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rossi1972
2477
rossi1972 schrieb:
Das war jetzt gelb für Fernandes?
Dafür ist die gelbe Karte erfunden worden.
rossi1972 schrieb:
Da war doch nicht mal der Arm dran..
doch, war er. aber er war angelegt und zurcük gezogen
rossi1972 schrieb:
Meiner Meinung nach war der Ball am Bauch, da Hinti den Arm schon am Rücken hatte..
In der ZEitlupe - aber die verfälscht die Darstellung natürlich gewaltig - sieht es sogar so aus, als würde Hinteregger ganz aktiv versuchen, das Handspiel zu vermeiden. Und schafft das auch. Man scheint richtig zu sehen, wie er die Gefahr sieht und alles tut, um ja kein Handspiel zu begehen.
rossi1972 schrieb:
Da war doch nicht mal der Arm dran..
doch, war er. aber er war angelegt und zurcük gezogen
rossi1972 schrieb:
...und später wird wieder relativiert werden, dass dies rein aus der Emotion erfolgte und nur eine spontane Reaktion auf eine Provokation war...
Also das ist so doof, das fällt höchstens Sportreportern ein, wenn die Bayern zündeln.
rossi1972 schrieb:
...und später wird wieder relativiert werden, dass dies rein aus der Emotion erfolgte und nur eine spontane Reaktion auf eine Provokation war...
Also das ist so doof, das fällt höchstens Sportreportern ein, wenn die Bayern zündeln.
retrufknarf schrieb:
Setzen, 6 Herr Schiedsrichter
Zum Glück.
Sonst lägen wir schon zurück.
Gelöschter Benutzer
Weis nicht obs läuft ich höre hier einen vollkommen verstörten Innenminister, von persönlichem Hass zerfressen! Untragbar https://twitter.com/hessenschau/status/1098921508142022657
Gelöschter Benutzer
Michael@Owen schrieb:rossi1972 schrieb:
Ich denke, eher nicht. Das Banner wurde laut Twitter der Polizei von den Ultras nach der Durchsuchung angefertigt und dann vor Spielbeginn einkassiert. So zumindest habe ich es aufgefasst.
Ah okay danke für die Info
so genau, und die vermeintliche Beleidigung ...es ist eine OWI(?) also ein Antragsdelikt.
Bei einer Beleidigung handelt es sich um eine Straftat nach 185 StGB. Wie du aber geschrieben hast, ist dies ein Antragsdelikt. Wer, ja wer, könnte einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft binnen so kurzer Zeit gestellt haben? Wer hat denn wohl so eine kurze Leitung (also natürlich zur Polizei)?
Gelöschter Benutzer
rossi1972 schrieb:
Wer, ja wer, könnte einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft binnen so kurzer Zeit gestellt haben?
Eben!
rossi1972 schrieb:
Ich stimme dir da vorbehaltlos zu.. auch ist mir bewusst, dass natürlich nicht alles gesagte/geschriebene (zum Glück!) durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Allerdings bin ich wegen der Aussage der Polizei einer „mutmaßlichen Beleidigung“ ins Grübeln geraten.
Ich kenne den konkreten ablauf jetzt nicht. Ich habe es so verstanden, dass im Rahmen der Durchsuchung das Banner gefunden wurde oder ?
rossi1972 schrieb:
Ich denke, eher nicht. Das Banner wurde laut Twitter der Polizei von den Ultras nach der Durchsuchung angefertigt und dann vor Spielbeginn einkassiert. So zumindest habe ich es aufgefasst.
Ah okay danke für die Info
rossi1972 schrieb:
Ich denke, eher nicht. Das Banner wurde laut Twitter der Polizei von den Ultras nach der Durchsuchung angefertigt und dann vor Spielbeginn einkassiert. So zumindest habe ich es aufgefasst.
Was bedeuten würde, dass dieser Verdachtsmoment nicht für den Einsatzgrund herhalten kann... sondern weiterhin die blumige Rede unseres Präsidenten. Hiergegen sollte dann die Eintracht juristische Schritte einleiten, da rechtlich nicht tragbar.
Oder darf dieser Entscheid nun als Präzedenzfall herhalten und wir alarmieren die Polizei jetzt jedes Mal, wenn irgendwo irgendwer von "ich erwarte Feuer unter dem Dach" oder ähnliches im Vorfeld spricht?
rossi1972 schrieb:
Das sehe ich ja natürlich genauso. Ich bin mir auch sehr sicher, dass hier von Seiten der Polizei rechtliche Kompetenzen überschritten wurden.
Nun ja rechtliche Kompetenzen ist hier das falsche Wort.
Zunächst ist wenn überhaupt die Maßnahme wegen des Verdachts bzgl. des Pyros möglicherweise problematisch.
Mit dem Banner ist für mich -je nach dem was jetzt genau drauf stand - die Sache klar. Auch wenn sich die Maßnahme primär nach dem Auffinden möglichen Pyros richtete, können andere bei der Durchsuchung gefundene Hinweise auf Straftaten ebenso als Zufallfunde beschlagnahmt werden. Sofern es sich um eine Beleidigung handelt, ist damit 185 stgb erfüllt.
Und zum Thema Meinungsfreiheit. Diese ist nicht vorbehaltlos geschützt, sondern findet ihre Grenzen unter anderem in dem Vorschriften des StGB. Daher kann eine Beleidigung je nach dem wie schwer sie ist und gegen wen sie sich richtet die Meinungsfreiheit einschränken.
Und da hat die Polizei ein eigenes Prüfrecht.
Problematisch ist für mich eher, ob die Durchsuchung rechtmäßig war, wobei man dazu sagen muss dass die Gerichte hierbei recht großzügig ist.
rossi1972 schrieb:
Ich stimme dir da vorbehaltlos zu.. auch ist mir bewusst, dass natürlich nicht alles gesagte/geschriebene (zum Glück!) durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Allerdings bin ich wegen der Aussage der Polizei einer „mutmaßlichen Beleidigung“ ins Grübeln geraten.
Ich kenne den konkreten ablauf jetzt nicht. Ich habe es so verstanden, dass im Rahmen der Durchsuchung das Banner gefunden wurde oder ?
Gelöschter Benutzer
rossi1972 schrieb:
wie der Rechtsweg beim Einkassieren des Banners eingehalten wurde.
wurde letztlich nicht eingehalten. Mögen bitte mal die Juristen hier erklären- ich hab am gestrigen Abend schon was getextet.
rossi1972 schrieb:
Das sehe ich ja natürlich genauso. Ich bin mir auch sehr sicher, dass hier von Seiten der Polizei rechtliche Kompetenzen überschritten wurden.
Nun ja rechtliche Kompetenzen ist hier das falsche Wort.
Zunächst ist wenn überhaupt die Maßnahme wegen des Verdachts bzgl. des Pyros möglicherweise problematisch.
Mit dem Banner ist für mich -je nach dem was jetzt genau drauf stand - die Sache klar. Auch wenn sich die Maßnahme primär nach dem Auffinden möglichen Pyros richtete, können andere bei der Durchsuchung gefundene Hinweise auf Straftaten ebenso als Zufallfunde beschlagnahmt werden. Sofern es sich um eine Beleidigung handelt, ist damit 185 stgb erfüllt.
Und zum Thema Meinungsfreiheit. Diese ist nicht vorbehaltlos geschützt, sondern findet ihre Grenzen unter anderem in dem Vorschriften des StGB. Daher kann eine Beleidigung je nach dem wie schwer sie ist und gegen wen sie sich richtet die Meinungsfreiheit einschränken.
Und da hat die Polizei ein eigenes Prüfrecht.
Problematisch ist für mich eher, ob die Durchsuchung rechtmäßig war, wobei man dazu sagen muss dass die Gerichte hierbei recht großzügig ist.
Ich selbst konnte nicht im Stadion sein und habe diese Vorfälle daher nur über die Medien verfolgt. Ich finde es allerdings zutiefst irritierend, dass es einen Richter beim Amtsgericht in Frankfurt gibt, der eine solche Maßnahme, wie sie letztendlich geschehen ist, anordnet, um den Verdacht auf das mögliche Vorbereiten einer Ordnungswidrigkeit (hier befinden wir uns ja rechtlich!) zu überprüfen. Man stelle sich mal vor, Samstag Nachmittags sitzt Familie Meier bei Kaffe und Kuchen und ein SEK steht vor der Haustüre, da der Sohn gegenüber einem Freund geäußert hat, er wolle sein Mofa frisieren.
Weiterhin grübele ich noch darüber, wie der Rechtsweg beim Einkassieren des Banners eingehalten wurde. Eine Maßnahme der Gefahrenabwehr stellte dies sicher nicht dar; und ob aufgrund einer „mutmaßlichen Beleidigung zuungunsten des Innenministers“, wie es die Polizei auf Twitter beschreibt, das Recht auf freie Meinungsäußerung ohne eine Freigabe der Judikativen durch die Exekutive eingeschränkt werden darf, finde ich extreme bedenklich. So etwas kennt man sonst nur aus „Schurkenstaaten“...
Weiterhin grübele ich noch darüber, wie der Rechtsweg beim Einkassieren des Banners eingehalten wurde. Eine Maßnahme der Gefahrenabwehr stellte dies sicher nicht dar; und ob aufgrund einer „mutmaßlichen Beleidigung zuungunsten des Innenministers“, wie es die Polizei auf Twitter beschreibt, das Recht auf freie Meinungsäußerung ohne eine Freigabe der Judikativen durch die Exekutive eingeschränkt werden darf, finde ich extreme bedenklich. So etwas kennt man sonst nur aus „Schurkenstaaten“...
Gelöschter Benutzer
rossi1972 schrieb:
wie der Rechtsweg beim Einkassieren des Banners eingehalten wurde.
wurde letztlich nicht eingehalten. Mögen bitte mal die Juristen hier erklären- ich hab am gestrigen Abend schon was getextet.
Aytekin hat das wirklich - überraschenderweise kann man bei ihm sogar mittlerweile erneut sagen - ziemlich gut und unaufgeregt gemacht.
Die Szene mit Stindl/Hasebe hat er falsch bewertet, aber geschenkt..
Aber: in der 50. Minute hat er leider selbst einen Fehler gemacht und wurde auch von Perl im Keller völlig im Stich gelassen, als es einen Handelfmeter hätte geben müssen.
Das soll aber seinen souveränen Auftritt nicht schmälern, ist halt nur ärgerlich für uns, denn es wäre ein mögliches 2:0 gewesen.
Die Szene mit Stindl/Hasebe hat er falsch bewertet, aber geschenkt..
Aber: in der 50. Minute hat er leider selbst einen Fehler gemacht und wurde auch von Perl im Keller völlig im Stich gelassen, als es einen Handelfmeter hätte geben müssen.
Das soll aber seinen souveränen Auftritt nicht schmälern, ist halt nur ärgerlich für uns, denn es wäre ein mögliches 2:0 gewesen.
rossi1972 schrieb:
Aber: in der 50. Minute hat er leider selbst einen Fehler gemacht und wurde auch von Perl im Keller völlig im Stich gelassen, als es einen Handelfmeter hätte geben müssen.
Ich kann die Szene nicht beurteilen, da ich sie im Stadion nicht gesehen habe und auch bisher keine Fernsehbilder kenne.
Dass Perl eine Katastrophe ist, war schon bei der Ansetzung klar. Auf der anderen Seite hätte er garantiert Redebedarf gehabt. Als Schiedsrichter schon eine totale Null und im Keller eine Doppelnull.
Dafür ist die gelbe Karte erfunden worden.