aber ich habe auch dargelegt, was mich daran konkret stört.
Ein sinngemäßes "So bist Du halt, wundert ja auch nicht" finde ich da im Vergleich schon etwas dürftig.

Nimm also einfach meinen Beitrag. Versuch Dich am schönsten mit einigen Teilzitaten und dann widerlegst Du mich.
Und schon kann ein jeder Leser etwas daraus gewinnen, wenn er denn möchte.


#
Ein linker Vogel der immer recht haben will und ein rechter Vogel, der das auch will. Was soll dabei rauskommen?
Überzeugen wird keiner den anderen, den übrigen Usern wird's langweilig.

"Wir alle sind so borniert, daß wir immer glauben, recht zu haben."
Johann Wolfgang von Goethe
#
hawischer schrieb:

Misanthrop schrieb:

ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

Ich denke das Thema ist ausdiskutiert, ...

Das erklärst Du in jüngster Zeit häufiger, wenn man sich mit Deinen Beiträgen kritisch auseinandersetzt.


...deshalb nur kurz, um den User daraufhin zu weisen das die FAS nicht mit einem(!), sondern mehreren Jobcenter -Mitarbeitern gesprochen hat, die im verlinkten Artikel namentlich benannt sind.


Das könnte man vielleicht auch als geneigter Leser Deines Beitrages auch erkennen, wenn es sich nicht um einen Link mit Bezahlschranke handeln würde.
Zitiert hattest Du aus diesem übrigens ebenfalls nur einen Fallmanager.

Die zitierte Entscheidung des Verfassungsgerichts aus 2019 hat sehr wohl Eingang in die Praxis der Jobcenter gefunden. Dazu bräuchte es keine Bürgergeldgesetze.
Als Beleg möge der User die "Fachlichen Weisungen" der Bundesanstalt für Arbeit vom 02.12.2019  lesen, die Bezug auf das Urteil vom BVerfG vom 05.11.2019 nehmen.
fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf

Und wenn Du nicht regelmäßig sinnentstellend, weil verkürzt, zitieren würdest, dann könnte man hier auch unschwer nachlesen, dass ich nicht etwa angemerkt hatte, dass die BA oder die Jobcenter sich nicht um das Urteil des BVerfG gekümmert hätten, sondern vielmehr, dass Du hier seitenlang doziert hattest, ohne dieses richtungsweisende Urteil auch nur am Rande zu erwähnen.

Da Du offenbar sogar die Dienstanweisungen der BA studiert hattest, kannst Du mir nicht weismachen, Du wärst nicht irgendwo darauf gestoßen.
Aber das behauptest Du ja auch nicht einmal selbst. Du hattest es halt offenbar dann nur irgendwie komischerweise nicht der Erwähnung wert befunden.

Vielmehr hattest Du den Eindruck erweckt, die Ampel-Koalition hätte sich da etwas ausgedacht, um die alten Hartz 4-Gesetze auf den Kopf zu stellen. Das hatte ich bemängelt.

Unrichtig ist auch die Behauptung, ein Verstoß gegen die Meldevorschriften sei ähnlich den Pflichtverletzung gegen die Mitwirkungsbestimmungen. Der Gesetzgeber unterscheidet sie deutlich.

Tatsächlich? Ist das so?

Ein Meldeversäumnis ist also keine Pflichtverletzung?
Was glaubst Du wohl ist dann die verwaltungsrechtliche Begründung für die Sanktionsmöglichkeit?

Ich habe ürigens, was Du leider wiederum - aus welchen Gründen auch immer - nicht zitieren möchtest, überhaupt nichts von irgendwelchen Ähnlichkeiten geschrieben.
Was ich geschrieben hatte, war, dass entgegen Deiner Darstellung Mitwirkungsobliegenheiten Pflichtverletzungen sind und Meldeverstöße ebenfalls. Und wenn der Gesetzgeber sich hundert SGB II-Normen für verschiedene Pflichtverletzungen erdacht hätte, würde das hieran auch nichts ändern. Es können ja auch mehrere StGB-Normen jeweils Verbrechen oder Vergehen zum Gegenstand haben, auch wenn sie bekanntlich über das halbe StGB verstreut sind.

Ich gebe Dir aber noch einen kleinen Wink:
Ohne (Melde-)Pflicht kein (Meldepflicht-)Verstoß. Ohne Verstoß keine Sanktionsmöglichkeit.
Das ist simple Verhältnismäßigkeit.

Da Du mir aber ohnehin immer noch nicht glaubst, selbst wenn ich mir die Finger wundschreibe, und für sein angebliches Unverständnis der Gesetzessystematik oben sogar den User schönesge gerüffelt hattest, mag Dich vielleicht wenigstens obergerichtliche Rechtsprechung überzeugen:

"Minderungen wegen Meldepflichtverletzungen treten zu Minderungen nach § 31 SGB II hinzu (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund Verletzung der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. und 30 Prozent Minderung aufgrund einer Verletzung der Grundpflichten vom 01.05. bis 31.07. à vom 01.05. bis 31.07. insgesamt 40 Prozent Minderung)."
(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Januar 2022 – L 25 AS 1638/20 –, Rn. 9, juris =  https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171029 , Ziff. 5)

Ich habe wirklich, auch bei Dir, überhaupt kein Problem damit, wenn sich mal jemand sachlich oder im Ton verrennt. Aber dann sollte man wirklich nicht zu dreist auf seiner Meinung beharren und sich bei wirklich jedem Thema für den brennenden Busch halten bzw. sich dermaßen herablassend anderen Usern gegenüber aufführen.
#
Es ging hier seit dem 22.11. in der Diskussion um den Bürgergeldentwurf der Ampel und im wesentlichen der sogenannten sanktionsfreien sechsmonatigen Vertrauenszeit. Das ist nun seit einigen Tagen vom Tisch, ein Kompromiss hat im Parlament eine Mehrheit gefunden. Unterstützt von der Ampelkoalition und der Union. Vertrauenszeit und Schönvermögen sind geklärt.
Einige Einschätzungen, meist von Schönesge und mir wurden ausdiskutiert, eine Diskussion ohne Deiner Beteiligung, mit Ausnahme eines Hinweis auf das Schonvermögen von Bäckern und Parlamentarierschnütchen. Sonst kam nichts. Und nun plötzlich nochmal alles von vorne?
Jetzt köen wir uns in  gegenseitiger Exegese von Urteilen, Richtlinien, Kommentaren ergötzen und der wechselseitigen Beschimpfung.
Meine Position habe ich erklärt, dass Du Sie nicht teilst, wundert mich aber auch nicht.





#
Ungeachtet dessen finde ich es recht gewagt, unter Berufung auf einen(!) Mitarbeiter irgendeines Jobcenters den angeblichen "Test" einer SGB II-Reform bewerten zu wollen, ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

Ferner war die Aussetzung auch der Sanktionen bei Meldeverstößen, die übrigens entgegen obiger Erwähnung nicht etwas gravierend anderes, sondern sehr wohl auch eine Pflichtverletzung darstellen, zuvörderst der Tatsache geschuldet, dass bei den Jobcentern pandemiebedingt persönliche Termine gar nicht mehr angeboten worden waren.

Hier hingegen wurde der Anschein erweckt, die Ampel hätte sich das alles mal eben so ausgedacht.
Es hatte jedoch vielmehr erkennbar (grund)rechtliche Gründe, weshalb ein sog. Sanktionsmoratoium erlassen worden war.
#
Misanthrop schrieb:

ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

Ich denke das Thema ist ausdiskutiert, deshalb nur kurz, um den User daraufhin zu weisen das die FAS nicht mit einem(!), sondern mehreren Jobcenter -Mitarbeitern gesprochen hat, die im verlinkten Artikel namentlich benannt sind.

Die zitierte Entscheidung des Verfassungsgerichts aus 2019 hat sehr wohl Eingang in die Praxis der Jobcenter gefunden. Dazu bräuchte es keine Bürgergeldgesetze.
Als Beleg möge der User die "Fachlichen Weisungen" der Bundesanstalt für Arbeit vom 02.12.2019  lesen, die Bezug auf das Urteil vom BVerfG vom 05.11.2019 nehmen.
fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf

Unrichtig ist auch die Behauptung, ein Verstoß gegen die Meldevorschriften sei ähnlich den Pflichtverletzung gegen die Mitwirkungsbestimmungen. Der Gesetzgeber unterscheidet sie deutlich.
#
hawischer schrieb:

Was bleibt, der Kompromiss der jetzt Gesetz ist, ist besser als der ursprüngliche Vorschlag. Und das hat mich überzeugt.
Und Heil findet ihn inzwischen auch gut.


Da aus meiner Sicht das wichtigste geblieben ist, kann ich auch gut damit leben. Am Ende geht es darum dem akuten Fachkräftemangel, der erstmal nicht mehr wegzugehen scheint, entgegen zu wirken. Ein Einwanderungsgesetz wird hier ebenfalls hoffentlich behilflich sein.

Und ob man Menschen, die gerade arbeitslos geworden sind zumindest ein halbes Jahr geben kann, um das Problem selbstständig zu lösen, sofern diese das wünschen, kann jeder für sich beantworten. Die Menschen, die ich kenne, die arbeitslos geworden sind, hatten alles im Kopf, aber gewiss nicht auf der faulen Haut liegen zu wollen. Aber gut, es geht auch ohne ein halbes Jahr Vertrauenszeit.
#
Schönesge schrieb:

Und ob man Menschen, die gerade arbeitslos geworden sind zumindest ein halbes Jahr geben kann,...

Kann es sein, dass Du das Prinzip immer noch nicht so vollständig verstanden hast?
Wenn jemand arbeitslos wird, dann hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1). Das wird von den Versicherungsbeiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. In der Regel 12 Monate, für Ältere auch länger. Dafür muss vorher eine Mindestzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Mindestens 12 Monate in den letzen 2 Jahren.

Das ALG2, künftig Bürgergeld ist steuerfinanziert und wird für die meisten Arbeitslosen nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit gezahlt und unterliegt keiner Befristung. Anspruch können auch die haben, die vorher keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Z.B. Ex-Selbständige oder Ukraineflüchtlinge gemäß Sonderregelung.

Die Zeit  in einer Arbeitslosigkeit "das Problem zu lösen", hatten ALG1 Empfänger also bereits. Diese Unterscheidung solltest Du zumindest machen.
#
hawischer schrieb:

... nicht in der Vertrauenszeit.  Darum ging es.
Da waren keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen vorgesehen. Glaub es oder lass es.



Ja, deshalb heißt es ja auch "Vertrauenszeit".

Und diese Zeit wäre begrenzt gewesen. Danach hätte es sehr wohl Sanktionen gegeben. Das ist nun mal weit weg von keinen Sanktionen.

Es soll ein anderer Ansatz verfolgt werden, mit mehr Nachhaltigkeit. Die Vertrauenszeit ist gestrichen worden, der Vermittlungsvorang bleibt dennoch passé, was in meinen Augen gut ist. Und das ist mE ohnehin der wesentlichere Punkt.

Deine Schlussfolgerungen, die du aus dem Versuch gezogen hast, bleiben nicht überzeugend.
#
Was bleibt, der Kompromiss der jetzt Gesetz ist, ist besser als der ursprüngliche Vorschlag. Und das hat mich überzeugt.
Und Heil findet ihn inzwischen auch gut.
#
Alles in allem wäre ein Unentschieden leistungsgerecht
Was nicht heißt, dass ich alles verstehe, was die da auf dem Feld so machen
#
philadlerist schrieb:

Alles in allem wäre ein Unentschieden leistungsgerecht
Was nicht heißt, dass ich alles verstehe, was die da auf dem Feld so machen


So schaut's aus.
#
Tor.
#
Komisch, ich schau dem Spiel zu mit Emotionen als wenn Saarbrücken gegen Meppen spielt.
#
Ok, in der Umstellungszeit aufs Bürgergeld hätte es diese Fälle geben können. Ist aber nachvollziehbar, wenn man auf einen neuen Ansatz umstellen möchte.

Nach einer Umstellung hätte es zu solchen Fällen nicht mehr kommen können. Und das ist doch entscheidend.

Und les mal 31a iVm 15a, da steht klar drin, dass es bei Pflichtverletzungem zu Leistungsminderungen kommen kann.
#
... nicht in der Vertrauenszeit.  Darum ging es.
Da waren keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen vorgesehen. Glaub es oder lass es.
#
Halbes Jahr Vertrauenszeit hätte es nach meinem Verständnis für Menschen gegeben, die gerade Arbeitslos geworden sind. Nicht für Menschen, die bereits 12 Monate arbeitslos sind. Insofern verstehe ich deinen ersten Einwand nicht.

Und zum Rest: Natürlich kann bestimmte Begrifflichkeiten des Gesetzes kritisieren, das macht die Chefin des Frankfurter Arbeitsamts in ihrem Interview, auf welches ich letztens hingewiesen habe, auch.

Nur: Beides hat nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe. Es ging um die Schlussfolgerungen, die du zu Heils Gesetzentwurf auf Basis des von dir geschilderten Versuchs gezogen hast. Und nochmal: auch Heils Gesetzentwurf sah Sanktionen vor. Deine Schlussfolgerungen laufen also in Leere.
#
Schönesge schrieb:

Halbes Jahr Vertrauenszeit hätte es nach meinem Verständnis für Menschen gegeben, die gerade Arbeitslos geworden sind. Nicht für Menschen, die bereits 12 Monate arbeitslos sind. Insofern verstehe ich deinen ersten Einwand nicht.

Dem war nicht so.

Schönesge schrieb:

Und nochmal: auch Heils Gesetzentwurf sah Sanktionen vor. Deine Schlussfolgerungen laufen also in Leere.

       

Nein. da mußt Du genauer hinschauen.
Nur für Meldeverstöße und da auch nur beim zweiten Verstoß ist eine Leistungsminderung möglich, nicht für Pflichtverletzungen. Und der Unterschied zwischem Pflichtverletzung und Meldeverstoß ist gravierend.

Bitte lies die Regierungsentwurf, da ist alles erklärt:
(Die Kursiv gekennzeichneten Passagen habe ich ich vorgenommen. Erleichert das Finden.)

"Die Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird durch einen von Leistungsberechtigen und
Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan abgelöst. Dieser doku-
mentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungs-
strategie. Er dient damit als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess und stellt ein Kernele-
ment des Bürgergeld-Gesetzes dar. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Im Hinblick
auf vereinbarte Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und
Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) wird mit dem Kooperationsplan die Selbstver-
antwortung der Leistungsberechtigten und ihre Vertrauensbeziehung zur Integrationsfach-
kraft mit dem Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gestärkt.
Mit Erstellung des Ko-
operationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit. Den Leistungsberechtigten
wird für diese Zeit garantiert, dass keine Anordnungen von Maßnahmen mit Rechtsfolgen-
belehrung ergehen. Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen sind in der Vertrauens-
zeit ausgeschlossen.
Außerhalb dieser sechs Monate besteht die Kooperationszeit. Die Zu-
sammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften in den Jobcentern und erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten erfolgt in dieser Zeit grundsätzlich ebenfalls ohne Rechtsfolgenbe-
lehrungen. Wenn in der Kooperationszeit jedoch Absprachen zu Mitwirkungshandlungen
(Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvor-
schläge) vom Leistungsberechtigten nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten durch
Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen rechtlich verbindlich festgelegt werden. Eine
Rückkehr zu einer Zusammenarbeit ohne Rechtsfolgenbelehrung kann erfolgen, wenn in
der Kooperationszeit 12 Monate lang keine Mitwirkungspflichten verletzt werden. Die Wahr-
nehmung von Beratungsterminen ist eine Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle
Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften und Leistungsbe-
rechtigten. Daher können Einladungen mit Rechtsfolgen verknüpft werden. In der Vertrau-
enszeit führt erst ein zweites Meldeversäumnis zu einer Leistungsminderung.
Im Sinne ei-
ner vertrauensvollen Zusammenarbeit ist der kommunikative Austausch zwischen Integra-
tionsfachkräften und Leistungsberechtigten sowohl in der Vertrauens- als auch in der Ko-
operationszeit auch formlos und ohne Verbindung mit Rechtsfolgen möglich. Ein erstes Ge-
spräch soll grundsätzlich formlos erfolgen. Für Konfliktfälle im Zusammenhang mit der Er-
arbeitung, Durchführung und Fortschreibung des Kooperationsplans wird ein unabhängiger
Schlichtungsmechanismus geschaffen.

Sorry, Deine Schlußfolgerungen kommen aus einer offensichtlichen Unkenntnis der Regierungsentwürfe.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-buergergeld.pdf?__blob=publicationFile&v=3
#
Wenn ich es richtig verstanden habe, sah auch die Originalgesetzesvorlage Sanktionen vor, spätestens nach einer Vertrauenszeit, mit welcher den Menschen Zeit gegeben werden sollte, sich erstmal in Ruhe zu orientieren.

Insofern ist ein Vergleich von Sanktionen mit keinen Sanktionen, um daraus Schlussfolgerung für Heils Gesetz ziehen zu können, irgendwie nicht überzeugend.
#
Schönesge schrieb:

Wenn ich es richtig verstanden habe, sah auch die Originalgesetzesvorlage Sanktionen vor, spätestens nach einer Vertrauenszeit, mit welcher den Menschen Zeit gegeben werden sollte, sich erstmal in Ruhe zu orientieren.


In aller Regel sind die Menschen, die in ALG2 kommen bereits 12 Monate arbeitslos. Das nur zur "Orientierungsphase".

Der FAS-Artikel zitiert die Fallmanager von Hanau:
" Über ein Wort haben sie sich besonders geärgert: Vertrauenszeit. So sollten die ersten Monate heißen, in denen jemand Bürgergeld bezieht und keine Stelle hätte antreten müssen. "Das klingt so, als hätten wir vorher kein Vertrauen in die Klienten gehabt." "Wenn sie in Berlin etwa über den nun gestrichenen Vermittlungsvorrang sprachen, klang das oft so, als ginge es den Mitarbeitern im Jobcenternur darum, alle Arbeitslosen möglichst schnell wieder loszuwerden. Dabei ist das überhaupt nicht in ihrem Interesse. Ihre Erfahrung hat gezeigt: Wer sich in seinem neuen Job nicht zurechtfindet, landet schnell wieder bei Ihnen.
Die Regeln, die sie aus Berlin bekommen, müssen sie in Hanau auf echte Menschen anwenden. Selten stimmen die individuellen Schicksale mit den Standardfällen im Gesetz überein. "Wir fangen alle auf". den Reichsbürger, der dem Jobcenter Briefe mit Phantasie-Paragraphen schickt, ebenso wie den Unternehmer, den Corona in die Pleite getrieben hat, und die ukrainische Mutter, die mit ihren Kindern vor dem Krieg geflohen ist."
"Wer hier arbeitet, dürfe kein strenges Weltbild haben."

Grundsätzlich gilt nach meiner Einschätzung.
DEN Arbeitslosen gibt es nicht. Jeder hat sein eigenes Päckchen zu tragen. Gebt den Jobcentern die Mittel, sich um die berufliche Qualifikation zu kümmern und die Mittel, diejenigen zu sanktionieren, die sich nicht fördern lassen wollen und keine Arbeit wirklich annehmen wollen, obwohl sie es könnten.
Bei Zahlen von 250 oder 300 Klienten pro Fallmanager sind da aber auch organisatorische Grenzen. Mit den Bürgergeldregelungen nimmt die Arbeit weiter zu. Auch das liegt in der Verantwortung der Politik. Gesetze müssen umsetzbar sein.

An die Politik: Hört mehr auf die Leute vorort und weniger auf diejenigen, die glauben ihre politische Weltanschauung in Gesetzestexte zu übertragen. Gut gemeint, reicht nicht.        
#
Interessant die Ansicht von Andrea Nahles, die Arbeitsagentur-Chefin, in der Süddeutschen eitung:

"...Sanktionen? "Ich begrüße, dass es sie gibt, weil es wichtig ist, dass eine Verbindlichkeit da ist." Allerdings dürfe man auch nicht vergessen: Nur in drei Prozent aller Fälle würde überhaupt sanktioniert."


Sagen wir es einmal so, die Leute die ich so kenne und mit denen ich spreche (z.B. Sozialer Dienst bei der Stadt) die sind jetzt nur bedingt begeistert was den Wegfall von Sanktionen angeht. Nicht weil sie die heftigen Situationen und die arschige Behandlung durch Sachbearbeiter bei der Agentur nicht kennen würden, aber sie kennen eben auch die anderen Fälle - bei denen Sanktionen durchaus Sinn machen.

Wobei, wie Nahles ja auch darlegt, die Frage ist ob die Sanktionen das große Ding sind. Im positiven, wie im negativen Sinn. Aber man kann damit halt gut von beiden Seiten Druck machen.
#
Eintracht-Laie schrieb:

Interessant die Ansicht von Andrea Nahles, die Arbeitsagentur-Chefin, in der Süddeutschen eitung:

"...Sanktionen? "Ich begrüße, dass es sie gibt, weil es wichtig ist, dass eine Verbindlichkeit da ist." Allerdings dürfe man auch nicht vergessen: Nur in drei Prozent aller Fälle würde überhaupt sanktioniert."


Sagen wir es einmal so, die Leute die ich so kenne und mit denen ich spreche (z.B. Sozialer Dienst bei der Stadt) die sind jetzt nur bedingt begeistert was den Wegfall von Sanktionen angeht. Nicht weil sie die heftigen Situationen und die arschige Behandlung durch Sachbearbeiter bei der Agentur nicht kennen würden, aber sie kennen eben auch die anderen Fälle - bei denen Sanktionen durchaus Sinn machen.

Wobei, wie Nahles ja auch darlegt, die Frage ist ob die Sanktionen das große Ding sind. Im positiven, wie im negativen Sinn. Aber man kann damit halt gut von beiden Seiten Druck machen.

Die FAS beschäftigt sich heute mit dem Thema aus Sicht von Fallmanager des Jobcenters in Hanau, wo ein Test lief.

"Die Ampel hat ein Hartz-IV-System fast ohne Sanktionen getestet. Zu den Terminen im Jobcenter in Hanau kommen seitdem deutlich weniger. Dort müssen sie die Folgen des Bürgergeld-Experiments auffangen. Die Bundesregierung hat ein Experiment gewagt."

Zu den Sanktion wird von den Mitarbeitern gesagt, sie seien schon immer das letzte Mittel gewesen, keiner wolle schikanieren und sie wurden äußerst selten verhängt. Früher hätte oft ein Brief gereicht, in denen die Terminen fernblieben, vorgerechnet wurde, wie viel ihnen gestrichen werden könnte. "Das brachte viele dazu, doch zu den Beratungsgesprächen zu kommen. Dieses Instrument hat man den Fallmanagern genommen, ohne über Alternativen nachzudenken. So blieb ihnen nur noch, den Leuten hinterherzutelefonieren, an ihre Eigenverantwortung zu appellieren."
Zum Ergebnis sagt ein Fallmanager:
"Kamen vor dem Experiment neun von zehn seiner "Klienten", sind es jetzt nur noch fünf von zehn".
https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/buergergeld-wie-ein-jobcenter-die-debatte-erlebt-18488044.html

So wäre es wohl gekommen, wenn die Gesetzesvorlage von Herrn Heil eins zu eins umgesetzt worden wäre.

Der Kompromiss des Bürgergeldes, mehr in Weiterbildung und Fördern zu investieren ist richtig, das Fordern dabei aufrechtzuerhalten aber auch.



#
hawischer schrieb:

Die Stadt braucht einen Oberbürgermeister, der ein starker Organisator ist und nicht nur flockige Ankündigungen macht, sondern die Verwaltung auf einen modernen Stand und Bürgernähe bringt.


All die Probleme, die dort genannt werden im Artikel, gibt es in anderen Städten auch, eigentlich fast überall. Kann da aus Kommunalverwaltungserfahrung bisschen was dazu berichten. Wer glaubt, dass ein Wechsel auf einer OB-Position irgendwas an den strukturellen Problemen der Kommunalverwaltung ändern würde, kennt die Situation in der Kommunalverwaltung nicht. Die meisten Probleme, die wir in der Kommunalverwaltung abseits des Personalmangels haben, entstehen aus komplizierten rechtlichen Grundlagen heraus. Vermutlich könnte jede Ausländerbehörde mit einfacheren Regularien viel Zeit pro Vorgang einsparen und somit eher wieder Herr werden über die eingehenden Anfragen. Da wären wir aber eher bei der Frage, wer die letzten Jahre im Bund die meisten Bestimmungen verabschiedet hat... Könnte es sein, dass solche Fragen dann unangenehm werden, wenn man ein Anhänger von Union (oder auch der SPD) ist?

Da fließen schon mehrere Faktoren rein. In Stuttgart haben wir zB ähnliche Probleme, weil sich im urbanen Raum bestimmte Arbeitsfelder häufen (Ausländerbehörden etc. dürften auf dem flachen Land eher die Sache im Griff behalten können)
#
SGE_Werner schrieb:

Wer glaubt, dass ein Wechsel auf einer OB-Position irgendwas an den strukturellen Problemen der Kommunalverwaltung ändern würde, kennt die Situation in der Kommunalverwaltung nicht. Die meisten Probleme, die wir in der Kommunalverwaltung abseits des Personalmangels haben, entstehen aus komplizierten rechtlichen Grundlagen heraus.

Das gesetzliche Vorschriften die Arbeit oft erschweren ist sicher richtig. Man will es allen Recht machen und verkompliziert es dabei arg.
Was allerdings in der Hoheit der Kommunalverwaltung liegt, ist die ausreichende Ausstattung an Personal, IT und Bezahlung der Mitarbeiter, um unbesetzte Stellen attraktiver zu machen. Hier kann ein OB gemeinsam mit den Dezernenten wichtige Akzente setzen und Situationen verbessern.
Dem SPD-Kandidaten Josef traue ich das zu. War es es doch der schon vor zwei Jahren auf die Probleme in der Ausländerverwaltung hingewiesen.

#
Das Versagen einer Ausländerbehörde einer Stadt, die angeblich mit einem Ex-OB viel für den sozialen Zusammenhalt und die Integration von Ausländern getan hat.

"Bei der Frankfurter Ausländerbehörde haben sich 15.000 unbeantwortete E-Mails angestaut. Dahinter stecken hunderte Einzelschicksale: Studierende, Berufstätige, Geflüchtete, Familien. Sie alle berichten von einem Gefühl der Frustration und Verzweiflung."

Die Stadt braucht einen Oberbürgermeister, der ein starker Organisator ist und nicht nur flockige Ankündigungen macht, sondern die Verwaltung auf einen modernen Stand und Bürgernähe bringt.
Jetzt wird auf Probleme wegen der Ukraine Flüchtlinge verwiesen. Eine Ausrede, denn die Problematik gibt's schon länger.

https://www.hessenschau.de/gesellschaft/frankfurter-auslaenderbehoerde-die-einzelfaelle-hinter-15000-unbeantworteten-e-mails-v1,frankfurter-auslaenderbehoerde-betroffene-100.html es

https://www.fr.de/frankfurt/frankfurter-auslaenderamt-leiter-weist-kritik-zurueck-90172931.html
#
So unfair sind manchmal der Intellekt einerseits und die Kompetenzen andererseits verteilt.

Siehste mal.

Ein Bekannter meines Schwiegervaters war auch "Ehrenamtlicher".
Der stellte sich Unbekannten immer als Richter vor. Gefragt oder ungefragt.
Das war dann immer ein großes Hallo bei der beeindruckten Zuhörerschar.
#
Warum fällt mir bei Misanthrop immer Ludwig Thoma ein. Muss mal drüber nachdenken.
#
Motoguzzi999 schrieb:

Das wäre besser, auch als allgemeine Regel ist diese Vorgehensweise zu empfehlen.

Schnickschnack.

Ich habe heute eine "Abhandlung" über Christiaan Barnards Wirken gelesen und werde morgen gut gewappnet meinen alternden Hund am offenen Herzen operieren.

Das kann ja so schwer nicht sein. Ich habe schließlich 30 Minuten im Netz gesucht und den erstöberten Artikel zweimal komplett gelesen. Außerdem besitze ich ein scharfes Messer.
#
Misanthrop schrieb:

Motoguzzi999 schrieb:

Das wäre besser, auch als allgemeine Regel ist diese Vorgehensweise zu empfehlen.

Schnickschnack.

Ich habe heute eine "Abhandlung" über Christiaan Barnards Wirken gelesen und werde morgen gut gewappnet meinen alternden Hund am offenen Herzen operieren.

Das kann ja so schwer nicht sein. Ich habe schließlich 30 Minuten im Netz gesucht und den erstöberten Artikel zweimal komplett gelesen. Außerdem besitze ich ein scharfes Messer.

Ja, an sowas ähnliches habe ich (und auch Kollegen beim Gespräch im Besprechungszimmer) in meinen 15 Jahren als Ehrenamtlicher beim Arbeitsgericht auch ab und an gedacht und die Mandaten dieser "Anwälte" taten mir ehrlich leid.
#
Ich will immer lernen, finde in deiner Quelle aber nichts Neues. Ich darf zitieren:

Die Gefahr von der hier die Rede ist, muss eine konkrete Gefahr sein. Das bedeutet, dass das Die Gefahr von der hier die Rede ist, muss eine konkrete Gefahr sein. Das bedeutet, dass das gefährdete Objekt bereits so unmittelbar von einem Schaden bedroht sein muss, dass es nur noch vom absoluten Zufall abhängt, ob dieser auch eintritt. Gefährdet können dabei neben den Insassen der Beförderungsmittel auch Personen die am Verkehrsbetrieb oder dem Transportvorgang beteiligt sind sein.

Wir rufen uns in Erinnerung, ich hatte gefragt, ob du etwas von einer konkreten Gefährdung weißt. Nicht mehr und nicht weniger. Also?

Ach und was den Versuch angeht, das ist nochmal so ein komplizierter strafrechtlicher Fachbegriff. Nicht ganz easy.
#
Schlage vor, wir warten die Ermittlungen, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und letztendlich der Gerichte ab. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Das ändert meine Einschätzung, Wissensstand heute nicht.
#
hawischer schrieb:

propain schrieb:

hawischer schrieb:

Es wäre hilfreich, wenn Du mal anfängst, vom Hörensagen zum Belegen Deiner Behauptungen zu wechseln. Sonst bleibst Du leider auf der Ebene der Pegida-Sprüche.

Z.B. Mehrwertsteuersenkung für Hotels, verzögern des Flottenverbrauchs bei Autoherstellern

Das ist kein Beleg für  Deine Behauptung mit Spenden würden politische Entscheidungen gekauft.
Bei vielen Gesetzen gibt es Interessen, die dafür oder dagegen sind. Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften NGOs, usw. Das ist völlig ok. Was Du aber unterstellst ist Korruption. Und das sollte man ohne Beleg nicht machen.

Einen Beleg für Korruption zu präsentieren ist dem Normalbürger eher nicht möglich. Es ist ja den Staatsanwaltschaften noch nicht einmal gelungen, die Rolle der 6,7 Millionen, die im Zusammenhang mit der WM 2006 geflossen sind, zu entschlüsseln. Wie soll da propain...?

Andererseits muss man sich angesichts der von ihm angesprochenen Fälle fragen, wie um alles in der Welt solche Dinge zustande kommen. Oder warum ein Minister gegen die Weisung seiner Regierung vollkommen überraschend gegen ein Glyphosatverbot stimmt. Oder warum die Autolobby bei der Festlegung der CO2-Werte von Automobilen sich ebenso überraschend gegen die EU-Beamten durchsetzen konnte und das Gewicht des Fahrzeugs in die Berechnung mit einfloss, sodass schwere SUVs plötzlich bessere Werte hatten als sparsame Kleinwagen.
Von den sattsam bekannten Korruptionsgeschichten vom Einkaufswagenchip bis zur FNP2-Maske will ich gar nicht erst anfangen.
Ich finde schon auch, dass all solche Dinge zum Himmel stinken. Und dass das alles sauber abgelaufen sein soll, soll glauben, wer mag.
#
WürzburgerAdler schrieb:

Einen Beleg für Korruption zu präsentieren ist dem Normalbürger eher nicht möglich. Es ist ja den Staatsanwaltschaften noch nicht einmal gelungen, die Rolle der 6,7 Millionen, die im Zusammenhang mit der WM 2006 geflossen sind, zu entschlüsseln. Wie soll da propain...?

Dann soll er es nicht behaupten oder gilt bis zum Urteil hier die Unschuldsvermutung nicht?
#
Du beschreibst hier eine abstrakte Gefährdung. Du solltest wirklich nicht mehr aus dem StGB zitieren.
#
Nur durch die Schließung des Airports wurde eine "konkrete" Gefährdung verringert bzw. vermieden. Nur dadurch und nicht durch das Verhalten des Aktivisten.

"Die Gefahr für die Sicherheit muss sich dabei noch nicht in einer konkreten Beeinträchtigung ausgewirkt haben. Die Handlungen müssen generell geeignet sein, eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit herbeizuführen."
"Nach § 315 Abs. 5 StGB macht sich aber auch strafbar, wer die Gefährdung von Personen oder Sachen nur fahrlässig herbeiführt, also durch Außerachtlassung der nötigen Vorsicht und Aufmerksamkeit."

Bereits der Versuch strafbar.

Anzeige der Polizei wegen Gefährdung des Flugbetriebs wurde gestellt. Wir werden sehen, was die Justiz sagen wird
Wer gerne etwas mehr lernen möchte, eine Abhandlung, aus der die zitierten Passagen stammen.
https://www.kanzlei.law/strafrecht/strafverteidigung/verkehrsstrafrecht/gefaehrdung-des-bahn-schiffs-und-luftverkehrs/