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HeinzGründel

93455

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 Heil.. Heil Leutheuser-Schnarrenberger.
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Maabootsche schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Tuess schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Ein Fehlurteil. Und ein verheerendes Signal dazu.


Kannst du kurz begründen warum aus deiner Sicht?



Weil ich als Partei im Zivilrecht den Vollbeweis führen muß. Das heißt, der Richter muß  nach dem jeweiligen Vortrag der Parteien, davon überzeugt sein, dass die Voraussetzungen der Anspuchsgrundlage gegeben sind.

Anspruchsgrundlage ist wohl  § 253 Abs. 2 BGB. Danach kann für
Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen
Selbstbestimmung eine „billige Entschädigung“ gefordert werden.


Aufgrund der Vorgaben des Gutachters hätte man durchaus die Position vertreten können,die " seelische Beeinträchtigung" hat letztendlich seine Ursache im vorangegangenen Mord . Zumindest erscheint mir dies schlüssiger. Insofern wäre Herr Gäfgen "beweisfällig" geblieben, was zur Klageabweisung führt.
Es ist schon merkwürdig, dass einen die Tat sichtlich unberührt lassen soll, die diffuse Androhung von Schmerzen aber zu einem traumatischen Erlebnis bei Herrn Gäfgen führt.

Manchmal sollte man sich vielleicht erinnern in welchem Namen man Recht spricht und wie das so auf den Bürger wirkt.

Und komme mir jetzt bitte niemand mit " gesundem Volksempfinden"



Der gemäß der SZ gegebene Begründungsansatz des Gerichts, daß die Verletzung der Menschenwürde durch die Folterandrohung hier den Anspruch begründet, spricht -nachdem ich das mal kurz überflogen habe- eigentlich eher für einen Anspruch aus § 823 I iVm dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, welcher von Genugtuungs- und Präventionsfunktion bestimmt wird.
Wenn man es mit dem Folterverbot als Schutz für die menschliche Würde ernst nimmt, kommt man da an einem unmittelbaren und von den Folgen unabhängigen Anspruch wohl schwerlich vorbei - auch wenn ich dem Gäfgen ja nicht den Belag auf den Zähnen gönne.


Das ist unbestritten eine Verletzung der  Menschenwürde. Nur, warum wurde dann ein Gutachten eingeholt? Das mache ich ja nur, wenn ein entsprechendes Beweisangebot vorliegt und die  Gegenseite die Ursächlichkeit bestritten hat.
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Tuess schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Ein Fehlurteil. Und ein verheerendes Signal dazu.


Kannst du kurz begründen warum aus deiner Sicht?



Weil ich als Partei im Zivilrecht den Vollbeweis führen muß. Das heißt, der Richter muß  nach dem jeweiligen Vortrag der Parteien, davon überzeugt sein, dass die Voraussetzungen der Anspuchsgrundlage gegeben sind.

Anspruchsgrundlage ist wohl  § 253 Abs. 2 BGB. Danach kann für
Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen
Selbstbestimmung eine „billige Entschädigung“ gefordert werden.


Aufgrund der Vorgaben des Gutachters hätte man durchaus die Position vertreten können,die " seelische Beeinträchtigung" hat letztendlich seine Ursache im vorangegangenen Mord . Zumindest erscheint mir dies schlüssiger. Insofern wäre Herr Gäfgen "beweisfällig" geblieben, was zur Klageabweisung führt.
Es ist schon merkwürdig, dass einen die Tat sichtlich unberührt lassen soll, die diffuse Androhung von Schmerzen aber zu einem traumatischen Erlebnis bei Herrn Gäfgen führt.

Manchmal sollte man sich vielleicht erinnern in welchem Namen man Recht spricht und wie das so auf den Bürger wirkt.

Und komme mir jetzt bitte niemand mit " gesundem Volksempfinden"
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Und das besonders schöne ist...diese Forderung ist nicht mal pfändbar.
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Ein Fehlurteil. Und ein verheerendes Signal dazu.
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Machs gut  Volker.

Das hat mich am Dienstag getroffen wie ein Keulenschlag. Wenn das alles einen Sinn haben soll, dann vielleicht den,  dass man das Wichtige vom Unwichtigen trennen sollte...

Deiner Familie wünsche ich viel Kraft.
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Wo bleiben eigentlich die Atombuttondrücker? Ich vermisse euch. Echt jetzt.
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AssistDevice schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Oder anders gesagt. Ihr seid Arschlöcher. Gibt es eigentlich einen Unterschied?


kein mandat mehr?


  Ich warte aud dich Schatzi.  Dauert nicht mehr lange.
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Darauf kommte es nicht an. Wichtig ist das dieser Fred bei EF oben bleibt. Und dafür werde ich sorgen.
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Oder anders gesagt. Ihr seid Arschlöcher. Gibt es eigentlich einen Unterschied?
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Ihr seid Eintracht Frankfurt.
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Es wäre doch wirklich schade wenn dieser brilliante Fred untergeht.
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Willkommen  Caio
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Filzlaus schrieb:
reiher,ich krie dich !!!!!!!!!!!!!!


Und dann ab in den Weber Grillsmile:
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Wir haben es immer gewußt.  Wir wußten wie Gott sich manifestiert. Aber warum nennt man ihn kn61 statt DM 59

http://skyweek.files.wordpress.com/2011/07/k61_planetary_nebula.jpg?w=450&h=410
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3zu7 schrieb:
Seid mal alle froh, dass ich nicht für die FR schreibe. Dagegen wären Durstewitz und der Kilchendingens Lachnummern!    


Das lachende Fallbeil
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"Bembel" Anderson.



Kein schlechter Mann. Es wurde auch Zeit.
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Das war doch wieder sehr vergnüglich Und Filzi. Du brauchst unbedingt so einen Sporn auf dem Helm
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Alles Gute auch von mir.