
Maabootsche
16200
Schobberobber72 schrieb:
Party, FT, PS....völlig egal wo, du findest regelmäßig Leute, die sich nach Bad Beats drüber aufgregen..."Typisch FT/PS/PP was auch immer"... Passiert im Live Spiel genauso. Mein aller erstes Turnier in Las Vegas, zweite oder dritte Hand Asse gefunden. Raise UTG, bekomme ein großes reraise, pushe all in, er callt mit JJ.....und trifft. War ein kurzes Turnier....
Je kleiner die Limits bzw. BuyIns, desto größer natürlich die Frust-Gefahr, weil die Leute einfach völlig wahllos pushen oder All Ins callen. Und AA ist gegen 5 Caller halt nicht grade der Renner....
Bei Re-Buy Turnieren mit kleinem BuyIn, call ich inzwischen mit (fast) any 2, wenn vor mir drei oder mehr Spieler All in sind. Meistens hat man da mit Suited Connectors noch eine der besseren Hände...
Endlich sagt´s mal einer...
Misanthrop schrieb:Maabootsche schrieb:Pedrogranata schrieb:Maabootsche schrieb:Maabootsche schrieb:stefank schrieb:
Und in diesem Bereich ist sehr wohl das zwar ungeschriebene, aber trotzdem verfassungsimmanente Moment des öffentlichen Interesses i.S.v. Interesse von weiten Teilen der Bevölkerung in Betracht.
Da hätte ich ja gern ne Quelle, wie man vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte durch ein in der Verfassung ungeschriebenes öffentliches Interesse einschränken kann - sozusagen die doppelte Negierung des schrankenlosen Grundrechts. Naja, ich schau da morgen schonmal selbst nach...
Tja, nix gefunden, mein (auch schon recht betagter) Jarass/Pieroth GG-Kommentar hat das öffentliche Interesse noch nicht mal hinten im Inhaltsverzeichnis.
Ich schau mal demnächst in den Maunz-Dürig-Herzog, wenn ich wieder da bin.
Ja, das wäre nett, das interessiert mich jetzt wirklich.
So wie ich es im Kopf habe, kann ein öffentliches Interesse im Rahmen der Rechtfertigung eines Eingriffs bei der Verhältnismßigkeit eine Rolle spielen, nicht aber als Rechtsgrundlage dieses Eingriffs. Da kommt dann -da unbeschrankt- kollidierendes (niedergeschriebenes) Verfassungsrecht in Frage -oft und typischerweise hier die negative Religionsfreiheit (wenn man die lustigen Schulbeispiele von der Menschenopfersekte, die vom Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit aus Art. 2 II GG in Schach gehalten wird, mal außer acht läßt.)
Da hier nach BVerfG sogar dazu gehört, der Demonstration einer religiösen Überzeugung nicht unentziehbar ausgesetzt zu sein, könnte das mglw. auch aufm Amt passen.
Du erinnerst Dich wohl richtig.
BVerfG 28, 243, 261 ("Kriegsdienstverweigerung"):" Nur kollidierende GRe Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte sind mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte Werteordnung ausnahmsweise imstande, auch uneingeschränkte GRe in einzelnen Beziehungen einzugrenzen."
Ablehnend steht das BVerfG einer Gemeinschaft- oder Gemeinwohlklausel - also wohl dem oben angeführten öffentl. Interesse - gegenüber:
Ein GR ohne Gesetzesvorbehalt dürfe demnach "weder durch die allgemeine Rechtsordnung noch durch eine unbestimmte Klausel relativiert werden, welche ohne verfassungsrechtlichen Ansatzpunkt und ohne ausreichende rechtsstaaliche Sicherung auf eine Gefährdung der für den Bestand der Gemeinschaft notwendigen Güter abhebt" [E 30, 173, 193 - "Mephisto").
Münch/Kunig kennen übrigens eine Unterscheidung hinsichtlich etwaiger Schranken von Art. 4 I oder II nicht.
Im Mangold/Klein sehen das versch. Verfasser im Licht von Art. 2 I unterschiedlich.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung aus Karlsruhe kann ich persönlich aber eine nachvollziehbare Begründung jenseits verfassungsimmanenter Schranken nicht erkennen.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, dass man der Fallösung so letztlich näher kommt.
Anzudenken wäre ja möglichweise auch ein Recht des Dienstherrn aus einer bestehenden öff.-rechtl. Sonderverbindung bzw. des besonderen Gewaltverhältnisses und damit eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende GR-Beschneidung, da hier ja nicht ein beliebiger Bürger betroffen ist.
Hierzu ein Link mit Leseprobe:
http://books.google.de/books?id=2sL25Rl7d-MC&pg=PA362&lpg=PP1#v=onepage&q&f=false
Ah, danke schön, aktuelle Literatur ist schon was feines
Bei den Lösungsmöglichkeiten könnte man noch darüber nachdenken, inwieweit auch außerhalb eines bes. Gewaltverhältnisses die Religionsfreiheit über mittelbare Drittwirkung im Arbeitsverhältnis und den entsprechenden Anforderungen an die Bekleidung zu beachten ist.
myadler schrieb:
Dachte wir wollen talente fördern
http://www.fussballtransfers.com/bundesliga/transfermarkt/frankfurter-sparsamkeit-skibbe-findet-schwache-im-eintracht-plan_16858.
Erst alvarez nun tosun .....warum net verleihen.? Naja....
http://www.youtube.com/watch?v=Q4omzea7LHA
adlerDA schrieb:
...
Ein Fass wegen einem Spiel aufzumachen ist einfach lächerlich. ...
Das ist sicher richtig, damit habe ich auch kein Problem.
adlerDA schrieb:Maabootsche schrieb:adlerDA schrieb:
Ich kann mich noch an Fenins 3 Tore im ersten Spiel in Berlin erinnern.
Juve wollte ihn ja wohl auch, was wird dort im Forum nach dem Spiel wohl los gewesen sein!
Inzwischen kennen ihn international nur noch die Fachleute.
Ich kann mich auch noch an das Geheule nach Gemitis Wechsel erinnern. Und wo ist er heute?
Leider hatten wir nun mal 2 Stürmer-Talente bei 4 etablierten Stürmern im Kader.
Mich freut es für Tosun!
Wenn man hier ständig Vergleiche mit Fenin zieht, sollte man vielleicht bedenken, daß wir ohne den vor 1 1/2 Jahren wohl abgestiegen wären. Der Vergleich hinkt eh schon auf zwei Beinen, also putzt den Bub mal net so runter...
Das war kein Beitrag gegen Fenin. Komm mal runter!
Es ist ein Vergleich, dass Fenin auch in seinem ersten Spiel mehrfach getroffen hat. Nicht mehr und nicht weniger.
Dies sollte lediglich aufzeigen, dass dies (leider) nicht unbedingt einen steilen Karriereverlauf garantiert, welchen hier jetzt einige für den durchaus talentierten Tosun vorhersagen.
Deinen Beitrag habe ich hier nur genommen, weil er der letzte war, der diesen Vergleich gezogen hat, der kam ja nicht zum ersten mal.
Und er hinkt - also der Vergleich, nicht etwa Fenin oder Tosun. Fenin ist ein durchaus verdienter Spieler, der seine Ablöse durch seinen maßgeblichen Beitrag zum Klassenerhalt mehr als reingeholt hat. Unterschwellig wird aber mit diesem Vergleich versucht zu erreichen, daß Fenin außer den 3 Toren im ersten Spiel nichts bei uns gerissen hätte.
Wenn nun Tosun nach mehreren Toren im ersten Spiel natürlich unter Berücksichtigung der sportlichen Stärke der Liga die gleiche Entwicklung wie Fenin (5 Tore und 11 Vorlagen in der einzigen Saison, in der er durchspielen konnte) nehmen würden, würde ich mich über den Transfer wirklich ärgern.
adlerDA schrieb:
Ich kann mich noch an Fenins 3 Tore im ersten Spiel in Berlin erinnern.
Juve wollte ihn ja wohl auch, was wird dort im Forum nach dem Spiel wohl los gewesen sein!
Inzwischen kennen ihn international nur noch die Fachleute.
Ich kann mich auch noch an das Geheule nach Gemitis Wechsel erinnern. Und wo ist er heute?
Leider hatten wir nun mal 2 Stürmer-Talente bei 4 etablierten Stürmern im Kader.
Mich freut es für Tosun!
Wenn man hier ständig Vergleiche mit Fenin zieht, sollte man vielleicht bedenken, daß wir ohne den vor 1 1/2 Jahren wohl abgestiegen wären. Der Vergleich hinkt eh schon auf zwei Beinen, also putzt den Bub mal net so runter...
Dirty-Harry schrieb:Maabootsche schrieb:Pedrogranata schrieb:Maabootsche schrieb:Maabootsche schrieb:stefank schrieb:
Und in diesem Bereich ist sehr wohl das zwar ungeschriebene, aber trotzdem verfassungsimmanente Moment des öffentlichen Interesses i.S.v. Interesse von weiten Teilen der Bevölkerung in Betracht.
Da hätte ich ja gern ne Quelle, wie man vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte durch ein in der Verfassung ungeschriebenes öffentliches Interesse einschränken kann - sozusagen die doppelte Negierung des schrankenlosen Grundrechts. Naja, ich schau da morgen schonmal selbst nach...
Tja, nix gefunden, mein (auch schon recht betagter) Jarass/Pieroth GG-Kommentar hat das öffentliche Interesse noch nicht mal hinten im Inhaltsverzeichnis.
Ich schau mal demnächst in den Maunz-Dürig-Herzog, wenn ich wieder da bin.
Ja, das wäre nett, das interessiert mich jetzt wirklich.
So wie ich es im Kopf habe, kann ein öffentliches Interesse im Rahmen der Rechtfertigung eines Eingriffs bei der Verhältnismßigkeit eine Rolle spielen, nicht aber als Rechtsgrundlage dieses Eingriffs. Da kommt dann -da unbeschrankt- kollidierendes (niedergeschriebenes) Verfassungsrecht in Frage -oft und typischerweise hier die negative Religionsfreiheit (wenn man die lustigen Schulbeispiele von der Menschenopfersekte, die vom Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit aus Art. 2 II GG in Schach gehalten wird, mal außer acht läßt.)
Da hier nach BVerfG sogar dazu gehört, der Demonstration einer religiösen Überzeugung nicht unentziehbar ausgesetzt zu sein, könnte das mglw. auch aufm Amt passen.
Macht Euch nicht weiter die Mühe.Derr Fall wird jetzt doch nicht einer Gerichtsentscheidung zugeführt.
Die Burkaträgerin , die bundesweit für Interesse und Diskussionen gesorgt hat, will nicht länger in der Öffentlichkeit stehen. Es wurde ein Auflösungsvertrag geschlossen.Sie erscheint insoweit nicht mehr am Arbeitsplatz. Die Stadt betont, keinen Cent(Abfindung o.ä.) gezahlt zu haben.
Quelle:Videotext des 3.HR
Nenn es einfach akademisches Interesse...
peter schrieb:BlackDeath2k5 schrieb:
Man hätte auch, wenn man weiss das man nur mit einer Spitze spielt, nach Ama, Fenin und Gekas nicht noch Altintop verlängern müssen ... Dann wäre vllt auch Platz für die Jungen gewesen!
altintop spielt nicht in der spitze (würde er wahrscheinlich aber gerne).
Hat er aber die letzte Saison, dafür wurde er anfangs auch geholt.
Ich habe auch wenig Zweifel, daß eher Altintop bei Ausfall von Ama, Gekas und Fenin in der Spitze gespielt hätte als Tosun. Naja, aber das werden wir wohl eher nicht mehr erfahren...
Nochmals eins dazu.
Für mich ist sicher, daß sich weder Tosun noch Alvarez diese Saison hätten festspielen können - selbst ohne die Weiterverpflichtung von Altintop. Die Frage dahinter mag dann aber sein, wieviel (Einsatz)Zeit wir jungen Spielern geben, sich zu entwickeln. Daß das dann - jetzt mit Altintop - für beide die Saison recht mau aussah, ist wohl nicht von der Hand zu weisen.
Eine Kaderplanung sollte solche Einsatzmöglichkeiten für junge Spieler einfach berücksichtigen, gerade auch wenn der Trainer etwas zurückhaltend mit dem Einsatz von Talenten ist.
Für mich ist sicher, daß sich weder Tosun noch Alvarez diese Saison hätten festspielen können - selbst ohne die Weiterverpflichtung von Altintop. Die Frage dahinter mag dann aber sein, wieviel (Einsatz)Zeit wir jungen Spielern geben, sich zu entwickeln. Daß das dann - jetzt mit Altintop - für beide die Saison recht mau aussah, ist wohl nicht von der Hand zu weisen.
Eine Kaderplanung sollte solche Einsatzmöglichkeiten für junge Spieler einfach berücksichtigen, gerade auch wenn der Trainer etwas zurückhaltend mit dem Einsatz von Talenten ist.
sgevolker schrieb:Freidenker schrieb:BlackDeath2k5 schrieb:peter schrieb:BlackDeath2k5 schrieb:bernie schrieb:sgevolker schrieb:cheftrainer_1 schrieb:
An Stelle des Eintrachtvorstands wäre ich auf HB und Skibbe stinksauer !!!!!!!
Schrei net so!
HB soll also auf sich selbst suaer sein
Vorstand oder Aufsichtsrat, Hauptsache Italien. Dass der AR dem Deal zustimmen musste (wenn die genannte Ablösesumme stimmt) ist ja auch egal. Fakten stören nur.
Wenn Tosun ein richtig guter Stürmer wird, kann man das nur Skibbe ankreiden denn HB kann ihm nur ein Angebot vorlegen, der Trainer ist dafür verantwortlich einem Spieler Perspektiven zu bieten.
du hättest in der vorrunde tosun für gekas aufgestellt?
Nein, ich hätte ihn mal eingewechselt... unsere anderen Stürmer haben ja nicht gerade Torgefahr ausgestrahlt ...
Dann wären Ama und Fenin bei HB im Büro gewesen und im Winter weg. Wär's das wert?
Da bin ich noch unentschlossen, denn Fenin hätte ich auch viel früher schon Einsatzzeiten gegönnt. Problem ist eben, dass Skibbe äußerst ungern auswechselt und 2 Stürmer auch nicht bringt. Ich denke schon, dass bei 4 Stürmern jeder Einsatzzeit bekommen könnte.
Tosun hätte man durchaus mal nach seinem guten Auftritt in der U21 werfe könne, z.B. direkt danach gegen Hoffenheim. Ich denke, da hätte niemand was gesagt.
Da ist sicher was dran.
Da wäre evtl sogar was möglich gewesen, wenn wir mit 2 Stürmern gespielt hätten. Haben wir halt nicht, vielleicht war das aber anfangs der Plan.
Bei der Personalsituation im Sturm, mit nur einem der spielt, wäre ich dann an Tosuns Stelle auch weg, wenn sich da was ergeben hätte.
Freidenker schrieb:HarryHirsch schrieb:manume91 schrieb:
@ SemperFi:
Das ändert doch nichts an der Tatsache, dass man ihm nicht mal die Chance gegeben hat sich zu beweisen.
Skibbe hätte im wenigstens einmal irgendwann in der 70. Minute bringen können, dann hätte er wenigstens eine minimal Chance gehabt, sich zu beweisen.
So haben wir ihn einfach ziehen lassen. Punkt.
100% Zustimmung und genau darum ging es.
Joa, dann erklärt mir mal, wie man Amanatidis und Fenin das weißmacht, dass nicht SIE, sondern der kleine Cenk eingewechselt werden. Leistungsprinzip ole!
Das ist genau der Punkt. In der jetzigen Konstellation war es richtig von Tosun zu wechseln und richtig ihn zu verkaufen.
Daß die Einkaufspolitik im Sommer nicht viel Platz für Tosun und Alvarez übrig ließ, wird man da aber anmerken dürfen.
Pedrogranata schrieb:Maabootsche schrieb:Maabootsche schrieb:stefank schrieb:
Und in diesem Bereich ist sehr wohl das zwar ungeschriebene, aber trotzdem verfassungsimmanente Moment des öffentlichen Interesses i.S.v. Interesse von weiten Teilen der Bevölkerung in Betracht.
Da hätte ich ja gern ne Quelle, wie man vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte durch ein in der Verfassung ungeschriebenes öffentliches Interesse einschränken kann - sozusagen die doppelte Negierung des schrankenlosen Grundrechts. Naja, ich schau da morgen schonmal selbst nach...
Tja, nix gefunden, mein (auch schon recht betagter) Jarass/Pieroth GG-Kommentar hat das öffentliche Interesse noch nicht mal hinten im Inhaltsverzeichnis.
Ich schau mal demnächst in den Maunz-Dürig-Herzog, wenn ich wieder da bin.
Ja, das wäre nett, das interessiert mich jetzt wirklich.
So wie ich es im Kopf habe, kann ein öffentliches Interesse im Rahmen der Rechtfertigung eines Eingriffs bei der Verhältnismßigkeit eine Rolle spielen, nicht aber als Rechtsgrundlage dieses Eingriffs. Da kommt dann -da unbeschrankt- kollidierendes (niedergeschriebenes) Verfassungsrecht in Frage -oft und typischerweise hier die negative Religionsfreiheit (wenn man die lustigen Schulbeispiele von der Menschenopfersekte, die vom Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit aus Art. 2 II GG in Schach gehalten wird, mal außer acht läßt.)
Da hier nach BVerfG sogar dazu gehört, der Demonstration einer religiösen Überzeugung nicht unentziehbar ausgesetzt zu sein, könnte das mglw. auch aufm Amt passen.
Maabootsche schrieb:stefank schrieb:
Und in diesem Bereich ist sehr wohl das zwar ungeschriebene, aber trotzdem verfassungsimmanente Moment des öffentlichen Interesses i.S.v. Interesse von weiten Teilen der Bevölkerung in Betracht.
Da hätte ich ja gern ne Quelle, wie man vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte durch ein in der Verfassung ungeschriebenes öffentliches Interesse einschränken kann - sozusagen die doppelte Negierung des schrankenlosen Grundrechts. Naja, ich schau da morgen schonmal selbst nach...
Tja, nix gefunden, mein (auch schon recht betagter) Jarass/Pieroth GG-Kommentar hat das öffentliche Interesse noch nicht mal hinten im Inhaltsverzeichnis.
Zungenkompott schrieb:Mainhattan00 schrieb:Zicolov schrieb:Hyundaii30 schrieb:hbh64 schrieb:
So leid mir das für Chris tut, aber ich glaube wenn Er nochmal zurück kommt macht Er sich noch mehr kaputt. Er sollte auf seinen Körper hören und aufhören. Wenn diese Geschichte chronisch wird, hat er sein restliches Leben damit zu tun. Skibbe sollte endlich Rode aufbauen. Der Junge kann das (wenn seine Knie halten).
Das sehe ich halt als Problem.
Rode wäre der perfekte Ersatz.
Aber dazu muß er fit bleiben.
Chris kann ich leider auch nur empfehlen aufzuhören.
Es gibt genug Sportler, die haben es auf biegen und brechen versucht weiter zu machen und wurden damit bestraft
das sie am Ende kaum noch richtig laufen konnten.
Empfehlen aufzuhören? Jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen...
Ob Rode "der perfekte Ersatz" ist, soll erst mal dahin gestellt sein. Einen Status wie Chris muss man sich nämlich erst mal erarbeiten. Klaro ist Rode talentiert, keine Frage, und ich sehe in ihm auch einen potentiellen Eckpfeiler der Zukunft. Aber Chris spielt vor allem mental auf einem anderen Level, da stimmen Einstellung, Kampfgeist und Wille einfach zu 100%. Der Mann ist zu Recht eine Respektsperson. Von der Art und Weise wie er spielt, auftritt und welche Tugenden erst repräsentiert ist er wohl der deutscheste Brasilianer in der BL...
Wenn es nach mir ginge, würde ich Rodes Vertrag bis 2020 verlängern, ohne Ausstiegsklausel versteht sich. Halte ganz große Stücke auf ihn!!
Kann mich da nur anschließen, wenn ich an das Spiel in Hamburg denke, das war schon ein verdammt starkes BL-Debüt von dem Jungen.
Leider hatte aber auch Rode bisher sehr viel Pech mit Verletzungen (Knorpelschaden, Kreuzbandriß). Kann man nur hoffen das er verletzungsfrei bleibt!
Ich hoffe ja auch das beste, allerdings hatte bspw. Petko hier auch ein starkes Debüt...
@topic
Der arme Chris, nicht zu fassen...
Es ist doch nicht so, daß das Spielsystem nicht greifen würde. Die erste Halbzeit am Wochenende lief doch recht eindeutig, fällt dann da das Führungstor, kommen die wahrscheinlich nicht zurück...
Reaktionen auf schlechte Form einzelner Spieler oder auf negative Spielentwicklung würde ich allerdings auch gerne früher sehen, aber das gibt es bei uns ja auch nicht zum ersten Mal.
Reaktionen auf schlechte Form einzelner Spieler oder auf negative Spielentwicklung würde ich allerdings auch gerne früher sehen, aber das gibt es bei uns ja auch nicht zum ersten Mal.
stefank schrieb:Maabootsche schrieb:
Also jetzt ging es mir dann doch nicht aus dem Kopf und ich habe mal meinen uralten Pieroth/Schlink aus dem Regal geholt:
BVerfGE 32, 98 (106) - auf die zahlenmäßige Stärke und soziale Relevanz einer religiösen Vereinigung kommt es (im Rahmen des Grundrechts der Religionsfreiheit) nicht an.
Als Regulativ im Schutzbereich wird hier teilweise von Rechtsprechung und Lehre noch die Wesensnotwendigkeit des jeweiligen Handelns für die Religionsausübung oder deren Glaubensgeleitetheit gefordert. Vielleicht hat sich das ja geändert, habe ich dann aber nicht mitbekommen.
...und als altem Ö-Rechtler stehen mir natürlich die Haare zu Berge, wenn Du hier beim schrankenlos gewährleisteten Grundrecht der Religionsfreiheit als Schranke das "öffentliche Interesse" anführst.
Ich glaube, der Dissens liegt daran, dass du an Abs. 1 des Art. 4 GG denkst. Selbstverständlich ist der grundsätzliche Schutz eines Religionsbekenntnisses nicht von der Anzahl oder sozialen Relevanz einer Religionsgemeinschaft abhängig.
Hier aber reden wir von der Religionsausübung nach Art. 4 Abs. 2 in der weiten Auslegung des Bundesverfassunggerichts, d.h. religiöse Bekundungen im Alltagsleben außerhalb des spezifisch religiösen Bereichs.
Eigentlich ist die Religionsfreiheit ein einheitliches Grundrecht, welches die Freiheit umfaßt, sowohl einen Glauben zu bilden, zu haben zu äußern und entsprechend zu handeln. Daß hierbei die nach außen hervortretenden Merkmale des Äußerns und Handelns häufiger tangiert werden, ist eigentlich selbstverständlich, da man ja nur auf diese Weise den Unmut anderer erregen kann.
Was Du hier sicher meinst, sind die Teile der Religionsausübung, bei denen die Freiheit besteht, sie zu erfüllen oder nicht, bspw. muß ein Mormone nicht mehrere Frauen haben und damit gesetzeswidrig polygam leben.
stefank schrieb:
Und in diesem Bereich ist sehr wohl das zwar ungeschriebene, aber trotzdem verfassungsimmanente Moment des öffentlichen Interesses i.S.v. Interesse von weiten Teilen der Bevölkerung in Betracht.
Da hätte ich ja gern ne Quelle, wie man vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte durch ein in der Verfassung ungeschriebenes öffentliches Interesse einschränken kann - sozusagen die doppelte Negierung des schrankenlosen Grundrechts. Naja, ich schau da morgen schonmal selbst nach...
stefank schrieb:Dirty-Harry schrieb:
(...( Die Burka verkörpert eine Rolle der Frau, die nicht unserer Zeit entspricht......
Eben darum geht es überhaupt nicht, wenn man die Sache nach unserer Verfassung beurteilt, was für mich der einzig vernünftige Weg ist. Zumal bei einer rechtlichen Auseinandersetzung eben dieses Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden müsste.
Entgegen deiner Ansicht kommt es aber sehr wohl darauf an, von welchem Anteil von Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft eine bestimmte Glaubensüberzeugung vertreten wird. Dies deswegen, weil wir nicht von Verhältnissen wie 10 oder 20 Prozent reden. Die Zahlen (aus Frankreich, dem Land mit dem höchsten Anteil an Moslems in Europa): Dort sind von ca. 2,5 Millionen Muslimas etwa 400 Burka-Trägerinnen. Somit beträgt ihr Anteil etwa 1/6 Promille (!) an den weiblichen Mitgiedern der Religionsgemeinschaft. Und deswegen stimmt auch Pedros Vermutung nicht, dass die tausendmal mehr Muslimas unter ihrem hübschen Kopftuch gerne in ein Gesichtsgitter schauen würden, wenn sie aufs Bürgeramt gehen. Nochmal: Wir haben es hier mit einer extrem geringen Anzahl zu tun, die diese Religionsauslegung teilt. Das Beispiel von 400 evangelikalen Nackten ist nicht so weit hergeholt, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.
Also jetzt ging es mir dann doch nicht aus dem Kopf und ich habe mal meinen uralten Pieroth/Schlink aus dem Regal geholt:
BVerfGE 32, 98 (106) - auf die zahlenmäßige Stärke und soziale Relevanz einer religiösen Vereinigung kommt es (im Rahmen des Grundrechts der Religionsfreiheit) nicht an.
Als Regulativ im Schutzbereich wird hier teilweise von Rechtsprechung und Lehre noch die Wesensnotwendigkeit des jeweiligen Handelns für die Religionsausübung oder deren Glaubensgeleitetheit gefordert. Vielleicht hat sich das ja geändert, habe ich dann aber nicht mitbekommen.
...und als altem Ö-Rechtler stehen mir natürlich die Haare zu Berge, wenn Du hier beim schrankenlos gewährleisteten Grundrecht der Religionsfreiheit als Schranke das "öffentliche Interesse" anführst.
cheftrainer_1 schrieb:
...
Auch gegen Gladbach auf unentschieden zu spielen ist nicht wirklich nachvollziehbar (sonst hätten viel früher neue Stürmer gebracht werden müssen).
Die Statistik der ersten Halbzeit spricht ja eher dafür, daß wir sogar auf eine knappe Niederlage gespielt haben
Es ist nie zu früh für einen Kalauer:
"Schaff isch konkret bei Burka-Amt"
"Schaff isch konkret bei Burka-Amt"
RIP