
stefank
35150
arti schrieb:stefank schrieb:
arti, duck dich, die Fakten kommen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,15539,00.html
"Die noch amtierende rot-grüne Regierung will jedoch vor dem Machtwechsel keine Stillegungsverfügung mehr an die Betreiberfirma RWE schicken"
gnädig, gnädig...
Du hast also noch nie davon gehört, dass eine scheidende Regierung keine Verfügungen mehr trifft, die nach dem Antritt der neuen Regierung sofort wieder zurückgenommen würden, um kein unnötiges Verwaltungshandeln zu produzieren? Ach arti, inzwischen wünsche ich mir beinahe, dass du auch nur einmal ein Argument bringst, das nicht sofort in sich zusammenfällt, wenn man es nachprüft. Ein bißchen komme ich mir vor, als würde ich mit einem sechsjährigen Kind Armdrücken machen.
arti schrieb:
wieso hat trittin, als die baulichen mängel in biblis bekannt wurden, den reaktor nicht direkt abschalten lassen?
er hätte gesetzlich die möglichkeit gehabt... konnte er es nicht mit seinem gewissen vereinen?
arti, duck dich, die Fakten kommen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,15539,00.html
Dortelweil-Adler schrieb:
Da fällt mir noch eine Frage ein, wenn wir den Artikel selbst geschrieben haben und auch das Bild gemacht haben, sind wir dann Urheber oder die Zeitung?
DA
Du bist der Urheber. Fraglich ist, inwieweit du die Verwertungsrechte an den Verlag übertragen hast. Die Verlage verlangen regelmäßig sämtliche Zweit- und Drittverwertungsrechte, sowohl in anderen Printmedien als auch Onlineverwertungen. Ich kann nur empfehlen, diese Rechtsübertragungen aus dem Autorenvertrag zu streichen resp. der Anwendung entsprechender AGBs zu widersprechen.
FNP schrieb:
"Dreieich. Amanatidis kann sich in viele der Schüler mit Migrationshintergrund der Max-Eyth-Schule hineinversetzen. Der Fußballstar von Eintracht Frankfurt ist 1991 als Neunjähriger mit seinen Eltern aus Griechenland nach Deutschland gekommen.
«Ich habe kein Wort Deutsch gesprochen, aber der Sport, mein Talent für den Fußball, hat mir geholfen, mich zu integrieren», erklärte der Eintracht-Stürmer. «Mit dem Spiel habe ich auch Deutsch leichter gelernt.» "
Als dann einmal ein Schüler zu ihm "Scheiß-Grieche" sagte, antwortete Amanatidis verschmitzt schmunzelnd: "Wenn du das nochmal sagtst, integriere ich meine Faust in deiner Fresse!" Ob dieser Sprachgewandheit musste der Schüler verschämt schweigen, und Klein-Ama hatte mal wieder die Lacher auf seiner Seite.
"Dreieich. Amanatidis kann sich in viele der Schüler mit Migrationshintergrund der Max-Eyth-Schule hineinversetzen. Der Fußballstar von Eintracht Frankfurt ist 1991 als Neunjähriger mit seinen Eltern aus Griechenland nach Deutschland gekommen.
«Ich habe kein Wort Deutsch gesprochen, aber der Sport, mein Talent für den Fußball, hat mir geholfen, mich zu integrieren», erklärte der Eintracht-Stürmer. «Mit dem Spiel habe ich auch Deutsch leichter gelernt.» "
Als dann einmal ein Schüler zu ihm "Scheiß-Grieche" sagte, antwortete Amanatidis verschmitzt schmunzelnd: "Wenn du das nochmal sagtst, integriere ich meine Faust in deiner Fresse!" Ob dieser Sprachgewandheit musste der Schüler verschämt schweigen, und Klein-Ama hatte mal wieder die Lacher auf seiner Seite.
crasher1985 schrieb:stefank schrieb:general_chang schrieb:
Wobei ich nun nicht weiß wie es bei offizellen channels (vor allen bei myvideo in deutschland) ist. Dort gibt es ja von jeden Star nen eigenen Channel mit den Musikvideos. Ob man wenn man da nun runter lädt irgendwie verfolgt wird kann ich nicht sagen
Bei all diesen offiziellen Channels versichert der Uploader, hierzu berechtigt zu sein. Hierauf darf man nach der Rechtsprechung als Downloader vertrauen.
Bei den P2P Sites ist es hingegen nach der Rechtssprechung für jeden offenkundig, dass die Angebote illegal sind. Hier handelt man auch als Downloader rechtswidrig. In der Praxis werden aber derzeit nur Fälle abgemahnt, in denen man beim Download gleichzeitig zum Uploader wird.
Stimmt aber meiner ansicht nach so auch nicht ganz . Strafbar ist nur wenn ich ein komplettes Paket (lieb,Film) anbiete und zweifelsfrei nachweisbar ist welchen inhalt dieses hatte.
Ansonsten kann man sciher immer darauf berufen das in dem File was anderes war als draufstand.
Das würde als unzulässige Schutzbehauptung gewertet werden. Die Tatsache, dass "Lied XY" draufsteht, führt zu einem Anscheinsbeweis. Das bedeutet, dass sich die Beweislast umkehrt, nun muss der Verletzer beweisen, dass etwas anderes drin war.
Die hier immer wieder erwähnte Strafbarkeit spielt übrigens heute nur noch eine geringe Rolle. Dies war früher wichtig, als die Abmahner nur über den Umweg bei der Staatsanwaltschaft die Identität des Verletzers erfahren konnten. Heute müssen die Provider die Adresse direkt an den Abmahner herausgeben. Das Verfahren läuft dann auf zivilrechtlicher Basis im Wege der Abmahnung und Schadenersatzforderung.
Strafverfahren finden i.d.R. nur noch bei gewerblichen Verletzern statt.
Die Milan-Panzerabwehrraketen wurden von Frankreich geliefert, aber die Bundesregierung hatte nichts dagegen:
http://www.sueddeutsche.de/politik/panzerabwehrraketen-fuer-libyen-bundesregierung-verteidigt-umstrittenes-ruestungsgeschaeft-1.915893
http://www.sueddeutsche.de/politik/panzerabwehrraketen-fuer-libyen-bundesregierung-verteidigt-umstrittenes-ruestungsgeschaeft-1.915893
general_chang schrieb:
Wobei ich nun nicht weiß wie es bei offizellen channels (vor allen bei myvideo in deutschland) ist. Dort gibt es ja von jeden Star nen eigenen Channel mit den Musikvideos. Ob man wenn man da nun runter lädt irgendwie verfolgt wird kann ich nicht sagen
Bei all diesen offiziellen Channels versichert der Uploader, hierzu berechtigt zu sein. Hierauf darf man nach der Rechtsprechung als Downloader vertrauen.
Bei den P2P Sites ist es hingegen nach der Rechtssprechung für jeden offenkundig, dass die Angebote illegal sind. Hier handelt man auch als Downloader rechtswidrig. In der Praxis werden aber derzeit nur Fälle abgemahnt, in denen man beim Download gleichzeitig zum Uploader wird.
Die urheberrechtlichen Tatbestände, um die es sich hier handelt, sind "vervielfältigen" (§ 16) "verbreiten" (§ 17) und "öffentlich zugänglich machen" (§19a). Alle dies darf man grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers tun.
Die zwei Ausnahmen sind:
1. Die Privatkopie nach § 53. Hier muss der Kreis aber eng gefasst sein. Erlaubt sind Familien- und Haushaltsmitglieder sowie der enge Freundeskreis. Eine Verbreitung von mehr als 7 Kopien wurde von der Rechtsprechung bereits als nicht mehr zulässig angesehen.
2. Das Zitatrecht, § 51. Dies setzt aber voraus, dass man ein eigenes Werk schafft, und in diesem ein fremdes Werk zitiert, um sich mit ihm auseinanderzusetzen. Auch hierbei darf das Zitat nur so groß sein, wie es zu diesem Zweck notwendig ist. Das Zitieren eines ganzen Artikels nennt man Großzitat. Dies ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, jedenfalls nicht als regelmäßige Handlung.
Die zwei Ausnahmen sind:
1. Die Privatkopie nach § 53. Hier muss der Kreis aber eng gefasst sein. Erlaubt sind Familien- und Haushaltsmitglieder sowie der enge Freundeskreis. Eine Verbreitung von mehr als 7 Kopien wurde von der Rechtsprechung bereits als nicht mehr zulässig angesehen.
2. Das Zitatrecht, § 51. Dies setzt aber voraus, dass man ein eigenes Werk schafft, und in diesem ein fremdes Werk zitiert, um sich mit ihm auseinanderzusetzen. Auch hierbei darf das Zitat nur so groß sein, wie es zu diesem Zweck notwendig ist. Das Zitieren eines ganzen Artikels nennt man Großzitat. Dies ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, jedenfalls nicht als regelmäßige Handlung.
Foofighter schrieb:
Wenn du schon ´ne Abmahnung hast, dann sehr wahrscheinlich als Nutzer einer Tauschbörse. Da kommst du so einfach nicht raus. Das heißt : zahlen !
Das ist nicht richtig. Von Zahlungen muss, ganz im Gegenteil, dringend abgeraten werden. Bei Mehrfachabmahnungen (derzeit u.a. im Schwange: "Top 100") führt eine Zahlung auf den ersten "Testballon" in der Regel dazu, dass man als Zahler eingestuft wird. Vond iesen leben die Abmahner. Dies führt dazu, dass man in der Folge mit einer Fülle weiterer Abmahnungen überzogen wird.
Die Abgabe der modifizierten UE ist hingegen unbedingt anzuraten. Allerdings sollte man diese tatsächlich nicht selbst aus dem Internet abschreiben, sondern sich dahingehend beraten lassen.
Hochtaunuseagle schrieb:
OK, ich habe es verstanden. Vielleicht war/bin ich nur zu naiv, dass man in einem Forum sich nur vernünftig unterhalten kann. Ist jetzt wirklich nicht persönlich gemeint, ich bin nur der Meinung, dass wir hier alle EINTRACHT sind, und man sich irgendwelche "Anfeindungen" untereinander sparen könnte.
Ernstgemeinte liebe Grüße aus dem Hochtaunus
Zitier doch einfach mal, wo du von wem und wie in diesem Forum in deinem Fansein in Frage gestellt wurdest. Dann kann man wenigstens beurteilen, worüber wir hier sprechen.
Sehr geehrter Herr Hochtaunuseagle,
wir haben Ihren Antrag auf Aufnaheme als Eintracht-Fan geprüft.
Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gemachten Angaben als nicht ausreichend erachtet wurden, Sie als Eintracht-Fan in dieses Forum aufzunehmen.
Wir bedauern, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können, wünschen Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg als Sportfan alles Gute und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Prüfungsstelle
wir haben Ihren Antrag auf Aufnaheme als Eintracht-Fan geprüft.
Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gemachten Angaben als nicht ausreichend erachtet wurden, Sie als Eintracht-Fan in dieses Forum aufzunehmen.
Wir bedauern, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können, wünschen Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg als Sportfan alles Gute und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Prüfungsstelle
DirtyHarry1980 schrieb:stefank schrieb:gelnhausen schrieb:
Mir würde schon eine Antwort reichen, ob man an die Adresse kommt oder nicht...
Ohne genauen Sachverhalt ist keine Rechtsauskunft möglich. Gerne per PN.
Vor allem, weil ich ohne Hintergrund keine Auskunft erteilen möchte.
Erstens wollte er keine Rechtsauskunft und zweitens wird er wahrscheinlich auch keine gute Rechtsauskunft bekommen von jemandem der nicht mal die Frage versteht.
Erstens ist das selbstverständlich eine rechtliche Auskunft. Es handelt sich um mehrere Vertragsverhältnisse, zum einen gegenüber dem Empfänger, zum anderen gegenüber dem Beförderer, von Datenschutzbestimmungen etc. ganz zu schweigen. Zweitens vermeide ich ganz gerne, bevor ich Auskünfte erteile, eventuell zu unlauteren oder sogar strafbaren Handlungen Beihilfe zu leisten. Deswegen frage ich ganz gerne nach. Drittens ist es meine Sache, wem und wie ich hier helfe. Und viertens habe ich dem Threaderöffner nach PN-Kontakt die notwendige Auskunft erteilt.
Angesichts unserer Beiträge heute Nacht nehme ich unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG Titelschutz in Anspruch für Druckerzeugnisse in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Kombinationen:
"Nachts, wenn das Forums-Orakel spricht"
"Die Kassandras aus dem Eintrachtforum"
sowie
"Delphi liegt am Main"
"Nachts, wenn das Forums-Orakel spricht"
"Die Kassandras aus dem Eintrachtforum"
sowie
"Delphi liegt am Main"
Jetzt bist du schon wieder so gemein und willst artis Behuptungen nachprüfen. Wir wissen doch, was jetzt passiert (*polterpolter*).
Özdemir ist tatsächlich mit dem Hubschrauber geflogen, und zwar eine wirklich kurze Strecke, 7 Kilometer vom Stuttgarter Hauptbahnhof. Allerdings nicht zu einer Demo, sondern zu einem TV-Streitgespräch mit CDU-OB Schuster. Organisiert hatte das Gespräch und auch den Flug der Fernsehsender. Sehr sensibel war meiner Ansicht auch das nicht, aber liebe Kinder, Käptn "arti" Blaubär hat natürlich mal wieder geflunkert.