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Sledge_Hammer

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Dirty-Harry schrieb:
ThorstenH schrieb:
Zicolov schrieb:
Ich kam mir heute gleich zwei mal verarscht vor: Zum ersten mal bei der nächsten tollen Idee von Hellmann. Wer Mitglied werden will muss gegen Pyro und Gewalt und Bla sein, wer das nicht unterschreibt darf nicht mehr mitspielen. ...


Unglaublich schreibst hier was von freier Meinungsäußerung und wenn die Eintracht sagt dass Sie als Veranstalter nur bestimmte Personen im Stadion haben will (also ihre Meinung frei äußert), ist er dagegen.

P.S. Du brauchst dieser vereinbarung nicht zu stimmen (das ist freie Willensäußerung) bleibst aber dann eben draußen. So blöd es klingt, aber die Eintracht bestimmt die Regeln und nicht du.    




als Erfüllungsgehilfe des DFB ? Wir werden sehen , wo der Rechtsstreit endet bzw. erleben, wie er ausgeht.

Kommen Aussperrungen und nicht die letzte ordentliche Instanz, wird sich Hellmann  -falls es bei der Ehrenerklärung bleiben sollte-sogleich mein DK  an seine ehrenwerten Hintern tackern dürfen.

Eintracht Frankfurt und ich gehen für diesen Fall sofort getrennte Wege.

Nur darauf geb ich mein Ehrenwort.


Und Tschüss.
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Aragorn schrieb:
Sledge_Hammer schrieb:
Wir haben Chris nicht weiter verfolgt, was m.E. so richtig ist. Dass er sich dann nen anderen Verein sucht, ist völlig normal. Und ob VW oder Hopp, gleiche Kategorie.


Das mag ja sein! Interessant dürfte werden, ob er verletzungsfrei bleiben wird!  


Stimmt, wenn er ohne Verletzung bleibt, ist er sicher weiterhin ein guter BLSpieler. Ich finde nur, dass es gut ist, dass wir uns dieses Risko nicht mehr aufgehalst haben. Im Sinne von: Alte Zöpfe abschneiden.
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Wir haben Chris nicht weiter verfolgt, was m.E. so richtig ist. Dass er sich dann nen anderen Verein sucht, ist völlig normal. Und ob VW oder Hopp, gleiche Kategorie.
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sir_rhaines schrieb:
Ich halte Ochs für einen guten Rechtsverteidiger - nicht besser oder schlechter als Sebastian Jung.

Von daher, könnte ich mir schon vorstellen, Ochs zurückzuholen, falls man mit dem Verkauf von Jung tatsächlich ein paar Millionen machen könnte..

Sollte dabei eine Differenz von 4+ Mio. EUR zugunsten der Eintracht übrig bleiben (also z.B. 6 Mio für Jung und 2 Mio. für Ochs) sollte man darüber ernsthaft nachdenken. Dann könnte man nämlich noch in die dringend benötigten Stürmer und Innenverteidiger investieren.

mfg
sir_rhaines


P.S.: Wer Ochs seinen Weggang immer noch übel nimmt, hat nicht verstanden, wie Fussball heute funktioniert...


Ich glaub du kapierst einiges nicht. Wechseln ist gut und schön. Aber es gab entsprechende Begleiterscheinungen, die sich durch die komplette Rückrunde gezogen haben und die Herr Ochs zu verantworten hat. Von seinen Interviews und seinen dummen Labereien, die keiner mehr hören wollte, brauch ich gar nicht anzufangen.
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http://www.express.de/fortuna-duesseldorf/fortunas-manager-irrer-renten-zoff-um-wolf-werner,3292,16741846.html

Ich kann echt nicht mehr   Der senile Affe, weiß schon, dass es bald vorbei ist...
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francisco_copado schrieb:
... denn Lanig hat definitiv mehr Potential als nur auf der Ersatzbank zu sitzen.


Das glaub ich nicht. Dürfte Welten hinter Rode und Schwegler sein.
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Schobberobber72 schrieb:
"Hellmann betonte, dass man nicht gegen eine grundsätzliche Strafe wegen der Vergehen der Anhängerschaft vorgehe, sondern gegen die Höhe des Strafmaßes, die unverhältnismäßig sei."

Das ergibt meiner Meinung nach keinen Sinn. Wenn -wie nach  der ersten Verhandlung zu lesen- festgestellt wird, dass die Eintracht keine Schuld trifft, dann müsste doch konsequenter Weise ein "Freispruch" gefordert werden, oder nicht?

Es sei denn, man sieht das bereits als Signal an den DFB, dass man nur ungerne das gesamte Konstrukt zu Fall bringen würde, in dem man vor ein ordentliches Gericht zieht.  


Man hat ja auch schon Aachen 50000 € bezahlt. Man sieht schon ein, dass ne gewisse Strafe sein muss. HB hat ja auch immer betont, dass insbesondere Zuschauerausschlüsse keinen weiterbringen. Nicht dass alle Strafen unfair sind.
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Also Kritik wegen Schadenfreude nehm ich sehr gerne in Kauf: Schade Herr Ochs, technisch limitiert, Torschüsse wie ne Oma und dann ein bisschen Konkurrenz, das konnte nicht gut gehn. Tschüssikowski!
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Ich weiß echt nicht, warum man hier immer noch über Chris diskutiert.  Über die Qualitäten ist genug gesagt. Über die Verletzungen auch. Er wollte nicht mit in Liga 2. Ok. Aber dann hat er halt jetzt Pech. Mit der Vergangenheit sollte man verdammt noch mal endlich abschließen und sich auf andere Spieler konzentrieren. Genau das macht die sportliche Leitung und das ist auch gut so.
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Stolzer_Adler schrieb:
@Agent

Zufrieden?! Musste damals nur erklären für was der Vermutungskader steht. Das hier nicht um Wünsche a la Messi, Ronaldo und Co. geht, sondern um Vermutungen wen unsere Führungsetage, bzw. BH wirklich holen könnte.

Gruß
Stolzer_Adler


Boah Junge, wie oft willst du das noch erklären? Warum braucht die Welt einen Vermutungskader? Ich weiß auch überhaupt nicht, warum so ein Geschiss überhaupt offen gelassen wird. Ich vermute, du hast allen Mods mal das Leben gerettet. Alles andere wär nicht mehr erklärbar.
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HeinzGründel schrieb:
Sledge_Hammer schrieb:
HeinzGründel schrieb:
 Im übrigen zeigt der vielgeschmähte Herr Hellmann innerhalb kürzester Zeit mehr Stehvermögen als so manch anderer der die Weisheit mit dem Zementmischer gefressen hat.


um nochmal zusammenzufassen: alles was vorher schlecht war, hat der Ostwestfale zu verantworten und das was jetzt gut ist, liegt an Hellmann? Schön so.


Natürlich Vorschlaghammer. Im Gegensatz zu dir bin ich ganz einfach gestrickt.


Wusst ichs doch dass mich mein Talent der Interpretation nicht im Stich lässt.
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HeinzGründel schrieb:
 Im übrigen zeigt der vielgeschmähte Herr Hellmann innerhalb kürzester Zeit mehr Stehvermögen als so manch anderer der die Weisheit mit dem Zementmischer gefressen hat.


um nochmal zusammenzufassen: alles was vorher schlecht war, hat der Ostwestfale zu verantworten und das was jetzt gut ist, liegt an Hellmann? Schön so.
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mynona schrieb:
concordia-eagle schrieb:
eintracht-grenzenlos schrieb:
Grabi65 schrieb:
concordia-eagle schrieb:
eintracht-grenzenlos schrieb:
concordia-eagle schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Da die " Fans" weder Erfüllungs noch Verrichtungsgehilfen ihres Vereins sind sollte man die Zurechenbarkeit mal vor einem ordentlichen Gericht prüfen lassen.

Ich bin mir sicher das die Sportverbände eine solche Prüfung scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Insofern dürfte einer Berufung mit Spannung entgegengesehen werden.


Heinz, bei der Begründung gibt es nicht den geringsten Zweifel, dass die Eintracht vor einem ordentlichem Gericht erfolgreich wäre. Strafe ohne Verschulden. Íst klar. An alle Beuchhagenbefürworter: es gab jetzt ja nun keinen "Vergleich", sollen wir, wie der VV sagte "jedes Rechtsmittel ausschöpfen"?

Wenn die Eintracht jetzt zurückzieht sind wir m.E. die Lachnummer.


So ist es und deswegen wird auch nicht zurückgezogen, ganz sicher


Yep, da bin ich mir auch sicher, das aber liegt wohl am Kollegen.


Dann läuft das jetzt aber doch nur noch über einstweilige Verfügung, um das vor dem Spiel noch hinzubekommen? (Juristin sitzt neben mir)
Und wie sähe das dann in der Praxis aus?


Das ist die große Frage.....der Zeitfaktor


Häh? Solange die Strafe nicht rechtskräftig ist, kann sie auch nicht vollstreckt werden. Also im real life. Wie das beim DFB ist weiß ich nicht.

Ein Verband, der feststellt, dass die AG keinerlei Verschulden triftt aber gleichwohl eine Strafe ausspricht, wegen der Zurechenbarkeit der Fans, ist ein Lachnummer und der Richter hat von Juristerei schlicht keine Ahnung.

Zurechenbar sind nur Erfüllungsgehilfen und mit Ausnahmen Verrichtungsgehilfen, beides sind Eintrachtfans definitiv nicht.

Das Urteil ist rechtlich schlicht absurd. Allein wegen der Begründung hätten sie sich etwas Mühe geben dürfen. Dieses Urteil hält vor keinem Gericht, außer vor DFB-Gerichten.

Wenn die Eintracht jetzt wegknickt können die mich mal. Hellman, Feuer frei.


Ich verweise kurz einmal auf diesen Thread hier: Rechtsgrundlage für Bestrafungen und Sanktionen des DFB

In der DFB-Gesetzgebung erstreckt sich demnach die Verantwortung der Vereine auf:

1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.

zudem noch Nr. 2:

2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.

Wenn ich das so lese, könnte ich mir vorstellen, dass Hr. Lorenz juristisch korrekt gehandelt hat. Im Übrigen steht dort auch nirgends, dass ein Verschulden notwendig ist.

Natürlich sehe ich auch, dass die Regelung etwas übertrieben und nicht den Grundsätzen unseres Rechtsstaates entspricht. Allerdings haben wir uns doch quasi freiwillig diesen Regelungen unterworfen, oder nicht? Zusammen mit den anderen Vereinen der ersten Ligen sowie den Landesverbänden sind wir ja schließlich Mitglied des DFB und könnten diese Regelung ändern (sofern dies mehrheitlich befürwortet wird).

Diesen Vorschlag habe ich bis jetzt nicht von den Vereinen vernommen, aber vielleicht habe ich es auch nicht mitbekommen.

Ich möchte das nur mal in den Raum werfen - ich glaube, die Eintracht sollte sich gut überlegen, ob Sie ihre (auch )eigene Gerichtsbarkeit aushebeln will und zu einem ordentlichen Gericht geht.


Das ist, leider, der Punkt. Das Urteil ist ordnungsgemäß. Die Regelung allerdings verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Nun ist die einzig und allein entscheidende Frage: Gelingt es der Eintracht, diese Regelung zu Fall zu bringen? Ich hoffe auch, sie ziehen es zur Not bis zum bitteren Ende durch. Es kann nicht sein, dass sich der Verband auch in Zukunft mit einer solchen Vorschrift rauswindet. Natürlich kann es nicht sein, dass die Vereine nicht mehr bestraft werden können aufgrund des Fan-Verhaltens und man dem ohnmächtig entgegensteht.

Der Verband muss aber in der Lage sein, eine Vorschrift zu schaffen, die der Verein auch positiv erfüllen kann. Einfach nur diesem alles zuzuschieben und selbst schön raus zu sein - das ist unerträglich. Die DFL, als Tochtergesellschaft, ist Veranstalter dieses Wettbewerbs. Und die, also aufgrund der Sportgerichtsbarkeit wiederum der DFB, müssen mindestens genauso verantwortlich sein für die Geschehnisse auf und neben dem Platz wie die Vereine.
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MrBoccia schrieb:
mickmuck schrieb:
MrBoccia schrieb:
Klaus1959 schrieb:
Ich wollte nur damit sagen, dass Opel eher den 05ern als Sponsor das Vertrauen schenkt, als unserer SGE.
un? Vielleicht wollten sie nicht mehr zahlen als BMW. Oder wollten nicht zu uns. Oder oder oder.
genau so war es zu lesen. lt. bruchhagen haben sie etwas mehr als bmw geboten, man hat sich aber für den langjährigen partner entschieden.  

ist aber sehr schwankend, der Heribert, beim Umgang mit seinen langjährigen Partnern. Bei Licher war er nicht so zögerlich.

Aber passt schon, Opel ist eh bald pleite, soll Mainz der Kohle zu Gericht nachrennen.


Ist immer die Frage wieviel der Preisunterschied ist. Geh davon aus, dass ab 2013 deutlich mehr beim Bier-Partner herausspringt als bis dieses Jahr. 2012/2013 ist ja eh ne Sonderkonstellation.
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3zu7 schrieb:
" Nach dem ersten Jahr ist das Unternehmen zwar noch als Hauptsponsor aktiv, wird aber nicht mehr als Trikotsponsor in Erscheinung treten."

Stehe ich gerade auf dem Schlauch?


Das wär ja mal dufte. Bezahlen mehr als 5 Mio pro Jahr, Trikotsponsor für den gleichen Betrag können wir uns dann noch suchen. Netter Schachzug, dann rette ich aber freiwillig jeden Tag Regenwald.
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Aragorn schrieb:
Sledge_Hammer schrieb:
Aragorn schrieb:
fastmeister92 schrieb:
Aragorn schrieb:
meierschfridel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


zahlt keine rechtschutzversicherung!  
isch weisse bescheid!  


Ich meinte, daß generell Anwaltskosten recht hoch sind, sodass man es sich als "Normalsterblicher" kaum leisten kann, sich einen Anwalt zu nehmen!


Von irgendetwas müssen die Anwälte doch auch leben.    


Mir kommen die Tränen!  


Ruhe auf den billigen Plätzen    


Ich habe mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht eine Auskunft eingeholt! Das Gespräch in der Kanzlei dauerte max. 10 Minuten, da damals bei meinem Arbeitgeber eine Entlassungswelle drohte! Ich staunte nicht schlecht, als ich eine Rechnung über 196 € bekam! Daraufhin habe ich zurückgeschrieben, daß ich diese Rechnung keinesfalls bezahlen werde und man mir doch eine angemessene Rechnung ausstellen möge! Ich bekam dann eine neue Rechnung, ausgestellt über 35 €! Sehr merkwürdig, oder?  


Gut, es gibt wie überall solche und solche, kannste nicht verallgemeinern. Dass der Fall merkwürdig ist, stimmt allerdings.
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Aragorn schrieb:
fastmeister92 schrieb:
Aragorn schrieb:
meierschfridel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


zahlt keine rechtschutzversicherung!  
isch weisse bescheid!  


Ich meinte, daß generell Anwaltskosten recht hoch sind, sodass man es sich als "Normalsterblicher" kaum leisten kann, sich einen Anwalt zu nehmen!


Von irgendetwas müssen die Anwälte doch auch leben.    


Mir kommen die Tränen!  


Ruhe auf den billigen Plätzen  
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os schrieb:
Bezüglich dieser Abmahnung und den damit verbundenen Kosten:
Ich kenne mich zwar mit sowas nicht aus, aber ein Bekannter hatte auch mal so eine Abmahnung bekommen mit identischer Forderung.
Er hatte sich an den Verbraucherschutz gewand und die Herrschaften dort ihm wiederum geraten diese Summe nicht zu bezahlen. Sie sei viel zu hoch angesetzt.
Er hat dann, glaube ich, 300€ bezahlt und die Sache war durch.
Evtl. kann ja Sledge_Hammer dazu was sagen. Schließlich scheint seine Kanzlei ja darauf spezialisiert zu sein.
Grüße,
os


Kann man so sagen. Durch eine berechtigte Abmahnung (was i.d.R. der Fall ist) ist eine Wiederholungsgefahr in der Welt. Sicher weg bekommt man die durch ne Unterlassungserklärung, die immer in modifizierter Form abgegeben werden solle (nicht etwa die, die beigefügt wird und unterschrieben werden soll - das sind meist Schuldeingeständnisse).
Wenn man sicher ist, im Recht zu sein und dies zur Not auch nachweisen kann, kann man sicherlich auf eine Unterlassungserklärung verzichten. Aber das Risiko eingehen machen die wenigsten.
Die Forderungen sind oft überhöht. Meist hilft da ein Vergleichsangebot, das ca. bei der Hälfte des geforderten Betrags liegen sollte. Insofern hast du Recht, damit könnte es schnell aus der Welt sein.
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Hollywood schrieb:
Sledge_Hammer schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Du hast davon überhaupt keine Ahnung. Null. Aber hauptsache mal was gesagt.


Junge ich hatte schon so einen Fall und gewonnen, deswegen einfach mal die Fr.... halten!


Junge ich arbeite in ner Kanzlei, die 20.000 Mandanten gegen Abmahnkanzleien vertritt. Noch Fragen?
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Hollywood schrieb:
Nochwas, höhere Werte des Anwalts zwingt den Gegner direkt vors Landgericht (ab 10TD Euro) gehen zu müssen und erbringt dem Anwalt mehr Gebühren. Widerspruch zwingt den Anwalt dem Gericht zu begründen, wie dieser auf doe 70TD kommt und das wird meiner Meinung nach schwer. Anwälte arbeiten oft mit der Angst des Behklagten.


Oh mein Gott. Landgericht ab 10TD Euro. Ne ist klar. Erzähl bitte noch mehr, wird immer peinlicher. Hollywood ist gar kein Ausdruck.