
stefank
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grinch schrieb:
Wir haben seit neuestem Sky und diese Woche die TV Digital ins Haus bekommen. Jetzt schreibt Sky, man bekäme diese bei der Buchung aller 5 Pakete - haben wir aber gar nicht. Geht es vielleicht noch jemandem so?
Wenn du Sky komplett hast, kriegst du die TV-Digital gratis. Sonst kriegst du 3 Probeexemplare, danach hört es auf resp. du mußt dafür bezahlen.
Pink_Elephant schrieb:
wen ich beim hbf in frankfurt bin, kann ich aber ganz normal mit der sbahn zum stadion fahren oder ?oO
ich weis nicht genau mit welcher s bahn ich da fahre, weis nur wo ich einsteige
Wenn du sonst oben bei den Fernzügen einsteigst: Diese Bahn fährt nicht. Du musst runter in den Keller zu den S-Bahnen.
"getroffene Entscheidung - akzeptieren - unterzuorden"
Könnte auch hier stehen: Konzept selbstverwaltete Kurve
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adler1807 schrieb:
Führerscheinprüfungen nur noch und ausschließlich auf deutsch (bzw. wuropaweit in den Landessprachen um Führerscheintourismus zu unterbinden). Ich vermute die bereitschaft deutsch zu lernen wird sprunghaft ansteigen.
Nein, sondern die Bereitschaft in die Türkei zu fahren und dort den Führerschein zu machen. Und wenn schon Zwang, warum nicht gleich Backpfeifen für jedes falsch ausgesprochene Wort?
sgebensheim schrieb:
Danke schonmal für die Antworten.
Das die Reise nicht billig wird ist mir klar. Aber ich möchte auf keinen Fall dahin fahren und mir einen faulen Lenz machen. Arbeiten möchte ich dort auf jedenfall. Ausserdem habe ich nicht das Geld zusammen um mir so einen extremen "Luxusurlaub" zu leisten. Nun noch zu den gestellten Fragen.
Also,
Wie lange möchte ich in Australien bleiben?
Ich hatte erst einmal ein halbes Jahr angesetzt, also ne kleine persönliche Deadline für mich. Je nachdem wie es mir dort gefällt würde ich auch länger bleiben. Deswegen finde ich ja auch die von mir im Eingangsbeitrag gepostete Seite ganz gut. Da bekommt man anscheinend so ein flexibles Rückflugticket.
Neuseeland?
Auf jedenfall, wenn sich die Möglichkeit ergibt dorthin zu kommen nehme ich dies auch wahr. Ein Work & Travel komplett nach Neuseeland zu verschieben könnte ich mir auch vorstellen. Aber 4 Wochen Down Under müssen auf jedenfall mit dazu. Wäre natürlich optimal beides unter einen Hut zu bekommen.
Natürlich möchte ich auch meine Englischkenntnisse dadurch noch verbessern. Höre das allerdings zum ersten Mal das man da fast nur auf Deutsche trifft. Ist das generell in Australien so oder nur in bestimmten Hochburgen wie Sydney, Melbourne Perth usw. ?
Deutsche kann man überall auf der Welt treffen. Wenn man das nicht will, geht man dahin, wo die Einheimischen sind. Es liegt an einem selbst.
Von dem obigen Angebot würde, ohne die Firma zu kennen, allein nach dem Angebot wie dargestellt, abraten. Die bieten dir nichts, was du nicht entweder selbst organisieren kannst oder nicht brauchst. Auf so einer Reise braucht man nach meiner Erfahrung drei Dinge: Den Pass, etwas Geld in der Tasche und das Rückflugticket (flexibel). Alles andere ergibt sich dann von selbst, und genau das ist das Besondere an so einem Trip.
wildturkey schrieb:
Bitte doch nicht sagen immer die bösen anderen, wem hilft das eine oder das andere was die anderen machen denn? Mir nicht! Ich schippe den Schnee lieber vor meiner eigenen Haustür, dazu bin ich verpflichtet. Wenn sich einer vor dem Part von meinem Nachbarn das Bein bricht, ist das sein Ding. Werde mit dem auch nicht zusammen verklagt, oder....HeinzGründel schrieb:
Sprache scheint mir aber nur ein Mosaiksteinchen zu sein was Integration betrifft.
Anders kann ich mir die nicht sonderlich gelungene Integration in Großbritannien und Frankreich nicht erklären.
Da hast du HG missverstanden. Er wollte nicht England oder Frankreich kritisieren, sondern darauf hinweisen, dass in diesen Ländern die Einwanderer meist die Landesprache als Muttersprache beherrschen, und es trotzdem massive Probleme gibt.
peter schrieb:
wo beginnt nötigung? liegt die vor, wenn mich jemand im stadion daran hindert in meinen block zu gehen oder muss er mich erst persönlich bedrohen?
Wir arbeiten noch daran:
"Nachdem das Bundesverfassungsgericht den vergeistigten Gewaltbegriff als zu weitgehend beurteilt hatte, entschied der Bundesgerichtshof, dass bei einer Sitzblockade auf der Autobahn zwar nicht für die erste Reihe der stehenden Autos Gewalt vorliegt (für diese Autofahrer liegt nur eine geistige Zwangswirkung vor), aber in Bezug auf die zweite Reihe Gewalt vorliegt. Durch die Autos in der ersten Reihe sähen sich diese Autofahrer einer körperlichen Zwangswirkung ausgesetzt. Diese sogenannte „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ wurde aber aufgrund des Widerspruchs zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Literatur kritisiert."
HeinzGründel schrieb:
Ich würde gern mal wissen wann für unsere Ethiker hier der Vertrauensbereich verletzt ist. Bei einem Euro, bei zehn, bei hundert?
Komm schon, Uli. Du weißt selbst ganz genau, dass im Strafrecht die Grenze bei 248a StGB derzeit bei 50 Euro gesehen wird.
Solch eine Grenze brauchen wir hier aber gar nicht, da 626 BGB ja eine Abwägungsvorgabe trifft. Auf den vorliegenden Fall eines seit 17 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnisses angewandt, ist es auch bei Verletzung des Vertrauensbereichs für den AG nicht unzumutbar, erst nach vorheriger einmaliger Abmahnung fristlos kündigen zu können. Es erscheint hoch wahscheinlich, dass die AN nach Abmahnung mit Kündigungsdrohung nie wieder Essensreste mitnimmt, um ihr Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden.
@dirty-harry: Gar nicht schlecht gedacht, aber juristisch nicht richtig. Zwar wird tatsächlich der Patient Eigentümer des ihm servierten Essens. Das bedeutet im rechtlichen Sinn, dass er damit machen kann, was er will, auch das Eigentum daran wieder aufgeben. Genau das tut er in dem Moment, in dem er die Essensreste abräumen lässt. Diesen Abfall eignet sich die Klinik in diesem Moment wieder an, und ist somit darüber allein verfügungsberechtigt.
@reggaetyp: Der Gesetzgeber hat in diesem Fall zunächst wenig mit dem Problem zu tun. Die Vorschrift, die Grundlage für eine fristlose Kündigung ist, lautet:
"§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann."
Diese Vorschrift anzuwenden, ist Sache der Rechtsprechung. Und das BAG hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass auch bei Diebstahl geringwertiger Sachen ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden kann. Hiergegen wendet sich die Kritik, die auch ich teile.
Wenn schon, dann scheißt du in diesen Fällen nicht auf das Gesetz, sondern auf die Rechtsprechung. Auch das würde ich mangels vernünftiger Alternative nicht tun.
@reggaetyp: Der Gesetzgeber hat in diesem Fall zunächst wenig mit dem Problem zu tun. Die Vorschrift, die Grundlage für eine fristlose Kündigung ist, lautet:
"§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann."
Diese Vorschrift anzuwenden, ist Sache der Rechtsprechung. Und das BAG hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass auch bei Diebstahl geringwertiger Sachen ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden kann. Hiergegen wendet sich die Kritik, die auch ich teile.
Wenn schon, dann scheißt du in diesen Fällen nicht auf das Gesetz, sondern auf die Rechtsprechung. Auch das würde ich mangels vernünftiger Alternative nicht tun.
Feigling schrieb:Riedadler schrieb:
Okay, nächste Runde!
Vorausgesetztes Wissen: Welch's t-Test (Alternative für Student t-Test, falls Varianzen unbekannt)
- Zwei Chemiker experimentieren mit zwei verschiedenen Sorten Wachs herum: 12 Stück Wachs von Sorte A und 8 Stück Wachs von Sorte B.
- Sie vergleichen den durchschnittlichen Schmelzpunkt der beiden Sorten miteinander.
- Sie benutzen Welch's t-Test, um die Nullhypothese zu testen, dass es keinen Unterschied zwischen den durchschnittlichen Schmelzpunkten der beiden Wachssorten gibt.
- Die Temperatur wurde in Fahrenheit gemessen, und Chemiker 1 führt den Test dementsprechend durch.
- Chemiker 2 dagegen konvertiert jeden Schmelzpunkt zunächst von Fahrenheit in Celsius (Fahrenheit minus 32, dann mal 5/9)
-> Ist es wahr oder falsch, dass beide Chemiker die gleiche Signifikanzwahrscheinlichkeit (also p-Wert) herausbekommen? Warum?
Bin gespannt...
Sowas ist ja immer eklig wegen den vielen Teststatistiken, die es da je nach Problem immer gibt...
Ich wusste jetzt auch nicht mehr, was Welsh's t-Verteilung ist, nehme jetzt aber einfach mal diese Wiki-Definition:
http://en.wikipedia.org/wiki/Welch%27s_t_test
Die Teststatistik ist
und dann wohl t-verteilt mit
Freiheitsgraden.
Damit entscheidet man dann nach einem bestimmten Kriterium, ob man die Hypothese annimmt oder verwirft.
Soweit, so gut. Meiner Meinung nach ist das für die Aufgabe aber alles gar nicht wichtig , sondern nur die Frage, ob sich die Prüfstatistik t ändert, wenn man alle Werte von Fahrenheit in Celsius ändert. Bleibt die Prüfgröße t dabei gleich, dann wird man natürlich auch in beiden Fällen die gleiche Signifikanzwahrscheinlichkeit erhalten.
Wenn man die Mittelwerte X_i von Fahreheit in Celsius umrechnet passiert einfach Folgendes:
X_i[Celsius]=5/9*(X_i[Fahrenheit]-32)
und für den Zähler in t insgesamt:
X_1[Celsius]-X_2[Celsius]=5/9*(X_1[Fahrenheit]-X_2[Fahrenheit]).
Berechnet man damit die Varianz s_i^2 in Celsius, erhält man (einfach durch Verwenden der Umrechenregel für Fahrenheit und Celsius in den Messwerten und Mittelwerten)
s_i^2[Celsius]=(5/9)^2*s_i[Fahrenheit],
womit sich für den Nenner von t ergibt:
sqrt[s_1^2[Celsius]/N_1+s_2^2[Celsius]/N_1]=5/9*sqrt[s_1^2[Fahrenheit]/N_1+s_2^2[Fahrenheit]/N_1]
Sowohl der Nenner als auch der Zähler ändern sich also lediglich um einen Faktor 5/9, der sich gerade wieder wegkürzt. t bleibt also gleich, egal ob man die Werte in Celsius oder Fahrenheit angibt. Somit erhält man auch in beiden Fällen die gleiche Signifikanzwahrscheinlichkeit. Es wäre ja auch unsinnig, wenn die Entscheidung von der Wahl der Einheiten abhängen würde.
Und welche Schuhgröße hat jetzt der Busfahrer?
Ja, das ist die erste schwere Aufgabe: Wenn ich mit dem EFC Adler Berlin fahren will, wen sollte ich da fragen, ob und wie sie fahren?