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stefank

35107

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stefank schrieb:  


pelo schrieb:
Kann jeder gerne kommen, wenn er an Leib u. Leben bedroht wird. Das habe ich immer geschrieben.


Aber auch das ist die Wirklichkeit u. somit bewahrheitet sich wieder einmal, dass doch viele nur aus wirtschaftlichen Gründen zu uns ins Land wollen.


" Die Versprechen der Schleusser haben sich nicht erfüllt "


http://www.welt.de/politik/deutschland/article152207627/2000-Iraker-reisten-enttaeuscht-in-die-Heimat.html


Dazu ein paar Fragen:                         *  Darf`s noch etwas ( Fragen ) mehr sein ?
*>


Wieviel Prozent von 121.000 sind 2.000?

** 1.8 % Herr Oberstudiendirektor**

Wieviel Prozent von den 2.000 haben wirtschaftliche Gründe angegeben, und wieviele familiäre?

*Wirtschaftliche Gründe %    familiäre  100%
*


Warum haben dann deiner Meinung nach "viele" wirtschaftliche Gründe?

weil man in Deutschland vielleicht aus vielerlei Gründen besser leben kann als im Irak ?

Wie kann man überhaupt daraus schließen, dass ein Flüchtling, der die Gefahr in seinem Heimatland der miesen Behandlung durch den deutschen Staat vorzieht, wirtschaftliche Gründe für seine Flucht hat?

Vielleicht weil sie vorher nicht wussten,wie mies sie in Deutschland behandelt werden ?(siehe Aussagen der Betroffenen im Artikel )

Hast du nicht immer erzählt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleisungsgesetz so attraktiv seien, dass allein deswegen die halbe Welt nach Deutschland käme, wenn wir dies nicht mit Grenzschließungen etc. verhinderten?

Ähmh.... nein.
Darüber habe ich noch NIE etwas geschrieben Ich kenne den Inhalt des Asylbewerberleistungsgesetz überhaupt nicht,

Du bist zwar Jurist, aber mit der Wahrheit nimmst du es wie manch andere  deiner Gesinnungsfreunde ,nicht  immer so ganz genau.

Das solltest du mir einmal belegen, wo ich darüber geschrieben habe. Kannst du aber nicht, weil ich derartiges, das du einfach über  mich behauptest nie geäussert  habe..

Geh mal beichten.
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stefank schrieb:

pelo schrieb:  


Hast du nicht immer erzählt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleisungsgesetz so attraktiv seien, dass allein deswegen die halbe Welt nach Deutschland käme, wenn wir dies nicht mit Grenzschließungen etc. verhinderten?


Ähmh.... nein.
Darüber habe ich noch NIE etwas geschrieben Ich kenne den Inhalt des Asylbewerberleistungsgesetz überhaupt nicht,


Du bist zwar Jurist, aber mit der Wahrheit nimmst du es wie manch andere  deiner Gesinnungsfreunde ,nicht  immer so ganz genau.


Das solltest du mir einmal belegen, wo ich darüber geschrieben habe. Kannst du aber nicht, weil ich derartiges, das du einfach über  mich behauptest nie geäussert  habe..

Ich habe tatsächlich geglaubt, dass du der Ansicht wärst, dass viele Flüchtlinge nur wegen der Sozialleistungen hier nach Deutschland kämen, Stichwort "Deutschland als Sozialamt der Welt."

Ich nehme zur Kenntnis, dass dies nach deiner Aussage nicht der Fall ist und entschuldige mich für meine Unterstellung.
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Samstag Abend, eine Generation sitzt mehrheitlich vor dem Fernseher und will "GEZ" schauen und was wird gesendet:
ard zeigt Sport und zdf zeigt eine Kopie-Sendung, wer konnte hierbei lächeln? und am Sonntag zeigt einer von beiden den ganzen Tag wieder Sport. Bin gespannt wann Rhönrad, Stockschießen und so weiter Einzug halten.
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garffield schrieb:

Samstag Abend, eine Generation sitzt mehrheitlich vor dem Fernseher und will "GEZ" schauen und was wird gesendet:
ard zeigt Sport und zdf zeigt eine Kopie-Sendung, wer konnte hierbei lächeln? und am Sonntag zeigt einer von beiden den ganzen Tag wieder Sport. Bin gespannt wann Rhönrad, Stockschießen und so weiter Einzug halten.

Deiner Kritik an diesem Programm kann ich mich nur voll und ganz anschließen. Da muss dringend etwas besser werden.

Von 18:30 bis 20:15 habe ich übrigens auf Sky etwas gesehen, was ebenfalls schlimm war. Auch hier muss dringend etwas besser werden. Aber ich bin deswegen nicht für die Abschaffung von Eintracht Frankfurt.
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stefank schrieb:  


Blablablubb schrieb:
Ja, Schusswaffeneinsatz! Egal ob es nun Grenzverletzer, Fußballrowdys, Linke oder Rechte, oder welche Gruppe auch immer ist.
Wenn Gewalttätern, und nichts anderes sind die Leute in dem Moment, nicht anders beizukommen ist, dann muss man sich auch mit der Waffe verteidigen dürfen!


Ist dir eigentlich klar, dass du mit genau dieser Haltung, aber einem etwas anderen kulturellen Hintergrund, jetzt eventuell einen Fusselbart hättest und mit einer Kalaschnikow in der Hand in Syrien für den IS kämpfen würdest?

Nein, das stimmt nicht. Die Fusselbärte gehen in die Offensive, sie wollen erobern.
Wenn wir über Grenzsicherung reden, geht es aber um Verteidigung.
Die einen wollen anderen was nehmen, die anderen wollen es sich nur nicht nehmen lassen.
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Blablablubb schrieb:

Nein, das stimmt nicht. Die Fusselbärte gehen in die Offensive, sie wollen erobern.
Wenn wir über Grenzsicherung reden, geht es aber um Verteidigung.
Die einen wollen anderen was nehmen, die anderen wollen es sich nur nicht nehmen lassen.

Noch ein Unterschied: Sie schreiben von rechts nach links.

Gemeinsam ist aber die Bereitschaft, für ein als vermeintlich erkanntes absolut geltendes Ziel (Verteidigung der Grenzen/des wahren Glaubens) unter Verzicht auf eine Korrektur durch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit institutionalisierte tödliche Gewalt anzuwenden.
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FrankenAdler schrieb:

Man stelle sich vor, eine Demo in Köln, organisiert von den HogeSa Jungs wird brenzlig. Die Polizei versucht die Demo zu lenken, man kesselt ein um weitere Übergriffe gegen Personen und Sachen zu unterbinden, man nutzt Wasserwerfer. Es zeigt sich aber, dass trotz allem Bemühens, eine große Gruppe durchzubrechen droht um sich der Kontrolle der Staatsmacht zu entziehen, gemeinschaftlich eine Straftat zu begehen.


Was folgt deiner Meinung daraus? Schusswaffeneinsatz?

Da kommen wir der Sache näher.
Ja, Schusswaffeneinsatz! Egal ob es nun Grenzverletzer, Fußballrowdys, Linke oder Rechte, oder welche Gruppe auch immer ist.
Wenn Gewalttätern, und nichts anderes sind die Leute in dem Moment, nicht anders beizukommen ist, dann muss man sich auch mit der Waffe verteidigen dürfen!
Ultima Ratio, wie schon von Petry gesagt.
Und wer das anders sieht, der kann es anders sehen, aber dann brauchen wir auch keine Grenzen mehr. Doch das wollen glaube ich ja eh einige Antis hier.
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Blablablubb schrieb:

Ja, Schusswaffeneinsatz! Egal ob es nun Grenzverletzer, Fußballrowdys, Linke oder Rechte, oder welche Gruppe auch immer ist.
Wenn Gewalttätern, und nichts anderes sind die Leute in dem Moment, nicht anders beizukommen ist, dann muss man sich auch mit der Waffe verteidigen dürfen!

Ist dir eigentlich klar, dass du mit genau dieser Haltung, aber einem etwas anderen kulturellen Hintergrund, jetzt eventuell einen Fusselbart hättest und mit einer Kalaschnikow in der Hand in Syrien für den IS kämpfen würdest?
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reggaetyp schrieb:

Die KEF empfiehlt in der neuen Gebührenperiode eine Senkung des Rundfunkbeitrags.

Ich empfehle auch eine Senkung. Auf genau 0€.
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smoKe89 schrieb:

Ich empfehle auch eine Senkung. Auf genau 0€.

Das ist das Problem mit den Neoliberalen: Sie können einfach mit Geld nicht umgehen. Die ÖR-Sender nehmen derzeit 8,3 Milliarden pro Jahr an Beitrag ein, inklusive Hörfunk. Damit erreichen sie im TV einen Zuschauermarktanteil von 53 Prozent, die privaten Sender erreichen 46 Prozent. Mit den sich so ergebenden Tausendkontaktpreisen erzielen diese Sender ca. 4 Milliarden Euro Werbeeinnahmen. Hinzu kommen etwa 0,5 Milliaren aus dem privaten Hörfunk.

Wenn nun also der ÖR mangels Beitragen verschwände, sparten die Beitragszahler die o.g. 8,3 Milliarden. Gleichzeitig müssten sie aber 4,5 Milliarden Euro an die Wirtschaft mehr für Konsumgüter bezahlen, da die Zuschauerzahlen und dadurch die TKPs des privaten Rundfunks sich um diesen Wert erhöhen würden.

Man würde also nicht mal die Hälfte dessen einsparen, was man heute an Rundfunkbeiträgen bezahlen muss. Und da der Konsumanteil bei geringem Einkommen nahe 100 Prozent liegt, wäre es für die Armen noch weniger.

Dafür gebebes dann überhaupt keine nicht wirtschaftsabhängigen Medien mehr. Das ist es also, was Neoliberale unter einem guten Rundfunksystem verstehen.
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Kann jeder gerne kommen, wenn er an Leib u. Leben bedroht wird. Das habe ich immer geschrieben.

Aber auch das ist die Wirklichkeit u. somit bewahrheitet sich wieder einmal, dass doch viele nur aus wirtschaftlichen Gründen zu uns ins Land wollen.

" Die Versprechen der Schleusser haben sich nicht erfüllt "

http://www.welt.de/politik/deutschland/article152207627/2000-Iraker-reisten-enttaeuscht-in-die-Heimat.html
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pelo schrieb:

Kann jeder gerne kommen, wenn er an Leib u. Leben bedroht wird. Das habe ich immer geschrieben.


Aber auch das ist die Wirklichkeit u. somit bewahrheitet sich wieder einmal, dass doch viele nur aus wirtschaftlichen Gründen zu uns ins Land wollen.


" Die Versprechen der Schleusser haben sich nicht erfüllt "


http://www.welt.de/politik/deutschland/article152207627/2000-Iraker-reisten-enttaeuscht-in-die-Heimat.html

Dazu ein paar Fragen:

  1. Wieviel Prozent von 121.000 sind 2.000?
  2. Wieviel Prozent von den 2.000 haben wirtschaftliche Gründe angegeben, und wieviele familiäre?
  3. Warum haben dann deiner Meinung nach "viele" wirtschaftliche Gründe?
  4. Wie kann man überhaupt daraus schließen, dass ein Flüchtling, der die Gefahr in seinem Heimatland der miesen Behandlung durch den deutschen Staat vorzieht, wirtschaftliche Gründe für seine Flucht hat?
  5. Hast du nicht immer erzählt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleisungsgesetz so attraktiv seien, dass allein deswegen die halbe Welt nach Deutschland käme, wenn wir dies nicht mit Grenzschließungen etc. verhinderten?
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Die Verschiebung dieses Threads vom UE ins KLA ist in seiner Durchschaubarkeit erbärmlich.
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FrankenAdler schrieb:

Auch die körperliche Unversehrtheit ist hier als Rechtsgut vorrangig.

Soweit hatte ich das schon verstanden, aber genau dieser Punkt gilt sicher beidseitig. Bevor jemand schießen würde, würde er doch körperlich das Eindringen versuchen zu verhindern. Zum Beispiel durch in den Weg stellen, um es jetzt mal ganz einfach zu halten.
Entweder er hat damit Erfolg, oder der andere würde gewaltsam versuchen, durchzukommen. Und genau in dem Moment wäre körperliche Unversehrtheit doch auch hier nicht mehr gegeben.
Also ich glaube, das hinge dann schon sehr vom einzelnen Fallbeispiel ab.
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Blablablubb schrieb:

Soweit hatte ich das schon verstanden, aber genau dieser Punkt gilt sicher beidseitig. Bevor jemand schießen würde, würde er doch körperlich das Eindringen versuchen zu verhindern. Zum Beispiel durch in den Weg stellen, um es jetzt mal ganz einfach zu halten.
Entweder er hat damit Erfolg, oder der andere würde gewaltsam versuchen, durchzukommen. Und genau in dem Moment wäre körperliche Unversehrtheit doch auch hier nicht mehr gegeben.
Also ich glaube, das hinge dann schon sehr vom einzelnen Fallbeispiel ab.

Ich sage es dir gerne immer wieder: Deine Argumentation im vorliegenden Fall zu einer Notwehrlage ist juristisch abwegig und dient allein dazu, eine nach der Rechtsmeinung des BGH nicht vorhandene Erlaubnis zum Schusswaffengebrauch herbeizufabulieren.
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peter schrieb:

ich und auch andere haben nie behauptet, dass sie das fordert. richtig ist: sie findet es sei die "ultima ratio". und damit gegebenen falls ein legales mittel. und, das wurde hier mehrmals dar gelegt, bestehende gesetze erlauben es polizisten nicht auf asylbewerber zu schießen, die das land betreten wollen, wenn keine notwehrsituation vorliegt.

Erstmal spricht sie von Grenzsicherung und nicht von Asylbewerbern. Spielt aber eigentlich auch keine Rolle, um wen es geht. Ein Schusswaffengebrauch als Ultima Ratio würde ja ohnehin nur dann in Frage kommen, wenn man jemanden nicht einreisen lassen will. Und dafür bräuchte man ein geltendes Recht, um die Einreise zu verweigern. Verweigert man die Einreise rechtens, und die betreffende Person würde trotzdem versuchen, sich illegalerweise und vielleicht gewaltsam Zugang zu verschaffen, dann wäre wohl auch eine Notwehrsituation gegeben.
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Blablablubb schrieb:

Verweigert man die Einreise rechtens, und die betreffende Person würde trotzdem versuchen, sich illegalerweise und vielleicht gewaltsam Zugang zu verschaffen, dann wäre wohl auch eine Notwehrsituation gegeben.

Das mag die Rechtsauffassung des Volksgerichtshof sein, es ist nicht die Rechtsauffassung des BGH:

"Der Beamte muss vor dem Einsatz der Schusswaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen", urteilten die Richter damals. Dem BGH zufolge kann der Schusswaffengebrauch bei "besonders gefährlichen Tätern" infrage kommen. Als solche können die nach Deutschland kommenden Flüchtlinge sicher nicht eingestuft werden.
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adlerjunge23FFM schrieb:

Gewalt von rechts findet praktisch nicht statt. Und wenn, dann nur aus Notwehr. Bürgerwehr und so.

Wer hat das behauptet?
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Aragorn schrieb:

Wer hat das behauptet?

Man hat es dir hier schon ein dutzendmal erklärt, aber du verstehst es nicht: Jede Woche passieren massig Straftaten aller Art. Du sucht dir exklusiv welche raus, an denen Flüchtlinge beteilit sind, und lässt alle anderen, inklusive der rechten Anschläge, völlig unerwähnt. Es bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder du willst rechtspopulistische Propaganda betreiben oder du hast ein Wahrnehmungsdefizit.
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"Die EU-Außengrenzen müssen geschlossen werden, notfalls bewaffnet."

"Es gibt eine Grenze über die zurzeit fast alle Flüchtlinge kommen, aus dem Nahen Osten: Das ist die griechische Grenze. Grenzsicherung in Griechenland werden die Griechen nicht selbst schaffen. Das wird nur eine europäische Grenzsicherungstruppe sein können. Und dass die in der Regel auch Waffen besitzen, das ist an fast jeder Grenze der Welt normal."

Zitat?
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DM-SGE schrieb:

Zitat?

Adolf Hitler.

Nein, es war, wie nun wirklich jeder mitbekommen hat, der OB Palmer, in der Flüchtlingsfrage der Rechtspopulist der Grünen. Somit ist bewiesen, dass man auch mit Grünen-Parteibuch ein Idiot sein kann. Daran hatte ich allerdings nie einen Zweifel.
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Bewaffnete Grenzsicherung mit Schießbefehl als ultima ratio gibt es an allen bewachten Grenzen welteit. Und wie viele Menschen werden da erschossen? Kaum der Rede wert, gegen die Anzahl der Menschen, die wegen der offenen deutscher Grenzen und der Willkommenspolitik im Mittelmeer schon ertrunken sind und noch ertrinken werden.

Aber mit Scheuklappen lebt es sich leichter.
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micl schrieb:

Bewaffnete Grenzsicherung mit Schießbefehl als ultima ratio gibt es an allen bewachten Grenzen welteit. Und wie viele Menschen werden da erschossen? Kaum der Rede wert, gegen die Anzahl der Menschen, die wegen der offenen deutscher Grenzen und der Willkommenspolitik im Mittelmeer schon ertrunken sind und noch ertrinken werden.

Wie oft willst du denn noch erklären, dass du die Flüchtlinge nur zu ihrem eigenen Schutz erschiessen willst?
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Super Argument.
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micl schrieb:

Super Argument.

"Verfremdung ist Entstellung zur Kenntlichkeit." (B.Brecht)
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Haliaeetus schrieb:

Aber die plumpe Polemik kannst Du Dir eigentlich sowieso sparen, denn niemand plädiert für eine tote-Kinder-Lösung.

Jeder, der nicht für eine Abholung vor Ort oder aber maximale Grenzschließungen (oder beides) ist, der unterstützt damit zwangsläufig die aktuelle Tote Kinder-Lösung.

Es gäbe noch eine Variante mit reduziertem Risiko, nämlich die Öffnung der EU-Außengrenzen, also freie Einreise für Flüchtlinge nach Griechenland, aber die hat auch keine deutsche Partei auf dem Zettel.
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micl schrieb:

Jeder, der nicht für eine Abholung vor Ort oder aber maximale Grenzschließungen (oder beides) ist, der unterstützt damit zwangsläufig die aktuelle Tote Kinder-Lösung.

"Des weiteren ordnet die AfD an: Jeder, der nicht für Schutzhaft für Flüchtlinge und deren Helfershelfer ist, der unterstützt damit zwangsläufig Tote durch den gerechten Volkszorn."
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FrankenAdler schrieb:

Ich wüßte jetzt kein Beispiel dafür, dass man mit Waffengewalt einen Grenzübertritt zum Zwecke eines Asylantrags zu verhindern versucht hätte.
Hättest du dafür ein aktuelles Beispiel?

Ich rede nicht von Diktaturen oder totalitären Staaten. Schonmal was von Ceuta und Melilla gehört?
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Aragorn schrieb:

Ich rede nicht von Diktaturen oder totalitären Staaten. Schonmal was von Ceuta und Melilla gehört?

Ach so, nach dem Willen von euch AfDlern soll es an der deutschen Grenze und aussehen und zugehen wie in Ceula und Meliila. Danke für die Aufklärung.
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Danke für den Hinweis, @SGE_Werner. Das hier ist allerdings eine Angelegenheit zwischen dem Website-Betreiber und mir.

Bei allen, mit denen ich hier über die Jahre eine gute Zeit hatte, bedanke ich mich sehr. Schee war's. Macht's gut.
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adlerkadabra schrieb:

Bei allen, mit denen ich hier über die Jahre eine gute Zeit hatte, bedanke ich mich sehr. Schee war's. Macht's gut.

Es ist unendlich traurig, was die Kleingeister mit ihrer unsäglichen Forumssperre hier für eine Verwüstung angerichtet haben. Um einen User wie Adlerkadabra konnte man dieses Forum nur beneiden. Schade, schade, schade.

Die Verantwortlichen sollten sich in Grund und Boden schämen.
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peter schrieb:

ich bin der festen überzeugung, dass sowohl deutsche polizisten als auch grenzschützer einen solchen schießbefehl mehrheitlich verweigern würden. und auch, dass die beutsche bevölkerung das mehrheitlich ablehnt.

Jeder Polizist und jeder Grenzer hat bereits einen Schießbefehl für bestimmte Fälle. Dabei kommt es nicht darauf an, wer ihm da gegenübersteht, sondern was derjenige macht. Petry hat nichts anderes gesagt. Wer jetzt behauptet, die AfD lässt auf Flüchtlinge schießen, ist ein Populist, wie er im Buche steht.
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micl schrieb:

Jeder Polizist und jeder Grenzer hat bereits einen Schießbefehl für bestimmte Fälle. Dabei kommt es nicht darauf an, wer ihm da gegenübersteht, sondern was derjenige macht. Petry hat nichts anderes gesagt. Wer jetzt behauptet, die AfD lässt auf Flüchtlinge schießen, ist ein Populist, wie er im Buche steht.

Dein verzweifelter Versuch, die Regeln deines erträumten faschistischen Schießbefehlregimes einfach zur Realität zu erklären, sind durchschaubar zum Scheitern verurteilt.
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Es ist dir als Nichtjuristen nicht vorzuhalten, aber die Berufung auf § 11 UZwG geht hier völlig fehl:

"*1. Der § 11 UZwG stellt auf den Schusswaffengebrauch gegenüber Personen ab, die sich „der wiederholten Weisung, zu halten (…) , durch die Flucht zu entziehen versuchen„. Das ist schon nach dem Wortlaut bei Geflüchteten, die in das Land hinein wollen, nicht der Fall. Sie wollen sich nichts entziehen, sie wollen in das Land hinein.

  1. In der juristischen Kommentarliteratur werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Norm geltend gemacht. Dazu wird im Hinblick auf den Wortlaut der Norm argumentiert, der § 11 UZwG „knüpft alleine an den Versuch an, einer behördlichen Anordnung zu entkommen, die ihrerseits nicht einmal vom Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder vom Verdacht einer Straftat abhängen muss und deshalb als solche einen Eingriff in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht zu rechtfertigen vermag„. (M.Wehr, UZwG, § 11, Rdn.2)
  2. Der BGH hat in zwei Entscheidungen sehr enge Grenzen für den Einsatz von Schusswaffen nach § 11 UZwG gesetzt. Im Urteil vom 26.10.1988 (3 StR 198/88, NStZ 1989, 230) heißt es: „Auch wenn die in den §§ 11 ff. UZwG umschriebenen Voraussetzungen für den Schußwaffengebrauch im Grenzdienst erfüllt sind, darf nicht ohne weiteres auf sich der Kontrolle entziehende Personen geschossen werden. Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrheit der Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen„.  Der BGH spricht davon, dass nur gegenüber „besonders gefährlichen Tätern“ über die Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden darf. Darüber hinaus hat der BGH (im Übrigen in einer Entscheidung zu Mauerschützen) in einem Urteil vom 03.11.1992 (5 StR 370/92, NJW 1993, 141) im Hinblick auf den § 11 UZwG konkretisiert, dass dieser „auch im Grenzgebiet (…) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (…), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist“ .
  3. Es reicht nicht, einfach nur den § 11 UZwG zu lesen. Wie sich bereits aus der zitierten Entscheidung des BGH ergibt, ist es notwendig, ein wenig weiter nach vorn und ein wenig weiter hinten in einem Gesetz zu lesen. Nicht weiter überraschend findet sich dort der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in § 4 UZwG. Dieser ist immer zu berücksichtigen. Allein der Absatz 2 dürfte den Schusswaffengebrauch im Falle eines Grenzübertritts ausschließen. Der Schaden -im Zweifelsfall Tote und Verletzte- würde nämlich völlig außer Verhältnis zur Verhinderung des Grenzübertritts stehen.
  4. Ein Blick einen Paragrafen weiter hätte auch nicht geschadet. § 12 UZwG geht nämlich (vgl. Wehr, UZwG, § 12, Rdn. 1) den §§ 10 und 11 UZwG vor. Und dieser konkretisiert zusätzlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verbietet -Hinweis für Frau von Storch- nach Abs. 3 den Schusswaffengebrauch gegenüber Kindern.
  5. Der BGH hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1988 darauf hingewiesen, dass der Schusswaffengebrauch über die Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus nur bei „besonders gefährlichen Straftätern“ erlaubt ist. Ein Blick in den § 10 Abs. 1 Nr. 1 a) UZwG wiederum macht deutlich, dass von der Schusswaffe gegenüber Personen nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn es um die Verhinderung der unmittelbar bevorstehenden Ausführung oder Fortsetzung eines Verbrechens geht. Die sog. illegale Einreise nach § 14 Aufenthaltsgesetz ist aber kein Verbrechen, wie sich aus § 95 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz ergibt. Damit ist aber auch klar, wegen eines illegalen Grenzübertritts kann nach § 10 UZwG nicht von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden.*"
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Quelle nachgereicht, selbstverständlich: http://blog.wawzyniak.de/das-steht-nicht-im-gesetz/
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Zudem vermute ich mal, wollte sich Petry auf diesen Paragraphen berufen.

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

Wenn dem so ist, ist der Vergleich mit einem "Schießbefehl wie an der DDR-Grenze" schlichtweg absurd.
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Es ist dir als Nichtjuristen nicht vorzuhalten, aber die Berufung auf § 11 UZwG geht hier völlig fehl:

"*1. Der § 11 UZwG stellt auf den Schusswaffengebrauch gegenüber Personen ab, die sich „der wiederholten Weisung, zu halten (…) , durch die Flucht zu entziehen versuchen„. Das ist schon nach dem Wortlaut bei Geflüchteten, die in das Land hinein wollen, nicht der Fall. Sie wollen sich nichts entziehen, sie wollen in das Land hinein.

  1. In der juristischen Kommentarliteratur werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Norm geltend gemacht. Dazu wird im Hinblick auf den Wortlaut der Norm argumentiert, der § 11 UZwG „knüpft alleine an den Versuch an, einer behördlichen Anordnung zu entkommen, die ihrerseits nicht einmal vom Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder vom Verdacht einer Straftat abhängen muss und deshalb als solche einen Eingriff in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht zu rechtfertigen vermag„. (M.Wehr, UZwG, § 11, Rdn.2)
  2. Der BGH hat in zwei Entscheidungen sehr enge Grenzen für den Einsatz von Schusswaffen nach § 11 UZwG gesetzt. Im Urteil vom 26.10.1988 (3 StR 198/88, NStZ 1989, 230) heißt es: „Auch wenn die in den §§ 11 ff. UZwG umschriebenen Voraussetzungen für den Schußwaffengebrauch im Grenzdienst erfüllt sind, darf nicht ohne weiteres auf sich der Kontrolle entziehende Personen geschossen werden. Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrheit der Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen„.  Der BGH spricht davon, dass nur gegenüber „besonders gefährlichen Tätern“ über die Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden darf. Darüber hinaus hat der BGH (im Übrigen in einer Entscheidung zu Mauerschützen) in einem Urteil vom 03.11.1992 (5 StR 370/92, NJW 1993, 141) im Hinblick auf den § 11 UZwG konkretisiert, dass dieser „auch im Grenzgebiet (…) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (…), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist“ .
  3. Es reicht nicht, einfach nur den § 11 UZwG zu lesen. Wie sich bereits aus der zitierten Entscheidung des BGH ergibt, ist es notwendig, ein wenig weiter nach vorn und ein wenig weiter hinten in einem Gesetz zu lesen. Nicht weiter überraschend findet sich dort der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in § 4 UZwG. Dieser ist immer zu berücksichtigen. Allein der Absatz 2 dürfte den Schusswaffengebrauch im Falle eines Grenzübertritts ausschließen. Der Schaden -im Zweifelsfall Tote und Verletzte- würde nämlich völlig außer Verhältnis zur Verhinderung des Grenzübertritts stehen.
  4. Ein Blick einen Paragrafen weiter hätte auch nicht geschadet. § 12 UZwG geht nämlich (vgl. Wehr, UZwG, § 12, Rdn. 1) den §§ 10 und 11 UZwG vor. Und dieser konkretisiert zusätzlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verbietet -Hinweis für Frau von Storch- nach Abs. 3 den Schusswaffengebrauch gegenüber Kindern.
  5. Der BGH hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1988 darauf hingewiesen, dass der Schusswaffengebrauch über die Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus nur bei „besonders gefährlichen Straftätern“ erlaubt ist. Ein Blick in den § 10 Abs. 1 Nr. 1 a) UZwG wiederum macht deutlich, dass von der Schusswaffe gegenüber Personen nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn es um die Verhinderung der unmittelbar bevorstehenden Ausführung oder Fortsetzung eines Verbrechens geht. Die sog. illegale Einreise nach § 14 Aufenthaltsgesetz ist aber kein Verbrechen, wie sich aus § 95 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz ergibt. Damit ist aber auch klar, wegen eines illegalen Grenzübertritts kann nach § 10 UZwG nicht von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden.*"
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Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
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micl schrieb:

Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.

Ja, es ist unfassbar, wie der armen Frau Petry die Forderung nach einer Moorhuhnjagd aufgezwungen wurde, bei der Flüchtlinge vom Zaun geschossen werden:

"Petry: Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile "Petry will Grenzzäune errichten" provozieren wollen.
Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus?
Petry: Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.
Wie hoch sollen die Zäune sein?
Petry: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.
Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
"